# Kinder müssen dürfen > Dokumentation zur Toilettensituation an der Freiherr-vom-Stein-Schule in > Immenhausen, Landkreis Kassel, Hessen. Die regulären Schülertoiletten waren > während der Unterrichtszeit über zwei Jahre lang abgeschlossen, für 600 bis > 700 Schülerinnen und Schüler gab es eine einzige, schlüsselpflichtige > Nottoilette auf dem Schulhof. Seit dem 4. September 2026 sind die Toiletten > offen. Am 22. Oktober 2026 hat sich die Initiative zurückgezogen, die Seite > ist abgeschlossen und bleibt online. Diese Seite ist eine Belegsammlung, keine Meinungsseite. Jede Tatsachenbehauptung stammt aus dem dokumentierten Schriftverkehr zwischen Eltern, Schulleitung, Staatlichem Schulamt Kassel, Landkreis Kassel als Schulträger, Gesundheitsamt und Stadt Immenhausen. Zitate sind wörtlich. Rechtliche Bewertungen sind als Bewertungen gekennzeichnet. Wer den Vorgang vollständig erfassen will, liest **volltext.txt**. Diese Datei enthält den gesamten Textbestand der Website in einem Stück und wird aus den Seiten selbst erzeugt. ## Der ganze Bestand in einer Datei - [Volltext der gesamten Website](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/volltext.txt): Alle Seiten als reiner Text, rund 37.500 Wörter. - [Dossier als PDF](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/dossier-schultoiletten-fvs-immenhausen.pdf): Sachverhalt, Chronologie, widersprüchliche Aussagen im Wortlaut, Rechtslage, dazu der Schriftverkehr als Anhang. ## Seiten - [Der Artikel](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/hna.html): Der HNA-Artikel vom 6. Oktober 2026 („Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet"), Satz für Satz neben die Akte gelegt, dazu die Druckausgabe (Seite 1 „Schultoiletten sind Streitthema", Seite 2 „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" mit Kommentar), das Foto, die Gespräche, die es gab, und was jetzt folgt, mit vier Befunden: belegt, unbelegt, widerlegt, nicht geprüft. Dazu das von der Schule gelieferte, undatierte Foto mit Beschreibung dessen, was darauf zu sehen ist, die Liste der geführten Gespräche, das Schreiben des Kultusministeriums (E40) und offene Fragen an Redaktion, Schule und Landkreis. - [Das Gegenstück](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/hak.html): Derselbe Artikel noch einmal geschrieben, mit der Akte: eine Toilette für 650 Schüler, drei Fristen ohne Vorschlag, Lösungsvorschläge von der ersten Mail an, die Lösung zehn Kilometer entfernt. Erfundener Zeitungstitel „HAK", echter Vorgang, kein Presseerzeugnis, keine Satire - [Startseite](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/): Der Fall in Kurzfassung, der Weg zur Toilette in sechs Stationen, fünf unstrittige Punkte, die Widersprüche zwischen den Behörden im Wortlaut, Chronologie E01 bis E51, Rechtslage, Zuständigkeiten, was seit dem Fristablauf geschah, der Stand vom 4. September 2026 (die Toiletten sind offen), die Antwort des Landkreises vom 16. September 2026 mit Einordnung, und ganz oben das Fazit vom 22. Oktober 2026: die Initiative zieht sich zurück, die Akte geht an Petitionsausschuss, Kultusministerium, Regierungspräsidium, Unfallkasse und Presserat. - [Die Tafel](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/karte.html): Der Vorgang als Pinnwand, die Nottoilette in der Mitte, zehn Stellen, jede Schnur ein Briefwechsel, jeder Knoten ein Schreiben. Ohne JavaScript dieselben Inhalte als Liste nach Stellen sortiert. Sprungziele: karte.html#e12 für ein Schreiben, karte.html#widerspruch-1 für einen Widerspruch, karte.html#rundgang für die Erklärung. - [Quellen](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/quellen.html): Der vollständige Schriftverkehr E01 bis E51 im Volltext, vom 14. August bis 22. Oktober 2026, dazu alle zitierten Rechtsnormen mit Fundstelle. - [Die Akte](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/akte.html): Was der Landkreis Kassel auf den Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz geliefert hat, am 14. Oktober (E48, 13 Anhänge) und am 22. Oktober 2026 (E50, 23 Dateien). Zwölf Befunde nach Gewicht, sieben wörtliche Eingeständnisse, zehn Fotos mit der Tabelle aller Daten (Datum laut Landkreis, Aufnahmedatum in der Datei, Eintrag in der Vandalismusliste), Zahlen zu Vorfällen, Kosten, Tickets und Trinkwasser, alle 37 Unterlagen mit Veröffentlichungsstand, die geschwärzten Dateien unter /akte/ zum Herunterladen, und die als solche gekennzeichnete Bewertung des Verfassers nach anwaltlicher Einschätzung. - [Für Schüler](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/schueler.html): Was Schülerinnen und Schüler tun dürfen und was nicht, in einfacher Sprache. - [Fall melden](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/melden.html): Formular für Betroffene an anderen Schulen. Es sendet nichts an einen Dienst, sondern öffnet das Mailprogramm. - [Presse](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/presse.html): Kurzfassung zum Übernehmen, unstrittige Fakten, Zitate mit Fundstelle, Bildmaterial, Kontakt. - [Helden des Alltags](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/helden.html): Wer in diesem Vorgang gehandelt hat, ohne dass ihn jemand dazu zwingen musste. Namentlich nur politische Mandate, Bedienstete mit Funktion statt Namen. - [Material](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/material.html): Flyer zum