KINDER MÜSSEN DÜRFEN Dossier zur Toilettensituation an der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de Stand dieser Fassung: 22. Oktober 2026, abgeschlossen Diese Datei enthält den gesamten Textbestand der Website in einem Stück, erzeugt aus den Seiten selbst. Sie ist für Lesewerkzeuge, Vorleseprogramme und Archive gedacht. Maßgeblich sind die Seiten unter der genannten Adresse. Alle Tatsachenbehauptungen stammen aus dem dokumentierten Schriftverkehr und sind dort im Volltext belegt. Zitate sind wörtlich. Rechtliche Bewertungen sind als solche gekennzeichnet. Genannt werden ausschließlich Amts- und Funktionsträger in ihrer dienstlichen Funktion; Daten von Privatpersonen und von Kindern sind anonymisiert. Inhalt: 1. Startseite: Der Fall 2. Das Buch: Der ganze Vorgang als Geschichte, Kapitel 1 bis 11 mit Anhang 3. Der Artikel: Der HNA-Bericht vom 6. Oktober 2026, Satz für Satz geprüft 4. Das Gegenstück: der Artikel, geschrieben mit der Akte 5. Quellen: Der vollständige Schriftverkehr E01 bis E51 6. Die Akte: Was der Landkreis nach dem Umweltinformationsgesetz geliefert hat, Befunde, Fotos, Zahlen, Bewertung 7. Die Tafel: Der Vorgang als Liste nach Stellen 8. Für Schüler: Welche Rechte gelten 9. Fall melden: Für andere Betroffene 10. Presse: Kurzfassung, Zitate, Material 11. Material: Flyer, Dossier, Musikvideo 12. Helden des Alltags: Wer gehandelt hat 13. Leitfaden: Der Weg für Betroffene an anderen Schulen 14. Satire: Der Zeitungsartikel, der Song, und warum beides wieder da ist 15. Impressum 16. Datenschutzerklärung ============================================================================== 1. STARTSEITE: DER FALL https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/ ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab Donnerstag, 22. Oktober 2026 · Letzte Eintragung Wir sind raus. Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Website bleibt online, so wie sie ist. Sie wird nicht mehr fortgeschrieben. Der Landkreis Kassel hat am 14. und am 22. Oktober die Akte geliefert, die seit dem 1. September beantragt war. Was darin steht und was fehlt, ist ausgewertet: Die Akte. Zu den Sperren, zu den Vorfällen und zu den Besichtigungen, auf die sich drei Behörden berufen haben, gibt es keine zeitnahen Aufzeichnungen. Was es gibt, wurde nach dem Antrag geschrieben. Ein Zeitungsfoto, das neue Verwüstung belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf einen Tag dreizehn Monate vor der Öffnung. Das Nächste wäre kein Brief mehr. Nach anwaltlicher Einschätzung geht es jetzt um Fragen, die Staatsanwaltschaft und Gerichte beantworten. Das führt eine Familie nicht. Die Akte geht an die Stellen, die dafür zuständig sind, und liegt hier für jeden offen. Die Toiletten sind offen. Dem Kind geht es gut. Es ist mit diesem Vorgang nie befasst gewesen und soll es auch in der Schule nicht werden. Das Fazit, und was jetzt wohin geht Stand: 22. Oktober 2026 · Öffentlich seit 1. September 2026, 12:01 Uhr · Abgeschlossen Hunderte Schüler. Eine Nottoilette. Seit über zwei Jahren. Kein Kind darf auch nur in einem einzigen Fall daran gehindert werden, bei Bedarf eine Toilette aufzusuchen. Nicht durch verschlossene Türen. Nicht durch fehlende Schlüssel. Nicht durch ein leeres Sekretariat. Nicht durch Wegstrecken quer über den Campus. Diese Seite dokumentiert, wie an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen der freie Zugang zu Toiletten während der Unterrichtszeit über zwei Jahre lang eingeschränkt war. Und sie dokumentiert, wie Schulleitung, Schulamt und Schulträger seit dem 14. August 2026 auf eine formelle Mängelanzeige reagiert haben, und wer am Ende gehandelt hat. Alle Aussagen stammen aus dem hier vollständig dokumentierten Schriftverkehr. Jede zitierte Rechtsnorm ist mit dem Originaltext verlinkt. Erstellt von betroffenen Eltern. Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist eine kooperative Gesamtschule mit Gymnasial- und Mittelstufenzweig. Die Schülerzahl liegt nach eigener Einschätzung bei 600 bis 700. Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht. Neu hier? · Der Fall in knapp drei Minuten Mit YouTube abspielen Was an der Schule passiert ist, wo die Stellen sich widersprochen haben und was die Zeitung am 6. Oktober geschrieben hat, neben dem, was die Akte sagt. Jede Aussage im Video ist in dieser Dokumentation belegt. Die Sprecherstimme ist mit einem KI-Werkzeug erzeugt. Stand 7. Oktober 2026. Erst der Klick lädt das Video von YouTube. Dabei überträgt Ihr Browser Daten an YouTube, und YouTube kann Cookies setzen (Datenschutz). Ohne YouTube: MP4 herunterladen (24 MB). 6. und 7. Oktober 2026 · Zweite Runde Die Zeitung schreibt. Die Akte widerspricht. Die Toiletten sind seit dem 4. September offen. Das Kultusministerium hat am 28. September schriftlich festgehalten: „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung." (E40) Am 6. Oktober erschien in der HNA ein Artikel: Die Toiletten seien „kaum offen, schon wieder verwüstet". Die Darstellung stammt von Schulleitung und Landkreis. Der Artikel macht aus einem Vater ein „Elternpaar", das „nie das persönliche Gespräch gesucht" habe, und belegt den neuen Vandalismus mit einem undatierten Foto der Schule. Gedruckt sind es zwei Artikel und ein Kommentar, mit der Überschrift „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht". Der Landkreis hat in keinem seiner fünf Schreiben ein Gespräch angefragt. Die Autorin hatte vorher mit dem Verfasser gesprochen. Diese Dokumentation nennt der Artikel nicht. Es ging in diesem Vorgang nie um Schuld, sondern um eine offene Tür. Jetzt geht es zusätzlich darum, wer die Wahrheit über diesen Vorgang erzählt. Deshalb steht der Artikel hier Satz für Satz neben der Akte: belegt, unbelegt, widerlegt. Und deshalb geht es weiter: Richtigstellung verlangt, das Original des Fotos angefordert, Gegendarstellung unterschrieben. Jede unwahre Behauptung in diesem Vorgang bekommt die Antwort, die das Recht dafür vorsieht. Was jetzt folgt. Mittwoch, 7. Oktober. Der Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Online-Artikel war nach weniger als einer Stunde für Leser nicht mehr zu sehen, ohne Hinweis und ohne Nachricht. Angemeldet sieht der Verfasser ihn weiter, der Zähler steht auf null: ausgeblendet, nicht gelöscht. Am Vormittag antwortete die Redaktionsleitung auf das Schreiben mit der Gegendarstellung, in zwei Sätzen: Man habe das Anliegen geprüft und sehe keinen Anlass, den Forderungen zu entsprechen. Kein Punkt wird genannt, kein Grund. Um 13:08 Uhr ging die Beschwerde an den Deutschen Presserat, mit vierzehn Anlagen. Die Antwort im Wortlaut, die Beschwerde im Wortlaut. Am selben Vormittag antwortete das Gesundheitsamt schriftlich: Besichtigung am 24. August, keine hygienischen oder baulichen Mängel, weitere Aussagen könne es nicht treffen (E45). Am Telefon hatte es am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht geprüft worden und nicht seine Zuständigkeit. Die Antwort des Gesundheitsamts. Um 14:28 Uhr ging die Nachfrage hinaus, fünf Fragen, Frist 21. Oktober (E46). Nachtrag, 22. Oktober. Das Foto aus der Zeitung hat der Landkreis selbst datiert: 19. August 2025, dreizehn Monate vor der Öffnung (E50, Widerspruch 8). Der Artikel, Satz für Satz Freitag, 4. September 2026 Die Toiletten sind offen. Am 4. September 2026 waren die Schülertoiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule während der Unterrichtszeit geöffnet. Sauber, mit Seife, ohne Schlüssel. Geprüft nach Schulschluss, von einem Schüler, der es zwei Jahre lang anders kannte. Das akute Problem an dieser Schule ist damit gelöst. Ob es so bleibt, hat diese Seite bis zum 22. Oktober 2026 beobachtet. Danach nicht mehr, siehe Fazit. Wie es dazu kam, in drei Sätzen: Am 2. September ging die Petition an den Hessischen Landtag, mit der Bitte an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sie vorrangig zu behandeln (E32, E33). Am 3. September rief er an und setzte der Schule eine Frist bis zum nächsten Tag (E34). Am 4. September waren die Türen offen (E35, E36). Drei Wochen nach der ersten Mängelanzeige. Drei Behörden hatten in dieser Zeit erklärt, es gebe nichts zu beanstanden. Danke an alle, die es anders gesehen haben: Helden des Alltags. Am 16. September hat der Landkreis Kassel es schriftlich bestätigt: „Die Regelung zur Öffnung der Toiletten ist verändert worden." (E39) Es ist die erste Behörde, die das Ende der Sperren in einem Schreiben festhält. Letzter Stand · Donnerstag, 22. Oktober 2026 22.10.Um 20:23 Uhr geht die Abschlussmitteilung an alle neunzehn beteiligten Stellen, offen im Verteiler, mit der ganzen Website als Text-PDF im Anhang: keine Fristen mehr, kein Verfahren, Originale auf Anfrage, E51 22.10.Die Initiative zieht sich zurück. Die Akte geht an Petitionsausschuss, Kultusministerium, Regierungspräsidium, Unfallkasse und Presserat. Die Seite bleibt online und wird nicht mehr fortgeschrieben. Fazit 22.10.Zweite Lieferung des Landkreises, einen Tag vor der Frist: kein Protokoll zur Besichtigung des Gesundheitsamts, keine Zustandsberichte, Vandalismusliste „erst im Nachgang" erstellt, Bericht der Unfallkasse nicht weitergegeben und nichts veranlasst. Das Zeitungsfoto datiert der Landkreis auf den 19.08.2025, E50. Die Akte, Widersprüche 8 bis 11 21.10.Frist für das Gesundheitsamt verstrichen. Die fünf Fragen vom 07.10. (E46) sind unbeantwortet 15.10.Nachfrage an den Landkreis zu den dreizehn Anhängen, elf Punkte, Frist 23.10., E49 14.10.Erste Lieferung des Landkreises auf den Antrag vom 01.09., dreizehn Tage nach Fristablauf: dreizehn Anhänge, darunter der Bericht der Unfallkasse (Toiletten offen zu halten) und das Foto aus der Zeitung als Bild 5 einer Bilddokumentation vom 28.09., E48 07.10.Der Landkreis antwortet auf die Erinnerung mit einem Satz: Die Unterlagen würden zusammengestellt, E47 07.10.Nachfrage an das Gesundheitsamt, fünf Fragen: Rechtsgrundlage, Maßstab, Umfang der Besichtigung, Vermerk, Mitteilung an den Landkreis. Frist Mittwoch, 21.10., E46 07.10.Das Gesundheitsamt antwortet schriftlich: Besichtigung am 24.08., „keine hygienischen oder baulichen Mängel", weitere Aussagen könne es nicht treffen, E45. Am Telefon hieß es am 26.08., Bauliches sei nicht geprüft worden und nicht Sache des Gesundheitsamts. Widerspruch 7, dazu die Rechtslage 07.10.Die Redaktionsleitung der HNA lehnt die Richtigstellung ab: zwei Sätze, keine Begründung. Der Kommentar vom Vortag ist seit weniger als einer Stunde nach der Veröffentlichung für Leser unsichtbar, der Zähler zeigt null, angemeldet sieht der Verfasser ihn noch. Um 13:08 Uhr Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht, Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex, vierzehn Anlagen. Wortlaut 06.10.Die HNA berichtet: „kaum offen, schon wieder verwüstet", gedruckt auf zwei Seiten mit Kommentar. Quelle sind Schulleitung und Landkreis, Beleg ist ein undatiertes Foto der Schule. Um 16:18 Uhr Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Online-Artikel. Um 17:38 Uhr Schreiben an Autorin und Lokalredaktion mit unterschriebener Gegendarstellung, Richtigstellung verlangt bis 09.10. (Wortlaut). Erinnerung an den Landkreis zum Informationszugang, Frist 16.10., E41. Bitte an das Gesundheitsamt um schriftliche Bestätigung, E42. Der Artikel Satz für Satz 28.09.Das Kultusministerium antwortet auf die Ministerbeschwerde: dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung, E40 25.09.Die Grünen-Fraktion im Landtag antwortet und will sich beim Schulträger erkundigen. Im Anhang die Kleine Anfrage der FDP 16.09.Der Landkreis antwortet auf die Aufforderung an den Landrat: Die Regelung sei verändert worden, eine Anweisungsbefugnis habe der Landrat nicht, ein Runder Tisch arbeite seit Jahren an dem Thema, E39 15.09.Kleine Anfrage im Landtag eingebracht: Drucksache 21/5187, zehn Fragen an die Landesregierung, PDF 11.09.Der Landeselternbeirat antwortet: verbreitete Praxis, funktionierende Modelle gebe es, kein zusätzlicher Handlungsbedarf 09.09.Lesebestätigung aus dem Landkreis für das Dossier vom 27. August: geöffnet 13 Tage nach Zugang, fünf Tage nach der Öffnung der Toiletten 07.09.Ein weiteres Portal gibt den Vorgang als Themenvorschlag in seine Redaktion, ohne Zusage 04.09.Die Toiletten sind offen. Das Kultusministerium hat eine Stellungnahme des Schulamts angefordert, E38 DanachNichts mehr von dieser Seite. Die Toiletten waren am 22. Oktober 2026 offen Alles, was seit dem Fristablauf geschehen ist Fazit. Warum hier Schluss ist Am 14. August 2026 ging es um eine Tür. Ein Vater hat die Schule gebeten, sie aufzuschließen. Drei Wochen und drei Behörden später hat ein Abgeordneter eine Frist gesetzt, und am nächsten Tag war die Tür offen. Das war der Teil, der gelingen konnte. Danach ging es um die Wahrheit über diesen Vorgang. Am 6. Oktober stand in der Zeitung, die Toiletten seien „kaum offen, schon wieder verwüstet", mit einem Foto. Am 22. Oktober hat der Landkreis dieses Foto selbst auf den 19. August 2025 datiert. Dreizehn Monate vor der Öffnung. Die Akte, die der Landkreis am 14. und am 22. Oktober geliefert hat, zeigt den Rest. Keine Aufzeichnung zu den Begehungen, auf die sich der Landkreis am 26. August berufen hat. Kein Protokoll zur Besichtigung des Gesundheitsamts. Eine Liste der Vorfälle, die erst nach dem Antrag geschrieben wurde. Ein Bericht der Unfallkasse, der sagt, die Toiletten seien offen zu halten, und den der Landkreis einen Monat lang nicht weitergegeben hat. Dieselben sechs Fotos mit drei verschiedenen Daten. Eine Übersicht aller Instandhaltungsmaßnahmen, die existiert und auf Antrag nicht herausgegeben wurde. Zwölf Befunde, nach Gewicht. Das Gesundheitsamt hat die fünf Fragen vom 7. Oktober (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Was der Verfasser daraus schließt Bewertung des Verfassers, nach anwaltlicher Einschätzung. Fotos, die einer Behörde und einer Zeitung mit Daten übergeben werden, die nach den eigenen Dateien und der eigenen Liste nicht stimmen können, und eine Unterlage, die nachweislich existiert und auf einen gesetzlichen Antrag hin nicht herausgegeben wird, sind nach Einschätzung des Rechtsanwalts, dem die Akte vorliegt, keine Verwaltungsfehler mehr. In Betracht kommen § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 348 StGB (Falschbeurkundung im Amt) und § 274 StGB (Urkundenunterdrückung). Ob ein Tatbestand erfüllt ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht diese Seite. Der Verfasser macht sich die Einschätzung zu eigen und zieht daraus eine Konsequenz: Dieses Verfahren führt er nicht. Es ist nicht die Aufgabe eines Vaters, einem Landkreis nachzuweisen, wann ein Foto entstanden ist. Was jetzt wohin geht Die vollständige Akte, mit Originaldateien und Prüfsummen, geht als Information an die Stellen, die dafür zuständig sind. Ohne Antrag, ohne Frist, ohne Bitte um Antwort. Was sie daraus machen, liegt bei ihnen. Die Mitteilung darüber ist am 22. Oktober um 20:23 Uhr an alle neunzehn beteiligten Stellen gegangen, offen im Verteiler, mit dieser Website als Text-PDF im Anhang (E51, Wortlaut). Wer die Originaldokumente mit Beweiskette haben will, bekommt sie auf Anfrage. Petitionsausschuss des Hessischen Landtags.Die Petition vom 2. September läuft dort noch. Der Ausschuss erhält die Akte und dieses Fazit. Der Vorsitzende hat als Einziger in diesem Vorgang innerhalb eines Tages gehandelt. Hessisches Kultusministerium.Hat am 28. September erklärt, dem Anliegen sei entsprochen (E40). Erhält die Akte, insbesondere den Bericht der Unfallkasse, den der Landkreis dem Schulamt nicht weitergegeben hat. Regierungspräsidium Kassel.Als Aufsichtsbehörde über den Landkreis als Schulträger und als Teilnehmer der Besichtigung vom 7. September. Erhält die Akte mit der Bewertung oben. Unfallkasse Hessen.Hat die Gefährdungsanzeige angenommen, die Schule besichtigt und festgestellt, dass die Toiletten offen zu halten sind. Erhält die Mitteilung des Landkreises, dass daraus nichts veranlasst wurde. Deutscher Presserat.Die Beschwerde vom 7. Oktober läuft. Der Presserat erhält die Datierung des Fotos durch den Landkreis als Nachtrag. Was nicht mehr geschieht Keine weiteren Anträge, Nachfragen, Erinnerungen oder Fristen. Keine Klage nach § 9 HUIG. Keine Strafanzeige durch den Verfasser. Keine Antworten auf Schreiben der beteiligten Stellen, die ab heute eingehen. Wer von ihnen noch eine Frist offen hat, kann sie vergessen. Diese Seite bleibt, wie sie am 22. Oktober 2026 ist. Fehler werden auf Hinweis korrigiert, sonst wird nichts geändert. Wer fragt, und wer aus einer Redaktion fragt, bekommt die Wahrheit und einen Verweis auf diese Seite. Alles, was zu sagen ist, steht hier, mit Datum und Wortlaut. Der Verfasser kümmert sich ab jetzt um seine Familie. Das Kind, um das es am Anfang ging, war mit diesem Vorgang zu keinem Zeitpunkt befasst. Es hat eine Toilette gebraucht, nicht eine Akte. Sollte es in der Schule auf diesen Vorgang angesprochen werden, wird das hier stehen. Sonst nichts mehr. Wer dasselbe Problem an einer anderen Schule hat: Der Leitfaden beschreibt den Weg, der hier funktioniert hat, und den Preis. Die Petition hat die Tür geöffnet, nicht die Akte. Der Fall in 60 Sekunden So war die Lage bis zum 4. September 2026. Seitdem sind die Toiletten offen, siehe oben. Was folgt, beschreibt den Zustand, um den es drei Wochen lang ging. An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer im Unterricht auf die Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, läuft zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne „Nottoilette" ab und bringt ihn anschließend zurück. Das ist keine Behauptung von Elternseite: Schulleitung und Staatliches Schulamt haben dieses Verfahren schriftlich bestätigt. Die Schulleitung begründet das mit Vandalismus einzelner Schüler. Zugleich räumt sie schriftlich ein, dass es seit über zwei Jahren keine tragfähige Lösung gibt und die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend" ist. Der Landkreis Kassel als Schulträger erklärte dagegen am 26. August 2026: Das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen, und es gebe „keinerlei" Mängel. Das Staatliche Schulamt sieht keinen Handlungsbedarf. Die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Beide Darstellungen können nicht gleichzeitig stimmen. Diese Seite stellt die Aussagen nebeneinander, benennt die einschlägigen Rechtsnormen und beschreibt, welche Schritte folgen, wenn weiterhin keine Lösung umgesetzt wird. Und um eines vorwegzunehmen: Es geht hier nicht um ein einzelnes Kind. Die Regelung trifft alle Schülerinnen und Schüler des Campus, jeden Schultag. 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler auf dem Campus. Schätzung der Verfasser. Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht. Abgebildet sind 650 Punkte, die Mitte dieser Spanne. gegenüber 1 Toilette, die während der Unterrichtszeit zugänglich ist. Staatliches Schulamt, 26.08.2026 (E14). Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Der ganze Vorgang auf einer Tafel Die Nottoilette in der Mitte, die neun Stellen drumherum. Jede Schnur ein Briefwechsel, jeder Knoten darauf ein Schreiben. Rot sind nur die Fäden zwischen Aussagen, die einander widersprechen. Wer neu ist, lässt sich die Tafel in fünf Schritten erklären. Wer ein Schreiben sucht, findet es dort mit einem Klick. Zur Tafel · Tafel erklären lassen Der Weg zur Toilette So sieht der Toilettengang während einer Unterrichtsstunde aus, wenn man ihn aus den Schreiben der Verantwortlichen selbst zusammensetzt. Jede Station steht so in der Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 oder im Bescheid des Schulamts vom 26.08.2026. Bei der Lehrkraft abmelden E07 Über den Campus zum Sekretariat E07 Schlüssel holen E14 Toilettenhäuschen auf dem Hof E07 Schlüssel zurückbringen E07 Zurück in den Unterricht E07 Auf dem Campus gibt es nach Angaben der Schulleitung „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Die Technische Regel ASR A4.1 nennt als Maßstab einen Weg von höchstens 50 m zum Toilettenraum, im selben Gebäude. Näheres im Abschnitt Rechtslage. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Kein Sonderwunsch: Was Gesetz und Regelwerk ohnehin fordern Freier Zugang zu einer Toilette ist kein Entgegenkommen der Schule. Er ist ein elementares Grundbedürfnis und rechtlich abgesichert: von der Menschenwürde im Grundgesetz über die Fürsorgepflicht im Hessischen Schulgesetz bis zu den Sanitärvorgaben des Arbeits- und Infektionsschutzes. Die Einzelheiten stehen im Abschnitt Rechtslage. Gefordert ist deshalb kein Sonderaufwand, sondern ein Konzept, das den freien Toilettenzugang während der gesamten Schulzeit zu 100 % sicherstellt. Vandalismus gehört dort bekämpft, wo er entsteht: bei den Verursachern. Nicht bei allen Schülerinnen und Schülern kollektiv. Eine einzelne Nottoilette für einen Campus mit mehreren hundert Kindern und Jugendlichen ist kein Konzept. Einfache, kurzfristig umsetzbare Lösungsvorschläge liegen den Verantwortlichen seit dem 25.08.2026 vor (E09, E10). Eine Antwort darauf steht aus. Warum es diese Seite gibt Diese Seite dokumentiert bewusst nur ein einziges Thema: den Zugang zu den Toiletten. Nicht, weil es das einzige Problem an dieser Schule wäre. Wer dort Kinder hat, kennt das Muster, dass Anliegen freundlich zur Kenntnis genommen werden und dann versanden. Aus unserer Sicht läuft an dieser Schule vieles nicht gut, vom Umgang mit Mobbing bis zur Kommunikation mit den Eltern. So wichtig diese Themen sind: Sie waren für uns bisher kein Anlass, formell zu eskalieren. Der Toilettenzugang ist anders. Er betrifft ein elementares Grundbedürfnis, er duldet keinen Aufschub, und er lässt sich lückenlos mit den Schreiben der Verantwortlichen selbst belegen. Und genau an so einem dringlichen Punkt zeigt sich, wie die Verantwortlichen mit einem Problem umgehen, das sich nicht aussitzen lässt. Von den Lehrkräften über die Schulleitung bis zu Schulamt und Schulträger. Dass ein solches Problem über Jahre bestehen bleibt, ist aus unserer Sicht kein Ausrutscher einer einzelnen Stelle, sondern ein systematisches Versagen: Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht verweisen aufeinander, erklären die Lage für unbedenklich und ändern in der Sache nichts. Woran das liegt, können wir nicht beurteilen. An Geld oder Aufwand kann es kaum liegen. Für ein Schulamt oder einen Schulträger bewegt sich die Lösung in keinem nennenswerten Kostenrahmen. Wir verstehen jede Mutter und jeden Vater, die nicht die Zeit und die Kraft haben, sich durch Fristen, Erinnerungen und Zuständigkeitsverweise zu arbeiten, nur um überhaupt eine belastbare Antwort zu bekommen. Genau deshalb tun wir es. Kinder können sich in dieser Sache nicht selbst wehren, und irgendjemand muss für sie einstehen. Diese Seite sorgt dafür, dass alle Beteiligten, andere Eltern und gegebenenfalls die Öffentlichkeit denselben Kenntnisstand haben. Niemand soll später sagen können, er habe von nichts gewusst. Kennen Sie ähnliche Fälle, an dieser oder an einer anderen Schule? Jede belegte Schilderung macht es schwerer, die Lage als Einzelfall abzutun. So melden Sie Ihren Fall, mit allem, was wir zum Datenschutz zusichern. Fünf Punkte, die nicht strittig sind Jeder dieser Punkte ergibt sich aus den schriftlichen Aussagen der Schulleitung oder des Staatlichen Schulamts selbst, nicht aus Schilderungen von Elternseite. Die regulären Toiletten sind während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Das Staatliche Schulamt beschreibt selbst eine „Jungentoilette, die hätte abgeschlossen sein müssen". Das Abschließen ist also die geltende Regelung, nicht die Ausnahme. Quellen: Stellungnahme der Schulleitung, 20.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026 Während des Unterrichts steht eine einzige Einzeltoilette zur Verfügung. Das Schulamt bestätigt: Der Zugang während des Unterrichts läuft „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt". Für den gesamten Campus. Quelle: Bescheid des Schulamts, 26.08.2026 Der Weg führt über Abmelden, Sekretariat, Schlüssel und wieder zurück. Nach der Stellungnahme der Schulleitung müssen Schüler „grundsätzlich eine aufsichtsführende Lehrkraft informieren", dann den Schlüssel im Sekretariat abholen. Auf dem Campus gibt es „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Quelle: Stellungnahme der Schulleitung, 20.08.2026 Der Zustand besteht seit über zwei Jahren. Die Schulleitung schreibt, das Schlüsselverfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert", und Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. Im vergangenen Schuljahr standen zeitweise gar keine Schlüssel zur Verfügung. Quellen: Stellungnahme, 20.08.2026 · E-Mail der Schulleitung, 14.08.2026 Hygiene-Engpässe sind eingeräumt. Die Schulleitung: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden." Das Schulamt: Es liege „in der Natur der Dinge", dass Toilettenpapier und Seife „auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen". Quellen: E-Mail der Schulleitung, 14.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026 Positiv festzuhalten: Nach aktuellem Stand sind die Toiletten sauber. Es geht auf dieser Seite nicht um den Reinigungszustand einzelner Tage, sondern um das System dahinter: den verschlossenen Zugang während der Unterrichtszeit und die Unterversorgung, die er seit Jahren erzeugt. Aussage gegen Aussage Elf Punkte, an denen sich die Darstellungen der beteiligten Stellen direkt widersprechen, jeweils im Originalwortlaut. Beim sechsten, siebten, neunten und zehnten widerspricht eine Stelle sich selbst. Die Punkte 8 bis 11 stammen aus der Akte, die der Landkreis am 14. und 22. Oktober 2026 geliefert hat. W Widerspruch zu einer anderen Stellef Sachlich falschBg Beleg fehltTh Frage nicht beantwortet Widerspruch 1 · Wie lange besteht der Zustand? „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Diese Vorgehensweise hat in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert […] Verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien arbeiten seit über zwei Jahren daran, gute Lösungen zu finden." Schulleitung, Stellungnahme vom 20.08.2026 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 2 · Gibt es Mängel? „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden […] Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend." Schulleitung, 14.08.2026 und 20.08.2026 Die Aussage des Landkreises hält der Nachfrage nicht stand. Nach telefonischer Auskunft des Gesundheitsamts (E17) wurden ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft. Bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und fallen gar nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Dem Gesundheitsamt eine Freigabe „baulicher Mängel" zuzuschreiben, ist in dieser Form also unzutreffend. Ein Prüfbericht wurde bislang ohnehin nicht vorgelegt (angefragt in E16). Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 3 · Gab es Beschwerden? „[…] dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 Die Toilettensituation wurde auf dem Elternabend in der Woche vom 10.08.2026 von Elternseite angesprochen. Seit dem 14.08.2026 läuft die hier dokumentierte formelle Beschwerde, in Kopie auch an den Schulträger selbst. Nach übereinstimmenden Berichten von Eltern und ehemaligen Schülern besteht das Problem seit mehreren Jahren, schon unter der vorherigen Schulleitung. Eine öffentliche Bewertung der Schule auf Facebook vom Juni 2025 thematisiert genau diese Toilettensituation. Mängelanzeige, 14.08.2026 · Schreiben an den Bürgermeister, 25.08.2026 Dass aus der Schülerschaft keine formellen Beschwerden aktenkundig sind, überrascht aus Elternsicht wenig: Kinder, deren Anliegen erfahrungsgemäß folgenlos bleiben, hören irgendwann auf, sie vorzutragen. Auf dem Elternabend wurde das Thema nach Schilderung anwesender Eltern mit dem Satz abgetan, es habe sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 4 · Liegt der Schlüssel wirklich einfach bereit? „[…] der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden." / „[…] deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt." Schulleitung, 20.08.2026 · Staatliches Schulamt, 26.08.2026 Ein frei zugänglicher Schlüssel würde genau den unkontrollierten Zugang wiederherstellen, den das Abschließen erklärtermaßen verhindern soll. Das System kann nur funktionieren, wenn jemand Ausgabe und Rückgabe kontrolliert. Und genau das berichten Kinder ihren Eltern: dass sie im Sekretariat ausdrücklich nach dem Schlüssel fragen müssen.* * Berichte von Kindern gegenüber ihren Eltern, nicht schriftlich belegt Beide Darstellungen zusammen ergeben kein stimmiges Bild: Entweder liegt der Schlüssel unkontrolliert bereit, dann ist das erklärte Schutzkonzept wirkungslos. Oder die Ausgabe wird kontrolliert, dann müssen Kinder eben doch vorsprechen und fragen. Die Schulleitung selbst schreibt, die Sekretärinnen hätten „ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen". Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 5 · Sind die Fragen beantwortet? „[…] schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind." Landkreis Kassel, 27.08.2026 Die fünf konkreten Fragen vom 26.08. richteten sich an den Schulträger und betrafen die aktuelle Praxis: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum besteht das Notschlüssel-Verfahren fort, und ab wann ist der freie Zugang gewährleistet? Der Bescheid des Schulamts beantwortet keine dieser Fragen, er verteidigt die bestehende Regelung. Fragenkatalog, 26.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026 Dazu kommt: Am 26.08. hatte der Landkreis eine eigene Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage angekündigt („Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren"). Diese Antwort ist nicht erfolgt. Stattdessen verweist der Landkreis einen Tag später auf die Stellungnahme, die der Beschwerde gerade zugrunde liegt. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 6 · Kurzfristige Maßnahme oder jahrelanger Prozess? „Die Freiherr-vom-Stein-Schule hat sich bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt. […] Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert." Landkreis Kassel, 16.09.2026 „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Landkreis Kassel, 26.08.2026 Beide Sätze stammen vom selben Schulträger, drei Wochen auseinander. Am 26.08. war das Abschließen eine kurzfristige Maßnahme. Am 16.09. ist es Teil eines Prozesses, der vor einigen Jahren begann und noch andauert. Was der Runde Tisch in dieser Zeit umgesetzt hat, nennt das Schreiben nicht. Für die Kinder erkennbar war eine einzige Maßnahme: die verschlossene Tür. Die Schulleitung hatte die Dauer am 20.08. selbst mit über zwei Jahren angegeben und eingeräumt, dass es keine dauerhafte Lösung gibt (E07). Am 4. September war die Tür nach einer Frist des Petitionsausschusses innerhalb eines Tages offen (E34, E35). Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 7 · Hat das Gesundheitsamt den Bauzustand geprüft? „Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen." Gesundheitsamt Region Kassel, telefonisch, 26.08.2026, Gesprächsnotiz des Verfassers „Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026 Die Gesprächsnotiz stammt vom Verfasser, die schriftliche Auskunft vom Gesundheitsamt selbst. Beide betreffen dieselbe Besichtigung vom 24. August. Am Telefon, zwei Tage danach, war der Bauzustand ausdrücklich nicht Gegenstand. Schriftlich, sechs Wochen danach, ist er es. Die Formulierung „keine hygienischen oder baulichen Mängel" ist dieselbe, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hat (E12). Der Landkreis schrieb damals von Begehungen „in der vergangenen Woche". Die Besichtigung war nach Auskunft des Gesundheitsamts am Montag derselben Woche. Ob ein Gesundheitsamt bauliche Mängel überhaupt feststellen darf, steht unter Die Antwort des Gesundheitsamts. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 8 · Wann entstand das Zeitungsfoto? „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet" · Bildunterschrift: Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig" HNA, 06.10.2026, mit Foto der Jungentoilette, Quelle Schule und Landkreis Bild 5 der Bilddokumentation, dasselbe Foto: „19.08.2025" Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026 Die Toiletten wurden am 4. September 2026 geöffnet. Das Foto, das die Verwüstung danach belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025, dreizehn Monate davor, in die Zeit der Sperren. Der Verfasser hatte das am 6. Oktober anhand der Holzabsperrung im Bild vermutet und am 15. Oktober nach dem Datum gefragt (E49). Befund 1 der Akte. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 9 · Wann wurde die Mädchentoilette mit Edding beschrieben? Überschrift über sechs Fotos: „Vor den Sommerferien 2026" · Liste der Vandalismusvorfälle: „21.03.2026, Mädchen, alle Trennwände und Fliesen mit Edding beschrieben" Landkreis Kassel, Bilddokumentation und Vandalismusliste, 14.10.2026 Dieselben sechs Fotos, jetzt mit Datum: „03.09.2025", die Überschrift „Vor den Sommerferien 2026" bleibt stehen · Aufnahmedatum in fünf der sechs Dateien: 24.06.2025, 14:31 bis 14:32 Uhr Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026 Vier Angaben zu einem Vorfall, drei davon vom Landkreis selbst, keine zwei stimmen überein. Die Aufnahmedaten in den Dateien sind das Einzige, was nicht nachträglich geschrieben wurde. Die Fotos werden nicht veröffentlicht, weil Namen von Kindern auf den Wänden stehen. Die Tabelle aller sechzehn Daten steht in der Akte. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 10 · Worauf beruhte „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel"? „Es haben in der vergangenen Woche mehrere Begehungen durch den zuständigen Haustechniker, den Mitarbeiter der Bauunterhaltung und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt stattgefunden. Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." · „Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor." Landkreis Kassel, 22.10.2026 Die Besichtigung am 24. August hat stattgefunden, mit vier Teilnehmern aus Immobilienmanagement, Haustechnik, Schulleitung und Gesundheitsamt. Festgehalten wurde sie nicht. Die Begehungen durch Haustechniker und Bauunterhaltung auch nicht. Die Aussage vom 26. August, auf die sich das Schulamt und später die Zeitung gestützt haben, hat damit keine Unterlage. Das Gesundheitsamt selbst hat die Nachfrage dazu (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Widerspruch 11 · Sind die Toiletten offen zu halten? Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten. Eine Nottoilette reicht nicht aus, eine zweite im Gebäude B1 wird vorgeschlagen. Unfallkasse Hessen, Bericht vom 17.09.2026, Eingang beim Landkreis 22.09.2026, sinngemäß „Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt." · Zur Zeitung, 06.10.: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Landkreis Kassel, 22.10.2026, HNA, 06.10.2026 Die gesetzliche Unfallversicherung hat nach § 17 SGB VII geprüft und das Ergebnis dem Schulträger geschickt. Der Schulträger hat es einen Monat lang liegen lassen, der Zeitung das Gegenteil gesagt und dem Schulamt, das die Regelung für „nicht zu beanstanden" hielt (E14), den Bericht nicht gegeben. Der Verfasser, dessen Gefährdungsanzeige die Besichtigung ausgelöst hat (E27), hat den Bericht am 14. Oktober als Anhang Nr. 6 erhalten. Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Mittwoch, 26. August 2026 · 44 Minuten Zwei Behörden desselben Vorgangs, am selben Tag, zur selben Toilette. 12:58 Das Staatliche Schulamt beschreibt die Nottoilette als geltendes, nicht zu beanstandendes System. „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt" E14 · Staatliches Schulamt 13:46 Der Landkreis kennt dieselbe Toilette nur vom Hörensagen und will dazu erst die Schulleitung befragen. „angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'" E15 · Landkreis Kassel Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Chronologie der Kommunikation Der komplette Verlauf seit der Mängelanzeige vom 14. August 2026, die neuesten Einträge zuerst. Die vollständigen Schreiben stehen im Bereich Quellen. Signaturen, Vertraulichkeitshinweise und zitierte Vorkorrespondenz sind aus Platzgründen entfernt, der inhaltliche Wortlaut ist unverändert. Namen von Kindern sind mit [Name des Kindes] anonymisiert, private Kontaktdaten von Privatpersonen geschwärzt. Eltern Schule Behörden E51Do, 22.10.2026 · 20:23 Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen Eltern an Petitionsausschuss, Landtag und Fraktionen, Landkreis, Schulleitung, Schulamt, Gesundheitsamt, Bürgermeister, Unfallkasse, Kultusministerium, Regierungspräsidium Das letzte Schreiben, vier Stunden nach der zweiten Lieferung des Landkreises (E50), an alle Beteiligten offen im Verteiler, die ganze Website als Text-PDF im Anhang. Es geht um Schulpflicht und die Gegenleistung des Staates, um das Recht von 600 bis 700 Kindern, und es nennt die fünf gravierendsten Punkte der Akte: Sperre ohne dokumentierten Vorfall, „keinerlei Mängel" ohne Protokoll, der Bericht der Unfallkasse ohne Veranlassung, das dreizehn Monate alte Zeitungsfoto, vier Daten für dieselben Fotos. Alle Fristen sind gegenstandslos, ein Verfahren wird nicht geführt, Originaldokumente mit Beweiskette gibt es auf Anfrage. Der Umgang mit der Verantwortung für Kinder wird als Werturteil „asozial" genannt. Eine Antwort wird nicht erwartet. „Es ging nie um mein Anliegen. Es ging um das Recht von 600 bis 700 Kindern, um die Fürsorgepflicht der Schule und um die Verantwortung derer, die dafür in Ämtern sitzen." Eltern an alle Beteiligten, 22.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E50Do, 22.10.2026 · 16:04 Zweite Lieferung des Landkreises: Kein Protokoll, keine Zustandsberichte, Liste erst nachträglich, nichts veranlasst Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Einen Tag vor der Frist die Antworten in Rot zu allen elf Punkten der Nachfrage (E49), dazu 23 Dateien und eine eingebettete Mail. Zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August, auf die sich der Landkreis am 26. August berufen hat: „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." Zu den internen Begehungen: keine Zustandsberichte. Zur Liste der Vorfälle: „erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt". Zum Bericht der Unfallkasse: „keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung". Die Bilddokumentation kommt neu, jetzt mit einem Datum je Foto: Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober trägt den 19. August 2025. Die Edding-Fotos tragen den 3. September 2025, unter der Überschrift „Vor den Sommerferien 2026", bei einem Aufnahmedatum in der Datei vom 24. Juni 2025 und einem Listeneintrag vom 21. März 2026. Alles ausgewertet auf der Seite Die Akte, Widersprüche 8 bis 11. „Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor." Landkreis Kassel an Eltern, 22.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E49Do, 15.10.2026 · 17:51 Nachfrage an den Landkreis: Elf Punkte, Frist 23. Oktober Eltern an Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) Nach Durchsicht der dreizehn Anhänge die Nachfrage: Was fehlt, was nachzuliefern ist, und drei Bitten um Klarstellung. Darunter: das Dokument zur Besichtigung des Gesundheitsamts, die Aufzeichnungen der internen Begehungen, die Antwort an das Gesundheitsamt von 2025, der Stand zum Bericht der Unfallkasse, der Hygieneplan der Schule, die Qualitätskontrollen der Reinigung, die Primäraufzeichnungen zu den Vorfällen. Und die Frage, warum der Landkreis am 26. August „keine Vorkommnisse" schrieb, wenn seine Liste sechs Tage davor fünf gestohlene Toilettenbrillen führt, und welches Datum jedes Foto trägt. Für jeden Punkt: Unterlage, Fehlanzeige oder Ablehnung mit Begründung nach § 6 HUIG. „Diese Aussage ist nach Ihren eigenen Unterlagen nicht zutreffend. Ich bitte um Klarstellung, worauf sie beruhte." Eltern an Landkreis Kassel, 15.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E48Mi, 14.10.2026 · 16:29 Erste Lieferung des Landkreises: 13 Anhänge, keine Sanierung in drei Jahren, keine mechanische Lüftung Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Dreizehn Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist die erste Lieferung auf den Antrag vom 1. September (E21). Zu jedem der zehn Punkte ein Satz in Rot, meist „Die Dokumente finden Sie im Anhang". Darin: der Bericht der Unfallkasse vom 17. September, der sagt, die Toiletten seien während der Unterrichtszeit grundsätzlich offen zu halten. Das Protokoll des Gesundheitsamts vom Februar 2025 mit beschädigten Fliesen in den Außentoiletten und Schimmel in den Sporthallenduschen. Eine Liste mit elf Vandalismusvorfällen seit August 2025 und eine Bilddokumentation mit sechzehn Fotos, beide erstellt am 28. September 2026, vier Wochen nach dem Antrag. Bild 5 ist das Foto aus der Zeitung. Kein Hygieneplan der Schule, keine Qualitätskontrollen, keine Brandverhütungsschau. Für Kreistagsbeschlüsse ein Verweis auf das Bürgerinfoportal. „Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist im Zeitraum der nächsten drei Jahre nicht geplant. Dementsprechend wurden lediglich Mittel für die laufende Bauunterhaltung geplant." Landkreis Kassel an Eltern, 14.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen · Die Anhänge in der Akte E47Mi, 07.10.2026 · 16:14 Landkreis in einem Satz: Die Unterlagen werden zusammengestellt Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Am Tag nach der Erinnerung (E41) und sechs Tage nach Ablauf der Monatsfrist die erste Reaktion auf den Antrag vom 1. September: ein Satz. Kein Wort zur Frist, keine Mitteilung nach § 3 Abs. 3 HUIG, kein Termin. „Die gewünschten Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und in Kürze überlassen." Landkreis Kassel an Eltern, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E46Mi, 07.10.2026 · 14:28 Nachfrage an das Gesundheitsamt: Fünf Fragen zur Feststellung „keine baulichen Mängel" Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Gut drei Stunden nach der Auskunft (E45) die Nachfrage. Am Telefon hatte das Amt am 26. August gesagt, Bauliches sei nicht geprüft worden und nicht seine Sache (E17). Schriftlich stellt es jetzt fest, es gebe keine baulichen Mängel. Fünf Fragen dazu: Rechtsgrundlage, Maßstab und Qualifikation, Umfang der Besichtigung und ob die Türen abgeschlossen waren, Vermerk, Mitteilung an den Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August. Frist: Mittwoch, 21. Oktober 2026. „Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Feststellung, es lägen keine baulichen Mängel vor?" Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E45Mi, 07.10.2026 · 11:06 Gesundheitsamt schriftlich: Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen Gesundheitsamt Region Kassel (Hygienische Dienste) an Eltern Sechs Wochen nach dem Telefonat (E17) und am Tag nach der Bitte darum (E42) die schriftliche Auskunft: Die Besichtigung war am 24. August, unangekündigt. Festgestellt worden seien keine hygienischen oder baulichen Mängel. Kein Bericht, kein Prüfumfang, und der Schlusssatz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Am Telefon hatte der Sachbearbeiter am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (Widerspruch 7). Was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft und feststellen darf: Die Antwort des Gesundheitsamts. „Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel an Eltern, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E42Di, 06.10.2026 · 16:38 Bitte an das Gesundheitsamt: Begehung und Bericht, diesmal schriftlich Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Die Auskunft vom 26. August gab es nur am Telefon (E17). Der Landkreis beruft sich seitdem schriftlich auf eine Feststellung des Gesundheitsamts (E15). Jetzt die Bitte um eine kurze schriftliche Antwort bis Freitag, 16. Oktober 2026: Gab es eine Begehung, wann, und gibt es einen Bericht? „Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht oder eine Feststellung, die Sie mir zugänglich machen können? Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass keine Begehung stattgefunden hat." Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 06.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E41Di, 06.10.2026 · 16:35 Erinnerung an den Landkreis: Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen Eltern an Landkreis Kassel · Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und zwei weitere Mitarbeiter des Landkreises Fünf Wochen nach dem Antrag auf Informationszugang vom 1. September (E21): keine Unterlagen, keine Mitteilung über eine Fristverlängerung, keine Ablehnung. Neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026, danach der Rechtsweg. „Weder die Informationen noch eine solche Mitteilung noch eine Ablehnung haben mich erreicht. Die Frist ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen." Eltern an Landkreis Kassel, 06.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E40Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang Oktober Das Kultusministerium antwortet: „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Geschäftszeichen HMKB) an Eltern Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E25) nach der am 4. September angeforderten Stellungnahme des Schulamts (E38). Das Ministerium hält das Anliegen für erledigt: Die Toiletten stehen dauerhaft zur Verfügung, ein Schlüssel ist nicht mehr nötig. Zur Bewertung des Schulamts vom 26. August, die Regelung sei „nicht zu beanstanden" (E14), sagt das Schreiben nichts. „Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, 28. September 2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen · Einordnung E39Mi, 16.09.2026 · 12:46 Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen: „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen" Landkreis Kassel (Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, Dezernat II, im Auftrag des Landrats) an Eltern Antwort auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat vom 1. September (E24), zwölf Tage nach der Öffnung der Toiletten. Der Landkreis bestätigt, dass die Regelung zur Öffnung verändert worden ist, weist die Anweisungsbefugnis des Landrats zurück und verweist auf einen Runden Tisch, der sich „bereits vor einigen Jahren" mit den Schultoiletten befasst habe. Ein Ergebnis dieses Runden Tisches, eine umgesetzte Maßnahme oder ein Termin werden nicht genannt. „Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert. Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen · Einordnung E38Fr, 04.09.2026 · 14:51 Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen: Stellungnahme des Schulamts angefordert Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Referat I.1.1) an Eltern Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September, als PDF im Anhang. Das Ministerium hat das Staatliche Schulamt um eine Stellungnahme gebeten und bittet für die abschließende Antwort um Geduld. „Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Deshalb haben wir eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel angefordert, um den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu können." Hessisches Kultusministerium, 04.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E37Fr, 04.09.2026 · 14:29 Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten: „innerhalb von 24 Stunden gelöst" Hessischer Landtag (Büro Oliver Ulloth MdL) an Eltern Die Freigabe für die Nennung auf der Seite Helden des Alltags, verbunden mit der Bitte, über die kommenden Wochen auf dem Laufenden zu bleiben. „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen." Büro Oliver Ulloth MdL, 04.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E36Fr, 04.09.2026 · 14:17 Rückmeldung an den Landtag: „Die Toiletten sind heute geöffnet" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL Wie am Telefon verabredet: Nach Schulschluss hat ein Schüler nachgesehen. Die Toiletten waren offen, sauber, mit Seife. Das Schreiben bedankt sich, kündigt an, dass weiter hingeschaut wird, und fragt nach der Erlaubnis zur Namensnennung. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E35Fr, 04.09.2026 · Telefonat Zweites Telefonat: Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Der Abgeordnete berichtet, die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind. Verabredet wird, dass die Eltern das nach Schulschluss prüfen und sich zurückmelden, und dass in den kommenden Wochen regelmäßig nachgesehen wird. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E34Do, 03.09.2026 · Telefonat Der Petitionsausschuss am Telefon: Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Der Vorsitzende des Petitionsausschusses lässt sich die Lage schildern und erklärt, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E33Mi, 02.09.2026 · 20:24 Bitte um vorrangige Behandlung: „jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses Drei Minuten nach dem Einreichen der Petition geht der Sachverhalt in drei Sätzen an den Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte, den Fall vorzuziehen, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E32Mi, 02.09.2026 · 20:21 Petition an den Hessischen Landtag: Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft Eltern an Hessischer Landtag · Petitionsausschuss, über das Online-Formular Die Petition bittet den Ausschuss um drei Dinge: Schulamt und Landkreis um Stellungnahme zur Rechtsgrundlage zu bitten, auf die unverzügliche Öffnung der regulären Toiletten mit verbindlichem Termin hinzuwirken, und den Fall wegen der laufenden Betroffenheit von Kindern vorrangig zu behandeln. Beigefügt ist die Dokumentation dieser Seite als PDF. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E31Mi, 02.09.2026 · 16:06 Der Landkreis bestätigt den Eingang: „qualifizierte und konstruktive Lösung" Landkreis Kassel (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeauftragte) an Eltern Erste Reaktion auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat, einen Tag später. Angekündigt wird eine Prüfung, verbunden mit dem Hinweis auf eine mögliche längere Bearbeitungszeit. „Im nächsten Schritt bemühen wir uns um eine qualifizierte und konstruktive Lösung für Ihr Anliegen. […] Dies kann unter Umständen zu einer erweiterten Bearbeitungszeit Ihres Anliegens führen." Landkreis Kassel, 02.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E30Di, 01.09.2026 · 18:05 An den Schulpaten: Ihr Name bürgt für diese Schule Eltern an Regierungspräsidium Kassel · Regierungspräsident Der Regierungspräsident hat die persönliche Patenschaft für die Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" übernommen. Das Schreiben bittet ihn, diese Autorität für die Öffnung der Toiletten einzusetzen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E29Di, 01.09.2026 · 15:21 Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern Vier Minuten später steht der Termin. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E28Di, 01.09.2026 · 15:17 Zusage für den Termin: „Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen" Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Der frühere der beiden Vorschläge wird angenommen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E27Di, 01.09.2026 · 15:15 Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden: Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat Unfallkasse Hessen (technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel) an Eltern Die Anzeige war an die allgemeine Adresse gegangen und wurde intern an den zuständigen Aufsichtsdienst weitergeleitet, der von sich aus das Gespräch sucht. „Gern würde ich mich mit Ihnen telefonisch austauschen, um einen besseren Überblick über die Situation an Ihrer Schule zu erlangen." Unfallkasse Hessen, technischer Aufsichtsdienst, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E26Di, 01.09.2026 · 15:13 Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten: „es ist besser, man tauscht sich persönlich aus" Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern Zwei Terminvorschläge, für den nächsten Vormittag oder für den Montag darauf. „Ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus." Lars Obermann, Bürgermeister, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E25Di, 01.09.2026 · 15:11 Ministerbeschwerde: Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet Eltern an Hessisches Kultusministerium Das Staatliche Schulamt hatte die Aufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Regelung entspreche den gängigen Standards. Die Beschwerde richtet sich an die Stelle, die die Aufsicht über das Schulamt führt. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E24Di, 01.09.2026 · 14:54 Dienstliche Aufforderung an den Landrat: Beendigung der Toilettensperren Eltern an Landkreis Kassel · Landrat Der Landkreis trägt als Schulträger nach § 158 HSchG die Verantwortung für Bau und Erhaltung der Schulanlagen. Das Schreiben geht an die Spitze der Behörde, nachdem der Fachbereich sich der Bewertung des Schulamts angeschlossen hatte. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E23Di, 01.09.2026 · 14:42 Bitte an die Stadt: Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Nach den Antworten von Schulamt und Landkreis wenden sich die Eltern an die politische Ebene vor Ort, mit der Bitte, beim Landrat auf eine Lösung zu drängen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E22Di, 01.09.2026 · 12:18 Formelle Gefährdungsanzeige: Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine Eltern an Unfallkasse Hessen · gesetzliche Schülerunfallversicherung Die Anzeige stützt sich auf ASR A4.1 und die Vorschriften der DGUV und benennt das erzwungene Einhalten und den Trinkverzicht als Gesundheitsgefahr für versicherte Schüler. Gefordert wird eine unangekündigte Begehung vor Ort. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E21Di, 01.09.2026 · 12:13 Antrag auf Informationszugang: Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung Eltern an Landkreis Kassel · Fachbereich Schulen Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Antrag verlangt Prüfberichte, Begehungsprotokolle und die Unterlagen zur Sanitärbemessung, jeweils ab dem 1. Januar 2021. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E20Di, 01.09.2026 · 12:02 Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Immobilienmanagement, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Die am 27.08. gesetzte Frist läuft um 12:00 Uhr ab, ohne dass eine der angeschriebenen Stellen einen Lösungsvorschlag benannt hat. Zwei Minuten später gehen die im Dossier angekündigten Schritte in Gang: diese Seite ist ab sofort öffentlich, die Anschreiben an Presse und übergeordnete Behörden laufen. Das Angebot bleibt unverändert bestehen. „Mein Angebot bleibt unverändert bestehen: Sobald mir ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, wird das auf der Website dokumentiert, und der Vorgang ist für mich abgeschlossen." Eltern an alle Beteiligten, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E19Do, 27.08.2026 · 14:24 Landkreis schließt sich dem Schulamt an: „hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind" Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern · in Kopie: Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter Statt der am 26.08. angekündigten Antwort der Schulleitung schließt sich der Landkreis dem Bescheid des Schulamts „inhaltlich" an. Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 geht das Schreiben nicht ein. „Der Email von Herrn Sprafke vom 26.08. an Sie, welche auch eine Stellungnahme der Schulleitung enthielt, schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind." Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 27.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E18Do, 27.08.2026 · 03:15 Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Alle Beteiligten erhalten das vollständige Dossier als Anlage und damit denselben Kenntnisstand. Verbunden mit der Bitte, bis Dienstag, den 01.09.2026, 12:00 Uhr, einen verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin zu benennen. Andernfalls werden die im Dossier beschriebenen Schritte der Reihe nach umgesetzt. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E17Mi, 26.08.2026 · Telefonat Gesundheitsamt am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand Gesundheitsamt Region Kassel telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung angefragt Der Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat, bestätigt am Telefon: Geprüft wurden die hygienischen Verhältnisse der Toiletten, etwa Schimmel- oder Kalkbildung. In dieser Hinsicht waren die geprüften Anlagen in Ordnung. Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E16Mi, 26.08.2026 · 14:02 Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt: Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht? Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Der Landkreis beruft sich auf eine mängelfreie Prüfung durch das Gesundheitsamt, legt aber keinen Bericht vor. Das Gesundheitsamt wird direkt gefragt, ob die Begehung stattgefunden hat und ob ein Prüfbericht existiert. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E15Mi, 26.08.2026 · 13:46 Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 antwortet der Landkreis zunächst nur zur „angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'": Die Frage werde an die Schulleitung weitergeleitet. Bemerkenswert: 44 Minuten zuvor hatte das Schulamt die Existenz genau dieser Nottoilette als geltendes System beschrieben. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E14Mi, 26.08.2026 · 12:58 Schulamt: Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards" Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Eltern · in Kopie: Landkreis (Uwe Koch), Schulleitung Das Schulamt übermittelt die Stellungnahme der Schulleitung und sieht keine Veranlassung einzuschreiten. Dabei bestätigt es das System im Wortlaut: Zugang während des Unterrichts „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt". „[…] dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen." Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt Kassel, 26.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen Sechs ältere Einträge anzeigen E13Mi, 26.08.2026 · 12:45 Replik an den Landkreis: Fünf Fragen zur aktuellen Praxis Eltern an Landkreis Kassel (Rapprich, Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter) Wenn alles einwandfrei und das Abschließen nur „kurzfristig" war: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum existiert das Notschlüssel-Verfahren weiter, und warum liegt die schriftliche Aussage der Schulleitung vor, dass der Zustand seit Jahren besteht? Gefordert wird ein Datum, ab dem der freie Zugang gewährleistet ist. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E12Mi, 26.08.2026 · 12:14 Landkreis: „keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig" Landkreis Kassel, Immobilienmanagement (Martina Rapprich) an Eltern Der Schulträger berichtet von mehreren Begehungen in der Vorwoche (Haustechniker, Bauunterhaltung, Gesundheitsamt), ohne Feststellung hygienischer oder baulicher Mängel. Es habe „keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft" gegeben. Als Maßnahmen werden das Schülerparlament (Toilettenreinigung in einer Projektwoche) und verdoppelte Lehreraufsicht genannt. „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 26.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E11Mi, 26.08.2026 · 08:12 Bürgermeister: Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe Bürgermeister Lars Obermann an Eltern Der Bürgermeister verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises, bestätigt aber, „als Elternteil im letzten Schuljahr mitbekommen" zu haben, „dass es gewisse Probleme mit den Schultoiletten geben soll". Er bietet an, bei Schule und Landkreis nachzufragen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E10Di, 25.08.2026 · 23:21 Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen Eltern an Bürgermeister Lars Obermann Sachliche Information über die Situation mit zwei Fragen: Ist der Stadt die Lage bekannt, und kann sie beim Schulträger oder bei der praktischen Umsetzung unterstützen? Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E09Di, 25.08.2026 · 23:07 Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) Beide Fristen sind ohne Rückmeldung verstrichen: die des Schulamts an die Schulleitung (20.08.) und die eigene (24.08.). Gefordert wird bis 28.08., 12:00 Uhr: das Ergebnis der Stellungnahme und die erteilten aufsichtsrechtlichen Weisungen. Im Anhang: drei konkrete Lösungsvorschläge, umsetzbar in Tagen. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E08Di, 25.08.2026 · 22:32 Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08. Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Elf Tage nach der Mängelanzeige liegt weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Antwort des Schulträgers vor. Neue Frist: 28.08.2026. Andernfalls Einschaltung des Gesundheitsamts für eine unangekündigte Hygienebegehung. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen Sechs ältere Einträge anzeigen E07Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08. Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung Schulleitung an Staatliches Schulamt · den Eltern zugeleitet als Anhang zu E14 Die Schulleiterin verteidigt das Schlüsselverfahren als Reaktion auf Vandalismus, beschreibt das Verfahren im Detail und bestätigt dabei die Kernfakten: Abmeldung bei der Lehrkraft, Schlüsselabholung im Sekretariat, kein Jahrgangs-WC, zwei Jahre Dauer, zeitweise Sperrung im Vorjahr, Engpässe bei Verbrauchsmaterial. „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen." Dr. Tina Hoffmann-Deist, dienstliche Stellungnahme, 20.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E06Mo, 17.08.2026 · 13:33 Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08. Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Schulleitung · in Kopie: Eltern Das Schulamt leitet die Aufsichtsbeschwerde an die Schulleiterin weiter, „mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 20.08.2026". Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E05Fr, 14.08.2026 · 18:12 Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Antrag, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten, den freien Zugang zu funktionsfähigen Sanitäranlagen während des gesamten Schultages sicherzustellen und das Schlüssel- und Nottoiletten-System aufzuheben. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E04Fr, 14.08.2026 · 18:09 Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Der Schulträger wird aufgefordert, den Zustand der Schultoiletten unverzüglich vor Ort zu prüfen, den ordnungsgemäßen Betrieb der regulären WCs sicherzustellen und ein Schließsystem umzusetzen, das Missbrauch außerhalb der Schulzeiten verhindert, ohne die Schüler im Schulbetrieb einzuschränken. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E03Fr, 14.08.2026 · 17:49 Replik: Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen Eltern an Schulleitung · in Kopie: Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger, Schulelternbeirat Festgehalten wird: Die Schulleitung hat die Koppelung an einen Sekretariatsschlüssel, die zeitweise komplette Schlüssellosigkeit im Vorjahr und das Fehlen einer tragfähigen Lösung selbst schriftlich bestätigt. Da die Schulleitung auf ihre Dienstvorgesetzten verweist, wird der Vorgang an Schulamt und Schulträger übergeben. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E02Fr, 14.08.2026 · 17:07 Antwort der Schulleitung: „kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung" Schulleitung (Dr. Tina Hoffmann-Deist) an Eltern Die Schulleiterin widerspricht dem Wort „Verbot": Es müsse „lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden". Zugleich bestätigt sie, dass im letzten Schuljahr zeitweise die Schlüssel ausgegangen waren und dass es bis heute keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gibt. Fristsetzungen nehme sie nur von Dienstvorgesetzten entgegen. „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe." Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin, 14.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen Ältere Einträge anzeigen E01Fr, 14.08.2026 · 13:12 Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08. Eltern an Schulleitung · in Kopie: Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Schulträger Landkreis Kassel, Schulelternbeirat Formelle Beschwerde: fehlende Hygieneartikel und defekte Ausstattung, dazu die Verweigerung des Toilettengangs während der Unterrichtszeit. Gefordert wird die sofortige Aufhebung des Abschließens sowie eine durchgehende Grundausstattung, mit schriftlicher Bestätigung bis zum 24.08.2026. Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen E00Di, 25.11.2025 · Brief Vorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes Schule (Gymnasialzweigleitung) an Eltern Neun Monate vor der Mängelanzeige: Der Vater hatte der Schulleiterin den schriftlichen Bericht seines Sohnes über einen Vorfall unter Schülern übergeben. Die Antwort: Die Sachverhalte hätten sich „so nicht bestätigt", die Situation sei „angemessen aufgearbeitet". Der Grund für den Satz in E01: „Das Vertrauen in rein informelle Gespräche ist erschöpft." Volltext in den Quellen lesen · Auf der Tafel zeigen · Einordnung Der rechtliche Rahmen Alle Normen verlinkt auf den amtlichen bzw. veröffentlichten Originaltext. Die Einordnung ist transparent zweigeteilt: Was ist unstrittige Rechtslage, und was ist die daraus abgeleitete Bewertung des Verfassers? Grundrechte Art. 1 Abs. 1 GG · Menschenwürde „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Schule ist staatliche Gewalt. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG · Körperliche Unversehrtheit „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Erzwungenes Einhalten der Notdurft ist ein körperlicher Eingriff mit dokumentierten gesundheitlichen Risiken. Hessisches Schulrecht § 3 HSchG · Grundsätze für die Verwirklichung des Bildungsauftrags Die Schule achtet die Würde der Schülerinnen und Schüler und ist ihrem Wohl verpflichtet. (Lesefassung des Hessischen Kultusministeriums, PDF) § 86 HSchG · Rechtsstellung der Lehrkräfte Lehrkräfte „erziehen, unterrichten, beraten und betreuen" die Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt die pädagogische Fürsorgepflicht im Unterrichtsalltag. § 158 HSchG · Sachleistungen der Schulträger Der Schulträger (hier: Landkreis Kassel) hat die Schulanlagen „ordnungsgemäß zu erhalten, zu verwalten und zu bewirtschaften". Funktionsfähige Sanitäranlagen sind Kernbestandteil dieser Pflicht. Hinweis: In Teilen des Schriftverkehrs wurde diese Pflicht unter § 137 HSchG zitiert. Die einschlägige Norm der aktuellen Fassung ist § 158 HSchG. Hygiene- und Infektionsschutzrecht § 33 Nr. 3 IfSG · Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG · Hygienepläne und Überwachung Schulen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Der Rahmen-Hygieneplan für hessische Schulen konkretisiert u. a. die durchgehende Bereitstellung von Seife, Toilettenpapier und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen. Arbeitsschutz und gesetzliche Unfallversicherung als Maßstab ASR A4.1 · Sanitärräume Die Technische Regel für Arbeitsstätten schreibt vor: Der Weg zum Toilettenraum soll nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Toilettenräume gehören ins selbe Gebäude, höchstens ein Geschoss entfernt. Sie gilt unmittelbar für die Beschäftigten der Schule und ist zugleich der anerkannte Orientierungsmaßstab dafür, was zumutbare Sanitärversorgung bedeutet. Ein einzelnes „Toilettenhäuschen auf dem Schulhof" für einen ganzen Campus verfehlt diesen Maßstab offensichtlich. § 2 DGUV Vorschrift 1 · Grundpflichten Der Schulträger als Unternehmer der Schülerunfallversicherung hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren zu treffen. Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse Hessen ist zuständiger Träger. DGUV Regel 102-601 · Branche Schule Konkretisiert Sicherheit und Gesundheit im Lebensraum Schule, einschließlich Anforderungen an Sanitärräume. Strafrecht: Bewertung des Verfassers Ob Straftatbestände erfüllt sind, entscheiden allein Staatsanwaltschaft und Gerichte. Aus Sicht des Verfassers sind durch das dokumentierte System jedoch folgende Normen berührt und im Eskalationsfall zur Prüfung zu bringen: § 240 StGB · Nötigung Wer einen Menschen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung oder Unterlassung nötigt. Die Bewertung des Verfassers: Kinder durch verschlossene Türen und ein Bittsteller-Verfahren zum Einhalten der Notdurft zu bewegen, erfüllt diesen Rahmen der Sache nach. § 340 StGB · Körperverletzung im Amt Relevant, sobald erzwungenes Einhalten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Die medizinischen Risiken (Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen) sind allgemein anerkannt. Erfüllt oder nicht Die Maßstäbe stehen nicht zur Debatte. Sie stehen im Grundgesetz, im Hessischen Schulgesetz, im Infektionsschutzgesetz und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten. Die Einstufung in dieser Übersicht ist die Bewertung der Verfasser. Jede Zeile nennt die Norm und die Fundstelle im dokumentierten Schriftverkehr, damit jeder sie selbst nachprüfen kann. Bewertung der Verfasser, Stand 27.08.2026 KriteriumErfülltTeilweiseNicht erfüllt Freier Zugang zu einer Toilette während der gesamten UnterrichtszeitArt. 1 Abs. 1 GG · § 3 HSchG · Beleg: E07, E14 Weg zum Toilettenraum höchstens 50 m, im selben GebäudeASR A4.1 · Beleg: Toilettenhäuschen auf dem Schulhof, E07 Durchgehende Bereitstellung von Seife und Toilettenpapier§ 36 IfSG · Rahmen-Hygieneplan Hessen · Beleg: E02, E14 Sanitäranlagen ordnungsgemäß erhalten und bewirtschaftet§ 158 HSchG · Beleg: E12, E07 Reinigungszustand der AnlagenUnstrittig, Stand 27.08.2026 Erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfüllt Trifft nicht zu Die Stufe wird zusätzlich zur Farbe über die Form des Kästchens angezeigt, damit die Tabelle auch bei Farbenblindheit und im Schwarzweißdruck lesbar bleibt. Zuständigkeiten und Beteiligte Genannt werden die Amts- und Funktionsträger in ihrer dienstlichen Funktion mit dienstlichen Kontaktdaten sowie der Beschwerdeführer selbst. Näheres im rechtlichen Hinweis am Seitenende. Beschwerdeführer Simon-Daniel März Vater eines Schülers der Schule, Verfasser der hier dokumentierten Schreiben und verantwortlich für den Inhalt dieser Seite. danielm@mail.de Schulleitung Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin Verantwortlich für die innere Organisation der Schule, also für die Regel, Toiletten während der Unterrichtszeit abzuschließen. Freiherr-vom-Stein-Schule, Kampweg 24, 34376 Immenhausen · poststelle9230@schule.hessen.de Schulaufsicht Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel (Klaus Sprafke) Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung. Hat die Regelung am 26.08.2026 als „nicht zu beanstanden" bewertet. Wilhelmshöher Allee 64–66, 34119 Kassel · poststelle.ssa.kassel@kultus.hessen.de Schulträger Landkreis Kassel: Fachbereich Schulen (Uwe Koch), Immobilienmanagement (Martina Rapprich) Zuständig für Gebäude, Sanitäranlagen, Ausstattung und Bewirtschaftung nach § 158 HSchG. Postfach 10 24 20, 34024 Kassel · schulen@landkreiskassel.de Gesundheitsamt Gesundheitsamt Region Kassel Infektionshygienische Überwachung der Schule nach § 36 IfSG. Hat nach eigener telefonischer Auskunft ausschließlich die Hygiene geprüft, nicht den Bauzustand (E17). Ein Prüfbericht wurde angefragt (E16), liegt aber nicht vor. gesundheitsamt@kassel.de Stadt Immenhausen Bürgermeister Lars Obermann Nicht Schulträger, ohne direkte Handhabe, hat aber Nachfragen bei Schule und Landkreis zugesagt. Marktplatz 1, 34376 Immenhausen · lars.obermann@immenhausen.de Wer Bescheid weiß, und wer geantwortet hat Niemand soll später sagen können, er habe von nichts gewusst. Diese Übersicht hält fest, wer wann informiert wurde und ob eine Rückmeldung kam. Am 27.08.2026 haben alle Beteiligten das vollständige Dossier erhalten, verbunden mit der Bitte um einen verbindlichen Lösungsvorschlag bis Dienstag, den 01.09.2026, 12:00 Uhr (E18). Die Frist ist verstrichen, ohne dass eine der angeschriebenen Stellen einen Lösungsvorschlag benannt hat. Am 01.09.2026 um 12:02 Uhr sind alle Beteiligten darüber unterrichtet worden, dass die im Dossier angekündigten Schritte nun umgesetzt werden (E20). Behörden und Verantwortliche StelleInformiertRückmeldung Schulleitung Dr. Tina Hoffmann-Deist14.08.2026 (E01)Am selben Tag Antwort 14.08. (E02), dienstliche Stellungnahme 20.08. (E07) Staatliches Schulamt Klaus Sprafke14.08.2026 (E05)Nach drei Tagen Weiterleitung 17.08. (E06), Bescheid 26.08. (E14) Landkreis Kassel Schulträger, Fachbereich Schulen und Immobilienmanagement14.08.2026 (E04) Erinnerung 25.08. (E08) Dossier 27.08. (E18), Lesebestätigung eines Empfängers dort erst am 09.09. Aufforderung an den Landrat 01.09. (E24)Nach zwölf Tagen Erste Antwort 26.08. (E12), 27.08. (E19), Erste Kreisbeigeordnete 16.09. (E39) Informationszugang: Frist 01.10. verstrichen, Ankündigung 07.10. (E47), Lieferung 14.10. (E48) und 22.10. (E50), Die Akte Gesundheitsamt Region Kassel14.08.2026 in Kopie (E01) Auskunftsersuchen 26.08. (E16) Bitte um schriftliche Bestätigung 06.10. (E42) Nachfrage 07.10. (E46), Frist 21.10.Schriftlich nach sechs Wochen Telefonisch am 26.08. (E17): Hygiene geprüft, Bauliches nicht. Schriftlich am 07.10. (E45): Besichtigung am 24.08., „keine hygienischen oder baulichen Mängel", weitere Aussagen könne es nicht treffen. Bewertung Nachfrage unbeantwortet Die fünf Fragen vom 07.10. (E46) blieben bis zur Frist am 21.10. ohne Antwort. Der Landkreis bestätigt am 22.10.: Zur Besichtigung vom 24.08. liegt kein Protokoll vor (E50) Stadt Immenhausen Bürgermeister Lars Obermann25.08.2026 (E10)Am nächsten Morgen Antwort 26.08. (E11) Alle genannten Schreiben stehen im Bereich Quellen im Volltext. Eine inhaltliche Antwort auf die fünf konkreten Fragen vom 26.08. (E13) liegt bis heute nicht vor, auch nicht im Schreiben vom 16.09. (E39). Redaktionen, Verbände und Organisationen StelleInformiertRückmeldung HNA Lokalredaktion Hofgeismar01.09.2026 mit allen Redaktionen Gespräch mit der Autorin vor Erscheinen, bei der Familie zu HauseArtikel am 06.10.2026 Darstellung von Schulleitung und Landkreis, der Beschwerdeführer wird zu den ihn betreffenden Aussagen nicht gehört, diese Dokumentation nicht genannt. Gedruckt auf Seite 1 und 2 des Lokalteils mit Kommentar Am 06.10.2026 um 16:18 Uhr Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Artikel, weniger als eine Stunde später für Leser unsichtbar, Zähler „0 Kommentare", ohne Hinweis; angemeldet sieht der Verfasser ihn weiter (Bildschirmfoto P47 vom 07.10.2026, 13:22 Uhr). Um 17:38 Uhr Schreiben an Autorin und Redaktion mit unterschriebener Gegendarstellung, Richtigstellung verlangt bis 09.10.2026 (Wortlaut). Am 07.10.2026 um 10:52 Uhr Antwort der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar: kein Anlass, den Forderungen zu entsprechen. Zwei Sätze, keine Begründung (Wortlaut). Am 07.10.2026 um 13:08 Uhr Beschwerde beim Deutschen Presserat, Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex, vierzehn Anlagen (Wortlaut). Satz für Satz Deutscher Presserat Geschäftsstelle Berlin07.10.2026, 13:08 Uhr: Beschwerde gegen die HNA wegen der drei Texte vom 06.10.2026, Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex, vierzehn Anlagen (Wortlaut)Offen Erhält als Nachtrag die Datierung des Zeitungsfotos durch den Landkreis auf den 19.08.2025 (E50) Einbezogen werden neben Lokal- und Landesmedien auch Eltern- und Schülervertretungen anderer Schulen im Landkreis sowie Fachorganisationen wie die German Toilet Organization, die seit Jahren zur Situation an Schultoiletten arbeitet. Helden des Alltags Diese Seite kritisiert Entscheidungen, keine Menschen. Und sie wäre unvollständig, wenn sie nur festhielte, wo nichts passiert ist. Es gibt sie nämlich: Leute im Apparat, die nicht auf eine Zuständigkeit warten, sondern hinsehen. Die zurückschreiben, statt weiterzuleiten. Die eine Sache in die Hand nehmen, obwohl niemand sie dazu gezwungen hat. Ein Abgeordneter, der der Schule eine Frist setzte, und zwei Tage später waren die Türen offen. Eine Fraktionsvorsitzende, die nach 48 Minuten zurückschrieb. Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts, der von sich aus zur Schule fuhr. Ein Bürgermeister, der nach 31 Minuten antwortete, obwohl er gar nicht zuständig ist. Und Eltern, die sich melden. Wer das ist, und was sie getan haben Was seit dem Fristablauf geschehen ist Die im Dossier angekündigten Schritte sind keine Drohung mehr, sondern laufen. Am 1. September 2026 ab 12:01 Uhr sind sie der Reihe nach in Gang gesetzt worden. Diese Übersicht hält fest, was an wen ging und was zurückkam. Sie wurde bis zum 22. Oktober 2026 fortgeschrieben, auch wenn Antworten ausblieben. Dann war Schluss, siehe Fazit. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen. Wie es dazu kam, steht hier in der Reihenfolge, in der es geschah. Amtliche Wege SchrittAn wen, wannStand Antrag auf Informationszugang nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz: Prüfberichte, Begehungsprotokolle, Unterlagen zur SanitärbemessungLandkreis Kassel, Fachbereich Schulen 01.09.2026, 12:13 UhrGeliefert nach sieben Wochen Monatsfrist am 01.10.2026 abgelaufen, Erinnerung am 06.10.2026 (E41), Ankündigung 07.10. (E47), erste Lieferung 14.10. mit 13 Anhängen (E48), Nachfrage 15.10. (E49), zweite Lieferung 22.10. mit 23 Dateien (E50). Die Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen, die der Landkreis als vorhanden bestätigt, wurde nicht geliefert. Keine Klage nach § 9 HUIG, siehe Fazit. Alles auf der Seite Die Akte Formelle Gefährdungsanzeige nach ASR A4.1 und DGUV, an die gesetzliche SchülerunfallversicherungUnfallkasse Hessen 01.09.2026, 12:18 UhrNach knapp drei Stunden Der zuständige technische Aufsichtsdienst meldet sich und eröffnet einen Vorgang (E27). Besichtigung mit dem Regierungspräsidium am 07.09.2026, Bericht vom 17.09.2026: Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich offen zu halten, zweite Nottoilette in B1 vorgeschlagen (PDF). Dem Verfasser nicht mitgeteilt, erhalten über den Landkreis am 14.10. Der Landkreis hat bis 22.10. nichts veranlasst und den Bericht dem Schulamt nicht weitergegeben (E50) Dienstliche Aufforderung an den Schulträger Beendigung der ToilettensperrenLandkreis Kassel 01.09.2026, 14:54 UhrNach 15 Tagen Eingang am 02.09.2026 bestätigt (E31). Am 16.09.2026 antwortet die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats: keine Anweisungsbefugnis gegenüber der Schule, die Regelung sei verändert worden (E39), siehe unten Ministerbeschwerde gegen die Bewertung des Staatlichen SchulamtsHessisches Kultusministerium 01.09.2026, 15:11 UhrBeantwortet Eingang bestätigt am 04.09.2026, Stellungnahme des Schulamts angefordert (E38). Am 28.09.2026 die Antwort: dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40) Bitte um Intervention an die Stadt als politische Ebene vor OrtBürgermeister der Stadt Immenhausen 01.09.2026, 14:42 UhrNach 31 Minuten Gespräch im Rathaus am 02.09.2026 geführt, siehe unten Petition an den Hessischen Landtag mit der Bitte um vorrangige Behandlung an den Vorsitzenden des PetitionsausschussesPetitionsausschuss des Hessischen Landtags 02.09.2026, 20:21 UhrAm nächsten Tag Der Vorsitzende setzt der Schule eine Frist bis zum 04.09.2026. An diesem Tag sind die Toiletten offen (E34, E35). Die Petition selbst läuft weiter Landtagsfraktionen Angeschrieben wurden am 1. September 2026 zwischen 14:57 und 15:10 Uhr alle im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen sowie zwei weitere Parteien, jede mit demselben Sachverhalt. Wer hier steht, steht nicht wegen seiner Partei hier, sondern wegen des Zeitpunkts seiner Antwort. FraktionAngeschriebenRückmeldung FDP01.09.2026, 15:07 UhrNach 48 Minuten Die Fraktion hat inhaltlich geantwortet. Am 02.09.2026 lag der Entwurf einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung vor SPD01.09.2026, 15:07 UhrNach drei Tagen Die Fraktion teilt am 04.09.2026 die Besorgnis und leitet an den Abgeordneten des Wahlkreises weiter. Mit dem bestand zu diesem Zeitpunkt bereits seit dem Vortag der Kontakt über die Petition (E34) Bündnis 90/Die Grünen01.09.2026, 15:07 UhrNach 24 Tagen Die Fraktion antwortet am 25.09.2026, verweist auf die Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 21/5187) und will sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen" CDU, AfD, Die Linke, BSW01.09.2026, 14:57 bis 15:10 UhrOffen Keine Rückmeldung Verbände, Netzwerke und Organisationen StelleAngeschriebenRückmeldung Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage Bundeskoordination, Berlin01.09.2026, 18:03 UhrNach 17 Stunden Weiterleitung an die Landeskoordination Hessen, ohne eigene Stellungnahme Landeskoordination Hessen desselben Netzwerks, bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung01.09.2026, 18:07 UhrNach 16 Stunden Erklärt sich für unzuständig, siehe unten Landeselternbeirat Hessen01.09.2026, 14:41 UhrNach zehn Tagen Antwort am 11.09.2026: Abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet", meist „als Reaktion auf konkrete Erfahrungen". Es gebe „funktionierende Modelle", etwa „ein Chipsystem mit mehreren Zugangspunkten". Da Ministerium und Landtag prüfen, sehe der Landeselternbeirat „derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf" Landesschülervertretung Hessen01.09.2026, 14:26 UhrOffen Keine Rückmeldung German Toilet Organization Fachorganisation zu Schultoiletten01.09.2026, 18:08 UhrNach zwei Tagen Antwortet am 03.09.2026 inhaltlich, verweist auf ihren Leitfaden für einen gemeinsamen Prozess in der Schulgemeinschaft und bietet ein Telefonat an Regierungspräsidium Kassel der Regierungspräsident ist Pate der Schule im Courage-Netzwerk01.09.2026, 18:05 UhrOffen Keine Rückmeldung Presse, Rundfunk und Reichweite Angeschrieben wurden ab dem 1. September 2026, 15:13 Uhr, überregionale und regionale Redaktionen aus Fernsehen, Hörfunk und Presse sowie Kanäle mit großer Reichweite. 31 Anschreiben an 29 Empfänger, jedes mit demselben Sachverhalt. Art der RückmeldungWie vieleWas daraus folgt Von Menschen beantwortet4Inhaltlich Eine Rundfunkredaktion recherchiert und hat zweimal nachgefragt, ein Medienfachdienst prüft den Vorgang, ein Nachrichtenportal hat ihn an die Redaktion weitergegeben, ein Faktencheck-Portal ebenso, mit dem ehrlichen Hinweis, die Aussichten seien gering Absage2Nein Einmal mit Bedauern und dem Hinweis, der Vorgang sei „extrem absurd", aber nichts für das eigene Format. Einmal mit dem Hinweis, die Adresse sei ausschließlich für geschäftliche Anfragen vorgesehen Nur automatische Antwort4Ohne Aussage Textbausteine ohne Bezug zum Vorgang, darunter die Eingangsbestätigung eines Fernsehmagazins Technisch nicht zustellbar2Nicht angekommen Postfach unbekannt oder abgeschaltet, die Anschreiben kamen zurück Keine Reaktion17Offen Seit dem 1. September 2026 keine Rückmeldung Namen von Redaktionen und einzelnen Journalisten werden hier nicht genannt, solange keine Berichterstattung vorliegt. Das gilt auch für Absagen: Wer sich gegen ein Thema entscheidet, wird dafür auf dieser Seite nicht vorgeführt. Sobald ein Beitrag erscheint, wird er unter Presse verlinkt. Das Gespräch im Rathaus Am 2. September 2026 um 11:00 Uhr, im Rathaus Immenhausen, auf Einladung des Bürgermeisters. Er hat darum gebeten, dass der Inhalt des Gesprächs vertraulich bleibt. Diese Bitte wird eingehalten. Festgehalten wird deshalb nur, was ohne den Inhalt gesagt werden kann. Das Gespräch war persönlich konstruktiv. In der Sache selbst wird es den Vorgang voraussichtlich nicht voranbringen. Die Stadt Immenhausen ist nicht Schulträger und hat gegenüber Schule, Schulamt und Landkreis keine Weisungsbefugnis. Was der Bürgermeister aus seinem Amt heraus tun kann, ist begrenzt, und das hat er von Anfang an so gesagt. Er hat angeboten, Beteiligte auf persönlicher Ebene anzusprechen. Ein Punkt gehört öffentlich festgehalten, weil er diese Seite betrifft: Die Satire hält der Bürgermeister für den falschen Weg. Es geht ihm dabei um den satirisch umgebauten Zeitungsartikel über die Aufnahme der Schule in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Ihm ist wichtig, dass die Schule für ihr Engagement die Anerkennung bekommt, die ihr zusteht. Das ist nachvollziehbar, und es wird hier nicht kleingeredet. Die Satire blieb trotzdem zunächst stehen. Zwei Jahre ohne Aufmerksamkeit hatten in dieser Sache nichts bewegt, und Aufmerksamkeit war das einzige Mittel, das Eltern gegenüber drei Behörden blieb, die sich gegenseitig für unzuständig erklärten. Der satirische Text zielte nicht auf das Engagement der Schule, sondern auf den Abstand zwischen dem, was in der Zeitung stand, und dem, was im Schulalltag galt. Zugesagt war: Sollte der Vorgang gelöst werden, verschwindet die Satire von dieser Seite. Am 4. September 2026 war der Vorgang gelöst, und der satirische Zeitungsartikel ging am selben Tag vom Netz. Seit dem 6. Oktober 2026 steht er wieder da, zusammen mit der Begründung, auf der Satireseite. Der Vorgang ist nicht mehr gelöst, seit die Stellen in der Zeitung erklären, bei den offenen Türen könne es nicht bleiben. Das Courage-Netzwerk Die Schule ist seit August 2026 Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Angeschrieben wurden am 1. September 2026 die Bundeskoordination in Berlin und die Landeskoordination Hessen, mit der Bitte um eine Einschätzung. Die Bundeskoordination hat den Vorgang weitergeleitet, ohne sich selbst zu äußern. Die Landeskoordination hat am 2. September 2026 inhaltlich geantwortet. Zwei Punkte daraus gehören hierher. Erstens, was der Netzwerkbeitritt ist. Er ist keine Auszeichnung und kein Preis, den eine Schule gewinnt, sondern eine Selbstverpflichtung, die sie eingeht: „Die Selbstverpflichtung als Courage-Schule ist dabei vor allem ein Versprechen für die Zukunft […] Der Netzwerkbeitritt ist insofern kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Bereiche des schulischen Handelns und beinhaltet auch keine umfassende Kontrolle der Schule durch das Netzwerk." Landeskoordination Hessen, 02.09.2026 Zweitens, was auf die Bitte um Prüfung folgt. Nichts: „Die von Ihnen geschilderte Regelung zur Nutzung der sanitären Einrichtungen betrifft jedoch die schulinterne Organisation […] Für eine Überprüfung oder aufsichtsrechtliche Bewertung solcher Regelungen besitzt die Landeskoordination keine Zuständigkeit und auch keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten." Landeskoordination Hessen, 02.09.2026 Bewertung der Verfasser. Die Antwort ist höflich, sie ist begründet, und sie ist formal kaum angreifbar: Ein Netzwerk gegen Diskriminierung ist keine Schulaufsicht. Sie fügt dem Vorgang trotzdem eine weitere Stelle hinzu, die auf ihre Grenzen verweist, statt hinzusehen. Nach Schulleitung, Schulamt und Schulträger ist es die vierte. Ein Netzwerk, das Schulen auf Zivilcourage verpflichtet, hätte bei verriegelten Schülertoiletten wenigstens nachfragen können. Die Antwort des Landkreises Am 1. September 2026 ging die dienstliche Aufforderung an den Landrat, die Toilettensperren zu beenden (E24). Am 2. September bestätigte die Stabsstelle Bürgerbeauftragte den Eingang und kündigte eine „qualifizierte und konstruktive Lösung" an (E31). Am 16. September antwortete die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats (E39). Da waren die Toiletten seit zwölf Tagen offen. Drei Punkte aus dem Schreiben gehören hierher. Erstens, die Zuständigkeit. Der Landrat habe die geforderte Anweisungsbefugnis nicht. Welche Toiletten geöffnet werden, entscheide die Schulleitung, darüber das Schulamt und das Ministerium: „Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026 Zweitens, die Vorgeschichte. Die Schule habe sich bereits vor einigen Jahren mit dem Thema befasst, wegen Vandalismus, an einem Runden Tisch: „Es hat sich ein Runder Tisch gebildet, der aus der Schulleitung, der Schülervertretung, der Schulsozialarbeit, den Reinigungskräften und den Hausmeistern bestand. Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026 Drittens, der Ausblick. „Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026 Bewertung der Verfasser. Das Schreiben ist höflich, und in der Zuständigkeitsfrage hat es einen Punkt: Wer im laufenden Betrieb welche Tür aufschließt, entscheidet die Schulleitung, nicht der Landrat. Nur passt das schlecht zu dem, was derselbe Landkreis am 27. August geschrieben hat. Damals hat er sich der Regelung „inhaltlich" angeschlossen (E19), also sehr wohl Stellung zum Betrieb bezogen. Zuständig genug, die Sperren gutzuheißen. Nicht zuständig genug, sie zu beenden. Was in dem Schreiben fehlt, ist der Zustand, den es beschreibt. Das Ergebnis des „intensiven" Befassens war über zwei Jahre lang eine verschlossene Tür und ein Schlüssel im Sekretariat. Die Schulleitung hat das am 14. und 20. August selbst so benannt: „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung", „nicht 100 % zufriedenstellend" (E02, E07). Das Schreiben vom 16. September nennt kein Ergebnis des Runden Tisches, keine umgesetzte Maßnahme und keinen Termin. Es nennt eine Bemühung und kündigt an, diese Bemühung weiter positiv zu begleiten. An dieser Stelle weist der Vorgang über diese eine Schule hinaus. Wenn ein jahrelanger Prozess, an dessen Ende die Toiletten zu sind, in der Akte als Bemühung um nachhaltige Verbesserung steht, dann ist der Abstand zwischen Aktenlage und Schulhof so groß geworden, dass aus der Akte kein Handlungsbedarf mehr zu erkennen ist. Dieser Abstand ist keine Randnotiz. Er ist der Grund, warum sich über zwei Jahre nichts bewegt hat: Wer den Zustand für eine Bemühung hält, hat keinen Anlass, ihn zu beenden. Beendet wurde er innerhalb eines Tages, nachdem ein Abgeordneter der Schule eine Frist gesetzt hatte (E34, E35). Wenn die Lösung so schnell ging, war das Problem nie die fehlende Lösung. Es war der Blick darauf. Die Antwort des Gesundheitsamts Das Gesundheitsamt Region Kassel war von Anfang an dabei, in Kopie der Mängelanzeige vom 14. August (E01). Am 24. August, dem Tag der ersten Frist, besichtigte es die Sanitäranlagen der Schule, unangekündigt. Das Datum steht erst seit dem 7. Oktober fest (E45). Am 26. August berief sich der Landkreis auf das Ergebnis: Das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können (E15). Am selben Tag bat der Vater das Gesundheitsamt um Auskunft (E16) und bekam sie am Telefon: Geprüft worden sei die Hygiene, etwa Schimmel und Kalk. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (E17, Gesprächsnotiz). Am 6. Oktober die Bitte, das schriftlich zu bestätigen (E42). Am 7. Oktober die Antwort: „Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel, Hygienische Dienste, 07.10.2026 Drei Punkte gehören hierher. Erstens, was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft. Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 IfSG. Sie „unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt" (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Das hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sagt, woran gemessen wird: Die Gesundheitsämter „überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz" (§ 9 Abs. 1 HGöGD). Dafür darf das Amt Räume betreten und besichtigen, auch unangekündigt (§ 15a IfSG, § 17 HGöGD). Bei Baumaßnahmen ist seine Rolle eine andere: Es „nimmt zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Stellung" (§ 8 Abs. 2 HGöGD). Bei der Gestaltung der Schulräume wirkt es mit und berät (§ 1 Nr. 4 und 6 Schulgesundheitspflege-Verordnung). Eine Befugnis, den baulichen Zustand einer Schule verbindlich für in Ordnung zu erklären, steht in keiner dieser Normen. Zweitens, wer für Bauliches zuständig ist. Der Schulträger. Er hat die Schulgebäude „zu errichten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten" (§ 158 Abs. 1 HSchG). Das ist hier der Landkreis Kassel, dieselbe Stelle, die sich auf das Gesundheitsamt beruft. Die Bauaufsicht. Sie sorgt dafür, dass Anlagen bei Nutzung und Instandhaltung den Vorschriften entsprechen (§§ 3, 60 und 61 HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde im Landkreis ist der Kreisausschuss, also wieder der Landkreis. Schulen sind Sonderbauten (§ 2 Abs. 9 Nr. 12 HBO). Die Unfallkasse. Sie überwacht die Unfallverhütung und die schülergerechte Gestaltung der Gebäude (§ 17 SGB VII). Verantwortlicher Unternehmer ist der Sachkostenträger, der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Die DGUV Regel 102-601 nennt ihn ausdrücklich bei der Zahl der Toiletten. Die Landesregierung hat es dem Landtag 2020 in einem Satz gesagt: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Das Gesundheitsamt kommt in dieser Antwort nicht vor (Drucksache 20/2732). Drittens, was die Feststellung wert ist. Ein Satz aus einer Besichtigung, der nichts anordnet, ist kein Verwaltungsakt (§ 35 HVwVfG). Er bindet niemanden, weder den Schulträger noch andere Behörden noch die Eltern. Verbindlich handeln kann das Gesundheitsamt nur mit Anordnungen gegen die Gefahr übertragbarer Krankheiten (§ 16 IfSG). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Gebäude kennt das Gesetz nicht. Bewertung der Verfasser. Das Gesundheitsamt hat getan, was es tun darf: Es hat die Hygiene besichtigt und nichts gefunden. Das ist eine gute Nachricht, und sie stand nie in Frage. Die Mängelanzeige hatte die verschlossene Tür zum Gegenstand und eine Toilette für 600 bis 700 Kinder, nicht Schimmel und Kalk. Am Telefon hat der Sachbearbeiter die Grenze seiner Prüfung selbst gezogen: Bauliches war nicht Gegenstand, Bauliches ist nicht seine Zuständigkeit. Das deckt sich mit dem Gesetz. Sechs Wochen später steht auf dem Papier „keine hygienischen oder baulichen Mängel", Wort für Wort die Formulierung, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. Dazwischen liegt keine zweite Besichtigung. Die schriftliche Auskunft ist kein Bericht. Sie nennt keinen Maßstab, keine Anlage, keine Uhrzeit, nicht einmal, ob die Türen bei der Besichtigung abgeschlossen waren. Und sie endet mit dem Satz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Das ist die Antwort einer Behörde, die mehr unterschreibt, als sie geprüft hat, und dann die Tür schließt. Die Frage, um die es geht, ist keine Hygienefrage. Ob eine Toilette für einen Campus reicht, ist eine Frage der Bemessung, und die liegt beim Schulträger. Die Landesregierung nennt als Orientierung ein WC je 20 Schülerinnen und ein WC mit zwei Urinalen je 40 Schüler (Drucksache 20/2732). Der Landkreis hat diese Frage am 26. August mit einem Verweis auf das Gesundheitsamt beantwortet. Das Gesundheitsamt hat sie nie geprüft, nach eigener Auskunft am Telefon, und darf es auch nicht. Deshalb ging am 7. Oktober um 14:28 Uhr die Nachfrage an das Gesundheitsamt, Frist Mittwoch, 21. Oktober (E46): auf welcher Rechtsgrundlage es bauliche Mängel beurteilt hat, nach welchem Maßstab, wer die Besichtigung durchgeführt hat, ob es einen Vermerk gibt, und was es dem Landkreis vor dem 26. August mitgeteilt hat. Und die Frage nach der Bemessung geht dorthin, wo sie hingehört: an den Schulträger, dessen Antwort auf den Antrag auf Informationszugang seit dem 1. Oktober überfällig ist (E41). Rechtliche Einordnungen in diesem Abschnitt sind Bewertungen der Verfasser, keine Rechtsberatung. Was jetzt gilt Die Toiletten sind offen, und der Landkreis hat das am 16. September 2026 schriftlich bestätigt (E39). Die Schritte, die für den Fall vorbereitet waren, dass sich nichts bewegt, entfallen: die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht und der Rechtsweg. Was weiterläuft, betrifft nicht nur diese Schule, sondern die Frage, ob eine solche Regelung an hessischen Schulen als „gängiger Standard" gelten darf: Petition an den Hessischen Landtag Eingereicht am 2. September 2026 (E32), am nächsten Tag folgte die Frist an die Schule. Der Ausschuss prüft die Bewertung des Schulamts unabhängig. Die Öffnung der Toiletten erledigt den Anlass, nicht die Frage. Ministerbeschwerde Das Kultusministerium hat am 4. September 2026 eine Stellungnahme des Schulamts angefordert (E38) und am 28. September geantwortet: Dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40). Für das Ministerium ist der Vorgang damit abgeschlossen. Was der Landkreis acht Tage später in der Zeitung sagt, steht auf der Seite Der Artikel. Gefährdungsanzeige und Informationszugang Die Unfallkasse Hessen hat einen Vorgang eröffnet (E27), die Schule am 7. September mit dem Regierungspräsidium besichtigt und am 17. September festgehalten, dass die Toiletten während der Unterrichtszeit offen zu halten sind. Der Landkreis hat den Bericht am 22. September erhalten und bis zum 22. Oktober nichts veranlasst (E50). Der Antrag auf Informationszugang (E21) wurde nach Erinnerung (E41) am 14. und 22. Oktober beantwortet (E48, E50), ausgewertet auf der Seite Die Akte. Das Gesundheitsamt hat am 7. Oktober geantwortet (E45) und die Nachfrage dazu (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet: Die Antwort des Gesundheitsamts. Kleine Anfrage im Landtag Eingebracht am 15. September 2026 von Wiebke Knell und Moritz Promny (FDP): Drucksache 21/5187, „Toilettenzugang an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen" (PDF). Zehn Fragen an die Landesregierung, darunter: Wie viele Toiletteneinheiten standen während des Unterrichts tatsächlich zur Verfügung? Auf welche Tatsachenfeststellungen stützte das Schulamt seine „eingehende Prüfung"? Welche landesweiten Vorgaben gibt es zum Toilettenzugang? Die Antwort der Landesregierung steht aus. Das Ziel vom 14. August ist erreicht: Kinder kommen während des Unterrichts ohne Umweg auf die Toilette. Seit dem 6. Oktober steht in der Zeitung, dass das nicht so bleiben soll. Wer das sagt, und was davon belegt ist: Der Artikel, Satz für Satz. Was die Akte dazu sagt: Die Akte. Am 22. Oktober 2026 hat sich die Initiative zurückgezogen, siehe Fazit. Wer dasselbe Problem an einer anderen Schule hat, findet den Weg im Leitfaden. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus dem oben vollständig dokumentierten Schriftverkehr (14.08.2026 bis 07.10.2026), der dienstlichen Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 und der Gesprächsnotiz zum Telefonat mit dem Gesundheitsamt (E17). Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Schilderungen aus Elternsicht, Berichte von Kindern und rechtliche Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zur Namensnennung Genannt werden ausschließlich Personen, die als Amtsträger oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben (Schulleitung, Schulamt, Schulträger, Bürgermeister), und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Die wahrheitsgemäße Berichterstattung über amtliches Handeln ist von der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Amtsträger müssen sich Kritik an ihrer Amtsführung in deutlich weiterem Umfang gefallen lassen als Privatpersonen. Private Kontaktdaten, Privatanschriften und Daten von Privatpersonen sind anonymisiert bzw. geschwärzt. Das gilt insbesondere für Namen von Kindern und für die private E-Mail-Adresse des Schulelternbeirats. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen. Am 6. Oktober 2026 hat die HNA berichtet, sie seien wieder verwüstet, der Artikel ist auf der Seite Der Artikel Satz für Satz geprüft. Am 7. Oktober 2026 hat die Redaktion die Richtigstellung abgelehnt und das Gesundheitsamt schriftlich geantwortet. Am 14. und 22. Oktober 2026 hat der Landkreis die Akte geliefert, ausgewertet auf der Seite Die Akte. Am 22. Oktober 2026 hat sich die Initiative aus dem Vorgang zurückgezogen (Fazit). Diese Seite wird nicht mehr fortgeschrieben. Sie bleibt online. Fehler werden auf Hinweis korrigiert. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 2. DAS BUCH: DER GANZE VORGANG ALS GESCHICHTE, KAPITEL 1 BIS 11 MIT ANHANG https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/buch.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschalten 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 7. Oktober 2026 · Wird fortgeschrieben Der ganze Vorgang. Als Buch. Von der verschlossenen Tür bis zum heutigen Tag, als Geschichte erzählt und Satz für Satz belegt. Jede Kennung am Satzende führt zum Schreiben im Quellenteil. Am Bildschirm liegt das Buch aufgeschlagen, auf dem Handy eine Seite nach der anderen. Blättern mit den Knöpfen, den Pfeiltasten, einem Wisch oder einem Klick auf den Seitenrand. ← ZurückWeiter →InhaltAls Fließtext lesenStand 7. Oktober 2026 Kinder müssen dürfen. Eine Tür. Zwei Jahre. Ein Vorgang. Wie an einer Schule im Landkreis Kassel eine Toilette für Hunderte Kinder reichen sollte, und was es brauchte, das zu ändern. Erstellt von betroffenen Eltern · Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen · Stand 7. Oktober 2026 · Jede Kennung führt zum Schreiben im Wortlaut auf kindermüssendürfen.de Inhalt Was in diesem Buch steht IVorwortWas dieses Buch ist, was es nicht ist, und nach welcher Regel es geschrieben wurde. 1Die Tür ist zuDer Zustand, um den es geht: der Weg zur Toilette, die Zahl der Kinder, die Dauer. Und warum ein Vater ihm nicht mehr mit Gesprächen begegnet. 2Der 14. AugustDie Mängelanzeige, die Antwort der Schulleitung am selben Nachmittag, und der Grund, warum der Vorgang noch am selben Tag an Schulamt und Schulträger ging. 3Drei FristenVom 20. August bis zum 1. September, 12:00 Uhr: die Stellungnahme der Schule, die 44 Minuten am 26. August, das Dossier an alle, und drei Fristen, die ohne Lösungsvorschlag verstreichen. 4Aussage gegen AussageSieben Stellen, an denen die Schreiben der Behörden einander oder sich selbst widersprechen, im Wortlaut. 5Was das Recht sagtGrundgesetz, Schulgesetz, Infektionsschutz, Regelwerk der Unfallkasse. Was gefordert war, und warum es kein Sonderwunsch ist. 6Der 1. SeptemberDer Fristablauf um 12:00 Uhr, die Veröffentlichung um 12:01 Uhr, die Schreiben an Landrat, Unfallkasse, Ministerium und Landtag. Und warum es auch eine Satire gab. 7Die offene TürDie Petition, ein Anruf, eine Frist bis zum nächsten Tag. Am 4. September prüft ein Schüler nach Schulschluss: offen, sauber, Seife. 8Nach der LösungWas danach in den Akten ankommt: die Antwort des Landkreises, die Kleine Anfrage im Landtag, der Brief des Kultusministeriums. Und was unbeantwortet bleibt. 9Die ZeitungDer 6. Oktober: drei Texte, ein Hausbesuch davor, ein Ehepaar, das es nicht gibt. Der 7. Oktober: ein ausgeblendeter Kommentar und eine Antwort in zwei Sätzen. 10Das GesundheitsamtEine Besichtigung am 24. August, eine Auskunft am Telefon, sechs Wochen später eine andere auf Papier. Und die Frage, was ein Gesundheitsamt überhaupt feststellen darf. 11Wo wir stehenDer Stand am 7. Oktober 2026, die offenen Fristen, die nächsten Schritte. Dieses Kapitel wird fortgeschrieben. AAnhangDie beteiligten Stellen, die Kennungen der Schreiben, die Rechtsquellen, und wie dieses Buch gepflegt wird. Vorwort Nur, was in der Akte steht Was dieses Buch ist, und nach welcher Regel es geschrieben wurde. Dieses Buch erzählt einen Vorgang, der am 14. August 2026 mit einer E-Mail begann und am Tag, an dem Sie es lesen, noch nicht zu Ende ist. Es geht um die Toiletten einer Schule. Das klingt klein, und genau deshalb lohnt es sich, hinzusehen. An einem kleinen Problem, das sich nicht aussitzen lässt, zeigt sich, wie die Verantwortlichen mit Problemen umgehen. Die Regel, nach der dieses Buch geschrieben ist, ist einfach. Es steht nichts darin, was nicht in einem Schreiben belegt ist. Jeder Satz, der eine Tatsache behauptet, trägt am Ende eine Kennung, etwa E01. Die Kennung führt zum Schreiben im Wortlaut, das auf kindermüssendürfen.de vollständig dokumentiert ist. Wo das Buch eine Bewertung ausspricht, steht das dabei. Wo etwas nur eine Vermutung ist, steht es nicht drin. Die Schreiben stammen von der Schulleitung, dem Staatlichen Schulamt, dem Landkreis Kassel als Schulträger, dem Gesundheitsamt, der Stadt, dem Kultusministerium, dem Landtag, einer Zeitung und von dem Vater, der die Mängelanzeige eingereicht hat. Genannt werden Amtsträger in ihrer Funktion. Namen von Kindern kommen nicht vor. Dieses Buch ist kein Angriff auf eine Schule, und es richtet sich nicht gegen Lehrkräfte. Es geht um eine Entscheidung, die über zwei Jahre lang getroffen und nicht geändert wurde, und um die Stellen, die diese Entscheidung für in Ordnung erklärt haben, bis jemand anderes sie beendete. Wer in diesem Vorgang gehandelt hat, steht ebenfalls darin, mit Dank. Jedes Kapitel beginnt mit dem, was geschehen ist, und sagt dann, warum der nächste Schritt gegangen wurde. Wer wenig Zeit hat, liest das erste und das letzte Kapitel. Wer prüfen will, folgt den Kennungen. Kapitel 1 Die Tür ist zu Der Zustand, um den es geht. Die Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen ist eine kooperative Gesamtschule im Landkreis Kassel, mit Gymnasialzweig und Mittelstufenzweig. Auf dem Campus lernen nach Einschätzung der Verfasser 600 bis 700 Kinder und Jugendliche. Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht. Bis zum 4. September 2026 waren die regulären Schülertoiletten dieser Schule während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer im Unterricht auf die Toilette musste, meldete sich bei der Lehrkraft ab, ging über den Campus zum Sekretariat, holte dort den Schlüssel für eine einzelne Toilette ab, die die Schule „Nottoilette" nennt, benutzte sie, brachte den Schlüssel zurück und ging wieder in den Unterricht. Das ist keine Schilderung von Elternseite. Die Schulleitung hat den Weg in ihrer dienstlichen Stellungnahme vom 20. August 2026 selbst beschrieben, das Staatliche Schulamt in seinem Bescheid vom 26. August. E07E14 Das Schulamt formuliert es so: Der Zugang während des Unterrichts laufe „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt". Eine Toilette, für den gesamten Campus. E14 Auf dem Campus gibt es nach Angaben der Schulleitung „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Das Toilettenhäuschen ist der Ort, an dem die Nottoilette liegt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten nennt als Maßstab für den Weg zu einem Toilettenraum höchstens fünfzig Meter, im selben Gebäude. Der Weg vom Klassenraum über das Sekretariat zum Häuschen und zurück ist länger. E07 Wie lange schon Die Schulleitung begründet das Abschließen mit Vandalismus einzelner Schüler. In derselben Stellungnahme schreibt sie, das Schlüsselverfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert", und Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. Im vergangenen Schuljahr waren der Schule zeitweise sogar die Schlüssel ausgegangen, weil Schüler sie nicht zurückbrachten. Dann gab es für eine Weile auch die eine Toilette nicht. E07E02 Die Schulleiterin schreibt am 14. August 2026 an den Vater: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden." Sechs Tage später, in der Stellungnahme an das Schulamt, heißt die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend". E02E07 Das Schulamt sieht es anders. Es liege „in der Natur der Dinge", dass Toilettenpapier und Seife „auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen". Die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". E14 „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe." Schulleitung an den Vater, 14. August 2026, E02 Worum es nicht geht Es geht in diesem Buch nicht um den Reinigungszustand einzelner Tage. Nach dem Stand der Akte sind die Toiletten sauber, und das Gesundheitsamt hat bei einer Besichtigung keine hygienischen Mängel festgestellt. Es geht um das System dahinter: eine verschlossene Tür während der Unterrichtszeit und die Unterversorgung, die sie für alle Kinder des Campus erzeugt, jeden Schultag. E45 Und es geht nicht um ein einzelnes Kind. Die Regelung trifft alle Schülerinnen und Schüler. Vandalismus gehört dort bekämpft, wo er entsteht, bei den Verursachern, nicht bei allen gemeinsam. Eine einzelne Nottoilette für einen Campus mit mehreren hundert Kindern ist keine Lösung gegen Vandalismus. Sie ist der Zustand, mit dem man sich abgefunden hat. Warum nicht einfach reden Die naheliegende Frage lautet, warum ein Vater nicht einfach das Gespräch mit der Schulleitung sucht. Die Antwort steht in der Mängelanzeige selbst, vom ersten Tag an. Auf dem Elternabend in derselben Woche war die Toilettensituation von Elternseite angesprochen und von der Schule, so die Wahrnehmung des Vaters, verharmlosend abgetan worden. Und es gab eine Vorgeschichte. Im vergangenen Schuljahr hatte der Sohn einen Vorfall im Sportunterricht schriftlich festgehalten, der Vater hatte das Protokoll der Schulleiterin persönlich übergeben. Die Antwort kam von der Gymnasialzweigleitung, am 25. November 2025, und sie führte aus Sicht des Vaters zu keiner sachgerechten Aufarbeitung. E01E00 Deshalb steht in der Mängelanzeige der Satz, das Vertrauen in rein informelle Gespräche sei „erschöpft". Das ist der Grund, warum dieser Vorgang schriftlich geführt wurde, von Anfang an, mit Fristen und in Kopie an die Stellen, die zuständig sind. Nicht, weil Gespräche nichts wert wären. Sondern weil ein Gespräch ohne schriftliche Spur in diesem Fall schon einmal nichts bewirkt hatte. Das nächste Kapitel erzählt, wie dieser Weg begann. E01 Kapitel 2 Der 14. August Die Mängelanzeige, die Antwort, und warum es noch am selben Tag weiterging. Am Freitag, dem 14. August 2026, um 13:12 Uhr, schickt der Vater eine E-Mail an die Schulleiterin. Der Betreff ist eine „dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung". In Kopie gehen das Staatliche Schulamt, das Gesundheitsamt Region Kassel, der Landkreis Kassel als Schulträger und der Schulelternbeirat. Das ist kein Zufall und keine Drohung. Es ist die Liste der Stellen, die für eine Schultoilette zuständig sind: die Schule für den Betrieb, das Schulamt für die Aufsicht, der Landkreis für das Gebäude, das Gesundheitsamt für die Hygiene. E01 Das Schreiben nennt zwei Punkte. Erstens fehlten in den Sanitärräumen regelmäßig Toilettenpapier, Seife und Handtücher, WC-Brillen seien beschädigt oder nicht vorhanden. Zweitens werde den Kindern der Gang zur Toilette während des Unterrichts pauschal untersagt, auch in dringenden Fällen. Es nennt die Normen, die aus Sicht des Vaters berührt sind, vom Grundgesetz über das Hessische Schulgesetz bis zum Infektionsschutzgesetz, und es setzt eine Frist: bis Montag, den 24. August, sollen das Abschließen während der Unterrichtszeit aufgehoben, Lehrkräfte und Sekretariat entsprechend angewiesen und die Grundausstattung sichergestellt sein, mit schriftlicher Bestätigung. E01 Zehn Tage für eine Tür, die man aufschließen kann. Für die Ausstattung mit Seife und Papier. Und für einen Satz an das Kollegium, dass Kinder bei Bedarf auf die Toilette dürfen. Die Antwort kommt schnell Um 17:07 Uhr, knapp vier Stunden später, antwortet die Schulleiterin. Die Antwort ist freundlich im Ton, und sie enthält vier Aussagen, die den weiteren Vorgang bestimmen. E02 Erstens: Es gebe „kein pauschales Verbot", während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Für den unbeaufsichtigten Besuch müsse „lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden", der die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermögliche. Diese Möglichkeit werde „rege genutzt". E02 Zweitens: Im letzten Schuljahr seien der Schule „vorübergehend die Schlüssel ausgegangen", weil Schüler sie nicht zurückbrachten. Schulträger und Polizei seien informiert worden. E02 Drittens: Man habe „ehrlicherweise noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden". Viele seien bemüht, in Arbeitsgruppen, mit Elternbeirat und Schülervertretung. In diesem Schuljahr werde eine doppelte Toilettenaufsicht erprobt. E02 Viertens: Fristsetzungen nehme sie „von meinen Dienstvorgesetzten" entgegen. Sehr gern biete sie aber einen persönlichen Gesprächstermin an, individuell oder in der offenen Sprechstunde der Schulleitung, jeden ersten Mittwoch im Monat ab halb drei. E02 „Zunächst möchte ich jedoch klarstellen, dass es kein pauschales Verbot gibt, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Für den unbeaufsichtigten Besuch des WCs muss lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden, der dann die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermöglicht." Schulleitung an den Vater, 14. August 2026, 17:07 Uhr, E02 Was in der Antwort steht, ohne dass es gesagt wird Die Antwort bestreitet ein Verbot und bestätigt zugleich das Verfahren, das der Vater beanstandet hatte: Toiletten zu, ein Schlüssel, eine Toilette. Sie räumt ein, dass es keine dauerhafte Lösung gibt, und dass es im Jahr davor zeitweise nicht einmal den Schlüssel gab. Und sie erklärt, dass die Schulleitung eine Frist von einem Vater nicht entgegennimmt. Das ist der Satz, der den Weg vorgibt. Wenn Fristen nur von Dienstvorgesetzten zählen, dann müssen die Dienstvorgesetzten die Frist setzen. Das Gesprächsangebot nimmt der Vater nicht an. Der Grund steht seit dem Vormittag in seiner eigenen Mängelanzeige, und er nennt ihn später gegenüber jeder Stelle, die danach fragt: Das Problem liegt nicht bei einer Schulleiterin, die nach eigener Aussage keine Lösung hat. Es liegt beim Schulträger, der das Gebäude verantwortet, und bei der Schulaufsicht, die den Betrieb beaufsichtigt. Ein Gespräch in der Sprechstunde ändert daran nichts. E01 Noch am selben Tag: Schulamt und Schulträger Am selben Abend antwortet der Vater der Schulleitung und hält fest, was ihre Mail bestätigt hat: die Koppelung an einen Schlüssel, die zeitweise Schlüssellosigkeit im Vorjahr, das Fehlen einer tragfähigen Lösung. Da die Schulleitung auf ihre Dienstvorgesetzten verweist, geht der Vorgang dorthin. Um 18:09 Uhr geht die Mängelanzeige an den Landkreis Kassel als Schulträger, um 18:12 Uhr die Aufsichtsbeschwerde an das Staatliche Schulamt, mit dem Antrag, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten, den freien Zugang zu den Toiletten während des gesamten Schultages sicherzustellen und das Schlüsselsystem aufzuheben. E03E04E05 Drei Tage später, am 17. August, leitet das Schulamt die Beschwerde an die Schulleitung weiter und fordert eine dienstliche Stellungnahme, mit einer eigenen Frist bis zum 20. August. Damit setzt zum ersten Mal ein Dienstvorgesetzter eine Frist. Der Landkreis antwortet in dieser Woche nicht. E06 So endet die erste Woche. Die Schule hat das Verfahren bestätigt und eingeräumt, dass es keine dauerhafte Lösung gibt. Die Schulaufsicht hat eine Stellungnahme angefordert. Der Schulträger hat geschwiegen. Und die Tür ist zu. Was in den folgenden zwei Wochen mit drei Fristen geschah, erzählt das nächste Kapitel. Kapitel 3 Drei Fristen Vom 20. August bis zum 1. September, 12:00 Uhr. Die Schulleiterin hält die Frist des Schulamts ein. Am 20. August 2026 geht ihre dienstliche Stellungnahme nach Kassel. Der Vater bekommt sie nicht. Er erfährt erst sechs Tage später, dass es sie gibt, als das Schulamt sie seinem Bescheid als Anhang beilegt. Die Stellungnahme ist das wichtigste Dokument der ersten Wochen, weil sie den Zustand aus der Sicht der Schule vollständig beschreibt. Der Zugang sei „nicht massiv eingeschränkt". Wer während des Fachunterrichts zur Toilette müsse, hole „einen Schlüssel für eine Einzeltoilette im Sekretariat". Es gebe „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Das Verfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden". Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. Und: „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100% zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen." E07 Die erste Frist Montag, der 24. August, ist der Tag, den die Mängelanzeige genannt hatte. Er vergeht ohne Nachricht. Keine Bestätigung von der Schule, nichts vom Landkreis, nichts vom Schulamt. Was der Vater an diesem Tag nicht weiß: Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts fährt an diesem Montag unangekündigt zur Schule und sieht sich die Sanitäranlagen an. Das Datum dieser Besichtigung wird erst am 7. Oktober schriftlich bestätigt. E45 Am Dienstagabend, dem 25. August, schreibt der Vater drei Mails. Um 22:32 Uhr erinnert er den Landkreis, der seit elf Tagen nicht einmal den Eingang bestätigt hat, und setzt eine zweite Frist, Freitag, den 28. August. Bleibe sie ohne Antwort, werde er das Gesundheitsamt um eine unangekündigte Begehung bitten. E08 Um 23:07 Uhr fragt er beim Schulamt nach dem Ergebnis der Stellungnahme und setzt dieselbe Frist, bis 12:00 Uhr. In diesem Schreiben stehen zum ersten Mal die Lösungsvorschläge, die den ganzen Vorgang begleiten werden, und die sich alle in Tagen umsetzen ließen: jeder Lehrkraft einen Schlüssel geben, eine Bestandsaufnahme machen und die fehlenden Brillen nachkaufen, Rauchmelder in den Toiletten statt gesperrter Räume. „Das sind alles minimale, rein organisatorische Kleinigkeiten, die in 30 Minuten Besprechung und 2–3 Tagen Beschaffung dauerhaft gelöst wären." E09 Um 23:21 Uhr geht eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen: Ist Ihnen die Situation bekannt, und kann die Stadt helfen? E10 Der 26. August Der Mittwoch beginnt mit der Antwort des Bürgermeisters, um 08:12 Uhr. Die Situation sei ihm „in der Form als Bürgermeister nicht bekannt", als Elternteil habe er im letzten Schuljahr von „gewissen Problemen" gehört. Schulträger sei der Landkreis, die Stadt habe „keine Handlungsmöglichkeiten". Er werde aber bei Schule und Landkreis nachfragen. E11 Um 12:14 Uhr antwortet der Landkreis zum ersten Mal, zwölf Tage nach der Mängelanzeige. Man habe sich „ein Bild vor Ort" gemacht, „in der vergangenen Woche" habe es „mehrere Begehungen" gegeben, durch den Haustechniker, die Bauunterhaltung „und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt". Dann die drei Sätze, die den Vorgang bis heute prägen: Man könne „die von Ihnen geschilderte Situation nicht bestätigen". „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Und: „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Dazu der Hinweis, aus der Schülerschaft lägen „keine Vorkommnisse oder Beschwerden" vor, das Schülerparlament habe die Toiletten in einer Projektwoche „sogar sauber gekärchert". E12 Eine halbe Stunde später, um 12:45 Uhr, stellt der Vater dem Landkreis fünf Fragen: Warum sind die Toiletten nach wie vor verschlossen, wenn das Abschließen nur kurzfristig war? Warum gibt es das Schlüsselverfahren weiterhin? Warum hat die Schulleiterin in dieser Woche Schülern den Toilettengang untersagt? Die Aussage, es habe keine Beschwerden gegeben, treffe nicht zu, das Thema sei auf dem Elternabend angesprochen und, so die Schilderung anwesender Eltern, mit dem Satz abgetan worden, es habe sich „ja noch kein Kind in die Hosen gemacht". Und: Die Schulleitung selbst habe schriftlich bestätigt, dass die Situation nicht kurzfristig ist. Dass Schüler in einer Projektwoche die Sanitäranlagen selbst mit dem Hochdruckreiniger säubern mussten, unterstreiche den Zustand eher, als ihn zu widerlegen. E13 Um 12:58 Uhr kommt der Bescheid des Schulamts. Die Regelung sei „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Es bestehe kein pauschales Verbot, der Zugang sei „auf zwei Wegen durchgehend gewährleistet": in den Pausen und während des Unterrichts „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette')". Dass die Schulleiterin in dieser Woche ein Verbot ausgesprochen habe, sei „nicht zutreffend". Mehrere Schüler hätten sich in der Jungentoilette aufgehalten, „die hätte abgeschlossen sein müssen", die Schulleiterin habe die Tür verschlossen und auf die Nottoilette verwiesen. Toilettenpapier und Seife seien „aus unterschiedlichen Gründen auch mal aufgebraucht", das liege „in der Natur der Dinge". Das Schulamt sehe „keine Veranlassung", die Schulleiterin anzuweisen. Der Leiter des Fachbereichs Schulen beim Landkreis steht in Kopie. E14 Keine Stunde später, um 13:46 Uhr, schreibt der Landkreis noch einmal. Die Frage „hinsichtlich der angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'" habe man an die Schulleitung weitergeleitet, sobald eine Antwort vorliege, werde man informieren. E15 Das ist der Moment, in dem die beiden Behörden desselben Vorgangs am selben Tag zur selben Toilette Gegensätzliches schreiben. Für das Schulamt ist die Nottoilette ein geltendes, nicht zu beanstandendes System. Für den Schulträger, der das Gebäude verantwortet, ist sie eine Behauptung, die er erst bei der Schule nachfragen muss. E14E15 Das Gesundheitsamt am Telefon Um 14:02 Uhr bittet der Vater das Gesundheitsamt um Auskunft: Hat es eine Begehung gegeben, und gibt es einen Bericht? E16 Die Antwort kommt noch am selben Nachmittag, am Telefon, von dem Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat. Geprüft worden seien die hygienischen Verhältnisse, etwa Schimmel oder Kalk. In dieser Hinsicht seien die Anlagen in Ordnung. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Das ist die Gesprächsnotiz des Vaters, keine schriftliche Auskunft. Sie wird in Kapitel 10 noch einmal wichtig. E17 Damit steht am Abend des 26. August fest: Der Landkreis hat dem Gesundheitsamt eine Feststellung zugeschrieben, die das Gesundheitsamt nach eigener Auskunft nicht getroffen hat. Und die fünf Fragen zur aktuellen Praxis sind unbeantwortet. Das Dossier In der Nacht zum 27. August, um 03:15 Uhr, schickt der Vater allen Beteiligten ein Dossier: Sachverhalt, Chronologie, die einander widersprechenden Aussagen im Wortlaut, die Rechtslage mit Fundstellen, der vollständige Schriftverkehr als Anhang. „Damit haben alle Beteiligten denselben Kenntnisstand." Er bittet bis Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, um einen „konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin". Nicht um Schuldzuweisungen, nicht um Stellungnahmen zur Vergangenheit, nicht um Zuständigkeitsfragen. „Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt." Und er beschreibt, was andernfalls folgt, der Reihe nach: Anträge auf Informationszugang, Beschwerden bei Ministerium und Kommunalaufsicht, die Unfallkasse, eine Petition an den Landtag, die Veröffentlichung der vollständigen Dokumentation. „Ich beschreibe die folgenden Schritte nicht als Druckmittel, sondern damit jeder Beteiligte den weiteren Ablauf kennt." E18 Warum dieser Schritt? Weil nach zwei Wochen drei Stellen drei verschiedene Dinge gesagt hatten, und keine davon eine Lösung war. Die Schule hatte eingeräumt, dass sie keine hat. Das Schulamt hatte den Zustand für Standard erklärt. Der Landkreis hatte die Mängel bestritten und die Dauer auf kurzfristig gesetzt, gegen die schriftliche Aussage der Schule. Wer so unterschiedliche Auskünfte bekommt, kann nur noch alle an einen Tisch legen und fragen: Was ist Ihr Vorschlag? Am 27. August um 14:24 Uhr antwortet der Landkreis zum dritten Mal. Man habe inzwischen Kenntnis vom Schriftverkehr mit dem Schulamt. Dem Bescheid des Schulamts „schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind". E19 Die angekündigte Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage kommt nie. Die fünf Fragen bleiben offen. Der Schulträger hat sich der Aufsichtsbehörde angeschlossen, und die Aufsichtsbehörde hat sich auf die Stellungnahme der Schule gestützt. Der Kreis ist geschlossen. „Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung." Der Vater an alle Beteiligten, 27. August 2026, 03:15 Uhr, E18 Die dritte Frist Zwischen dem 27. August und dem 1. September passiert nichts. Lesebestätigungen zeigen, dass das Dossier am Morgen des 27. August geöffnet wurde, bei einem Empfänger im Landkreis erst am 9. September. Ein Lösungsvorschlag kommt von keiner Stelle. Am Dienstag, dem 1. September 2026, um 12:00 Uhr, läuft die dritte Frist ab. Um 12:02 Uhr schreibt der Vater an alle: „Die Frist ist verstrichen, ohne dass mich eine Rückmeldung erreicht hat. Das bedauere ich. Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen." Die Dokumentation sei ab sofort öffentlich. Das Angebot bleibe: Sobald ein tragfähiges Konzept mit Termin vorliege, sei der Vorgang abgeschlossen. E20 Drei Fristen, achtzehn Tage, kein Vorschlag. Das nächste Kapitel legt die Aussagen der Stellen nebeneinander, bevor Kapitel 6 erzählt, was am 1. September um 12:01 Uhr begann. Kapitel 4 Aussage gegen Aussage Sieben Stellen, an denen die Schreiben einander oder sich selbst widersprechen. Dieses Kapitel unterbricht die Erzählung. Es legt die Aussagen der beteiligten Stellen nebeneinander, so, wie sie in den Schreiben stehen. Es bewertet nicht, ob jemand die Unwahrheit gesagt hat. Es zeigt, dass die Aussagen nicht gleichzeitig wahr sein können, und dass niemand in diesem Vorgang je versucht hat, das aufzulösen. Sieben Punkte. Fünf betreffen den Abstand zwischen den Stellen, zwei den Abstand einer Stelle zu sich selbst. Erstens: Wie lange besteht der Zustand? Der Landkreis am 26. August: „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." E12 Die Schulleitung sechs Tage vorher in ihrer dienstlichen Stellungnahme: Das Verfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren" den Vandalismus reduziert, Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. E07 Zwei Jahre sind nicht kurzfristig. Kenntnis von diesem Schriftverkehr hat der Landkreis nach eigener Aussage erst am 27. August erhalten. An diesem Tag hat er sich der Stellungnahme „inhaltlich" angeschlossen, ohne seinen Satz vom Vortag zu korrigieren. E19 Zweitens: Gibt es Mängel? Der Landkreis: „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." E12 Die Schulleitung: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden", und: „nicht 100% zufriedenstellend". E02E07 Das Gesundheitsamt selbst, am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und nicht seine Zuständigkeit. E17 Ein Zustand, für den die Schule seit zwei Jahren keine Lösung hat, und der zugleich ohne jeden Mangel ist. Beides steht in der Akte. Drittens: Gab es Beschwerden? Der Landkreis beruft sich auf die Schulleitung: In den vergangenen Wochen und Monaten hätten „keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft" vorgelegen. E12 Die Mängelanzeige vom 14. August war seit zwölf Tagen beim Landkreis, in Kopie. E01 Auf dem Elternabend in der Woche vor der Mängelanzeige war das Thema von Eltern angesprochen worden. E01E13 Der Vater schreibt dazu an den Bürgermeister, aus Gesprächen mit anderen Eltern und ehemaligen Schülern sei bekannt, dass das Thema seit mehreren Jahren besteht. E10 Das ist eine Schilderung aus Elternsicht, und sie steht hier als solche. Dass aus der Schülerschaft keine formelle Beschwerde aktenkundig ist, mag zutreffen. Kinder, deren Anliegen folgenlos bleiben, hören irgendwann auf, sie vorzutragen. Viertens: Liegt der Schlüssel einfach bereit? Die Schulleitung: „der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden". Im selben Schreiben: „Die Sekretärinnen haben ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen." E07 Das Schulamt: „deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt", „eine Erlaubnis oder Begründung für die Benutzung wird nicht verlangt". E14 Kinder berichten ihren Eltern, dass sie im Sekretariat ausdrücklich nach dem Schlüssel fragen müssen. Das ist nicht schriftlich belegt und steht hier als Bericht. Belegbar ist der Widerspruch im Konzept: Ein frei zugänglicher Schlüssel würde genau den unkontrollierten Zugang wiederherstellen, den das Abschließen verhindern soll. Entweder liegt der Schlüssel unkontrolliert bereit, dann ist das Schutzkonzept wirkungslos. Oder die Ausgabe wird kontrolliert, dann müssen Kinder vorsprechen. Die Schulleitung schreibt beides. Fünftens: Sind die Fragen beantwortet? Der Landkreis am 27. August: Man schließe sich dem Bescheid des Schulamts an „und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind". E19 Die fünf Fragen vom Vortag betrafen die aktuelle Praxis: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum besteht das Schlüsselverfahren fort, ab wann ist der freie Zugang gewährleistet? E13 Der Bescheid des Schulamts beantwortet keine davon. Er verteidigt die bestehende Regelung. E14 Dazu kommt: Am 26. August hatte der Landkreis eine eigene Antwort der Schulleitung angekündigt. E15 Sie ist nie gekommen. Sechstens: Kurzfristige Maßnahme oder jahrelanger Prozess? Hier widerspricht der Landkreis sich selbst. Am 26. August: „nur als kurzfristige Maßnahme". E12 Am 16. September, in der Antwort der Ersten Kreisbeigeordneten: Die Schule habe sich „bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt", ein Runder Tisch habe „viele mögliche Maßnahmen" entwickelt, „deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert". E39 Drei Wochen liegen zwischen den beiden Sätzen. Was der Runde Tisch in den Jahren umgesetzt hat, nennt das Schreiben nicht. Für die Kinder erkennbar war eine Maßnahme: die verschlossene Tür. Siebtens: Hat das Gesundheitsamt den Bauzustand geprüft? Auch hier widerspricht eine Stelle sich selbst, diesmal das Gesundheitsamt. Am Telefon, am 26. August: Bauliche Mängel waren „nicht Gegenstand der Prüfung" und fallen „auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts". E17 Schriftlich, am 7. Oktober: „Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." E45 Beide Aussagen betreffen dieselbe Besichtigung vom 24. August. Die Gesprächsnotiz stammt vom Vater, die schriftliche Auskunft vom Amt. Die schriftliche Formulierung ist Wort für Wort die, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. E12 Was ein Gesundheitsamt feststellen darf, behandelt Kapitel 10. Was daraus folgt Jeder dieser sieben Punkte wäre mit einer Nachfrage zu klären gewesen. Der Landkreis hätte die Schule fragen können, wie lange die Toiletten zu sind. Das Schulamt hätte den Landkreis fragen können, warum er die Nottoilette für eine Behauptung hält. Jede Stelle hätte das Gesundheitsamt fragen können, was es geprüft hat. Niemand hat gefragt. Stattdessen hat sich jede Stelle auf die andere berufen: der Landkreis auf das Gesundheitsamt und das Schulamt, das Schulamt auf die Schule, die Schule auf ihre Arbeitsgruppen. Das ist der Zustand, den das Dossier vom 27. August beenden wollte, indem es alle Aussagen nebeneinanderlegte. E18 Die Antwort darauf war die des Landkreises: Man schließe sich an. E19 Kapitel 5 Was das Recht sagt Die Maßstäbe, und warum nichts davon ein Sonderwunsch ist. Das Schulamt hat die Regelung an den „gängigen Standards hiesiger Schulen" gemessen. E14 Der Landeselternbeirat schreibt später, abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet". N10 Beides mag zutreffen. Nur ist eine verbreitete Praxis kein Maßstab. Die Maßstäbe stehen in Gesetzen und Regelwerken, und sie standen schon in der Mängelanzeige vom 14. August. E01 Dieses Kapitel nennt sie, mit Fundstelle. Es ist keine Rechtsberatung. Wo eine Einordnung die der Verfasser ist, steht das dabei. Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Schule ist staatliche Gewalt. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Die Notdurft ist ein Grundbedürfnis, das sich nicht aufschieben lässt. Wer ein Kind dazu bringt, einzuhalten oder weniger zu trinken, greift in seine Gesundheit ein. Die Folgen, Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen, sind medizinisch anerkannt. Ob ein Schlüsselverfahren mit einer Toilette für einen Campus diese Rechte verletzt, ist eine Bewertung. Dass die Rechte berührt sind, ist keine. Hessisches Schulgesetz Drei Vorschriften tragen diesen Vorgang. Nach § 3 achtet die Schule die Würde der Schülerinnen und Schüler und ist ihrem Wohl verpflichtet. Nach § 86 erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler, daraus folgt die Fürsorgepflicht im Unterrichtsalltag. Und nach § 158 hat der Schulträger die Schulanlagen zu errichten, auszustatten und „ordnungsgemäß zu erhalten, zu verwalten und zu bewirtschaften". Der Schulträger ist hier der Landkreis Kassel. Funktionsfähige, zugängliche Sanitäranlagen gehören zum Kern dieser Pflicht. Der Landkreis hat das am 16. September selbst so beschrieben: Er habe „sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen". E39 Was das Schreiben nicht beantwortet, ist, ob eine Toilette, die zugesperrt ist, zur Verfügung steht. Infektionsschutz Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 müssen sie in Hygieneplänen festlegen, wie sie die Infektionshygiene sicherstellen, und sie unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Der Rahmen-Hygieneplan für hessische Schulen konkretisiert das: Seife aus Spendern, Toilettenpapier und eine Möglichkeit, die Hände hygienisch zu trocknen, durchgehend. Dass Papier und Seife zeitweise fehlten, ist unstrittig. Die Schulleitung schreibt von „Engpässen", das Schulamt, es liege „in der Natur der Dinge". E07E14 Die Natur der Dinge ist keine Kategorie des Hygieneplans. Der Weg zur Toilette Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 gilt unmittelbar für die Beschäftigten der Schule. Für die Kinder gilt sie nicht direkt, aber sie ist der anerkannte Maßstab dafür, was eine zumutbare Sanitärversorgung ist. Sie sagt: Der Weg zum Toilettenraum soll nicht länger als fünfzig Meter sein und darf hundert Meter nicht überschreiten. Toilettenräume gehören in dasselbe Gebäude, höchstens ein Geschoss entfernt. Die Schule beschreibt ihre Lage selbst: keine Jahrgangs-WCs, „lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof", und das Sekretariat als Zwischenstation. E07 Ein Weg über den Hof, ins Sekretariat, zum Häuschen und zurück ist nicht fünfzig Meter im selben Gebäude. Die Unfallkasse Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert. Träger ist die Unfallkasse Hessen, verantwortlicher Unternehmer der Sachkostenträger, also der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Nach § 2 der DGUV Vorschrift 1 hat er die Maßnahmen zu treffen, die Gesundheitsgefahren verhüten. Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule" konkretisiert das für Sanitärräume, und sie nennt den Schulträger ausdrücklich bei der Zahl der Toiletten. Die Unfallkasse überwacht das nach § 17 SGB VII. Deshalb ging am 1. September eine Gefährdungsanzeige dorthin. E22 Wie viele Toiletten Die Landesregierung hat dem Landtag im Jahr 2020 gesagt, woran sie sich orientiert: ein WC je zwanzig Schülerinnen, ein WC mit zwei Urinalen je vierzig Schüler. Und in einem Satz, wer dafür zuständig ist: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Drs. 20/2732 Für 600 bis 700 Kinder ergeben diese Werte mehrere Dutzend Sanitäreinheiten. Zugänglich war während des Unterrichts eine. Die Gefährdungsanzeige an die Unfallkasse nennt über vierzig. E22 Die genaue Zahl hängt von der Zusammensetzung der Schülerschaft ab und ist eine Frage an den Schulträger, nicht an das Gesundheitsamt. Darauf kommt Kapitel 10 zurück. Strafrecht, als Bewertung Die Mängelanzeige nannte zwei Normen des Strafgesetzbuches, Nötigung nach § 240 und Körperverletzung im Amt nach § 340. E01 Ob Straftatbestände erfüllt sind, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte, sonst niemand. Der Vater hat diese Normen genannt, um zu zeigen, wie ernst der Eingriff ist, und er hat nie Anzeige erstattet. Es ist seine Bewertung, dass Kinder durch verschlossene Türen und ein Bittstellerverfahren zum Einhalten gebracht werden. Sie steht hier als Bewertung. Was gefordert war Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick darauf, was die Mängelanzeige verlangt hat. Drei Dinge: das Abschließen während der Unterrichtszeit aufheben und Lehrkräfte und Sekretariat anweisen, dass Kinder bei Bedarf auf die Toilette dürfen. Seife, Papier und Handtücher durchgehend bereitstellen. Defekte Anlagen instand setzen. E01 Dazu kamen die Vorschläge vom 25. August: ein Schlüssel je Lehrkraft, eine Bestandsaufnahme, Rauchmelder. E09 Nichts davon verlangt einen Neubau, einen Haushaltstitel oder eine Arbeitsgruppe. Nichts davon ist ein Sonderwunsch. Es ist das, was die genannten Vorschriften ohnehin vorsehen. Dass es keinen Sonderwunsch braucht, hat der Vorgang selbst bewiesen. Als am 3. September ein Abgeordneter der Schule eine Frist setzte, waren die Türen am nächsten Tag offen. E34E35 Zwei Jahre Arbeitsgruppen, ein Tag Umsetzung. Davon handeln die nächsten beiden Kapitel. Kapitel 6 Der 1. September Der Fristablauf, die Veröffentlichung, und ein Nachmittag voller Schreiben. Um 12:00 Uhr läuft die dritte Frist ab. Um 12:01 Uhr geht kindermüssendürfen.de online, mit dem gesamten Schriftverkehr im Wortlaut, den Widersprüchen, der Rechtslage und einer Seite, die Schülerinnen und Schülern erklärt, welche Rechte sie haben, und dass Vandalismus keine Lösung ist. Um 12:02 Uhr erfahren alle Beteiligten, dass die angekündigten Schritte jetzt beginnen. E20 Das Dossier vom 27. August hatte sie der Reihe nach aufgezählt, und in dieser Reihenfolge werden sie an diesem Nachmittag gegangen. E18 Der Mittag: Akten und Unfallkasse Um 12:13 Uhr geht ein Antrag auf Informationszugang an den Landkreis, nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz. Zehn Punkte: Sanierungsplanung und Sanitärkonzept, Begehungsprotokolle von Gesundheitsamt, Unfallkasse und Immobilienmanagement, Trinkwasseruntersuchungen, Gutachten zu Feuchtigkeit und Schadstoffen, der Hygieneplan, das Leistungsverzeichnis der Reinigung, das Lüftungskonzept, Störungsmeldungen, Brandverhütungsschauen, Kreistagsbeschlüsse. Frist nach dem Gesetz: ein Monat, bis zum 1. Oktober. E21 Warum dieser Antrag? Weil der Landkreis sich auf Begehungen berufen hatte, deren Protokolle niemand gesehen hat, und weil die Frage, wie viele Toiletten ein Campus braucht, nur mit den Unterlagen des Schulträgers zu beantworten ist. Um 12:18 Uhr folgt die Gefährdungsanzeige an die Unfallkasse Hessen: eine Toilette für rund 650 Schüler, gegen die Maßstäbe der ASR A4.1 und der DGUV, mit der Bitte um eine unangekündigte Begehung. E22 Um 15:15 Uhr, knapp drei Stunden später, meldet sich der zuständige technische Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel von sich aus und bittet um ein Telefonat, um sich ein Bild zu machen. E27 In dem Gespräch zeigt er sich überrascht, dass ein Vorgang dieser Art ihn nie erreicht hatte, obwohl er genau dafür zuständig ist. Er nimmt die Sache als regulären Vorgang auf. Der Nachmittag: Stadt, Landrat, Ministerium Um 14:42 Uhr die Bitte an den Bürgermeister, als politische Stimme der Stadt beim Landrat auf eine Lösung zu drängen, auch ohne Zuständigkeit. E23 Um 14:54 Uhr die dienstliche Aufforderung an den Landrat, die Toilettensperren zu beenden: Der Landkreis habe sich „der rechtswidrigen Toilettenschließung vollumfänglich" angeschlossen und verletze als Schulträger seine Pflicht aus § 158 des Schulgesetzes. E24 Um 15:11 Uhr die Beschwerde beim Kultusministerium, der obersten Dienstaufsicht: Das Schulamt habe die Praxis zum Standard erklärt, das Ministerium möge eingreifen. E25 Um 18:05 Uhr ein Schreiben an den Regierungspräsidenten, der die Patenschaft der Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage" übernommen hat. E30 Diese Schreiben sind anders als die bis dahin. Sie sind kurz, sie sind scharf, und sie sind im Namen der Familie formuliert: „wir sind Familie März aus Immenhausen". Geschrieben und abgeschickt hat sie der Vater, wie alle anderen. Die Tonlage hat einen Grund, und er steht in E20: Achtzehn Tage sachlicher Schriftverkehr mit Fristen, Fundstellen und Lösungsvorschlägen hatten keine einzige Antwort erbracht, die eine Lösung enthielt. Das ist keine Entschuldigung, es ist die Erklärung. Das Buch hält beides fest, die Schärfe und den Grund. Für das Kultusministerium ist der Vater seither „Familie März", so adressiert es seine Antworten. E38E40 Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten, um 15:13 Uhr: „ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus", mit zwei Terminvorschlägen. E26 Um 15:17 Uhr sagt der Vater für den nächsten Vormittag zu, um 15:21 Uhr ist der Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus. E28E29 Keine Zuständigkeit zu haben ist der meistgenutzte Grund, nichts zu tun. Hier war er keiner. Der Landtag und die Redaktionen Zwischen 14:57 und 15:10 Uhr gehen gleichlautende Schreiben an alle im Landtag vertretenen Fraktionen und an zwei weitere Parteien. Die erste Antwort kommt nach 48 Minuten, von der Fraktionsvorsitzenden der FDP, Wiebke Knell: Sie lese die Mail, während der Kultusminister im Saal seine Regierungserklärung halte, und sie denke, eine Kleine Anfrage an das Ministerium mache Sinn. F10 Am nächsten Vormittag liegt der Entwurf vor. Die SPD-Fraktion antwortet nach drei Tagen und leitet an den Abgeordneten des Wahlkreises weiter. F13 Die Grünen antworten nach 24 Tagen. F14 Von CDU, AfD, Linken und BSW kommt bis heute nichts. Ab 15:13 Uhr gehen 31 Anschreiben an 29 Redaktionen, Fernsehen, Hörfunk, Presse, Kanäle mit Reichweite. Vier antworten als Menschen: eine Rundfunkredaktion recherchiert und fragt zweimal nach, ein Medienfachdienst prüft, ein Nachrichtenportal und ein Faktencheck-Portal geben den Vorgang an ihre Redaktionen weiter. Zwei sagen ab, eine davon mit dem Hinweis, der Vorgang sei „extrem absurd", aber nichts für das eigene Format. Vier antworten automatisch, zwei Adressen sind tot, siebzehn Redaktionen reagieren gar nicht. Namen von Redaktionen nennt diese Dokumentation erst, wenn ein Beitrag erscheint. Das wird am 6. Oktober der Fall sein, und davon handelt Kapitel 9. Dazu gehen Schreiben an den Landeselternbeirat, die Landesschülervertretung, die German Toilet Organization und an das Courage-Netzwerk, Bundeskoordination und Landeskoordination. Die German Toilet Organization antwortet nach zwei Tagen inhaltlich und bietet ein Telefonat an. Die Landesschülervertretung schweigt. Die anderen Antworten stehen im nächsten und im übernächsten Kapitel. Die Satire und der Song Neben der Akte gab es an diesem Tag zwei Dinge, die keine Akte sind. Auf der Website stand ein satirischer Zeitungsartikel, datiert auf den 29. August, über die Aufnahme der Schule in das Courage-Netzwerk: eine erfundene Feier, bei der das Grundbedürfnis „nicht schulterzuckend hingenommen, sondern ordentlich beantragt" werde, musikalisch begleitet vom Schlüsselbund des Sekretariats. Als Satire gekennzeichnet, die wenigen echten Zitate einzeln aufgeschlüsselt. Und es gab einen Song, „Gängige Standards", knapp vier Minuten, dessen Titel und Refrain wörtliche Zitate des Schulamts sind. E14 Warum? Weil zwei Jahre ohne Aufmerksamkeit nichts bewegt hatten und Aufmerksamkeit das einzige Mittel war, das Eltern gegenüber drei Stellen blieb, die sich gegenseitig für unzuständig erklärten. Die Satire richtete sich nicht gegen das Engagement der Schule, sondern gegen den Abstand zwischen dem, was über die Schule in der Zeitung stand, und dem, was im Schulalltag galt. Zugesagt war von Anfang an: Wird der Vorgang gelöst, geht die Satire vom Netz. Das Buch hält auch fest, dass der Bürgermeister sie am nächsten Tag für den falschen Weg erklärte. Beides gehört in die Geschichte. Am Abend des 1. September sind die Schreiben unterwegs, drei Antworten sind da, ein Termin steht. Am nächsten Tag beginnt das, was den Vorgang innerhalb von drei Tagen beendet. Kapitel 7 Die offene Tür Vom 2. bis zum 4. September 2026. Am Mittwoch, dem 2. September, um 11:00 Uhr sitzt der Vater im Rathaus Immenhausen beim Bürgermeister. Das Gespräch dauert über eine Stunde. Der Bürgermeister hat darum gebeten, dass der Inhalt vertraulich bleibt, und diese Bitte wird eingehalten, auch in diesem Buch. Festgehalten ist, was ohne den Inhalt gesagt werden kann: Das Gespräch war persönlich konstruktiv. Die Stadt ist nicht Schulträger und hat gegenüber Schule, Schulamt und Landkreis keine Weisungsbefugnis, das hatte der Bürgermeister von Anfang an so gesagt. Er bot an, Beteiligte auf persönlicher Ebene anzusprechen, und er schlug vor, ein Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren. Der Vater sagte zu. Dazu kam es nicht, aber nicht, weil der Vater es abgelehnt hätte. Und der Bürgermeister sagte, dass er die Satire für den falschen Weg hält. Ihm ist wichtig, dass die Schule für ihr Engagement die Anerkennung bekommt, die ihr zusteht. Das wird hier nicht kleingeredet. E26E28E29 Am Nachmittag bestätigt die Stabsstelle Bürgerbeauftragte des Landkreises den Eingang der Aufforderung an den Landrat und kündigt eine „qualifizierte und konstruktive Lösung" an, die „möglicherweise die Beteiligung von verschiedenen Personen und die Erörterung komplexer Sachverhalte" erfordere. E31 Am selben Tag antwortet die Landeskoordination des Courage-Netzwerks: Der Netzwerkbeitritt sei „kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Bereiche des schulischen Handelns", und für die Prüfung einer Toilettenregelung habe sie „keine Zuständigkeit und auch keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten". Höflich, begründet, und die vierte Stelle, die auf ihre Grenzen verweist, statt hinzusehen. Ein Netzwerk, das Schulen auf Zivilcourage verpflichtet, hätte bei verriegelten Schülertoiletten wenigstens nachfragen können. Das ist eine Bewertung. Die Petition Am Abend des 2. September, um 20:21 Uhr, reicht der Vater über das Online-Formular des Hessischen Landtags eine Petition ein. Sie beschreibt den Zustand, den Weg seit dem 14. August und die drei verstrichenen Fristen, und sie bittet den Ausschuss um drei Dinge: Schulamt und Landkreis um Stellungnahme zu bitten, auf welcher Rechtsgrundlage eine zugängliche Toilette für 600 bis 700 Schüler als „nicht zu beanstanden" gilt. Auf die Wiederherstellung des freien Zugangs hinzuwirken, mit Termin. Und die Petition vorrangig zu behandeln, „weil sie jeden Schultag mehrere hundert Kinder betrifft". Die Dokumentation liegt als PDF bei. E32 Drei Minuten später geht eine Mail an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Oliver Ulloth, mit derselben Bitte: „jede Woche Wartezeit" sei „eine Woche Schule unter diesen Bedingungen". E33 Warum die Petition? Weil der Verwaltungsweg ausgeschöpft war. Die Aufsicht, die das Handeln der Schule kontrollieren soll, hatte das Handeln der Schule für in Ordnung erklärt. Der Schulträger hatte sich der Aufsicht angeschlossen. Das Ministerium war angeschrieben, aber ein Ministerium braucht Wochen. Der Petitionsausschuss ist die Stelle, die das Parlament für genau diesen Fall vorsieht: Eine Bürgerin oder ein Bürger kommt mit der Verwaltung nicht weiter und bittet die gewählten Abgeordneten, hinzusehen. Der Anruf Am Donnerstag, dem 3. September, ruft der Vorsitzende des Petitionsausschusses an. Er lässt sich die Situation schildern und fragt nach. Dann erklärt er, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen. Das ist die Gesprächsnotiz des Vaters. Am selben Nachmittag um 16:49 Uhr gibt er diesen Stand schriftlich an die German Toilet Organization weiter, mit genau diesem Satz, so dass er mit Datum belegt ist. E34 Am Freitag, dem 4. September, das zweite Telefonat. Die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind. Verabredet wird: Die Eltern prüfen das nach Schulschluss und melden sich zurück. E35 Nach Schulschluss Am Mittag kommt der Sohn aus der Schule. Er kannte die Toiletten zwei Jahre lang nur verschlossen. An diesem Tag waren sie offen, in ordentlichem Zustand, und es gab Seife. Um 14:17 Uhr meldet der Vater das dem Abgeordneten: „Für den Moment ist das akute Problem an der Freiherr-vom-Stein-Schule damit gelöst." Er bedankt sich, „auch für die freundlichen und unkomplizierten Telefonate der letzten Tage", und fragt, ob er den Abgeordneten auf der Website unter „Helden des Alltags" nennen darf. E36 Zwölf Minuten später antwortet das Büro: „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen." Die Nennung ist erlaubt. E37 Um 14:51 Uhr meldet sich auch das Kultusministerium: Man nehme das Anliegen sehr ernst und habe eine Stellungnahme des Schulamts angefordert. E38 „Mein Sohn ist inzwischen aus der Schule zurück und hat bestätigt: Die Toiletten sind heute geöffnet." Der Vater an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, 4. September 2026, 14:17 Uhr, E36 Am selben Tag geht die Satire vom Netz, wie zugesagt, ohne Bedingungen. Die Startseite heißt jetzt „Die Toiletten sind offen". Was das bedeutet Drei Behörden hatten drei Wochen lang erklärt, es gebe nichts zu beanstanden. Eine Petition, ein Anruf und eine Frist haben gereicht, um das zu ändern. Das sagt weniger über den Abgeordneten als über die Behörden. Aber es sagt auch etwas über ihn: Er hat die Eingabe nicht in die Reihenfolge gelegt, sondern am nächsten Tag zum Telefon gegriffen. Und es sagt etwas über das Problem. Wenn die Lösung innerhalb eines Tages umsetzbar war, dann war das Problem nie die fehlende Lösung. Es war der fehlende Wille, sie umzusetzen. Wer gehandelt hat Dieses Buch kritisiert Entscheidungen, keine Menschen. Und es wäre unvollständig, wenn es nur festhielte, wo nichts passiert ist. In denselben Behörden sitzen Leute, die es anders gemacht haben. Sie haben keine Wunder vollbracht. Sie haben zurückgeschrieben, nachgefragt, sind hingefahren. Das klingt nach wenig und ist im Verwaltungsalltag erstaunlich viel. Ein Abgeordneter, Oliver Ulloth, der der Schule eine Frist setzte, und am nächsten Tag waren die Türen offen. Eine Fraktionsvorsitzende, Wiebke Knell, die nach 48 Minuten zurückschrieb, während im Saal das Gegenteil erzählt wurde, und am nächsten Tag einen Entwurf vorlegte. Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts, der nur in Kopie stand und trotzdem zur Schule fuhr, bevor ihn jemand darum gebeten hatte, und der am Telefon die Grenze seiner Prüfung ehrlich benannte. Ein Bürgermeister, Lars Obermann, der nach 31 Minuten antwortete und ins Rathaus einlud, obwohl er nicht zuständig ist. Ein Aufsichtsdienst der Unfallkasse, der sich nach drei Stunden von sich aus meldete. Und Eltern, die sich seit der Veröffentlichung mit eigenen Schilderungen aus derselben Schule gemeldet haben, freiwillig und mit dem Risiko, dass es unangenehm wird. Ihre Namen bleiben hier weg, ohne Ausnahme. Die beiden Abgeordneten haben ihrer Nennung ausdrücklich zugestimmt, der Bürgermeister handelt in einem öffentlichen Mandat. Bedienstete stehen mit ihrer Funktion da, nicht mit ihrem Namen, damit öffentliches Lob ihnen im eigenen Haus nicht schadet. E37F10 Damit hätte dieses Buch enden können. Die Tür ist offen, der Zweck ist erreicht. Dass es weitergeht, liegt an dem, was danach in den Akten ankam. Kapitel 8 Nach der Lösung Vom 7. September bis zum 1. Oktober 2026. Die Toiletten sind offen. Was in den folgenden vier Wochen geschieht, betrifft nicht mehr die Tür, sondern die Frage, die die Petition gestellt hat: Darf eine solche Regelung an hessischen Schulen als Standard gelten? Und es betrifft die Antworten, die erst jetzt eintreffen, auf Schreiben vom 1. September. Die Lesebestätigung Am 7. September gibt ein Faktencheck-Portal den Vorgang als Themenvorschlag an seine Redaktion weiter, mit dem ehrlichen Hinweis, die Aussichten seien gering. P39 Am 9. September kommt eine Lesebestätigung aus dem Landkreis: Ein Empfänger hat das Dossier vom 27. August geöffnet. Dreizehn Tage nach Zugang, fünf Tage nach der Öffnung der Toiletten. Das Dossier hatte um einen Lösungsvorschlag bis zum 1. September gebeten. E18 Der Landeselternbeirat Am 11. September antwortet der Landeselternbeirat Hessen, zehn Tage nach dem Anschreiben. Abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet", meist „als Reaktion auf konkrete Erfahrungen". Es gebe „funktionierende Modelle", etwa „ein Chipsystem mit mehreren Zugangspunkten". Da Ministerium und Landtag prüften, sehe der Landeselternbeirat „derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf". N10 Die Vertretung der Eltern bestätigt damit, dass der Zustand kein Einzelfall ist. Sie zieht daraus nicht den Schluss, dass er zu ändern wäre. Die Kleine Anfrage Am 15. September bringen Wiebke Knell und Moritz Promny von der FDP-Fraktion die Kleine Anfrage ein, deren Entwurf seit dem 2. September vorlag: Drucksache 21/5187, „Toilettenzugang an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen". Zehn Fragen an die Landesregierung, darunter: Wie viele Toiletteneinheiten standen während des Unterrichts tatsächlich zur Verfügung? Auf welche Tatsachenfeststellungen stützte das Schulamt seine „eingehende Prüfung"? Welche landesweiten Vorgaben gibt es zum Toilettenzugang? Die Antwort der Landesregierung steht aus. F14 Das ist der Punkt, an dem der Vorgang über eine Schule hinausweist. Wenn das Schulamt die Regelung an „gängigen Standards" gemessen hat, dann muss die Landesregierung sagen, ob es diese Standards gibt und was sie vorsehen. Die Antwort des Landkreises Am 16. September, fünfzehn Tage nach der Aufforderung an den Landrat, antwortet die Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler in seinem Auftrag. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass Petitionsausschuss und Ministerium sich mit der Frage beschäftigt hätten, „welche Toiletten wann und wie geöffnet werden". „Die Regelung zur Öffnung der Toiletten ist verändert worden." Dem Landrat stehe die geforderte Anweisungsbefugnis aber nicht zu. Der Landkreis sei für Gebäude, Ausstattung, Reinigung und Schadensbeseitigung zuständig und habe „sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen. Dem kommen wir nach." Er habe „jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht". Das obliege der Schulleitung. Die Schule habe sich „bereits vor einigen Jahren intensiv" mit dem Thema befasst, an einem Runden Tisch, dessen Maßnahmen „in Folge" umgesetzt würden, „und noch andauert". Man werde die Bemühungen „weiterhin positiv fördernd begleiten". E39 Das Schreiben ist höflich, und in der Zuständigkeitsfrage hat es einen Punkt: Wer im laufenden Betrieb welche Tür aufschließt, entscheidet die Schulleitung, nicht der Landrat. Nur passt das schlecht zu dem, was derselbe Landkreis am 27. August geschrieben hatte. Damals hat er sich der Regelung „inhaltlich" angeschlossen, also sehr wohl Stellung zum Betrieb bezogen. E19 Zuständig genug, die Sperren gutzuheißen. Nicht zuständig genug, sie zu beenden. Und was in dem Schreiben fehlt, ist der Zustand, den es beschreibt. Das Ergebnis des „intensiven" Befassens war über zwei Jahre lang eine verschlossene Tür. Das Schreiben nennt kein Ergebnis des Runden Tisches, keine umgesetzte Maßnahme und keinen Termin. Es nennt eine Bemühung und kündigt an, sie weiter zu begleiten. Das ist eine Bewertung, und sie ist der Kern dieses Buches: Wer den Zustand für eine Bemühung hält, hat keinen Anlass, ihn zu beenden. Beendet wurde er innerhalb eines Tages, als jemand von außen eine Frist setzte. „Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16. September 2026, E39 Die Grünen und das Ministerium Am 25. September antwortet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf das Anschreiben vom 1. September. Die FDP habe bereits eine Kleine Anfrage gestellt, man werde sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen". F14 Am 28. September schreibt das Kultusministerium, der Brief kommt Anfang Oktober an. Das Schulamt habe mitgeteilt, dass dem Anliegen „zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht." E40 Für das Ministerium ist der Vorgang damit erledigt. Gefragt, ob er das auch für ihn ist, wurde der Vater nicht. Für ihn ist erledigt, was er am 14. August verlangt hatte: offene Türen. Das Ministerium hat es schriftlich bestätigt, und das ist mehr, als drei Stellen in drei Wochen zustande gebracht hatten. Die Frist, die verstreicht Am 1. Oktober läuft die Monatsfrist für den Antrag auf Informationszugang ab. Der Landkreis hat weder die Unterlagen geschickt noch eine Verlängerung mitgeteilt noch abgelehnt. E21 Das ist der Stand am Ende des Septembers: Die Tür ist offen, das Ministerium hat es bestätigt, der Landtag fragt die Landesregierung, und der Schulträger beantwortet den Antrag auf seine Akten nicht. Und dann kommt der 6. Oktober. Kapitel 9 Die Zeitung Der 6. und der 7. Oktober 2026. In den Tagen vor dem 6. Oktober besucht eine Redakteurin der HNA den Vater zu Hause. Sie ist über die Dokumentation auf den Vorgang aufmerksam geworden, und er bittet sie, die Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Er sagt ihr, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde, weil er wissen will, wie dort eine Toilette für 700 Schüler zur Lösung werden konnte. Und er sagt ihr, warum er ein Gespräch mit der Schulleitung nicht für zielführend hält: weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt. Zum Abschied sagt sie, sie finde gut, was die Familie tue. Das Gespräch hat kein Protokoll. Was hier steht, ist die Darstellung des Vaters, und sie steht so in seinem Schreiben an die Redaktion vom 6. Oktober. P42 Drei Texte Am Dienstag, dem 6. Oktober, um 06:00 Uhr erscheint online der Artikel „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem". Gedruckt steht er auf Seite 1 des Lokalteils als „Schultoiletten sind Streitthema", dazu auf Seite 2 des Kreisteils ein zweiter Artikel, „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht", mit der Dachzeile, Schule und Landkreis sähen fehlende Kommunikation als Teil des Problems, und ein Kommentar der Autorin, „Die Rechnung zahlen die anderen". Quelle sind die Schulleiterin und die Erste Kreisbeigeordnete. Die Dokumentation, aus der die Autorin den Vorgang kennt, nennt keiner der drei Texte. Zu keiner Aussage, die ihn betrifft, ist der Vater vorher gehört worden. P40P41 Die Texte erzählen die Geschichte so: Rund zwei Jahre lang seien die Jungentoiletten wegen Vandalismus abgeschlossen gewesen, wer musste, habe einen Schlüssel für eine „Notfalltoilette" bekommen. Seit dem 4. September seien die Türen offen, vorausgegangen seien „Beschwerden eines Elternpaares". Kürzlich seien die Toiletten „erneut beschädigt" worden, Fäkalien an den Wänden, Urin in den Seifenspendern, Reinigungskräfte „knöcheltief im Wasser". Die Schule habe „das direkte Gespräch gesucht", „das Ehepaar" habe es „bis heute nicht in Anspruch genommen" und stattdessen „weitere Stellen eingeschaltet". Die Erste Kreisbeigeordnete: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Der Landkreis habe das Kultusministerium eingeschaltet, gemeinsam solle „nach einer dauerhaften Lösung" gesucht werden. Dazu ein Foto, Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule", Bildunterschrift: „Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette". Und ein Kasten über die Ahnatal-Schule in Vellmar, wo seit Mai 2026 ein Chipkartensystem den Zugang regelt. P40 Was die Akte dazu sagt Die Dokumentation hat den Online-Artikel Satz für Satz an den Schreiben geprüft. Von 35 Sätzen sind zwölf belegt, neunzehn unbelegt, zwei widerlegt, zwei nicht prüfbar. Die beiden widerlegten Sätze sind die, die den Vater betreffen. Erstens, das Ehepaar. Sechsmal steht in den Texten „Elternpaar", „Ehepaar" oder „das Paar". Beschwerdeführer ist der Vater allein. Die dienstliche Stellungnahme der Schule nennt den Vorgang selbst „Beschwerde von Herrn März". E07 Die Schreiben vom 1. September sind im Namen der Familie formuliert, geschrieben hat sie der Vater, und die Mängelanzeige, die Fristen, die fünf Fragen, das Dossier, der Antrag auf Informationszugang und die Petition tragen seinen Namen und sonst keinen. E01E18E21E32 Die Texte ziehen damit einen Menschen in eine öffentliche Auseinandersetzung, der nie Teil davon war. Zweitens, das Gespräch. Die Zwischenüberschrift lautet, das Ehepaar habe „nie das persönliche Gespräch gesucht". Das einzige Gesprächsangebot im gesamten Vorgang kam am 14. August von der Schulleitung, in dem Schreiben, das ein Verbot bestritt, eine Lösung verneinte und Fristen zurückwies. Der Vater hat es nicht angenommen und das am selben Tag schriftlich begründet. E02E03 Der Landkreis hat ihm fünf Schreiben geschickt. In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Anfrage. E12E15E19E31E39 Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann man nicht ausgeschlagen haben. Geführt hat der Vater Gespräche mit dem Bürgermeister, über eine Stunde, mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, zweimal, mit dem Gesundheitsamt, mit zwei Fraktionen des Landtags. Und mit der Autorin, der er sagte, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßt. Sie wusste es und hat die Überschrift trotzdem so gesetzt. Drittens, das Foto. Es trägt kein Datum, die ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten. Es zeigt die Jungentoilette, das hat ein Schüler geprüft, der sie kennt, aber in einem Zustand, den es heute nicht gibt: mit einer verkratzten Holzplatte rechts, hinter der ein Bereich abgesperrt ist. Es zeigt einen trockenen Boden, sechs unversehrte Urinale mit gefalteten Handtüchern darin, zwei ausgehängte Spender, Reinigungsgerät aus einem anderen Raum. Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt: kein Wasser, keine Fäkalien, keine verstopfte Toilette. Ob es gestellt ist, lässt sich aus dem Bild nicht beweisen, und das wird nicht behauptet. Dass es nach dem 4. September entstand, ist aus dem Bild nicht belegbar, und der Zustand der Toilette spricht dagegen. Die Originaldatei mit Metadaten ist bei Redaktion und Schule angefordert. Viertens, was fehlt. Dass die Notfalltoilette eine einzige Toilette für 600 bis 700 Kinder war, zwei Jahre lang. Dass Schulamt und Landkreis das schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt hatten. Dass drei Fristen ohne einen Vorschlag verstrichen. Dass das Ministerium acht Tage vorher den Vorgang für erledigt erklärt hatte, mit „sämtliche Toiletten dauerhaft". E40 Dass das Chipkartensystem der Ahnatal-Schule, das der Kasten als Lösung vorstellt, im selben Landkreis zehn Kilometer entfernt seit Mai läuft und in zwei Jahren Runder Tisch nicht in Immenhausen angekommen ist. Und neu, aus der Zeitung: ein „Fall mit Pfefferspray", zwei Schüler im Rettungswagen, undatiert, in keinem Schreiben der Schule erwähnt, auch nicht in der Stellungnahme, die alle Vorfälle aufzählt. E07 Der Nachmittag des 6. Oktober Um 16:18 Uhr veröffentlicht der Vater unter dem Online-Artikel einen Kommentar: sechs Punkte, jeder mit Datum, keiner beleidigend. Dass er allein Beschwerdeführer ist. Dass die Notfalltoilette eine für 600 bis 700 war. Dass der Landkreis nie um ein Gespräch gebeten hat. Dass der gesamte Schriftverkehr öffentlich steht. Dass er über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen hat. Dass das Foto kein Datum trägt und die Absperrung zeigt, die es nicht mehr gibt. P43 Weniger als eine Stunde später ist der Kommentar für Leser nicht mehr zu sehen. Kein Hinweis unter dem Artikel, keine Begründung, keine Nachricht. Am nächsten Tag um 13:22 Uhr zeigt die Seite ohne Anmeldung „0 Kommentare" und die Aufforderung, doch einen zu schreiben. Meldet sich der Vater mit seinem Konto an, sieht er seinen Kommentar weiterhin, und der Zähler bleibt bei null. Gelöscht ist er also nicht. Er ist für alle anderen unsichtbar gemacht, und der Verfasser erfährt es nicht. Es gibt das Bildschirmfoto mit dem Kommentar und das Bildschirmfoto ohne ihn. P47 Um 16:35 Uhr erinnert er den Landkreis an den Antrag auf Informationszugang, dessen Frist am 1. Oktober abgelaufen ist, neue Frist Freitag, der 16. Oktober, danach der Rechtsweg. E41 Um 16:38 Uhr bittet er das Gesundheitsamt, seine Feststellung schriftlich zu bestätigen. E42 Und um 17:38 Uhr geht das Schreiben an die Autorin und die Lokalredaktion. Es legt die Punkte dar, mit Fundstelle, und es verlangt bis Freitag, den 9. Oktober: eine Richtigstellung der beiden widerlegten Behauptungen, online am Artikel und gedruckt, die Nennung der Dokumentation als Quelle, die Originaldatei des Fotos, und die Antwort, wann der Landkreis um ein Gespräch gebeten haben will. Beigefügt ist eine unterschriebene Gegendarstellung nach § 10 des Hessischen Pressegesetzes. Das Schreiben enthält an einer Stelle das Wort „Lüge", für die Überschrift mit dem Gespräch, weil die Autorin es besser wusste. Der Vater hat das Wort bewusst gewählt und steht dazu. Dieses Buch verwendet es nicht, es hält fest, was belegt ist. P42 Der 7. Oktober, 10:52 Uhr Die Antwort kommt am nächsten Vormittag, nicht von der Autorin, sondern von der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar. Sie hat zwei Sätze. „Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober. Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen." P45 Keiner der sechs Punkte wird genannt, kein Grund, kein Beleg. Was in der Nacht dazwischen geprüft wurde, sagt die Antwort nicht. Eine Redaktion darf eine Forderung ablehnen. Dann sagt sie, was an ihr falsch ist. Hier steht eine Akte, auf die die Redaktion vor dem Erscheinen hingewiesen wurde, gegen eine Zeitung, die sie nicht nennt und jetzt erklärt, sie sehe keinen Anlass. „Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen." Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar, 7. Oktober 2026, 10:52 Uhr, P45 Wer wissen will, warum das Vertrauen in die Presse in diesem Land sinkt, findet hier den Vorgang im Kleinen, mit Datum und Uhrzeit. Eine Zeitung druckt, was zwei Stellen ihr sagen. Sie prüft es nicht an den Schreiben, die öffentlich im Wortlaut stehen. Sie macht aus einem Vater ein Ehepaar. Sie blendet den Kommentar des Betroffenen aus, für alle außer ihm selbst. Und sie lehnt die Richtigstellung ab, ohne zu sagen, warum. Das ist keine Meinung über die Presse. Das ist, was in diesem Vorgang geschehen ist, und es steht hier, damit es jeder nachlesen kann. Der Presserat Der Weg bei der Redaktion ist damit zu Ende. Gut zwei Stunden nach der Antwort, um 13:08 Uhr, geht die Beschwerde an den Deutschen Presserat, die Selbstkontrolle der deutschen Presse. Gerügt werden die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 2 (Sorgfalt), 3 (Richtigstellung), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Vierzehn Anlagen: die drei Texte, der Kommentar, das Schreiben vom 6. Oktober mit der Gegendarstellung, die Antwort vom 7. Oktober, die Stellungnahme der Schulleitung, die fünf Schreiben des Landkreises, das Schreiben des Kultusministeriums. Der Presserat kann eine Rüge aussprechen, er kann keine Gegendarstellung erzwingen und keinen Schadensersatz zusprechen. Dafür gibt es den Weg über den Verlag nach dem Pressegesetz und danach die Gerichte. Beides wird geprüft. Jeder Schritt wird mit Datum dokumentiert, die Antworten auch, das Ausbleiben auch. P46 Am 6. Oktober ist auch die Satire wieder online gegangen, mit Begründung. Die Zusage galt für einen gelösten Vorgang. Gelöst ist er nicht mehr, wenn dieselben Stellen, die zwei Jahre lang eine Toilette für Hunderte Kinder für ausreichend hielten, in der Zeitung ankündigen, dass es bei den offenen Türen nicht bleiben kann. Sie geht wieder vom Netz, sobald Schule und Schulträger schriftlich erklären, dass die Türen offen bleiben. Kapitel 10 Das Gesundheitsamt Eine Besichtigung, zwei Auskünfte, und die Frage, was ein Gesundheitsamt feststellen darf. Das Gesundheitsamt Region Kassel war von Anfang an dabei, in Kopie der Mängelanzeige vom 14. August. E01 Am 24. August, dem Tag der ersten Frist, besichtigte ein Sachbearbeiter die Sanitäranlagen der Schule, unangekündigt und ohne Auftrag, allein weil er die Mail in Kopie gelesen hatte. Das Datum steht seit dem 7. Oktober fest. E45 Am 26. August berief sich der Landkreis auf das Ergebnis: „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel". E12 Am selben Tag bat der Vater um Auskunft und bekam sie am Telefon: Geprüft worden sei die Hygiene, etwa Schimmel und Kalk. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. E16E17 Sechs Wochen lang blieb es bei dieser Gesprächsnotiz. Am 6. Oktober, nachdem die Zeitung die Darstellung des Landkreises übernommen hatte, bat der Vater um eine schriftliche Bestätigung: Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht? Frist 16. Oktober. E42 Die Antwort kam am nächsten Tag, am 7. Oktober um 11:06 Uhr, von den Hygienischen Diensten, im Auftrag. Drei Sätze. „Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel, Hygienische Dienste, 7. Oktober 2026, E45 Am Telefon, zwei Tage nach der Besichtigung, war der Bauzustand ausdrücklich nicht Gegenstand. Auf dem Papier, sechs Wochen danach, ist er es. Dazwischen liegt keine zweite Besichtigung. Die schriftliche Formulierung ist Wort für Wort die, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. Das ist der siebte Widerspruch aus Kapitel 4, und er wirft eine Frage auf, die über diesen Vorgang hinausgeht. Was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie „unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt" (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Das hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sagt, woran gemessen wird: Die Gesundheitsämter „überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz" (§ 9 Abs. 1 HGöGD). Dafür darf das Amt Räume betreten und besichtigen, auch unangekündigt (§ 15a IfSG, § 17 HGöGD). Bei Baumaßnahmen ist seine Rolle eine andere: Es „nimmt zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Stellung" (§ 8 Abs. 2 HGöGD). Bei der Gestaltung der Schulräume wirkt es mit und berät (§ 1 Nr. 4 und 6 der Schulgesundheitspflege-Verordnung). Eine Befugnis, den baulichen Zustand einer Schule verbindlich für in Ordnung zu erklären, steht in keiner dieser Normen. Der Sachbearbeiter hatte am Telefon also recht. Das Gesetz zieht dieselbe Grenze wie er. Wer für Bauliches zuständig ist Der Schulträger. Er hat die Schulgebäude „zu errichten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten" (§ 158 Abs. 1 HSchG). Das ist der Landkreis Kassel, dieselbe Stelle, die sich auf das Gesundheitsamt beruft. Die Bauaufsicht. Sie sorgt dafür, dass Anlagen bei Nutzung und Instandhaltung den Vorschriften entsprechen (§§ 3, 60 und 61 HBO), Schulen sind Sonderbauten (§ 2 Abs. 9 Nr. 12 HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde im Landkreis ist der Kreisausschuss, also wieder der Landkreis. Die Unfallkasse. Sie überwacht die Unfallverhütung und die schülergerechte Gestaltung der Gebäude (§ 17 SGB VII), verantwortlicher Unternehmer ist der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Und die Landesregierung hat es dem Landtag 2020 in einem Satz gesagt: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Das Gesundheitsamt kommt in dieser Antwort nicht vor. Drs. 20/2732 Was die Feststellung wert ist Ein Satz aus einer Besichtigung, der nichts anordnet, ist kein Verwaltungsakt (§ 35 HVwVfG). Er bindet niemanden, weder den Schulträger noch andere Behörden noch die Eltern. Verbindlich handeln kann das Gesundheitsamt nur mit Anordnungen gegen die Gefahr übertragbarer Krankheiten (§ 16 IfSG). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Gebäude kennt das Gesetz nicht. Rechtsprechung zu genau dieser Frage haben die Verfasser nicht gefunden. Die Einordnung in diesem Kapitel ist ihre, keine Rechtsberatung. Bewertung Das Gesundheitsamt hat getan, was es tun darf: Es hat die Hygiene besichtigt und nichts gefunden. Das ist eine gute Nachricht, und sie stand nie in Frage. Die Mängelanzeige hatte die verschlossene Tür zum Gegenstand und eine Toilette für 600 bis 700 Kinder, nicht Schimmel und Kalk. Die schriftliche Auskunft ist kein Bericht. Sie nennt keinen Maßstab, keine Anlage, keine Uhrzeit, nicht einmal, ob die Türen bei der Besichtigung abgeschlossen waren. Und sie endet mit dem Satz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Das ist die Antwort einer Behörde, die mehr unterschreibt, als sie geprüft hat, und dann die Tür schließt. Die Frage, um die es geht, ist keine Hygienefrage. Ob eine Toilette für einen Campus reicht, ist eine Frage der Bemessung, und die liegt beim Schulträger, mit den Orientierungswerten, die die Landesregierung selbst genannt hat: ein WC je zwanzig Schülerinnen, ein WC mit zwei Urinalen je vierzig Schüler. Drs. 20/2732 Der Landkreis hat diese Frage am 26. August mit einem Verweis auf das Gesundheitsamt beantwortet. Das Gesundheitsamt hat sie nie geprüft, nach eigener Auskunft am Telefon, und darf es auch nicht. Die Nachfrage Deshalb geht am 7. Oktober um 14:28 Uhr eine Nachfrage an das Gesundheitsamt, mit fünf Fragen und einer Frist bis zum 21. Oktober: Auf welcher Rechtsgrundlage hat es bauliche Mängel beurteilt? Nach welchem Maßstab und mit welcher Qualifikation? Was umfasste die Besichtigung am 24. August, und waren die Türen abgeschlossen? Gibt es einen Vermerk, und wird er zugänglich gemacht? Und was hat das Amt dem Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August mitgeteilt? Die Frage nach der Bemessung geht dorthin, wo sie hingehört: an den Schulträger, dessen Antwort auf den Antrag auf Informationszugang seit dem 1. Oktober überfällig ist. E41 Die Antworten werden hier stehen, mit Datum. Das Ausbleiben auch. E46 Kapitel 11 Wo wir stehen Stand 7. Oktober 2026. Dieses Kapitel wird fortgeschrieben. Die Toiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule sind seit dem 4. September 2026 während des Unterrichts offen. Der Landkreis hat die Änderung am 16. September bestätigt, das Kultusministerium am 28. September: „sämtliche Toiletten dauerhaft", kein Schlüssel. E39E40 Das war das Ziel vom 14. August, und es ist erreicht. Seit dem 6. Oktober steht in der Zeitung, dass es nicht so bleiben soll. Die Erste Kreisbeigeordnete sagt über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Welcher Status gemeint ist, der Vandalismus oder die offenen Türen, sagt der Artikel nicht. Ob die Türen offen bleiben, wird weiter regelmäßig geprüft. P40 Was läuft Die Petition an den Landtag läuft weiter. Die Öffnung der Toiletten hat den Anlass erledigt, nicht die Frage, ob eine Toilette für einen Campus als Standard gelten darf. Der Ausschuss erhält den Artikel vom 6. Oktober und den Satz der Ersten Kreisbeigeordneten dazu. E32 Die Kleine Anfrage, Drucksache 21/5187, liegt der Landesregierung seit dem 15. September vor. Ihre Antwort steht aus. F14 Der Antrag auf Informationszugang beim Landkreis ist seit dem 1. Oktober überfällig. Die Erinnerung vom 6. Oktober setzt eine letzte Frist, Freitag, den 16. Oktober 2026. Danach der Rechtsweg. E21E41 Die Unfallkasse Hessen hat einen Vorgang eröffnet. Der zuständige Aufsichtsdienst kennt bislang eine Seite und prüft. E27 Die Beschwerde beim Deutschen Presserat ist am 7. Oktober eingereicht, mit vierzehn Anlagen. Die Redaktion erhält sie zur Stellungnahme. Danach geht die Gegendarstellung an den Verlag, und die zivilrechtlichen Schritte werden geprüft. Die Originaldatei des Fotos ist bei Redaktion und Schule angefordert. Stammt es nicht aus der Zeit nach dem 4. September, sind Bildunterschrift und Vorspann unwahr. P42P45P46 Die Nachfrage an das Gesundheitsamt ist am 7. Oktober hinausgegangen, Frist Mittwoch, 21. Oktober. E45E46 Die Fragen zum Pfefferspray gehen an Schule und Schulamt: Wann war der Vorfall, wurde er als Schulunfall gemeldet, was hat er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun? Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen und an hessischen Schulen durch Erlass verboten. P41 Für unwahre Tatsachenbehauptungen in amtlicher Funktion gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde und den Unterlassungsanspruch. Beides wird für jede widerlegte Aussage geprüft. Was offen bleibt Keine Rückmeldung bis heute: die Landesschülervertretung, das Regierungspräsidium, die Fraktionen von CDU, AfD, Linken und BSW, siebzehn Redaktionen. Unbeantwortet seit dem 26. August: die fünf Fragen an den Landkreis zur aktuellen Praxis. E13 Nie gekommen: die vom Landkreis angekündigte Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage. E15 Und von keiner Stelle je benannt: ein Konzept, das erklärt, wie die Türen offen bleiben, wenn der nächste Vandalismusfall kommt. Die Ahnatal-Schule im selben Landkreis hat eines, seit Mai 2026. P40 Was der Vater will Dasselbe wie am 14. August. Dass Kinder, die müssen, ohne Umweg auf die Toilette kommen, jeden Schultag. Dass Seife und Papier da sind. Und dass Schule und Schulträger schriftlich erklären, dass die Türen offen bleiben. Sobald das vorliegt, geht die Satire vom Netz, und dieses Buch bekommt sein letztes Kapitel. Bis dahin wird es fortgeschrieben, mit jedem Schreiben, das ankommt, und mit jedem, das ausbleibt. Es ging in diesem Vorgang nie um eine Person. Es ging um Kinder, die der Schule anvertraut sind, und um eine offene Tür. Dabei bleibt es. Anhang Stellen, Kennungen, Quellen Die beteiligten Stellen Die Schulleitung der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen verantwortet die innere Organisation der Schule, also die Regel, Toiletten während der Unterrichtszeit abzuschließen. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung. Der Landkreis Kassel ist Schulträger und damit für Gebäude, Sanitäranlagen, Ausstattung und Bewirtschaftung zuständig (§ 158 HSchG); beteiligt waren der Fachbereich Schulen, das Immobilienmanagement, die Stabsstelle Bürgerbeauftragte und die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats. Das Gesundheitsamt Region Kassel überwacht die Infektionshygiene der Schule (§ 36 IfSG). Die Stadt Immenhausen ist nicht Schulträger und hat keine Weisungsbefugnis. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Dienstaufsicht. Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags prüft Eingaben von Bürgern. Die Unfallkasse Hessen ist Trägerin der gesetzlichen Schülerunfallversicherung und überwacht die Unfallverhütung (§ 17 SGB VII). Das Regierungspräsidium Kassel ist Kommunalaufsicht, der Regierungspräsident Pate der Schule im Courage-Netzwerk. Dazu kommen die Fraktionen des Landtags, der Landeselternbeirat, die Landesschülervertretung, die German Toilet Organization, das Courage-Netzwerk und die Redaktionen. Die Kennungen Jedes Schreiben trägt eine Kennung, unter der es im Quellenteil auf kindermüssendürfen.de im Wortlaut steht. E ist der Amtsweg: Schule, Schulamt, Schulträger, Gesundheitsamt, Stadt, Ministerium, Landtag, Unfallkasse, fortlaufend von E00, der Vorgeschichte, bis zum jeweils jüngsten Schreiben. F sind die Fraktionen des Landtags. N sind Netzwerke und Organisationen. P ist die Presse, Anschreiben, Rückmeldungen und Absagen eingeschlossen. Telefonate, E17, E34 und E35, liegen nur als Gesprächsnotiz des Vaters vor und sind so gekennzeichnet. Zustell- und Lesebestätigungen sind gesondert archiviert und belegen, wann ein Schreiben angekommen und geöffnet wurde. Die Originale liegen unredigiert vor und werden berechtigten Stellen auf Anfrage zur Einsicht gegeben. Öffentlich ist die anonymisierte Fassung: Namen von Kindern sind ersetzt, private Kontaktdaten geschwärzt, Signaturen und zitierte Vorkorrespondenz aus Platzgründen entfernt, der Wortlaut unverändert. Die Rechtsquellen Grundgesetz: Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde), Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (körperliche Unversehrtheit), Art. 5 Abs. 1 (Meinungs- und Informationsfreiheit). Hessisches Schulgesetz: §§ 3, 86, 158. Infektionsschutzgesetz: §§ 15a, 16, 33, 36. Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst: §§ 8, 9, 17 (gilt bis zum 31. Dezember 2026). Schulgesundheitspflege-Verordnung: § 1. Hessische Bauordnung: §§ 2, 3, 60, 61. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: §§ 17, 136. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz: § 35. Hessisches Umweltinformationsgesetz: §§ 3, 4. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz: § 80. Hessisches Pressegesetz: § 10. Strafgesetzbuch: §§ 240, 340, als Bewertung. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 (Sanitärräume). DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), DGUV Regel 102-601 (Branche Schule). Hessischer Landtag, Drucksache 20/2732 (Antwort der Landesregierung zu Sanitäranlagen an Schulen, 2020) und Drucksache 21/5187 (Kleine Anfrage vom 15. September 2026). Pressekodex des Deutschen Presserats in der Fassung vom 19. März 2025, Ziffern 1, 2, 3, 8, 9. Alle Normen sind im Quellenteil auf den amtlichen oder veröffentlichten Originaltext verlinkt. Wie dieses Buch gepflegt wird Dieses Buch wird fortgeschrieben, solange der Vorgang läuft. Jede Ergänzung trägt ein Datum. Nichts wird still umgeschrieben: Wenn sich eine Angabe als unzutreffend erweist, wird sie korrigiert, und die Korrektur wird genannt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und von den Verfassern. Schilderungen aus Elternsicht und Berichte von Kindern stehen als das, was sie sind. Genannt werden Personen mit politischem Mandat und Amtsträger in ihrer Funktion; Bedienstete ohne Mandat, Journalisten und Privatpersonen stehen mit ihrer Funktion oder gar nicht. Wer eine Darstellung korrigiert haben will oder nicht mehr genannt werden möchte, meldet sich über das Impressum. Es wird unverzüglich geändert. Stand dieses Buches: 7. Oktober 2026. Dieses Buch wird fortgeschrieben, solange der Vorgang läuft. Jede Ergänzung trägt ein Datum, nichts wird still umgeschrieben. Ohne JavaScript und im Druck erscheint der Text als durchgehender Fließtext. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieses Buches stammen aus dem im Quellenteil vollständig dokumentierten Schriftverkehr (14.08.2026 bis 07.10.2026). Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 3. DER ARTIKEL: DER HNA-BERICHT VOM 6. OKTOBER 2026, SATZ FÜR SATZ GEPRÜFT https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/hna.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht PressemappeDer Artikel vom 6. Oktober, geprüftDas Gegenstück Stand: 22. Oktober 2026 · Abgeschlossen Die Zeitung schreibt. Die Akte widerspricht. Am 6. Oktober 2026 erschien in der HNA ein Artikel über die Toiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule, online und gedruckt auf zwei Seiten mit Kommentar. Quelle sind Schulleitung und Landkreis. Die Autorin kannte diese Dokumentation, der Artikel nennt sie nicht. Am 7. Oktober lehnte die Redaktionsleitung die Richtigstellung ab, in zwei Sätzen, ohne Begründung. Der Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Artikel war da für Leser bereits unsichtbar. Was zurückkam. Hier steht der Artikel, wie er erschien. Jeder Satz trägt die Farbe dessen, was die Akte dazu sagt: grün belegt, gelb unbelegt, rot widerlegt. Ein Klick auf den Satz zeigt den Befund mit der Nummer des Schreibens. Geprüft Der Originaltext, Satz für Satz an den Schreiben geprüft. Am 6. Oktober Richtigstellung verlangt, Gegendarstellung unterschrieben. Am 7. Oktober von der Redaktion abgelehnt, am selben Tag Beschwerde beim Deutschen Presserat. Zitiert zum Zweck der Auseinandersetzung mit dem Text (§ 51 UrhG). Was jetzt folgt Onlinehna.de · Lokales · Hofgeismar · ImmenhausenDienstag, 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr · Von Katharina Breuning Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem1 An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Jungentoiletten nach zwei Jahren Sperrung erneut beschädigt worden.2Reinigungskräfte hatten dort zeitweise knöcheltief im Wasser gestanden.3 Immenhausen – Es ist genau das eingetreten, was Schule und Landkreis befürchtet hatten:4Kaum sind die Schülertoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen wieder geöffnet, haben Schüler dort erneut für Verwüstung gesorgt.5Rund zwei Jahre lang waren die Jungentoiletten während des Unterrichts abgeschlossen.6Der Grund: Immer wieder hatten Schüler die Toiletten beschädigt.7Darauf hat die Schule reagiert: Wer auf Toilette musste, bekam einen Schlüssel im Sekretariat und musste auf eine Notfalltoilette ausweichen.8 Die Türen sind seit dem 4. September wieder dauerhaft offen.9Vorausgegangen waren Beschwerden eines Elternpaares.10Es hatte sich zunächst an die Schule und später unter anderem an den Landkreis, das Schulamt und den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags gewandt.11Die Forderung: Schüler sollten während des Unterrichts wieder regulär auf die Toilette gehen können.12 Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen.35© Freiherr-vom-Stein-Schule Kürzlich sind die Jungentoiletten erneut beschädigt worden.13Für die Schule stellt das eine schwierige Situation dar, denn die verschlossenen Türen waren eine Reaktion auf immer wiederkehrenden Vandalismus.14Fäkalien seien an Wände geschmiert, Toiletten verstopft und der Raum unter Wasser gesetzt worden, berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist.15„Die Reinigungskräfte standen teilweise knöcheltief im Wasser“, sagt sie.16 Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht17 Nach den Ferien seien die Türen immer wieder aufgeschlossen worden – aber ohne anhaltenden Erfolg.18Schüler und Eltern hätten deshalb gemeinsam Regeln für das Verhalten auf den Toiletten erarbeitet.19Trotzdem sei es immer wieder zu Vandalismus gekommen.20 Auch für den Landkreis Kassel als Schulträger ist das ein bekanntes Problem.21„Die meisten Schüler verhalten sich richtig. Einige wenige nicht“, sagt Schuldezernentin Silke Engler.22Bereits vor längerer Zeit habe es deshalb einen Runden Tisch mit der Schülervertretung, Reinigungskräften, der Schulsozialarbeit sowie der Schulleitung gegeben.23Dreimal sei über eine Lösung beraten worden.24 Auch nach der Beschwerde des Elternpaares habe die Schule das direkte Gespräch gesucht.25„Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, bedauert die Schulleiterin.26Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet.27Gesundheitsamt, Unfallkasse Hessen und Regierungspräsidium seien daraufhin vor Ort gewesen.28 Jetzt steht die Schule erneut vor dem alten Problem:29„Wir sind wieder an dem Punkt angekommen, bei dem wir schon einmal auf einem guten Weg waren, das Problem zu beseitigen“, sagt Engler.30Der Landkreis hat deshalb Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen.31„Wir müssen einen Weg finden, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben“, sagt Engler.32 Toilettenzugang mit Chipkarte33 Auch an der Ahnatal-Schule in Vellmar waren beschädigte Toiletten lange ein Problem. Seit Mai 2026 gilt dort ein neues Zugangssystem: Schülerinnen und Schüler können die Toiletten nur noch mit einer persönlichen Chipkarte betreten. Dabei wird bis zu 72 Stunden lang gespeichert, wer die Räume genutzt hat. So soll im Fall von Beschädigungen nachvollzogen werden können, wer zuvor auf der Toilette war.34 Befund Einen markierten Satz antippen. Hier erscheint, was die Akte dazu sagt, mit der Nummer des Schreibens. Bilanz Online 12 belegt 19 unbelegt 2 widerlegt 2 nicht geprüft BelegtUnbelegtWiderlegtNicht geprüft Seite 2 Die Druckausgabe desselben Tages hat einen zweiten Artikel und einen Kommentar der Autorin. Derselbe Maßstab. Alle Befunde 2HNA · Kreisteil HofgeismarDienstag, 6. Oktober 2026 · Druckausgabe · Von Katharina Breuning MEHR ZUM THEMA Toiletten-Streit: Schule und Landkreis sehen fehlende Kommunikation als Teil des Problems36 „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht"37 Immenhausen – Fäkalien an den Wänden, verstopfte Toiletten, Urin in den Seifenspendern: So beschreiben Schulleitung und Landkreis die Beschädigungen, die es in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen gegeben hat.38Teilweise hätten Reinigungskräfte knöcheltief im Wasser gestanden. Immer wieder seien sie mit unzumutbaren Zuständen konfrontiert gewesen.39 Wegen des Verhaltens einiger Schüler musste die Schule in der Vergangenheit immer wieder handeln. Betroffen waren am Ende alle.40„Immer wieder kam es zu Vandalismus auf der Jungentoilette", berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist.41Die Schülertoiletten an der Immenhäuser Gesamtschule seien schon lange kein Ort mehr, an dem sich Schüler wohlfühlten.42„Neben Verschmutzungen gab es in der Vergangenheit einen Fall mit Pfefferspray. Zwei Schüler mussten mit dem Rettungswagen abgeholt werden", erinnert sich Hoffmann-Deist.43 Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. Zum Foto© Freiherr-vom-Stein-Schule Immer wieder habe die Schule ein Schülerparlament einberufen. Eine schulinterne Projektgruppe habe sich mit der Frage beschäftigt, wie man die Toiletten schöner gestalten kann, mit dem Ziel, Vandalismus vorzubeugen.44Nach den Ferien habe die Schule die Toiletten mehrfach wieder geöffnet. Doch das Vandalismus-Problem sei immer wieder aufgetreten.45„Wir haben keine andere Lösung gefunden", sagt die Schulleiterin. Die Notfalltoilette musste her.46 Für eine dauerhafte Lösung braucht es laut Silke Engler, Schuldezernentin des Landkreises, gleich mehrere Beteiligte. Schule, Schüler, Eltern, Reinigungskräfte und der Landkreis müssten gemeinsam nach einem Weg suchen.47Einen Versuch gab es bereits. Bei einem Runden Tisch sei bereits dreimal über die Probleme und mögliche Lösungen gesprochen worden.48 Dabei sieht Engler auch die Eltern in der Verantwortung: „Ohne die Hilfe der Eltern geht es nicht." Eltern müssten junge Menschen zu Hause sensibilisieren.49Gleichzeitig zeigt sich Engler verständnisvoll. „Die Schultoilette ist ein Ort, an dem junge Menschen für sich selbst sind. Dort leben sie ihre Gefühle aus", gibt sie zu bedenken. Doch gerade deshalb sei es so wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen, um die Kinder zu sensibilisieren.50 Besonders problematisch sehen Schule und Landkreis in diesem Konflikt die fehlende Kommunikation.51Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt.52Ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung habe es nach Angaben der Schule nie gegeben.53„Aufgrund des Nichtmiteinandersprechens sind Konflikte entstanden", sagt Dan Smith, stellvertretender Schulleiter.54 Engler bedauert ebenfalls, dass es nicht zu einem persönlichen Austausch gekommen ist. „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht", sagt sie.55Gerade bei einem Problem, das mehrere Seiten betrifft, sei es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. „Es ist ein Gemeinschaftsprojekt", betont sie.56 Mit den neuen Schäden kommen zudem neue Kosten auf den Landkreis zu. Toiletten müssen repariert, Schäden beseitigt werden.57 Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden.58Katharina Breuning Befund Einen markierten Satz antippen. Hier erscheint, was die Akte dazu sagt, mit der Nummer des Schreibens. Bilanz Seite 2 7 belegt 10 unbelegt 3 widerlegt 3 nicht geprüft BelegtUnbelegtWiderlegtNicht geprüft Auf dieser Seite außerdem Zwei Porträts: die Erste Kreisbeigeordnete und die Schulleiterin. Sie sind hier nicht abgebildet. Seite 1 des Lokalteils trägt denselben Text wie die Online-Fassung, ohne Vorspann und ohne die Zwischenüberschrift zum „Ehepaar". Kommentar Die Rechnung zahlen die anderen Katharina Breuning Eine Schultoilette ordentlich zu hinterlassen, sollte eigentlich keine besondere Leistung sein. Und dennoch schaffen es einige wenige Schüler, aus einem Ort für die dringendsten Bedürfnisse einen Ort der Verwüstung zu machen. Dreck, den schlussendlich die ganze Schule ausbaden muss. An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen ist Benehmen offensichtlich nicht für alle selbstverständlich. Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden: Was einige wenige in den Schultoiletten anrichten, hat Folgen für viele andere.59 Und genau das ist das Ärgerliche an dem Fall. Diejenigen, die immer wieder die Toiletten verwüsten, sind nicht die, die mit den Folgen leben müssen. Es sind ihre Mitschüler, die auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen.60 Es sind die Reinigungskräfte, die die Sauerei beseitigen. Es ist die Schule, die sich immer wieder mit den Problemen herumschlagen muss. Und es ist der Landkreis, der letztlich für die Sanierung aufkommen muss. Natürlich muss die Schule auf den Vandalismus reagieren. Natürlich kann sie nicht einfach zusehen, wenn die Schülertoiletten regelmäßig verwüstet werden. Doch eine Schule kann nicht alleine auffangen, was zu Hause vermittelt werden sollte: Rücksicht auf andere und Verantwortung für das eigene Verhalten. Ab einem gewissen Punkt ist eine Schule gezwungen, zu handeln. Es ist eine ziemliche Schieflage, wenn einige wenige sich danebenbenehmen und die Folgen bei allen anderen landen. Dabei wäre die Erwartung denkbar einfach: eine Toilette so zu hinterlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte. Die Befunde, Satz für Satz Dieselben Nummern wie in den Blättern oben. Vier Befunde gibt es: Belegt deckt sich mit den Schreiben in der Akte. Unbelegt nennt keine Quelle, kein Datum oder nur eine Seite. Widerlegt sagt das Gegenteil dessen, was in der Akte steht. Nicht geprüft ist nicht Gegenstand dieser Akte. Jeder Befund nennt das Schreiben, in dem er nachzulesen ist. Durchgestrichen ist ein Wort nur dort, wo die Akte es widerlegt. Gedruckt steht derselbe Text auf Seite 1 des Lokalteils unter der Überschrift „Schultoiletten sind Streitthema. Immenhäuser Gesamtschule kämpft mit Vandalismus-Problem". Drei Unterschiede: Die Druckfassung hat keinen Vorspann, der Satz vom knöcheltiefen Wasser steht dort nur als Zitat. Sie hat keine Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht". Und sie verweist auf einen zweiten Artikel auf Seite 2, der unten geprüft ist. Zitiert wird der Artikel in der Online-Fassung vom 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, gesichert am selben Tag um 12:15 Uhr, und die Druckausgabe desselben Tages (Lokales Seite 1, Kreisteil Hofgeismar Seite 2), fotografiert um 14:15 Uhr. Die Zitate dienen der Auseinandersetzung mit dem Text (§ 51 UrhG). Die gestalterische Fassung des Artikels steht nur bei hna.de. Online-Fassung 1Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem Unbelegt. „Kaum offen": Die Toiletten sind seit dem 4. September offen (E35, E39), der Artikel erschien am 6. Oktober. Dazwischen liegt ein Monat Schulbetrieb. „Verwüstet" ist die Wortwahl der Schule. Der Artikel nennt kein Datum, keinen Schaden und keine zweite Quelle. 2An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Jungentoiletten nach zwei Jahren Sperrung erneut beschädigt worden. Unbelegt. Die zwei Jahre stimmen, die Schulleitung hat sie am 20. August selbst genannt (E07). „Beschädigt" steht im Indikativ, ohne Quelle. Das Foto, das die Schule zu diesem Artikel geliefert hat, zeigt keinen Schaden, siehe unten. 3Reinigungskräfte hatten dort zeitweise knöcheltief im Wasser gestanden. Unbelegt. Im Vorspann steht der Satz als Tatsache. Im Text weiter unten ist er ein Zitat der Schulleiterin, ohne Datum. Wann das gewesen sein soll, ob vor oder nach dem 4. September, sagt der Artikel nicht. Auf dem Foto der Schule ist der Boden trocken. 4Immenhausen – Es ist genau das eingetreten, was Schule und Landkreis befürchtet hatten: Unbelegt. Die Befürchtung ist dokumentiert, Schulleitung und Landkreis haben die Sperre mit Vandalismus begründet (E07, E39). Dass sie eingetreten ist, belegt der Artikel mit nichts außer der Aussage derer, die sie geäußert hatten. 5Kaum sind die Schülertoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen wieder geöffnet, haben Schüler dort erneut für Verwüstung gesorgt. Unbelegt. Indikativ, keine Quelle, kein Datum. Seit dem 4. September hat ein Schüler die Toiletten stichprobenartig angesehen, das ist auf der Startseite so angekündigt. Sein Bericht: offen, zeitweise ohne Seife oder Papier, dann wurden Handtücher als Ersatz benutzt. Einen Zustand wie auf dem Foto hat er nicht gesehen. Das ist ein Bericht eines Kindes und wird hier als solcher gekennzeichnet. Mehr hat der Artikel für das Gegenteil auch nicht. 6Rund zwei Jahre lang waren die Jungentoiletten während des Unterrichts abgeschlossen. Belegt. Schulleitung am 14. und 20. August: seit über zwei Jahren (E02, E07). Der Landkreis hatte am 26. August noch geschrieben, das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen (E12, Widerspruch 1). 7Der Grund: Immer wieder hatten Schüler die Toiletten beschädigt. Unbelegt. Das ist die Begründung der Schule (E07), hier als Tatsache übernommen. Dieselbe Stellungnahme sagt, die Sperre habe den Vandalismus „spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden". Zwei Jahre verschlossene Tür haben ihn also nicht beendet. 8Darauf hat die Schule reagiert: Wer auf Toilette musste, bekam einen Schlüssel im Sekretariat und musste auf eine Notfalltoilette ausweichen. Belegt. So beschreibt es die Schulleitung selbst (E02, E07). Was fehlt: Es war eine Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler, der Schlüssel lag im Sekretariat quer über den Campus, und im vergangenen Schuljahr waren die Schlüssel zeitweise ganz „ausgegangen" (E02). 9Die Türen sind seit dem 4. September wieder dauerhaft offen. Belegt. Bestätigt von der Schule gegenüber dem Petitionsausschuss (E35), vom Landkreis (E39) und vom Kultusministerium (E40). 10Vorausgegangen waren Beschwerden eines Elternpaares. Widerlegt. Die Mängelanzeige vom 14. August und jedes folgende Schreiben hat ein Vater allein eingereicht, in eigenem Namen und mit Namen unterzeichnet (E01 bis E36). Die Schulleitung nennt den Vorgang in ihrer dienstlichen Stellungnahme selbst „Beschwerde von Herrn März" (E07). Ein Elternpaar tritt in keinem der 40 Schreiben auf. 11Es hatte sich zunächst an die Schule und später unter anderem an den Landkreis, das Schulamt und den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags gewandt. Belegt. In dieser Reihenfolge: Schule 14. August (E01), Landkreis und Schulamt am selben Tag (E04, E05), Landtag am 2. September (E32). Was fehlt, ist das Warum. Drei gesetzte Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag. Das Schulamt erklärte die Regelung für „nicht zu beanstanden" (E14), der Landkreis sah „keinerlei" Mängel (E12). Danach blieb nur die nächste Stelle. 12Die Forderung: Schüler sollten während des Unterrichts wieder regulär auf die Toilette gehen können. Belegt. So steht es in der Mängelanzeige (E01) und im Dossier vom 27. August, dort mit der Bitte um ein „kurzes, tragfähiges Konzept" (E18). 13Kürzlich sind die Jungentoiletten erneut beschädigt worden. Unbelegt. Kein Datum, kein benannter Schaden, keine zweite Quelle. Das beigestellte Foto trägt kein Datum. 14Für die Schule stellt das eine schwierige Situation dar, denn die verschlossenen Türen waren eine Reaktion auf immer wiederkehrenden Vandalismus. Unbelegt. Sicht der Schule (E07), ohne Gegenstimme. Dass eine Sperre für alle die Antwort auf das Verhalten „nur einzelner Schüler" war, steht in derselben Stellungnahme. 15Fäkalien seien an Wände geschmiert, Toiletten verstopft und der Raum unter Wasser gesetzt worden, berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist. Unbelegt. Korrekt als Zitat gekennzeichnet, aber ohne Zeitangabe. Am 20. August beschrieb die Schulleitung den Vandalismus gegenüber dem Schulamt so: „hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert" (E07). Von Fäkalien an Wänden und Wasser im Raum stand dort nichts. 16„Die Reinigungskräfte standen teilweise knöcheltief im Wasser“, sagt sie. Unbelegt. Zitat ohne Datum. Wann, in welchem Raum, ob vor oder nach dem 4. September, bleibt offen. Das Foto, das die Schule zum Artikel geliefert hat, zeigt einen trockenen Boden. 17Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht Widerlegt. Zwei von drei Teilen dieser Überschrift sagt die Akte anders. Ein Ehepaar gab es nicht (E07). „Nie": Am 2. September sprach der Vater über eine Stunde mit dem Bürgermeister im Rathaus und sagte dort zu, an einem vom Bürgermeister moderierten Gespräch mit der Schulleitung teilzunehmen (Startseite). Am 3. und 4. September telefonierte er mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses (E34, E35), am 26. August mit dem Gesundheitsamt (E17). Und er sprach mit der Autorin dieses Artikels. Richtig ist allein: Das eine Angebot der Schulleitung vom 14. August (E02) hat er nicht angenommen. Warum, steht unten. 18Nach den Ferien seien die Türen immer wieder aufgeschlossen worden – aber ohne anhaltenden Erfolg. Unbelegt. Welche Ferien, bleibt offen. In beiden Schreiben der Schulleitung (E02, E07) ist von Öffnungsversuchen keine Rede, nur von Arbeitsgruppen, doppelter Aufsicht, einer Putzaktion des Schülerparlaments und dem Verhaltenskodex. Die Schlüsselregelung galt nach eigener Angabe durchgehend zwei Jahre. 19Schüler und Eltern hätten deshalb gemeinsam Regeln für das Verhalten auf den Toiletten erarbeitet. Unbelegt. Ein Verhaltenskodex mit Toilettenregeln ist belegt (E07). Dass Eltern ihn miterarbeitet haben, steht nur hier. Regeln gab es also. Die Tür blieb trotzdem zwei Jahre zu. 20Trotzdem sei es immer wieder zu Vandalismus gekommen. Belegt. Die Schulleitung schreibt es selbst: „nicht vollumfänglich unterbunden" (E07). Damit steht auch fest: Die verschlossene Tür hat den Vandalismus nicht beendet. Das Argument für die Sperre war schon vor dem 4. September widerlegt. 21Auch für den Landkreis Kassel als Schulträger ist das ein bekanntes Problem. Belegt. Am 16. September schrieb die Erste Kreisbeigeordnete von einem Runden Tisch „vor einigen Jahren" wegen Vandalismus (E39). Am 26. August hatte derselbe Landkreis „keinerlei" Mängel gesehen und von einer „kurzfristigen Maßnahme" gesprochen (E12). 22„Die meisten Schüler verhalten sich richtig. Einige wenige nicht“, sagt Schuldezernentin Silke Engler. Belegt. Deckt sich mit der Schulleitung: „nur einzelne Schüler" (E07). Die Sperre traf alle. 23Bereits vor längerer Zeit habe es deshalb einen Runden Tisch mit der Schülervertretung, Reinigungskräften, der Schulsozialarbeit sowie der Schulleitung gegeben. Belegt. Wörtlich so im Schreiben vom 16. September (E39). 24Dreimal sei über eine Lösung beraten worden. Unbelegt. Die Zahl ist neu, ein Zeitraum fehlt. Das Ergebnis der drei Beratungen hat die Schulleitung am 14. August benannt: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden" (E02). 25Auch nach der Beschwerde des Elternpaares habe die Schule das direkte Gespräch gesucht. Unbelegt. Belegt ist ein Angebot, am 14. August, im selben Schreiben wie der Satz, Fristen nehme die Schulleitung nur von Dienstvorgesetzten entgegen (E02). Danach kam kein weiteres Angebot. Nicht von der Schule, nicht vom Schulamt, nicht vom Landkreis. Ein Elternpaar gab es nicht. 26„Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, bedauert die Schulleiterin. Unbelegt. Für den Vater und dieses eine Angebot stimmt der Satz. Ein Ehepaar gab es nicht. Die Gründe, die der Autorin im Gespräch genannt wurden, fehlen im Artikel. Sie stehen unten. 27Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet. Belegt. In dieser Reihenfolge und jedes Mal vorher angekündigt: Schulamt und Landkreis am 14. August (E03), nach der ersten Frist das Gesundheitsamt (E16), nach der dritten Frist Unfallkasse, Ministerium, Landrat, Landtag (E20 ff.). „Stattdessen" unterschlägt, dass die Schulleitung am ersten Tag schriftlich erklärt hatte, Weisungen nur von Dienstvorgesetzten anzunehmen. Dann bleibt einem Vater nur die nächsthöhere Stelle. 28Gesundheitsamt, Unfallkasse Hessen und Regierungspräsidium seien daraufhin vor Ort gewesen. Unbelegt. In der Akte steht davon nichts. Das Gesundheitsamt hat am 26. August telefonisch Auskunft gegeben, die angefragte schriftliche Bestätigung steht aus (E16, E17). Die Unfallkasse hat am 1. September einen Vorgang eröffnet (E27). Das Regierungspräsidium hat auf das Schreiben vom 1. September nicht geantwortet (E30). Falls drei Behörden vor Ort waren: Keine hat dem Beschwerdeführer ein Ergebnis mitgeteilt. 29Jetzt steht die Schule erneut vor dem alten Problem: Unbelegt. Siehe oben: kein Datum, kein Schaden, keine zweite Quelle. 30„Wir sind wieder an dem Punkt angekommen, bei dem wir schon einmal auf einem guten Weg waren, das Problem zu beseitigen“, sagt Engler. Belegt als Zitat. Der „gute Weg" war nach Auskunft der Schulleitung eine Regelung ohne „zufriedenstellende, dauerhafte Lösung", über zwei Jahre, mit einer Toilette für alle (E02, E07). 31Der Landkreis hat deshalb Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen. Unbelegt. Das Kultusministerium hat dem Verfasser am 28. September geschrieben, dem Anliegen sei „zwischenzeitlich entsprochen worden", sämtliche Toiletten stünden „dauerhaft zur Verfügung" (E40). Worüber der Landkreis mit dem Ministerium spricht, sagt der Artikel nicht. Siehe unten. 32„Wir müssen einen Weg finden, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben“, sagt Engler. Belegt als Zitat. Am 16. September schrieb dieselbe Kreisbeigeordnete, der Landkreis habe „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen", und werde die Schule „positiv fördernd begleiten" (E39). Offen bleibt, welcher Status gemeint ist: der Vandalismus oder die offenen Türen. 33Toilettenzugang mit Chipkarte Nicht geprüft. 34Auch an der Ahnatal-Schule in Vellmar waren beschädigte Toiletten lange ein Problem. Seit Mai 2026 gilt dort ein neues Zugangssystem: Schülerinnen und Schüler können die Toiletten nur noch mit einer persönlichen Chipkarte betreten. Dabei wird bis zu 72 Stunden lang gespeichert, wer die Räume genutzt hat. So soll im Fall von Beschädigungen nachvollzogen werden können, wer zuvor auf der Toilette war. Nicht geprüft. Nicht Gegenstand dieser Akte. Festzuhalten ist: Die Ahnatal-Schule liegt im selben Landkreis, mit demselben Schulträger. Dort gibt es seit Mai 2026 eine umgesetzte Lösung. Die Freiherr-vom-Stein-Schule nennt „Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel" (E07). Die Lösung ist zehn Kilometer entfernt. Sie ist in zwei Jahren nicht angekommen. 35Bildunterschrift: Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. © Freiherr-vom-Stein-Schule Unbelegt. Indikativ, „regelmäßig", kein Datum. Das Foto stammt von der Schule, die es belegen soll. Was darauf zu sehen ist, und was nicht, steht im nächsten Abschnitt. Zählung. 35 Sätze, Überschriften und die Bildunterschrift. 12 belegt, 19 unbelegt, 2 widerlegt, 2 nicht geprüft. Belegt ist vor allem, was die Stellen über sich selbst sagen. Unbelegt ist alles, was den neuen Vandalismus betrifft. Widerlegt ist, was über den Beschwerdeführer gesagt wird. Druckausgabe, Seite 2 36MEHR ZUM THEMA Toiletten-Streit: Schule und Landkreis sehen fehlende Kommunikation als Teil des Problems Widerlegt. Zwischen dem 14. August und dem 6. Oktober liegen vierzig Schreiben, zehn davon zwischen dem Vater und dem Landkreis (E04, E08, E13, E21, E24 hin, E12, E15, E19, E31, E39 zurück). Kommunikation hat nicht gefehlt. Sie war schriftlich. 37„Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" Unbelegt. Der Wunsch steht in keinem der fünf Schreiben des Landkreises an den Vater. Das letzte vom 16. September endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung." (E39) Angefragt hat der Landkreis kein Gespräch. Der Vater hatte der Autorin gesagt, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde. Das steht nicht im Artikel. 38Immenhausen – Fäkalien an den Wänden, verstopfte Toiletten, Urin in den Seifenspendern: So beschreiben Schulleitung und Landkreis die Beschädigungen, die es in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen gegeben hat. Unbelegt. In ihrer dienstlichen Stellungnahme vom 20. August beschreibt die Schulleitung den Vandalismus so: „hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert" (E07). Von Fäkalien an Wänden, Urin in Spendern oder Wasser auf dem Boden steht dort nichts. Auch nicht in den Schreiben von Schulamt und Landkreis. 39Teilweise hätten Reinigungskräfte knöcheltief im Wasser gestanden. Immer wieder seien sie mit unzumutbaren Zuständen konfrontiert gewesen. Unbelegt. Hier korrekt im Konjunktiv, ohne Datum. Online steht derselbe Satz im Vorspann als Tatsache. 40Wegen des Verhaltens einiger Schüler musste die Schule in der Vergangenheit immer wieder handeln. Betroffen waren am Ende alle. Belegt. Betroffen waren alle: 600 bis 700 Schüler, eine Toilette, ein Schlüssel im Sekretariat, zwei Jahre lang (E07, E10). Das ist die Zahl, die in keinem der drei Texte steht. 41„Immer wieder kam es zu Vandalismus auf der Jungentoilette", berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist. Belegt. So steht es in der Stellungnahme vom 20. August (E07). Dort steht auch, dass die Sperre ihn „nicht vollumfänglich unterbunden" hat. 42Die Schülertoiletten an der Immenhäuser Gesamtschule seien schon lange kein Ort mehr, an dem sich Schüler wohlfühlten. Belegt. Mit genau dieser Feststellung begann der Vorgang: fehlende Seife, fehlendes Papier, fehlende Brillen, Mängelanzeige vom 14. August (E01). Die Schulleitung räumte ein, die Situation sei „nicht 100% zufriedenstellend" (E07). 43„Neben Verschmutzungen gab es in der Vergangenheit einen Fall mit Pfefferspray. Zwei Schüler mussten mit dem Rettungswagen abgeholt werden", erinnert sich Hoffmann-Deist. Unbelegt. Neu. Dieser Vorfall kommt in keinem Schreiben der Schule vor, auch nicht in der Stellungnahme, die die Vorfälle der vergangenen zwei Jahre aufzählt (E07). Kein Datum, kein Zusammenhang mit dem Abschließen der Toiletten genannt. Ein Rettungswageneinsatz ist ein meldepflichtiger Schulunfall. Und: Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen, Tierabwehrsprays nicht. In hessischen Schulen sind seit dem Schuljahr 2025/26 beide verboten, durch Erlass des Kultusministeriums (Verbot von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen). Bei Verdacht auf eine Straftat ist die Schulaufsicht zu benachrichtigen. Ob das geschehen ist, steht nicht im Artikel. Die Fragen dazu stehen unten. 44Immer wieder habe die Schule ein Schülerparlament einberufen. Eine schulinterne Projektgruppe habe sich mit der Frage beschäftigt, wie man die Toiletten schöner gestalten kann, mit dem Ziel, Vandalismus vorzubeugen. Belegt. Schülerparlament, Projektwoche, Arbeitsgruppe, Verhaltenskodex: alles in der Stellungnahme vom 20. August (E07). Dort steht auch das Ergebnis nach zwei Jahren: „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung" (E02). 45Nach den Ferien habe die Schule die Toiletten mehrfach wieder geöffnet. Doch das Vandalismus-Problem sei immer wieder aufgetreten. Unbelegt. Welche Ferien, welche Öffnungen? In der Akte steht eine durchgehende Sperre über zwei Jahre, von der Schulleitung selbst so beschrieben (E07), und eine Öffnung am 4. September 2026 (E35). 46„Wir haben keine andere Lösung gefunden", sagt die Schulleiterin. Die Notfalltoilette musste her. Belegt. Keine andere Lösung gefunden, so stand es am 14. August in der Antwort der Schulleitung (E02). Zehn Kilometer entfernt, im selben Landkreis, läuft seit Mai 2026 die Lösung mit Chipkarte, die der Artikel im Kasten beschreibt. 47Für eine dauerhafte Lösung braucht es laut Silke Engler, Schuldezernentin des Landkreises, gleich mehrere Beteiligte. Schule, Schüler, Eltern, Reinigungskräfte und der Landkreis müssten gemeinsam nach einem Weg suchen. Unbelegt. Der eine Elternteil, der Vorschläge gemacht hat, schriftlich am 14. August (E01), ist zu keiner Suche eingeladen worden. Dem Landkreis lag das Dossier mit allen Vorschlägen ab dem 27. August vor, geöffnet wurde es am 9. September (E24). 48Einen Versuch gab es bereits. Bei einem Runden Tisch sei bereits dreimal über die Probleme und mögliche Lösungen gesprochen worden. Belegt. Den Runden Tisch nennt der Landkreis am 16. September (E39). Sein Ergebnis nach zwei Jahren war eine Toilette für alle und ein Schlüssel im Sekretariat. 49Dabei sieht Engler auch die Eltern in der Verantwortung: „Ohne die Hilfe der Eltern geht es nicht." Eltern müssten junge Menschen zu Hause sensibilisieren. Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung. 50Gleichzeitig zeigt sich Engler verständnisvoll. „Die Schultoilette ist ein Ort, an dem junge Menschen für sich selbst sind. Dort leben sie ihre Gefühle aus", gibt sie zu bedenken. Doch gerade deshalb sei es so wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen, um die Kinder zu sensibilisieren. Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung. 51Besonders problematisch sehen Schule und Landkreis in diesem Konflikt die fehlende Kommunikation. Widerlegt. Siehe Dachzeile: vierzig Schreiben in sieben Wochen. Was fehlte, waren Antworten in der Sache. Drei Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag (E20). 52Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt. Widerlegt. Ein Vater, allein, mit Namen. Die Schulleitung selbst: „Beschwerde von Herrn März" (E07). Die „verschiedenen Organisationen" sind die zuständigen Stellen in der gesetzlichen Reihenfolge: Schulleitung, Schulamt, Schulträger, Gesundheitsamt, Ministerium, Landtag. Jede erst, nachdem die vorige nicht geantwortet hatte. 53Ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung habe es nach Angaben der Schule nie gegeben. Belegt. Es gab eines nicht. Der Grund steht seit dem 14. August in der Akte: „Da bereits frühere Vorfälle … trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft." (E01) Das Schreiben der Schule zu diesem früheren Vorfall steht jetzt als E00 in den Quellen. Mehr dazu unten. 54„Aufgrund des Nichtmiteinandersprechens sind Konflikte entstanden", sagt Dan Smith, stellvertretender Schulleiter. Unbelegt. Der Konflikt ist eine zwei Jahre lang abgeschlossene Toilette (E07). Er bestand, bevor der Vater eine Zeile geschrieben hatte. Die erste Zeile war eine Mängelanzeige, die Antwort kam am selben Tag, schriftlich (E01, E02). Gesprochen wurde also, nur nicht mündlich. 55Engler bedauert ebenfalls, dass es nicht zu einem persönlichen Austausch gekommen ist. „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht", sagt sie. Unbelegt. Siehe Überschrift. Fünf Schreiben des Landkreises, kein Gesprächsangebot, keine Anfrage (E12, E15, E19, E31, E39). Ein nie geäußerter Wunsch kann nicht ausgeschlagen worden sein. 56Gerade bei einem Problem, das mehrere Seiten betrifft, sei es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. „Es ist ein Gemeinschaftsprojekt", betont sie. Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung. 57Mit den neuen Schäden kommen zudem neue Kosten auf den Landkreis zu. Toiletten müssen repariert, Schäden beseitigt werden. Unbelegt. Kein Schaden ist benannt, kein Datum, keine Summe. Auf dem Foto der Schule ist nichts beschädigt, siehe unten. 58Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden. Unbelegt. Das Kultusministerium hat dem Vater am 28. September geschrieben, dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40). Und: Ein „neuer Anlauf" nach „seit über zwei Jahren" Arbeitsgruppen (E07) und drei Runden Tischen (E39) heißt, dass die Suche nach einer dauerhaften Lösung jetzt beginnt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr. 23 Sätze und Zeilen auf Seite 2. 7 belegt, 10 unbelegt, 3 widerlegt, 3 nicht geprüft. Belegt ist, was die Schule über den Vandalismus und ihre Bemühungen sagt. Unbelegt ist alles, was den neuen Schaden betrifft, und der Gesprächswunsch des Landkreises. Widerlegt ist die „fehlende Kommunikation" und das „Elternpaar". Der Kommentar: „Die Rechnung zahlen die anderen" Ein Kommentar ist eine Meinung, und die wird hier nicht geprüft. Geprüft wird, worauf er sich stützt. Zwei Sätze darin sind Tatsachenbehauptungen. 59Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden: Was einige wenige in den Schultoiletten anrichten, hat Folgen für viele andere. Unbelegt. Im Artikel ist das die Beschreibung der Schule, im Konjunktiv. Im Kommentar steht sie als Tatsache. Quelle, Datum und ein Foto, das sie zeigt, fehlen an beiden Stellen. 60Es sind ihre Mitschüler, die auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen. Unbelegt. Der Satz stellt die Notfalltoilette als Folge des Vandalismus dar. Sie war eine Entscheidung der Schule: eine Toilette für 600 bis 700 Schüler, zwei Jahre lang, von Schulamt und Landkreis schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt (E07, E14, E19). Dass Mitschüler ausweichen mussten, ist der Grund dieses Vorgangs. Der Kommentar macht daraus ein Argument für die Sperre. Was jetzt folgt Dieser Vorgang ist von Anfang an Schritt für Schritt gegangen worden. Jeder Schritt kam erst, nachdem der vorige ohne Antwort geblieben war, und jeder steht hier mit Datum. Am 14. August die Mängelanzeige an die Schule (E01). Am 26. August die letzte Frist, mit dem Satz: „Sollte bis zum 28.08.2026 keine Stellungnahme vorliegen, sehe ich mich gezwungen, das Gesundheitsamt Region Kassel … einzuschalten" (E08). Am 1. September, nach Ablauf der dritten Frist: „Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen." (E20) Und an das Schulamt: „Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen." (E18) Die Toiletten sind seit dem 4. September offen. Damit hätte der Vorgang enden können. Die Satire war vom Netz, die Seite hieß „Die Toiletten sind offen". Seit dem 6. Oktober stehen in der Zeitung unwahre Tatsachenbehauptungen über den Beschwerdeführer, aufgestellt von Schulleitung und Landkreis, gedruckt ohne Nachfrage. Die eine Toilette für 600 bis 700 Schüler kommt darin nicht vor. Die Erste Kreisbeigeordnete sagt über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Richtigstellung.Am 6. Oktober um 17:38 Uhr von der Redaktion verlangt, online und gedruckt, Frist Freitag, 9. Oktober 2026, die unterschriebene Gegendarstellung lag bei (Wortlaut). Am 7. Oktober um 10:52 Uhr abgelehnt: Die Redaktionsleitung habe das Anliegen geprüft und sehe keinen Anlass, den Forderungen zu entsprechen. Zwei Sätze, kein Punkt, kein Grund (Wortlaut). Der Weg bei der Redaktion ist damit zu Ende. Der Kommentar.Am 6. Oktober um 16:18 Uhr unter dem Online-Artikel veröffentlicht, sechs Punkte, jeder mit Datum (Wortlaut). Weniger als eine Stunde später war er für Leser nicht mehr zu sehen. Am 7. Oktober um 13:22 Uhr zeigt die Seite ohne Anmeldung „0 Kommentare" und „Noch keine Kommentare" (P47). Angemeldet sieht der Verfasser seinen Kommentar weiterhin, bei demselben Zähler null. Kein Hinweis unter dem Artikel, keine Begründung, keine Nachricht. Ausgeblendet wurde er kommentarlos, für alle außer ihm selbst. Der Presserat.Beschwerde beim Deutschen Presserat, eingereicht am 7. Oktober 2026 um 13:08 Uhr (Wortlaut). Gerügt werden die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit), 2 (Sorgfalt), 3 (Richtigstellung), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Vierzehn Anlagen, von den drei Texten bis zum Schreiben des Kultusministeriums. Danach geht die Gegendarstellung an den Verlag (§ 10 Hessisches Pressegesetz, § 20 Medienstaatsvertrag), und die zivilrechtlichen Schritte werden geprüft. Das Foto.Die Originaldatei mit Metadaten war angefordert. Am 14. Oktober lieferte der Landkreis dasselbe Foto als Bild 5 seiner Bilddokumentation, am 22. Oktober mit Datum: 19. August 2025 (E50). Das Foto stammt nicht aus der Zeit nach dem 4. September 2026, sondern von dreizehn Monate davor, aus der Zeit der Sperren. Bildunterschrift und Vorspann sind damit nach Angabe des Landkreises selbst unwahr. Die Fotos und ihre Daten. Die Aussagen der Amtsträger.Für unwahre Tatsachenbehauptungen in amtlicher Funktion gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde und den Unterlassungsanspruch. Der Verfasser verfolgt beides nicht weiter. Die Akte geht an die Aufsichtsbehörden, siehe Fazit. Die Petition.Der Petitionsausschuss hat die Zusage der Öffnung erhalten. Er erhält diesen Artikel, den Satz der Ersten Kreisbeigeordneten und die Akte des Landkreises mit der Datierung des Fotos. Das Pfefferspray.Neu, aus der Zeitung erfahren. Wenn an der Schule ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt wurde und zwei Schüler in den Rettungswagen mussten, ist das ein Thema für sich: Waffengesetz, Erlass des Kultusministeriums, Unfallanzeige. Der Landkreis schreibt am 22. Oktober, der Vorgang sei dem Immobilienmanagement „nicht bekannt", ebenso der Schlüsseldiebstahl mit Polizeianzeige (E50). In seiner Vandalismusliste stehen beide nicht. Weiter verfolgt wird das vom Verfasser nicht. Die Auskünfte.Der Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen an den Landkreis vom 1. September (E21) ist nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz innerhalb eines Monats zu beantworten, in Ausnahmefällen innerhalb von zwei. Der Monat ist um. Am 6. Oktober um 16:35 Uhr erinnert, neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026, danach der Rechtsweg (E41). Das Gesundheitsamt ist am selben Tag um schriftliche Bestätigung seiner Feststellung gebeten worden (E42) und hat am 7. Oktober geantwortet: Besichtigung am 24. August, „keine hygienischen oder baulichen Mängel", weitere Aussagen könne es nicht treffen (E45). Am Telefon hatte es am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und nicht seine Zuständigkeit (E17). Was ein Gesundheitsamt feststellen darf: Die Antwort des Gesundheitsamts. Am 7. Oktober kündigte der Landkreis die Unterlagen an (E47), am 14. Oktober lieferte er dreizehn Anhänge (E48), nach einer Nachfrage mit elf Punkten (E49) am 22. Oktober weitere 23 Dateien (E50). Darin: kein Protokoll zur Besichtigung des Gesundheitsamts, keine Zustandsberichte, die Liste der Vorfälle erst nachträglich erstellt, der Bericht der Unfallkasse nicht weitergegeben. Das Gesundheitsamt hat die Nachfrage bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Alles auf der Seite Die Akte. Was bleibt. Es ging in diesem Vorgang nie um eine Person, sondern um Kinder, die der Schule anvertraut sind, und um eine offene Tür. Dabei bleibt es. Wer sich dafür einsetzt, wird hier genannt: Helden des Alltags. Wer Unwahres über diesen Vorgang verbreitet, wird hier mit der Akte konfrontiert, mit Datum und Wortlaut. Das Schreiben an die Redaktion steht unten, die Antwort darauf direkt darunter. Was am 6. Oktober abgeschickt wurde Alles am selben Tag. Der Wortlaut ist der gesendete, ungekürzt. Die Originale liegen gesichert vor: der Kommentar als Bildschirmfoto der Seite, die Mails mit Kopfzeilen, die Gegendarstellung als unterschriebenes PDF im Anhang der Mail an die Redaktion. P43Di, 06.10.2026 · 16:18 Kommentar unter dem Online-Artikel Eltern, öffentlich in der Kommentarfunktion von hna.de Als der Beschwerdeführer, der in diesem Artikel angesprochen wird, möchte ich sechs Punkte ergänzen: 1. Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und alle Schreiben an Schule, Schulamt, Landkreis, Ministerium und Landtag habe ich allein und unter meinem Namen eingereicht. Meine Frau steht voll und ganz hinter mir, ist aber keine Beschwerdeführerin und hat hiermit nichts zu tun. Die Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August nennt den Vorgang selbst „Beschwerde von Herrn März“. 2. Die „Notfalltoilette“ war eine einzige Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler – über zwei Jahre lang. Schulamt und Landkreis hatten das schriftlich für „nicht zu beanstanden“ erklärt; drei Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag. Deshalb ging der Vorgang weiter. 3. Der Landkreis hat mich in keinem seiner fünf Schreiben um ein Gespräch gebeten (auch nicht davor oder danach, bis heute nicht). Der Redaktion habe ich vor Erscheinen gesagt, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde. 4. Der gesamte Schriftverkehr steht unter „kindermüssendürfen“ (punkt de) öffentlich im Wortlaut, einschließlich der Antworten von Schulleitung, Schulamt, Landkreis und Kultusministerium. Hier sind auch alle Aussagen der Behörden und natürlich von mir nachzulesen. Die Redaktion kannte diese Dokumentation und wurde durch mich überhaupt erst darauf aufmerksam gemacht. 5. Ich habe am 2. September über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen und ein von ihm angebotenes moderiertes Gespräch mit der Schulleitung bestätigt (dazu kam es aber nicht). Was ich nicht führe, sind Gespräche ohne schriftliche Spur. Dieser Artikel ist der Beleg dafür, warum. 6. Das Foto trägt kein Datum. Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt. Im Übrigen ist die Aufnahme sicher schon älter, weil man hinten rechts die Absperrung (OSB-Platte) sieht, die seit geraumer Zeit nicht mehr vorhanden ist. P42Di, 06.10.2026 · 17:38 Schreiben an die Autorin und die Lokalredaktion: Richtigstellung bis Freitag, 9. Oktober Eltern an HNA · Autorin und Lokalredaktion Hofgeismar · Betreff: „Ihre Artikel vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule" · Anhang: die unterschriebene Gegendarstellung Sehr geehrte Frau Breuning, Sie haben vor Erscheinen Ihrer Artikel mit mir gesprochen, bei mir zu Hause. Auf den Vorgang aufmerksam geworden sind Sie über die Dokumentation „Kinder müssen dürfen", in der jedes Schreiben dieses Vorgangs im Wortlaut steht. Ich hatte Sie gebeten, diese Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Zum Abschied sagten Sie, Sie fänden gut, was wir tun, und wir sollten weiter so engagiert bleiben. Am 6. Oktober sind daraus drei Texte geworden Der Artikel „Schultoiletten sind Streitthema" (Lokales, Seite 1, online unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet"), der Artikel „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Kreisteil Hofgeismar, Seite 2) und Ihr Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen". Zu keiner der Aussagen, die mich betreffen, bin ich vor der Veröffentlichung gehört worden. Die Dokumentation, aus der Sie den Vorgang kennen, nennt keiner der drei Texte. Vorweg, weil es mir am wichtigsten ist. Es gibt in diesem Vorgang keine "Familie März" und kein "Ehepaar März". Es gibt mich, meine Frau hat da öffentlich nichts mit zu tun. Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und jedes folgende Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt, Landkreis Kassel, Gesundheitsamt, Unfallkasse, Kultusministerium und Petitionsausschuss habe ich allein verfasst, allein unterschrieben und allein verantwortet. Meine Frau und mein Sohn habe ich bewusst aus der gesamten Auseinandersetzung herausgehalten. Ihre Texte machen daraus sechsmal ein „Elternpaar", „Ehepaar" oder „Paar". Das ist falsch, und es zieht zwei Menschen in eine öffentliche Auseinandersetzung, die nie Teil davon waren. Im Einzelnen 1. „Beschwerden eines Elternpaares", „Ehepaar", „das Paar" (Seite 1 und online fünfmal, Seite 2 einmal) Die dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 an das Schulamt spricht selbst von der „Beschwerde von Herrn März". Dass die Schule ihre Briefe an „Frau und Herrn März" adressiert, ändert nichts daran, wer sie geschrieben hat. Diese Tatsachenbehauptung ist unwahr und anhand der Akten widerlegt. 2. „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht" (online), „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Seite 2), „fehlende Kommunikation als Teil des Problems" (Dachzeile Seite 2) Zur Schulleitung Das einzige Gesprächsangebot in diesem Vorgang kam am 14. August 2026 von der Schulleitung, im selben Schreiben, das ein „pauschales Verbot" bestritt, eine „dauerhafte Lösung" verneinte und Fristen nur von Dienstvorgesetzten entgegennehmen wollte. Ich habe es nicht angenommen. Warum, steht seit dem 14. August schriftlich in meiner Mängelanzeige: Nach einem Vorfall im vergangenen Schuljahr, dessen schriftliche Aufarbeitung durch die Schule ich Ihnen gezeigt habe, war „das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft". Ich habe Ihnen im Gespräch außerdem gesagt, warum ich ein Gespräch mit der Schulleitung nicht für zielführend halte. Weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt, nicht bei einer Schulleiterin, die es allein nicht lösen kann. Das ist nicht „nie gesucht". Der Grund steht schriftlich in der Akte, vom ersten Tag an, und am selben Tag habe ich der Schulleitung mitgeteilt, dass ich den Vorgang an Schulamt und Schulträger weiterleite, weil sie nach eigener Aussage keine Lösung hatte. Zum Landkreis Frau Engler lässt sich mit dem Satz zitieren, man hätte sich „ein persönliches Gespräch gewünscht". Der Landkreis Kassel hat mir fünf Schreiben geschickt. ' In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Gesprächsanfrage. Das letzte vom 16. September 2026 endet mit dem Satz „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung." Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann ich nicht ausgeschlagen haben. Und ich habe Ihnen in unserem Gespräch ausdrücklich gesagt, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde, weil ich wissen will, wie man dort auf den Gedanken kommt, eine Toilette für 700 Schüler sei eine Lösung. Sie wussten das! Sie haben trotzdem eine Seite unter die Überschrift gestellt, der Landkreis hätte sich ein Gespräch gewünscht, und darüber die Zeile, fehlende Kommunikation sei Teil des Problems. Das ist keine unwahre Tatsachenbehauptung aus Unkenntnis mehr. Sie wussten es besser. Für eine Behauptung wider besseres Wissen gibt es ein Wort, und ich verwende es hier bewusst: Das ist eine Lüge. Zur Kommunikation insgesamt Zwischen dem 14. August und dem 6. Oktober sind in diesem Vorgang vierzig Schreiben gewechselt worden, zehn davon zwischen mir und dem Landkreis. Am 2. September 2026 habe ich im Rathaus Immenhausen über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen und ihm gegenüber erklärt, dass ich ein von ihm moderiertes Gespräch mit der Schulleitung führen würde. Ich habe mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses gesprochen, mit der Fraktionsvorsitzenden der FDP, mit der Fraktion der Grünen und mit dem Gesundheitsamt. Nichts davon steht in Ihren Texten! 3. Der Widerspruch, den Ihr Text selbst enthält Auf Seite 2 heißt es, die Schule arbeite seit Jahren an dem Problem, ein Runder Tisch habe dreimal beraten. Der letzte Absatz derselben Seite lautet: „Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden." Dasselbe Kultusministerium hat mir Anfang Oktober schriftlich mitgeteilt, meinem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung. Man kann das drehen, wie man will, die Suche nach einer dauerhaften Lösung beginnt nach meiner Beschwerde, nicht vor ihr. Zwei Jahre lang war die dauerhafte Lösung eine Toilette und ein Schlüssel im Sekretariat. Das wäre die Nachricht gewesen. Sie steht in keinem der drei Texte. 4. Was in den Texten fehlt Dass es sich bei der „Notfalltoilette" um eine einzige Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler handelte, zwei Jahre lang. Dass Schulamt und Landkreis diese Regelung schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt hatten. Dass drei gesetzte Fristen ohne einen einzigen Lösungsvorschlag verstrichen sind und ich jeden weiteren Schritt erst danach gegangen bin, jedes Mal mit der schriftlichen Bemerkung, dass ich mir das anders gewünscht hätte. Dass ich am 14. August konkrete Vorschläge gemacht habe, auch zum Vandalismus. Dass die Lösung mit Chipkarte, die Ihr Kasten beschreibt, im selben Landkreis seit Mai 2026 läuft, zehn Kilometer entfernt. Neu ist dagegen der Satz der Schulleiterin, es habe „einen Fall mit Pfefferspray" gegeben, zwei Schüler seien mit dem Rettungswagen abgeholt worden. Dieser Vorfall kommt in keinem Schreiben der Schule vor, auch nicht in ihrer dienstlichen Stellungnahme, die alle Vorfälle aufzählt. Er ist undatiert, und der Text sagt nicht, was er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun hat. Ein Rettungswageneinsatz an einer Schule ist ein meldepflichtiger Schulunfall, und Reizstoffsprühgeräte sind an hessischen Schulen durch Erlass des Kultusministeriums verboten, nach dem Waffengesetz sind sie Waffen. Für mich ist das neu, und ich werde dem nachgehen. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wann das war und ob Sie das geprüft haben. 5. Das Foto Das Foto zeigt die Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule, das haben wir inzwischen prüfen lassen. Es zeigt aber nicht den aktuellen Zustand dieser Toilette! Die Holzplatte am rechten Bildrand gehört zu einer Absperrung, hinter der dieser Bereich verschlossen ist. Das Foto trägt kein Datum, die von Ihrem Server ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten, und die Bildunterschrift behauptet im Indikativ, Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig", als Beleg dafür, dass sie „kaum offen, schon wieder verwüstet" sei. Ich bestehe deshalb auf der Originaldatei dieses Fotos mit vollständigen Metadaten, von der Schule über Sie oder direkt von der Redaktion. Sollte das Foto nicht aus der Zeit nach dem 4. September 2026 stammen, sind Bildunterschrift und Vorspann unwahr, und das wird Gegenstand der Gegendarstellung und der Beschwerde beim Presserat. Unabhängig vom Datum zeigt das Foto, was es zeigt: einen trockenen Boden, keine Fäkalien, keinen Urin, kein Wasser, keine beschädigte Einrichtung, dafür Reinigungsgerät aus einem anderen Raum und gefaltete Papiertücher in sechs Urinalen... Was der Text beschreibt, ist auf dem einzigen Beleg nicht zu sehen. 6. Der Kommentar Ihr Kommentar ist eine Meinung, und die steht Ihnen zu. Er ruht aber auf zwei Tatsachenbehauptungen aus Ihrem Artikel: dass Mitschüler „auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen", als wäre das die Folge des Vandalismus, und dass es „Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden" gebe, im Kommentar ohne Konjunktiv. Die Notfalltoilette war eine Entscheidung der Schule, zwei Jahre lang, für alle. Die Zustände sind die Beschreibung der Schule, ohne Datum, ohne zweite Quelle, ohne Foto, das sie zeigt. Ich bitte Sie bis Freitag, den 9. Oktober 2026, um Folgendes Richtigstellung der Punkte 1 und 2 in der Online-Fassung, am Artikel selbst, erkennbar als Richtigstellung und nicht als stille Änderung. Eine Richtigstellung mit demselben Inhalt in der gedruckten Ausgabe, im Lokalteil und im Kreisteil Hofgeismar. Die Nennung der Dokumentation „Kinder müssen dürfen" (https://kindermüssendürfen.de) als Quelle, in der der gesamte Schriftverkehr im Wortlaut nachzulesen ist. Die Originaldatei des Fotos mit Metadaten und Ihre Antwort, wann und von wem es aufgenommen wurde. Ihre Antwort, wann und in welcher Form der Landkreis Kassel mich um ein Gespräch gebeten haben will. Sollte bis dahin keine Richtigstellung erfolgen, geht die beigefügte Gegendarstellung unterschrieben an den Verlag. Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat und zivilrechtliche Schritte behalte ich mir vor. Eine persönliche Anmerkung zum Schluss Sie sagten mir, wir sollten engagiert bleiben. Das können Sie als sicher ansehen, jetzt erst recht. Alles, was bisher geschehen ist, war ein Schritt nach dem anderen, jeder erst, nachdem der vorige ohne Antwort geblieben war, und jeder mit dem schriftlichen Hinweis, dass ich mir diesen Weg gern erspart hätte. Die Toiletten sind offen. Damit hätte dieser Vorgang enden können. Stattdessen stehen seit dem 6. Oktober unwahre Behauptungen über mich in der Zeitung, von Schule und Landkreis aufgestellt und von Ihnen ungeprüft gedruckt. Deshalb gilt ab jetzt Jede unwahre Tatsachenbehauptung in diesem Vorgang, jede Verdrehung und jede Aussage wider besseres Wissen wird mit den Mitteln beantwortet, die das Recht dafür vorsieht, gegenüber Redaktionen wie gegenüber Amtsträgern. Wer sich für die Kinder dieser Schule einsetzt, wird auf der Website genannt und bekommt den Dank, den er verdient. Wer Unwahres über diesen Vorgang verbreitet, wird mit der Akte konfrontiert, öffentlich, mit Datum und Wortlaut. Dieses Schreiben, Ihre Artikel und Ihre Antwort werden dort dokumentiert, wie alles andere auch. Mit freundlichen Grüßen Simon Daniel März P42Anlage Gegendarstellung nach § 10 Hessisches Pressegesetz Eltern, unterschrieben, als PDF im Anhang des Schreibens Gegendarstellung In der HNA vom 6. Oktober 2026 heißt es im Artikel „Schultoiletten sind Streitthema“ (Lokales, Seite 1, online unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem“), der Öffnung der Toiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule seien „Beschwerden eines Elternpaares“ vorausgegangen. Weiter heißt es: „Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, und: „Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet.“ Die Online-Fassung trägt die Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht“. Im Artikel „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht“ (Kreisteil Hofgeismar, Seite 2) heißt es: „Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt.“ Hierzu stelle ich fest: Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und alle folgenden Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt Kassel, Landkreis Kassel, Hessisches Kultusministerium und Petitionsausschuss des Hessischen Landtags habe ich allein und in eigenem Namen eingereicht. Ein Elternpaar oder Ehepaar ist in diesem Vorgang zu keinem Zeitpunkt als Beschwerdeführer aufgetreten. Die Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 bezeichnet den Vorgang selbst als „Beschwerde von Herrn März“. Das Gesprächsangebot der Schulleitung vom 14. August 2026 habe ich nicht angenommen. Am selben Tag habe ich der Schulleitung schriftlich mitgeteilt, dass ich den Vorgang an das Staatliche Schulamt und den Schulträger weiterleite. Der Landkreis Kassel hat mich in keinem seiner Schreiben um ein Gespräch gebeten und mir zu keinem Zeitpunkt ein solches angeboten. Gegenüber der HNA-Redakteurin vor Ort habe ich auf ihre Nachfrage zu einem Gespräch mit dem Landkreis ausdrücklich erklärt, dass ich einen direkten Austausch mit dem Landkreis interessant fände und dem keineswegs abgeneigt wäre. Am 2. September 2026 habe ich ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Immenhausen geführt. In diesem Gespräch schlug der Bürgermeister vor, ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren. Ich habe mich dazu bereit erklärt, an einem solchen von ihm moderierten Gespräch teilzunehmen, wenngleich ich Zweifel an dessen Zielführung geäußert habe. Immenhausen, den 6. Oktober 2026 Simon Daniel März Dazu am selben Nachmittag, auf dem Amtsweg: um 16:35 Uhr die Erinnerung an den Landkreis zum Antrag auf Informationszugang, neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026 (E41), und um 16:38 Uhr die Bitte an das Gesundheitsamt um schriftliche Bestätigung seiner Feststellung (E42). Eine weitere Mail ging an eine Organisation für Kinderschutz; sie steht hier, sobald eine Antwort vorliegt. Was am 7. Oktober zurückkam Der Kommentar vom 6. Oktober, 16:18 Uhr, war weniger als eine Stunde nach der Veröffentlichung für Leser nicht mehr unter dem Artikel zu sehen. Kein Hinweis an der Stelle, keine Begründung, keine Nachricht an den Verfasser. Sechs Punkte, jeder mit Datum, keiner beleidigend, der Wortlaut steht oben (P43). Am 7. Oktober um 13:22 Uhr, ohne Anmeldung aufgerufen, zeigt die Seite unter dem Artikel „Kommentare 0" und den Satz „Noch keine Kommentare. Schreiben Sie doch einen!" (P47). Meldet sich der Verfasser mit seinem Konto an, sieht er seinen Kommentar weiterhin, der Zähler bleibt bei null. Gelöscht ist er also nicht. Er ist für alle anderen unsichtbar gemacht, ohne dass der Verfasser davon erfährt. Der Kommentarbereich unter dem Artikel am 7. Oktober 2026, 13:22 Uhr, ohne Anmeldung. Ausschnitt aus dem Bildschirmfoto der ganzen Seite (P47). Bildzitat zum Zweck der Prüfung (§ 51 UrhG). Am nächsten Vormittag kam die Antwort auf das Schreiben mit der Gegendarstellung. Nicht von der Autorin, sondern von der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar. Der Wortlaut ist vollständig. P45Mi, 07.10.2026 · 10:52 Antwort der Redaktionsleitung: Zwei Sätze HNA, Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar, an Eltern · Betreff: „AW: Ihre Artikel vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule" Sehr geehrter Herr März, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober. Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen. Gruß Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar Bewertung der Verfasser. Das Schreiben vom 6. Oktober hat sechs Punkte, jeder mit Fundstelle in der Akte. Es weist nach, dass es in diesem Vorgang kein beschwerdeführendes Ehepaar gibt, dass der Landkreis in fünf Schreiben kein Gespräch angefragt hat und dass die Autorin vor Erscheinen wusste, dass der Verfasser ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßt. Die Antwort darauf hat zwei Sätze. Sie nennt keinen der sechs Punkte, keinen Grund und keinen Beleg. Was in der Nacht dazwischen geprüft wurde, sagt sie nicht. Eine Redaktion darf eine Forderung ablehnen. Dann sagt sie, was an ihr falsch ist. Hier steht eine Akte, auf die die Redaktion vor Erscheinen hingewiesen wurde, gegen eine Zeitung, die sie nicht nennt und jetzt erklärt, sie sehe keinen Anlass. Wer wissen will, warum das Vertrauen in die Presse in diesem Land sinkt, findet hier den Vorgang im Kleinen, mit Datum und Uhrzeit: Eine Zeitung druckt, was zwei Stellen ihr sagen. Sie prüft es nicht an den Schreiben, die öffentlich im Wortlaut stehen. Sie macht aus einem Vater ein Ehepaar und zieht damit einen Menschen in die Öffentlichkeit, der nie Teil des Vorgangs war. Sie blendet den Kommentar des Betroffenen aus, für alle außer ihm selbst. Und sie lehnt die Richtigstellung ab, ohne zu sagen, warum. Das ist keine Meinung über die Presse. Das ist, was in diesem Vorgang geschehen ist, und es steht hier, damit es jeder nachlesen kann. Deshalb ging am selben Tag um 13:08 Uhr die Beschwerde an den Deutschen Presserat (Wortlaut). Danach folgt die Gegendarstellung an den Verlag, danach die Prüfung der zivilrechtlichen Schritte. Jeder Schritt wird hier mit Datum dokumentiert, die Antworten auch, das Ausbleiben auch. Was am 7. Oktober an den Presserat ging Gut zwei Stunden nach der Antwort der Redaktionsleitung ging die Beschwerde an den Deutschen Presserat, per E-Mail an die Geschäftsstelle in Berlin. Vierzehn Anlagen in fünfzehn Dateien: die drei Texte vom 6. Oktober, der Kommentar, das Schreiben an die Redaktion mit der Gegendarstellung, die Antwort vom 7. Oktober, die Stellungnahme der Schulleitung, die fünf Schreiben des Landkreises und das Schreiben des Kultusministeriums. Der Wortlaut ist der gesendete, ungekürzt. Die Anschrift des Beschwerdeführers ist hier weggelassen. P46Mi, 07.10.2026 · 13:08 Beschwerde beim Deutschen Presserat: Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex Eltern an Deutscher Presserat · Geschäftsstelle Berlin · Betreff: „Beschwerde gegen die HNA: Veröffentlichungen vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen" · 14 Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Beschwerde gegen die HNA Hessische/Niedersächsische Allgemeine (Verlag Dierichs GmbH & Co KG, Kassel) wegen dreier Veröffentlichungen vom 6. Oktober 2026 ein, gedruckt und online. Ich bin selbst betroffen. Gerügt werden die Ziffern 1, 2 (mit Richtlinie 2.2), 3, 8 und 9 des Pressekodex. Beschwerdeführer Simon-Daniel März, Immenhausen (Anschrift hier weggelassen), E-Mail danielm@mail.de Veröffentlichungen 1. „Schultoiletten sind Streitthema", HNA, Lokales, Seite 1, 6. Oktober 2026. Online am selben Tag, 06:00 Uhr, unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem", https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/immenhausen-ort84274/schuelertoiletten-kaum-offen-schon-wieder-verwuestet-gesamtschule-immenhausen-vor-altem-problem-94526037.html 2. „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht", HNA, Kreisteil Hofgeismar, Seite 2, 6. Oktober 2026 3. Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen", HNA, Kreisteil Hofgeismar, Seite 2, 6. Oktober 2026 Vorherige Kontaktaufnahme mit der Redaktion Schreiben an Autorin und Lokalredaktion am 6. Oktober 2026, 17:38 Uhr, mit unterschriebener Gegendarstellung und Bitte um Richtigstellung bis 9. Oktober 2026 (Anlage 4 und 5). Antwort der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar am 7. Oktober 2026, 10:52 Uhr: „Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen." (Anlage 7) Sachverhalt Am 14. August 2026 habe ich bei der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen eine Mängelanzeige eingereicht, weil die Schülertoiletten während der Unterrichtszeit seit über zwei Jahren abgeschlossen waren und für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler eine einzelne „Nottoilette" mit Schlüssel aus dem Sekretariat zur Verfügung stand. Alle Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt, Landkreis Kassel, Gesundheitsamt, Kultusministerium und Petitionsausschuss des Hessischen Landtags habe ich allein verfasst und abgeschickt, von meiner eigenen E-Mail-Adresse. Beschwerdeführerin oder Absenderin war meine Frau zu keinem Zeitpunkt. Die dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 bezeichnet den Vorgang selbst als „Beschwerde von Herrn März" (Anlage 8). Der gesamte Schriftverkehr steht seit dem 1. September 2026 unter https://kindermüssendürfen.de im Wortlaut. Seit dem 4. September 2026 sind die Toiletten offen. Das Kultusministerium hat mir am 28. September 2026 schriftlich bestätigt, dass sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung stehen (Anlage 14). Die Autorin hat mich vor Erscheinen zu Hause besucht. Sie kannte die Dokumentation und wurde von mir darauf hingewiesen. Ich habe sie gebeten, die Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Auf ihre Frage zu einem Gespräch mit dem Landkreis habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich ein solches Gespräch begrüßen würde. Am 6. Oktober 2026 erschienen die drei genannten Texte. Zu keiner der mich betreffenden Aussagen bin ich vorher gehört worden. Die Dokumentation wird in keinem der drei Texte genannt. Beanstandungen 1. Unwahre Tatsachenbehauptung „Elternpaar", „Ehepaar", „das Paar" (Ziffern 1, 2, 8) Die Texte sprechen sechsmal von einem „Elternpaar", „Ehepaar" oder „Paar", das sich beschwert habe. Das ist unwahr. Beschwerdeführer bin ich allein. Meine Frau ist zu keinem Zeitpunkt als Beschwerdeführerin aufgetreten. Die Texte ziehen sie in eine öffentliche Auseinandersetzung, an der sie nicht beteiligt war. Eine Nachfrage bei mir hätte das in einem Satz geklärt. 2. Unwahre Tatsachenbehauptung „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht", „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Ziffern 1, 2, 9) Die Online-Fassung trägt die Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht". Der Text auf Seite 2 steht unter der Überschrift „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" mit der Dachzeile, fehlende Kommunikation sei Teil des Problems. Als Beleg dient ein Zitat der Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Kassel. Der Landkreis Kassel hat mir in diesem Vorgang fünf Schreiben geschickt (Anlagen 9 bis 13). In keinem steht ein Gesprächsangebot oder eine Gesprächsanfrage. Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann ich nicht ausgeschlagen haben. Die Autorin wusste aus dem Gespräch mit mir, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüße. Am 2. September 2026 habe ich über eine Stunde mit dem Bürgermeister der Stadt Immenhausen gesprochen und einem von ihm moderierten Gespräch mit der Schulleitung zugestimmt. Das Gesprächsangebot der Schulleitung vom 14. August 2026 habe ich nicht angenommen und das am selben Tag schriftlich begründet. Alle diese Schreiben standen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich im Wortlaut zur Verfügung. Die Überschrift stellt eine Tatsachenbehauptung auf, die anhand der Akte widerlegt ist und die der Autorin aus eigener Kenntnis als unzutreffend bekannt war. Sie stellt mich als jemanden dar, der Gespräche verweigert und stattdessen Behörden einschaltet. Das verletzt mich in meiner Ehre. 3. Das Foto (Ziffer 2, Richtlinie 2.2) Der Online-Artikel trägt die Überschrift „kaum offen, schon wieder verwüstet" und belegt das mit einem Foto, Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule", Bildunterschrift „Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen." Das Foto trägt kein Datum. Die vom Server ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten. Das Foto zeigt nach meiner Prüfung die Jungentoilette der Schule mit einer Holzabsperrung, die es in dieser Form seit längerem nicht mehr gibt, also einen älteren Zustand. Es zeigt keine der im Text beschriebenen Zustände (Fäkalien, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden), sondern einen trockenen Boden und Papiertücher in Urinalen. Ein undatiertes, von einer Partei des Streits geliefertes Foto wird als dokumentarischer Beleg dafür präsentiert, dass die Toiletten „schon wieder verwüstet" seien. Es ist für Leser als aktuelle Aufnahme zu verstehen und nicht als Symbolfoto gekennzeichnet. Die Originaldatei mit Metadaten habe ich am 6. Oktober 2026 angefordert, ohne Antwort. 4. Verweigerte Richtigstellung (Ziffer 3) Am 6. Oktober 2026 um 17:38 Uhr habe ich der Autorin und der Lokalredaktion die Beanstandungen 1 und 2 mit Fundstellen schriftlich mitgeteilt und eine Richtigstellung bis zum 9. Oktober 2026 erbeten, online am Artikel und in der gedruckten Ausgabe (Anlage 4). Beigefügt war eine unterschriebene Gegendarstellung (Anlage 5). Die Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar antwortete am 7. Oktober 2026 um 10:52 Uhr mit zwei Sätzen: Man habe das Anliegen geprüft und sehe keinen Anlass, den Forderungen zu entsprechen (Anlage 7). Auf keinen der Punkte wird eingegangen, kein Grund wird genannt. Die Behauptungen stehen unverändert online. 5. Gelöschter Kommentar (zur Einordnung) Am 6. Oktober 2026 um 16:18 Uhr habe ich unter dem Online-Artikel einen sachlichen Kommentar mit sechs Punkten veröffentlicht, mit Datumsangaben, ohne Beleidigung (Anlage 6). Er war nach meiner Beobachtung weniger als eine Stunde später nicht mehr sichtbar, ohne Hinweis und ohne Nachricht an mich. Die Redaktion hat damit auch den Weg geschlossen, auf dem die Leser des Artikels die Gegenposition am Ort der Veröffentlichung hätten lesen können. Ich führe das nicht als eigenen Kodexverstoß an, sondern als Teil des Umgangs der Redaktion mit der Richtigstellung. Was ich beantrage Die Prüfung der Beanstandungen 1 bis 4 und, soweit der Presserat Verstöße feststellt, eine Maßnahme nach der Beschwerdeordnung. Ich bitte außerdem um die Feststellung, dass eine Redaktion, die auf eine mit Fundstellen belegte Beanstandung ohne Begründung antwortet, ihrer Pflicht aus Ziffer 3 nicht nachkommt. Mir ist bekannt, dass der Presserat für die Gegendarstellung und für Schadensersatz nicht zuständig ist. Diese Wege verfolge ich gesondert. Anlagen 1. Online-Artikel vom 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, als vollständiges Bildschirmfoto (P40) 2. Druckausgabe vom 6. Oktober 2026, Lokales Seite 1, als Foto (P41) 3. Druckausgabe vom 6. Oktober 2026, Kreisteil Hofgeismar Seite 2 mit Kommentar, als Foto (P41) 4. Schreiben an Autorin und Lokalredaktion vom 6. Oktober 2026, 17:38 Uhr (P42) 5. Gegendarstellung, unterschrieben, Anlage zu diesem Schreiben (P42) 6. Bildschirmfoto des veröffentlichten Kommentars vom 6. Oktober 2026, 16:18 Uhr (P43) 7. Antwort der Redaktionsleitung vom 7. Oktober 2026, 10:52 Uhr (P45) 8. Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026, „Beschwerde von Herrn März" (E07) 9. bis 13. Die fünf Schreiben des Landkreises Kassel vom 26. August, 26. August, 27. August, 2. September und 16. September 2026 (E12, E15, E19, E31, E39) 14. Schreiben des Kultusministeriums vom 28. September 2026 (E40) Die vollständige Dokumentation des Vorgangs mit jedem Schreiben im Wortlaut: https://kindermüssendürfen.de Die Prüfung des Artikels Satz für Satz an den Schreiben: https://kindermüssendürfen.de/hna.html Ich bin mit der Weitergabe dieser Beschwerde an die Redaktion zur Stellungnahme einverstanden und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Simon Daniel März Was der Presserat kann. Der Deutsche Presserat ist die Selbstkontrolle der Presse. Er prüft Beschwerden am Pressekodex und kann einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Eine öffentliche Rüge hat die Zeitung nach Ziffer 16 des Kodex abzudrucken. Eine Gegendarstellung oder Schadensersatz kann er nicht anordnen, das bleibt der Weg über den Verlag und die Gerichte. Die Beschwerde geht der Redaktion zur Stellungnahme zu. Was zurückkommt, wird hier mit Datum nachgetragen, das Ausbleiben auch. Das Foto Der Artikel trägt ein Foto mit dem Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule". Es ist das einzige Material im Artikel, das die neue „Verwüstung" belegen soll. Deshalb wird es hier genau angesehen. Das Foto aus dem Artikel, Fassung 4:3, wie vom Server der HNA ausgeliefert. © Freiherr-vom-Stein-Schule, veröffentlicht in der HNA am 06.10.2026. Bildzitat zum Zweck der Prüfung (§ 51 UrhG). Was zu sehen ist Der Boden ist trocken.Keine Pfütze, keine Spiegelung, keine nassen oder durchscheinenden Papiere. Neben der Glasflasche ein kleiner dunkler Fleck, das Papier daneben ist weiß und trocken. Kein Sachschaden ist zu erkennen.Sechs Urinale, unversehrt. Fliesen, unversehrt. Keine Schmierereien an den Wänden, keine Fäkalien, keine Toilettenschüssel im Bild, also auch keine verstopfte. Zwei Handtuchspender liegen offen auf dem Boden.Die Rückwände mit den Aufhängelöchern sind, soweit erkennbar, unbeschädigt. Die Spender wurden ausgehängt, nicht abgerissen. Das Papier ist der Inhalt der Spender.Überwiegend gefaltete Einzelhandtücher, dazu Bahnen Toilettenpapier. Drei Toilettenpapierrollen liegen im Bild, keine davon ist abgerollt. Drei Toilettenbürsten, ein Bürstenhalter, ein Einmalhandschuh.Bürsten gehören zu Toilettenkabinen, nicht zu Urinalen. Sie wurden in diesen Raum gebracht. Alle drei sind sauber. In jedem der sechs Urinale liegen gefaltete Handtücher.Gelegt, nicht hineingestopft. Rechts ersetzt eine unverkleidete, zerkratzte Holzplatte eine Wand oder Tür.Das ist kein frischer Schaden. Die Platte ist vergilbt und verkratzt, sie steht dort länger. Sie gehört zu einer Absperrung: Der Bereich dahinter ist verschlossen. So sieht die Jungentoilette heute nicht aus. Das Foto trägt in der Zeitung kein Datum. Der Landkreis hat es inzwischen datiert: 19. August 2025.Die ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten, weder Artikel noch Bildunterschrift nennen, wann es entstanden ist. Am 14. Oktober 2026 hat der Landkreis dasselbe Foto als Bild 5 seiner Bilddokumentation übersandt, am 22. Oktober mit Datum: 19. August 2025. Dreizehn Monate vor der Öffnung der Toiletten, aus der Zeit der Sperren (Akte, E50). Die Spender: ausgehängt, offen, unbeschädigt. Der Boden: trocken, bis auf den Fleck an der Flasche. Reinigungsgerät aus einem anderen Raum. Die Holzplatte: ein älterer Zustand. Bewertung der Verfasser. Das Foto zeigt Unordnung, keine Zerstörung. Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt: kein Wasser, keine Fäkalien, keine verstopfte Toilette. Es zeigt ausgeleerte Spender, in Urinale gelegte Handtücher und Reinigungsgerät, das aus einem anderen Raum stammt. So sieht ein Raum aus, in dem jemand den Inhalt der Spender und eines Putzwagens verteilt hat. Das Foto zeigt die Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule. Das ist geprüft, von einem Schüler, der sie kennt. Es zeigt sie aber in einem Zustand, den es heute nicht gibt: mit der Holzplatte rechts, hinter der ein Bereich abgesperrt ist. Wann das Foto entstand, sagt es nicht. Dass es nach dem 4. September entstand, ist aus dem Bild nicht belegbar, und der Zustand der Toilette spricht dagegen. Ob es gestellt ist, lässt sich aus dem Bild nicht beweisen, und das wird hier nicht behauptet. Die Originaldatei mit Metadaten ist bei Redaktion und Schule angefordert. Die Antwort wird hier dokumentiert, das Ausbleiben auch. Festzuhalten ist, was die Zeitung daraus macht: Ein undatiertes Foto, geliefert von der Schule, steht im Indikativ als Beleg dafür, dass Schüler „regelmäßig" verwüsten, „kaum" nachdem die Türen offen sind. Und festzuhalten ist, was die Schule über eine Sperre schreibt, mit der sie zwei Jahre lang Vandalismus verhindern wollte: Er wurde „nicht vollumfänglich unterbunden" (E07). Toilettenpapier auf dem Boden gab es also auch bei verschlossener Tür. Die Fragen zum Foto, die eine Redaktion vor dem Abdruck stellt, stehen unten. Sie sind der Redaktion und der Schule gestellt. Die Antworten werden hier dokumentiert. Das Gespräch, das nicht stattfand, und die, die stattfanden Die Überschrift des Artikels lautet, der Beschwerdeführer habe „nie das persönliche Gespräch gesucht". Hier ist die Liste. 14. August 2026, Schulleitung.Angebot eines Gesprächstermins, im selben Schreiben: kein pauschales Verbot, keine dauerhafte Lösung, Fristen nur von Dienstvorgesetzten (E02). Nicht angenommen. Das einzige Angebot im gesamten Vorgang. 26. August 2026, Gesundheitsamt.Telefonat, Auskunft zur Zuständigkeit (E17). 1. und 2. September 2026, FDP-Fraktion im Landtag.Austausch mit der Fraktionsvorsitzenden, Entwurf einer Kleinen Anfrage (Helden des Alltags). 2. September 2026, Bürgermeister.Über eine Stunde im Rathaus. Dort der Vorschlag des Bürgermeisters, ein Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren, und die Zusage des Vaters (Startseite). 3. und 4. September 2026, Petitionsausschuss.Zwei Telefonate mit dem Vorsitzenden (E34, E35). 25. September 2026, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag.Antwort auf das Anschreiben vom 1. September: Die FDP-Fraktion habe bereits eine Kleine Anfrage gestellt (Drucksache 21/5187), man werde sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen" (F14, Original archiviert). Vor dem 6. Oktober 2026, HNA.Gespräch mit der Autorin, bei der Familie zu Hause. Dort gesagt: Ein Gespräch mit dem Landkreis wäre willkommen, weil der Vater wissen will, wie dort eine Toilette für 700 Schüler zur Lösung werden konnte. Ein Gespräch mit der Schulleitung sei nicht zielführend, weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt. Im Artikel steht davon nichts. Und der Landkreis Die Erste Kreisbeigeordnete lässt sich zitieren, man hätte sich „ein persönliches Gespräch gewünscht". Der Landkreis hat dem Vater fünf Schreiben geschickt: E12, E15, E19, E31, E39. In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Anfrage. Das letzte endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung." Der Vater hat dem Landkreis kein Gespräch verweigert. Es ist keines angefragt worden. Warum nicht mit der Schulleitung Drei Gründe, alle der Autorin genannt. Erstens, die Antwort vom ersten Tag. Das Gesprächsangebot stand in einem Schreiben, das den Sachverhalt bestritt („kein pauschales Verbot"), den Zustand einräumte („keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung") und Fristen zurückwies (E02). Ein Gespräch ändert daran nichts. Eine Lösung hätte es getan, und um die wurde dreimal schriftlich gebeten. Zweitens, eine Erfahrung aus dem vergangenen Schuljahr. Der Verfasser hatte der Schule damals einen schriftlichen Bericht seines Sohnes über einen Vorfall unter Schülern übergeben, persönlich im Sekretariat, mit der Bitte, dass er dort ankommt, wo er hingehört. Die Antwort der Schule kam schriftlich: Die Mehrheit der befragten Schüler habe den Vorfall anders geschildert, er habe so nicht stattgefunden. Befragt worden waren die, denen der Vorfall vorgeworfen wurde. Der Vorgang betraf ein anderes Kind und wurde auf dessen Wunsch nicht weiterverfolgt (E03). Er ist der Grund, warum in dieser Sache jedes Wort schriftlich ist. Das Antwortschreiben der Schule vom 25. November 2025 steht als E00 in den Quellen. Es ist der Grund für den Satz in der Mängelanzeige vom 14. August: „Das Vertrauen in rein informelle Gespräche ist erschöpft." (E01) Drittens, das Protokoll. Was in einem Gespräch ohne Aufzeichnung gesagt wird, kann hinterher jeder anders erzählen. Deshalb gilt seit dem 14. August: alles schriftlich, alles dokumentiert, alles hier nachlesbar. Nur so ist heute belegbar, dass die Toiletten zwei Jahre zu waren, dass das Schulamt das für einen „gängigen Standard" hielt und dass der Landkreis „keinerlei" Mängel sah. Der Artikel vom 6. Oktober ist die Probe aufs Exempel. Das Gespräch mit der Autorin hatte kein Protokoll. Herausgekommen ist eine Überschrift, in der der Vater „nie" das Gespräch gesucht hat. Das Ministerium hält den Vorgang für erledigt Am 28. September 2026 antwortete das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E40): „Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, 28. September 2026 (E40) Acht Tage später lässt sich die Erste Kreisbeigeordnete zitieren, der Landkreis habe „Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen", man müsse „einen Weg finden", und: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Auf Seite 2 der Druckausgabe steht es noch einmal, als letzter Absatz: „Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden." Derselbe Artikel sagt weiter oben, die Schule arbeite seit Jahren daran, ein Runder Tisch habe dreimal beraten. Bewertung der Verfasser. Für das Ministerium ist der Vorgang abgeschlossen: Toiletten offen, Schlüssel abgeschafft, Anliegen erfüllt. Für den Landkreis ist er offen, und der Status, der nicht bleiben kann, ist derselbe, den das Ministerium als Lösung beschreibt. Ein „neuer Anlauf" nach über zwei Jahren Arbeitsgruppen und drei Runden Tischen bedeutet: Die Suche nach einer dauerhaften Lösung beginnt jetzt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr. Wie man den Weg des Vaters auch bewertet, das ist sein Ergebnis. Gefragt, ob das Anliegen erledigt ist, wurde der Beschwerdeführer von keiner der beiden Stellen. Erledigt ist für ihn, was er am 14. August verlangt hat: offene Türen. Nicht erledigt ist, was seit dem 6. Oktober im Raum steht: dass die Türen wieder zugehen und die Verantwortung dafür bei dem liegen soll, der sie geöffnet hat. Offene Fragen Gestellt am 6. Oktober 2026. Die Antworten werden hier mit Datum dokumentiert, das Ausbleiben auch. An die Redaktion Wann ist das Foto entstanden, von wem, in welchem Raum? Hat die Redaktion das vor dem Abdruck geprüft? Warum wurde der Beschwerdeführer zu den Aussagen, die ihn betreffen, vor der Veröffentlichung nicht gehört, obwohl ein Gespräch stattgefunden hatte? Warum nennt der Artikel die Dokumentation nicht, aus der die Redaktion den Vorgang kennt und in der jedes Schreiben im Wortlaut steht? Wann wird das „Elternpaar" richtiggestellt, online und im Blatt? Wann und in welcher Form hat der Landkreis Kassel den Beschwerdeführer um ein Gespräch gebeten? In seinen fünf Schreiben steht es nicht. Liegt der Redaktion die Originaldatei des Fotos mit Metadaten vor, und wird sie herausgegeben? An die Schule Welcher Schaden ist wann entstanden, und wurde er, wie frühere Vorfälle (E07), dem Schulträger und der Polizei gemeldet? Zeigt das Foto den gemeldeten Schaden, und wann wurde es aufgenommen? Wie oft wurden seit dem 4. September Seife, Papier und Handtücher nachgefüllt, und wie oft fehlten sie? Wann war der „Fall mit Pfefferspray" mit zwei Rettungswagen-Abholungen, wurde er als Schulunfall gemeldet, und was hat er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun? War das Spray ein Reizstoffsprühgerät nach dem Waffengesetz, und wurden Schulaufsicht und Polizei benachrichtigt, wie es der Erlass des Kultusministeriums vorsieht? Wann wurde das Foto aufgenommen, und warum zeigt es die Toilette mit der Absperrung, die heute nicht mehr so besteht? An den Landkreis Welcher „Status" kann nicht bleiben: der Vandalismus oder die offenen Türen? Worüber spricht der Landkreis mit dem Ministerium, das den Vorgang für erledigt hält? Wann hat der Landkreis dem Beschwerdeführer ein Gespräch angeboten? Datum und Schreiben. Warum ist die Lösung der Ahnatal-Schule, zehn Kilometer entfernt, im selben Landkreis, seit Mai 2026 in Betrieb, in zwei Jahren Runder Tisch nicht in Immenhausen angekommen? Der Artikel im Original Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem ProblemHNA, Lokales Hofgeismar/Immenhausen, 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, von Katharina Breuning. Öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab. Schultoiletten sind Streitthema. Immenhäuser Gesamtschule kämpft mit Vandalismus-ProblemHNA, Druckausgabe, Dienstag, 6. Oktober 2026, Lokales Seite 1, von Katharina Breuning. Derselbe Text wie online, ohne Vorspann und ohne Zwischenüberschrift. „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht"HNA, Druckausgabe, Dienstag, 6. Oktober 2026, Kreisteil Hofgeismar Seite 2, von Katharina Breuning. Mit dem Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen" derselben Autorin. Nur gedruckt. Die Druckausgabe wurde am 6. Oktober 2026 um 14:15 Uhr seitenweise fotografiert und im Wortlaut abgeschrieben. Die Online-Fassung wurde am 6. Oktober 2026 um 12:15 Uhr vollständig gesichert, mit Seitenquelltext, Bildschirmfoto und dem Foto in allen ausgelieferten Größen. Sollte der Artikel geändert werden, wird die Änderung hier mit Datum festgehalten. Die gesicherte Fassung steht berechtigten Stellen auf Anfrage zur Verfügung. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus dem im Quellenteil dokumentierten Schriftverkehr (14.08.2026 bis 07.10.2026), aus dem zitierten Artikel und aus der Antwort der Redaktion vom 07.10.2026. Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Schilderungen aus Elternsicht, Berichte von Kindern und Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zu dieser Seite Der Artikel wird Satz für Satz zitiert, weil jeder Satz geprüft wird. Das Foto wird als Bildzitat gezeigt, weil es Gegenstand der Prüfung ist (§ 51 UrhG), mit Quellenangabe (§ 63 UrhG). Die Rechteinhaber können jederzeit die Entfernung der Abbildung verlangen, sie wird dann unverzüglich entfernt und durch eine Beschreibung ersetzt. Die Autorin wird genannt, weil sie den Artikel namentlich gezeichnet hat. Schulleiterin und Erste Kreisbeigeordnete werden als Amtsträgerinnen in Ausübung ihres Amtes genannt, so wie der Artikel sie nennt. Die wahrheitsgemäße Auseinandersetzung mit veröffentlichter Berichterstattung ist von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Status dieser Seite Veröffentlicht am 6. Oktober 2026. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Zuletzt ergänzt am 22. Oktober 2026 um die Datierung des Fotos durch den Landkreis. Seit diesem Tag wird die Seite nicht mehr fortgeschrieben, siehe Fazit. Sie bleibt online. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 4. DAS GEGENSTÜCK: DER ARTIKEL, GESCHRIEBEN MIT DER AKTE https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/hak.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht PressemappeDer Artikel vom 6. Oktober, geprüftDas Gegenstück Stand: 6. Oktober 2026 So hätte der Artikel aussehen können. Am 6. Oktober 2026 schrieb die HNA über die Toiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule. Der Artikel ist auf der Seite Der Artikel Satz für Satz geprüft. Hier steht derselbe Artikel noch einmal, geschrieben mit der Akte. Dieselben Stimmen von Schulleitung und Landkreis, unverändert zitiert. Dazu die Zahlen und Schreiben, die in der Zeitung fehlen. Keine Satire. Jede Tatsache trägt die Nummer des Schreibens, in dem sie nachzulesen ist. Gegenstück Kein Presseerzeugnis. Ein erfundener Zeitungstitel, ein echter Vorgang. So liest sich der Artikel vom 6. Oktober, wenn jede Aussage an der Akte geprüft und jede Zahl genannt wird. Was anders ist 1HAK · Hessische Allgemeine für KinderrechteDienstag, 6. Oktober 2026 · Lokales Eine Toilette für 650 Schüler, zwei Jahre lang Gesamtschule Immenhausen: Seit dem 4. September sind die Türen offen. Schule und Landkreis sprechen von Vandalismus und einem fehlenden Gespräch. Die Akte zeigt, was vorher war. Immenhausen – Rund zwei Jahre lang waren die Jungentoiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule während des Unterrichts abgeschlossen. Wer musste, meldete sich bei der Lehrkraft ab, holte im Sekretariat einen Schlüssel und ging zu einer einzelnen „Nottoilette". Eine Toilette für den ganzen Campus, auf dem es nach Angaben der Schulleitung „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof" gibt.E07 Das Staatliche Schulamt bestätigte das Verfahren im August: Der Zugang laufe „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt".E14 Der Grund, den die Schule nennt, ist Vandalismus. „Immer wieder kam es zu Vandalismus auf der Jungentoilette", sagt Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist. Schriftlich beschrieb sie ihn im August so: „hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert".E07 Das Abschließen habe ihn „spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden". Schülerparlament, Projektwoche, Verhaltenskodex, Austausch mit dem Landkreis: „Wir haben keine andere Lösung gefunden", sagt die Schulleiterin. Dass es den Vandalismus gibt, bestreitet niemand. Auch nicht der Vater, der im August eine Mängelanzeige schrieb. Was in dieser Rechnung fehlt, sind die anderen. Rund 650 Schülerinnen und Schüler besuchen die Gesamtschule. Die Arbeitsstättenregel ASR A4.1, der Maßstab für Sanitärräume, sieht für diese Zahl über 40 Sanitäreinheiten vor.E22 Während des Unterrichts war eine nutzbar. Die Akte: 41 Schreiben zwischen Schule, Schulamt, Landkreis, Ministerium und Landtag, hier auf der Tafel. Ein Foto der Toilette steht an dieser Stelle nicht. Das einzige, das es gibt, trägt kein Datum.Abbildung: Kinder müssen dürfen Grundrechte im Unterricht Die Mängelanzeige vom 14. August benennt, worum es geht: die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, die Fürsorgepflicht der Schule nach dem Hessischen Schulgesetz, den Hygieneplan nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes.E01 Die Antwort der Schulleitung kam am selben Tag: Ein „pauschales Verbot" gebe es nicht, aber „ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden". Fristen nehme sie nur von Dienstvorgesetzten entgegen.E02 Drei Fristen, kein Vorschlag Der Vater setzte drei Fristen: den 24. August,E01 den 28. AugustE08 und den 1. September, 12 Uhr.E18 Der Landkreis antwortete, das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können, das Abschließen sei „nur als kurzfristige Maßnahme" erfolgt.E12 Das Schulamt erklärte die Regelung für „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen".E14 Einen Lösungsvorschlag enthielt keine der Antworten. Am 1. September um 12 Uhr schrieb der Vater: „Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen."E20 Vorschläge von der ersten Mail an Schon die Mängelanzeige forderte „wirksame Aufsicht, um Verunreinigungen und Vandalismus einzudämmen".E01 Am 25. August schrieb der Vater dem Bürgermeister drei konkrete Vorschläge: jeder Lehrkraft einen Toilettenschlüssel, den Schüler kurz mitnehmen und zurückgeben. Fehlende WC-Brillen ersetzen und die tägliche Reinigung sichern. Rauchmelder in den Toiletten, statt Teile der Anlage für alle zu sperren.E10 Im Dossier vom 27. August heißt es: „Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt."E18 Eine Antwort auf die Vorschläge gibt es bis heute nicht. Warum kein Gespräch mit der Schulleitung Die Schulleitung bot am 14. August ein Gespräch an.E02 Der Vater nahm es nicht an, und der Grund stand bereits in der Mängelanzeige: Nach einem Vorfall im Schuljahr davor, den die Schule mit dem Satz beendet hatte, die Sachverhalte hätten sich „so nicht bestätigt",E00 sei „das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft".E01 Seitdem läuft alles schriftlich. Am 2. September saß der Vater über eine Stunde beim BürgermeisterE28 und sagte dort zu, an einem vom Bürgermeister moderierten Gespräch mit der Schulleitung teilzunehmen. Es hat bisher niemand abgerufen. Der Landkreis hat nie gefragt Schuldezernentin Silke Engler sagt: „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht." Der Landkreis hat dem Vater fünf Schreiben geschickt.E12E15E19E31E39 In keinem steht eine Gesprächsanfrage. Das letzte vom 16. September endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."E39 Im selben Schreiben teilt der Landkreis mit, die Regelung sei „verändert worden", eine Anweisungsbefugnis gegenüber der Schule habe der Landrat nicht. Zehn Kilometer entfernt An der Ahnatal-Schule in Vellmar, im selben Landkreis, beim selben Schulträger, öffnen die Schüler die Toiletten seit Mai 2026 mit einer persönlichen Chipkarte. Wer wann drin war, bleibt 72 Stunden gespeichert. Die Freiherr-vom-Stein-Schule nennt in ihrer Stellungnahme „Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel".E07 Die Lösung ist zehn Kilometer entfernt. In zwei Jahren ist sie nicht in Immenhausen angekommen. Die Türen sind offen Am 2. September ging eine Petition an den Hessischen Landtag.E32 Der Vorsitzende des Petitionsausschusses telefonierte am 3. und 4. September mit dem Vater.E35 Am 4. September waren die Toiletten offen, mit Seife.E36 Das Kultusministerium hatte am selben Tag eine Stellungnahme des Schulamts angefordertE38 und schrieb am 28. September: Dem Anliegen sei „zwischenzeitlich entsprochen", es stünden „sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung".E40 Zwischen Mängelanzeige und offener Tür lagen 21 Tage. Zwischen dem Abschließen und der Mängelanzeige zwei Jahre. Jetzt sagt die Schuldezernentin über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Der Landkreis habe das Kultusministerium eingeschaltet, gemeinsam solle „nach einer dauerhaften Lösung" gesucht werden. Nach zwei Jahren Arbeitsgruppen und drei Runden Tischen beginnt diese Suche jetzt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr. Neu: ein Fall mit Pfefferspray Die Schulleiterin berichtet, es habe „in der Vergangenheit einen Fall mit Pfefferspray" gegeben, zwei Schüler seien mit dem Rettungswagen abgeholt worden. In ihrer Stellungnahme vom August, die die Vorfälle der vergangenen zwei Jahre aufzählt, kommt er nicht vor.E07 Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen, und an hessischen Schulen sind sie seit dem Schuljahr 2025/26 per Erlass verboten. Wann der Fall war, ob er als Schulunfall gemeldet wurde und ob Schulaufsicht und Polizei informiert wurden, ist offen. Die Fragen sind gestellt. In Zahlen 650 Schülerinnen und SchülerE22 1 Toilette während des UnterrichtsE14 über 40 Sanitäreinheiten nach ASR A4.1E22 2 Jahre Dauer der SperreE07 3 Fristen, alle verstrichenE20 0 Lösungsvorschläge der Behörden bis zum 1. September 21 Tage von der Mängelanzeige bis zur offenen Tür 41 Schreiben in der Akte 10 km bis zur Schule mit Chipkarte Nachlesen Alle Schreiben im Wortlaut: Quellen. Der Weg in sieben Wochen: Chronologie. Der Zeitungsartikel, Satz für Satz: Der Artikel. Kommentar Die Rechnung zahlten die Kinder Die Verfasser · Kinder müssen dürfen Eine Schultoilette ordentlich zu hinterlassen, sollte keine besondere Leistung sein. Das stimmt. Und es stimmt, dass einige wenige das nicht schaffen. Nur: Zwei Jahre lang haben nicht die wenigen bezahlt. Bezahlt haben 650 Kinder, mit einem Gang zum Sekretariat, einem Schlüssel in der Hand und einer Toilette für alle. Eine Schule muss auf Vandalismus reagieren, natürlich. Abschließen ist eine Reaktion. Eine Lösung ist es nicht, das hat die Schulleitung selbst aufgeschrieben. Zehn Kilometer entfernt gab es eine, seit Mai. Man hätte anrufen können. Stattdessen brauchte es eine Mängelanzeige, drei Fristen, ein Dossier, eine Petition und drei Wochen, bis eine Tür aufging, die nie hätte zu sein dürfen. Und als sie offen war, stand in der Zeitung, ein „Elternpaar" habe nie das Gespräch gesucht. Die Akte sagt: ein Vater, vierzig Schreiben, kein einziges Gespräch angefragt. Die Erwartung wäre denkbar einfach: eine Toilette so bereitzustellen, wie man sie seinem eigenen Kind wünscht. Offen. Warum es diese Seite gibt Der Artikel der HNA vom 6. Oktober 2026 übernimmt die Darstellung von Schulleitung und Landkreis. Er nennt nicht, dass es eine Toilette für 650 Schüler war, nicht die Fristen, nicht die Vorschläge, nicht die Schreiben, nicht die Lösung im Nachbarort. Die Prüfung steht auf der Seite Der Artikel. Diese Seite zeigt, was aus demselben Material wird, wenn man die Akte danebenlegt. Die Zitate von Schulleitung und Schuldezernentin stammen aus dem HNA-Artikel und sind unverändert. Alles andere stammt aus den Schreiben, die hier seit dem 14. August 2026 im Wortlaut dokumentiert sind. Nichts ist erfunden, nichts zugespitzt. Das ist der Unterschied zur Satire. Fair für beide Seiten. Der Vandalismus steht drin, mit den Worten der Schule. Die Bemühungen der Schule stehen drin. Dass der Vater das Gespräch mit der Schulleitung nicht wollte, steht drin, mit dem Grund. Was dazukommt, sind die Zahlen und die Schreiben. Wer eine Tatsache hier für falsch hält, findet neben ihr die Nummer des Schreibens und kann nachlesen. Was anders ist als in der Zeitung Die Zahl.Eine Toilette für rund 650 Schüler, über 40 wären vorgeschrieben (E22, E14). Die HNA nennt „eine Notfalltoilette", ohne Zahl. Die Grundrechte.Artikel 1 und 2 Grundgesetz, Fürsorgepflicht, Infektionsschutz (E01). In der HNA kommt kein Gesetz vor. Die Fristen.Drei, alle ohne Vorschlag verstrichen (E01, E08, E18, E20). In der HNA: „Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet." Die Vorschläge.Aufsicht, Schlüssel bei der Lehrkraft, Reinigung, Rauchmelder, ein kurzes Konzept (E01, E10, E18). In der HNA: keine. Das Gespräch.Ein Vater, kein Paar. Ein Angebot der Schule, abgelehnt mit Grund (E02, E01). Beim Bürgermeister die Zusage zu einem von ihm moderierten Gespräch. Keine Anfrage des Landkreises in fünf Schreiben (E12, E15, E19, E31, E39). In der HNA: „nie das persönliche Gespräch gesucht". Die Lösung.Chipkarte an der Ahnatal-Schule seit Mai 2026, zehn Kilometer entfernt, selber Schulträger. In der HNA steht sie im Kasten, ohne den Satz, dass sie in zwei Jahren nicht nach Immenhausen kam. Das Ministerium.„Dem Anliegen entsprochen", „sämtliche Toiletten dauerhaft" (E40). In der HNA: Der Landkreis habe das Ministerium „eingeschaltet", um eine Lösung zu suchen. Das Foto.Hier keines. In der HNA ein undatiertes Foto der Schule als Beleg für „kaum offen, schon wieder verwüstet". Die Prüfung steht dort. Rechtliches zu dieser Seite „HAK · Hessische Allgemeine für Kinderrechte" ist ein erfundener Titel. Es gibt diese Zeitung nicht. Die Seite steht in keiner Verbindung zur HNA, zu ihrem Verlag oder zu einer anderen Redaktion und gibt sich nicht als deren Erzeugnis aus. Die Gestaltung lehnt sich an das Bild einer Lokalzeitungsseite an, nicht an eine bestimmte. Die Zitate von Schulleitung und Schuldezernentin stammen aus dem HNA-Artikel vom 6. Oktober 2026 (Original) und werden zum Zweck der Auseinandersetzung mit diesem Artikel zitiert (§ 51 UrhG). Alle übrigen Zitate stammen aus den auf dieser Website dokumentierten Schreiben. Amts- und Funktionsträger sind in ihrer dienstlichen Funktion genannt, Kinder und Privatpersonen nicht. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus dem im Quellenteil dokumentierten Schriftverkehr (14.08.2026 bis 06.10.2026) und aus dem zitierten Artikel. Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Schilderungen aus Elternsicht, Berichte von Kindern und Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zu dieser Seite „HAK · Hessische Allgemeine für Kinderrechte" ist ein erfundener Titel und kein Presseerzeugnis. Die Seite steht in keiner Verbindung zur HNA oder zu einer anderen Redaktion. Die Zitate von Schulleiterin und Erster Kreisbeigeordneter stammen aus dem HNA-Artikel vom 6. Oktober 2026 und werden zum Zweck der Auseinandersetzung mit diesem Artikel zitiert (§ 51 UrhG). Beide werden als Amtsträgerinnen in Ausübung ihres Amtes genannt. Kinder und Privatpersonen werden nicht genannt. Status dieser Seite Veröffentlicht am 6. Oktober 2026. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite wird fortgeschrieben, wenn die Akte wächst. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 5. QUELLEN: DER VOLLSTÄNDIGE SCHRIFTVERKEHR E01 BIS E51 https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/quellen.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 22. Oktober 2026 · Öffentlich seit 1. September 2026, 12:01 Uhr · Abgeschlossen Quellen. Hier steht der komplette Schriftverkehr im Volltext, dazu die Fundstellen aller zitierten Rechtsnormen. Signaturen, Vertraulichkeitshinweise und zitierte Vorkorrespondenz sind aus Platzgründen entfernt, der inhaltliche Wortlaut ist unverändert. Namen von Kindern sind mit [Name des Kindes] anonymisiert, private Kontaktdaten von Privatpersonen geschwärzt. Schriftverkehr im Volltext E00Di, 25.11.2025 · BriefAuf der Tafel zeigen Vorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes „Sachverhalte haben sich so nicht bestätigt" Schule (Gymnasialzweigleitung) an Eltern · Brief, Durchschrift zu den Akten Dieses Schreiben liegt neun Monate vor der Mängelanzeige. Es ist hier dokumentiert, weil die Mängelanzeige vom 14. August 2026 (E01) sich auf diesen Vorgang bezieht: „Da bereits frühere Vorfälle wie der Mobbing-Fall im vergangenen Schuljahr trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft." Der Vater hatte der Schulleiterin den schriftlichen Bericht seines Sohnes persönlich übergeben. Die Antwort kam von der Gymnasialzweigleitung. Name des Kindes, Anschrift und Name der Lehrkraft sind hier entfernt. Der Bericht des Kindes selbst liegt den Verfassern nicht mehr vor. Protokoll vom 12.11.2025 Sehr geehrte Frau März, sehr geehrter Herr März, ich habe das von [Name des Kindes] verfasste und von Ihnen eingereichte Protokoll zu der Situation im bzw. nach dem Sportunterricht am 12.11.2025 erhalten und den Sachverhalt geprüft. Auf Grundlage der mir schriftlich vorliegenden Aussagen von der Lehrperson sowie den beteiligten Schülern, komme ich zu dem Ergebnis, dass die im eingereichten Protokoll dargestellten Sachverhalte sich so nicht bestätigten, die Situation jedoch mit allen Beteiligten angemessen aufgearbeitet wurde. Für weitere Fragen steht Ihnen der Klassenlehrer, [Name der Lehrkraft], selbstverständlich zur Verfügung, in dessen Zuständigkeit auch die Klärung derartiger Klassengeschäfte fällt. Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung und verbleibe mit freundlichen Grüßen, [Name] OStRin Gymnasialzweigleitung Durchschrift: Zu den Akten E01Fr, 14.08.2026 · 13:12Auf der Tafel zeigen Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08. Eltern an Schulleitung · in Kopie: Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Schulträger Landkreis Kassel, Schulelternbeirat Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist, als Vater von [Name des Kindes], Schüler der 7. Klasse im Gymnasialzweig (G7A) Ihrer Schule, wende ich mich heute mit einer dringenden Beschwerde und Mängelanzeige an Sie. Seit nunmehr über einem Jahr herrschen an der Freiherr-vom-Stein-Schule im Bereich der Schülertoiletten untragbare Zustände, die sowohl die Gesundheit als auch die Würde der Schülerinnen und Schüler massiv beeinträchtigen: 1. Mangelhafte Hygiene und bauliche Vernachlässigung In den Sanitärräumen fehlen regelmäßig grundlegende Hygieneartikel wie Toilettenpapier, Seife sowie Einmalhandtücher oder funktionierende Vorrichtungen zum Abtrocknen der Hände. Zudem fehlen WC-Brillen teilweise komplett oder sind beschädigt, und es fehlt an wirksamer Aufsicht, um Verunreinigungen und Vandalismus einzudämmen. Dieser Zustand verstößt unmittelbar gegen: § 36 in Verbindung mit § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie den verbindlichen Rahmen-Hygieneplan des Landes Hessen für Schulen, der die durchgehende Bereitstellung von Flüssigseife aus Spendern, Toilettenpapier und Einmalhandtüchern vorschreibt. Die Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 102-601) bezüglich der Sicherheit und Gesundheit in Schulen. Die Pflichten des Schulträgers gemäß Hessischem Schulgesetz zur ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage. 2. Rechtswidriges Verbot des Toilettengangs während des Unterrichts Erschwerend kommt hinzu, dass den Schülerinnen und Schülern der Gang zur Toilette während der regulären Unterrichtszeit pauschal untersagt wird. Selbst in dringenden Fällen und nach persönlicher Vorsprache im Sekretariat wird den Kindern der Zugang mit der pauschalen Begründung verweigert, dass die Toiletten während des Unterrichts verschlossen bleiben und sie bis zur Pause warten müssen. Dieses Vorgehen ist rechtlich unhaltbar und verstößt gegen fundamentale Grundrechte sowie dienstliche Pflichten: Verstoß gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz). Das Verrichten der Notdurft ist ein elementares Grundbedürfnis, das Schülern bei dringendem Bedarf nicht verwehrt werden darf. Das erzwungene Einhalten führt nachweislich zu Schmerzen sowie gesundheitlichen Risiken. Verletzung der gesetzlichen Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule und der Lehrkräfte gemäß Hessischem Schulgesetz. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder erzwungenem Einhalten tangiert dieses Verhalten strafrechtliche Tatbestände wie Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) sowie Nötigung (§ 240 StGB). Dass ich diesen formellen Weg wähle, begründet sich auch in den bisherigen Erfahrungen Bereits auf dem Elternabend in dieser Woche wurde die unhaltbare Toilettensituation von Elternseite thematisiert, seitens der Schule jedoch verharmlosend abgetan. Da bereits frühere Vorfälle wie der Mobbing-Fall im vergangenen Schuljahr trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft. Aufforderung und Fristsetzung Ich fordere Sie hiermit auf, bis spätestens Montag, den 24. August 2026, folgende Maßnahmen umzusetzen und mir schriftlich zu bestätigen: Das pauschale Verbot des Toilettengangs während des Unterrichts sowie das Abschließen der Sanitäranlagen während der Unterrichtszeiten mit sofortiger Wirkung aufzuheben und das Lehrerkollegium sowie das Sekretariat unmissverständlich anzuweisen, dass Schülerinnen und Schülern bei dringendem Bedarf jederzeit der Zugang zu einer sauberen Toilette gewährt werden muss. Die durchgehende Grundausstattung mit Seife, Toilettenpapier und Papierhandtüchern sicherzustellen und in Abstimmung mit dem Schulträger (Landkreis Kassel) die Instandsetzung defekter und abgesperrter Sanitäranlagen unverzüglich in die Wege zu leiten. Sollte bis zum 24. August 2026 keine schriftliche Bestätigung über die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen vorliegen, behalte ich mir folgende rechtliche Schritte ausdrücklich vor: Einreichung einer formellen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel; Beantragung einer unangekündigten hygienischen Sonderbegehung durch das Gesundheitsamt Region Kassel gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz; Prüfung weiterer juristischer Schritte; Freistellung meines Sohnes vom Präsenzunterricht auf ärztliches Attest, sollte durch die unhygienischen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen das Kindeswohl weiterhin beeinträchtigt werden. Zur Gewährleistung einer zeitnahen Abstimmung zwischen allen Verantwortlichen geht dieses Schreiben gleichzeitig in Kopie an das Staatliche Schulamt, das Gesundheitsamt Region Kassel, den Schulträger Landkreis Kassel und den Schulelternbeirat. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E02Fr, 14.08.2026 · 17:07Auf der Tafel zeigen Antwort der Schulleitung: „kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung" Schulleitung (Dr. Tina Hoffmann-Deist) an Eltern Sehr geehrter Herr März, vielen Dank für Ihre Mail und die zahlreichen Hinweise. Es tut mir sehr leid zu lesen, dass Sie das Gefühl haben, dass Ihre Anliegen verharmlost werden. Zunächst möchte ich jedoch klarstellen, dass es kein pauschales Verbot gibt, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Für den unbeaufsichtigten Besuch des WCs muss lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden, der dann die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermöglicht. Da mein Büro an das Sekretariat angrenzt, kann ich Ihnen versichern, dass diese Möglichkeit rege genutzt wird. Es gab nie ein pauschales Verbot, lediglich waren uns im letzten Schuljahr vorübergehend die Schlüssel ausgegangen, da Schüler sie nicht zurückbrachten und stattdessen unbefugt, auch an Wochenenden und Nachmittagen, die WCs nutzten. Der Schulträger sowie die Polizei wurden darüber selbstverständlich informiert. Seien Sie versichert, dass sowohl die Lehrkräfte, als auch die Elternbeiräte, die Vorsitzenden des Elternbeirats, die Schülervertretung, Vertreter des Schulträgers sowie der Haustechniker, unsere Hausmeister und Reinigungskräfte mehr als bemüht sind, das Thema regelmäßig mit mir und in Arbeitsgruppen zu besprechen, sinnvolle Lösungen für die Problematik zu finden, zu erproben und anzupassen. Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe. Vielleicht erkennen Sie, anhand meiner zeitnahen Rückmeldung, dass mir dieses Thema am Herzen liegt und verschiedene Akteure der Schulgemeinde sehr bemüht sind, gemeinsame Lösungen zu finden, somit wird z.B. in diesem SJ eine doppelte Toilettenaufsicht erprobt. Abschließend weise ich daraufhin, dass ich Fristsetzungen von meinen Dienstvorgesetzten entgegennehme. Sehr gern biete ich Ihnen aber einen persönlichen Gesprächstermin an, individuell vereinbart oder im Rahmen der offenen Sprechstunde der Schulleitung, jeden ersten Mittwoch des Monats ab 14.30 Uhr, Anmeldung über das Sekretariat. Beste Grüße Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin E03Fr, 14.08.2026 · 17:49Auf der Tafel zeigen Replik: Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen Eltern an Schulleitung · in Kopie: Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger, Schulelternbeirat Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich eingangs zwei Punkte klarstellen Abgrenzung zu vergangenen Vorgängen: Dass ich eine frühere Thematik seinerzeit nicht weiter verfolgt habe, beruhte ausschließlich auf dem ausdrücklichen Wunsch meines Sohnes, da es damals primär ein anderes Kind betraf und die Zuständigkeiten dort anders gelagert waren. Die aktuelle Situation betrifft meinen Sohn und seine Mitschüler jedoch unmittelbar in ihren elementaren Grundbedürfnissen und ihrer Gesundheit. Als Sorgeberechtigter nehme ich meine Fürsorgepflicht hier uneingeschränkt wahr. Zweck der Fristsetzung: Die gesetzte Frist war selbstverständlich keine dienstrechtliche Weisung, sondern eine faire und transparente Frist zur außerbehördlichen Abhilfe, bevor übergeordnete Instanzen mit dem Vorgang befasst werden. Zu Ihren inhaltlichen Ausführungen halte ich fest Ihre Stellungnahme bestätigt den von mir geschilderten Sachverhalt in wesentlichen Teilen: Faktische Zugangsbeschränkung: Die Koppelung des Toilettengangs an die Abholung eines Schlüssels im Vorzimmer der Schulleitung für eine gesonderte „Nottoilette" stellt eine erhebliche organisatorische und psychologische Hürde dar. Der unbeeinträchtigte Zugang zu sanitären Anlagen ist ein elementares physiologisches Grundbedürfnis sowie Bestandteil der schulischen Fürsorgepflicht (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 GG). Eine Beschränkung verletzt die Intimsphäre und Würde der Schüler. Unterversorgung im vergangenen Schuljahr: Sie bestätigen schriftlich, dass den Schülern zeitweise keine Schlüssel zur Verfügung standen und damit de facto kein Zugang zu einer Nottoilette bestand. Bauliche oder schulsicherheitstechnische Defizite dürfen nicht zu Lasten der Grundversorgung der Schüler kompensiert werden. Ungleichbehandlung und ungelöster Zustand: Sie räumen ein, dass für die Jungentoiletten seit geraumer Zeit keine hygienisch und organisatorisch tragfähige Lösung existiert. Kollektive Einschränkungen für eine gesamte Schülergruppe aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner sind rechtlich nicht haltbar. Weiteres Vorgehen Da Sie richtigerweise darauf verweisen, dass Sie Weisungen ausschließlich von Ihren Dienstvorgesetzten entgegennehmen, und da die Schulleitung nach eigener Aussage seit längerer Zeit keine funktionierende Lösung für diesen Zustand herbeiführen konnte, werde ich diesen Vorgang nun an die dafür zuständigen Stellen weiterleiten: das Staatliche Schulamt zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und Durchsetzung der schulischen Fürsorgepflicht sowie den Schulträger zur Überprüfung und Behebung der baulichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Mängel. Die bisherigen Gesprächsteilnehmer belasse ich in dieser Nachricht zur vollständigen Dokumentation und Transparenz im CC. