22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht
Stand: 4. September 2026 · Wird fortgeschrieben
Helden des Alltags.
Diese Seite kritisiert Entscheidungen, keine Menschen. Und sie wäre unvollständig, wenn sie nur festhielte, wo nichts passiert ist.
Denn es gibt sie: Leute im Apparat, die nicht auf eine Zuständigkeit warten, sondern hinsehen. Die zurückschreiben, statt weiterzuleiten. Die eine Sache in die Hand nehmen, obwohl niemand sie dazu gezwungen hat.
Ohne solche Leute ändert sich in diesem Land nichts. Deshalb stehen sie hier.
Warum es diese Seite gibt
In einem Vorgang wie diesem fällt es leicht, nur das Versagen zu sehen. Drei Stellen, die sich gegenseitig für zuständig erklären, und dazwischen ein Kind, das aufs Klo muss.
Aber genau in denselben Behörden sitzen Leute, die es anders gemacht haben. Sie haben keine Wunder vollbracht. Sie haben zurückgeschrieben, nachgefragt, sind hingefahren. Das klingt nach wenig und ist im Verwaltungsalltag erstaunlich viel.
Was sie unterscheidet, ist nicht die Zuständigkeit. Es ist die Entscheidung, eine Sache nicht liegen zu lassen, obwohl man sie hätte liegen lassen können.
Wer das ist, und was sie getan haben
Die Liste wird fortgeschrieben, sobald weitere Rückmeldungen eingehen.
Hessischer LandtagOliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses
Setzte der Schule eine Frist. Zwei Tage später waren die Toiletten offen
Am 2. September um 20:21 Uhr ging die Petition an den Landtag. Drei Minuten später eine Mail an ihn als Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte, den Fall vorzuziehen, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft (E32, E33).
Am nächsten Tag rief er an. Er ließ sich die Lage schildern und setzte der Schule eine Frist bis zum nächsten Tag, die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen (E34). Am 4. September bestätigte die Schule ihm gegenüber die Öffnung. Nach Schulschluss war sie geprüft: offen, sauber, mit Seife (E35, E36).
„Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen."
Drei Behörden hatten drei Wochen lang erklärt, es gebe nichts zu beanstanden. Eine Petition, ein Anruf und eine Frist haben gereicht. Das sagt weniger über den Abgeordneten als über die Behörden, aber es sagt auch etwas über ihn: Er hat die Eingabe nicht in die Reihenfolge gelegt, sondern am nächsten Tag zum Telefon gegriffen.
Hessischer LandtagWiebke Knell MdL, Fraktionsvorsitzende der FDP
Antwortete als Erste von allen Fraktionen, nach 48 Minuten
Angeschrieben wurden am selben Nachmittag alle im Landtag vertretenen Fraktionen mit demselben Sachverhalt. Die erste Antwort kam nach 48 Minuten.
„Ich lese Ihre Mail während Kultusminister Schwarz gerade seine Regierungserklärung hält und uns erklärt, wie toll alles an den hessischen Schulen läuft. Ich kümmere mich um das Thema in den nächsten Tagen, ich denke, eine kleine Anfrage an das Ministerium macht da Sinn."
Am nächsten Vormittag lag der Entwurf der Kleinen Anfrage vor, mit der Bitte, ihn gegenzulesen. Ob und wann sie eingebracht wird, entscheidet die Fraktion.
Festgehalten wird hier, dass jemand eine Zuschrift von außen liest, einordnet und beantwortet, während im Saal das Gegenteil erzählt wird. Und dass am nächsten Tag ein Entwurf da war.
Gesundheitsamt Region KasselSachbearbeiter, Name auf dieser Seite nicht genannt
Fuhr hin, bevor ihn jemand darum gebeten hatte
Er stand in der ersten Mängelanzeige vom 14. August nur in Kopie. Trotzdem sprach er von sich aus mit seiner Vorgesetzten, fuhr zur Schule und sah sich die Anlagen an.
