22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht

Für Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule

Du musst aufs Klo.
Du darfst das.

Diese Seite ist für dich, wenn du während des Unterrichts zur Toilette musst und nicht weiterkommst.

Hier steht, was du in welcher Situation tun kannst, was du einfordern darfst und was danach hilft.

Auf die Toilette gehen zu dürfen ist ein Grundbedürfnis und dein gutes Recht.
Du musst dafür keinen Grund nennen.
Und du musst dich dafür nicht schämen.
Zeichnung: ein Kind, das dringend zur Toilette muss und warten muss.

Sechs Situationen, und was du tun kannst

„Die Toilette ist abgeschlossen und ich muss."

  1. Melde dich bei deiner Lehrkraft ab und sag, dass du zur Toilette musst.
  2. Geh zum Sekretariat und hol dir den Schlüssel für die Nottoilette.
  3. Bring den Schlüssel danach direkt zurück.

So ist die Regel an der Schule im Moment.
Wenn du diesen Weg gehst, machst du alles richtig.

„Im Sekretariat heißt es: Es ist kein Schlüssel da."

  1. Bleib ruhig und sag klar:
    „Ich muss dringend.
    Das kann nicht warten."
  2. Bitte darum, dass dich jemand zur regulären Toilette begleitet und aufschließt.
    Genau so hat es die Schule nach eigener Aussage früher selbst gemacht.
  3. Wird auch das abgelehnt:
    Merk dir Uhrzeit und Name und geh zurück zu deiner Lehrkraft.

„Man sagt mir: Warte bis zur Pause."

  1. Wenn du wirklich musst, musst du nicht warten.
    Sag ruhig und deutlich:
    „Das ist dringend.
    Ich kann nicht bis zur Pause warten."
  2. Bei starkem Druck oder Schmerzen sag klar:
    „Das ist ein Notfall."
    Dann müssen die Erwachsenen handeln.
  3. Hilft das nicht:
    Uhrzeit und Name merken und zu Hause davon erzählen.

„Im Sekretariat ist gerade niemand."

  1. Geh zurück zu deiner Lehrkraft und sag, dass niemand da war.
  2. Deine Lehrkraft muss dann eine Lösung finden.
    Das gehört zu ihrer Fürsorgepflicht.
  3. Frag notfalls eine andere Lehrkraft oder den Hausmeister.

Danach: Schreib es auf und erzähl es zu Hause.

  1. Notiere Datum, Uhrzeit, was passiert ist und wer beteiligt war.
    Handy oder Heft reicht.
  2. Erzähl es deinen Eltern.
    Sie können sich an Schulleitung und Behörden wenden.
  3. Jeder aufgeschriebene Fall hilft.
    Er zeigt, dass es kein Einzelfall ist.

Wenn es immer wieder passiert.

  1. Sprich mit deiner Klassenlehrkraft oder einer Lehrkraft, der du vertraust.
  2. Sag es der Schülervertretung.
    Auch sie kann das Thema offiziell ansprechen.
  3. Deine Eltern finden auf der Startseite alle Unterlagen und Ansprechstellen.
    Alles dort ist belegt.
  4. Ihr könnt euren Fall auch bei uns melden.
    Wie das geht und was mit euren Angaben passiert, steht unter Fall melden.

Was du nicht musst und was du nicht tun solltest

Du musst nicht erklären, warum du zur Toilette musst.

Du musst nicht betteln und dich nicht rechtfertigen.

Bleib trotzdem immer ruhig und höflich, auch wenn es unfair ist.

Brich keine Regeln, beschädige nichts und lass dich nicht auf Streit ein.

Dein stärkstes Mittel ist:
dranbleiben, aufschreiben, weitersagen.

Deine Rechte in kurz

Art. 1 GG · Menschenwürde
Niemand darf dich in eine Lage bringen, in der du um etwas so Grundlegendes wie den Toilettengang bitten oder betteln musst.
Art. 2 GG · Körperliche Unversehrtheit
Erzwungenes Einhalten kann wehtun und krank machen.
Niemand darf dich dazu zwingen.
§§ 3, 86 Hessisches Schulgesetz · Fürsorgepflicht
Die Schule und deine Lehrkräfte sind für dein Wohl verantwortlich, solange du in der Schule bist.
Dazu gehört auch der Zugang zur Toilette.