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E04Fr, 14.08.2026 · 18:09Auf der Tafel zeigen Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Sehr geehrte Damen und Herren, als gesetzlicher Vertreter meines Sohnes [Name des Kindes], Schüler der Klasse G7A an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (Schulleitung: Frau Dr. Tina Hoffmann-Deist), zeige ich Ihnen hiermit als zuständigem Schulträger gravierende bauliche, hygienische und organisatorische Missstände bei den Schultoiletten an. Hintergrund Nach schriftlicher Auskunft der Schulleiterin sieht sich die Schule derzeit außerstande, die Jungentoiletten in einem hygienisch und baulich einwandfreien Zustand zu halten. Begründet wird dies mit Vandalismus sowie unbefugtem Zugang Dritter an Nachmittagen und Wochenenden. Als Reaktion darauf werden Toiletten dauerhaft verschlossen und der Zugang auf eine einzelne, schlüsselpflichtige „Nottoilette" beschränkt. Zudem fehlten im Vorjahr zeitweise sogar diese Schlüssel gänzlich. Zuständigkeit des Schulträgers Als Schulträger obliegt dem Landkreis Kassel die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung, Instandhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Schulanlagen. Dazu gehören zwingend: ausreichende, funktionsfähige und saubere Sanitäranlagen (gemäß Hessischem Rahmenhygieneplan für Schulen sowie Arbeitsstätten- und Schulbaurichtlinien), sichere Schließ- und Zugangskonzepte gegen unbefugten Zutritt außerhalb der Schulzeiten sowie ausreichende Reinigungsintervalle und robuste, vandalismussichere Sanitärinstallationen. Bauliche Defizite oder Mängel im Schließkonzept dürfen nicht dazu führen, dass schulpflichtige Kinder im Schulalltag keinen freien Zugang zu funktionierenden WCs haben. Aufforderung Den baulichen und hygienischen Zustand der Schultoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen unverzüglich vor Ort zu überprüfen. Bauliche, technische und reinigungsbezogene Maßnahmen zu ergreifen, um einen ordnungsgemäßen, hygienischen Betrieb der regulären WCs sicherzustellen. Ein Schließsystem zu implementieren, das Missbrauch außerhalb der Schulzeiten verhindert, ohne die Schüler während des Schulbetriebs in ihren elementaren Grundbedürfnissen einzuschränken. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen seitens des Landkreises hierzu veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E05Fr, 14.08.2026 · 18:12Auf der Tafel zeigen Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Sehr geehrte Damen und Herren, als gesetzlicher Vertreter meines Sohnes [Name des Kindes], Schüler der Klasse G7A an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, wende ich mich mit einer dringlichen Aufsichtsbeschwerde an Sie. Sachverhalt An der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen ist der freie und ungehinderte Zugang zu sanitären Anlagen für Schüler (insbesondere der Jungentoiletten) während der Unterrichts- und Schulzeit massiv eingeschränkt. Faktische Zugangssperre Die regulären Jungentoiletten sind verschlossen. Schüler müssen im laufenden Unterricht um Erlaubnis bitten, quer durch das Schulgebäude zum Sekretariat/Vorzimmer der Schulleitung gehen, dort nach einem Schlüssel fragen und erhalten dann erst Zugang zu einer separaten „Nottoilette". Schriftliches Eingeständnis der Schulleitung Auf meine schriftliche Rüge hin räumte die Schulleiterin schriftlich ein, dass der Zugang für Jungen ausschließlich über das Abholen eines Schlüssels im Sekretariat zu einer gesonderten Nottoilette erfolgt; dass im vergangenen Schuljahr den Schülern zeitweise überhaupt keine Schlüssel zur Verfügung standen; dass die Schule seit geraumer Zeit keine hygienisch und organisatorisch tragfähige Lösung für die Jungentoiletten finden konnte; und dass sie Fristsetzungen und Weisungen ausschließlich von ihren Dienstvorgesetzten entgegennehme. Rechtliche Würdigung Der Toilettengang ist ein unaufschiebbares, physiologisches Grundbedürfnis. Die Praxis, Schüler vor dem Schulsekretariat um Einzelschlüssel für eine „Nottoilette" bitten zu lassen, verletzt deren Intimsphäre, führt zu sozialer Stigmatisierung und verstößt gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule sowie Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Eine Kollektivmaßnahme gegen alle männlichen Schüler aufgrund einzelner Vandalismusvorfälle ist pädagogisch wie schulrechtlich unzulässig. Antrag Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten und die Schulleitung anzuweisen, den barrierefreien und würdevollen Zugang zu funktionsfähigen sanitären Anlagen während des gesamten Schultages dauerhaft sicherzustellen. Das rechtswidrige Schlüssel- und Nottoiletten-System mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Über die von Ihnen veranlassten Schritte bitte ich um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E06Mo, 17.08.2026 · 13:33Auf der Tafel zeigen Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08. Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Schulleitung · in Kopie: Eltern Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist, die unten stehende Beschwerde leite ich Ihnen mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 20.08.2026 weiter. Vielen Dank. Freundliche Grüße, im Auftrag Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel E07Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08.Auf der Tafel zeigen Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung Schulleitung an Staatliches Schulamt · den Eltern zugeleitet als Anhang zu E14 Sehr geehrter Herr Sprafke, sehr gern beziehe ich Stellung zur Beschwerde von Herrn März. An der Freiherr-vom-Stein-Schule ist der Zugang zu den Jungentoiletten während der Unterrichts- und Schulzeit nicht massiv eingeschränkt. Aufgrund von wiederkehrenden Vandalismusvorfällen und Verabredungen zum Regelbruch während des Unterrichts in der Jungentoilette, werden die Schüler aufgefordert, wenn sie, während des Fachunterrichts, zur Toilette gehen müssen, einen Schlüssel für eine Einzeltoilette im Sekretariat abzuholen. Von einer Zugangssperre oder Verletzung der Intimsphäre, von sozialer Stigmatisierung und einem Verstoß gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht kann hier nicht die Rede sein. Zunächst müssen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eine aufsichtsführende Lehrkraft informieren, wenn sie den Unterricht verlassen möchten, um zur Toilette zu gehen. Dies geschieht zu ihrer eigenen Sicherheit. Leider gibt es auf dem Campus der FvSS keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof. Das Sekretariat ist von allen Gebäuden aus problemlos zu erreichen, der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden. Die Sekretärinnen haben ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen, stellen aber nicht in Frage, dass Kinder und Jugendliche zur Toilette gehen dürfen. Meine Tür zum Sekretariat ist meist geöffnet, sodass ich diese Situation regelmäßig mitbekomme. Diese Vorgehensweise hat in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden. Es ist unser vorrangiges Ziel als Schulgemeinde, nutzbare und möglichst hygienische Toiletten anbieten zu können. Haustechniker, Hausmeister und Reinigungskräfte sind ebenso bemüht, angemessene Bedingungen zu gewährleisten. Wenn aber beispielsweise hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert werden, kann es vorrübergehend zu Engpässen kommen. Selbstverständlich sind es nur einzelne Schüler, die sich nicht an allgemein verständliche Verhaltensregeln halten. Trotzdem wird dieses sensible Thema regelmäßig in der Schulgemeinde thematisiert: im sozialen Lernen mit den Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der Sitzungen des Schulelternbeirats mit der Schulleitung, in der Gesamtkonferenz etc. Herr März geht zudem auf einen Vorfall des letzten Schuljahres ein. Auch diesen möchte ich gern richtigstellen: Die Schlüssel, die den Schülern Zugang zur Nottoilette ermöglichten, wurden im letzten Jahr entwendet, Schüler nutzten sie am Wochenende und betrieben massiven Vandalismus im Jungen-WC. Der Sachverhalt wurde umgehend dem Schulträger sowie der Polizei gemeldet. Das Jungen-WC wurde daraufhin für kurze Zeit gesperrt, bis Polizei und Haustechniker alle nötigen Beweise sichern konnten. Zudem waren keine weiteren Ersatzschlüssel verfügbar. In diesem Zeitraum von wenigen Tagen sind sowohl Lehrkräfte, als auch die Sekretärinnen sowie die Schulleitung mit Schülern in den Unterrichtsstunden zur Toilette gegangen. Der Zugang zur Toilette wurde niemals „komplett verwehrt". Verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien arbeiten seit über zwei Jahren daran, gute Lösungen zu finden, um die Problematik rund um das Jungen-WC zu beheben: Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Schulleitung gebildet (doppelte Aufsicht in großen Pausen). Das Schülerparlament aus 60 engagierten Schülerinnen und Schülern säuberte in einer Projektwoche die WCs. Der Verhaltenskodex der Schule hält Toilettenregeln fest. Dazu kommen Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel. Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100% zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen. Nichtsdestotrotz liegen hier weder Verstöße gegen das HSchG noch gegen die Menschenwürde vor. gez. Dr. Tina Hoffmann-Deist (Schulleiterin) E08Di, 25.08.2026 · 22:32Auf der Tafel zeigen Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08. Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine dringende Mängelanzeige vom 14.08.2026 bezüglich der unzureichenden Sanitär- und Hygieneversorgung an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (u. a. dauerhaft defekte/abgesperrte WC-Anlagen, fehlende Grundausstattung mit Seife, Papier und Einmalhandtüchern). Auf mein Schreiben habe ich bislang keine Eingangsbestätigung oder Information über geplante Instandsetzungsmaßnahmen erhalten. Als Schulträger obliegt dem Landkreis Kassel gemäß Hessischem Schulgesetz die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage sowie zur Gewährleistung der Hygienevorgaben nach §§ 33, 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ich bitte Sie daher höflich, aber mit Nachdruck um eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens Freitag, den 28. August 2026, welche konkreten Schritte zur Behebung der baulichen Mängel und zur Sicherstellung der lückenlosen Hygieneartikelversorgung veranlasst wurden. Sollte bis zum 28.08.2026 keine Stellungnahme vorliegen, sehe ich mich gezwungen, das Gesundheitsamt Region Kassel zur Durchführung einer unangekündigten Hygienebegehung einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E09Di, 25.08.2026 · 23:07Auf der Tafel zeigen Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) Sehr geehrter Herr Sprafke, sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine Aufsichtsbeschwerde vom 14.08.2026 bezüglich der rechtswidrigen Praxis an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. Mit Ihrer Nachricht vom 14.08.2026 hatten Sie Frau Dr. Hoffmann-Deist zu einer Stellungnahme bis zum 20.08.2026 aufgefordert. Zudem war meinerseits eine Frist bis zum 24.08.2026 gesetzt. Beide Fristen sind ergebnislos verstrichen, ohne dass mir eine Rückmeldung vorliegt. Dass hier dringender Handlungsbedarf vonseiten der Schulaufsicht besteht, zeigt das andauernde Verhalten der Schulleitung: Nach mir vorliegenden Informationen hat Frau Dr. Hoffmann-Deist selbst erst in dieser Woche erneut Schülern einer höheren Klasse während des Unterrichts explizit den Gang zur Toilette verboten. Ich muss ganz offen sagen, ich habe als Vater weder die Zeit noch das Interesse, meine Energie darauf zu verschwenden, dafür kämpfen zu müssen, dass an einer Schule wenigstens die absoluten Mindeststandards und funktionierende Sanitäranlagen gewährleistet sind. Wenn es jedoch sein muss, werde ich die angekündigten rechtlichen Schritte konsequent und vollumfänglich durchziehen. Das pauschale Untersagen des Toilettengangs sowie das entwürdigende Verfahren, nach dem Kinder erst im Sekretariat um einen Schlüssel für eine „Not-Toilette" bitten müssen, stellt aus meiner Sicht eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht dar und berührt den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), von der Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ganz zu schweigen. Ich fordere das Staatliche Schulamt hiermit letztmalig auf, mir bis spätestens Freitag, den 28. August 2026 (12:00 Uhr), schriftlich mitzuteilen: Welches Ergebnis die Stellungnahme der Schulleitung erbracht hat. Welche verbindlichen dienst- und aufsichtsrechtlichen Weisungen gegenüber Frau Dr. Hoffmann-Deist erteilt wurden, um das Abschließen der Toiletten und jedes Toilettenverbot mit sofortiger Wirkung und ausnahmslos zu beenden. Sollte bis zum 28.08.2026 keine zufriedenstellende Rückmeldung vorliegen, werde ich umgehend Strafanzeige / Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten und das Gesundheitsamt Region Kassel gemäß § 36 IfSG für eine unangekündigte Sonderbegehung einschalten. P.S.: Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum aus absolut banalen Alltagsthemen an dieser Schule ein jahrelanger bürokratischer Staatsakt gemacht wird. Schlüssel-Thema: Wo ist das Problem, für wenige Euro Schlüssel nachzumachen und jeder Lehrkraft ein Exemplar zu geben? Ein Schüler muss sich während der Stunde ohnehin abmelden, bekommt den Schlüssel, schließt auf und gibt ihn nach der Rückkehr wieder ab. Ausstattung und Hygiene: Einmal eine Bestandsaufnahme machen, die fehlenden Toilettenbrillen nachkaufen und die tägliche Reinigung sicherstellen, die ohnehin vorgeschrieben ist. Gesperrte Pissoirs / Raucher: Man muss Sanitäranlagen nicht kollektiv sperren, nur weil Jugendliche dort heimlich rauchen. Ein Rauchmelder löst das Problem auf der Stelle, und die Lehrkraft sieht exakt, wer den Schlüssel hatte. Das Frustrierende an der ganzen Situation ist: Das sind alles minimale, rein organisatorische Kleinigkeiten, die in 30 Minuten Besprechung und 2–3 Tagen Beschaffung dauerhaft gelöst wären. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E10Di, 25.08.2026 · 23:21Auf der Tafel zeigen Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen Eltern an Bürgermeister Lars Obermann Sehr geehrter Herr Bürgermeister Obermann, sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats, an der Freiherr-vom-Stein-Schule gibt es seit längerer Zeit Probleme mit den Sanitäranlagen. Es fehlen regelmäßig Seife, Toilettenpapier und Papierhandtücher, zudem sind Pissoirs (regelmäßig) gesperrt und WC-Brillen defekt. Dass dieser Zustand seit über einem Jahr besteht, liegt mir von der Schulleitung schriftlich vor. Aus Gesprächen mit anderen Eltern und ehemaligen Schülern ist bekannt, dass das Thema schon seit mehreren Jahren besteht. Zuletzt hat sich die Situation weiter verschärft: Den Schülern wird der Toilettengang während des Unterrichts untersagt und die Anlagen werden abgeschlossen. Ein Zugang ist selbst bei dringendem Bedarf nur über das Sekretariat mit einem Notschlüssel möglich. Zu diesem Sachverhalt habe ich bereits den Schulträger (Landkreis Kassel) bezüglich der Mängel sowie das Staatliche Schulamt bezüglich der Aufsichtspflicht kontaktiert. Die Schulleitung reagiert auf Nachfragen und Lösungsvorschläge bisher abweisend. Dabei ließen sich die Themen mit einfachen Mitteln zeitnah lösen: Jeder Lehrkraft einen Toilettenschlüssel aushändigen, den Schüler bei Bedarf kurz mitnehmen und wieder abgeben. Fehlende WC-Brillen ersetzen und die tägliche Reinigung sicherstellen. Rauchmelder in den Toiletten anbringen, um das Rauchen zu unterbinden, statt Teile der Anlagen für Schüler zu sperren. Daher meine Fragen an Sie: Ist Ihnen die Situation an der Schule bekannt? Gibt es vonseiten der Stadt Möglichkeiten, die Schulleitung beim Schulträger oder bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen? Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E11Mi, 26.08.2026 · 08:12Auf der Tafel zeigen Bürgermeister: Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe Bürgermeister Lars Obermann an Eltern Guten Morgen Herr März, danke für Ihre E-Mail. Die von Ihnen beschriebene Situation ist mir in der Form als Bürgermeister nicht bekannt. Ich habe lediglich als Elternteil im letzten Schuljahr mitbekommen, dass es gewisse Probleme mit den Schultoiletten geben soll. Schulträger ist, wie Sie ja selber schreiben, der Landkreis Kassel und der ist für die Beseitigung von Schäden und/oder zusätzlichen Schlüsseln, Beschaffung Rauchmeldern, etc. zuständig. Hier haben wir als Stadt keine Handlungsmöglichkeiten. Ich kann aber gerne mal bei den Verantwortlichen der Schule und des Landkreises Kassel auf Ihre E-Mail eingehen und nachfragen, was die Schule/der Landkreis gedenkt, hier vorzunehmen. Aus meiner Sicht ist es am sinnvollsten, wenn diese sich dann direkt an Sie wenden. Viele Grüße aus dem Rathaus Lars Obermann, Bürgermeister E12Mi, 26.08.2026 · 12:14Auf der Tafel zeigen Landkreis: „keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig" Landkreis Kassel, Immobilienmanagement (Martina Rapprich) an Eltern Guten Tagg Herr März, in obiger Sache teilen wir in Beantwortung Ihrer nachstehenden Email mit, dass wir uns zwischenzeitlich ein Bild vor Ort machen konnten. Es haben in der vergangenen Woche mehrere Begehungen durch den zuständigen Haustechniker, den Mitarbeiter der Bauunterhaltung und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt stattgefunden. Leider können wir die von Ihnen geschilderte Situation nicht bestätigen. Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen. Eine Rücksprache mit der Schulleitung hat zudem bestätigt, dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen. Durch die Schule wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen zur Erhaltung eines hygienisch einwandfreien Zustandes der Toiletten veranlasst: Die Schule hat ein Schülergremium „Schülerparlament" gegründet, welches sich inhaltlich mit der Toilettensituation beschäftigt. Diese haben vor den Sommerferien in einer Projektwoche die Toilettenräume sogar sauber gekärchert und sich auch gemeinsam überlegt, was sie zukünftig für ihre saubere Schultoilette machen wollen. Die Lehreraufsicht wurde verdoppelt und erhöht. Lehrkräfte schreiten ein, sobald eine Schülergruppe als Gruppe die Toilettenräume betritt. Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt. Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüße, im Auftrag Martina Rapprich, Fachbereichsleitung E13Mi, 26.08.2026 · 12:45Auf der Tafel zeigen Replik an den Landkreis: Fünf Fragen zur aktuellen Praxis Eltern an Landkreis Kassel (Rapprich, Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter) Sehr geehrte Frau Rapprich, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wenn laut Ihrer Rückmeldung alles einwandfrei ist und das Abschließen der Toiletten nur eine „kurzfristige" Maßnahme gewesen sein soll, stellen sich mir konkrete Fragen zur aktuellen Praxis vor Ort: Warum sind die Toiletten während der Unterrichtszeit nach wie vor verschlossen? Warum existiert nach wie vor das Verfahren, dass Schüler bei dringendem Bedarf erst ins Sekretariat gehen müssen, um nach einem Schlüssel für die Not-Toilette zu fragen? Warum hat die Schulleiterin erst in dieser Woche Schülern einer höheren Klasse den Toilettengang während des Unterrichts persönlich untersagt? Die Aussage, es habe keine Beschwerden gegeben, trifft nicht zu. Die unhaltbare Situation wurde unter anderem auf dem letzten Elternabend thematisiert und mit einem „Es hat sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht" abgetan. Es liegt mir von der Schulleitung auch schriftlich vor, dass diese Situation nicht „kurzfristig" ist, sondern schon seit mindestens letztem Jahr besteht. Dass Schüler in einer Projektwoche die Sanitäranlagen selbst mit dem Kärcher reinigen mussten, unterstreicht den vorherigen Zustand eher, als ihn zu widerlegen. Ebenso sind nicht die Schüler in der Pflicht, sich zu überlegen, wie sie die Toiletten sauber bekommen, das ist die Pflicht der Verantwortlichen vor Ort. Verstehen Sie mich hier bitte nicht falsch: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Kinder die Toiletten sauber halten sollen und pfleglich damit umzugehen haben. Aber die Verantwortung auf sie abzuwälzen, weil die eigentlich Verantwortlichen das Problem nicht in den Griff bekommen, ist ein Armutszeugnis. Ich bitte Sie daher um Klarstellung, ab wann der freie und uneingeschränkte Zugang zu den Toiletten während des gesamten Schultages ohne Notschlüssel-Prozedere gewährleistet ist. P.S.: Nur weil die Schulleitung behauptet, es gäbe keine Beschwerden aus der Schülerschaft, spiegelt das nicht die Realität wider. Ich selbst gehe nicht auf die Schultoilette. Ich weiß von diesen Zuständen ausschließlich deshalb, weil mein eigener Sohn und andere Kinder dies zu Hause berichten und wir uns mit anderen betroffenen Eltern dazu ausgetauscht haben. Mein Sohn geht auf diese Schule und ich werde in dieser Sache keine Ruhe geben, bis das Problem vor Ort nachweislich und dauerhaft abgestellt ist. Kinder haben das Recht, auf die Toilette zu gehen, wenn sie müssen, ohne bürokratische Hürden und ohne Rechtfertigung. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E14Mi, 26.08.2026 · 12:58Auf der Tafel zeigen Schulamt: Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards" Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Eltern · in Kopie: Landkreis (Uwe Koch), Schulleitung Sehr geehrter Herr März, zur Klärung des Sachverhaltes habe ich von der Schulleiterin der Freiherr-vom-Stein-Schule fristgemäß eine Stellungnahme erhalten, die ich angehängt habe. Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes teile ich mit, dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen. Ich sehe daher keine Veranlassung, Frau Dr. Hoffmann-Deist anzuweisen, diese zu ändern. Ein pauschales Verbot, während der Unterrichtszeit die Toilette aufzusuchen, besteht an der Freiherr-vom-Stein-Schule nicht. Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist auf zwei Wegen durchgehend gewährleistet. Einerseits in den Pausen über die von Lehrkräften beaufsichtigte Nutzung der Toiletten, andererseits während des Unterrichts über eine Einzeltoilette (= „Nottoilette"), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt. Das Sekretariat ist von allen Gebäuden des Campus aus problemlos zu erreichen und eine Erlaubnis oder Begründung für die Benutzung wird nicht verlangt. Zu dem von Ihnen angeführten Vorgang des vergangenen Schuljahres ist zu sagen, dass nach der Entwendung des Schlüssels und damit verbundenen Sachbeschädigungen die Toilette bis zur Beweissicherung durch die Polizei für einige Tage gesperrt war. In dieser Zeit haben Sekretariat, Schulleitung und Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler zur regulären Toilette begleitet. Ein Zeitraum ohne Zugangsmöglichkeit hat demnach nicht bestanden. Sie behaupten in Ihrer gestrigen Mail, dass Frau Dr. Hoffmann-Deist erst in dieser Woche erneut Schülern einer höheren Klasse während des Unterrichts explizit den Gang zur Toilette verboten habe. Das ist nicht zutreffend. Mehrere Schüler hatten sich während des Unterrichtes in der Jungentoilette, die hätte abgeschlossen sein müssen, in unzulässiger Weise aufgehalten und sich unterhalten, ohne diese zu benutzen. Entsprechend der geltenden Regelung hat die Schulleiterin das Treffen bzw. die Unterhaltung beendet, die Tür verschlossen und auf die Möglichkeit der Nutzung der Nottoilette hingewiesen. Frau Dr. Hoffmann-Deist räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass die Toilettensituation trotz aller Bemühungen zwar nicht 100% zufriedenstellend sei, die erarbeitete Regelung sich in der Praxis jedoch grundsätzlich bewährt habe. Die beabsichtigten Ziele der Maßnahme, den Vandalismus und die durch unsachgemäße Toilettennutzung hervorgerufenen Verschmutzungen spürbar zu reduzieren sowie insbesondere nutzbare und möglichst hygienische Toiletten bereitzustellen, seien weitgehend erreicht worden. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Toilettenpapier und/oder Seife aus unterschiedlichen Gründen auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Spätestens auf Nachfrage von Schülerinnen und Schülern werden derartige Engpässe schnell und unbürokratisch von den zuständigen Personen behoben. Da der Landkreis Kassel als Schulträger u.a. für die Unterhaltung und die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig ist, setze ich neben der Schulleiterin auch den Leiter des Fachbereiches Schulen, Herrn Uwe Koch, in CC. Freundliche Grüße, im Auftrag Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel E15Mi, 26.08.2026 · 13:46Auf der Tafel zeigen Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern Guten Tag Herr März, Ihre Frage hinsichtlich der angeblich noch vorhandenen „Not-Toilette" haben wir an die Schulleitung weiter geleitet. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren. Freundliche Grüße, im Auftrag Martina Rapprich, Fachbereichsleitung E16Mi, 26.08.2026 · 14:02Auf der Tafel zeigen Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt: Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht? Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klärung des aktuellen Sachverhalts und zur Vorbereitung potenzieller rechtlicher Schritte wende ich mich mit einer kurzen Nachfrage an Sie. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten bezüglich der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen: Hat das Gesundheitsamt im Laufe der vergangenen Woche vor Ort an der Freiherr-vom-Stein-Schule eine (unangekündigte) Prüfung bzw. Begehung der sanitären Anlagen und der allgemeinen Hygienebedingungen durchgeführt? Sofern eine solche Überprüfung stattgefunden hat: Welches Ergebnis hat diese erbracht und liegt hierzu bereits ein Prüfbericht oder eine behördliche Feststellung vor, die Sie mir zur Verfügung stellen bzw. zusammenfassen können? Da diese Auskunft für mein weiteres Vorgehen von Bedeutung ist, bedanke ich mich vorab für eine zeitnahe Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E17Mi, 26.08.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen Gesundheitsamt am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand Gesundheitsamt Region Kassel telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung angefragt Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung ist angefragt: Der Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat, bestätigt am Telefon: Geprüft wurden die hygienischen Verhältnisse der Toiletten, etwa Schimmel- oder Kalkbildung. In dieser Hinsicht waren die geprüften Anlagen in Ordnung. Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen. E18Do, 27.08.2026 · 03:15Auf der Tafel zeigen Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 14. August 2026 dokumentiere ich gegenüber Ihren Stellen die Toilettensituation an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. Inzwischen liegen mir Rückmeldungen aus allen beteiligten Häusern vor. Diese Rückmeldungen widersprechen sich in zentralen Punkten, etwa zur Dauer der Maßnahme, zum Vorliegen von Mängeln und zur tatsächlichen Praxis vor Ort. Da an mehreren Stellen offenbar kein vollständiger Überblick über den Gesamtvorgang besteht, habe ich den Vorgang in dem beigefügten Dossier zusammengefasst. Es enthält den Sachverhalt, die Chronologie sämtlicher Schreiben, die einander widersprechenden Aussagen im Wortlaut, die aus meiner Sicht einschlägige Rechtslage mit Fundstellen sowie die weiteren Schritte. Der vollständige Schriftverkehr ist als Anhang beigefügt. Damit haben alle Beteiligten denselben Kenntnisstand. Worum es geht Die regulären Schülertoiletten sind während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Während des Unterrichts steht für den gesamten Campus eine einzige, schlüsselpflichtige Einzeltoilette zur Verfügung. Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren. Diese Regelung ist nach meiner Überzeugung mit geltendem Recht nicht vereinbar. Die maßgeblichen Normen und Regelwerke sind im Dossier im Einzelnen dargelegt, von den Grundrechten über die Fürsorgepflicht nach dem Hessischen Schulgesetz bis zu den Vorgaben des Infektionsschutzes und den anerkannten Maßstäben für Sanitärräume. Die Bewertung des Staatlichen Schulamts vom 26. August 2026, die Regelung sei „nicht zu beanstanden" und entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen", teile ich daher nicht. Eine verbreitete Praxis ersetzt keine rechtliche Vorgabe. Sollte diese Regelung tatsächlich an weiteren Schulen üblich sein, würde das den Handlungsbedarf nicht verringern. Worum ich Sie bitte Ich bitte Sie, mir bis Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, einen konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin zu benennen, der den freien Zugang zu Toiletten während der gesamten Unterrichtszeit für alle Schülerinnen und Schüler dauerhaft sicherstellt. Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen, um Stellungnahmen zur Vergangenheit oder um die Klärung von Zuständigkeitsfragen. Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt. Der dafür erforderliche Aufwand ist nach meiner Einschätzung gering. Mit einer solchen Lösung wäre der Vorgang für mich beendet. Was andernfalls folgt Ich beschreibe die folgenden Schritte nicht als Druckmittel, sondern damit jeder Beteiligte den weiteren Ablauf kennt. Verstreicht die Frist ohne tragfähiges Ergebnis, werde ich sie der Reihe nach umsetzen: Anträge auf Informationszugang nach § 80 HDSIG, unter anderem zum Prüfbericht des Gesundheitsamts, zu den Begehungsprotokollen des Schulträgers und zu den Unterlagen der Sanitärbemessung des Campus. Beschwerden bei den übergeordneten Behörden, namentlich dem Hessischen Kultusministerium und der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Einschaltung der Unfallkasse Hessen als Trägerin der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Petition an den Hessischen Landtag. Veröffentlichung der vollständigen Dokumentation auf einer eigens eingerichteten Website sowie Information von Medien und Fachorganisationen, unter anderem der German Toilet Organization. Die Website wird auch einen Bereich enthalten, der Schülerinnen und Schülern sachlich erklärt, welche Rechte sie haben und wie sie sich korrekt verhalten. Dazu gehört ausdrücklich der Hinweis, dass Vandalismus keine Lösung ist. Sollte auch das nicht zu einer Lösung führen, rechtliche Schritte. Zur Veröffentlichung weise ich bereits jetzt transparent auf Folgendes hin: Die Dokumentation betrifft amtliches Handeln in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Amts- und Funktionsträger werden darin in ihrer dienstlichen Funktion mit Namen genannt. Daten von Privatpersonen und von Kindern sind und bleiben anonymisiert. Zum Schluss Mir ist bewusst, dass an einer Schule viele Themen gleichzeitig anstehen. Genau deshalb beschränke ich mich auf dieses eine Thema. Es betrifft ein elementares Grundbedürfnis von Kindern, es duldet keinen Aufschub, und es ist mit geringem Aufwand lösbar. Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E19Do, 27.08.2026 · 14:24Auf der Tafel zeigen Landkreis schließt sich dem Schulamt an: „hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind" Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern · in Kopie: Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter Sehr geehrter Herr März, wie gestern in meiner nachstehenden Email mitgeteilt, haben wir Ihre Anfrage an die Schulleitung weiter geleitet. In diesem Zusammenhang erhielten wir Kenntnis über den Schriftverkehr, welcher Ihrerseits bereits mit dem staatlichen Schulamt zu der Thematik geführt wurde. Der Email von Herrn Sprafke vom 26.08. an Sie, welche auch eine Stellungnahme der Schulleitung enthielt, schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind. Freundliche Grüße, im Auftrag Martina Rapprich, Fachbereichsleitung E20Di, 01.09.2026 · 12:02Auf der Tafel zeigen Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Immobilienmanagement, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27. August 2026 hatte ich Sie gebeten, mir bis heute, Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, einen konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag zu benennen, der den freien Zugang zu Toiletten während der gesamten Unterrichtszeit sicherstellt. Die Frist ist verstrichen, ohne dass mich eine Rückmeldung erreicht hat. Das bedauere ich. Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen. Wie im genannten Schreiben angekündigt, setze ich nun die dort beschriebenen Schritte um. Die vollständige Dokumentation des Vorgangs ist ab sofort öffentlich zugänglich unter: https://kindermüssendürfen.de Die E-Mails an die Pressevertreter sowie an die übergeordneten Behörden gehen in diesen Minuten an einen umfangreichen Verteiler heraus. Mein Angebot bleibt unverändert bestehen: Sobald mir ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, wird das auf der Website dokumentiert, und der Vorgang ist für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E21Di, 01.09.2026 · 12:13Auf der Tafel zeigen Antrag auf Informationszugang: Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung Eltern an Landkreis Kassel · Fachbereich Schulen Sehr geehrter Herr Koch, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 3 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) in Verbindung mit der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Unterlagen. Der Landkreis Kassel ist als Schulträger der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen nach § 158 des Hessischen Schulgesetzes für Bau und Erhaltung des Schulgebäudes zuständig und damit informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 HUIG. Der Anspruch steht jeder Person zu. Die Darlegung eines rechtlichen Interesses ist nicht erforderlich. Die begehrten Informationen betreffen den Zustand von Umweltbestandteilen wie Wasser und Innenraumluft sowie Faktoren und Maßnahmen, die sich darauf auswirken. Dazu gehören insbesondere Abwasser, Feuchtigkeit, Schimmel, Gerüche, Hygiene, Schadstoffe und Lüftung. Es handelt sich damit um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Ich beantrage Zugang zu folgenden Unterlagen, jeweils bezogen auf die Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen und, soweit nicht anders angegeben, für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021: Sanierungsplanung und Sanitärkonzept für die Sanitäranlagen, also bestehende Planungen, Konzepte, Prioritätenlisten und Zeitpläne einschließlich der hierfür veranschlagten oder bereitgestellten Haushaltsmittel. Begehungs- und Mängelprotokolle zu Gebäude und Sanitäranlagen, insbesondere Schulbegehungen des Gesundheitsamts, Begehungen der Unfallkasse Hessen sowie interne Begehungen und Zustandsberichte des Immobilienmanagements des Landkreises. Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung, insbesondere die Ergebnisse von Legionellenbeprobungen sowie etwaige Untersuchungen auf Blei oder andere Schwermetalle aus der Hausinstallation, jeweils einschließlich der daraufhin ergriffenen Maßnahmen. Gutachten und Untersuchungsberichte zu Feuchtigkeit, Schimmelbefall und Schadstoffen im Schulgebäude, insbesondere zu Asbest, PCB und PAK, einschließlich der Bewertungen und Sanierungsempfehlungen. Für diesen Punkt bitte ich um Auskunft ohne zeitliche Beschränkung. Hygieneplan der Schule nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes einschließlich der für die Sanitärräume geltenden Reinigungs- und Desinfektionspläne. Leistungsverzeichnis der Gebäudereinigung für die Schule, also die vereinbarten Reinigungsintervalle und Leistungsstandards für die Sanitärräume, die vorgesehenen Flächenleistungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Preise, können geschwärzt werden. Lüftungskonzept und Unterlagen zum Zustand der Be- und Entlüftung der Sanitärbereiche einschließlich festgestellter Mängel und der Wartungsberichte. Instandhaltungs- und Störungsmeldungen zu den Toilettenanlagen, also Meldungen, Aufträge und Erledigungsvermerke, aus denen sich Art, Zeitpunkt und Behebungsdauer der Mängel ergeben. Berichte der letzten beiden Brandverhütungsschauen für das Schulgebäude mit den festgestellten Mängeln, den gesetzten Fristen und dem Stand ihrer Abarbeitung. Sicherheitsrelevante Detailangaben können geschwärzt werden. Hilfsweise bitte ich insoweit um eine zusammenfassende Auskunft über Zahl, Art und Erledigungsstand der Mängel. Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags und seiner Ausschüsse ab dem Jahr 2018, soweit sie die Sanierung der Freiherr-vom-Stein-Schule oder das Schulbau- und Sanierungsprogramm des Landkreises mit Bezug auf diese Schule betreffen, einschließlich der einschlägigen Haushaltsansätze. Zur Form des Zugangs: Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form als PDF an diese E-Mail-Adresse. Soweit einzelne Unterlagen nur in Papierform vorliegen, bitte ich um Kopien oder um Mitteilung eines Termins zur Einsichtnahme vor Ort. Die Einsichtnahme ist nach dem HUIG kostenfrei. Zu etwaigen Ausschlussgründen: Sollten einzelne Unterlagen ganz oder teilweise Ausschlussgründen unterliegen, bitte ich, die betroffenen Passagen zu schwärzen und die übrigen Informationen zugänglich zu machen. Eine vollständige Ablehnung einzelner Punkte bitte ich schriftlich und unter Angabe der konkreten Rechtsgrundlage zu begründen. Die Ausschlussgründe sind nach der Rechtsprechung eng auszulegen und treten bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe regelmäßig zurück. Zu den Kosten: Für den Fall, dass für die Bereitstellung Gebühren anfallen sollten, bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe, bevor Kosten entstehen. Zur Frist: Nach § 3 HUIG in Verbindung mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/4/EG sind die Informationen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich zu machen. Bei umfangreichen und komplexen Informationen verlängert sich die Frist auf höchstens zwei Monate, worüber innerhalb der Monatsfrist zu unterrichten wäre. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und um Bescheidung innerhalb der gesetzlichen Frist, spätestens bis zum 1. Oktober 2026. Sollte der Landkreis für einzelne der genannten Unterlagen nicht die verfügungsberechtigte Stelle sein, bitte ich nach § 4 HUIG um Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle und um entsprechende Nachricht an mich. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E22Di, 01.09.2026 · 12:18Auf der Tafel zeigen Formelle Gefährdungsanzeige: Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine Eltern an Unfallkasse Hessen · gesetzliche Schülerunfallversicherung Sehr geehrte Damen und Herren der Unfallkasse Hessen, wir sind Familie März aus Immenhausen und erstatten hiermit eine formelle Gefährdungsanzeige wegen schwerer Verstöße gegen die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften an der Freiherr-vom-Stein-Schule in 34376 Immenhausen. Seit über zwei Jahren sind während der Unterrichtszeit sämtliche regulären Schülertoiletten verriegelt. Für rund 650 Schüler steht ausschließlich eine einzige Einzel-Nottoilette mit Schlüsselabholung im Sekretariat zur Verfügung. Gemäß ASR A4.1 sind für diese Belegungszahl über 40 Sanitäreinheiten sowie eine maximale Wegstrecke von 100 Metern zwingend vorgeschrieben. Das erzwungene Harnaushalten und der damit verbundene Trinkverzicht führen zu akuten gesundheitlichen Gefährdungen der versicherten Schüler. Das vollständige Dokumentendossier finden Sie unter: https://kindermüssendürfen.de Wir fordern die Unfallkasse Hessen auf, unverzüglich eine unangekündigte Vor-Ort-Begehung durchzuführen und rechtsverbindliche Auflagen gegen den Schulträger zu erlassen. Mit freundlichen Grüßen Familie März aus Immenhausen E23Di, 01.09.2026 · 14:42Auf der Tafel zeigen Bitte an die Stadt: Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Sehr geehrter Herr Bürgermeister Obermann, wir sind Familie März aus Immenhausen. Wir danken Ihnen für den bisherigen Austausch vom 26. August bezüglich der Schultoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule. Inzwischen haben das Staatliche Schulamt und der Landkreis Kassel schriftlich erklärt, dass die verriegelten Toiletten und die Notschlüssel-Praxis für 650 Schüler der offizielle Standard bleiben sollen. Als Immenhäuser Familien können und wollen wir nicht hinnehmen, dass die Kinder unserer Stadt derart gegängelt werden. Die gesamte Dokumentation finden Sie auf unserer Informationsseite: https://kindermüssendürfen.de Wir bitten Sie als unseren Bürgermeister herzlich, die politische Stimme der Stadt Immenhausen zu erheben und beim Landrat auf eine sofortige Lösung zu drängen. Mit freundlichen Grüßen Familie März aus Immenhausen E24Di, 01.09.2026 · 14:54Auf der Tafel zeigen Dienstliche Aufforderung an den Landrat: Beendigung der Toilettensperren Eltern an Landkreis Kassel · Landrat Sehr geehrter Herr Landrat Siebert, wir sind Familie März aus Immenhausen. Als Landrat tragen Sie die rechtliche Gesamtverantwortung für den Landkreis Kassel als Schulträger gemäß § 158 Hessisches Schulgesetz. Ihr Fachbereich Immobilienmanagement hat uns am 27. August schriftlich mitgeteilt, dass sich der Landkreis der rechtswidrigen Toilettenschließung an der Freiherr-vom-Stein-Schule vollumfänglich anschließt. Seit über zwei Jahren werden 650 Schüler im Unterricht auf ein einziges Notklo verwiesen. Damit verletzt der Landkreis Kassel vorsätzlich seine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Schulanlagen und riskiert die Gesundheit der Kinder. Das vollständige Dossier liegt öffentlich vor: https://kindermüssendürfen.de Wir fordern Sie persönlich auf, diese Praxis unverzüglich zu beenden und als Schulträger für geöffnete, saubere Schultoiletten zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Familie März aus Immenhausen E25Di, 01.09.2026 · 15:11Auf der Tafel zeigen Ministerbeschwerde: Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet Eltern an Hessisches Kultusministerium Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium, wir sind Familie März aus Immenhausen. Wir wenden uns als Eltern direkt an die oberste Dienstaufsicht des Landes Hessen, da das nachgeordnete Staatliche Schulamt Kassel seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt. An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind seit über zwei Jahren alle Schülertoiletten während des Unterrichts verriegelt. 650 Schüler werden auf eine einzige Nottoilette mit Schlüsselausgabe im Sekretariat verwiesen. Das Staatliche Schulamt Kassel hat unsere Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, diese Praxis entspreche dem gängigen Standard an hessischen Schulen. Diese behördliche Haltung verletzt die Fürsorgepflicht des Landes und verstößt eklatant gegen grundlegende Hygienestandards. Die vollständige Akte samt behördlichem Schriftverkehr finden Sie unter: https://kindermüssendürfen.de Wir fordern Sie auf, im Rahmen Ihrer Ministerverantwortung unverzüglich einzugreifen und die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Schultoiletten an der FvSS Immenhausen anzuordnen. Mit freundlichen Grüßen Familie März aus Immenhausen E26Di, 01.09.2026 · 15:13Auf der Tafel zeigen Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten: „es ist besser, man tauscht sich persönlich aus" Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern Guten Tag Herr März, ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus. Ich kann Ihnen morgen früh (zw. 8.00 bis 12.00 Uhr) als Gesprächstermin oder alternativ Montag, 07.09., ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus anbieten. Passt Ihnen das? Viele Grüße aus dem Rathaus Lars Obermann E27Di, 01.09.2026 · 15:15Auf der Tafel zeigen Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden: Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat Unfallkasse Hessen (technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel) an Eltern Guten Tag Familie März, durch unser Servicetelefon wurde Ihre Anfrage an mich, den zuständigen technischen Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel, weitergeleitet. Gern würde ich mich mit Ihnen telefonisch austauschen, um einen besseren Überblick über die Situation an Ihrer Schule zu erlangen. Es folgt eine Durchwahl, die hier nicht wiedergegeben wird. Mit freundlichen Grüßen Unfallkasse Hessen, technischer Aufsichtsdienst (Name auf dieser Seite nicht genannt) E28Di, 01.09.2026 · 15:17Auf der Tafel zeigen Zusage für den Termin: „Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen" Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Hallo Herr Obermann, gerne nehme ich diese Gelegenheit wahr. Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen. Soll ich einfach ins Rathaus kommen? Freundliche Grüße Daniel März E29Di, 01.09.2026 · 15:21Auf der Tafel zeigen Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern …11.00 Uhr morgen bei mir im Büro im Rathaus ist notiert. Viele Grüße aus dem Rathaus Lars Obermann E30Di, 01.09.2026 · 18:05Auf der Tafel zeigen An den Schulpaten: Ihr Name bürgt für diese Schule Eltern an Regierungspräsidium Kassel · Regierungspräsident Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Weinmeister, wir sind Familie März aus Immenhausen. Sie haben die persönliche Patenschaft für die Freiherr-vom-Stein-Schule im Netzwerk Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage übernommen. Als Eltern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Name für eine Schule bürgt, an der seit über zwei Jahren die Menschenwürde von Schülern im Alltag missachtet wird. Während des Unterrichts sind alle Schülertoiletten verriegelt. 650 Kinder werden auf eine einzige Nottoilette verwiesen und müssen vor Mitschülern und Sekretariatspersonal um einen Schlüssel bitten. Schulleitung und Staatliches Schulamt blockieren bisher jeden Dialog und erklären diesen Zustand zum Dauerzustand. Das vollständige Dossier samt behördlichem Schriftverkehr finden Sie unter: https://kindermüssendürfen.de Da die Situation an Ihrer Patenschule nunmehr breite öffentliche Aufmerksamkeit erfährt, bitten wir Sie, Ihre persönliche Autorität als Regierungspräsident und Schulpate für eine sofortige Öffnung der Toiletten einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Familie März aus Immenhausen E31Mi, 02.09.2026 · 16:06Auf der Tafel zeigen Der Landkreis bestätigt den Eingang: „qualifizierte und konstruktive Lösung" Landkreis Kassel (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeauftragte) an Eltern Sehr geehrte Familie März, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Beschwerde vom 02.09.2026 bezüglich der Toilettensperrung an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. Im nächsten Schritt bemühen wir uns um eine qualifizierte und konstruktive Lösung für Ihr Anliegen. Hierfür ist möglicherweise die Beteiligung von verschiedenen Personen und die Erörterung komplexer Sachverhalte notwendig. Dies kann unter Umständen zu einer erweiterten Bearbeitungszeit Ihres Anliegens führen. Zu gegebener Zeit erhalten Sie eine weitere Nachricht von hier. Freundliche Grüße Im Auftrag Pressesprecherin E32Mi, 02.09.2026 · 20:21Auf der Tafel zeigen Petition an den Hessischen Landtag: Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft Eltern an Hessischer Landtag · Petitionsausschuss, eingereicht über das Online-Formular des Landtags, Eingangsbestätigung um 20:21 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Petitionsausschuss um dringliche Behandlung dieser Petition, weil sie jeden Schultag mehrere hundert Kinder betrifft und die zuständigen Stellen erklärt haben, dass sie nichts ändern werden. Der Sachverhalt: An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (Landkreis Kassel), einer kooperativen Gesamtschule mit nach eigener Schätzung 600 bis 700 Schülerinnen und Schülern, sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer im Unterricht auf die Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, geht über den Campus zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne „Nottoilette" ab und bringt ihn anschließend zurück. Für den gesamten Campus ist während des Unterrichts genau eine Toilette zugänglich. Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren. Das ist keine Elternbehauptung. Schulleitung und Staatliches Schulamt haben das Verfahren schriftlich bestätigt. Die Schulleitung räumt ein, dass es „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung" gibt. Was seit dem 14. August 2026 geschehen ist Am 14. August 2026 habe ich eine formelle Mängelanzeige an die Schulleitung, den Schulträger (Landkreis Kassel) und das Staatliche Schulamt Kassel gerichtet, verbunden mit drei einfachen, in wenigen Tagen umsetzbaren Lösungsvorschlägen. Das Ergebnis: Das Staatliche Schulamt hat die Regelung am 26. August 2026 als „nicht zu beanstanden" bewertet, sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Der Landkreis Kassel als Schulträger hat sich dieser Bewertung am 27. August 2026 „inhaltlich" angeschlossen und erklärt, es gebe „keinerlei" Mängel. Auf fünf konkrete Fragen zur aktuellen Praxis hat er nicht geantwortet. Drei gesetzte Fristen (24. August, 28. August und 1. September 2026, 12:00 Uhr) sind verstrichen, ohne dass eine der drei Stellen einen Lösungsvorschlag oder einen Umsetzungstermin benannt hätte. Die letzte Frist war mit der Zusendung des vollständigen Dossiers an alle Beteiligten verbunden. Die Schulaufsicht, die das Handeln der Schule kontrollieren soll, hat das Handeln der Schule für in Ordnung erklärt. Damit ist der Weg über die Verwaltung ausgeschöpft. Warum das dringend ist: Kinder, die im Unterricht nicht auf die Toilette gehen können, halten ein oder trinken weniger. Die gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen) sind allgemein anerkannt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 nennt als Maßstab einen Weg von höchstens 50 Metern zum Toilettenraum im selben Gebäude. Hier steht ein einzelnes Toilettenhäuschen auf dem Schulhof für einen ganzen Campus. Jeder Tag, an dem das so bleibt, ist ein Schultag für mehrere hundert Kinder. Meine Bitte an den Petitionsausschuss: Das Staatliche Schulamt Kassel und den Landkreis Kassel um Stellungnahme zu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage eine einzige zugängliche Toilette für 600 bis 700 Schüler während der Unterrichtszeit als „nicht zu beanstanden" gilt. Darauf hinzuwirken, dass der freie Zugang zu den regulären Schülertoiletten während der gesamten Unterrichtszeit unverzüglich wiederhergestellt wird, mit einem verbindlichen Umsetzungstermin. Die Petition wegen der laufenden Betroffenheit von Kindern vorrangig zu behandeln. Dokumentation: Damit der Vorgang für jeden nachvollziehbar ist, habe ich den gesamten Schriftverkehr unter https://kindermüssendürfen.de veröffentlicht. Die Seite wird fortgeschrieben und zeigt den jeweils aktuellen Stand, einschließlich der Antworten, die noch ausstehen. Der vollständige Inhalt der Website ist dieser Petition als PDF beigefügt: Sachverhalt, Chronologie, der Schriftverkehr im Volltext und die einschlägigen Rechtsnormen mit Fundstellen. Namen von Kindern und private Kontaktdaten sind darin anonymisiert; genannt werden ausschließlich Amts- und Funktionsträger in ihrer dienstlichen Funktion. Sobald ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, ist der Vorgang für mich abgeschlossen. Ich bin jederzeit für Rückfragen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E33Mi, 02.09.2026 · 20:24Auf der Tafel zeigen Bitte um vorrangige Behandlung: „jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses Sehr geehrter Herr Ulloth, ich habe soeben über das Online-Formular des Hessischen Landtags eine Petition eingereicht. Sie betrifft die Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, Landkreis Kassel. Ich wende mich an Sie als Vorsitzenden des Petitionsausschusses mit der Bitte, diese Petition vorrangig zu behandeln. Worum es geht, in drei Sätzen: - An der Schule sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. - Für nach eigener Schätzung 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler ist während des Unterrichts genau eine „Nottoilette" zugänglich, deren Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden muss. - Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren. Seit dem 14. August 2026 habe ich Schulleitung, Staatliches Schulamt Kassel und den Landkreis Kassel als Schulträger schriftlich um Abhilfe gebeten und konkrete, kurzfristig umsetzbare Lösungen vorgeschlagen. Das Schulamt hält die Regelung für „nicht zu beanstanden", der Landkreis hat sich dem angeschlossen, und drei gesetzte Fristen sind ohne Lösungsvorschlag verstrichen. Keine der drei Stellen hat einen Willen zur Lösung erkennen lassen. Der Verwaltungsweg ist damit ausgeschöpft, und die Kinder halten weiter ein. Mir ist bewusst, dass der Ausschuss viele Anliegen bearbeitet und die Reihenfolge nicht willkürlich ist. Ich bitte trotzdem um Prüfung, ob dieser Fall vorgezogen werden kann, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft und jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen ist. Der gesamte Schriftverkehr ist öffentlich unter https://kindermüssendürfen.de dokumentiert und liegt der Petition als PDF in einer auf 27 Seiten zusammengefassten Fassung bei. Ab Seite 9 ist der Schriftverkehr zu sehen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, auch telefonisch oder per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März Vater eines Schülers der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen E34Do, 03.09.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen Der Petitionsausschuss am Telefon: Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Gesprächsnotiz des Verfassers: Der Vorsitzende des Petitionsausschusses lässt sich die Situation an der Schule schildern und fragt nach. Er erklärt, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen. Am selben Tag um 16:49 Uhr wurde dieser Stand schriftlich an die German Toilet Organization weitergegeben, mit dem Satz: „Die Schule hat Frist bis morgen, die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls muss sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen." E35Fr, 04.09.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen Zweites Telefonat: Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Gesprächsnotiz des Verfassers: Der Abgeordnete berichtet, die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind. Verabredet wird: Die Eltern prüfen das nach Schulschluss und melden sich zurück. In den kommenden Wochen wird regelmäßig nachgesehen, ob die Toiletten geöffnet bleiben. E36Fr, 04.09.2026 · 14:17Auf der Tafel zeigen Rückmeldung an den Landtag: „Die Toiletten sind heute geöffnet" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL Sehr geehrter Herr Ulloth, wie heute am Telefon besprochen, melde ich mich kurz zurück. Zunächst möchte ich mich noch einmal herzlich bedanken, auch für die freundlichen und unkomplizierten Telefonate der letzten Tage. Das war für uns als Eltern alles andere als selbstverständlich! Mein Sohn ist inzwischen aus der Schule zurück und hat bestätigt: Die Toiletten sind heute geöffnet. Er hat auch berichtet, dass sie in einem ordentlichen Zustand waren und sogar Seife vorhanden war, was in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder ein Problem war. Für den Moment ist das akute Problem an der Freiherr-vom-Stein-Schule damit gelöst. Wir haben unseren Sohn gebeten, in den kommenden Wochen weiter ein Auge darauf zu haben, ob die Toiletten dauerhaft offen bleiben. Sollte sich daran etwas ändern, melde ich mich gern noch einmal bei Ihnen. Auf kindermüssendürfen.de werden wir nun festhalten, dass das akute Problem bei uns gelöst ist, und uns bei allen Beteiligten bedanken. Auf der Seite gibt es außerdem den Bereich „Helden des Alltags". Dort möchten wir gern auch Sie namentlich nennen, weil Ihr Einsatz maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es jetzt so schnell gegangen ist. Frau Knell von der FDP-Fraktion haben wir dieselbe Frage gestellt, und sie hat zugestimmt. Dabei geht es uns nicht um große Worte. Uns ist wichtig, dass Menschen sehen, dass es in der Politik Leute gibt, die sich für die Anliegen von Bürgern interessieren und tatsächlich etwas bewirken können. Gerade in einer Zeit, in der viele mit der Politik hadern, kann das anderen Eltern Mut machen, sich zu melden, statt das Problem auszusitzen. Wenn Sie mit der Nennung einverstanden sind, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung. Wenn Sie lieber nicht genannt werden möchten, ist das selbstverständlich ebenso in Ordnung. Vielen Dank noch einmal für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Daniel März E37Fr, 04.09.2026 · 14:29Auf der Tafel zeigen Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten: „innerhalb von 24 Stunden gelöst" Hessischer Landtag (Büro Oliver Ulloth MdL, Mitarbeiterin, Name auf dieser Seite nicht genannt) an Eltern Sehr geehrter Herr März, im Auftrag vom SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Ulloth möchte ich mich herzlich für Ihre positive Rückmeldung und Ihre freundlichen Worte bedanken. Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen. Sie dürfen Herrn Ulloth gerne namentlich nennen, wenn Sie dies möchten. Halten Sie uns gerne weiterhin auf dem Laufenden, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickelt. Mit freundlichen Grüßen, Mitarbeiterin des SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Ulloth E38Fr, 04.09.2026 · 14:51Auf der Tafel zeigen Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen: Stellungnahme des Schulamts angefordert Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Referat I.1.1) an Eltern · Antwortschreiben als PDF im Anhang, Geschäftszeichen HMKB I Ihre Eingabe Sehr geehrte Familie März, vielen Dank für Ihre Eingabe, die uns per E-Mail am 01. September 2026 erreicht hat. Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Deshalb haben wir eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel angefordert, um den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu können. Für eine abschließende Nachricht aus unserem Haus bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Wir werden dann unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat I.1.1 E39Mi, 16.09.2026 · 12:46Auf der Tafel zeigen Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen: „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen" Landkreis Kassel (Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, Dezernat II, im Auftrag des Landrats) an Eltern · Antwort auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat vom 1. September (E24) Sehr geehrter Herr März, Landrat Andreas Siebert hat mir Ihre Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet. Leider komme ich erst heute dazu, sie zu beantworten. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich zwischenzeitlich sowohl der Petitionsausschuss als auch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen mit der Frage, welche Toiletten wann und wie geöffnet werden beschäftigt hat. Die Regelung zur Öffnung der Toiletten ist verändert worden. Ich möchte dennoch gern klarstellen, dass dem Landrat die von Ihnen in Ihrer Mail geforderte Anweisungsbefugnis nicht zusteht. Der Landkreis ist als Schulträger für die Gebäude und deren Ausstattung zuständig. Darunter fällt – neben dem baulichen Zustand – auch die Reinigung der Toiletten und die Beseitigung von Schäden. Der Landkreis hat sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen. Dem kommen wir nach. Hierzu ist im umfangreichen Mailverkehr mit unserem Immobilienmanagement und dem Staatlichen Schulamt bereits Stellung genommen worden. Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht. Dies obliegt der Schulleitung, die dem Staatlichen Schulamt und letztlich dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen untersteht. Die Freiherr-vom-Stein-Schule hat sich bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt. Hintergrund war, dass es immer wieder zu Vandalismusschäden gekommen ist. Es hat sich ein Runder Tisch gebildet, der aus der Schulleitung, der Schülervertretung, der Schulsozialarbeit, den Reinigungskräften und den Hausmeistern bestand. Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert. Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Freundliche Grüße Silke Engler Erste Kreisbeigeordnete Landkreis Kassel, Dezernat II E40Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang OktoberAuf der Tafel zeigen Das Kultusministerium antwortet: „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Geschäftszeichen HMKB) an Eltern · Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E25), nach der Eingangsbestätigung vom 4. September (E38) Ihre Eingabe vom 1. September 2026 Sehr geehrte Familie März, ich komme zurück auf Ihre o. g. Nachricht und unser Schreiben vom 4. September 2026. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [Name des Sachbearbeiters] Brief vom 28.09.2026, Geschäftszeichen HMKB, Postfach 3160, 65021 Wiesbaden, unterzeichnet im Auftrag. Die Privatanschrift des Empfängers und der Name des Sachbearbeiters sind hier weggelassen. Adressiert ist das Schreiben an „Familie März"; eingereicht hatte die Eingabe der Vater allein. E41Di, 06.10.2026 · 16:35Auf der Tafel zeigen Erinnerung an den Landkreis: Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen Eltern an Landkreis Kassel · Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und zwei weitere Mitarbeiter des Landkreises · Betreff: „Erinnerung: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG vom 01.09.2026" Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. September 2026 habe ich nach § 3 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes Zugang zu den in meinem Antrag im Einzelnen bezeichneten Unterlagen zu den Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule beantragt. Der Antrag ist Ihnen am selben Tag zugegangen. Nach § 3 HUIG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2003/4/EG sind die Informationen innerhalb eines Monats nach Eingang zugänglich zu machen. Eine Verlängerung auf zwei Monate ist nur bei umfangreichen oder komplexen Anträgen zulässig und muss innerhalb des ersten Monats mitgeteilt werden. Weder die Informationen noch eine solche Mitteilung noch eine Ablehnung haben mich erreicht. Die Frist ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen. Ich bitte Sie, mir die beantragten Unterlagen bis spätestens Freitag, den 16. Oktober 2026, zugänglich zu machen. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorliegen oder Ausschlussgründen unterliegen, bitte ich bis zu diesem Tag um eine schriftliche Mitteilung mit Begründung je Punkt, wie im Antrag beschrieben. Sollte der Landkreis für einzelne Unterlagen nicht die verfügungsberechtigte Stelle sein, bitte ich nach § 4 HUIG um Weiterleitung und um Nachricht, an wen. Bleibt auch diese Frist ohne Antwort, werde ich den Rechtsweg beschreiten. Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, einschließlich der Fristen und ihres Ablaufs. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E42Di, 06.10.2026 · 16:38Auf der Tafel zeigen Bitte an das Gesundheitsamt: Begehung und Bericht, diesmal schriftlich Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel · Betreff: „Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung" Sehr geehrte Damen und Herren, am 26. August 2026 hatte ich Sie um Auskunft gebeten, ob an der Freiherr-vom-Stein-Schule eine Begehung der Sanitäranlagen stattgefunden hat und ob dazu ein Bericht vorliegt. Am selben Tag erhielt ich eine telefonische Auskunft, für die ich mich bedanke. Der Landkreis Kassel hat sich in seinem Schreiben vom 26. August 2026 auf eine Feststellung des Gesundheitsamts berufen, es habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" gegeben. Ich bitte Sie deshalb um eine kurze schriftliche Auskunft bis Freitag, den 16. Oktober 2026: Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht oder eine Feststellung, die Sie mir zugänglich machen können? Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass keine Begehung stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Simon Daniel März E45Mi, 07.10.2026 · 11:06Auf der Tafel zeigen Gesundheitsamt schriftlich: Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen Gesundheitsamt Region Kassel (Hygienische Dienste) an Eltern · Betreff: „AW: Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung" Sehr geehrter Herr März, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom gestrigen Tag teilen wir Ihnen als Gesundheitsamt Region Kassel Folgendes mit: Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen. Freundliche Grüße Im Auftrag Hygienische Dienste E46Mi, 07.10.2026 · 14:28Auf der Tafel zeigen Nachfrage an das Gesundheitsamt: Rechtsgrundlage und Umfang der Feststellung „keine baulichen Mängel" Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel · Hygienische Dienste, als Antwort auf E45 · Betreff: „Re: Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung" · Frist: Mittwoch, 21. Oktober 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft vom 7. Oktober 2026. Sie bestätigt, dass am 24. August 2026 eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen stattgefunden hat, und sie hält fest, dabei seien „keine hygienischen oder baulichen Mängel" festgestellt worden. Am 26. August 2026 hatte mir der Mitarbeiter, der die Besichtigung durchgeführt hat, am Telefon etwas anderes gesagt: Geprüft worden seien die hygienischen Verhältnisse, etwa Schimmel- oder Kalkbildung. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Diese Auskunft deckt sich mit dem Gesetz, wie ich es lese. Ihre schriftliche Auskunft geht darüber hinaus. Deshalb bitte ich um Klarstellung zu fünf Punkten. Rechtsgrundlage Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 33 Nr. 3 IfSG unterliegen Schulen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Nach § 9 Abs. 1 HGöGD überwachen die Gesundheitsämter die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Für den baulichen Zustand von Schulgebäuden ist nach § 158 Abs. 1 HSchG der Schulträger verantwortlich, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften überwacht nach §§ 60 und 61 HBO die untere Bauaufsichtsbehörde, die Unfallverhütung nach § 17 SGB VII die Unfallkasse. Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Feststellung, es lägen keine baulichen Mängel vor? Maßstab Nach welchen Kriterien wurde der bauliche Zustand beurteilt? Ich bitte insbesondere um Mitteilung, ob die Zahl der während der Unterrichtszeit zugänglichen Toiletten im Verhältnis zur Schülerzahl, die Lage der Toiletten zu den Unterrichtsräumen, die Lüftung und der Instandhaltungszustand Gegenstand der Beurteilung waren, und ob die Person, die die Besichtigung durchgeführt hat, über eine bautechnische Qualifikation verfügt. Umfang der Besichtigung Welche Anlagen wurden am 24. August 2026 besichtigt, zu welcher Uhrzeit, und waren die regulären Schülertoiletten zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen? Wurde die Zugangsregelung, nach der während des Unterrichts eine einzelne Toilette mit Schlüssel aus dem Sekretariat zur Verfügung stand, in die Beurteilung einbezogen? Vermerk Gibt es zu der Besichtigung einen Vermerk, eine Checkliste oder einen Bericht? Falls ja, bitte ich um Zugang dazu, soweit anwendbar nach § 80 HDSIG, hilfsweise nach § 3 HUIG. Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass die Besichtigung nicht schriftlich festgehalten wurde. Mitteilung an den Schulträger Der Landkreis Kassel hat mir am 26. August 2026 geschrieben, das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können. Was haben Sie dem Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August 2026 in welcher Form mitgeteilt? Ich bitte um eine Kopie dieser Mitteilung, soweit sie schriftlich erfolgt ist. Ich bitte um Ihre Antwort bis Mittwoch, den 21. Oktober 2026. Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, Ihre Auskunft vom 7. Oktober eingeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Simon Daniel März E47Mi, 07.10.2026 · 16:14Auf der Tafel zeigen Landkreis in einem Satz: Die Unterlagen werden zusammengestellt Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und drei Mitarbeiter · Betreff: „AW: Erinnerung: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG vom 01.09.2026" · Antwort auf E41, sechs Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist Guten Tag Herr März, vielen Dank für Ihre nachstehende Email. Die gewünschten Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und in Kürze überlassen. Freundliche Grüße Im Auftrag Martina Rapprich Fachbereichsleitung Landkreis Kassel, Immobilienmanagement E48Mi, 14.10.2026 · 16:29Auf der Tafel zeigen Erste Lieferung des Landkreises: 13 Anhänge, Anmerkungen in Rot zu zehn Punkten Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie vier Mitarbeiter des Landkreises · Betreff: „AW: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG. Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen" · Antwort auf E21, dreizehn Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist · Die Anhänge stehen geschwärzt auf der Seite Die Akte Der Landkreis hat seine Antworten als rote Anmerkungen hinter die zehn Punkte des Antrags geschrieben. Die Punkte des Antrags stehen hier gekürzt mit ihrem Stichwort, die Anmerkungen des Landkreises vollständig und wörtlich, mit dem Rand in Behördenfarbe. Guten Tag Herr März, unter Bezugnahme auf Ihre nachstehende Email erhalten Sie anbei die gewünschten Unterlagen. Zu den einzelnen Punkten haben wir unsere Anmerkungen in „rot" im Text hinterlegt: Sanierungsplanung und Sanitärkonzept einschließlich der Haushaltsmittel. Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist im Zeitraum der nächsten drei Jahre nicht geplant. Dementsprechend wurden lediglich Mittel für die laufende Bauunterhaltung geplant. Begehungs- und Mängelprotokolle, insbesondere Gesundheitsamt, Unfallkasse, interne Begehungen und Zustandsberichte. Die Dokumente finden Sie im Anhang. Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung. Die Dokumente finden Sie im Anhang. Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen, ohne zeitliche Beschränkung. Das Schadstoffkataster finden Sie im Anhang. Hygieneplan der Schule nach § 36 IfSG einschließlich der Reinigungs- und Desinfektionspläne. Die Dokumente finden Sie im Anhang. Leistungsverzeichnis der Gebäudereinigung einschließlich der Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen. Die Dokumente finden Sie im Anhang. Lüftungskonzept und Zustand der Be- und Entlüftung. Die Sanitäranlagen verfügen über keine mechanische Lüftung. Instandhaltungs- und Störungsmeldungen zu den Toilettenanlagen. Die Dokumente finden Sie im Anhang. Berichte der letzten beiden Brandverhütungsschauen. Sofern entsprechende Begehungen seit der Sanierung stattgefunden habe, übersenden wir die Dokumente im Anhang. Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags ab 2018 mit Bezug auf diese Schule. Die gewünschten Informationen entnehmen Sie bitte dem Bürgerinfoportal unserer Homepage. Neben dem Haushalt finden Sie dort auch alle Beschlüsse der Kreisgremien. Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung Freundliche Grüße Im Auftrag Martina Rapprich Fachbereichsleitung Landkreis Kassel, Immobilienmanagement Anhänge: Schreiben zur Unterweisung Brandschutzordnung 2017, Schadstoffrestkataster TÜV 2009, zwei Trinkwasserprüfberichte 2025, Protokoll Gesundheitsamt 03.02.2025, Bericht Unfallkasse Hessen 17.09.2026, Bericht Fachkraft für Arbeitssicherheit 05.05.2025, Berechnung Reinigungsaufteilung, Bilddokumentation Schultoiletten, Brandschutzprotokoll 16.02.2023, Rahmen-Hygieneplan des Landes 2023, Tätigkeitsliste Reinigung, Liste Vandalismusvorfälle. Alle dreizehn mit Entstehungsdatum und Veröffentlichungsstand auf der Seite Die Akte. E49Do, 15.10.2026 · 17:51Auf der Tafel zeigen Nachfrage an den Landkreis: Elf Punkte, was fehlt und was zu klären ist, Frist 23. Oktober Eltern an Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung), in Kopie die vier Mitarbeiter aus E48, Bürgeranliegen und Fachbereich Schulen · Betreff: „Ihre Antwort vom 14.10.2026 auf den Antrag nach dem HUIG vom 01.09.2026, Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule: offene Punkte und Nachfragen, Frist 23. Oktober 2026" Sehr geehrte Frau Rapprich, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 14. Oktober 2026 mit dreizehn Anhängen. Ich habe alle Unterlagen durchgesehen. Ein Teil des Antrags ist damit erfüllt. Für die übrigen Punkte bitte ich um Nachlieferung, Klarstellung oder eine begründete Mitteilung je Punkt, wie im Antrag vom 1. September 2026 beschrieben. Vorab zur Rechtslage, damit wir vom selben Stand ausgehen. Die Frist nach § 3 Abs. 3 HUIG ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen. Eine Mitteilung über eine Verlängerung ist nicht erfolgt. Ihre Antwort kam am 14. Oktober. Ich halte das fest, ohne daraus mehr zu machen, bitte aber darum, die noch offenen Punkte jetzt ohne weitere Verzögerung zu erledigen. Der Antrag bezog sich auf den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021, bei Punkt 4 ohne zeitliche Beschränkung. Das HUIG kennt keine zeitliche Grenze für den Zugang. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 4 HUIG allein, ob eine Umweltinformation bei der Stelle vorhanden ist oder für sie bereitgehalten wird. Dasselbe sagt Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2003/4/EG. Mehrere Ihrer Anhänge decken nur das Jahr 2025 oder nur die Zeit ab August 2025 ab. Soweit Unterlagen für frühere Jahre vorhanden sind, bitte ich um Zugang. Soweit sie nicht vorhanden sind, bitte ich um die ausdrückliche Mitteilung, für welchen Punkt und welchen Zeitraum das gilt. Soweit Sie den Zugang zu einzelnen Unterlagen ablehnen, ist mir das nach § 6 HUIG mit den Gründen und mit dem Hinweis auf das Verfahren nach § 9 HUIG mitzuteilen. Eine Ablehnung ist bisher für keinen Punkt erfolgt. Nach § 3 Abs. 2 HUIG ist der Zugang in der beantragten Art zu eröffnen, hier als PDF per E-Mail. Ein Verweis auf andere Quellen ist nur zulässig, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Dazu unten bei Punkt 10. Nun zu den einzelnen Punkten. Sanierungsplanung und Haushaltsmittel Sie teilen mit, eine Sanierung der Sanitäranlagen sei in den nächsten drei Jahren nicht geplant, geplant seien nur Mittel für die laufende Bauunterhaltung. Beantragt waren die bestehenden Planungen, Prioritätenlisten und Zeitpläne einschließlich der Haushaltsmittel. Ich bitte um die Unterlage, aus der sich diese Entscheidung ergibt (Prioritätenliste, Vorlage, Vermerk), und um die Angabe der für die Bauunterhaltung der Sanitäranlagen dieser Schule veranschlagten Mittel für 2025, 2026 und die Folgejahre. Falls es keine schriftliche Grundlage für die Entscheidung gibt, bitte ich um diese Mitteilung. Begehungs- und Mängelprotokolle Geliefert sind das Protokoll des Gesundheitsamts vom 3. Februar 2025, der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom 5. Mai 2025 und der Bericht der Unfallkasse Hessen vom 17. September 2026. Es fehlen: a) Ein Protokoll, Vermerk oder eine Mitteilung zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August 2026. Ihr Fachbereich hat sich am 26. August 2026 schriftlich auf diese Besichtigung berufen („keinerlei hygienische oder bauliche Mängel"). Ich bitte um das Dokument, auf dem diese Aussage beruht, oder um die Mitteilung, dass dem Landkreis dazu nichts Schriftliches vorliegt. b) Die Begehungen durch den Haustechniker und den Mitarbeiter der Bauunterhaltung, die Ihr Schreiben vom 26. August 2026 für die Woche davor nennt. Beantragt waren ausdrücklich interne Begehungen und Zustandsberichte des Immobilienmanagements. Ich bitte um die Aufzeichnungen zu diesen Begehungen oder um die Mitteilung, dass sie nicht schriftlich festgehalten wurden. c) Die Antwort des Landkreises an das Gesundheitsamt auf das Protokoll vom 3. Februar 2025. Das Gesundheitsamt hatte um Mitteilung innerhalb von drei Monaten gebeten, welche Maßnahmen zur Beseitigung der aufgeführten Mängel veranlasst wurden. Das betrifft unter anderem die beschädigten Fliesen in den Außentoiletten der Jungen und Mädchen, die gerissenen Silikonfugen in der Behindertentoilette und den Schimmel in den Sporthallenduschen. Ich bitte um diese Antwort und um den Erledigungsstand je Punkt. d) Der Erledigungsstand der acht Punkte aus dem Brandschutzprotokoll vom 16. Februar 2023 und der Punkte aus dem Bericht vom 5. Mai 2025, soweit sie den Schulträger betreffen (dort als „Schulträger" gekennzeichnet, darunter die fehlende Rückenstütze in der Behindertentoilette). e) Zum Bericht der Unfallkasse Hessen: Er trägt den Eingangsstempel vom 22. September 2026. Ich bitte um Mitteilung, was der Landkreis seitdem veranlasst hat, insbesondere zu der empfohlenen zweiten Toilette im Gebäudeteil B1 und zu der Feststellung, dass die Schultoiletten während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten sind. Der Bericht ging laut Verteiler an die Schulleitung. Ich bitte um Mitteilung, ob und wann er dem Staatlichen Schulamt zugeleitet wurde. Trinkwasseruntersuchungen Geliefert sind zwei Prüfberichte zu Proben vom 6. März 2025, aus dem Sekretariat und aus der Sporthalle. Beantragt war der Zeitraum ab 2021. Ich bitte um die Untersuchungen der Jahre 2021 bis 2024 und 2026, soweit vorhanden, und um die Mitteilung, ob und wann die Trinkwasserinstallation des Toilettengebäudes auf dem Schulhof (im Raumbuch Gebäude 09) beprobt wurde. Falls das Schulgebäude keiner Untersuchung auf Legionellen unterliegt, bitte ich um eine kurze Begründung. Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen Geliefert ist das Schadstoffrestkataster des TÜV vom 22. Juni 2009. Danach sind Abwasserrohre aus Asbestzement im Kriechgang, der alle Gebäude verbindet, sowie im Untergeschoss von Gebäude B verblieben, dazu Mineralfaserdämmung im Kriechgang. Ich bitte um Mitteilung, ob das Kataster seit 2009 fortgeschrieben wurde, ob der Zustand dieser Bauteile seitdem geprüft wurde und ob die Abwasserleitungen des Toilettengebäudes über diese Rohre geführt werden. Zu Feuchtigkeit und Schimmel liegt kein Gutachten bei, obwohl das Gesundheitsamt am 3. Februar 2025 Schimmel in beiden Sporthallenduschen und Feuchtigkeit im Boulderraum festgestellt hat. Ich bitte um die Unterlagen zur Ursache und Beseitigung oder um die Mitteilung, dass es keine gibt. Hygieneplan Geliefert ist der Rahmen-Hygieneplan des Landes vom 13. September 2023. Beantragt war der Hygieneplan der Schule nach § 36 IfSG einschließlich der Reinigungs- und Desinfektionspläne für die Sanitärräume. Der Rahmenplan ist die Vorlage, nicht der schuleigene Plan. Ich bitte um den Hygieneplan der Freiherr-vom-Stein-Schule oder um die Mitteilung, dass es keinen gibt. Falls der Plan bei der Schule liegt, bitte ich nach § 4 Abs. 4 HUIG um Weiterleitung und Nachricht. Reinigung Geliefert sind die Tätigkeitsliste „Reinigung der Schulen" und eine Berechnung der Reinigungsaufteilung. Beide Dateien wurden am 12. Oktober 2026 erzeugt. Die Tätigkeitsliste trägt weder Datum noch Geltungsbeginn noch Unterschrift. Ich bitte um die Angabe, seit wann sie für diese Schule gilt, und um den Beschluss des Kreisausschusses vom 5. Oktober 2023, auf den die Reinigungsvorgaben in der Berechnung verweisen. Die Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen fehlen vollständig. Ich bitte um die Kontrollberichte seit 2021 oder um die Mitteilung, dass keine Qualitätskontrollen dokumentiert sind. Nach der Tätigkeitsliste gehört die Beseitigung von Toilettenverstopfungen nicht zu den Aufgaben der Reinigungskräfte. Ich bitte um Mitteilung, wer dafür zuständig ist und mit welcher Reaktionszeit. Lüftung Sie teilen mit, die Sanitäranlagen hätten keine mechanische Lüftung. Ich bitte um Mitteilung, wie die Lüftung des Toilettengebäudes sichergestellt wird und ob ihr Zustand in einer der Begehungen bewertet wurde. Instandhaltungs- und Störungsmeldungen Geliefert sind eine Liste „Vandalismusvorfälle" und eine Bilddokumentation. Beide Dateien wurden am 28. September 2026 erstellt, vier Wochen nach meinem Antrag. Beantragt waren Meldungen, Aufträge und Erledigungsvermerke, aus denen sich Art, Zeitpunkt und Behebungsdauer der Mängel ergeben. Ich bitte um die zugrunde liegenden Primäraufzeichnungen (Störungsmeldungen, Reparaturaufträge, Einträge im CAFM-System, Rechnungen für Ersatzbeschaffungen) für den Zeitraum ab 2021 oder um die Mitteilung, dass solche Aufzeichnungen nicht geführt werden. Dazu drei Klarstellungen, um die ich bitte: a) Die Liste beginnt am 18. August 2025. Nach Darstellung der Schulleitung und des Landkreises besteht die Zugangsregelung mit Schlüssel und Einzeltoilette seit rund zwei Jahren, also seit 2024. Für die Zeit vor dem 18. August 2025 enthält die Liste keinen Eintrag. Ich bitte um Mitteilung, ob für 2021 bis August 2025 Vorfälle dokumentiert sind, und falls ja, um diese Aufzeichnungen. b) Ihr Schreiben vom 26. August 2026 enthält die Aussage, in den vergangenen Wochen bzw. Monaten hätten keine Vorkommnisse oder Beschwerden vorgelegen. Ihre Liste führt für den 20. August 2026, sechs Tage vor diesem Schreiben, einen Vorfall mit fünf entwendeten Toilettenbrillen und vier Stunden Aufwand, dazu Vorfälle am 22. April, 4. Mai und 18. Mai 2026. Diese Aussage ist nach Ihren eigenen Unterlagen nicht zutreffend. Ich bitte um Klarstellung, worauf sie beruhte. c) Die Bilddokumentation ordnet eine Fotoserie dem „ersten Tag nach den Sommerferien" und eine zweite der Zeit „vor den Sommerferien 2026" zu. Die fünf Fotos der zweiten Serie tragen nach ihren Dateiinformationen das Aufnahmedatum 24. Juni 2025. Das Foto Nummer 5 der ersten Serie ist dasselbe Foto, das die HNA am 6. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Ich bitte um das Aufnahmedatum jedes Fotos und um die Angabe, welchem Eintrag der Liste es zugeordnet ist. Außerdem bitte ich um die Unterlagen zu drei Vorgängen, die in Schreiben der Schulleitung, des Schulamts und in der Presse genannt werden, in Ihrer Liste aber nicht vorkommen: die Entwendung der Schlüssel mit anschließender Sachbeschädigung und Anzeige bei der Polizei (Datum, Meldung an den Schulträger, Aktenzeichen), der Vorfall mit Pfefferspray (Datum, Meldung) und die in der Presse genannten neuen Kosten für den Landkreis (Kostenaufstellung seit September 2026). Brandverhütungsschauen Sie schreiben, Sie übersenden die Dokumente, sofern entsprechende Begehungen seit der Sanierung stattgefunden haben. Beigefügt sind ein internes Brandschutzprotokoll von 2023 und ein Schreiben zur Unterweisung von 2017. Eine Brandverhütungsschau ist etwas anderes. Der Landkreis ist selbst Brandschutzdienststelle. Ich bitte um die Angabe, wann die letzten beiden Brandverhütungsschauen für das Schulgebäude stattgefunden haben, und um die Berichte, hilfsweise um die im Antrag beschriebene zusammenfassende Auskunft. Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags Sie verweisen auf das Bürgerinfoportal. Nach § 3 Abs. 2 HUIG ist ein solcher Verweis nur zulässig, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Beantragt waren die Beschlüsse und Vorlagen ab 2018, soweit sie die Sanierung dieser Schule oder das Schulbau- und Sanierungsprogramm mit Bezug auf diese Schule betreffen. Diese Auswahl lässt sich im Portal nicht ohne Kenntnis der Vorlagennummern treffen. Ich bitte um die Vorlagennummern mit Datum und Gremium oder um die Dokumente selbst als PDF. Zur Antwort als Ganzes Mehrere Anhänge wurden für diese Antwort neu erzeugt (Liste und Bilddokumentation am 28. September 2026, Reinigungsberechnung und Tätigkeitsliste am 12. Oktober 2026). Das ist in Ordnung, soweit die Primärunterlagen nachgereicht werden. Ich bitte darum, bei jeder nachgereichten Unterlage anzugeben, wann sie ursprünglich entstanden ist. Ich bitte um Ihre Antwort bis Freitag, den 23. Oktober 2026. Für jeden der genannten Punkte bitte ich entweder um die Unterlage, um die Mitteilung, dass sie nicht vorhanden ist, oder um eine Ablehnung mit Begründung nach § 6 HUIG. Bleiben Punkte ohne eine dieser drei Antworten, werde ich das Verfahren nach § 9 HUIG einleiten. Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, Ihre Antwort vom 14. Oktober 2026 und ihre Anhänge eingeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Simon-Daniel März E50Do, 22.10.2026 · 16:04Auf der Tafel zeigen Zweite Lieferung des Landkreises: Antworten in Rot zu allen elf Punkten, 23 Dateien, kein Protokoll, keine Zustandsberichte, nichts veranlasst Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie sechs Mitarbeiter des Landkreises, Bürgeranliegen und Fachbereich Schulen · Betreff: „AW: Ihre Antwort vom 14.10.2026 auf den Antrag nach dem HUIG vom 01.09.2026, Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule: offene Punkte und Nachfragen, Frist 23. Oktober 2026" · Antwort auf E49, einen Tag vor der Frist · Auswertung und Dateien auf der Seite Die Akte Der Landkreis hat seine Antworten in Rot zwischen die elf Punkte der Nachfrage gesetzt. Die Punkte stehen hier mit ihrem Stichwort, der Wortlaut der Nachfrage steht unter E49. Die Antworten des Landkreises sind vollständig und wörtlich wiedergegeben. Drei Namen von Bediensteten ohne Mandat sind durch ihre Funktion ersetzt. Sehr geehrter Herr März, vielen Dank für Ihre nachstehende Mail. Zu den einzelnen Punkten teilen wir folgendes (in „rot im Text") mit bzw. übersenden wir die entsprechenden Unterlagen im Anhang: Sanierungsplanung und Haushaltsmittel Es gibt eine Übersicht in der sämtliche möglichen Instandhaltungsmaßnahmen an unseren Schulen aufgeführt sind. Die Priorisierung hinsichtlich der zu beantragenden Mittel erfolgt jährlich im Zuge der Haushaltsplanung. Oberste Priorität hat die Durchführung aller Maßnahmen, die sicherheitsrelevant sind. Für die Gesamtschule Immenhausen sind dort für die nächsten Jahre die Erneuerung der Heizungsleitungen, der Wasserleitungen im Kriechkeller sowie der Lüftungsanlagen berücksichtigt. Alle Maßnahmen wurden jedoch bisher nicht priorisiert, da derzeit keine Gefahr bzw. Sicherheitsrelevanz besteht. Auch für den Haushalt 2027, der noch nicht durch die politischen Gremien beschlossen ist, wurden aus vorgenannten Gründen keine entsprechenden Mittel beantragt. Die Planung der Mittel für die laufende Bauunterhaltung im Sanitärbereich erfolgt jährlich pauschal für alle Gesamtschulen. Erst die jeweiligen durchgeführten Maßnahmen werden dann direkt auf die entsprechenden Kostenstellen der einzelnen Schulen gebucht, Aufgrund dessen kann die gewünschte Aussage zu den geplanten Mitteln nicht getroffen werden. Ersatzweise senden wir Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Jahre 2018 – 2026. Begehungs- und Mängelprotokolle a) Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August 2026 Am 24.08.26 fand eine unangemeldete Besichtigung der Sanitäranlagen an der Freiherr-vom-Stein-Schule statt. An dieser Besichtigung nahmen [eine Mitarbeiterin] (Immobilienmanagement), [der Haustechniker], Frau Dr. Hoffmann-Deist (Schulleitung) und [ein Mitarbeiter] (Gesundheitsamt) teil. Die Sanitäranlagen befanden sich am Tag der Besichtigung in einem hygienisch sauberen und ordentlichen Zustand. Bauliche Mängel wurden ebenfalls nicht vorgefunden. Bei dieser Besichtigung konnte festgestellt werden, dass es keine hygienischen Probleme an der Schule gibt, sondern der Vandalismus große Probleme bereitet. Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor. b) Interne Begehungen Festgestellte bauliche Mängel werden über ein Ticketsystem an die Technikabteilung weitergeleitet. Je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden Ortstermine zur Mangelbehebung angesetzt. Im Anhang finden Sie einen Auszug der im Jahr 2026 abgeschlossenen Serviceanforderungen. Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor. c) Antwort an das Gesundheitsamt 2025 Die technischen Mängel wurden von der damaligen Sachbearbeitung ordnungsgemäß bearbeitet. Die entsprechende Freimeldung per eMail ist der Anlage beigefügt. Die Bewertung der Schimmelbildung sowie die Festlegung der Beseitigungsart erfolgen durch den Haustechniker, der zugleich zertifizierte Fachkraft für Schimmelbeseitigung ist, sowie durch die Hausmeisterei. Die gerissenen Silikonfugen in der Schule und in der Sporthalle wurden vollumfänglich durch einen Fachbetrieb instand gesetzt (siehe Rechnung). d) Brandschutzprotokoll 2023 und Bericht 2025 Rückenstützen an den Behinderten WCs sollten (so steht es in den MAS-Protokollen) installiert werden – hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Für diese WCs besteht entweder die Möglichkeit, eine Rückenstütze zu installieren oder einen WC Deckel zu nutzen. Beides zusammen ist technisch nicht möglich, da die Rückenstütze ein Zuklappen des WC Deckels verhindert. Der Erledigungsstand des Protokolls vom 16.02. wird wie folgt mitgeteilt: Punkte 1 – 4 sind erledigt, Punkt 6 ist überwiegend erledigt, letzte Einzelfälle werden bis Ende des Jahres bearbeitet, Punkte 5, 7 und 8 betreffen die Schulorganisation durch die Schulleitung. Der Landkreis ist bezüglich des Abstellens von Gegenständen im stetigen Austausch. e) Bericht der Unfallkasse Hessen Die Anzahl der WC Anlagen wird nach der AMEV „Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden" ausgelegt und zwar entsprechend der Schüleranzahl an der jeweiligen Liegenschaft – nicht pro Gebäude. Zentrale WC-Anlagen befinden sich üblicherweise im Außenbereich, so dass sie zur Hauptnutzung während der Pausen einfach erreichbar sind. Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt. Trinkwasseruntersuchungen Siehe Anlage. 2026 steht noch aus. Darüber hinausgehende Unterlagen liegen nicht vor. Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen Üblicherweise sind aufgrund des Alters dieser Liegenschaft die Abwasserrohre aus Asbestzement installiert, die nur dann erneuert werden, wenn Schäden auftreten. Solange die Rohrleitungen nicht geschnitten oder gesägt werden, sind die Asbestfasern im Material gebunden. Die WC-Anlagen im Außengebäude werden darüber entwässert. Die Rohrleitungen befinden sich im Kriechgang, welcher kein Aufenthaltsraum ist. Das gleiche gilt für die Mineralwolle an den Heizungsleitungen im gleichen Kriechgang. Die Wände und die Decke der Duschen in der Sporthalle wurden mit Schimmelspray behandelt und anschließend abgewaschen. Es waren lediglich leichte Verfärbungen feststellbar, jedoch keine großflächigen Befunde. Im Boulderraum wurden an der Treppe zum Notausgang kleine Ausblühungen festgestellt, die entfernt wurden. Zudem konnte dort keine messbare Feuchtigkeit festgestellt werden. Sämtliche Arbeiten erfolgten durch die Hausmeisterei in Absprache mit dem Haustechniker. Weitere Unterlagen dazu liegen hier keine vor. Hygieneplan Ein Hygienehandbuch für unsere Schulen wurde erst in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet und noch nicht durch die zuständigen Gremien beschlossen. Die notwendige Beschlussfassung befindet sich in Vorbereitung. Unseren vorbereiteten Entwurf des Hygienehandbuches überreiche ich in der Anlage. Reinigung Die übersandte Tätigkeitsliste trägt das Erstellungsdatum 12.10.2026, da sie aus einer umfassenderen Datei herauskopiert wurde, die aus Datenschutzgründen nicht vollständig weitergegeben werden konnte. Die für die betreffende Schule geltenden Tätigkeitslisten und Reinigungsvorgaben sind seit dem 01.01.2024 in Kraft. Der in der Berechnung der Reinigungsaufteilung genannte Beschluss des Kreisausschusses ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Gesonderte Kontrollberichte bzw. dokumentierte Qualitätskontrollen im angefragten Umfang liegen nicht vor. Die Qualität der Reinigungsleistungen wird durch die festgelegten Reinigungsintervalle und die damit verbundenen Vorgaben sichergestellt. Die Beseitigung von Toilettenverstopfungen gehört nicht zum Aufgabenbereich der Reinigungskräfte. Hierfür ist grundsätzlich der zuständige Hausmeister verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt unverzüglich. Sofern dies durch den Hausmeister nicht möglich ist, wird zeitnah eine entsprechende Fachfirma mit der Störungsbeseitigung beauftragt. Lüftung In dem WC-Gebäude sind ausreichend Fenster zur Belüftung vorhanden. Lüftungsanlagen werden nur bei innenliegenden WC-Räumen installiert. Instandhaltungs- und Störungsmeldungen a) Primäraufzeichnungen und Zeit vor August 2025 Instandhaltungs- und Störungsmeldungen werden, wie bereits oben erwähnt, über ein Ticketsystem erfasst. Über dieses System wird die Technik über Mängel informiert, die Mängel werden anschließend behoben. Mängel können auch durch die Hausmeisterei beseitigt werden, die hierfür benötigten Materialien werden bereitgestellt. Werden externe Firmen beauftragt, erfolgt dies über unsere Zeitvertragsfirmen. Steht den Firmen das Material zur Verfügung, ist der Mangel an den Schulen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, zu beseitigen. Anbei erhalten Sie die Auszüge aus dem Ticketsystem zu den abgeschlossenen und offenen Aufträgen im Zeitraum von 2021 bis heute. Des Weiteren ist im Anhang eine Auflistung der Rechnungen für Ersatzbeschaffungen im Bereich der Hausmeisterei sowie für Schäden und Vandalismus im Zeitraum von 2021 bis heute beigefügt. Lohnkosten der Hausmeister sind dort nicht enthalten, weshalb diese Liste nicht als vollständige Dokumentation gesehen werden kann. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor. Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor. b) „Keine Vorkommnisse" am 26. August 2026 Im vorgenannten Schreiben wurde folgendes mitgeteilt: „Eine Rücksprache mit der Schulleitung hat zudem bestätigt, dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen". Diese Aussage bezog sich nicht auf Vandalismusschäden, sondern vielmehr darauf, dass aus der Schülerschaft nichts an die Schulleitung heran getragen wurde. c) Aufnahmedaten der Fotos Die Aufnahmedaten wurden zu jedem einzelnen Foto in der anhängenden Datei hinterlegt. Schlüsseldiebstahl, Pfefferspray, neue Kosten Die genannten Vorgänge sind im Fachbereich Immobilienmanagement nicht bekannt. Hier bitte ich, eine Anfrage an die Schulleitung zu richten. Hinsichtlich der „neuen Kosten" handelt es sich lediglich um ggf. zusätzliche entstehende Lohnkosten der Reinigungskräfte und Hausmeister für Sonderreinigungen. Brandverhütungsschauen Protokolle liegen hier leider nicht vor, wurden jedoch bei dem FB 38 Zivil- und Katastrophenschutz angefordert. Als Ersatz ist in der Anlage die Abnahmebescheinigung eines externen Brandschutzbüros enthalten, die bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahme aus 2008 den Bestimmungen des Brandschutzkonzepts entspricht. Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags Im Portal kann durch verschiedene Suchbegriffe innerhalb der Dokumente auch ohne Angabe der Vorlagennummern gesucht werden. Als Suchbegriff könnte in diesem Falle z. B. „Immenhausen" genannt werden. Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen, die im genannten Zeitraum durch die Gremien beschlossen werden mussten, gab es in der Gesamtschule Immenhausen jedoch nicht, da die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten worden sind. Alle Maßnahmen erfolgten lediglich im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung. Bei der durchgeführten Fassadensanierung handelte es sich um Beseitigung eines Gewährleistungsmangels aus der Sanierung der Schule. Zur Antwort als Ganzes Eine Erläuterung hierzu wurde bereits unter dem Punkt „Reinigung" gegeben. Einige Dokumente wurden aus umfassenderen Dateien herauskopiert, die aus Datenschutzgründen nicht vollständig weitergegeben werden konnten. Diese umfangreichen Listen werden in der Regel laufend fortgeschrieben, da es häufig zu Ergänzungen kommt. Die Daten der Bilder haben wir bereits entsprechend benannt. Freundliche Grüße Im Auftrag Martina Rapprich Fachbereichsleitung Landkreis Kassel, Immobilienmanagement 23 Dateien im Anhang, dazu als Anlage 24 die folgende Mail. Alle mit Entstehungsdatum und Veröffentlichungsstand auf der Seite Die Akte. Anlage 24 zu E50: Freimeldung des Landkreises an das Gesundheitsamt, 19. März 2025 Landkreis Kassel (Technisches Immobilienmanagement, Sachbearbeitung) an Gesundheitsamt Region Kassel (Mitarbeiter der Hygienischen Dienste) · Betreff: „Begehung Gesundheitsamt Gesamtschule Immenhausen (Freiherr-vom-Stein-Schule)" · Antwort auf das Protokoll vom 3. Februar 2025 (Akte, E48 Nr. 5), sechs Wochen nach der Besichtigung, Frist des Gesundheitsamts waren drei Monate Anrede und Grußformel mit Vornamen, Namen und Durchwahl sind durch Funktionen ersetzt. Die Punktnummern beziehen sich auf das Protokoll des Gesundheitsamts. Hallo [Vorname des Mitarbeiters], sehr gerne, super danke! Hier jetzt nochmal bezugnehmend auf dein Protokoll von der Gesamtschule Immenhausen vom 04.02.2025: zu Punkt 1: Der beschädigte Stuhl im Erste-Hilfe-Raum wurde bereits entsorgt und ein neuer beschafft. Zu Punkt 2: Die verschmutzen Lüftungsteller wurden zwischenzeitlich alle gereinigt und die Hausmeister und Reinigungskräfte sind angehalten dies regelmäßig zu tun Zu Punkt 3: Die beschädigten bzw. gerissenen Silikonfugen im Fußbodenbereich in der Behindertentoilette und in dem Flur werden durch die Hausmeister zeitnah entfernt und neu ausgespritzt Zu Punkt 4: Ein Erste-Hilfe Kasten wird angebracht Zu Punkt 5: Sind wir nicht zuständig Zu Punkt 6: Sind wir nicht zuständig Zu Punkt 7: Die beschädigten Fliesen in den „Außen" Toiletten werden zeitnah durch die Hausmeister ausgetauscht Zu Punkt 8: In der Lehrküche werden alle Leisten komplett durch die Hausmeister durch neue ausgetuscht und neue Abschlusskanten sowie Gummilippen angebracht. Die beschädigte Arbeitsplatte wird mit Hartwachs aufgearbeitet. Zu Punkt 9: Der Putzmittelwagen wird jetzt im Putzmittelraum im Keller untergebracht Zu Punkt 10: Die beschädigten Fliesen im Kunstraum im Gebäude D1 werden ebenfalls durch das Hausmeisterteam ausgetauscht Zu Punkt 11: Sind wir nicht zuständig Zu Punkt 12: Sind wir nicht zuständig Zu Punkt 13: Ein Verbandskasten wird im Biologieraum angebracht Zu Punkt 14: Die Sporthalle wird in den Osterferien von den Hausmeistern gesperrt und der Schimmel mit Mitteln behandelt Zu Punkt 15: Siehe Punkt 14 Zu Punkt 16: Im Boulderraum wird der lockere Putz von der Außenwand entfernt und die Feuchtigkeit gemessen. Falls notwendig werden wir dann weitere Maßnahmen ergreifen. Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Im Auftrag [Sachbearbeitung] Landkreis Kassel, Immobilienmanagement, Fachdienst Technisches Immobilienmanagement E51Do, 22.10.2026 · 20:23Auf der Tafel zeigen Abschlussmitteilung an alle Beteiligten: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen Eltern an neunzehn Stellen, alle offen im Verteiler: Vorsitzender des Petitionsausschusses, Wiebke Knell MdL, Poststelle des Landtags, die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und CDU, Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereich Schulen, Bürgeranliegen), Schulleitung, Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Bürgermeister, Unfallkasse Hessen, Kultusministerium, Regierungspräsidium Kassel · Betreff: „Schultoiletten Freiherr-vom-Stein-Schule" · Anhang: die ganze Website als Text-PDF, 97 Seiten (PDF) Wortlaut wie gesendet, Hervorhebungen aus dem Original. Das Wort „asozial" und der Satz über das Lügen sind Werturteile des Verfassers über den Umgang mit dem Vorgang, auf keine Person bezogen. Die strafrechtliche Einschätzung ist als anwaltliche Einschätzung gekennzeichnet und nennt niemanden als Täter. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Land gilt Schulpflicht. Der Staat verpflichtet Kinder, jeden Tag in ein Gebäude zu gehen, das er verantwortet, und stellt ihnen dort Personen gegenüber, die für genau diese Verantwortung ausgebildet und bezahlt werden. Im Gegenzug schuldet er ihnen das Selbstverständlichste: Dass sie während des Unterrichts auf eine Toilette gehen können. An der Freiherr-vom-Stein-Schule war das über zwei Jahre lang nicht so. Seit dem 4. September 2026 ist es so, nachdem ein Abgeordneter eine Frist gesetzt hat. Dafür danke ich ihm. Es ging nie um mein Anliegen. Es ging um das Recht von 600 bis 700 Kindern, um die Fürsorgepflicht der Schule und um die Verantwortung derer, die dafür in Ämtern sitzen. Die Akte, die der Landkreis am 14. und 22. Oktober nach dem Umweltinformationsgesetz geliefert hat, zeigt, wie diese Verantwortung wahrgenommen wurde. Die gravierendsten Punkte, jeder mit Fundstelle unter kindermüssendürfen.de: Die Sperre wurde zwei Jahre lang mit Vandalismus begründet. Dokumentiert ist für diese zwei Jahre kein einziger Vorfall. Die Liste des Landkreises beginnt im August 2025 und wurde, nach seiner eigenen Auskunft, erst nach meinem Antrag geschrieben. Schulamt und Landkreis erklärten am 26. August, es gebe nach Begehungen „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel". Am 22. Oktober schreibt der Landkreis: Ein Protokoll liegt nicht vor, Zustandsberichte liegen nicht vor. Das Gesundheitsamt hat die Nachfrage dazu bis zur Frist nicht beantwortet. Die Unfallkasse Hessen hat am 17. September festgestellt, dass Schultoiletten während des Unterrichts offen zu halten sind. Der Landkreis hat den Bericht einen Monat lang liegen lassen, nichts veranlasst, ihn dem Schulamt nicht weitergegeben und der Zeitung gesagt, bei dem jetzigen Status könne es nicht bleiben. Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober, das „kaum offen, schon wieder verwüstet" belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025. Dreizehn Monate vor der Öffnung, aus der Zeit der Sperre. Dieselben sechs Fotos der Mädchentoilette tragen beim Landkreis drei verschiedene Daten und in den Dateien ein viertes. Die Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen, deren Existenz der Landkreis bestätigt, wurde auf Antrag nicht herausgegeben. Nach Einschätzung meines Rechtsanwalts berühren die Punkte 4 und 5 Tatbestände des Strafgesetzbuchs. Ob das so ist, entscheiden andere. Alle von mir gesetzten Fristen sind ab heute gegenstandslos, auf Schreiben in dieser Sache antworte ich nicht mehr, ein Verfahren führe ich nicht. Die vollständige Akte geht an den Petitionsausschuss, das Kultusministerium, das Regierungspräsidium Kassel, die Unfallkasse Hessen und den Deutschen Presserat. Ebenso an Pressevertreter, und Interessierte im ganzen Land. Sie bleibt unter kindermüssendürfen.de für jeden offen. Wer mich fragt, auch aus einer Redaktion, bekommt die Wahrheit und diesen Verweis. Sollte jemand die Originaldokumente, inkl. Beweisführungskette haben wollen um beispielsweise die Staatsanwaltschaft einzuschalten, stelle ich diese natürlich jederzeit zur Verfügung. Was dieser Fall zeigt, ist nicht das Versagen einer Schule. Er zeigt, wie sich Verantwortliche auf jeder Ebene verhalten, wenn es einmal darauf ankommt, Kindern einen sorgenfreien Alltag zu ermöglichen und sich auf die Menschen verlassen zu können, die genau dafür da sind: Sie decken sich gegenseitig, schreiben Zustände als Bemühungen in die Akte und geben einer Zeitung ein altes Foto und lügen vorsätzlich. Diesen Umgang mit der Verantwortung für Kinder nenne ich asozial. Das ist mein Werturteil, und es ist das letzte Wort, das ich zu diesem Vorgang schreibe. Eine Antwort erwarte ich nicht und ehrlich, sie interessiert mich auch nicht mehr, denn ich stehe morgen Früh auf und bin glücklich... und Sie müssen in den Spiegel schauen und sich selbst die Frage beantworten: Sind sie stolz auf sich und das wofür sie stehen? Mit freundlichen Grüßen Simon Daniel März Rechtsquellen Alle auf der Startseite zitierten Normen mit Link auf den amtlichen bzw. veröffentlichten Originaltext. Art. 1 Abs. 1 GG · Menschenwürde · gesetze-im-internet.de Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG · Körperliche Unversehrtheit · gesetze-im-internet.de Art. 5 Abs. 1 GG · Meinungs- und Informationsfreiheit · gesetze-im-internet.de Hessisches Schulgesetz, §§ 3, 86, 158 · Lesefassung des Kultusministeriums (PDF) · kultus.hessen.de § 33 IfSG · Gemeinschaftseinrichtungen · gesetze-im-internet.de § 36 IfSG · Hygienepläne und Überwachung · gesetze-im-internet.de § 15a IfSG · Befugnisse bei der Überwachung, Betreten und Besichtigen · gesetze-im-internet.de § 16 IfSG · Anordnungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten · gesetze-im-internet.de Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, §§ 8, 9, 17 · Umweltbezogener Gesundheitsschutz, hygienische Überwachung, Betretungsrecht · rv.hessenrecht.hessen.de Schulgesundheitspflege-Verordnung, § 1 · Mitwirkung und Beratung bei der Gestaltung der Schule · rv.hessenrecht.hessen.de Hessische Bauordnung, §§ 2, 3, 60, 61 · Sonderbauten, Instandhaltung, Bauaufsicht · rv.hessenrecht.hessen.de § 17 SGB VII · Überwachung durch die Unfallversicherungsträger · gesetze-im-internet.de § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII · Der Sachkostenträger als Unternehmer · gesetze-im-internet.de Hessischer Landtag, Drucksache 20/2732 · Antwort der Landesregierung zu Sanitäranlagen an Schulen, 2020 (PDF) · starweb.hessen.de ASR A4.1 · Sanitärräume · baua.de DGUV Vorschrift 1 · Grundsätze der Prävention · dguv.de DGUV Regel 102-601 · Branche Schule · publikationen.dguv.de § 80 HDSIG · Anspruch auf Informationszugang · dsgvo-gesetz.de § 240 StGB · Nötigung · gesetze-im-internet.de § 340 StGB · Körperverletzung im Amt · gesetze-im-internet.de Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus dem oben vollständig dokumentierten Schriftverkehr (14.08.2026 bis 22.10.2026), der dienstlichen Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 und der Gesprächsnotiz zum Telefonat mit dem Gesundheitsamt (E17). Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Schilderungen aus Elternsicht, Berichte von Kindern und rechtliche Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zur Namensnennung Genannt werden ausschließlich Personen, die als Amtsträger oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben (Schulleitung, Schulamt, Schulträger, Bürgermeister), und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Die wahrheitsgemäße Berichterstattung über amtliches Handeln ist von der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Amtsträger müssen sich Kritik an ihrer Amtsführung in deutlich weiterem Umfang gefallen lassen als Privatpersonen. Private Kontaktdaten, Privatanschriften und Daten von Privatpersonen sind anonymisiert bzw. geschwärzt. Das gilt insbesondere für Namen von Kindern und für die private E-Mail-Adresse des Schulelternbeirats. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen, siehe Startseite. Am 16. September 2026 hat der Landkreis Kassel schriftlich bestätigt, dass die Regelung zur Öffnung der Toiletten verändert worden ist (E39). Am 28. September 2026 hat das Kultusministerium den Vorgang für erledigt erklärt (E40). Der HNA-Artikel vom 6. Oktober 2026 ist auf der Seite Der Artikel geprüft. Am 14. und 22. Oktober 2026 hat der Landkreis Kassel die Unterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz geliefert (E48, E50), ausgewertet auf der Seite Die Akte. Am 22. Oktober 2026 hat sich die Initiative aus dem Vorgang zurückgezogen (Fazit). Diese Seite wird nicht mehr fortgeschrieben. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 6. DIE AKTE: WAS DER LANDKREIS NACH DEM UMWELTINFORMATIONSGESETZ GELIEFERT HAT, BEFUNDE, FOTOS, ZAHLEN, BEWERTUNG https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/akte.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 22. Oktober 2026 · Zwei Lieferungen, 37 Unterlagen Die Akte. Am 1. September 2026 hat der Verfasser beim Landkreis Kassel nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz Zugang zu den Unterlagen über die Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule beantragt (E21). Zehn Punkte, Frist ein Monat. Geliefert wurde am 14. Oktober (E48, 13 Anhänge) und, nach einer Nachfrage mit elf Punkten (E49), am 22. Oktober (E50, 23 Dateien und eine eingebettete Mail). Hier steht, was darin steht, was fehlt, und was der Verfasser daraus schließt. Jede Unterlage, die veröffentlicht werden darf, liegt geschwärzt zum Herunterladen bereit. Namen von Bediensteten ohne Mandat, Unterschriften, Durchwahlen und Kontonummern sind in den Dateien geschwärzt. Die Originale liegen beim Verfasser und können von Behörden, Gerichten und Redaktionen eingesehen werden. Der Weg zur Akte Sieben Wochen von Antrag bis zur zweiten Lieferung. Die gesetzliche Frist nach § 3 Abs. 3 HUIG beträgt einen Monat, in Ausnahmefällen zwei, mit Mitteilung innerhalb des ersten Monats. Eine solche Mitteilung gab es nicht. 1. September, 12:13 Uhr.Antrag mit zehn Punkten: Sanierungsplanung, Begehungsprotokolle, Trinkwasser, Schadstoffe, Hygieneplan, Reinigung, Lüftung, Störungsmeldungen, Brandverhütungsschauen, Kreistagsvorlagen (E21). Frist 1. Oktober. 1. Oktober.Frist abgelaufen. Keine Unterlagen, keine Mitteilung, keine Ablehnung. 6. Oktober, 16:35 Uhr.Erinnerung, neue Frist 16. Oktober, danach der Rechtsweg (E41). 7. Oktober, 16:14 Uhr.Der Landkreis antwortet in einem Satz: Die Unterlagen würden zusammengestellt und in Kürze überlassen (E47). 14. Oktober, 16:29 Uhr.Erste Lieferung: 13 Anhänge, dazu Anmerkungen in Rot zu jedem der zehn Punkte (E48). Zwei Wochen nach Fristablauf. 15. Oktober, 17:51 Uhr.Nachfrage mit elf Punkten: was fehlt, was nachzuliefern ist, drei Bitten um Klarstellung, Frist 23. Oktober (E49). 22. Oktober, 16:04 Uhr.Zweite Lieferung: Antworten in Rot zu allen elf Punkten, 23 Dateien, eine eingebettete Mail (E50). Einen Tag vor der Frist. 22. Oktober, abends.Auswertung abgeschlossen. Der Verfasser zieht sich zurück. Das Fazit. Was die Akte sagt, nach Gewicht Zwölf Befunde, die schwersten zuerst. Jeder mit der Unterlage, aus der er stammt. Was Tatsache aus der Akte ist, steht ohne Zusatz. Was Bewertung ist, steht als Bewertung. Das Zeitungsfoto ist über ein Jahr alt, nach Angabe des Landkreises selbst.Die HNA hat am 6. Oktober 2026 ein Foto der Jungentoilette gedruckt, als Beleg für die Behauptung „kaum offen, schon wieder verwüstet". Dasselbe Foto ist Bild 5 der Bilddokumentation, die der Landkreis am 14. Oktober übersandt hat. Am 22. Oktober hat der Landkreis jedes Bild datiert: Bild 5 trägt den 19. August 2025 (die Fotos). Die Toiletten wurden am 4. September 2026 geöffnet. Das Foto entstand dreizehn Monate davor. Das Foto auf der Seite zum Artikel. Drei Daten für dieselben Fotos.Sechs Fotos der Mädchentoilette mit Edding-Schmierereien stehen in beiden Fassungen der Bilddokumentation unter der Überschrift „Vor den Sommerferien 2026". Die Dateien tragen nach ihren Aufnahmedaten den 24. Juni 2025. Die Liste der Vandalismusvorfälle des Landkreises nennt für den Edding-Vorfall den 21. März 2026. Am 22. Oktober datiert der Landkreis dieselben sechs Fotos auf den 3. September 2025, die Überschrift „Vor den Sommerferien 2026" bleibt darüber stehen. Vier Angaben zu einem Vorfall, drei davon vom Landkreis (die Tabelle, die Liste). Zur Besichtigung des Gesundheitsamts gibt es kein Protokoll.Der Landkreis hat sich am 26. August 2026 auf diese Besichtigung berufen: „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" (E12). Am 22. Oktober schreibt er: „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." Teilgenommen haben das Immobilienmanagement, der Haustechniker, die Schulleitung und ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts. Festgestellt worden sei, dass „der Vandalismus große Probleme bereitet" (E50, Punkt 2a). Die Unfallkasse hat festgestellt, dass die Toiletten offen zu halten sind. Der Landkreis hat nichts veranlasst und den Bericht nicht weitergegeben.Bericht vom 17. September 2026 nach der Besichtigung am 7. September mit dem Regierungspräsidium: Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten, eine Nottoilette reicht nicht, eine zweite im Gebäude B1 wird vorgeschlagen (PDF, 3 Seiten). Eingang beim Landkreis am 22. September. Am 22. Oktober: „Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt." Dem Verfasser hat niemand das Ergebnis mitgeteilt, obwohl die Besichtigung auf seine Gefährdungsanzeige zurückgeht (E27). „Keine Vorkommnisse" am 26. August, elf Vorfälle in der eigenen Liste.Der Landkreis schrieb am 26. August 2026, in den vergangenen Wochen und Monaten hätten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorgelegen (E12). Seine Liste führt den 20. August 2026, sechs Tage davor, mit fünf entwendeten Toilettenbrillen und vier Stunden Aufwand, dazu Vorfälle im April und Mai. Am 22. Oktober erklärt er, der Satz habe sich nicht auf Vandalismus bezogen, sondern darauf, dass aus der Schülerschaft nichts an die Schulleitung herangetragen worden sei. Der Wortlaut von E12 lässt diese Lesart zu. Der Zusammenhang, in dem der Satz stand, war die Begründung der Sperre mit Vandalismus. Die Liste der Vorfälle wurde erst für diesen Antrag erstellt.Beide Fassungen der Bilddokumentation und die Liste tragen das Erstellungsdatum 28. September 2026, vier Wochen nach dem Antrag. Am 22. Oktober bestätigt der Landkreis: Die Aufstellung sei „erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt" worden, „da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor." Für die zwei Jahre, mit denen die Sperre begründet wurde, gibt es damit keinen einzigen dokumentierten Vorfall. Die Liste beginnt am 18. August 2025. Im Ticketsystem steht kein einziger der Vorfälle.Der Landkreis erfasst Mängel nach eigener Angabe über ein Ticketsystem. Der Auszug für die Zeit vom 25. August 2025 bis zum 24. August 2026 enthält 45 Serviceanforderungen, von der Windfangtür bis zur Jalousie (PDF, 14 Seiten). Keine davon betrifft einen der elf Vandalismusvorfälle aus der Liste. Der einzige Auftrag zu den Toiletten ist AN27567 vom 1. Dezember 2025: fünf neue Zylinder mit eigener Schließung für die Toilettentüren. Drei Monate nach dem ersten Vorfall der Liste bestellte der Landkreis neue Schlösser. Keine Zustandsberichte, keine Qualitätskontrollen, kein Hygieneplan, keine Brandverhütungsschau.Zu den „Begehungen durch den Haustechniker und den Mitarbeiter der Bauunterhaltung", die der Landkreis am 26. August anführte: „Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor." Zur Reinigung: „dokumentierte Qualitätskontrollen im angefragten Umfang liegen nicht vor." Zum Hygieneplan nach § 36 IfSG: Ein Hygienehandbuch sei in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet und „noch nicht durch die zuständigen Gremien beschlossen", geliefert wurde ein Entwurf mit Stand 30. September 2026. Zu den Brandverhütungsschauen: „Protokolle liegen hier leider nicht vor." Die Kreisausschussvorlage von 2023 hält fest, eine neutrale Qualitätskontrolle der Reinigung sei „bisher noch nicht aufgegriffen" worden (PDF, 6 Seiten). Die Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen existiert und wurde nicht geliefert.Beantragt war die Sanierungsplanung. Antwort am 22. Oktober: „Es gibt eine Übersicht, in der sämtliche möglichen Instandhaltungsmaßnahmen an unseren Schulen aufgeführt sind." Für die Schule stünden darin Heizungsleitungen, Wasserleitungen im Kriechkeller und Lüftungsanlagen, „jedoch bisher nicht priorisiert, da derzeit keine Gefahr bzw. Sicherheitsrelevanz besteht". Die Sanitäranlagen stehen nicht darin. Für 2027 wurde nichts beantragt. Die Übersicht selbst lag nicht bei. Nach § 6 HUIG wäre ein Nichtzugang zu begründen gewesen. Rund 14.000 Euro Sanitärinstandhaltung in neun Jahren, 2021 und 2022 nichts.Die Kostenübersicht des Sachkontos 6161040 nennt 1.550 Euro für 2018, 1.477 für 2019, 2.503 für 2020, nichts für 2021 und 2022, 3.480 für 2023, 1.417 für 2024, 3.562 für 2025 und 245 Euro für 2026 (CSV). Die Mittel für die Bauunterhaltung werden „jährlich pauschal für alle Gesamtschulen" geplant, eine Aussage zu den für diese Schule vorgesehenen Mitteln könne deshalb nicht getroffen werden. Seit der Öffnung am 4. September 2026 ist keine Buchung mehr verzeichnet. Die „neuen Kosten", von denen die Zeitung schrieb, sind nach Angabe des Landkreises „lediglich ggf. zusätzlich entstehende Lohnkosten der Reinigungskräfte und Hausmeister für Sonderreinigungen". Das Gesundheitsamt fand 2025 Mängel. Die Freimeldung kam im Futur.Protokoll vom 3. Februar 2025: beschädigte Fliesen in den Außentoiletten, gerissene Silikonfugen in der Behindertentoilette, Schimmel in beiden Sporthallenduschen, eine seit Wochen nicht gereinigte Lehrküche, Feuchtigkeit im Boulderraum (PDF, 3 Seiten). Die Antwort des Landkreises an das Gesundheitsamt vom 19. März 2025 kündigt an, was „zeitnah" geschehen werde, zwei Punkte sind „nicht zuständig" (E50, Anlage 24). Als Beleg für die Erledigung liegen ein Kaufbeleg über zwei Flaschen Schimmelentferner für 13,45 Euro und eine Malerrechnung über 576 Euro vor. Die Fugenrechnung vom 10. August 2026 nennt die Gebäude D und B, die Bücherei und die Turnhallenfassade, die Behindertentoilette nicht. Das Toilettengebäude wurde nie auf Legionellen beprobt.Die Trinkwasserprüfberichte 2021 bis 2025 nennen als Entnahmestellen Wasserkeller, Lehrerzimmer, Sekretariat und Sporthalle. Das Toilettengebäude auf dem Schulhof kommt nicht vor. Alle gemessenen Werte liegen unter den Grenz- und Maßnahmenwerten. Die Abwasserleitungen des Toilettengebäudes laufen nach Angabe des Landkreises über Asbestzementrohre im Kriechgang, die „nur dann erneuert werden, wenn Schäden auftreten". Das Schadstoffkataster dazu stammt von 2009 und wurde seitdem nicht fortgeschrieben. Was der Landkreis selbst schreibt Sieben Sätze aus der Antwort vom 22. Oktober 2026, wörtlich. Der Volltext steht unter E50. E50Do, 22.10.2026 · 16:04 Landkreis Kassel, Immobilienmanagement, in Rot im Text „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." Zur Besichtigung vom 24. August 2026 „Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor." „Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt." Zum Bericht der Unfallkasse „Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor." „Gesonderte Kontrollberichte bzw. dokumentierte Qualitätskontrollen im angefragten Umfang liegen nicht vor." „Ein Hygienehandbuch für unsere Schulen wurde erst in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet und noch nicht durch die zuständigen Gremien beschlossen." „Die genannten Vorgänge sind im Fachbereich Immobilienmanagement nicht bekannt." Zu Schlüsseldiebstahl mit Polizeianzeige und zum Pfefferspray-Vorfall Die Fotos und ihre Daten Die Bilddokumentation des Landkreises enthält sechzehn Fotos. Zehn davon stehen hier, verkleinert, ohne Dateiinformationen. Sechs Fotos der Mädchentoilette mit Edding-Schmierereien werden nicht veröffentlicht: Auf den Kabinenwänden stehen Namen von Kindern. Die Beschriftung und die Daten stammen aus der Fassung vom 22. Oktober 2026. Die Beschreibung dessen, was zu sehen ist, stammt vom Verfasser. Bild 1 · 18.08.2025 laut Landkreis. Wasser auf dem Boden der Jungentoilette. Bild 2 · 18.08.2025. Nasses Papier an einer Kabinentür. Bild 3 · 18.08.2025. Kabine ohne Toilettenbrille. Bild 4 · 19.08.2025. Die Wand, an der ein Spender hing. Bild 5 · 19.08.2025. Das Foto, das die HNA am 06.10.2026 gedruckt hat. Prüfung Bild 6 · 19.08.2025. Derselbe Raum, anderer Winkel. Bild 7 · 04.05.2026. Papier in einer Kabine. Bild 8 · 04.05.2026. Papier vor den Kabinen. Bild 9 · 02.09.2025. Eine aufgeschnittene Seifenkartusche. Bild 10 · 02.09.2025. Ein geöffneter Papierspender. Was die Dateien sagen und was die Liste sagt BilderÜberschrift im DokumentDatum laut Landkreis, 22.10.Aufnahmedatum in der DateiEintrag in der Vandalismusliste 1 bis 3„Direkt am ersten Tag der Schule nach den Sommerferien"18.08.2025keines in der Datei18.08.2025, Jungen, geflutet, 5 Stunden 4 bis 6„Im gleichen Zuge", „weitere Impressionen"19.08.2025keines in der Dateikein Eintrag für den 19.08., der nächste ist der 22.08.2025 7 und 8„Leider finden die Reinigungskräfte täglich die Toiletten so vor"04.05.2026keines in der Datei04.05.2026, Jungen, vermüllt, 4 Stunden 9 und 10„Seifenkartuschen aufgeschnitten", „in die Toilettenpapierspender uriniert"02.09.2025keines in der Datei02.09.2025, Mädchen, Spender abgerissen, 1 Stunde 11 bis 16, nicht veröffentlicht„Vor den Sommerferien 2026", Mädchentoilette mit Edding bemalt03.09.202524.06.2025, 14:31 bis 14:32 Uhr, bei fünf von sechs Dateien21.03.2026, Mädchen, Edding, 3 Stunden Bewertung des Verfassers. Vier Angaben zu einem Vorfall. Die Aufnahmedaten in den Dateien sind das einzige, was nicht nachträglich geschrieben wurde. Sie sagen 24. Juni 2025. Wer ein Foto vom 19. August 2025 einer Zeitung als Beleg für Verwüstung nach dem 4. September 2026 gibt, hat die Zeitung getäuscht oder sie hat nicht gefragt. Beides steht jetzt in der Akte. Die Zahlen Was der Landkreis an Vorfällen, Kosten und Aufträgen dokumentiert hat. Die Tabellen stammen aus den gelieferten Dateien, umgerechnet nur die Datumsformate. Vandalismusvorfälle laut Liste des Landkreises DatumToiletteVorfallAufwand 18.08.2025JungenKomplett verunreinigt und zugemüllt, Toilette geflutet, zwei Toilettenbrillen entwendet5 Stunden 22.08.2025JungenKomplett verunreinigt, alle Spender geleert und verteiltkeine Angabe 02.09.2025MädchenSpender abgerissen und voll uriniert1 Stunde 02.12.2025MädchenToilettenpapierspender abgerissen1 Stunde 17.02.2026Mädchen und JungenBeide Zylinder der Außentüren verstopft2 Stunden 21.03.2026MädchenAlle Trennwände und Fliesen mit Edding beschrieben3 Stunden 22.04.2026MädchenGeflutet, Abflüsse verstopft2 Stunden 04.05.2026JungenKomplett vermüllt und verunreinigt4 Stunden 18.05.2026JungenSpender abgerissen, nasses Papier an Wände und Decken4 Stunden 20.08.2026JungenFünf Toilettenbrillen entwendet4 Stunden 03.09.2026JungenToiletten mit Spielplatzkies verfülltkeine Angabe Elf Vorfälle in dreizehn Monaten, sechs in der Jungentoilette, vier in der Mädchentoilette, einer an beiden Außentüren. Die Mädchentoilette war nie abgeschlossen. Zusammen 26 dokumentierte Stunden. Die Liste wurde am 28. September 2026 erstellt, Quelle: CSV. Der Schlüsseldiebstahl mit Polizeianzeige und der Pfefferspray-Vorfall aus den Schreiben der Schulleitung stehen nicht darin. Was der Landkreis für die Sanitäranlagen ausgegeben hat JahrInstandhaltung Sanitärtechnik, SK 6161040Schäden und Vandalismus, SK 6161010Materialbeschaffung Hausmeisterei, SK 6061000 20181.550,15 €nicht geliefertnicht geliefert 20191.476,88 €nicht geliefertnicht geliefert 20202.503,07 €nicht geliefertnicht geliefert 20210,00 €1.784,87 €rund 9.000 € 20220,00 €5.445,52 €rund 17.900 € 20233.479,56 €2.185,46 €rund 13.800 € 20241.416,86 €1.898,95 €rund 9.300 € 20253.561,53 €0,00 €rund 9.700 € 2026 bis Oktober245,02 €5.011,44 €rund 8.500 € Das Sachkonto Schäden und Vandalismus enthält ausschließlich Glasersatz, Rohrbrüche und Wasserschäden, keinen Posten für die Toiletten. Die Materialbeschaffung enthält alles von Eingangsmatten bis Fenstergriffen, darunter einmal WC-Sitze am 24. Januar 2022 für 188,50 Euro. Lohnkosten der Hausmeister sind in keiner Liste enthalten, der Landkreis nennt die Aufstellung deshalb selbst „nicht als vollständige Dokumentation". Quellen: Kostenübersicht, Sachkonto 6161010, Sachkonto 6061000. Aufträge im Ticketsystem AuszugZeitraumAufträgeDavon zu den Toiletten Abgeschlossen, 51 Seiten06.07.2020 bis 11.07.2025298Einzelne Reparaturen, kein Vandalismusvorgang Abgeschlossen, 14 Seiten25.08.2025 bis 24.08.202645Einer: AN27567 vom 01.12.2025, fünf Zylinder mit eigener Schließung für die Toilettentüren Offen, 4 Seiten04.08.2026 bis 07.10.20266Keiner Der Landkreis hat zwei Auszüge geliefert, die Byte für Byte identisch sind („2026 abgeschlossen" und „08.2025 bis heute"). Sie stehen hier einmal. Trinkwasser ProbenahmeSchulgebäudeSporthalleErgebnis 29.06.2021WasserkellerSpeicheraustrittohne Beanstandung 01.03.2022LehrerzimmerHeizungsraumohne Beanstandung 09.03.2023Lehrerzimmer, TeekücheEingang Jungenohne Beanstandung 18.03.2024Lehrerzimmer, KüchenzeileHalle 2 und 3ohne Beanstandung 06.03.2025Sekretariat, Erste-Hilfe-Raum, TeekücheLehrerumkleideohne Beanstandung 2026„steht noch aus"„steht noch aus"keine Probe Das Toilettengebäude auf dem Schulhof war in keinem Jahr Entnahmestelle. Die Prüfberichte des Labors werden nicht veröffentlicht, sie sind Werke eines privaten Labors. Die Berichte für 2023 wurden am 20. Oktober 2026 neu gespeichert, ohne erkennbare Änderung des Inhalts. Alle 37 Unterlagen Was geliefert wurde, wann es entstanden ist, und ob es hier steht. Nicht veröffentlicht werden Unterlagen, an denen Dritte Urheberrechte haben, und Fotos mit Kindernamen. Sie liegen beim Verfasser vor. Die PDF-Dateien sind Bilddateien ohne Textebene. Geschwärzt sind Namen von Bediensteten ohne Mandat, Unterschriften, Durchwahlen, Mailadressen und Kontonummern. Die Namen der Schulleiterin und der Fachbereichsleitung bleiben stehen, sie handeln in ihrem Amt und sind auf dieser Seite seit September genannt. Erste Lieferung, 14. Oktober 2026, E48 Nr.UnterlageEntstandenHier 1Schreiben zur Unterweisung in die Brandschutzordnung Teil B, Landkreis an die Projektgesellschaft14.08.2017PDF, 1 Seite 2Schadstoffrestkataster des TÜV, 38 Seiten: Asbestzement-Abwasserrohre und Mineralfaserdämmung im Kriechgang verblieben22.06.2009nicht veröffentlicht, Gutachten eines Dritten, Auszug unter Befund 12 3Trinkwasserprüfbericht Schule 2025Probe 06.03.2025nicht veröffentlicht, Laborbericht, Ergebnis in der Tabelle 4Trinkwasserprüfbericht Sporthalle 2025Probe 06.03.2025nicht veröffentlicht, Laborbericht, Ergebnis in der Tabelle 5Protokoll der Besichtigung durch das Gesundheitsamt, Beanstandungen mit Bitte um Rückmeldung innerhalb von drei Monaten03.02.2025, Schreiben 04.02.2025PDF, 3 Seiten 6Bericht der Unfallkasse Hessen über den Beratungstermin mit dem Regierungspräsidium: Toiletten grundsätzlich offen zu halten, zweite Nottoilette in B1Besichtigung 07.09.2026, Bericht 17.09.2026, Eingang 22.09.2026PDF, 3 Seiten 7Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit, 20 Seiten, darunter Punkt 14.1: Behindertentoilette ohne Rückenstütze, SchulträgerBegehung 05.05.2025nicht veröffentlicht, Bericht eines Dritten, Auszug unter E49 Punkt 2d 8Berechnung der Reinigungsaufteilung, 246 Räume mit Flächen und ReinigungszeitenDatei vom 12.10.2026, Vorgaben seit 01.01.2024CSV, 246 Zeilen 9Bilddokumentation Schultoiletten, 16 Fotos, ohne Aufnahmedaten28.09.2026ersetzt durch Nr. 20 der zweiten Lieferung, die Fotos 10Protokoll der Brandschutzbegehung, acht Punkte16.02.2023, Protokoll 22.02.2023PDF, 6 Seiten 11Rahmen-Hygieneplan für die Schulen in Hessen13.09.2023Dokument des Landes, kultus.hessen.de 12Tätigkeitsliste „Reinigung der Schulen", ohne Datum und UnterschriftDatei vom 12.10.2026, gültig seit 01.01.2024PDF, 2 Seiten 13Liste der Vandalismusvorfälle, elf Einträge vom 18.08.2025 bis 03.09.202628.09.2026, „im Nachgang" aus FotosCSV, Tabelle Zweite Lieferung, 22. Oktober 2026, E50 Nr.UnterlageEntstandenHier 1Entwurf des Hygienehandbuchs für die Schulen des Landkreises, nicht beschlossen, die Schule kommt darin nicht vorStand 30.09.2026, Datei seit Oktober 2024nicht veröffentlicht, als urheberrechtlich geschützter Entwurf gekennzeichnet 2Auszug Ticketsystem, abgeschlossene Aufträge 25.08.2025 bis 24.08.2026Auszug Oktober 2026PDF, 14 Seiten 3Auszug Ticketsystem, abgeschlossene Aufträge 07.2020 bis 07.2025Auszug Oktober 2026PDF, 51 Seiten 4Auszug Ticketsystem „08.2025 bis heute", Byte für Byte identisch mit Nr. 2Auszug Oktober 2026siehe Nr. 2 5Auszug Ticketsystem, offene AufträgeAuszug Oktober 2026PDF, 4 Seiten 6Rechnung Fugenerneuerung, Gebäude D und B, Bücherei, Turnhallenfassade, 9.541,38 €10.08.2026, Ausführung 28.07. bis 06.08.2026PDF, 1 Seite 7Kaufbeleg Baumarkt, darunter zwei Flaschen Schimmelentferner für 13,45 €13.02.2025PDF, 2 Seiten 8Protokoll des Gesundheitsamts, identisch mit Nr. 5 der ersten Lieferung04.02.2025siehe erste Lieferung 9Rechnung Malerbedarf, 576,28 €20.06.2025PDF, 2 Seiten 10Sachkonto 6061000, Materialbeschaffungen der Hausmeisterei 2021 bis 2026, 125 BuchungenAuszug Oktober 2026PDF, 2 Seiten 11 bis 18Trinkwasserprüfberichte Schule und Sporthalle 2021 bis 2024Proben 2021 bis 2024, Dateien 2023 neu gespeichert am 20.10.2026nicht veröffentlicht, Laborberichte, Ergebnisse in der Tabelle 19Sachkonto 6161010, Schäden und Vandalismus 2021 bis 2026, nur Glas, Rohre und WasserAuszug Oktober 2026PDF, 1 Seite 20Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, dieselben 16 Fotos, jetzt mit einem Datum je Bild22.10.2026Zehn Fotos und die Datentabelle 21Kreisausschussvorlage 2023/1153, Änderung der Arbeitszeitbemessung für den Reinigungsdienst: Sanitärräume fünfmal die Woche, 90 Quadratmeter je Stunde22.09.2023, Kreisausschuss 26.09.2023 nicht öffentlichPDF, 6 Seiten 22Bescheinigung eines Brandschutzbüros über die Inbetriebnahme von Gebäudebereichen nach der Sanierung, das Toilettengebäude ist nicht genannt01.08.2008PDF, 3 Seiten 23Kostenübersicht Instandhaltung Sanitärtechnik 2018 bis 2026, zwölf BuchungenAuszug Oktober 2026CSV, Tabelle 24Eingebettete Mail: Freimeldung des Landkreises an das Gesundheitsamt zum Protokoll vom Februar 202519.03.2025Wortlaut unter E50 Bewertung des Verfassers Alles oben ist Akte. Was hier steht, ist Bewertung, und sie ist als solche gekennzeichnet. Der Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz ist nach sieben Wochen in weiten Teilen beantwortet. Das ist mehr, als jede andere Stelle in diesem Vorgang geliefert hat. Es ist zugleich das Ende des Weges: Die Akte zeigt, dass es zu den Sperren, zu den Vorfällen und zu den Besichtigungen keine zeitnahen Aufzeichnungen gibt. Was es gibt, wurde nach dem Antrag geschrieben. Der Verfasser hat die Unterlagen einem Rechtsanwalt vorgelegt. Dessen Einschätzung, die der Verfasser sich zu eigen macht: Fotos, die einer Behörde und einer Zeitung mit Daten übergeben werden, die nach den eigenen Dateien und der eigenen Liste nicht stimmen können, und eine Übersicht, die nachweislich existiert und auf Antrag nicht herausgegeben wird, sind keine Verwaltungsfehler mehr. Sie berühren Tatbestände des Strafgesetzbuchs: Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB). Ob ein Tatbestand erfüllt ist, entscheidet nicht diese Seite und nicht ein Vater. Das entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte. Der Verfasser wird dieses Verfahren nicht führen. Die Akte liegt hier vollständig und öffentlich, mit Datum und Wortlaut, und geht an die Stellen, die dafür zuständig sind. Das Fazit. Rechtsgrundlagen, unstrittig. § 3 Abs. 3 HUIG: Zugang innerhalb eines Monats, in Ausnahmefällen zwei, mit Mitteilung. § 6 HUIG: Eine Ablehnung ist zu begründen und mit dem Hinweis auf § 9 zu versehen. § 2 Abs. 4 HUIG: Es kommt darauf an, ob eine Information bei der Stelle vorhanden ist, nicht darauf, wie alt sie ist. § 36 Abs. 1 IfSG: Schulen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. § 17 SGB VII: Die Unfallkasse überwacht die Durchführung der Prävention und berät die Unternehmen. Alle Fundstellen im Register. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus den beiden Antworten des Landkreises Kassel vom 14. und 22. Oktober 2026 (E48, E50) und ihren Anhängen, die oben vollständig aufgeführt sind. Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zu den Dateien Die Unterlagen wurden nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz herausgegeben. Es sind amtliche Unterlagen über den Zustand eines öffentlichen Gebäudes. Namen von Bediensteten ohne Mandat, Unterschriften, Durchwahlen, Mailadressen und Kontonummern sind geschwärzt. Die Schulleiterin und die Fachbereichsleitung sind genannt, weil sie in ihrem Amt gehandelt haben und auf dieser Seite seit September genannt sind. Gutachten und Prüfberichte privater Dritter werden nicht veröffentlicht, sondern nur in ihren Ergebnissen wiedergegeben. Fotos mit Namen von Kindern werden nicht veröffentlicht. Wer ein berechtigtes Interesse an einer Schwärzung oder Entfernung hat, erhält sie nach Hinweis unverzüglich. Status dieser Seite Veröffentlicht am 22. Oktober 2026. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite wird nicht mehr fortgeschrieben. Sie bleibt online. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 7. DIE TAFEL: DER VORGANG ALS LISTE NACH STELLEN https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/karte.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab Stand: 22. Oktober 2026 · 50 Schreiben, zehn Stellen, 11 Widersprüche Die Tafel. In der Mitte die Toilette. Jede Karte eine Stelle, jede Schnur ein Briefwechsel, jeder Knoten darauf ein Schreiben. Wer neu ist, drückt „Tafel erklären" und wird in fünf Schritten durchgeführt. Wer lieber liest, findet unter der Tafel alles als Liste. Tafel erklärenWidersprücheZurücksetzen ElternSchuleBehördenBriefwechsel, Knoten = SchreibenZuständigkeitWWiderspruch Die Tafel als Liste lesen Der Fall Die regulären Schülertoiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen sind während des Unterrichts abgeschlossen. Wer muss, meldet sich ab, geht zum Sekretariat, holt einen Schlüssel, geht über den Hof zum Toilettenhäuschen und bringt den Schlüssel zurück. „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof" Schulleitung, Stellungnahme vom 20.08.2026 (E07) Die Technische Regel ASR A4.1 nennt als Maßstab höchstens 50 Meter Weg zum Toilettenraum, im selben Gebäude. Nach Auskunft der Schulleitung besteht die Regelung seit über zwei Jahren. Der Fall in 60 Sekunden · Der Weg zur Toilette Die Stellen BeschwerdeführerEltern48 Schreiben Simon-Daniel März, Vater eines Schülers der Schule Verfasser der hier dokumentierten Schreiben und verantwortlich für den Inhalt dieser Seite. danielm@mail.de Geschrieben E01Fr, 14.08.2026 · 13:12Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08. Eltern an Schulleitung · in Kopie: Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Schulträger Landkreis Kassel, Schulelternbeirat Formelle Beschwerde: fehlende Hygieneartikel und defekte Ausstattung, dazu die Verweigerung des Toilettengangs während der Unterrichtszeit. Gefordert wird die sofortige Aufhebung des Abschließens sowie eine durchgehende Grundausstattung, mit schriftlicher Bestätigung bis zum 24.08.2026. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E03Fr, 14.08.2026 · 17:49Replik: Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen Eltern an Schulleitung · in Kopie: Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger, Schulelternbeirat Festgehalten wird: Die Schulleitung hat die Koppelung an einen Sekretariatsschlüssel, die zeitweise komplette Schlüssellosigkeit im Vorjahr und das Fehlen einer tragfähigen Lösung selbst schriftlich bestätigt. Da die Schulleitung auf ihre Dienstvorgesetzten verweist, wird der Vorgang an Schulamt und Schulträger übergeben. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E04Fr, 14.08.2026 · 18:09Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Der Schulträger wird aufgefordert, den Zustand der Schultoiletten unverzüglich vor Ort zu prüfen, den ordnungsgemäßen Betrieb der regulären WCs sicherzustellen und ein Schließsystem umzusetzen, das Missbrauch außerhalb der Schulzeiten verhindert, ohne die Schüler im Schulbetrieb einzuschränken. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E05Fr, 14.08.2026 · 18:12Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Antrag, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten, den freien Zugang zu funktionsfähigen Sanitäranlagen während des gesamten Schultages sicherzustellen und das Schlüssel- und Nottoiletten-System aufzuheben. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E08Di, 25.08.2026 · 22:32Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08. Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen Elf Tage nach der Mängelanzeige liegt weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Antwort des Schulträgers vor. Neue Frist: 28.08.2026. Andernfalls Einschaltung des Gesundheitsamts für eine unangekündigte Hygienebegehung. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E09Di, 25.08.2026 · 23:07Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt Eltern an Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) Beide Fristen sind ohne Rückmeldung verstrichen: die des Schulamts an die Schulleitung (20.08.) und die eigene (24.08.). Gefordert wird bis 28.08., 12:00 Uhr: das Ergebnis der Stellungnahme und die erteilten aufsichtsrechtlichen Weisungen. Im Anhang: drei konkrete Lösungsvorschläge, umsetzbar in Tagen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E10Di, 25.08.2026 · 23:21Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen Eltern an Bürgermeister Lars Obermann Sachliche Information über die Situation mit zwei Fragen: Ist der Stadt die Lage bekannt, und kann sie beim Schulträger oder bei der praktischen Umsetzung unterstützen? Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E13Mi, 26.08.2026 · 12:45Replik an den Landkreis: Fünf Fragen zur aktuellen Praxis Eltern an Landkreis Kassel (Rapprich, Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter) Wenn alles einwandfrei und das Abschließen nur „kurzfristig" war: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum existiert das Notschlüssel-Verfahren weiter, und warum liegt die schriftliche Aussage der Schulleitung vor, dass der Zustand seit Jahren besteht? Gefordert wird ein Datum, ab dem der freie Zugang gewährleistet ist. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E16Mi, 26.08.2026 · 14:02Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt: Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht? Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Der Landkreis beruft sich auf eine mängelfreie Prüfung durch das Gesundheitsamt, legt aber keinen Bericht vor. Das Gesundheitsamt wird direkt gefragt, ob die Begehung stattgefunden hat und ob ein Prüfbericht existiert. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E18Do, 27.08.2026 · 03:15Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Alle Beteiligten erhalten das vollständige Dossier als Anlage und damit denselben Kenntnisstand. Verbunden mit der Bitte, bis Dienstag, den 01.09.2026, 12:00 Uhr, einen verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin zu benennen. Andernfalls werden die im Dossier beschriebenen Schritte der Reihe nach umgesetzt. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E20Di, 01.09.2026 · 12:02Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Immobilienmanagement, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat Die am 27.08. gesetzte Frist läuft um 12:00 Uhr ab, ohne dass eine der angeschriebenen Stellen einen Lösungsvorschlag benannt hat. Zwei Minuten später gehen die im Dossier angekündigten Schritte in Gang: diese Seite ist ab sofort öffentlich, die Anschreiben an Presse und übergeordnete Behörden laufen. Das Angebot bleibt unverändert bestehen. „Mein Angebot bleibt unverändert bestehen: Sobald mir ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, wird das auf der Website dokumentiert, und der Vorgang ist für mich abgeschlossen." Eltern an alle Beteiligten, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E21Di, 01.09.2026 · 12:13Antrag auf Informationszugang: Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung Eltern an Landkreis Kassel · Fachbereich Schulen Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Antrag verlangt Prüfberichte, Begehungsprotokolle und die Unterlagen zur Sanitärbemessung, jeweils ab dem 1. Januar 2021. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E22Di, 01.09.2026 · 12:18Formelle Gefährdungsanzeige: Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine Eltern an Unfallkasse Hessen · gesetzliche Schülerunfallversicherung Die Anzeige stützt sich auf ASR A4.1 und die Vorschriften der DGUV und benennt das erzwungene Einhalten und den Trinkverzicht als Gesundheitsgefahr für versicherte Schüler. Gefordert wird eine unangekündigte Begehung vor Ort. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E23Di, 01.09.2026 · 14:42Bitte an die Stadt: Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Nach den Antworten von Schulamt und Landkreis wenden sich die Eltern an die politische Ebene vor Ort, mit der Bitte, beim Landrat auf eine Lösung zu drängen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E24Di, 01.09.2026 · 14:54Dienstliche Aufforderung an den Landrat: Beendigung der Toilettensperren Eltern an Landkreis Kassel · Landrat Der Landkreis trägt als Schulträger nach § 158 HSchG die Verantwortung für Bau und Erhaltung der Schulanlagen. Das Schreiben geht an die Spitze der Behörde, nachdem der Fachbereich sich der Bewertung des Schulamts angeschlossen hatte. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E25Di, 01.09.2026 · 15:11Ministerbeschwerde: Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet Eltern an Hessisches Kultusministerium Das Staatliche Schulamt hatte die Aufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Regelung entspreche den gängigen Standards. Die Beschwerde richtet sich an die Stelle, die die Aufsicht über das Schulamt führt. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E28Di, 01.09.2026 · 15:17Zusage für den Termin: „Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen" Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister Der frühere der beiden Vorschläge wird angenommen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E30Di, 01.09.2026 · 18:05An den Schulpaten: Ihr Name bürgt für diese Schule Eltern an Regierungspräsidium Kassel · Regierungspräsident Der Regierungspräsident hat die persönliche Patenschaft für die Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" übernommen. Das Schreiben bittet ihn, diese Autorität für die Öffnung der Toiletten einzusetzen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E32Mi, 02.09.2026 · 20:21Petition an den Hessischen Landtag: Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft Eltern an Hessischer Landtag · Petitionsausschuss, über das Online-Formular Die Petition bittet den Ausschuss um drei Dinge: Schulamt und Landkreis um Stellungnahme zur Rechtsgrundlage zu bitten, auf die unverzügliche Öffnung der regulären Toiletten mit verbindlichem Termin hinzuwirken, und den Fall wegen der laufenden Betroffenheit von Kindern vorrangig zu behandeln. Beigefügt ist die Dokumentation dieser Seite als PDF. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E33Mi, 02.09.2026 · 20:24Bitte um vorrangige Behandlung: „jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses Drei Minuten nach dem Einreichen der Petition geht der Sachverhalt in drei Sätzen an den Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte, den Fall vorzuziehen, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E36Fr, 04.09.2026 · 14:17Rückmeldung an den Landtag: „Die Toiletten sind heute geöffnet" Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL Wie am Telefon verabredet: Nach Schulschluss hat ein Schüler nachgesehen. Die Toiletten waren offen, sauber, mit Seife. Das Schreiben bedankt sich, kündigt an, dass weiter hingeschaut wird, und fragt nach der Erlaubnis zur Namensnennung. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E41Di, 06.10.2026 · 16:35Erinnerung an den Landkreis: Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen Eltern an Landkreis Kassel · Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und zwei weitere Mitarbeiter des Landkreises Fünf Wochen nach dem Antrag auf Informationszugang vom 1. September (E21): keine Unterlagen, keine Mitteilung über eine Fristverlängerung, keine Ablehnung. Neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026, danach der Rechtsweg. „Weder die Informationen noch eine solche Mitteilung noch eine Ablehnung haben mich erreicht. Die Frist ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen." Eltern an Landkreis Kassel, 06.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E42Di, 06.10.2026 · 16:38Bitte an das Gesundheitsamt: Begehung und Bericht, diesmal schriftlich Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Die Auskunft vom 26. August gab es nur am Telefon (E17). Der Landkreis beruft sich seitdem schriftlich auf eine Feststellung des Gesundheitsamts (E15). Jetzt die Bitte um eine kurze schriftliche Antwort bis Freitag, 16. Oktober 2026: Gab es eine Begehung, wann, und gibt es einen Bericht? „Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht oder eine Feststellung, die Sie mir zugänglich machen können? Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass keine Begehung stattgefunden hat." Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 06.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E46Mi, 07.10.2026 · 14:28Nachfrage an das Gesundheitsamt: Fünf Fragen zur Feststellung „keine baulichen Mängel" Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel Gut drei Stunden nach der Auskunft (E45) die Nachfrage. Am Telefon hatte das Amt am 26. August gesagt, Bauliches sei nicht geprüft worden und nicht seine Sache (E17). Schriftlich stellt es jetzt fest, es gebe keine baulichen Mängel. Fünf Fragen dazu: Rechtsgrundlage, Maßstab und Qualifikation, Umfang der Besichtigung und ob die Türen abgeschlossen waren, Vermerk, Mitteilung an den Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August. Frist: Mittwoch, 21. Oktober 2026. „Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Feststellung, es lägen keine baulichen Mängel vor?" Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E49Do, 15.10.2026 · 17:51Nachfrage an den Landkreis: Elf Punkte, Frist 23. Oktober Eltern an Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) Nach Durchsicht der dreizehn Anhänge die Nachfrage: Was fehlt, was nachzuliefern ist, und drei Bitten um Klarstellung. Darunter: das Dokument zur Besichtigung des Gesundheitsamts, die Aufzeichnungen der internen Begehungen, die Antwort an das Gesundheitsamt von 2025, der Stand zum Bericht der Unfallkasse, der Hygieneplan der Schule, die Qualitätskontrollen der Reinigung, die Primäraufzeichnungen zu den Vorfällen. Und die Frage, warum der Landkreis am 26. August „keine Vorkommnisse" schrieb, wenn seine Liste sechs Tage davor fünf gestohlene Toilettenbrillen führt, und welches Datum jedes Foto trägt. Für jeden Punkt: Unterlage, Fehlanzeige oder Ablehnung mit Begründung nach § 6 HUIG. „Diese Aussage ist nach Ihren eigenen Unterlagen nicht zutreffend. Ich bitte um Klarstellung, worauf sie beruhte." Eltern an Landkreis Kassel, 15.