Geprüft hat er, was in seine Zuständigkeit fällt: die hygienischen Verhältnisse. Die waren in Ordnung, und das hat er auch so gesagt. Im Telefonat am 26. August stellte er ebenso klar, dass bauliche Mängel und der versperrte Zugang nicht Gegenstand seiner Prüfung waren und nicht in seine Zuständigkeit fallen (E17).
Er hat keinen Missstand festgestellt, weil in seinem Zuständigkeitsbereich keiner war. Bemerkenswert ist, dass er überhaupt gefahren ist, ohne Auftrag, allein weil er eine E-Mail in Kopie gelesen hatte.
Stadt ImmenhausenLars Obermann, Bürgermeister
Antwortete nach 31 Minuten und lud ins Rathaus ein
Die Stadt ist nicht Schulträger und hat in der Sache keine Weisungsbefugnis. Das hat der Bürgermeister von Anfang an klargestellt und bedauert.
Er hätte es dabei belassen können. Stattdessen kam am 1. September, 31 Minuten nach dem Anschreiben, die Antwort mit einem Terminvorschlag. Das Gespräch im Rathaus fand am 2. September statt.
Keine Zuständigkeit zu haben ist der meistgenutzte Grund, nichts zu tun. Hier war es keiner.
Unfallkasse HessenZuständiger technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel, Name auf dieser Seite nicht genannt
War verwundert, dass ihn der Fall nie erreicht hatte
Die Gefährdungsanzeige ging am 1. September um 12:18 Uhr an die allgemeine Adresse der Unfallkasse. Knapp drei Stunden später meldete sich der zuständige Aufsichtsdienst von sich aus und bat um ein Telefonat, um sich ein Bild zu machen.
In dem Gespräch zeigte er sich überrascht, dass ein Vorgang dieser Art ihn bis dahin nie erreicht hatte, obwohl er genau dafür zuständig ist. Er nimmt die Sache als regulären Vorgang auf.
Er kennt bislang nur eine Seite und hat sich entsprechend zurückhaltend geäußert. Genau das gehört dazu: erst zuhören, dann prüfen, dann handeln.
Elternohne Namen, und das bleibt so
Haben sich gemeldet und erzählt, was sie wissen
Seit der Veröffentlichung melden sich Eltern mit eigenen Schilderungen aus derselben Schule. Sie tun das freiwillig, in einer Sache, die ihre Kinder betrifft, und mit dem Risiko, dass es unangenehm wird.
Ihre Namen erscheinen hier nicht und werden ohne schriftliche Zustimmung an niemanden weitergegeben. Was bleibt, ist der Dank.
Wer hier steht, hat dem Anliegen nicht zugestimmt und ist für diese Seite nicht verantwortlich. Festgehalten ist ausschließlich, was diese Personen in ihrer Funktion getan haben, mit Datum. Bei Personen ohne politisches Mandat wird die Funktion genannt, nicht der Name. Wer genannt werden möchte oder eine Darstellung korrigiert haben will, meldet sich über das Impressum; es wird unverzüglich geändert.
Wie diese Seite geführt wird
Namen nur bei politischen Mandaten. Ein Bürgermeister und zwei Abgeordnete handeln in einem öffentlichen Mandat, für das sie gewählt wurden. Sie stehen mit Namen hier, und beide Abgeordneten haben der Nennung ausdrücklich zugestimmt.
Bedienstete stehen mit ihrer Funktion da, nicht mit ihrem Namen. Wer im Apparat eigenmächtig handelt, kann durch öffentliches Lob Ärger mit dem eigenen Haus bekommen. Das Lob würde sich dann gegen ihn wenden, und genau das soll diese Seite nicht anrichten.
Privatpersonen erscheinen nie mit Namen. Das gilt für Eltern, die sich gemeldet haben, ohne Ausnahme und ohne Ablaufdatum.
Festgehalten wird nur Handeln, mit Datum. Keine Charakterbeschreibungen, keine Vermutungen über Beweggründe. Was jemand getan hat, lässt sich belegen; warum er es getan hat, nicht.
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