Kinder müssen dürfen.
Eine Tür.
Zwei Jahre.
Ein Vorgang.
Wie an einer Schule im Landkreis Kassel eine Toilette für Hunderte Kinder reichen sollte, und was es brauchte, das zu ändern.

Erstellt von betroffenen Eltern · Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen · Stand 7. Oktober 2026 · Jede Kennung führt zum Schreiben im Wortlaut auf kindermüssendürfen.de
Was in diesem Buch steht
- IVorwortWas dieses Buch ist, was es nicht ist, und nach welcher Regel es geschrieben wurde.
- 1Die Tür ist zuDer Zustand, um den es geht: der Weg zur Toilette, die Zahl der Kinder, die Dauer. Und warum ein Vater ihm nicht mehr mit Gesprächen begegnet.
- 2Der 14. AugustDie Mängelanzeige, die Antwort der Schulleitung am selben Nachmittag, und der Grund, warum der Vorgang noch am selben Tag an Schulamt und Schulträger ging.
- 3Drei FristenVom 20. August bis zum 1. September, 12:00 Uhr: die Stellungnahme der Schule, die 44 Minuten am 26. August, das Dossier an alle, und drei Fristen, die ohne Lösungsvorschlag verstreichen.
- 4Aussage gegen AussageSieben Stellen, an denen die Schreiben der Behörden einander oder sich selbst widersprechen, im Wortlaut.
- 5Was das Recht sagtGrundgesetz, Schulgesetz, Infektionsschutz, Regelwerk der Unfallkasse. Was gefordert war, und warum es kein Sonderwunsch ist.
- 6Der 1. SeptemberDer Fristablauf um 12:00 Uhr, die Veröffentlichung um 12:01 Uhr, die Schreiben an Landrat, Unfallkasse, Ministerium und Landtag. Und warum es auch eine Satire gab.
- 7Die offene TürDie Petition, ein Anruf, eine Frist bis zum nächsten Tag. Am 4. September prüft ein Schüler nach Schulschluss: offen, sauber, Seife.
- 8Nach der LösungWas danach in den Akten ankommt: die Antwort des Landkreises, die Kleine Anfrage im Landtag, der Brief des Kultusministeriums. Und was unbeantwortet bleibt.
- 9Die ZeitungDer 6. Oktober: drei Texte, ein Hausbesuch davor, ein Ehepaar, das es nicht gibt. Der 7. Oktober: ein ausgeblendeter Kommentar und eine Antwort in zwei Sätzen.
- 10Das GesundheitsamtEine Besichtigung am 24. August, eine Auskunft am Telefon, sechs Wochen später eine andere auf Papier. Und die Frage, was ein Gesundheitsamt überhaupt feststellen darf.
- 11Wo wir stehenDer Stand am 7. Oktober 2026, die offenen Fristen, die nächsten Schritte. Dieses Kapitel wird fortgeschrieben.
- AAnhangDie beteiligten Stellen, die Kennungen der Schreiben, die Rechtsquellen, und wie dieses Buch gepflegt wird.
Nur, was in der Akte steht
Was dieses Buch ist, und nach welcher Regel es geschrieben wurde.
Dieses Buch erzählt einen Vorgang, der am 14. August 2026 mit einer E-Mail begann und am Tag, an dem Sie es lesen, noch nicht zu Ende ist. Es geht um die Toiletten einer Schule. Das klingt klein, und genau deshalb lohnt es sich, hinzusehen. An einem kleinen Problem, das sich nicht aussitzen lässt, zeigt sich, wie die Verantwortlichen mit Problemen umgehen.
Die Regel, nach der dieses Buch geschrieben ist, ist einfach. Es steht nichts darin, was nicht in einem Schreiben belegt ist. Jeder Satz, der eine Tatsache behauptet, trägt am Ende eine Kennung, etwa E01. Die Kennung führt zum Schreiben im Wortlaut, das auf kindermüssendürfen.de vollständig dokumentiert ist. Wo das Buch eine Bewertung ausspricht, steht das dabei. Wo etwas nur eine Vermutung ist, steht es nicht drin.