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E51Do, 22.10.2026 · 20:23Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen Eltern an Petitionsausschuss, Landtag und Fraktionen, Landkreis, Schulleitung, Schulamt, Gesundheitsamt, Bürgermeister, Unfallkasse, Kultusministerium, Regierungspräsidium Das letzte Schreiben, vier Stunden nach der zweiten Lieferung des Landkreises (E50), an alle Beteiligten offen im Verteiler, die ganze Website als Text-PDF im Anhang. Es geht um Schulpflicht und die Gegenleistung des Staates, um das Recht von 600 bis 700 Kindern, und es nennt die fünf gravierendsten Punkte der Akte: Sperre ohne dokumentierten Vorfall, „keinerlei Mängel" ohne Protokoll, der Bericht der Unfallkasse ohne Veranlassung, das dreizehn Monate alte Zeitungsfoto, vier Daten für dieselben Fotos. Alle Fristen sind gegenstandslos, ein Verfahren wird nicht geführt, Originaldokumente mit Beweiskette gibt es auf Anfrage. Der Umgang mit der Verantwortung für Kinder wird als Werturteil „asozial" genannt. Eine Antwort wird nicht erwartet. „Es ging nie um mein Anliegen. Es ging um das Recht von 600 bis 700 Kindern, um die Fürsorgepflicht der Schule und um die Verantwortung derer, die dafür in Ämtern sitzen." Eltern an alle Beteiligten, 22.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E00 · Di, 25.11.2025 · Brief · Vorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes E02 · Fr, 14.08.2026 · 17:07 · Antwort der Schulleitung: „kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung" E11 · Mi, 26.08.2026 · 08:12 · Bürgermeister: Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe E12 · Mi, 26.08.2026 · 12:14 · Landkreis: „keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig" E14 · Mi, 26.08.2026 · 12:58 · Schulamt: Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards" E15 · Mi, 26.08.2026 · 13:46 · Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter E17 · Mi, 26.08.2026 · Telefonat · Gesundheitsamt am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand E19 · Do, 27.08.2026 · 14:24 · Landkreis schließt sich dem Schulamt an: „hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind" E26 · Di, 01.09.2026 · 15:13 · Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten: „es ist besser, man tauscht sich persönlich aus" E27 · Di, 01.09.2026 · 15:15 · Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden: Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat E29 · Di, 01.09.2026 · 15:21 · Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus E31 · Mi, 02.09.2026 · 16:06 · Der Landkreis bestätigt den Eingang: „qualifizierte und konstruktive Lösung" E34 · Do, 03.09.2026 · Telefonat · Der Petitionsausschuss am Telefon: Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag E35 · Fr, 04.09.2026 · Telefonat · Zweites Telefonat: Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind E37 · Fr, 04.09.2026 · 14:29 · Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten: „innerhalb von 24 Stunden gelöst" E38 · Fr, 04.09.2026 · 14:51 · Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen: Stellungnahme des Schulamts angefordert E39 · Mi, 16.09.2026 · 12:46 · Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen: „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen" E40 · Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang Oktober · Das Kultusministerium antwortet: „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung." E45 · Mi, 07.10.2026 · 11:06 · Gesundheitsamt schriftlich: Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen E47 · Mi, 07.10.2026 · 16:14 · Landkreis in einem Satz: Die Unterlagen werden zusammengestellt E48 · Mi, 14.10.2026 · 16:29 · Erste Lieferung des Landkreises: 13 Anhänge, keine Sanierung in drei Jahren, keine mechanische Lüftung E50 · Do, 22.10.2026 · 16:04 · Zweite Lieferung des Landkreises: Kein Protokoll, keine Zustandsberichte, Liste erst nachträglich, nichts veranlasst SchulleitungSchulleitung9 Schreiben Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin Verantwortlich für die innere Organisation der Schule, also für die Regel, Toiletten während der Unterrichtszeit abzuschließen. Freiherr-vom-Stein-Schule, Kampweg 24, 34376 Immenhausen · poststelle9230@schule.hessen.de Geschrieben E00Di, 25.11.2025 · BriefVorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes Schule (Gymnasialzweigleitung) an Eltern Neun Monate vor der Mängelanzeige: Der Vater hatte der Schulleiterin den schriftlichen Bericht seines Sohnes über einen Vorfall unter Schülern übergeben. Die Antwort: Die Sachverhalte hätten sich „so nicht bestätigt", die Situation sei „angemessen aufgearbeitet". Der Grund für den Satz in E01: „Das Vertrauen in rein informelle Gespräche ist erschöpft." Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E02Fr, 14.08.2026 · 17:07Antwort der Schulleitung: „kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung" Schulleitung (Dr. Tina Hoffmann-Deist) an Eltern Die Schulleiterin widerspricht dem Wort „Verbot": Es müsse „lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden". Zugleich bestätigt sie, dass im letzten Schuljahr zeitweise die Schlüssel ausgegangen waren und dass es bis heute keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gibt. Fristsetzungen nehme sie nur von Dienstvorgesetzten entgegen. „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe." Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin, 14.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E07Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08.Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung Schulleitung an Staatliches Schulamt · den Eltern zugeleitet als Anhang zu E14 Die Schulleiterin verteidigt das Schlüsselverfahren als Reaktion auf Vandalismus, beschreibt das Verfahren im Detail und bestätigt dabei die Kernfakten: Abmeldung bei der Lehrkraft, Schlüsselabholung im Sekretariat, kein Jahrgangs-WC, zwei Jahre Dauer, zeitweise Sperrung im Vorjahr, Engpässe bei Verbrauchsmaterial. „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen." Dr. Tina Hoffmann-Deist, dienstliche Stellungnahme, 20.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E01 · Fr, 14.08.2026 · 13:12 · Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08. E03 · Fr, 14.08.2026 · 17:49 · Replik: Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen E06 · Mo, 17.08.2026 · 13:33 · Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08. E18 · Do, 27.08.2026 · 03:15 · Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr E20 · Di, 01.09.2026 · 12:02 · Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen SchulaufsichtStaatliches Schulamt8 Schreiben Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel, Klaus Sprafke Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung. Hat die Regelung am 26.08.2026 als „nicht zu beanstanden" bewertet. Wilhelmshöher Allee 64–66, 34119 Kassel · poststelle.ssa.kassel@kultus.hessen.de Geschrieben E06Mo, 17.08.2026 · 13:33Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08. Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Schulleitung · in Kopie: Eltern Das Schulamt leitet die Aufsichtsbeschwerde an die Schulleiterin weiter, „mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 20.08.2026". Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E14Mi, 26.08.2026 · 12:58Schulamt: Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards" Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Eltern · in Kopie: Landkreis (Uwe Koch), Schulleitung Das Schulamt übermittelt die Stellungnahme der Schulleitung und sieht keine Veranlassung einzuschreiten. Dabei bestätigt es das System im Wortlaut: Zugang während des Unterrichts „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt". „[…] dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen." Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt Kassel, 26.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E05 · Fr, 14.08.2026 · 18:12 · Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt E07 · Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08. · Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung E09 · Di, 25.08.2026 · 23:07 · Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt E18 · Do, 27.08.2026 · 03:15 · Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr E20 · Di, 01.09.2026 · 12:02 · Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen SchulträgerLandkreis Kassel18 Schreiben Fachbereich Schulen (Uwe Koch), Immobilienmanagement (Martina Rapprich) Zuständig für Gebäude, Sanitäranlagen, Ausstattung und Bewirtschaftung nach § 158 HSchG. Postfach 10 24 20, 34024 Kassel · schulen@landkreiskassel.de Geschrieben E12Mi, 26.08.2026 · 12:14Landkreis: „keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig" Landkreis Kassel, Immobilienmanagement (Martina Rapprich) an Eltern Der Schulträger berichtet von mehreren Begehungen in der Vorwoche (Haustechniker, Bauunterhaltung, Gesundheitsamt), ohne Feststellung hygienischer oder baulicher Mängel. Es habe „keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft" gegeben. Als Maßnahmen werden das Schülerparlament (Toilettenreinigung in einer Projektwoche) und verdoppelte Lehreraufsicht genannt. „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 26.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E15Mi, 26.08.2026 · 13:46Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 antwortet der Landkreis zunächst nur zur „angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'": Die Frage werde an die Schulleitung weitergeleitet. Bemerkenswert: 44 Minuten zuvor hatte das Schulamt die Existenz genau dieser Nottoilette als geltendes System beschrieben. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E19Do, 27.08.2026 · 14:24Landkreis schließt sich dem Schulamt an: „hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind" Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern · in Kopie: Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter Statt der am 26.08. angekündigten Antwort der Schulleitung schließt sich der Landkreis dem Bescheid des Schulamts „inhaltlich" an. Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 geht das Schreiben nicht ein. „Der Email von Herrn Sprafke vom 26.08. an Sie, welche auch eine Stellungnahme der Schulleitung enthielt, schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind." Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 27.08.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E31Mi, 02.09.2026 · 16:06Der Landkreis bestätigt den Eingang: „qualifizierte und konstruktive Lösung" Landkreis Kassel (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeauftragte) an Eltern Erste Reaktion auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat, einen Tag später. Angekündigt wird eine Prüfung, verbunden mit dem Hinweis auf eine mögliche längere Bearbeitungszeit. „Im nächsten Schritt bemühen wir uns um eine qualifizierte und konstruktive Lösung für Ihr Anliegen. […] Dies kann unter Umständen zu einer erweiterten Bearbeitungszeit Ihres Anliegens führen." Landkreis Kassel, 02.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E39Mi, 16.09.2026 · 12:46Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen: „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen" Landkreis Kassel (Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, Dezernat II, im Auftrag des Landrats) an Eltern Antwort auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat vom 1. September (E24), zwölf Tage nach der Öffnung der Toiletten. Der Landkreis bestätigt, dass die Regelung zur Öffnung verändert worden ist, weist die Anweisungsbefugnis des Landrats zurück und verweist auf einen Runden Tisch, der sich „bereits vor einigen Jahren" mit den Schultoiletten befasst habe. Ein Ergebnis dieses Runden Tisches, eine umgesetzte Maßnahme oder ein Termin werden nicht genannt. „Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert. Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten." Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E47Mi, 07.10.2026 · 16:14Landkreis in einem Satz: Die Unterlagen werden zusammengestellt Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Am Tag nach der Erinnerung (E41) und sechs Tage nach Ablauf der Monatsfrist die erste Reaktion auf den Antrag vom 1. September: ein Satz. Kein Wort zur Frist, keine Mitteilung nach § 3 Abs. 3 HUIG, kein Termin. „Die gewünschten Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und in Kürze überlassen." Landkreis Kassel an Eltern, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E48Mi, 14.10.2026 · 16:29Erste Lieferung des Landkreises: 13 Anhänge, keine Sanierung in drei Jahren, keine mechanische Lüftung Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Dreizehn Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist die erste Lieferung auf den Antrag vom 1. September (E21). Zu jedem der zehn Punkte ein Satz in Rot, meist „Die Dokumente finden Sie im Anhang". Darin: der Bericht der Unfallkasse vom 17. September, der sagt, die Toiletten seien während der Unterrichtszeit grundsätzlich offen zu halten. Das Protokoll des Gesundheitsamts vom Februar 2025 mit beschädigten Fliesen in den Außentoiletten und Schimmel in den Sporthallenduschen. Eine Liste mit elf Vandalismusvorfällen seit August 2025 und eine Bilddokumentation mit sechzehn Fotos, beide erstellt am 28. September 2026, vier Wochen nach dem Antrag. Bild 5 ist das Foto aus der Zeitung. Kein Hygieneplan der Schule, keine Qualitätskontrollen, keine Brandverhütungsschau. Für Kreistagsbeschlüsse ein Verweis auf das Bürgerinfoportal. „Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist im Zeitraum der nächsten drei Jahre nicht geplant. Dementsprechend wurden lediglich Mittel für die laufende Bauunterhaltung geplant." Landkreis Kassel an Eltern, 14.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E50Do, 22.10.2026 · 16:04Zweite Lieferung des Landkreises: Kein Protokoll, keine Zustandsberichte, Liste erst nachträglich, nichts veranlasst Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern Einen Tag vor der Frist die Antworten in Rot zu allen elf Punkten der Nachfrage (E49), dazu 23 Dateien und eine eingebettete Mail. Zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August, auf die sich der Landkreis am 26. August berufen hat: „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." Zu den internen Begehungen: keine Zustandsberichte. Zur Liste der Vorfälle: „erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt". Zum Bericht der Unfallkasse: „keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung". Die Bilddokumentation kommt neu, jetzt mit einem Datum je Foto: Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober trägt den 19. August 2025. Die Edding-Fotos tragen den 3. September 2025, unter der Überschrift „Vor den Sommerferien 2026", bei einem Aufnahmedatum in der Datei vom 24. Juni 2025 und einem Listeneintrag vom 21. März 2026. Alles ausgewertet auf der Seite Die Akte, Widersprüche 8 bis 11. „Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor." Landkreis Kassel an Eltern, 22.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E04 · Fr, 14.08.2026 · 18:09 · Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel E08 · Di, 25.08.2026 · 22:32 · Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08. E13 · Mi, 26.08.2026 · 12:45 · Replik an den Landkreis: Fünf Fragen zur aktuellen Praxis E18 · Do, 27.08.2026 · 03:15 · Dossier an alle Beteiligten: Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr E20 · Di, 01.09.2026 · 12:02 · Frist verstrichen, keine Rückmeldung: Der Vorgang wird öffentlich E21 · Di, 01.09.2026 · 12:13 · Antrag auf Informationszugang: Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung E24 · Di, 01.09.2026 · 14:54 · Dienstliche Aufforderung an den Landrat: Beendigung der Toilettensperren E41 · Di, 06.10.2026 · 16:35 · Erinnerung an den Landkreis: Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen E49 · Do, 15.10.2026 · 17:51 · Nachfrage an den Landkreis: Elf Punkte, Frist 23. Oktober E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen GesundheitsamtGesundheitsamt6 Schreiben Gesundheitsamt Region Kassel Infektionshygienische Überwachung der Schule nach § 36 IfSG. Hat nach eigener Auskunft die Hygiene geprüft, nicht den Bauzustand (E17). gesundheitsamt@kassel.de Geschrieben E17Mi, 26.08.2026 · TelefonatGesundheitsamt am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand Gesundheitsamt Region Kassel telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung angefragt Der Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat, bestätigt am Telefon: Geprüft wurden die hygienischen Verhältnisse der Toiletten, etwa Schimmel- oder Kalkbildung. In dieser Hinsicht waren die geprüften Anlagen in Ordnung. Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E45Mi, 07.10.2026 · 11:06Gesundheitsamt schriftlich: Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen Gesundheitsamt Region Kassel (Hygienische Dienste) an Eltern Sechs Wochen nach dem Telefonat (E17) und am Tag nach der Bitte darum (E42) die schriftliche Auskunft: Die Besichtigung war am 24. August, unangekündigt. Festgestellt worden seien keine hygienischen oder baulichen Mängel. Kein Bericht, kein Prüfumfang, und der Schlusssatz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Am Telefon hatte der Sachbearbeiter am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (Widerspruch 7). Was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft und feststellen darf: Die Antwort des Gesundheitsamts. „Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel an Eltern, 07.10.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E16 · Mi, 26.08.2026 · 14:02 · Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt: Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht? E42 · Di, 06.10.2026 · 16:38 · Bitte an das Gesundheitsamt: Begehung und Bericht, diesmal schriftlich E46 · Mi, 07.10.2026 · 14:28 · Nachfrage an das Gesundheitsamt: Fünf Fragen zur Feststellung „keine baulichen Mängel" E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen StadtStadt Immenhausen7 Schreiben Bürgermeister Lars Obermann Nicht Schulträger, ohne direkte Handhabe, hat aber Nachfragen bei Schule und Landkreis zugesagt. Marktplatz 1, 34376 Immenhausen · lars.obermann@immenhausen.de Geschrieben E11Mi, 26.08.2026 · 08:12Bürgermeister: Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe Bürgermeister Lars Obermann an Eltern Der Bürgermeister verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises, bestätigt aber, „als Elternteil im letzten Schuljahr mitbekommen" zu haben, „dass es gewisse Probleme mit den Schultoiletten geben soll". Er bietet an, bei Schule und Landkreis nachzufragen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E26Di, 01.09.2026 · 15:13Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten: „es ist besser, man tauscht sich persönlich aus" Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern Zwei Terminvorschläge, für den nächsten Vormittag oder für den Montag darauf. „Ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus." Lars Obermann, Bürgermeister, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E29Di, 01.09.2026 · 15:21Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern Vier Minuten später steht der Termin. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E10 · Di, 25.08.2026 · 23:21 · Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen E23 · Di, 01.09.2026 · 14:42 · Bitte an die Stadt: Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit E28 · Di, 01.09.2026 · 15:17 · Zusage für den Termin: „Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen" E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen UnfallversicherungUnfallkasse Hessen3 Schreiben Technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel, Name auf dieser Seite nicht genannt Gesetzliche Schülerunfallversicherung. Überwacht Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen und kann Auflagen gegen den Schulträger erlassen. Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main · ukh@ukh.de Geschrieben E27Di, 01.09.2026 · 15:15Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden: Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat Unfallkasse Hessen (technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel) an Eltern Die Anzeige war an die allgemeine Adresse gegangen und wurde intern an den zuständigen Aufsichtsdienst weitergeleitet, der von sich aus das Gespräch sucht. „Gern würde ich mich mit Ihnen telefonisch austauschen, um einen besseren Überblick über die Situation an Ihrer Schule zu erlangen." Unfallkasse Hessen, technischer Aufsichtsdienst, 01.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E22 · Di, 01.09.2026 · 12:18 · Formelle Gefährdungsanzeige: Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen Oberste DienstaufsichtKultusministerium4 Schreiben Hessisches Kultusministerium Führt die Aufsicht über die Staatlichen Schulämter. Angerufen, nachdem das Schulamt die Regelung als gängigen Standard bewertet hatte. Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden · pressestelle@kultus.hessen.de Geschrieben E38Fr, 04.09.2026 · 14:51Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen: Stellungnahme des Schulamts angefordert Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Referat I.1.1) an Eltern Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September, als PDF im Anhang. Das Ministerium hat das Staatliche Schulamt um eine Stellungnahme gebeten und bittet für die abschließende Antwort um Geduld. „Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Deshalb haben wir eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel angefordert, um den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu können." Hessisches Kultusministerium, 04.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E40Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang OktoberDas Kultusministerium antwortet: „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Geschäftszeichen HMKB) an Eltern Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E25) nach der am 4. September angeforderten Stellungnahme des Schulamts (E38). Das Ministerium hält das Anliegen für erledigt: Die Toiletten stehen dauerhaft zur Verfügung, ein Schlüssel ist nicht mehr nötig. Zur Bewertung des Schulamts vom 26. August, die Regelung sei „nicht zu beanstanden" (E14), sagt das Schreiben nichts. „Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht." Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, 28. September 2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E25 · Di, 01.09.2026 · 15:11 · Ministerbeschwerde: Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen SchulpateRegierungspräsidium Kassel2 Schreiben Regierungspräsident Mark Weinmeister Hat die persönliche Patenschaft für die Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" übernommen. Steinweg 6, 34117 Kassel · pressestelle@rpks.hessen.de Erhalten E30 · Di, 01.09.2026 · 18:05 · An den Schulpaten: Ihr Name bürgt für diese Schule E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen PetitionsausschussHessischer Landtag7 Schreiben Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses Prüft Eingaben gegen Verwaltungshandeln unabhängig, auch das der Schulaufsicht. Nach der Petition vom 02.09.2026 rief der Vorsitzende am nächsten Tag an und setzte der Schule eine Frist. Schlossplatz 1–3, 65183 Wiesbaden · o.ulloth@ltg.hessen.de Geschrieben E34Do, 03.09.2026 · TelefonatDer Petitionsausschuss am Telefon: Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Der Vorsitzende des Petitionsausschusses lässt sich die Lage schildern und erklärt, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E35Fr, 04.09.2026 · TelefonatZweites Telefonat: Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers Der Abgeordnete berichtet, die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind. Verabredet wird, dass die Eltern das nach Schulschluss prüfen und sich zurückmelden, und dass in den kommenden Wochen regelmäßig nachgesehen wird. Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie E37Fr, 04.09.2026 · 14:29Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten: „innerhalb von 24 Stunden gelöst" Hessischer Landtag (Büro Oliver Ulloth MdL) an Eltern Die Freigabe für die Nennung auf der Seite Helden des Alltags, verbunden mit der Bitte, über die kommenden Wochen auf dem Laufenden zu bleiben. „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen." Büro Oliver Ulloth MdL, 04.09.2026 Volltext in den Quellen lesen · In der Chronologie Erhalten E32 · Mi, 02.09.2026 · 20:21 · Petition an den Hessischen Landtag: Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft E33 · Mi, 02.09.2026 · 20:24 · Bitte um vorrangige Behandlung: „jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen" E36 · Fr, 04.09.2026 · 14:17 · Rückmeldung an den Landtag: „Die Toiletten sind heute geöffnet" E51 · Do, 22.10.2026 · 20:23 · Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen: Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen Widersprüche WWie lange besteht der Zustand? „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Diese Vorgehensweise hat in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert […] Verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien arbeiten seit über zwei Jahren daran, gute Lösungen zu finden." Schulleitung, Stellungnahme vom 20.08.2026 Alle Widersprüche auf der Startseite fGibt es Mängel? „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden […] Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend." Schulleitung, 14.08.2026 und 20.08.2026 Die Aussage des Landkreises hält der Nachfrage nicht stand. Nach telefonischer Auskunft des Gesundheitsamts (E17) wurden ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft. Bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und fallen gar nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Dem Gesundheitsamt eine Freigabe „baulicher Mängel" zuzuschreiben, ist in dieser Form also unzutreffend. Ein Prüfbericht wurde bislang ohnehin nicht vorgelegt (angefragt in E16). Alle Widersprüche auf der Startseite WGab es Beschwerden? „[…] dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 Die Toilettensituation wurde auf dem Elternabend in der Woche vom 10.08.2026 von Elternseite angesprochen. Seit dem 14.08.2026 läuft die hier dokumentierte formelle Beschwerde, in Kopie auch an den Schulträger selbst. Nach übereinstimmenden Berichten von Eltern und ehemaligen Schülern besteht das Problem seit mehreren Jahren, schon unter der vorherigen Schulleitung. Eine öffentliche Bewertung der Schule auf Facebook vom Juni 2025 thematisiert genau diese Toilettensituation. Mängelanzeige, 14.08.2026 · Schreiben an den Bürgermeister, 25.08.2026 Dass aus der Schülerschaft keine formellen Beschwerden aktenkundig sind, überrascht aus Elternsicht wenig: Kinder, deren Anliegen erfahrungsgemäß folgenlos bleiben, hören irgendwann auf, sie vorzutragen. Auf dem Elternabend wurde das Thema nach Schilderung anwesender Eltern mit dem Satz abgetan, es habe sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht. Alle Widersprüche auf der Startseite BgLiegt der Schlüssel wirklich einfach bereit? „[…] der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden." / „[…] deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt." Schulleitung, 20.08.2026 · Staatliches Schulamt, 26.08.2026 Ein frei zugänglicher Schlüssel würde genau den unkontrollierten Zugang wiederherstellen, den das Abschließen erklärtermaßen verhindern soll. Das System kann nur funktionieren, wenn jemand Ausgabe und Rückgabe kontrolliert. Und genau das berichten Kinder ihren Eltern: dass sie im Sekretariat ausdrücklich nach dem Schlüssel fragen müssen.* * Berichte von Kindern gegenüber ihren Eltern, nicht schriftlich belegt Beide Darstellungen zusammen ergeben kein stimmiges Bild: Entweder liegt der Schlüssel unkontrolliert bereit, dann ist das erklärte Schutzkonzept wirkungslos. Oder die Ausgabe wird kontrolliert, dann müssen Kinder eben doch vorsprechen und fragen. Die Schulleitung selbst schreibt, die Sekretärinnen hätten „ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen". Alle Widersprüche auf der Startseite ThSind die Fragen beantwortet? „[…] schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind." Landkreis Kassel, 27.08.2026 Die fünf konkreten Fragen vom 26.08. richteten sich an den Schulträger und betrafen die aktuelle Praxis: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum besteht das Notschlüssel-Verfahren fort, und ab wann ist der freie Zugang gewährleistet? Der Bescheid des Schulamts beantwortet keine dieser Fragen, er verteidigt die bestehende Regelung. Fragenkatalog, 26.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026 Dazu kommt: Am 26.08. hatte der Landkreis eine eigene Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage angekündigt („Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren"). Diese Antwort ist nicht erfolgt. Stattdessen verweist der Landkreis einen Tag später auf die Stellungnahme, die der Beschwerde gerade zugrunde liegt. Alle Widersprüche auf der Startseite WKurzfristige Maßnahme oder jahrelanger Prozess? „Die Freiherr-vom-Stein-Schule hat sich bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt. […] Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert." Landkreis Kassel, 16.09.2026 „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Landkreis Kassel, 26.08.2026 Beide Sätze stammen vom selben Schulträger, drei Wochen auseinander. Am 26.08. war das Abschließen eine kurzfristige Maßnahme. Am 16.09. ist es Teil eines Prozesses, der vor einigen Jahren begann und noch andauert. Was der Runde Tisch in dieser Zeit umgesetzt hat, nennt das Schreiben nicht. Für die Kinder erkennbar war eine einzige Maßnahme: die verschlossene Tür. Die Schulleitung hatte die Dauer am 20.08. selbst mit über zwei Jahren angegeben und eingeräumt, dass es keine dauerhafte Lösung gibt (E07). Am 4. September war die Tür nach einer Frist des Petitionsausschusses innerhalb eines Tages offen (E34, E35). Alle Widersprüche auf der Startseite WHat das Gesundheitsamt den Bauzustand geprüft? „Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen." Gesundheitsamt Region Kassel, telefonisch, 26.08.2026, Gesprächsnotiz des Verfassers „Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026 Die Gesprächsnotiz stammt vom Verfasser, die schriftliche Auskunft vom Gesundheitsamt selbst. Beide betreffen dieselbe Besichtigung vom 24. August. Am Telefon, zwei Tage danach, war der Bauzustand ausdrücklich nicht Gegenstand. Schriftlich, sechs Wochen danach, ist er es. Die Formulierung „keine hygienischen oder baulichen Mängel" ist dieselbe, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hat (E12). Der Landkreis schrieb damals von Begehungen „in der vergangenen Woche". Die Besichtigung war nach Auskunft des Gesundheitsamts am Montag derselben Woche. Ob ein Gesundheitsamt bauliche Mängel überhaupt feststellen darf, steht unter Die Antwort des Gesundheitsamts. Alle Widersprüche auf der Startseite fWann entstand das Zeitungsfoto? „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet" · Bildunterschrift: Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig" HNA, 06.10.2026, mit Foto der Jungentoilette, Quelle Schule und Landkreis Bild 5 der Bilddokumentation, dasselbe Foto: „19.08.2025" Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026 Die Toiletten wurden am 4. September 2026 geöffnet. Das Foto, das die Verwüstung danach belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025, dreizehn Monate davor, in die Zeit der Sperren. Der Verfasser hatte das am 6. Oktober anhand der Holzabsperrung im Bild vermutet und am 15. Oktober nach dem Datum gefragt (E49). Befund 1 der Akte. Alle Widersprüche auf der Startseite fWann wurde die Mädchentoilette mit Edding beschrieben? Überschrift über sechs Fotos: „Vor den Sommerferien 2026" · Liste der Vandalismusvorfälle: „21.03.2026, Mädchen, alle Trennwände und Fliesen mit Edding beschrieben" Landkreis Kassel, Bilddokumentation und Vandalismusliste, 14.10.2026 Dieselben sechs Fotos, jetzt mit Datum: „03.09.2025", die Überschrift „Vor den Sommerferien 2026" bleibt stehen · Aufnahmedatum in fünf der sechs Dateien: 24.06.2025, 14:31 bis 14:32 Uhr Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026 Vier Angaben zu einem Vorfall, drei davon vom Landkreis selbst, keine zwei stimmen überein. Die Aufnahmedaten in den Dateien sind das Einzige, was nicht nachträglich geschrieben wurde. Die Fotos werden nicht veröffentlicht, weil Namen von Kindern auf den Wänden stehen. Die Tabelle aller sechzehn Daten steht in der Akte. Alle Widersprüche auf der Startseite BgWorauf beruhte „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel"? „Es haben in der vergangenen Woche mehrere Begehungen durch den zuständigen Haustechniker, den Mitarbeiter der Bauunterhaltung und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt stattgefunden. Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Landkreis Kassel, 26.08.2026 „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." · „Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor." Landkreis Kassel, 22.10.2026 Die Besichtigung am 24. August hat stattgefunden, mit vier Teilnehmern aus Immobilienmanagement, Haustechnik, Schulleitung und Gesundheitsamt. Festgehalten wurde sie nicht. Die Begehungen durch Haustechniker und Bauunterhaltung auch nicht. Die Aussage vom 26. August, auf die sich das Schulamt und später die Zeitung gestützt haben, hat damit keine Unterlage. Das Gesundheitsamt selbst hat die Nachfrage dazu (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Alle Widersprüche auf der Startseite WSind die Toiletten offen zu halten? Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten. Eine Nottoilette reicht nicht aus, eine zweite im Gebäude B1 wird vorgeschlagen. Unfallkasse Hessen, Bericht vom 17.09.2026, Eingang beim Landkreis 22.09.2026, sinngemäß „Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt." · Zur Zeitung, 06.10.: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Landkreis Kassel, 22.10.2026, HNA, 06.10.2026 Die gesetzliche Unfallversicherung hat nach § 17 SGB VII geprüft und das Ergebnis dem Schulträger geschickt. Der Schulträger hat es einen Monat lang liegen lassen, der Zeitung das Gegenteil gesagt und dem Schulamt, das die Regelung für „nicht zu beanstanden" hielt (E14), den Bericht nicht gegeben. Der Verfasser, dessen Gefährdungsanzeige die Besichtigung ausgelöst hat (E27), hat den Bericht am 14. Oktober als Anhang Nr. 6 erhalten. Alle Widersprüche auf der Startseite Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Seite stammen aus dem dokumentierten Schriftverkehr, der dienstlichen Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 und der Gesprächsnotiz zum Telefonat mit dem Gesundheitsamt (E17). Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Die Tafel ordnet diese Belege an, sie fügt ihnen nichts hinzu. Sollte eine Aussage unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Rechtlicher Hinweis zur Namensnennung Genannt werden ausschließlich Personen, die als Amtsträger oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben (Schulleitung, Schulamt, Schulträger, Bürgermeister), und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Die wahrheitsgemäße Berichterstattung über amtliches Handeln ist von der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Amtsträger müssen sich Kritik an ihrer Amtsführung in deutlich weiterem Umfang gefallen lassen als Privatpersonen. Private Kontaktdaten, Privatanschriften und Daten von Privatpersonen sind anonymisiert bzw. geschwärzt. Das gilt insbesondere für Namen von Kindern und für die private E-Mail-Adresse des Schulelternbeirats. Status dieser Seite Diese Seite wird aus der Chronologie der Startseite erzeugt und mit jedem neuen Schreiben fortgeschrieben. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 8. FÜR SCHÜLER: WELCHE RECHTE GELTEN https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/schueler.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Für Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule Du musst aufs Klo. Du darfst das. Diese Seite ist für dich, wenn du während des Unterrichts zur Toilette musst und nicht weiterkommst. Hier steht, was du in welcher Situation tun kannst, was du einfordern darfst und was danach hilft. Auf die Toilette gehen zu dürfen ist ein Grundbedürfnis und dein gutes Recht. Du musst dafür keinen Grund nennen. Und du musst dich dafür nicht schämen. Wer wem geschrieben hat: die Tafel erklärt es in fünf Schritten Sechs Situationen, und was du tun kannst „Die Toilette ist abgeschlossen und ich muss." Melde dich bei deiner Lehrkraft ab und sag, dass du zur Toilette musst. Geh zum Sekretariat und hol dir den Schlüssel für die Nottoilette. Bring den Schlüssel danach direkt zurück. So ist die Regel an der Schule im Moment. Wenn du diesen Weg gehst, machst du alles richtig. „Im Sekretariat heißt es: Es ist kein Schlüssel da." Bleib ruhig und sag klar: „Ich muss dringend. Das kann nicht warten." Bitte darum, dass dich jemand zur regulären Toilette begleitet und aufschließt. Genau so hat es die Schule nach eigener Aussage früher selbst gemacht. Wird auch das abgelehnt: Merk dir Uhrzeit und Name und geh zurück zu deiner Lehrkraft. „Man sagt mir: Warte bis zur Pause." Wenn du wirklich musst, musst du nicht warten. Sag ruhig und deutlich: „Das ist dringend. Ich kann nicht bis zur Pause warten." Bei starkem Druck oder Schmerzen sag klar: „Das ist ein Notfall." Dann müssen die Erwachsenen handeln. Hilft das nicht: Uhrzeit und Name merken und zu Hause davon erzählen. „Im Sekretariat ist gerade niemand." Geh zurück zu deiner Lehrkraft und sag, dass niemand da war. Deine Lehrkraft muss dann eine Lösung finden. Das gehört zu ihrer Fürsorgepflicht. Frag notfalls eine andere Lehrkraft oder den Hausmeister. Danach: Schreib es auf und erzähl es zu Hause. Notiere Datum, Uhrzeit, was passiert ist und wer beteiligt war. Handy oder Heft reicht. Erzähl es deinen Eltern. Sie können sich an Schulleitung und Behörden wenden. Jeder aufgeschriebene Fall hilft. Er zeigt, dass es kein Einzelfall ist. Wenn es immer wieder passiert. Sprich mit deiner Klassenlehrkraft oder einer Lehrkraft, der du vertraust. Sag es der Schülervertretung. Auch sie kann das Thema offiziell ansprechen. Deine Eltern finden auf der Startseite alle Unterlagen und Ansprechstellen. Alles dort ist belegt. Ihr könnt euren Fall auch bei uns melden. Wie das geht und was mit euren Angaben passiert, steht unter Fall melden. Was du nicht musst und was du nicht tun solltest Du musst nicht erklären, warum du zur Toilette musst. Du musst nicht betteln und dich nicht rechtfertigen. Bleib trotzdem immer ruhig und höflich, auch wenn es unfair ist. Brich keine Regeln, beschädige nichts und lass dich nicht auf Streit ein. Dein stärkstes Mittel ist: dranbleiben, aufschreiben, weitersagen. Deine Rechte in kurz Art. 1 GG · Menschenwürde Niemand darf dich in eine Lage bringen, in der du um etwas so Grundlegendes wie den Toilettengang bitten oder betteln musst. Art. 2 GG · Körperliche Unversehrtheit Erzwungenes Einhalten kann wehtun und krank machen. Niemand darf dich dazu zwingen. §§ 3, 86 Hessisches Schulgesetz · Fürsorgepflicht Die Schule und deine Lehrkräfte sind für dein Wohl verantwortlich, solange du in der Schule bist. Dazu gehört auch der Zugang zur Toilette. Für wen diese Seite ist Dieser Bereich richtet sich an Schülerinnen und Schüler und erklärt in einfacher Sprache, was sie bei verweigertem Toilettenzugang tun können. Er ist Teil des Dossiers „Kinder müssen dürfen" zur Toilettensituation an der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen. Alle Hintergründe, Belege und rechtlichen Hinweise stehen auf der Startseite und im Bereich Quellen. Wenn dir das auch passiert Erzähl es zuerst deinen Eltern. Gemeinsam könnt ihr euren Fall unter Fall melden an uns schreiben. Deinen Namen geben wir niemals an deine Schule weiter. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite wird fortgeschrieben. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen, siehe Startseite. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 9. FALL MELDEN: FÜR ANDERE BETROFFENE https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/melden.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Für Eltern, Schülerinnen und Schüler Sie kennen das auch. Dann sollten wir es wissen. Wenn Ihr Kind während des Unterrichts nicht zur Toilette kommt, an dieser oder an einer anderen Schule, schreiben Sie es uns. Das dauert zwei Minuten. Ihren Fall melden Ihr Name wird nie veröffentlicht und ohne Ihre Zustimmung nie an die Schule weitergegeben. Was mit Ihren Angaben passiert Ihr Name PflichtVor- und Nachname. Bleibt bei uns und wird nie veröffentlicht. Schule PflichtName und Ort. Meldungen von anderen Schulen sind ausdrücklich willkommen. Klasse oder Jahrgang PflichtAls Elternteil die Klasse Ihres Kindes. Den Namen des Kindes brauchen wir nicht. E-Mail oder Telefon PflichtDamit wir bei Unklarheiten nachfragen können. Ohne diese Möglichkeit können wir eine Schilderung nicht verwenden. Was ist passiert? PflichtDatum, nach Möglichkeit die Uhrzeit, der Ablauf und wer beteiligt war. Lieber knapp und genau als lang und ungefähr. Reaktion der Schule FreiwilligOb Sie das Thema angesprochen haben und was daraufhin geschah. Belege FreiwilligSchreiben der Schule, Atteste, eigene Notizen. Bitte noch nichts anhängen, wir melden uns dazu. Schicken Sie nichts, worauf Kinder erkennbar sind. Sie dürfen den Sachverhalt anonymisiert auf der Website verwenden.Sie bekommen den fertigen Text vorher zu lesen und können widersprechen. Ohne dieses Häkchen bleibt Ihre Meldung nur bei uns. Meldung abschicken Dabei öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertig ausgefüllten Nachricht. Dort klicken Sie noch einmal auf Senden, erst dann ist die Meldung bei uns. Es öffnet sich kein E-Mail-Programm? Das passiert, wenn Sie Ihre E-Mails im Browser lesen, etwa bei GMX, Web.de oder Gmail. Kopieren Sie dann einfach den fertigen Text und fügen Sie ihn in eine neue E-Mail an danielm@mail.de ein. Text kopieren Was mit Ihren Angaben passiert Wer uns schreibt, geht ein Risiko ein. Das ist uns bewusst, und danach richtet sich der Umgang mit Ihren Daten. Ihr Name wird niemals veröffentlicht. Das gilt ebenso für die Schule, die Klasse und Ihre Kontaktdaten. Nicht auf dieser Website, nicht im PDF-Dossier, nicht gegenüber Redaktionen. Ihre Angaben gehen nicht an die Schule. Auch nicht an Schulamt, Schulträger oder Gesundheitsamt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung wird nichts weitergegeben, in keiner Form. Verwendet wird nur, was Sie freigegeben haben. Wenn ein Sachverhalt auf dieser Website erscheinen soll, bekommen Sie den fertigen, anonymisierten Text vorher zu lesen. Erst nach Ihrer Freigabe wird er veröffentlicht. Es gibt keinen Dienstleister dazwischen. Das Formular schickt nichts an einen fremden Server. Es öffnet Ihr E-Mail-Programm, und Ihre Nachricht geht an ein Postfach, das ausschließlich der Verfasser dieser Seite liest. Diese Website erhebt selbst keine Daten. Keine Cookies, kein Tracking, keine eingebundenen Dienste. Auch die Schriften liegen auf dem eigenen Server, es entsteht beim Aufruf keine Verbindung zu Dritten. Sie können jederzeit die Löschung verlangen. Eine formlose Nachricht genügt. Wir löschen Ihre Angaben und bestätigen die Löschung schriftlich. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Sie können sie jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen. Warum wir nach Ihrem Namen fragen Diese Seite trägt nur, solange jede einzelne Aussage belastbar ist. Jede Tatsachenbehauptung im Dossier lässt sich mit einem Schreiben belegen, das wir vorlegen können. Eine anonyme Zuschrift können wir nicht prüfen und nicht nachfragen. Wir könnten sie deshalb auch nicht verwenden, und dann hätte sie niemandem geholfen. Es geht nicht darum, Sie zu kontrollieren. Es geht darum, dass wir zurückschreiben können: An welchem Tag war das? Wer war dabei? Hat die Schule reagiert? Und es geht um etwas, das sich nicht reparieren lässt: Eine einzige erfundene Schilderung würde das gesamte Dossier entwerten. Wer so etwas schreibt, schadet nicht uns, sondern allen Kindern, um die es hier geht. Wir antworten, sobald es geht, aber wir sind Eltern und keine Behörde. Bitte rechnen Sie mit einigen Tagen. Eine Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten. Für Schülerinnen und Schüler Dieser Bereich ist für Erwachsene geschrieben. Wenn du selbst zur Schule gehst, gilt für dich Folgendes. Sag es zuerst deinen Eltern. Sie können das Formular ausfüllen, und sie können dir helfen, wenn es Ärger gibt. Du darfst es auch selbst ausfüllen. Sag deinen Eltern trotzdem Bescheid. Wir schreiben Kindern nur zurück, wenn wir wissen, dass die Eltern es wissen. Deinen Namen geben wir niemals an deine Schule weiter. Das gilt ohne Ausnahme. Was du im Alltag tun kannst, steht im Bereich Für Schüler. Wir sind keine Beratungsstelle. Wenn es dir schlecht geht oder du mit jemandem reden möchtest: Die Nummer gegen Kummer ist kostenlos, anonym und montags bis samstags erreichbar unter 116 111. Verantwortlich für diese Seite Simon-Daniel März, Vater eines Schülers der Freiherr-vom-Stein-Schule und Verfasser der im Dossier dokumentierten Schreiben. Erreichbar unter danielm@mail.de. Umgang mit Meldungen Eingehende Meldungen werden ausschließlich zur Prüfung, Rückfrage und, nach ausdrücklicher Freigabe, zur anonymisierten Darstellung verwendet. Eine Weitergabe an Schule, Schulaufsicht, Schulträger, Gesundheitsamt oder Presse erfolgt nicht ohne schriftliche Zustimmung der meldenden Person. Auf Wunsch werden alle Angaben gelöscht und die Löschung bestätigt. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite wird fortgeschrieben. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen, siehe Startseite. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 10. PRESSE: KURZFASSUNG, ZITATE, MATERIAL https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/presse.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht PressemappeDer Artikel vom 6. Oktober, geprüftDas Gegenstück Stand: 22. Oktober 2026 · Öffentlich seit 1. September 2026, 12:01 Uhr · Abgeschlossen Presse. Dieser Bereich enthält alles, was für eine Berichterstattung gebraucht wird: eine Kurzfassung zum Übernehmen, die belegten Kernaussagen, Zitate mit Fundstelle, Grafiken und das vollständige Dossier. Jede Tatsachenbehauptung dieser Website stammt aus dem dokumentierten Schriftverkehr und ist im Bereich Quellen im Volltext nachlesbar. Texte und Grafiken dieser Seite dürfen mit Quellenangabe „kindermüssendürfen.de" frei verwendet werden, auch bearbeitet und gekürzt. Eine Rückfrage ist nicht nötig, über einen Hinweis freuen wir uns. Kurzfassung zum Übernehmen Stand 22. Oktober 2026: Die Initiative hat sich zurückgezogen. Der Landkreis Kassel hat am 14. und 22. Oktober 2026 die nach dem Umweltinformationsgesetz beantragten Unterlagen geliefert. Sie zeigen: keine zeitnahen Aufzeichnungen zu Sperren, Vorfällen und Besichtigungen, das Zeitungsfoto vom 6. Oktober datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025. Auswertung und Dateien: Die Akte. Der Verfasser führt den Vorgang nicht weiter, die Akte geht an die zuständigen Stellen, die Website bleibt online (Fazit). Presseanfragen werden mit einem Verweis auf diese Seite beantwortet. Stand 4. September 2026: Die Toiletten sind offen. Drei Wochen nach der ersten Mängelanzeige, zwei Tage nach der Petition an den Landtag. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Oliver Ulloth MdL, hatte der Schule am 3. September eine Frist bis zum nächsten Tag gesetzt. Am 4. September waren die Schülertoiletten während des Unterrichts geöffnet (E34 bis E37). Die Fassungen darunter beschreiben den Zustand, um den es ging. Zwei Fassungen, beide zur direkten Verwendung. In drei Sätzen An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, holt im Sekretariat den Schlüssel für eine einzelne Nottoilette und bringt ihn anschließend zurück. Schulleitung und Staatliches Schulamt haben dieses Verfahren schriftlich bestätigt, der Schulträger Landkreis Kassel erklärt zugleich, es gebe „keinerlei" Mängel. Ausführlich Seit über zwei Jahren sind an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, einer kooperativen Gesamtschule mit mehreren hundert Schülerinnen und Schülern, die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer während des Unterrichts zur Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, geht über den Campus zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne Nottoilette, sucht ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof auf und bringt den Schlüssel zurück. Die Schulleitung begründet die Regelung mit Vandalismus und räumt zugleich schriftlich ein, dass es seit über zwei Jahren keine tragfähige Lösung gibt und die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend" ist. Das Staatliche Schulamt bewertete die Regelung am 26. August 2026 als „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Der Schulträger Landkreis Kassel erklärte am selben Tag, das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen und es lägen „keinerlei" hygienische oder bauliche Mängel vor. Auf Nachfrage bestätigte das Gesundheitsamt telefonisch, dass ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft wurden und bauliche Mängel weder Gegenstand der Prüfung noch Teil seiner Zuständigkeit waren. Eltern haben den Vorgang seit dem 14. August 2026 vollständig dokumentiert und ihn als öffentlich einsehbares Dossier aufbereitet. Was nicht strittig ist Jeder Punkt ergibt sich aus den schriftlichen Aussagen der Schulleitung oder des Staatlichen Schulamts selbst. Die regulären Toiletten sind während der Unterrichtszeit abgeschlossen.Schulleitung, 20.08.2026 · Schulamt, 26.08.2026 (E07, E14) Während des Unterrichts steht eine einzige Einzeltoilette zur Verfügung, für den gesamten Campus.Schulamt, 26.08.2026 (E14) Der Weg führt über Abmelden, Sekretariat, Schlüssel und zurück.Schulleitung, 20.08.2026 (E07) Der Zustand besteht seit über zwei Jahren, im Vorjahr zeitweise ganz ohne Schlüssel.Schulleitung, 14.08. und 20.08.2026 (E02, E07) Engpässe bei Toilettenpapier und Seife sind eingeräumt.Schulleitung, 14.08.2026 · Schulamt, 26.08.2026 (E02, E14) Der Vollständigkeit halber: Nach aktuellem Stand sind die Toiletten sauber. Es geht nicht um den Reinigungszustand einzelner Tage, sondern um den verschlossenen Zugang während der Unterrichtszeit. Zitate mit Fundstelle Alle Zitate wörtlich, jedes im Bereich Quellen im vollständigen Zusammenhang nachlesbar. „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen." Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin Dienstliche Stellungnahme, 20.08.2026 E07 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden." Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin E-Mail an die Eltern, 14.08.2026 E02 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de „[…] dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen." Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt Kassel Bescheid, 26.08.2026 E14 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de „Es liegt in der Natur der Dinge, dass diese Dinge auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen." Staatliches Schulamt Kassel zu Toilettenpapier und Seife Bescheid, 26.08.2026 E14 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Martina Rapprich, Landkreis Kassel E-Mail, 26.08.2026 E12 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Martina Rapprich, Landkreis Kassel E-Mail, 26.08.2026 E12 Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de Zum letzten Zitat: Nach telefonischer Auskunft des Gesundheitsamts vom 26.08.2026 wurden ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft. Bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und fallen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (E17). Bildmaterial Drei Grafiken, jeweils 1200 Pixel breit, hell, mit Titel und Quellenangabe im Bild. Zur freien Verwendung mit Quellenangabe „kindermüssendürfen.de", auch bearbeitet und zugeschnitten. Der Weg zur ToiletteSechs Stationen für einen Toilettengang während des Unterrichts. PNG herunterladen Ein Campus, eine ToiletteDas Verhältnis von Schülerzahl zu zugänglichen Toiletten. PNG herunterladen 44 MinutenZwei Behörden desselben Vorgangs, am selben Tag, zur selben Toilette. PNG herunterladen Fotos der Schule oder der Sanitäranlagen stellen wir bewusst nicht bereit. Diese Seite dokumentiert den Schriftverkehr, nicht den Zustand einzelner Räume an einzelnen Tagen. Unterlagen Dossier als PDF · Startseite, vollständiger Schriftverkehr und Rechtsquellen in einem Dokument Schriftverkehr im Volltext · E01 bis E40, vom 14. August bis Anfang Oktober 2026 Der HNA-Artikel vom 6. Oktober 2026, Satz für Satz · was belegt ist, was unbelegt bleibt, was die Akte widerlegt, dazu das Foto Rechtsquellen · alle zitierten Normen mit Link auf den amtlichen Originaltext Aussage gegen Aussage · sechs Punkte, an denen sich die Darstellungen der Stellen direkt widersprechen Die Tafel · der ganze Vorgang als Pinnwand, jedes Schreiben per Link erreichbar, etwa karte.html#widerspruch-1 Die Original-E-Mails liegen vollständig vor und werden auf Nachfrage im Einzelfall zur Einsicht bereitgestellt. Öffentlich zugänglich ist ausschließlich die anonymisierte Fassung: Namen von Kindern sind ersetzt, private Kontaktdaten von Privatpersonen geschwärzt. Signaturen, Vertraulichkeitshinweise und zitierte Vorkorrespondenz sind aus Platzgründen entfernt, der inhaltliche Wortlaut ist unverändert. Kontakt Ansprechpartner Simon-Daniel März Vater eines Schülers der Schule, Verfasser der dokumentierten Schreiben und verantwortlich für den Inhalt dieser Website. Erreichbar für Rückfragen, Einordnung und Gegenlesen vor Veröffentlichung. danielm@mail.de · [Telefonnummer eintragen] Die Kontaktdaten der beteiligten Stellen stehen auf der Startseite unter Zuständigkeiten und Beteiligte. Sollte eine Aussage auf dieser Website unzutreffend wiedergegeben sein, wird sie nach Hinweis unverzüglich korrigiert. Quellen und Richtigkeit Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Website stammen aus dem dokumentierten Schriftverkehr (14.–27.08.2026), der dienstlichen Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 und der Gesprächsnotiz zum Telefonat mit dem Gesundheitsamt. Zitate sind wörtlich wiedergegeben. Schilderungen aus Elternsicht, Berichte von Kindern und rechtliche Bewertungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Rechtlicher Hinweis zur Namensnennung Genannt werden ausschließlich Personen, die als Amtsträger oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben, und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Die wahrheitsgemäße Berichterstattung über amtliches Handeln ist von der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Private Kontaktdaten, Privatanschriften und Daten von Privatpersonen sind anonymisiert bzw. geschwärzt. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen. Ob es so bleibt, wird auf der Startseite weiter dokumentiert. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 11. MATERIAL: FLYER, DOSSIER, MUSIKVIDEO https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/material.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 7. Oktober 2026 Material Diese Seite bündelt, was weitergegeben werden darf. Flyer zum Ausdrucken und Verteilen, das vollständige Dossier, das Erklärvideo, das Musikvideo und seine Tonspur. Alle Dateien liegen auf demselben Server wie diese Seite. Beim Herunterladen entsteht keine Verbindung zu einem Dritten. Flyer für Briefkasten und Aushang Ein Blatt DIN A6, beidseitig. Vorne, worum es geht, hinten der belegte Ablauf mit Datum. Der Flyer nennt keine Namen von Kindern und keine privaten Kontaktdaten. Er darf ohne Rückfrage kopiert, ausgedruckt und verteilt werden, solange er unverändert bleibt. VorderseiteDIN A6 hoch · PDF laden RückseiteDIN A6 hoch · PDF laden Flyer laden, beide SeitenNur VorderseiteNur Rückseite Zum Selbstdrucken: flyer.pdf enthält beide Seiten hintereinander. Im Druckdialog beidseitig drucken, an der kurzen Seite wenden, Skalierung auf 100 Prozent stellen, damit A6 auch A6 bleibt. Vier Flyer passen auf ein Blatt A4, wenn im Druckdialog „4 Seiten pro Blatt" gewählt wird. Was bisher geschah Der Fall in knapp drei Minuten: der Weg zur einzigen Nottoilette, die Schreiben an Schulleitung, Schulamt, Landkreis und Gesundheitsamt, die Widersprüche in den Antworten, die Petition und der Artikel der HNA vom 6. Oktober 2026. Jede Aussage im Video ist in dieser Dokumentation belegt. Die Sprecherstimme ist mit einem KI-Werkzeug erzeugt. Die deutschen Untertitel folgen wörtlich dem Sprechtext. Auf YouTube ansehen Was bisher geschahErklärvideo · 2:55 · Stand 7. Oktober 2026 Video ansehenMP4 herunterladen Das Video ist hier nicht eingebettet, sondern nur verlinkt; eine Verbindung zu YouTube entsteht erst beim Klick. Standbild und MP4 liegen auf demselben Server wie diese Seite. MP4, 1920×1080, 24 MB. Musikvideo und Tonspur Stand 4. September 2026: Die Toiletten an dieser Schule sind offen. Video und Tonspur bleiben trotzdem hier, weil sie nicht auf eine Schule zielen, sondern auf einen Satz der Schulaufsicht, der an vielen Schulen gilt. Wer dasselbe erlebt, soll hören, dass er nicht allein ist. „Gängige Standards" nimmt dieselben Sätze, die in diesem Dossier belegt sind, und singt sie. Titel und Refrainzeile sind wörtliche Zitate des Staatlichen Schulamts vom 26. August 2026: die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen" und sei „nicht zu beanstanden" (E14). Was daran belegt ist und warum der Song bleibt, steht auf der Seite zum Song. Auf YouTube ansehen Gängige StandardsMusikvideo · 3:47 · Text und Bild aus dem Dossier Video ansehenMP3 herunterladen Das Video ist hier nicht eingebettet, sondern nur verlinkt. Eingebettet entstünde schon beim Aufruf dieser Seite eine Verbindung zu YouTube; so entsteht sie erst beim Klick. Standbild und Tonspur liegen auf demselben Server wie diese Seite. Der Kanal mit dem Video: Kanal auf YouTube. Der Fall zum Hören Stand 4. September 2026: Die Toiletten an dieser Schule sind offen. Die Folge beschreibt den Stand vom 1. September und bleibt als Dokument stehen. Wie es weiterging, steht auf der Startseite. „Der absurde Kloschlüssel-Krimi von Immenhausen" geht den Vorgang von vorne bis hinten durch: den Ablauf des Toilettengangs, die Stellungnahmen der drei Stellen, die Widersprüche zwischen ihnen, die Rechtslage und die Frage, was Kinder daraus über den Staat lernen. Wer die Sache lieber hört als liest, bekommt in einer knappen halben Stunde denselben Stand wie beim Lesen des Dossiers. Was diese Folge ist, und was nicht. Sie ist mit einem KI-Werkzeug aus der Dokumentation dieser Website erzeugt. Die beiden Stimmen sind synthetisch. Es sind keine Interviews, keine Aufnahmen realer Gespräche und keine Aussagen realer Personen. Die Sachverhalte und die wörtlichen Zitate stammen aus dem hier dokumentierten Schriftverkehr. Die Bewertungen und Deutungen im Gespräch stammen dagegen vom Werkzeug und nicht von den Verfassern dieser Seite. Sie sind Kommentar, nicht Beleg. Es geht nicht darum, jemanden schlechtzureden. Die Unterlagen zu diesem Vorgang sind umfangreich, und nicht jeder hat die Zeit, sich durch zwanzig Behördenschreiben zu arbeiten. Diese Folge ist die Zusammenfassung für alle anderen. Verbindlich ist der dokumentierte Schriftverkehr. Wo die Folge davon abweicht, gilt der Schriftverkehr. Auf YouTube ansehen Der absurde Kloschlüssel-Krimi von Immenhausen26:45 · Stand des Dossiers: 1. September 2026 Ihr Browser kann die Datei nicht abspielen. Sie lässt sich unten herunterladen. Video ansehenMP3 herunterladen Die Datei liegt auf demselben Server wie diese Seite. Es gibt keinen Podcast-Dienst dazwischen, kein Abspielprotokoll und keine Reichweitenmessung. MP3, Mono, 96 kbit/s, 19 MB. Das Video ist nicht eingebettet, sondern nur verlinkt; eine Verbindung zu YouTube entsteht erst beim Klick. Transkript der Folge lesen Automatisch erstellt und anschließend von Hand korrigiert, insbesondere an den wörtlichen Behördenzitaten. Maßgeblich bleibt die Tonaufnahme. Die Zeitangaben verweisen auf die Stelle in der Aufnahme. 0:00Also stell dir mal Folgendes vor. Du bist ganz normal an deinem Arbeitsplatz, so ein durchschnittliches Unternehmen. Ihr seid vielleicht so 650 Leute am Standort und es ist ein ganz normaler Tag. Du sitzt in irgendeinem ewig langen Meeting, der Kaffee wirkt langsam und naja, ganz natürlich meldet sich irgendwann die Blase. Erkennt man. Genau. Du stehst auf, gehst den Flur runter zur Toilette, drückst die Klinke runter und stellst fest, die Tür ist abgeschlossen. Einfach zu. Komplett verriegelt. Du denkst dir nichts dabei, gehst zur nächsten, auch zu. 0:36Und dann fragst du einen Kollegen und der erklärt dir dann völlig ernsthaft das neue offizielle Protokoll im Haus. Oh je, ich ahne Schlimmes. Ja pass auf, wenn du mal musst, dann musst du dich zuerst formell bei deinem Abteilungsleiter abmelden. Okay. Dann verlässt du dein Gebäude, läufst quer über den Hof. Dann gehst du quer über das ganze Werksgelände bis ganz nach vorne zum Hauptempfang. Wow. Dort stellst du dich in eine Schlange, musst die Empfangsdame nach dem einzigen, also dem wirklich einzigen physischen Schlüssel für das sogenannte Notklo draußen auf dem Hof fragen. 1:10Das ist nicht dein Ernst. Doch. Dann gehst du quer über den Hof, erleichterst dich, bringst den Schlüssel brav zurück zum Empfang, holst dir quasi deinen Stempel ab und läufst wieder quer über das Gelände zurück an deinen Platz. Wahnsinn. Und jetzt mal ganz ehrlich, was würde da passieren? Wie lange würde das in einem normalen, echten Unternehmen gut gehen? Der Betriebsrat würde doch innerhalb von zwei Stunden mit Fackeln und Mistgabeln vor der Tür des Geschäftsführers stehen, oder? Absolut. Und der hätte da nicht nur moralisch Recht, sondern auch knallhart juristisch. 1:42Eben. Also im deutschen Arbeitsrecht gibt es dafür extrem präzise Vorgaben. Für die Nerds unter uns, das ist die technische Regel für Arbeitsstätten, die ASR A4.1. Okay. Und die regelt das völlig unmissverständlich. Da steht nicht nur, dass Toiletten da sein müssen, sondern auch, wie schnell sie erreichbar sein müssen. Ja, das darf ja kein Tagesausflug sein. Genau. Der Weg darf in der Regel maximal 50 Meter betragen. Und ganz wichtig, die Toilette muss sich im selben Gebäude befinden. Macht ja auch Sinn. Ja. Die Vorstellung, dass hunderte erwachsene Mitarbeiter sich während der Arbeitszeit einen einzigen Schlüssel für so ein ausgelagertes Toilettenhäuschen teilen, das ist völlig surreal. 2:21Das würde am ersten Tag kippen. Ja, sofort. Das wäre ein direkter Fall für die Gewerbeaufsicht. Da würde sofort jemand einschreiten und das Unternehmen hätte noch am selben Tag eine gepfefferte Abmahnung auf dem Tisch. Ganz sicher. Ja, und genau das dachte ich mir auch, als ich mich auf unsere heutige Analyse vorbereitet habe. Und hier bleibt einem wirklich so ein bisschen das Lachen im Halse stecken. Denn wir reden in dem Fall heute nicht über irgendein verrücktes Unternehmen oder erwachsene Arbeitnehmer. Wir reden über die Freiherr vom Steinschule in Immenhausen. 2:52Ja, das ist heftig. Das ist eine Gesamtschule in Hessen, so knapp 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler. Und genau dieses absurde Szenario, also diese Odyssee für einen simplen Toilettengang, ist dort für diese Kinder keine ausgedachte Theorie, sondern seit über zwei Jahren bittere Realität. Unglaublich. Wir schauen uns heute für dich ein wirklich unfassbares 30-seitiges Dossier an. Der Titel ist super simpel. Das heißt einfach Kinder müssen dürfen. Treffender Titel. Ja, das haben extrem hartnäckige Eltern erstellt und veröffentlicht. 3:26Und das liest sich teilweise wirklich wie so ein bürokratischer Wirtschaftskrimi. Und genau das macht das Dokument ja so brisant. Es dokumentiert wirklich minutiös dieses systematische Versagen aller Beteiligten. Richtig. Unsere Mission heute ist es also mal aufzudröseln, wie ein absolutes unverhandelbares menschliches Grundbedürfnis zu so einem massiven Behördenversagen führen kann. Mhm. Und vor allem gucken wir uns an, was passiert, wenn Bürger, also diese engagierten Eltern, den Spieß einfach mal umdrehen. Wenn sie nicht nur meckern. 4:01Genau, wenn sie die Behörden mit ihren eigenen Waffen schlagen. Mit Fristen, Paragraphen, Protokollen und so einer lückenlosen Dokumentation. Das wird spannend. Also fangen wir mal ganz vorne an. Bevor wir uns dieses ganze Behörden-Pingpong anschauen, wie konnte es an dieser Schule überhaupt erst so weit kommen? Also wer kommt auf die Idee, die Toiletten einfach abzuschließen? Ja, wenn wir uns da die offizielle Begründung der Schule ansehen, die ja lustigerweise auch vom zuständigen staatlichen Schulamt abgenickt wurde, dann lautet das Zauberwort schlicht Vandalismus. 4:34Vandalismus. Okay. Das ist der absolute Dreh- und Angelpunkt deren Argumentation. Es barb in der Vergangenheit wohl einzelne Schüler, die auf den Klos randaliert haben oder Dinge mutwillig zerstört haben. Was ja durchaus vorkommt an Schulen. Klar, das ist ein Problem. Die Schulleitung hat das auch nochmal im August 2017. Das wurde im August 2026 so schriftlich bestätigt. Aber, und hier wird es absurd, anstatt jetzt die eigentlichen Verursacher zu ermitteln oder vielleicht pädagogische Maßnahmen zu ergreifen. Oder halt in den Pausen mal eine Lehrkraft davor zu stellen. 5:05Genau. Anstatt das zu tun, hat man sich für den bürokratisch absolut einfachsten, aber pädagogisch fatalsten Weg entschieden. Eine klassische Kollektivstrafe. Alle müssen leiden. Ja, man hat die regulären Toiletten während der Unterrichtszeit einfach für alle komplett gesperrt. Das ist so eine Logik, die macht mich wahnsinnig. Das klingt wirklich wie so eine mühsame Nebenmission in einem wahnsinnig schlechten Videospiel. Ja, hol den Schlüssel von Punkt A nach Punkt B. Genau. Du musst dich beim Lehrer abmelden, du läufst quer über den Campus zum Sekretariat, musst dort quasi so einen NPC nach einem Questgegenstand fragen. 5:40Den goldenen Kloschlüssel. Ja, und da musst du den an einem weit entfernten Ort benutzen, ihn wieder zurückbringen und erst dann darfst du weiter im Unterricht teilnehmen. Das ist doch Wahnsinn. Stell dir mal vor, du bist zwölf Jahre alt, da hast du vielleicht ohnehin schon ein bisschen Hemmungen bei dem Thema. Und dann musst du im Sekretariat vor Erwachsenen um so einen Kloschlüssel betteln. Warum macht eine Schule sowas? Aus reiner Hilflosigkeit gepaart mit Ressourcenmangel, würde ich sagen. Es ist administrativ einfach viel bequemer, alle Türen abzuschließen, als ein echtes Konzept gegen diesen Vandalismus zu erarbeiten. 6:18Aber das kann ja nicht die Lösung sein. Doch nicht. Das Problem ist nämlich, die Schule gibt in dem von den Eltern veröffentlichten Dossier sogar selbst zu, dass das überhaupt nicht funktioniert. Ach, die geben das zu? Ja. Die Schulleiterin hat am 14. August schriftlich eingeräumt, dass man, und ich zitiere das sinngemäß ehrlicherweise, noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden habe. Nach zwei Jahren. Genau. Wir sprechen hier von über zwei Jahren. Im vergangenen Schuljahr gab es laut den Berichten im Dossier sogar Phasen, in denen zeitweise gar keine Schlüsse, Schlüssel zur Verfügung standen, weil sie weg waren oder was genau, weil sie verloren gingen oder irgendjemand sie nicht zurückgebracht hat. 6:58Dann stehst du als Schüler da und das Klo ist einfach komplett zu. Das heißt, das System ist nicht nur demütigend und unfassbar umständlich, es hat zeitweise schlichtweg überhaupt nicht funktioniert. Also wenn Eltern so was mitbekommen, das formell melden und sogar 30 Seiten dazu anfertigen, würde man ja eigentlich erwarten, dass die Behörden sofort einspringen. Sollte man meinen, dass jemand im Schulamt sitzt und sagt, halt, stopp, hier geht es um die Gesundheit von Kindern, wir lösen das heute noch. Aber hier beginnt ja laut den Akten das eigentliche Drama, dieses unfassbare Behörden-Pingpong. 7:31Das ist wirklich Realsatire. Lass uns mal kurz sortieren für dich als Zuhörer, wer da überhaupt alles mitspielt. Gerne. Das ist nämlich super wichtig, um dieses Systemversagen zu verstehen. Wir haben im Grunde vier Hauptakteure. Okay, schieß los. Erstens die Schulleitung vor Ort. Staatliches Schulamt, das hat die Fach- und Dienstaufsicht. Drittens den Landkreis Kassel. Als Schulträger. Genau, der Schulträger ist rein für die Gebäude und die Ausstattung zuständig, also quasi der Vermieter der Schule. Und viertens haben wir noch das Gesundheitsamt für die Hygienefragen. 8:07Okay, und was passiert, wenn du in Deutschland vier Behörden mit einem ungelösten Problem konfrontierst? Jeder zeigt auf den anderen und am Ende ist absolut niemand zuständig. Es ist so typisch. Die Eltern haben in ihrem Dossier fünf ganz konkrete Fragen. Sie haben konkrete Widersprüche in den Aussagen dieser Behörden herausgearbeitet. Das nimmt teilweise echt fast schon komische Züge an. Da waren so absurde Sachen dabei. Ja, nehmen wir mal das Verständnis von Zeit bei Behörden. Der Landkreis Kassel schreibt am 26. 8:36August allen ernstestens an die Eltern, das Abschließen der Toiletten sei nur eine kurzfristige Maßnahme gewesen. Okay. Gleichzeitig schreibt die Schulleitung aber wenige Tage vorher völlig ordentlich, dass dieses Verfahren in den vergangenen zwei Jahren super geholfen habe. Das musst du dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Zwei Jahre. Ja. Ich meine für ein Kind, das in der fünften Klasse an die Schule kommt, sind zwei Jahre fast die halbe Unterstufe. Das ist eine gefühlte Ewigkeit in der Entwicklung eines Kindes. 9:09Absolut. Wenn das für den Landkreis kurzfristig ist, möchte ich wirklich nicht wissen, was bei denen als langfristig gilt. Das ist ja schon fast Realsatire. Allerdings. Aber das war ja nicht nur der einzige. Widerspruch. Da gab es doch noch diesen völlig bizarren Moment mit dem Gesundheitsamt. Den fand ich beim Lesen fast noch absurde. Ja, das ist das perfekte Beispiel für diese klassische Silo-Mentalität. Der Landkreis Kassel hat in seiner Verteidigung schriftlich behauptet, das Gesundheitsamt habe die Schule begangen und keinerlei hygienische oder bauliche Mängel festgestellt. 9:42Aha, also quasi ein offizieller Freifahrtschein. Genau, alles in bester Ordnung. Aber die Eltern haben sich damit nicht abspeisen lassen. Die haben kurzerhand direkt beim Gesundheitsamt angerufen. Finde ich super. Einfach mal zum Hörer greifen und nachprüfen. Richtig. Und der Sachbearbeiter dort stellte sofort klar, das Gesundheitsamt hat sich bei der Begehung ausschließlich die Hygiene angesehen. Also ob da geputzt wurde. Ja, ob es Schimmel gibt, ob die Fliesen sauber sind, sowas halt. Ob aber die Anzahl der Toiletten für 700 Schüler ausreicht oder ob der bauliche Zugang im Hauptgebäude überhaupt gegeben ist, fällt überhaupt nicht in ihre Zuständigkeit. 10:18Ach krass. Das haben die also logischerweise gar nicht geprüft. Dem Gesundheitsamt, da eine Freigabe für bauliche Mängel in den Mund zu legen, war faktisch einfach falsch. Der Landkreis hat sich hinter einem Stempel versteckt, der für etwas ganz anderes galt. Das ist ja so, als würdest du dein Auto in die Werkstatt bringen, weil die Bremsen quietschen und der Mechaniker schaut sich nur den Lack an, sagt, der Lack sieht super aus, kein Rost. Und der Autohändler sagte danach, sehen Sie, die Werkstatt hat bestätigt, dass das Auto absolut sicher ist, auch bei Tempo 200. 10:48Das trifft es ziemlich genau. Das ist doch eine bewusste Irreführung. Aber das bringt mich eigentlich zu meinem absoluten Favoriten in diesem ganzen Aktenberg. Ich nenne ihn mal den Schlüssel Schrödinger. Oh ja, das philosophische Highlight dieses ganzen Dossiers. Genau. Das Schulamt und die Schule behaupten beide in ihren Verteidigungsschreiben, der Schlüssel für diese Nottoilette liegt, unterschreiben sie so, zur Mitnahme bereit auf dem Tresen im Sekretariat. Als wäre es die normalste Sache der Welt. Na, sie tun so, als wäre das überhaupt keine Einschränkung. 11:19Und wenn wir diese Behauptung auch nur für 2 Sekunden lorisch durchdenken, bricht die gesamte Argumentation der Schule komplett in sich zusammen. Warum? Naja, wir erinnern uns. Der einzige Grund, warum die Toiletten abgeschlossen sind, ist angeblich der Vandalismus. Richtig. Wenn dieser Schlüssel nun aber wirklich völlig frei und unkontrolliert da auf dem Tresen liegt, sodass ihn sich jeder Schüler im Vorbeigehen einfach schnappen kann, dann hätte auch jeder potenzielle Randalierer jederzeit Zugang. Ja klar, dann kann ich auch einfach die Tür offen lassen. 