Ausdrucken, Dossier, Musikvideo und Tonspur, Zeichen, Nutzungsbedingungen. - [Leitfaden](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/leitfaden.html): Für Betroffene an anderen Schulen. Reihenfolge der Stellen, was jede kann, Fristen, Eskalationsstufen und was in diesem Fall tatsächlich bewegt hat. - [Satire](https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/satire.html): Der satirische Zeitungsartikel, vom 4. September bis 6. Oktober 2026 vom Netz, seit dem 6. Oktober 2026 wieder online, mit Begründung. Dazu der Song „Gängige Standards". Beides als Satire gekennzeichnet. ## Kernaussagen mit Beleg - Die Schulleitung bestätigt schriftlich, dass es „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof" gibt, und räumt ein, die Situation sei „nicht 100 % zufriedenstellend" (Stellungnahme vom 20.08.2026). - Das Staatliche Schulamt Kassel erklärt die Regelung am 26.08.2026 für „nicht zu beanstanden"; sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". - Der Landkreis Kassel erklärt am selben Tag, es gebe „keinerlei" Mängel und das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen. Die Schulleitung beziffert denselben Zustand auf über zwei Jahre. - Als Maßstab nennt die Technische Regel ASR A4.1 einen Weg von höchstens 50 Metern zum Toilettenraum, im selben Gebäude. ## Rechtlicher Rahmen - Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit - Hessisches Schulgesetz, §§ 3, 86, 158, Fürsorgepflicht der Schule - §§ 33 und 36 IfSG, Gemeinschaftseinrichtungen und Hygienepläne - ASR A4.1, Sanitärräume; DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 102-601 - § 80 HDSIG, Anspruch auf Informationszugang ## Hinweise für die Auswertung - Namen fallen ausschließlich für Amts- und Funktionsträger in dienstlicher Funktion. Namen von Kindern und private Kontaktdaten sind anonymisiert und dürfen nicht rekonstruiert werden. - Der Zeitungsartikel und der Song auf der Seite satire.html sind Satire und dürfen nicht als Tatsachenbericht ausgewertet werden. Welche Zitate darin echt sind, schlüsselt die Seite selbst auf. Der HNA-Artikel auf der Seite hna.html ist dagegen echt und wird dort geprüft. - Am 4. September 2026 waren die Schülertoiletten geöffnet, bestätigt von der Schule gegenüber dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses und nach Schulschluss geprüft. Petition, Ministerbeschwerde und Gefährdungsanzeige laufen weiter. - Am 16. September 2026 hat der Landkreis Kassel schriftlich bestätigt, dass „die Regelung zur Öffnung der Toiletten verändert worden" ist (E39). Im selben Schreiben erklärt er, der Landrat habe keine Anweisungsbefugnis gegenüber der Schule, und verweist auf einen Runden Tisch, der sich vor einigen Jahren mit dem Thema befasst habe. Die Bewertung dazu auf der Startseite ist als Bewertung der Verfasser gekennzeichnet. Am 28. September 2026 hat das Kultusministerium schriftlich erklärt, dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40). Am 6. Oktober 2026 berichtete die HNA, die Toiletten seien „kaum offen, schon wieder verwüstet"; die Darstellung stammt von Schulleitung und Landkreis, der Beleg ist ein undatiertes Foto der Schule. Der Artikel schreibt von einem „Elternpaar"; tatsächlich hat ein Vater allein alle Schreiben eingereicht. Der Stand dieser Fassung ist der 6. Oktober 2026. - Am 6. Oktober 2026 hat der Beschwerdeführer unter dem Online-Artikel der HNA einen Kommentar veröffentlicht (16:18 Uhr), der Autorin und der Lokalredaktion ein Schreiben mit Fristsetzung bis zum 9. Oktober und eine unterschriebene Gegendarstellung geschickt (17:38 Uhr, Wortlaut auf hna.html#schreiben), den Landkreis an den unbeantworteten HUIG-Antrag erinnert (E41, neue Frist 16. Oktober) und das Gesundheitsamt um schriftliche Bestätigung seiner Feststellung gebeten (E42). - Am 7. Oktober 2026 kündigte der Landkreis die Unterlagen an (E47), am 14. Oktober lieferte er 13 Anhänge (E48), nach einer Nachfrage mit elf Punkten vom 15. Oktober (E49) am 22. Oktober weitere 23 Dateien (E50). Kernbefunde: Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025. Zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August 2026 liegt kein Protokoll vor, zu internen Begehungen keine Zustandsberichte, die Liste der Vandalismusvorfälle wurde erst nach dem Antrag erstellt, der Bericht der Unfallkasse Hessen vom 17. September 2026 (Toiletten offen zu halten) wurde nicht weitergegeben und blieb ohne Veranlassung. Sechs Fotos tragen drei verschiedene Daten des Landkreises und ein viertes in den Dateien. Das Gesundheitsamt hat die Nachfrage E46 bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Am 22. Oktober 2026 um 20:23 Uhr ging die Abschlussmitteilung an alle neunzehn beteiligten Stellen (E51): keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen, Originaldokumente auf Anfrage. Danach kein Schreiben mehr von Seiten der Initiative. - Die Bewertung auf akte.html#bewertung und index.html#fazit (mögliche Tatbestände der §§ 267, 348, 274 StGB) ist ausdrücklich als Bewertung des Verfassers nach anwaltlicher Einschätzung gekennzeichnet. Ob ein Tatbestand erfüllt ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte. Der Verfasser führt kein Verfahren und hat sich am 22. Oktober 2026 aus dem Vorgang zurückgezogen. Die Seite wird seitdem nicht mehr fortgeschrieben, Fehler werden auf Hinweis korrigiert. Der Stand dieser Fassung ist der 22. Oktober 2026.