11:48Exakt. Dann wäre das ganze Schutzkonzept hinfällig. Wenn die Ausgabe aber kontrolliert wird und die Schulleitung schreibt in einem Nebensatz verräterischerweise, die Sekretärinnen hätten, Zitat, ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen. Ah, erwischt. Dann ist es eben kein freier Zugang. Dann muss der Schüler davor sprechen, die Sekretärin muss das abnicken und erst dann wird der Schlüssel rausgegeben. Also ein klassisches Bittstelle-Verfahren. Genau. Man kann nicht beides gleichzeitig haben. Eine Kontrolle gegen Vandalismus und gleichzeitig einen völlig freien unreglementierten Zugang wie das Schulamt, das den Eltern verkaufen will. 12:27Und das ist dann der Moment, in dem die Behörden-Satire ihren absoluten Tiefpunkt erreicht. Denn dieses ganze Ping-Pong gipfelt in so einer offiziellen Stellungnahme vom staatlichen Schulamt. Die muss man echt zweimal lesen. Mhm, der Brief von Herrn Sprafke? Genau. Ein Herr Sprafke vom Schulamt antwortet den Eltern auf all diese Widersprüche, die die da aufgelistet haben, und erklärt den Zustand der verschlossenen Toiletten ganz offiziell für, Zitat, nicht zu beanstanden. Unfassbar. Und es kommt noch dicker. Er schreibt wortwörtlich, diese Regelung entspreche den gängigen Standards hiesiger Schulen. 13:04Das ist so ein krasser Satz. Das ist eine glasklare Bankrotterklärung. Wenn eine einzige Nottoilette draußen auf dem Hof für 600 bis 700 Kinder der gängige Standard in Hessens Bildungslandschaft sein soll, dann können wir den Laden zumachen. Das normalisiert ja eine völlige Dysfunktion des Systems. Und genau an diesem Punkt schwenkt das Dossier der Eltern dann auch von der bloßen Dokumentation dieses Wahnsinns in eine knallharte rechtliche Analyse um. Da hört der Spaß dann auf. Genau. Wir müssen die Erheiterung über diese bürokratische Inkompetenz mal kurz beiseite schieben. 13:43Wir reden hier ja nicht über einen bloßen Komfortverlust für die Kinder. Nein, absolut nicht. Wenn wir das Ganze aus einer rechtlichen Perspektive betrachten, bewegen sich die Behörden hier auf extrem dünnem Eis. Die Eltern haben in ihrem Dossier nämlich nicht nur gemeckert, die haben das Gesetzbuch aufgeschlagen. Ja, und sie fangen dann nicht bei irgendwelchen Hausordnungen an, sie fangen ganz oben an, Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Richtig. Schultoilette, ist das nicht ein bisschen übertrieben? 14:13Das könnte man auf den ersten Blick meinen. Aber juristisch und vor allem medizinisch ist das absolut wasserdicht. Erklär mal. Den eigenen Stuhldrang oder Harndrang erzwungenermaßen einhalten zu müssen, weil Türen verschlossen sind oder weil man sich schlicht nicht traut, vor Lehrern darum zu bitten, das ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Weil es einfach krank macht. Genau. Es ist medizinisch unstrittig, dass das regelmäßige Unterdrücken zu Harnwegsinfekten, Kontinenzproblemen oder chronischen Schmerzen führen kann. 14:46Der Staat hat hier eine absolute Schutzpflicht gegenüber den Kindern. Und die Eltern belassen es ja nicht mal beim Grundgesetz. Die gehen tief in die Fachgesetze rein. Sie zitieren den Paragraph 158 des hessischen Schulgesetzes. Richtig. Und der lässt eigentlich überhaupt keinen Interpretationsspielraum. Da steht klipp und klar, dass der Schulträger, also hier der Landkreis Kassel, funktionsfähige Sanitäranlagen bereitstellen und ordnungsgemäß bewirtschaften muss. Da steht muss. Es ist eine Muss-Vorschrift, keine Kann-Vorschrift und eine Anlage, die abgeschlossen ist und für deren Nutzung man eine Viertelstunde Unterrichtszeit verliert, ist schlichtweg nicht bereitgestellt. 15:25Und dann ist da noch das Infektionsschutzgesetz. Ich meine, wir haben ja in den letzten Jahren alle wirklich schmerzhaft gelernt, wie wichtig Hygiene an Schulen ist. Oh ja. Da müssen Seife und Papier einfach vorhanden sein. Im Dossier dokumentieren die Eltern aber, dass es auf diesen Nottoiletten teilweise extreme Engpässe gab. Und weißt du, wie das Schulamt darauf reagiert hat? Ja, das Schulamt tat das mit einem fast schon überheblichen Satz ab. Die meinten, es liege in der Natur der Dinge, dass Toilettenpapier und Seife auch mal aufgebraucht seien. 15:56Das ist an Zynismus echt kaum zu überbieten. Wenn hunderte Kinder auf einen einzigen Seifenspender angewiesen sind, ist das nicht die Natur der Dinge. Das ist schlechte Planung. Absolut. Aber die Eltern haben dann noch ein ganz anderes rechtliches Kaliber aufgefahren, um die Behörden wachzurütteln. Die bringen plötzlich das Strafrecht ins Spiel. Richtig. Sie argumentieren, dass hier möglicherweise handfeste Straftatbestände erfüllt sind. Paragraph 240, Strafgesetzbuch, Nötigung. Weil Kinder durch verschlossene Türen genötigt werden, so ein Bittstellerverfahren zu durchlaufen. 16:30Und Paragraph 340, Körperverletzung im Amt. Aber mal Hand aufs Erz. Körperverletzung im Amt, das ist ein extrem hartes Geschütz. Glaubst du ernsthaft, damit kämen sie vor Gericht durch? Weißt du, ob das strafrechtlich am Ende wirklich zu einer Verurteilung führt, ist in diesem Stadium weitrangig. Das Brillante an dieser Taktik ist der Mechanismus, den sie damit auslösen. Also die Drohkulisse? Genau. Strafrecht bedeutet nämlich, es geht plötzlich um persönliche Haftung. Es geht nicht mal um irgendeine abstrakte Behörde, die einen Bescheid schreibt. 17:02Sondern um den Beamten selbst. Richtig. Es geht um den konkreten Schulleiter, den Schulamtsdirektor, der da möglicherweise eine Straftat im Amt duldet. In dem Moment, wo das Wort Körperverletzung im Amt im Raum steht, zwingst du die Bürokratie, das Problem ernst zu nehmen. Weil es an die eigene Haut geht? Ja, weil plötzlich die Karriere und die Pension des Einzelnen potenziell gefährdet sind. Das ist pures juristisches Judo, was die Eltern da machen. Es ist wirklich faszinierend zu sehen, mit welcher methodischen Präzision die da vorgehen. 17:30Wir reden hier ja nicht über so einen Sonderwunsch von irgendwelchen Helikopter-Eltern. Nein, überhaupt nicht. So nach dem Motto, wir wollen ein veganes Bio-Catering in der Mensa einklagen. Wir reden über die absolute Basis-Infrastruktur. Wir haben in Deutschland eine staatliche Schulpflicht. Wir zwingen Kinder per Gesetz dorthin zu gehen. Und dann ist dieser selbe Staat nicht in der Lage zu garantieren, dass sie gesund und in Würde aufs Klo gehen können. Das ist ein Trauerspiel. Also wir haben jetzt dieses völlig festgefahrene Behörden-Pingpong. 18:03Alle ducken sich weg. Was haben die Eltern dann konkret gemacht? Aufgegeben haben sie ja offensichtlich nicht. Nein, sie haben genau das getan, was Behörden am meisten hassen. Sie haben den Spieß umgedreht und diesen ganzen Beamtenapparat perfekt gespiegelt. Sehr gut. Sie haben formelle Mängel-Anzeigen geschrieben und harte juristisch bindende Fristen gesetzt. Den 14. August, den 24. August, den 28. August und schließlich den 1. September. Wow, eine richtige Taktung. Und das ist entscheidend. Sie haben nicht nur kritisiert, sie haben drei konkrete, pragmatische und sofort umsetzbare Lösungen angeboten. 18:44Also Dinge, die man sofort machen könnte. Genau. In wenigen Tagen realisierbar. Keine Luftschlössern, sondern machbare Konzepte für die Aufsicht oder den Schließmechanismus. Wenn man den Verantwortlichen schon fertige Lösungen auf dem Silbertablett serviert, gibt es ja eigentlich gar keine Ausrede mehr. Man würde erwarten, dass da jemand sagt, danke für die Vorlage, übernehmen wir. In einer perfekten Welt, ja. In der Realität passierte das genaue Gegenteil. Völlige Ignoranz, oder? Völlige Ignoranz und Verzögerungstaktik. 19:13Mails blieben tagelang unbeantwortet oder wurden einfach intern im Kreis weitergeleitet. Klassiker. Es gibt in der Chronologie dieses Dossiers ein unfassbar entlarvendes Detail vom 26. August. Um 12.58 Uhr schickt das staatliche Schulamt eine Mail und erklärt das Nottoilettenverfahren für völlig legitim. Okay. Nur 44 Minuten später, um 13.46 Uhr, schreibt der Landkreis als Schulträger den Eltern eine Mail, sie müssten bei der Schule erst mal nachfragen wegen dieser Zitat angeblich noch vorhandenen Nottoilette. Das ist doch ein Witz. 19:52Die eine Behörde rechtfertigt das System und die andere weiß keine Stunde später nicht mal, ob das System überhaupt existiert. Darin sieht man halt einfach, dass diese Abteilungen null miteinander kommunizieren. Überhaupt nicht. Und als der Landkreis dann am 27. August endlich inhaltlich antwortet, schicken wir den Eltern nur Standardfloskeln. So Textbausteine. Ja, sie schreiben, sie schließen sich der Meinung des Schulamts an und hoffen, dass die Fragen hiermit beantwortet sind. Obwohl sie keine einzige der fünf konkret gestellten Fragen der Eltern auch nur im Ansatz beantwortet hatten. 20:26Und das führt uns unweigerlich zum großen Showdown. Dem 1. September 2026. Das ist genau heute. Die Eltern hatten den Behörden eine allerletzte Gnadenfrist gesetzt, heute um 12 Uhr mittags. Die Ansage war klar. Entweder es liegt bis dahin ein tragfähiges Konzept vor oder die Sache eskaliert komplett. Und wie zu erwarten, verstrich diese Frist um Punkt 12 Uhr, ohne dass auch nur der Hauch einer Lösung auf dem Tisch lag. Und dann? Was dann passierte, war minutiös durchgeplant. Um 12.01 Uhr ging diese 30-seitige Dokumentation online und wurde für die Öffentlichkeit zugänglich. 21:05Zack, live. Um 12.02 Uhr erhielten alle beteiligten Stellen, also Schulamt, Schulleitung, Landkreis, eine Mail der Eltern. Frist abgelaufen. Und ab diesem Moment rollte eine Maschinerie los, die die Eltern im Dossier schon wie so einen Einsatzplan skizziert hatten. Wenn ich mir die Liste anschaue, ist das ja so, als würden sie gleichzeitig in jedem Ministerium den Feueralarm auslösen, um einen kompletten Systemreboot zu erzwingen. Was genau haben sie da losgetreten? Sie greifen jetzt wirklich in die oberste juristische Schublade. 21:38Erstens formelle Anträge auf Akteneinsicht. Nach diesem Informationsfreiheitsgesetz. Genau, das hessische Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz, HDSIG. Das bedeutet, die Behörden müssen jetzt die Hosen runterlassen, sämtlichen internen E-Mail-Verkehr offenlegen. Die Prüfberichte, alles. Das hassen Behörden wie die Pest. Klar, da steht dann schwarz auf weiß, wer was wann wusste. Zweitens. Gegen das Staatliche Schulamt geht eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde an das übergeordnete hessische Kultusministerium raus. 22:13Bam. Drittens. Wegen der Untätigkeit des Schulträgers schalten sie die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium ein. Wow, sie zwingen also die Kontrollinstanzen der Kontrollinstanzen tätig zu werden. Genau. Und es geht noch weiter. Einer der smartesten Züge überhaupt. Sie informieren die Unfallkasse Hessen. Die Unfallkasse. Warum die? Das ist genial. Die Schüler sind ja gesetzlich unfallversichert. Wenn es durch das ständige Unterdrückung des Harndrangs zu gesundheitlichen Schäden kommt, müsste die Unfallkasse dafür zahlen. 22:48Ah. Und Versicherungen verstehen bei vermeidbaren Gesundheitsrisiken absolut keinen Spaß. Die werden jetzt prüfen, ob die Gesundheitsvorschriften an der Schule überhaupt eingehalten werden. Verstehe. Und als wäre das nicht genug, planen sie noch eine Petition an den Landtag, behalten sich die Strafanzeigen vor und haben parallel alle möglichen politischen Ämter eingeschaltet. Bürgermeister, Pressevertreter und sogar die German Toilet Organization. Sie lassen denen sprichwörtlich keinen einzigen Ausweg mehr. Also ich bin unglaublich fasziniert von dieser Methodik. 23:18Das ist wirklich ein Meisterstück bürgerschaftlichen Engagements. Absolut. Aber gleichzeitig, also mich macht es auch unendlich frustriert, dass man als Elternteil in Deutschland heute quasi ein juristisches Teilzeitstudium absolvieren muss, ein 30-seitiges Dossier schreiben und Ministerien verklagen muss, nur damit das eigene Kind in der Schule ungestört auf die Toilette darf. Ja, das ist symptomatisch für ein viel größeres Problem. Wirft nämlich die entscheidende Frage auf, wie gehen wir in unseren bürokratischen Systemen eigentlich mit den Schwächsten um? 23:52Es geht ja nicht um ein gigantisches Infrastrukturprojekt, das Millionen kosten würde. Es geht um das simple Aufschließen von Türen und ein wenig Aufsicht. Einfach nur ein Klo. Aber weil es eben nur Kinder betrifft, eine Gruppe, die weder wahlberechtigt ist, noch sich gegen solche Hürden wehren kann, wird das durch Zuständigkeitsgerangel einfach jahrelang ausgesetzt. Das ultimative Ziel der Eltern mit dieser Aktion heute ist Transparenz. Niemand in diesen Ämtern soll in ein paar Wochen sagen können, er habe von nichts gewusst. 24:24Die Dokumentation zwingt sie zur Verantwortungsübernahme. Und genau das ist der springende Punkt. Und das bringt mich jetzt zu dir, unseren Zuhörer. Warum sollte dich eine verfahrene Toilettenregelung an einer Schule in Nordhessen interessieren? Vor allem, wenn du vielleicht gar keine Kinder hast? Gute Frage. Ganz einfach. Weil diese Mechanismen überall lauern. Warum? Weil diese Mechanismen überall lauern. Wenn du in einer Situation steckst, in der dir jemand im Job, auf dem Bauamt oder sonst wo mit diesem typischen Achselzucken sagt, das haben wir hier schon immer so gemacht, da können wir leider nichts tun, das ist nicht unsere Zuständigkeit. 24:58Dann denk an Immenhausen. Genau. Denk an diese Eltern. Manchmal reicht es eben nicht, sich nur zu beschweren. Man muss das System zwingen, in den Spiegel zu schauen. Indem man hartnäckig bleibt, alles gnadenlos dokumentiert, klare Fristen setzt und die Verantwortlichen beim Wort nimmt. Richtig. Es ist der ultimative Beweis, dass man als Bürger eben nicht machtlos ist, wenn man die Regeln und Gesetze des Systems versteht und sie konsequent ja fast schon maschinell anwendet. Ja. Die Trägheit von Behörden funktioniert ausschließlich so lange, wie sie im Verborgenen agieren können. 25:31Sobald man das Licht anknipst und Widersprüche offenlegt, ändert sich die Dynamik massiv. Plötzlich müssen sie reagieren. So und ein Gedanke noch ganz zum Schluss für dich, der vielleicht ein bisschen über diesen speziellen Fall hinausgeht. Wir beschweren uns in Deutschland ja oft und wahnsinnig gerne über den massiven Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Oh ja, das Lieblingsthema? Dass Anträge ewig dauern, weil angeblich das Personal fehlt. Aber, wenn dieser Fall an der Freiherr-vom-Stein-Schule auch nur ein bisschen exemplarisch dafür ist, wie viel bürokratische Energie, wie viele E-Mails, Meetings und Stellungnahmen darauf verschwendet werden, Zuständigkeiten abzuwimmeln, Fehler zu leugnen und die Verantwortung wegzuschieben, anstatt einfach mal Gehör zu schenken. 26:15Um eine unkomplizierte, pragmatische Lösung zu finden, dann liegt das Problem vielleicht ganz woanders. Ganz genau. Vielleicht ist unser größtes Problem gar nicht der fehlende Sachbearbeiter. Vielleicht ist unser größtes Problem die panische Angst der Verwaltung vor der eigenen Verantwortung. Ein Gedanke, den du beim nächsten eigenen ungestörten Toilettengang mal mitnehmen und in Ruhe durchdenken kannst. Sehr passend. Danke, dass du uns heute bei unserem Fokus auf dieses wirklich verrückte Dossier begleitet hast. Bis zum nächsten Mal. Dossier und Schriftverkehr Das Dossier fasst Sachverhalt, Chronologie, die einander widersprechenden Aussagen im Wortlaut und die Rechtslage zusammen. Es ist die Fassung, die allen Beteiligten vorliegt. Der Schriftverkehr E01 bis E31 steht zusätzlich im Volltext unter Quellen. Dossier als PDF ladenSchriftverkehr im Volltext Redaktionen finden Kurzfassung, Zitate mit Fundstelle, Bildmaterial und Kontakt gebündelt auf der Presse-Seite. Der gesamte Bestand als Text Wer den Vorgang am Stück auswerten will, ob mit einem Vorleseprogramm, einem Analysewerkzeug oder einfach im Texteditor, braucht dafür nicht elf Seiten einzeln aufzurufen. volltext.txt enthält den vollständigen Textbestand dieser Website in einer Datei, rund 18.500 Wörter. Sie wird aus den Seiten selbst erzeugt und kann inhaltlich nicht von ihnen abweichen. llms.txt beschreibt kurz, was diese Seite ist, wo was steht und was bei der Auswertung zu beachten ist, insbesondere dass die Satire-Seite erfundene Inhalte enthält und Namen von Kindern anonymisiert sind. Volltext ansehenVolltext ladenllms.txt Zeichen und Grafiken Das Zeichen dieser Seite ist der Schlüssel aus dem Wegdiagramm. Ohne Schlüssel keine Toilette, das ist der ganze Fall in einem Bild. Zeichen als SVGZeichen als PNG, 1024 pxPressegrafiken Was erlaubt ist Flyer, Dossier, Grafiken und das Zeichen dürfen kopiert, ausgedruckt, weitergegeben und in Berichterstattung verwendet werden. Eine Rückfrage ist nicht nötig, eine Quellenangabe genügt: kindermüssendürfen.de Eine Bedingung gilt: Der Inhalt darf nicht sinnentstellend verändert werden. Diese Dokumentation lebt davon, dass jede Aussage belegt ist. Ein verändertes Zitat nimmt ihr genau das. Für das Musikvideo und die Tonspur gilt dasselbe, mit einem Zusatz: Sie sind als Satire gekennzeichnet und müssen als solche kenntlich bleiben. Wer unsicher ist, fragt lieber einmal: Kontakt im Impressum. Warum es dieses Material gibt Ein Vorgang, der nur in Aktenordnern stattfindet, endet in Aktenordnern. Deshalb liegt hier alles bereit, was man in die Hand nehmen, weitergeben oder an ein schwarzes Brett hängen kann. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen. Das Material bleibt für Betroffene an anderen Schulen verfügbar. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 12. HELDEN DES ALLTAGS: WER GEHANDELT HAT https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/helden.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 4. September 2026 · Wird fortgeschrieben Helden des Alltags. Diese Seite kritisiert Entscheidungen, keine Menschen. Und sie wäre unvollständig, wenn sie nur festhielte, wo nichts passiert ist. Denn es gibt sie: Leute im Apparat, die nicht auf eine Zuständigkeit warten, sondern hinsehen. Die zurückschreiben, statt weiterzuleiten. Die eine Sache in die Hand nehmen, obwohl niemand sie dazu gezwungen hat. Ohne solche Leute ändert sich in diesem Land nichts. Deshalb stehen sie hier. Warum es diese Seite gibt In einem Vorgang wie diesem fällt es leicht, nur das Versagen zu sehen. Drei Stellen, die sich gegenseitig für zuständig erklären, und dazwischen ein Kind, das aufs Klo muss. Aber genau in denselben Behörden sitzen Leute, die es anders gemacht haben. Sie haben keine Wunder vollbracht. Sie haben zurückgeschrieben, nachgefragt, sind hingefahren. Das klingt nach wenig und ist im Verwaltungsalltag erstaunlich viel. Was sie unterscheidet, ist nicht die Zuständigkeit. Es ist die Entscheidung, eine Sache nicht liegen zu lassen, obwohl man sie hätte liegen lassen können. Wer das ist, und was sie getan haben Die Liste wird fortgeschrieben, sobald weitere Rückmeldungen eingehen. Hessischer LandtagOliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses Setzte der Schule eine Frist. Zwei Tage später waren die Toiletten offen Am 2. September um 20:21 Uhr ging die Petition an den Landtag. Drei Minuten später eine Mail an ihn als Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte, den Fall vorzuziehen, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft (E32, E33). Am nächsten Tag rief er an. Er ließ sich die Lage schildern und setzte der Schule eine Frist bis zum nächsten Tag, die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen (E34). Am 4. September bestätigte die Schule ihm gegenüber die Öffnung. Nach Schulschluss war sie geprüft: offen, sauber, mit Seife (E35, E36). „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen." Büro Oliver Ulloth MdL, 04.09.2026 (E37) Drei Behörden hatten drei Wochen lang erklärt, es gebe nichts zu beanstanden. Eine Petition, ein Anruf und eine Frist haben gereicht. Das sagt weniger über den Abgeordneten als über die Behörden, aber es sagt auch etwas über ihn: Er hat die Eingabe nicht in die Reihenfolge gelegt, sondern am nächsten Tag zum Telefon gegriffen. Hessischer LandtagWiebke Knell MdL, Fraktionsvorsitzende der FDP Antwortete als Erste von allen Fraktionen, nach 48 Minuten Angeschrieben wurden am selben Nachmittag alle im Landtag vertretenen Fraktionen mit demselben Sachverhalt. Die erste Antwort kam nach 48 Minuten. „Ich lese Ihre Mail während Kultusminister Schwarz gerade seine Regierungserklärung hält und uns erklärt, wie toll alles an den hessischen Schulen läuft. Ich kümmere mich um das Thema in den nächsten Tagen, ich denke, eine kleine Anfrage an das Ministerium macht da Sinn." Wiebke Knell MdL, 01.09.2026 Am nächsten Vormittag lag der Entwurf der Kleinen Anfrage vor, mit der Bitte, ihn gegenzulesen. Ob und wann sie eingebracht wird, entscheidet die Fraktion. Festgehalten wird hier, dass jemand eine Zuschrift von außen liest, einordnet und beantwortet, während im Saal das Gegenteil erzählt wird. Und dass am nächsten Tag ein Entwurf da war. Gesundheitsamt Region KasselSachbearbeiter, Name auf dieser Seite nicht genannt Fuhr hin, bevor ihn jemand darum gebeten hatte Er stand in der ersten Mängelanzeige vom 14. August nur in Kopie. Trotzdem sprach er von sich aus mit seiner Vorgesetzten, fuhr zur Schule und sah sich die Anlagen an. Geprüft hat er, was in seine Zuständigkeit fällt: die hygienischen Verhältnisse. Die waren in Ordnung, und das hat er auch so gesagt. Im Telefonat am 26. August stellte er ebenso klar, dass bauliche Mängel und der versperrte Zugang nicht Gegenstand seiner Prüfung waren und nicht in seine Zuständigkeit fallen (E17). Er hat keinen Missstand festgestellt, weil in seinem Zuständigkeitsbereich keiner war. Bemerkenswert ist, dass er überhaupt gefahren ist, ohne Auftrag, allein weil er eine E-Mail in Kopie gelesen hatte. Stadt ImmenhausenLars Obermann, Bürgermeister Antwortete nach 31 Minuten und lud ins Rathaus ein Die Stadt ist nicht Schulträger und hat in der Sache keine Weisungsbefugnis. Das hat der Bürgermeister von Anfang an klargestellt und bedauert. Er hätte es dabei belassen können. Stattdessen kam am 1. September, 31 Minuten nach dem Anschreiben, die Antwort mit einem Terminvorschlag. Das Gespräch im Rathaus fand am 2. September statt. Keine Zuständigkeit zu haben ist der meistgenutzte Grund, nichts zu tun. Hier war es keiner. Unfallkasse HessenZuständiger technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel, Name auf dieser Seite nicht genannt War verwundert, dass ihn der Fall nie erreicht hatte Die Gefährdungsanzeige ging am 1. September um 12:18 Uhr an die allgemeine Adresse der Unfallkasse. Knapp drei Stunden später meldete sich der zuständige Aufsichtsdienst von sich aus und bat um ein Telefonat, um sich ein Bild zu machen. In dem Gespräch zeigte er sich überrascht, dass ein Vorgang dieser Art ihn bis dahin nie erreicht hatte, obwohl er genau dafür zuständig ist. Er nimmt die Sache als regulären Vorgang auf. Er kennt bislang nur eine Seite und hat sich entsprechend zurückhaltend geäußert. Genau das gehört dazu: erst zuhören, dann prüfen, dann handeln. Elternohne Namen, und das bleibt so Haben sich gemeldet und erzählt, was sie wissen Seit der Veröffentlichung melden sich Eltern mit eigenen Schilderungen aus derselben Schule. Sie tun das freiwillig, in einer Sache, die ihre Kinder betrifft, und mit dem Risiko, dass es unangenehm wird. Ihre Namen erscheinen hier nicht und werden ohne schriftliche Zustimmung an niemanden weitergegeben. Was bleibt, ist der Dank. Wer hier steht, hat dem Anliegen nicht zugestimmt und ist für diese Seite nicht verantwortlich. Festgehalten ist ausschließlich, was diese Personen in ihrer Funktion getan haben, mit Datum. Bei Personen ohne politisches Mandat wird die Funktion genannt, nicht der Name. Wer genannt werden möchte oder eine Darstellung korrigiert haben will, meldet sich über das Impressum; es wird unverzüglich geändert. Wie diese Seite geführt wird Namen nur bei politischen Mandaten. Ein Bürgermeister und zwei Abgeordnete handeln in einem öffentlichen Mandat, für das sie gewählt wurden. Sie stehen mit Namen hier, und beide Abgeordneten haben der Nennung ausdrücklich zugestimmt. Bedienstete stehen mit ihrer Funktion da, nicht mit ihrem Namen. Wer im Apparat eigenmächtig handelt, kann durch öffentliches Lob Ärger mit dem eigenen Haus bekommen. Das Lob würde sich dann gegen ihn wenden, und genau das soll diese Seite nicht anrichten. Privatpersonen erscheinen nie mit Namen. Das gilt für Eltern, die sich gemeldet haben, ohne Ausnahme und ohne Ablaufdatum. Festgehalten wird nur Handeln, mit Datum. Keine Charakterbeschreibungen, keine Vermutungen über Beweggründe. Was jemand getan hat, lässt sich belegen; warum er es getan hat, nicht. Wer hier steht, hat dem Anliegen nicht zugestimmt. Niemand auf dieser Seite ist für diese Website verantwortlich oder unterstützt sie. Festgehalten ist ausschließlich, was in dienstlicher Funktion geschehen ist. Wer genannt werden möchte, nicht mehr genannt werden möchte oder eine Darstellung korrigiert haben will, meldet sich über das Impressum. Es wird unverzüglich geändert, ohne Rückfrage und ohne Diskussion. Und die andere Seite Was in diesem Vorgang nicht funktioniert hat, steht vollständig und belegt auf der Startseite und im Schriftverkehr. Beides gehört zusammen: Diese Seite ist kein Ausgleich für Kritik, sondern der Teil der Wahrheit, der sonst untergeht. Status dieser Seite Veröffentlicht am 2. September 2026, zuletzt ergänzt am 4. September 2026. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite wird fortgeschrieben, sobald weitere Rückmeldungen eingehen. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 13. LEITFADEN: DER WEG FÜR BETROFFENE AN ANDEREN SCHULEN https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/leitfaden.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 4. September 2026 Der Weg, wenn die Schultoilette zu ist. Diese Seite ist für Eltern, Schüler und Lehrkräfte an anderen Schulen. Sie beschreibt, an welche Stelle man sich in welcher Reihenfolge wendet, welche Fristen man setzt und wie man eskaliert, wenn nichts passiert. Sie ist kein Rechtsrat, sondern ein Erfahrungsbericht mit Belegen. Alles darin ist an einem einzigen Fall gemessen, der nach drei Wochen gelöst war. Was bei uns funktioniert hat, steht hier. Was nicht, auch. Vorab: Drei Dinge, die den Unterschied gemacht haben Erstens: Alles schriftlich. Jede Beschwerde per E-Mail, jede Antwort aufgehoben, jedes Telefonat als Gesprächsnotiz mit Datum. Wer später sagen kann, wer wann was geschrieben hat, wird ernst genommen. Wer nur erzählt, nicht. Zweitens: Fristen setzen, und sie ernst meinen. Eine Frist ohne Konsequenz ist eine Bitte. Bei uns stand in jedem Schreiben, was nach Ablauf geschieht, und es ist dann auch geschehen. Das war der Punkt, ab dem geantwortet wurde. Drittens: Nicht bei der Stelle stehen bleiben, die sich für zuständig erklärt. Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger haben sich bei uns gegenseitig gedeckt. Bewegung kam von Stellen, die keiner der drei auf dem Zettel hatte: vom Bürgermeister, von der Unfallkasse, vom Petitionsausschuss des Landtags. Der Ton bleibt sachlich, immer. Kein Schreiben in diesem Vorgang enthält eine Beleidigung, eine Drohung oder eine Unterstellung. Kritisiert werden Entscheidungen, nie Menschen. Das ist nicht nur höflich, es ist der Grund, warum sich niemand hinter dem Ton verstecken konnte. Die Stellen, in dieser Reihenfolge Jede Stelle hat eine Zuständigkeit und Grenzen. Was sie kann und was sie nicht kann, steht hier neben dem, was sie bei uns tatsächlich getan hat. Die Schulleitung Zuständig für die innere Organisation der Schule, also für die Regel selbst. Schriftliche Mängelanzeige mit konkreten Lösungsvorschlägen und einer Frist von zehn Tagen. In Kopie: Schulelternbeirat, Schulträger, Schulamt, Gesundheitsamt. Bei uns: Antwort am selben Tag, aber ohne Lösung (E02). Auf drei Fristen hat die Schule nicht mehr reagiert. Das Staatliche Schulamt Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung. Der richtige Adressat für eine Aufsichtsbeschwerde, wenn die Schulleitung nicht handelt. Bei uns: Fordert eine Stellungnahme der Schule an (E06), erklärt die Regelung dann für „nicht zu beanstanden" (E14). Damit ist der Amtsweg über die Schulaufsicht zu Ende, nicht der Vorgang. Der Schulträger Landkreis oder Stadt. Zuständig für Gebäude, Sanitäranlagen und deren Bewirtschaftung, in Hessen nach § 158 HSchG. Hier gehören Fragen nach Anzahl, Zustand und Erreichbarkeit der Toiletten hin. Bei uns: Erste Antwort nach zwölf Tagen und einer Erinnerung, dann Anschluss an die Bewertung des Schulamts (E12, E19). Fünf konkrete Fragen blieben unbeantwortet. Das Gesundheitsamt Überwacht die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 36 IfSG). Es prüft, ob die Toiletten sauber sind, nicht, ob sie offen sind. Das sollte man wissen, bevor man sich auf einen Prüfbericht beruft. Bei uns: Fuhr von sich aus hin und sagte am Telefon klar, was geprüft wurde und was nicht (E17). Die Unfallkasse Gesetzliche Schülerunfallversicherung. Zuständig für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen, kann Auflagen gegen den Schulträger erlassen. Maßstab sind die ASR A4.1 und die DGUV-Regeln. Eine formelle Gefährdungsanzeige geht an die allgemeine Adresse. Bei uns: Der zuständige Aufsichtsdienst meldete sich nach knapp drei Stunden und eröffnete einen Vorgang (E27). Er war überrascht, dass ihn so etwas nie erreicht hatte. Das Kultusministerium Oberste Dienstaufsicht über die Schulämter. Adressat einer Beschwerde gegen die Bewertung des Schulamts. Bei uns: Nach drei Tagen die Nachricht, dass eine Stellungnahme des Schulamts angefordert ist (E38). Das dauert, aber es läuft. Der Bürgermeister Nicht zuständig, wenn die Stadt nicht Schulträger ist. Aber die politische Ebene vor Ort, mit Telefonnummern, die Eltern nicht haben. Bei uns: Antwort nach 31 Minuten, Gespräch im Rathaus am nächsten Tag (E26). Ohne Weisungsbefugnis, aber mit dem Angebot, Beteiligte persönlich anzusprechen. Die Landtagsfraktionen und der Petitionsausschuss Alle Fraktionen anschreiben, mit demselben Sachverhalt. Parallel eine Petition über das Online-Formular des Landtags einreichen und den Vorsitzenden des Petitionsausschusses direkt um vorrangige Behandlung bitten. Der Ausschuss prüft Verwaltungshandeln unabhängig, auch das der Schulaufsicht. Bei uns: Eine Fraktionsvorsitzende antwortete nach 48 Minuten und hatte am nächsten Tag eine Kleine Anfrage entworfen. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses setzte der Schule eine Frist bis zum nächsten Tag (E34). Zwei Tage nach der Petition waren die Toiletten offen. Wer noch weiter muss: Beschwerde bei der Kommunalaufsicht (beim Regierungspräsidium) gegen die Untätigkeit des Schulträgers, danach der Verwaltungsrechtsweg. Beides war bei uns vorbereitet und wurde nicht mehr gebraucht. Fristen, die gehalten haben Drei Fristen haben wir gesetzt, jede mit Datum, Uhrzeit und Ankündigung, was danach geschieht. Keine wurde eingehalten. Aber jede hat den Vorgang eine Stufe höher gehoben, und die Ankündigung wurde jedes Mal wahr gemacht. FristWofürWas angekündigt war, und was geschah 24.08.2026 zehn Tage nach der MängelanzeigeEine Lösung oder ein Umsetzungstermin von der Schulleitung (E01)Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulamt, Sonderbegehung durch das Gesundheitsamt, weitere Schritte. Die Beschwerde beim Schulamt ging vorsorglich schon am selben Tag raus (E05), das Gesundheitsamt fuhr von sich aus hin. Nach Ablauf: Erinnerung mit Nachfrist an Schulträger und Schulamt, dazu die Anfrage an den Bürgermeister (E08 bis E10) 28.08.2026 Nachfrist, drei TageSachstand vom Schulamt, Antwort vom Schulträger (E08, E09)Dossier an alle Beteiligten. Beide Stellen antworteten innerhalb der Frist, inhaltlich abschlägig 01.09.2026, 12:00 Uhr letzte Frist, mit dem vollständigen DossierEin verbindlicher Lösungsvorschlag von irgendeiner der drei Stellen (E18)Veröffentlichung, Gefährdungsanzeige, Ministerbeschwerde, Anschreiben an Politik und Presse. Niemand antwortete. Um 12:01 Uhr war die Seite online, um 12:18 Uhr die Anzeige bei der Unfallkasse raus Faustregel aus diesem Vorgang: Zehn Tage für die erste Antwort, drei Tage für eine Nachfrist, dann ein fester Termin mit Uhrzeit. Länger warten bringt nichts, weil die Stellen ohnehin erst reagieren, wenn eine Frist im Raum steht. Kürzer geht nicht, weil man sonst selbst als unsachlich gilt. Eskalation, Schritt für Schritt Die Reihenfolge, die bei uns funktioniert hat. Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorherige schriftlich belegt ist. Mängelanzeige an die Schulleitung, alle anderen in Kopie Sachverhalt, konkrete Lösungsvorschläge, Frist. Die Kopie an Schulamt, Schulträger und Gesundheitsamt sorgt dafür, dass später niemand sagen kann, er habe nichts gewusst. Aufsichtsbeschwerde beim Schulamt, Anzeige beim Schulträger Jeweils eigenes Schreiben, jeweils mit Frist. Das Schulamt muss die Schule zur Stellungnahme auffordern, der Schulträger muss sich zu den Anlagen äußern. Widersprüche festhalten Sobald Antworten vorliegen, die Aussagen nebeneinanderlegen. Bei uns nannte der Schulträger „kurzfristig", was die Schule selbst auf über zwei Jahre bezifferte. Solche Stellen sind das Material für alles Weitere. Dossier mit letzter Frist an alle Der gesamte Schriftverkehr, die Widersprüche, die Rechtslage mit Fundstellen, die angekündigten Schritte. Ein einziges Dokument, das jeder Beteiligte bekommt. Nach Fristablauf: alles gleichzeitig Veröffentlichung, Gefährdungsanzeige bei der Unfallkasse, Beschwerde beim Ministerium, Informationszugang beim Schulträger, Anschreiben an Bürgermeister, Fraktionen, Verbände und Presse. Am selben Tag, innerhalb weniger Stunden. Die Stellen merken dann, dass sie nicht mehr allein entscheiden, ob etwas passiert. Petition an den Landtag Über das Online-Formular, mit dem Dossier als Anhang. Dazu eine kurze Mail an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses mit der Bitte um vorrangige Behandlung, weil Kinder betroffen sind. Bei uns war das der Schritt, der die Türen geöffnet hat. Öffentlichkeit und Medien Wir haben am Tag des Fristablaufs 29 Redaktionen und Kanäle angeschrieben, überregional und regional, Fernsehen, Hörfunk, Presse. Das Ergebnis, ohne Namen: drei Antworten von Menschen, zwei Absagen, drei Textbausteine, zwei unzustellbar, neunzehnmal nichts. Eine Rundfunkredaktion aus der Region hat am nächsten Morgen nachgefragt und recherchiert. Das ist die realistische Erwartung: nicht die große Welle, sondern eine Redaktion vor Ort, die den Fall ernst nimmt. Für die Behörden reicht das. Sie fragen nicht, wie viele Zuschauer eine Redaktion hat, sondern ob eine fragt. Was bei uns gewirkt hat, war nicht die Berichterstattung, sondern die Möglichkeit dazu. Eine öffentliche Seite, auf der alles belegt steht, verändert den Ton jeder Antwort, die danach kommt. Was wir dabei gelernt haben: Regionale Redaktionen zuerst, mit dem konkreten Ort in der Betreffzeile. Überregionale Adressen nur, wenn eine Ansprechperson bekannt ist. Allgemeine Kontaktadressen großer Häuser laufen ins Leere. Und: Niemanden vorführen, der absagt. Wer sich gegen ein Thema entscheidet, hat das Recht dazu. Für die eigene Seite gilt dasselbe wie für die Schreiben: Nur Belegbares. Namen nur bei Amts- und Mandatsträgern. Kinder nie. Keine Vermutungen über Beweggründe. Alles, was man selbst nicht in einem Schreiben an die Behörde stehen lassen würde, gehört auch nicht auf die Seite. Was tatsächlich bewegt hat Rückblickend, mit Datum: Nicht bewegt hat die Frage nach der Rechtslage, so gut belegt sie war. Schulamt und Schulträger haben sie zur Kenntnis genommen und für unerheblich erklärt. Bewegt hat die Kombination aus einem öffentlichen Dossier, einer Gefährdungsanzeige bei der Unfallkasse und einer Petition an den Landtag, verbunden mit der direkten Bitte an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Fall vorzuziehen. Innerhalb von 48 Stunden nach der Petition waren die Toiletten offen. Davor hatte sich drei Wochen lang nichts bewegt, davor zwei Jahre lang nicht. Die Lehre ist unbequem, aber einfach: Der Amtsweg allein reicht nicht, wenn die Aufsicht das Handeln der Schule für in Ordnung erklärt. Er muss trotzdem gegangen werden, vollständig und belegt, weil erst danach die Stellen erreichbar werden, die etwas ändern können. Eigenen Fall meldenMaterial zum WeitergebenAlle Schreiben im Wortlaut Warum es dieses Material gibt Ein Vorgang, der nur in Aktenordnern stattfindet, endet in Aktenordnern. Deshalb liegt hier alles bereit, was man in die Hand nehmen, weitergeben oder an ein schwarzes Brett hängen kann. Status dieser Seite Veröffentlicht am 4. September 2026. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite ist am 4. September 2026 entstanden, an dem Tag, an dem die Toiletten offen waren. Sie wird ergänzt, wenn andere Betroffene berichten, was bei ihnen funktioniert hat. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 14. SATIRE: DER ZEITUNGSARTIKEL, DER SONG, UND WARUM BEIDES WIEDER DA IST https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/satire.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 6. Oktober 2026 Der Artikel ist wieder da. Hier stand vom 1. bis zum 4. September 2026 ein satirischer Zeitungsartikel. Er ging vom Netz, als die Toiletten offen waren. Wie zugesagt, ohne Bedingungen. Am 6. Oktober 2026 erschien in der HNA ein echter Zeitungsartikel. Darin erklären Schulleitung und Landkreis, die Toiletten seien „kaum offen, schon wieder verwüstet", bei diesem Status könne es nicht bleiben, und ein „Elternpaar" habe „nie das persönliche Gespräch gesucht". Was davon belegt ist, steht auf der Seite Der Artikel, Satz für Satz. Die Zusage galt für einen gelösten Vorgang. Gelöst ist er nicht mehr, wenn dieselben Stellen, die zwei Jahre lang eine Toilette für Hunderte Kinder für ausreichend hielten, in der Zeitung ankündigen, dass es bei den offenen Türen nicht bleiben kann. Deshalb steht die Satire wieder hier. Sie geht wieder vom Netz, sobald Schule und Schulträger schriftlich erklären, dass die Türen offen bleiben. Der Bürgermeister hält die Satire für den falschen Weg, das ist auf der Startseite festgehalten und wird nicht kleingeredet. Die Entscheidung, sie wieder zu zeigen, ist eine Entscheidung der Verfasser. Sie steht hier mit Begründung, damit sie überprüfbar bleibt. Satire Frei erfunden. Kein Presseerzeugnis, keine Meldung einer Redaktion, keine reale Veranstaltung. Die wenigen echten Zitate sind unter der Seite einzeln aufgeschlüsselt. Was davon echt ist 3LOKALE SATIRE29. August 2026 · Satireausgabe Sie schauen weg, wenn Schüler müssen Immenhäuser Gesamtschule jetzt „Schule ohne Grundgesetz" – Schulträger stellte keinerlei Mängel fest Immenhausen – Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist in das Netzwerk „Schule ohne Grundgesetz – Schule mit Nottoilette" aufgenommen worden. Die Regionalkoordination überreichte der Schulleitung Urkunde, Hinweisschild und einen Schlüssel. Der Schlüssel liegt seitdem im Sekretariat und kann dort nach Anmeldung erfragt werden. Die Schule habe nicht einfach nur eine weitere Plakette bekommen. „Mit der Aufnahme ins Netzwerk sagen wir nicht: bei uns gibt es keine Probleme. Im Gegenteil. Wir sagen: Wir schauen weg. Wir sprechen nicht darüber. Wir übernehmen Verantwortung dafür, wer wann wohin darf", hieß es in der Feierstunde. Der Schulträger hat die Patenschaft für die Gesamtschule übernommen. Er erinnerte an seine Feststellung vom 26. August, das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können. Dass das Gesundheitsamt nach eigener Auskunft ausschließlich die Hygiene geprüft hat und für bauliche Mängel gar nicht zuständig ist, tat der Feierstimmung keinen Abbruch. Auch die Dauer der Maßnahme wurde gewürdigt. Das Abschließen sei „nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt" worden, betonte der Schulträger. Wie lange kurzfristig ist, wurde nicht beziffert; die Schule arbeitet nach eigener Auskunft „seit über zwei Jahren" an einer Lösung. Regionalkoordination, Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht mit Schülerinnen und Schülern bei der Übergabe des Hinweisschildes. Alle Personen sind unkenntlich gemacht, die Aufschrift des Schildes ist satirisch überschrieben.Originalfoto Marcus Leitschuh / NH satirisch bearbeitet „Als Schulträger setzen wir uns in besonderer Weise für das Miteinander ein und treten Nachfragen entschieden entgegen", hieß es weiter. Man müsse als Verwaltung Haltung zeigen und Fristen wahren. Sanitäranlagen seien dabei ein unverzichtbarer Baustein, um Kindern Geduld vorzuleben. „Bewahrt euch die Blase", rief ein Vertreter des Netzwerks den Schülern zu. Die Schulaufsicht beglückwünschte die Schule zu diesem Signal. Die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen" und sei damit „nicht zu beanstanden". Das gelte, so das Netzwerk, als vorbildliche Anwendung des Leitgedankens: Was überall so ist, ist deshalb in Ordnung. Schlüssel zeigen für dringende Fälle Zum Netzwerkgedanken gehöre auch, den Mund aufzumachen, wenn jemand dringend muss – allerdings ausschließlich im Sekretariat, in vollständigen Sätzen und zu den Öffnungszeiten. Und manchmal auch das Versprechen, sich vor jemanden zu stellen, der gerade nicht stark genug ist. Nicht jedoch vor die Tür. Die Schulleitung betonte, der Schlüssel „liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden". Zugleich hätten die Sekretärinnen „ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen". Beides gleichzeitig gilt im Netzwerk als Ausdruck einer gelebten Widerspruchskultur. Dann wurde ein selbst gedrehter Film gezeigt, in dem Werte aufgezählt wurden, die die Schülerinnen und Schüler im Alltag beachten sollen. „In unserem Projektvideo wurde deutlich, was wir nicht wollen: Vandalismus, Unordnung, Sachbeschädigung, offene Türen. Wir wollen Halten, Warten, Anklopfen, Zurückbringen und Wertschätzung." Bei Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, technischem Personal und Schulleitung hatten bereits vor den Sommerferien die notwendigen mehr als 70 Prozent der Selbstverpflichtung zugestimmt. Zu Beschwerden aus der Schülerschaft lagen der Feier keine Erkenntnisse vor. Kinder, deren Anliegen erfahrungsgemäß folgenlos bleiben, tragen sie irgendwann nicht mehr vor; im Netzwerk wird das als erreichte Ruhe gewertet. Die Schulleitung ging darauf ein, dass nicht alle Stimmberechtigten für die Aufnahme in das Netzwerk waren. „Auch das gehört dazu, denn Zurückhaltung zeigt sich nicht dort, wo ohnehin alle dürfen." Standfest bleiben bis zur Pause Nach der Aufnahmefeier macht jetzt das Logo am Schulgebäude die Mitgliedschaft in dem Netzwerk sichtbar. Das Schild erinnere täglich daran, dass ein Grundbedürfnis nicht schulterzuckend hingenommen, sondern ordentlich beantragt werde. „Netzwerk-Schulen wollen Bedürfnisse der Ungleichzeitigkeit – wie Harndrang, Bauchweh, Durchfall, Regelblutung oder eben die Scheu vor dem Sekretariat – früher erkennen, sich mit ihnen auseinandersetzen und ihnen effektiv entgegenwirken", sagte die Projektkoordination. Ziel sei es, dauerhaft eine bedürfnissensible Wartekultur zu etablieren. Zur Frage einer dauerhaften Lösung äußerte sich die Schulleitung offen: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden." Trotz aller Bemühungen sei die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend". Man arbeite in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien daran, und zwar „seit über zwei Jahren". Gerade an der Freiherr-vom-Stein-Schule, wo Digitalität und Selbstständigkeit eine große Rolle spielen, werde Verantwortung ernst genommen. Ein Klick könne jemanden unterstützen – oder ihn bloßstellen. Ein Gang zum Sekretariat leider ebenso. Auf dem Elternabend war das Thema bereits gewürdigt worden. Es habe sich, so der Hinweis an die Eltern, ja noch kein Kind in die Hosen gemacht. Das Netzwerk führt diesen Satz künftig als Beispiel für ein messbares Qualitätsziel. Musikalisch wurde die Feier vom Schlüsselbund des Sekretariats gestaltet. Teilgenommen hatten auch die Mitglieder des Schülerparlaments, soweit sie rechtzeitig zurück waren. Wartezauber Immenhausen 2 Jahre – viele Jubiläums-Specials Bis 6. Stunde Sekretariat & Hauptflur Montag bis Freitag 8–13 Uhr JUBILÄUMS-GEWINNSPIEL Schlüssel & Freigang gewinnen! Schlüssel nach Maß seit über zwei Jahren Ein Schlüssel. Ein Campus. Hunderte zufriedene Wartende. Abholung nur zu den Öffnungszeiten Meine wohnortnahe Versorgung + Eine Nottoilette öffnet ihre Tür. Ihre Wegstrecke: quer über den Campus. Anzeige · Satire Worum es hier geht Ende August 2026 wurde die Freiherr-vom-Stein-Schule in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" aufgenommen. Das ist eine gute Sache, und die Schule verdient dafür Anerkennung. Nur liest sich die Botschaft dieser Auszeichnung – hinschauen statt wegschauen – für Eltern, die seit dem 14. August 2026 zur Toilettensituation an derselben Schule schreiben, in einem eigentümlichen Licht. Oben steht deshalb dieselbe Zeitungsseite, dieselbe Feierstunde, nur ein anderes Netzwerk. Hinweis zu dieser Seite Der Zeitungsartikel oben auf dieser Seite ist Satire und frei erfunden. Er ist kein Beitrag einer Zeitung, keine Meldung einer Redaktion und keine Wiedergabe einer realen Veranstaltung. Zeitungsname, Anzeigen und Personen des Originals wurden bewusst nicht übernommen. Das Foto ist eine satirisch bearbeitete Fassung des Originalfotos: alle abgebildeten Personen sind unkenntlich gemacht, und die Aufschrift des Schildes ist als Korrektur überschrieben. Erfundene Aussagen sind ausschließlich Rollen und Stellen zugeordnet, nicht namentlich benannten Personen. Alle im Satiretext echten Zitate sind unten unter Was davon echt ist vollständig aufgeschlüsselt und im Quellenteil im Volltext belegt. Wogegen sich diese Satire richtet, und wogegen nicht Der Beitritt der Schule zum Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ist eine gute Sache, und das Engagement der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, das dahintersteht, verdient Anerkennung. Diese Satire soll es nicht kleinreden. Sie richtet sich nicht gegen die Schule, gegen ihre Auszeichnungen oder gegen die Menschen, die sich dort einsetzen. Sie zeigt einen Abstand: zwischen dem, was über die Schule berichtet wird, und dem, was im Schulalltag seit über zwei Jahren gilt. Der Netzwerkbeitritt ist dabei keine Auszeichnung, die jemand verliehen bekommt, sondern eine Selbstverpflichtung, die eine Schule eingeht. Die Landeskoordination Hessen des Netzwerks hat das am 2. September 2026 auf Anfrage bestätigt: Er sei „vor allem ein Versprechen für die Zukunft" und „kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Bereiche des schulischen Handelns". Genau darum geht es hier: um das Versprechen und um den Alltag, in dem Schülerinnen und Schüler für den Gang zur Toilette einen Schlüssel erbitten müssen. Der Bürgermeister der Stadt Immenhausen hat im Gespräch am 2. September 2026 deutlich gemacht, dass er diese Satire für den falschen Weg hält. Das wird respektiert und ist auf der Startseite festgehalten. Sobald der Zugang zu den Toiletten geregelt ist, verschwindet diese Seite. Was davon echt ist Die Pointe dieser Seite besteht nicht darin, dass alles erfunden ist. Sie besteht darin, dass die absurdesten Sätze im Artikel wörtlich aus dem dokumentierten Schriftverkehr stammen. Hier steht, welche das sind. Echtes Zitatkeinerlei hygienische oder bauliche MängelLandkreis Kassel, 26.08.2026 · siehe Widerspruch 2. Das Gesundheitsamt hat nach eigener telefonischer Auskunft ausschließlich die Hygiene geprüft (E17). Echtes Zitatnur als kurzfristige Maßnahme durchgeführtLandkreis Kassel, 26.08.2026 · siehe Widerspruch 1. Echtes Zitatseit über zwei JahrenSchulleitung, Stellungnahme vom 20.08.2026, zu den Arbeitsgruppen und Gremien. Echtes ZitatEhrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefundenSchulleitung, 14.08.2026 · zusammen mit: die Situation sei nicht 100 % zufriedenstellend (20.08.2026). Echtes Zitatliegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werdenSchulleitung, 20.08.2026 · im selben Schreiben: die Sekretärinnen hätten ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen. Siehe Widerspruch 4. Echtes Zitatden gängigen Standards hiesiger SchulenStaatliches Schulamt, 26.08.2026 · die Regelung sei nicht zu beanstanden. Sinngemäß überliefert Der Satz, es habe sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht. Schilderung anwesender Eltern vom Elternabend in der Woche ab 10.08.2026 · nicht schriftlich belegt, siehe Widerspruch 3. Frei erfunden Alles Übrige: das Netzwerk „Schule ohne Grundgesetz", die Feierstunde, die Urkunde, das Projektvideo, die Abstimmung, sämtliche Anzeigen und alle Aussagen, die oben nicht als echt ausgewiesen sind. Das Foto ist echt, aber bearbeitet: Es zeigt die tatsächliche Übergabe, alle Personen sind unkenntlich gemacht, und die Aufschrift „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ist sichtbar durchgestrichen und überschrieben. Erfundene Aussagen sind ausschließlich Rollen und Stellen zugeordnet. Es wird keine erfundene Äußerung einer namentlich benannten Person in den Mund gelegt. Der Song zur Lage „Gängige Standards" nimmt dieselben Sätze, die in diesem Dossier belegt sind, und singt sie. Titel und Refrainzeile sind wörtliche Zitate des Staatlichen Schulamts vom 26. August 2026: die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen" und sei „nicht zu beanstanden" (E14). Auf YouTube ansehen Gängige StandardsMusikvideo · 3:47 · Text und Bild aus dem Dossier Video ansehenMP3 herunterladen Das Video ist hier bewusst nicht eingebettet, sondern nur verlinkt. Eingebettet würde beim bloßen Aufruf dieser Seite eine Verbindung zu YouTube entstehen; so entsteht sie erst, wenn Sie den Link anklicken. Das abgebildete Standbild und die Tonspur liegen auf demselben Server wie diese Seite. Warum diese Seite trotzdem ernst gemeint ist Die Aufnahme in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ist ein gutes Signal, und die Schülerinnen und Schüler, die sich dafür eingesetzt haben, verdienen Respekt. Diese Seite macht sich nicht über sie lustig. Sie macht sich über einen Widerspruch lustig. Das Versprechen der Auszeichnung lautet: hinschauen, ansprechen, Verantwortung übernehmen, nicht schulterzuckend hinnehmen. Genau dieses Versprechen wird seit dem 14. August 2026 an derselben Schule in einer sehr einfachen Frage getestet: Kommt ein Kind, das muss, ohne Umweg auf die Toilette? Die dokumentierten Antworten darauf lauten bislang: Das sei kurzfristig, seit über zwei Jahren. Es gebe keinerlei Mängel, aber auch keine zufriedenstellende Lösung. Der Schlüssel liege frei bereit, werde aber beaufsichtigt. Und Beschwerden gebe es nicht, seit sie folgenlos bleiben. Eine Plakette an der Wand ersetzt keine offene Tür. Wenn die Tür aufgeht, verliert diese Satireseite ihren Gegenstand. Das wäre das erklärte Ziel. Alle Belege stehen auf der Startseite und im Quellenteil. Der Artikel, der wirklich erschienen ist Vorlage dieser Seite ist ein Bericht über die Aufnahme der Freiherr-vom-Stein-Schule in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Er erschien in der gedruckten HNA vom 29. August 2026 im Lokalteil auf Seite 3, unter der Überschrift „Sie schauen hin, wenn andere weggucken". Das Foto stammt von Marcus Leitschuh. Gesamtschule Immenhausen in Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" aufgenommenBericht der Schule vom 13.08.2026 über dieselbe Veranstaltung, inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der gedruckten Fassung, Fotos ebenfalls von Marcus Leitschuh. Gesamtschule Immenhausen wird offiziell „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage"Frühere Meldung der Schule zur Patenschaft des Regierungspräsidenten. Schule ohne Rassismus – Schule mit CourageDas Netzwerk selbst, mit der Selbstverpflichtung, auf die sich der Satiretext bezieht. Ein direkter Link auf hna.de ließ sich hier nicht überprüfen, weil die Seite automatisierte Zugriffe sperrt. Wer die Online-Fassung des Artikels zur Hand hat, kann sie an dieser Stelle ergänzen. Rechtlicher Hinweis zu dieser Seite Der auf dieser Seite abgebildete Zeitungsartikel ist Satire im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG und frei erfunden. Er stammt von keiner Zeitung und keiner Redaktion, gibt keine reale Veranstaltung wieder und ist als Satire durchgehend gekennzeichnet. Zeitungstitel, Layoutmarken, Anzeigenkunden und Namen des zugrunde liegenden Presseartikels wurden nicht übernommen. Das Foto ist eine bearbeitete Fassung des Originalfotos und wird als Bearbeitung zum Zweck der Satire genutzt (§ 51a UrhG, Karikatur, Parodie und Pastiche); die Quelle ist an der Abbildung angegeben. Sämtliche abgebildeten Personen, insbesondere alle Kinder und Jugendlichen, sind dauerhaft und nicht rückrechenbar unkenntlich gemacht; es werden keine Personen namentlich einer Aussage zugeordnet. Die Rechteinhaber können jederzeit die Entfernung der Abbildung verlangen, sie wird dann unverzüglich entfernt. Erfundene Äußerungen sind ausschließlich Funktionen und Stellen zugeordnet und keiner namentlich benannten Person. Die als echt ausgewiesenen Zitate stammen wörtlich aus dem im Quellenteil dokumentierten Schriftverkehr und sind dort im Volltext nachlesbar. Status dieser Seite Veröffentlicht am 1. September 2026 um 12:01 Uhr, nachdem die den Beteiligten gesetzte Frist ohne Lösungsvorschlag verstrichen war (E20). Der satirische Zeitungsartikel war vom 4. September bis zum 6. Oktober 2026 vom Netz, weil die Toiletten offen waren. Seit dem 6. Oktober 2026 steht er wieder hier, die Begründung steht oben. Die Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV stehen im Impressum. Diese Seite ist nicht Teil des PDF-Dossiers, das den Beteiligten übermittelt wird. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 15. IMPRESSUM https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/impressum.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Angaben nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV Impressum Diese Website wird von einer Privatperson betrieben. Sie verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck, verkauft nichts und wirbt für nichts. Wer für die Inhalte einsteht, steht hier mit vollem Namen und ladungsfähiger Anschrift. Das ist bei einer Dokumentation über amtliches Handeln keine Formalie, sondern die Voraussetzung dafür, dass sie ernst genommen werden kann. Anbieter Simon-Daniel März Steinweg 2 34376 Immenhausen Deutschland E-Mail: danielm@mail.de Es handelt sich um ein privates, nichtkommerzielles Angebot. Es besteht deshalb kein Eintrag in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, keine Berufsbezeichnung und keine zuständige Aufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG. Verantwortlich für den Inhalt Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags für die journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalte dieser Website: Simon-Daniel März Steinweg 2 34376 Immenhausen Der Verantwortliche ist volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig, unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar, hat seinen ständigen Aufenthalt im Inland und hat das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren. Kontakt Für Rückfragen, Hinweise, Presseanfragen und Anliegen zum Datenschutz gilt dieselbe Adresse: danielm@mail.de Anfragen von Redaktionen werden vorrangig beantwortet. Das Material für eine Berichterstattung liegt vollständig im Bereich Presse. Dies ist keine Beratungsstelle. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall kann und darf hier nicht geleistet werden. Wenn etwas falsch ist Sämtliche Tatsachenbehauptungen dieser Website stammen aus dem unter Quellen vollständig dokumentierten Schriftverkehr. Zitate sind wörtlich wiedergegeben, rechtliche Bewertungen sind als solche gekennzeichnet. Sollte eine Aussage unzutreffend oder unvollständig wiedergegeben sein, genügt eine formlose Nachricht. Die Darstellung wird dann unverzüglich geprüft und, soweit der Hinweis zutrifft, korrigiert. Wer als genannte Person eine Stellungnahme abgeben möchte, kann diese ebenfalls formlos einreichen. Sie wird an der betreffenden Stelle im Wortlaut aufgenommen. Haftung für Inhalte und Links Für die eigenen Inhalte dieser Seiten besteht Verantwortlichkeit nach den allgemeinen Gesetzen und nach § 7 Abs. 1 DDG. Diese Website verweist an zahlreichen Stellen auf fremde Seiten, insbesondere auf Gesetzestexte, amtliche Veröffentlichungen und Seiten von Behörden. 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Sie werden als Belege im Rahmen der Berichterstattung über einen Vorgang von öffentlichem Interesse zitiert. Das bearbeitete Foto, das vom 1. bis zum 4. September 2026 auf der Seite Satire stand, war eine Bearbeitung zum Zweck der Karikatur, Parodie und Pastiche nach § 51a UrhG. Die Quelle ist an der Abbildung angegeben. Alle abgebildeten Personen sind dauerhaft und nicht rückrechenbar unkenntlich gemacht. Rechtlicher Hinweis zur Namensnennung Genannt werden ausschließlich Personen, die als Amtsträger oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben, und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Die wahrheitsgemäße Berichterstattung über amtliches Handeln ist von der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Private Kontaktdaten, Privatanschriften und Daten von Privatpersonen sind anonymisiert bzw. geschwärzt. ImpressumDatenschutzUnterstützen ============================================================================== 16. DATENSCHUTZERKLÄRUNG https://xn--kindermssendrfen-pzbf.de/datenschutz.html ============================================================================== Kinder müssen dürfen. Darstellung umschaltenYouTube-Kanal, öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab 22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht Stand: 7. Oktober 2026 Datenschutz Diese Website sammelt nichts über Sie. Keine Cookies, kein Tracking, keine Statistik, keine eingebundenen Dienste. Wer uns eine Meldung schickt, geht dagegen ein Risiko ein. Deshalb steht hier vollständig und in einfacher Sprache, was mit diesen Angaben geschieht und was ausdrücklich nicht mit ihnen geschieht. Auf einen Blick Beim bloßen Lesen entsteht kein personenbezogenes Protokoll. Der Webserver protokolliert nur, welche Datei wann abgerufen wurde. 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Diese Zusagen aus dem Bereich Fall melden sind bindend und unten im Einzelnen ausgeführt. Verantwortlicher Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist: Simon-Daniel März Steinweg 2 34376 Immenhausen E-Mail: danielm@mail.de Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt. Die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO und des § 38 BDSG liegen bei diesem Angebot nicht vor. Die weiteren Angaben zum Anbieter stehen im Impressum. Hosting und Server-Protokolle Diese Website läuft auf einem Server in Deutschland. Betreiber der Infrastruktur ist die Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen. Mit ihr besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Webserver schreibt bei jedem Aufruf eine Zeile in eine Protokolldatei. Diese Zeile enthält ausschließlich Datum und Uhrzeit, die angeforderte Datei, den Statuscode und die übertragene Datenmenge. Sie enthält bewusst keine IP-Adresse, keine zuvor besuchte Seite und keine Kennung des Browsers. Das Protokoll ist dadurch keiner Person zuzuordnen. Ein übliches Server-Protokoll enthält diese Angaben, hier wurden sie abgeschaltet. Rechtsgrundlage für diese Protokollierung ist das berechtigte Interesse am störungsfreien Betrieb nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Die Protokolle werden nicht ausgewertet, nicht mit anderen Daten zusammengeführt und laufend überschrieben. Auslieferung über Cloudflare Die Seiten werden über das Netz von Cloudflare ausgeliefert. Anbieter ist die Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, 80331 München, für die Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Cloudflare liegt technisch zwischen Ihrem Browser und dem Server. Dabei verarbeitet Cloudflare die IP-Adresse des aufrufenden Geräts sowie die technischen Angaben des Aufrufs. Der Grund dafür ist der Schutz vor Überlastungs- und Angriffsversuchen. Diese Website dokumentiert einen laufenden Konflikt mit Behörden, und der Betrieb soll auch dann erreichbar bleiben, wenn er gezielt gestört wird. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Mit Cloudflare besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Soweit dabei Daten in die Vereinigten Staaten übermittelt werden, stützt sich die Übermittlung auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und auf die Zertifizierung des Anbieters unter dem EU-US Data Privacy Framework. Auswertungsfunktionen von Cloudflare sind nicht aktiviert. Es werden keine Cookies von Cloudflare gesetzt. Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist abrufbar unter cloudflare.com/de-de/privacypolicy. Die Angaben, die der Webserver selbst nicht protokolliert, sieht Cloudflare technisch bedingt trotzdem, weil der Aufruf dort durchläuft. Wer das vermeiden möchte, erreicht die Inhalte vollständig auch über das PDF-Dossier im Bereich Presse. Was auf dieser Website nicht passiert Beim Aufruf der Seiten werden keine Cookies gesetzt, weder eigene noch fremde. Es gibt deshalb auch kein Einwilligungsbanner. Einzige Ausnahme: Starten Sie auf der Startseite das Video, lädt Ihr Browser es von YouTube, und YouTube kann dabei Cookies setzen (siehe unten). Eine einzige Angabe wird auf Ihrem Gerät abgelegt, und nur wenn Sie sie selbst auslösen. Schalten Sie oben zwischen heller und dunkler Darstellung um, merkt sich der Browser diese Wahl in der lokalen Ablage (localStorage) unter dem Namen thema mit dem Wert hell oder dunkel. Mehr steht dort nicht, und ohne Ihren Klick steht dort gar nichts. Diese Angabe verlässt Ihr Gerät nicht. Sie wird nicht an den Server übertragen, nicht ausgewertet, nicht mit anderen Angaben verknüpft und erlaubt keine Wiedererkennung. Sie können sie jederzeit löschen, indem Sie in Ihrem Browser die Websitedaten für diese Adresse entfernen. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich. Die Speicherung ist unbedingt erforderlich, um eine Funktion bereitzustellen, die Sie ausdrücklich gewünscht haben (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Wer nicht umschaltet, bei dem wird nichts gespeichert; die Seite erscheint dann in der hellen Grundeinstellung. Es findet keine Reichweitenmessung und keine Analyse des Nutzungsverhaltens statt. Es sind keine Werbenetzwerke, keine sozialen Netzwerke, keine Kartendienste und keine Schriftdienste eingebunden. Ein Video von YouTube wird erst geladen, wenn Sie es ausdrücklich starten (siehe unten). Auf dieser Website läuft an drei Stellen JavaScript, alles in Ihrem Browser: der Umschalter für die Darstellung, auf der Seite Fall melden das Zusammensetzen des E-Mail-Textes aus dem Formular und auf der Startseite ein kleines Skript, das das Video erst nach Ihrem Klick von YouTube lädt. Die ersten beiden übertragen nichts. Das dritte stellt die Verbindung zu YouTube her, aber erst nach Ihrem Klick. Alles funktioniert auch ohne JavaScript: Dann steht der Umschalter nicht zur Verfügung, das Formular nutzt den Mailversand des Browsers, und das Video öffnet sich per Link auf YouTube. Alle Schriften, Bilder und Grafiken werden vom selben Server geladen wie die Seite, auch das Standbild des Videos. Beim Aufruf entsteht dadurch keine Verbindung zu einem Dritten, insbesondere nicht zu Google. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Anmeldung und keinen Newsletter. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling nach Art. 22 DSGVO statt. Die Seiten werden ausschließlich verschlüsselt über TLS ausgeliefert, erkennbar am Schloss in der Adresszeile Ihres Browsers. Auf der Seite Fall melden läuft ein kleines Skript im Browser, das aus Ihren Eingaben den Text der E-Mail zusammensetzt. Dieses Skript liegt auf demselben Server, lädt nichts nach und sendet nichts. Ohne dieses Skript funktioniert die Seite ebenfalls, dann über den darunter angebotenen Weg zum Kopieren. Das Video auf der Startseite (YouTube) Auf der Startseite steht ein Erklärvideo. Solange Sie es nicht starten, zeigt die Seite nur ein Standbild, das auf demselben Server liegt wie die Seite. Bis dahin entsteht keine Verbindung zu YouTube. Erst wenn Sie auf das Standbild klicken, lädt Ihr Browser den Player von YouTube im erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com) und spielt das Video ab. Dabei erhält YouTube unter anderem Ihre IP-Adresse, die Adresse dieser Seite und technische Angaben zu Ihrem Browser. YouTube kann Cookies und ähnliche Angaben auf Ihrem Gerät speichern, und es kann zu einer Übermittlung in die USA kommen. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Wie YouTube mit diesen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung von Google. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung, die Sie mit dem Klick auf das Standbild erteilen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Die Einwilligung gilt nur für dieses eine Abspielen und wird nicht gespeichert. Beim nächsten Aufruf der Seite steht wieder nur das Standbild da. Wer YouTube nicht nutzen möchte, kann das Video als Datei von diesem Server herunterladen. Dann entsteht keine Verbindung zu YouTube. Meldungen über die Meldeseite Auf der Seite Fall melden können Betroffene einen eigenen Fall schildern. Erhoben werden dabei Name, Schule, Klasse oder Jahrgang, eine Rückmeldemöglichkeit sowie die Schilderung des Vorfalls, freiwillig zusätzlich die Reaktion der Schule und ein Hinweis auf vorhandene Belege. Diese Angaben werden nicht an einen Server dieser Website übermittelt. Das Formular öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht. Erst wenn Sie dort selbst auf Senden klicken, verlässt die Nachricht Ihr Gerät, und zwar auf dem üblichen Weg über Ihren E-Mail-Anbieter an das Postfach des Verantwortlichen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO, die Sie mit dem Absenden der Nachricht erteilen. Soweit Ihre Schilderung Angaben zur Gesundheit eines Kindes enthält, etwa zu einer Erkrankung oder einer ärztlichen Bescheinigung, stützt sich die Verarbeitung zusätzlich auf Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine formlose Nachricht genügt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Was mit Ihren Angaben geschieht Der Name wird niemals veröffentlicht. Das gilt ebenso für Schule, Klasse und Kontaktdaten. Nicht auf dieser Website, nicht im PDF-Dossier und nicht gegenüber Redaktionen. Die Angaben gehen nicht an die Schule. Auch nicht an Schulaufsicht, Schulträger, Gesundheitsamt oder Presse. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung wird nichts weitergegeben, in keiner Form. Verwendet wird nur, was ausdrücklich freigegeben wurde. Soll ein Sachverhalt auf dieser Website erscheinen, wird der fertige, anonymisierte Text vorher zur Prüfung vorgelegt. Veröffentlicht wird er erst nach ausdrücklicher Freigabe. Es gibt keinen Dienstleister dazwischen. Kein Formulardienst, kein Ticketsystem, keine Weiterleitung. Das Postfach liest ausschließlich der Verantwortliche. Es wird nur zur Prüfung und Rückfrage verwendet. Die Angaben dienen dazu, eine Schilderung nachzuvollziehen, nachzufragen und ihre Belastbarkeit einzuschätzen. Zu keinem anderen Zweck. Gelöscht wird auf Wunsch sofort. Eine formlose Nachricht genügt. Die Angaben werden gelöscht und die Löschung wird schriftlich bestätigt. Und ohne Wunsch spätestens dann, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Meldungen werden aufbewahrt, solange der dokumentierte Vorgang andauert und die Schilderung für seine Aufklärung erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Meldungen von Kindern und Jugendlichen Die Meldeseite richtet sich in erster Linie an Erwachsene. Schreibt ein Kind oder eine Jugendliche selbst, wird nur dann zurückgeschrieben, wenn erkennbar ist, dass die Eltern davon wissen. Andernfalls wird um genau diese Rückmeldung gebeten, bevor irgendetwas weiter verarbeitet wird. Der Name eines Kindes wird unter keinen Umständen an dessen Schule weitergegeben. Das gilt ohne Ausnahme. Sofern eine Einwilligung nach Art. 8 DSGVO der Zustimmung der Sorgeberechtigten bedarf, wird diese eingeholt. Kontakt per E-Mail Wer per E-Mail schreibt, übermittelt damit seine E-Mail-Adresse und den Inhalt der Nachricht. Diese Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung des Anliegens verwendet. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an der Beantwortung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, bei Anliegen aus dem dokumentierten Vorgang zusätzlich Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Nachrichten werden gelöscht, sobald das Anliegen abschließend geklärt ist und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Eine gewöhnliche E-Mail ist auf ihrem Weg nicht durchgängig verschlüsselt. Wer besonders schutzbedürftige Angaben übermitteln möchte, kann vorab um einen anderen Weg bitten. Unterstützungen Auf der Seite Unterstützen kann das Projekt per Überweisung oder PayPal finanziell unterstützt werden. Diese Website selbst verarbeitet dabei nichts. Es gibt kein Zahlungsformular und keinen Zahlungsdienst auf dieser Seite, die Zahlung läuft vollständig über Ihre Bank oder über PayPal. Bei einer Zahlung erhält der Verantwortliche die Angaben, die Bank oder PayPal üblicherweise übermitteln: Name, Kontoverbindung beziehungsweise PayPal-Adresse, Betrag, Datum und Verwendungszweck. Diese Angaben werden ausschließlich zur Verwaltung der Unterstützung und zur Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage ist die Durchführung der Zuwendung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO sowie das berechtigte Interesse an einer geordneten Verwaltung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Unterstützerinnen und Unterstützer bleiben grundsätzlich anonym. Eine namentliche Nennung im Abschnitt Dank erfolgt nur, wenn sie im Verwendungszweck oder in der Nachricht ausdrücklich gewünscht wurde. Rechtsgrundlage dieser Veröffentlichung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, der Eintrag wird dann unverzüglich entfernt. Bei PayPal gelten ergänzend die Datenschutzhinweise des Anbieters, abrufbar unter paypal.com/de/legalhub/privacy-full. Personenbezogene Daten im Dossier Diese Website dokumentiert amtliches Handeln in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Sie ist damit ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des § 23 des Medienstaatsvertrags. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken gelten nach Art. 85 DSGVO in Verbindung mit § 23 MStV besondere Regeln. Sie stellen die Meinungs- und Informationsfreiheit mit dem Datenschutz in einen Ausgleich. Bestimmte Betroffenenrechte sind dabei eingeschränkt, soweit ihre Ausübung die Recherche behindern oder Quellen offenlegen würde. Innerhalb dieses Rahmens gilt: Namentlich genannt werden ausschließlich Personen, die als Amts- oder Funktionsträger in Ausübung ihres öffentlichen Amtes gehandelt haben, und ausschließlich mit ihren dienstlichen, ohnehin öffentlich zugänglichen Kontaktdaten. Namen von Kindern sind anonymisiert. Private Anschriften, private E-Mail-Adressen und Daten von Privatpersonen sind geschwärzt. Wer als genannte Person eine Darstellung für unzutreffend hält, kann sich formlos an den Verantwortlichen wenden. Die Darstellung wird dann unverzüglich geprüft und, soweit der Hinweis zutrifft, korrigiert. Eine Stellungnahme wird auf Wunsch im Wortlaut aufgenommen. Ihre Rechte Ihnen stehen gegenüber dem Verantwortlichen die folgenden Rechte zu: Auskunft über die zu Ihnen verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO. Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO. Löschung nach Art. 17 DSGVO. Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 21 DSGVO. Widerruf einer erteilten Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, mit Wirkung für die Zukunft. Für die Ausübung genügt eine formlose Nachricht an danielm@mail.de. Es entstehen dadurch keine Kosten. Soweit Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden, sind diese Rechte nach § 23 MStV eingeschränkt, insbesondere dort, wo eine Auskunft Rückschlüsse auf Informanten zuließe. Auf eine solche Einschränkung wird im Einzelfall begründet hingewiesen. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Unabhängig davon steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden datenschutz.hessen.de Änderungen dieser Erklärung Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich an der Website oder an der Rechtslage etwas ändert. Maßgeblich ist die jeweils hier abrufbare Fassung. Der gesamte Quelltext dieser Website liegt in einem Versionsverwaltungssystem. Jede Änderung, auch an dieser Seite, ist damit nachvollziehbar und nachträglich nicht unbemerkt veränderbar. Warum das hier so ausführlich steht Diese Website bittet Eltern und Kinder darum, einen Vorfall an ihrer Schule zu schildern. Wer das tut, geht ein Risiko ein, und zwar gegenüber einer Institution, mit der er weiter zu tun haben wird. 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