Die Schreiben stammen von der Schulleitung, dem Staatlichen Schulamt, dem Landkreis Kassel als Schulträger, dem Gesundheitsamt, der Stadt, dem Kultusministerium, dem Landtag, einer Zeitung und von dem Vater, der die Mängelanzeige eingereicht hat. Genannt werden Amtsträger in ihrer Funktion. Namen von Kindern kommen nicht vor.
Dieses Buch ist kein Angriff auf eine Schule, und es richtet sich nicht gegen Lehrkräfte. Es geht um eine Entscheidung, die über zwei Jahre lang getroffen und nicht geändert wurde, und um die Stellen, die diese Entscheidung für in Ordnung erklärt haben, bis jemand anderes sie beendete. Wer in diesem Vorgang gehandelt hat, steht ebenfalls darin, mit Dank.
Jedes Kapitel beginnt mit dem, was geschehen ist, und sagt dann, warum der nächste Schritt gegangen wurde. Wer wenig Zeit hat, liest das erste und das letzte Kapitel. Wer prüfen will, folgt den Kennungen.
Die Tür ist zu
Der Zustand, um den es geht.
Die Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen ist eine kooperative Gesamtschule im Landkreis Kassel, mit Gymnasialzweig und Mittelstufenzweig. Auf dem Campus lernen nach Einschätzung der Verfasser 600 bis 700 Kinder und Jugendliche. Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht.
Bis zum 4. September 2026 waren die regulären Schülertoiletten dieser Schule während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer im Unterricht auf die Toilette musste, meldete sich bei der Lehrkraft ab, ging über den Campus zum Sekretariat, holte dort den Schlüssel für eine einzelne Toilette ab, die die Schule „Nottoilette" nennt, benutzte sie, brachte den Schlüssel zurück und ging wieder in den Unterricht. Das ist keine Schilderung von Elternseite. Die Schulleitung hat den Weg in ihrer dienstlichen Stellungnahme vom 20. August 2026 selbst beschrieben, das Staatliche Schulamt in seinem Bescheid vom 26. August. E07 E14
Das Schulamt formuliert es so: Der Zugang während des Unterrichts laufe „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt". Eine Toilette, für den gesamten Campus. E14
Auf dem Campus gibt es nach Angaben der Schulleitung „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Das Toilettenhäuschen ist der Ort, an dem die Nottoilette liegt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten nennt als Maßstab für den Weg zu einem Toilettenraum höchstens fünfzig Meter, im selben Gebäude. Der Weg vom Klassenraum über das Sekretariat zum Häuschen und zurück ist länger. E07
Wie lange schon
Die Schulleitung begründet das Abschließen mit Vandalismus einzelner Schüler. In derselben Stellungnahme schreibt sie, das Schlüsselverfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert", und Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. Im vergangenen Schuljahr waren der Schule zeitweise sogar die Schlüssel ausgegangen, weil Schüler sie nicht zurückbrachten. Dann gab es für eine Weile auch die eine Toilette nicht. E07 E02
Die Schulleiterin schreibt am 14. August 2026 an den Vater: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden." Sechs Tage später, in der Stellungnahme an das Schulamt, heißt die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend". E02 E07
Das Schulamt sieht es anders. Es liege „in der Natur der Dinge", dass Toilettenpapier und Seife „auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen". Die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". E14
„Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe."
Worum es nicht geht
Es geht in diesem Buch nicht um den Reinigungszustand einzelner Tage. Nach dem Stand der Akte sind die Toiletten sauber, und das Gesundheitsamt hat bei einer Besichtigung keine hygienischen Mängel festgestellt. Es geht um das System dahinter: eine verschlossene Tür während der Unterrichtszeit und die Unterversorgung, die sie für alle Kinder des Campus erzeugt, jeden Schultag. E45
Und es geht nicht um ein einzelnes Kind. Die Regelung trifft alle Schülerinnen und Schüler. Vandalismus gehört dort bekämpft, wo er entsteht, bei den Verursachern, nicht bei allen gemeinsam. Eine einzelne Nottoilette für einen Campus mit mehreren hundert Kindern ist keine Lösung gegen Vandalismus. Sie ist der Zustand, mit dem man sich abgefunden hat.
Warum nicht einfach reden
Die naheliegende Frage lautet, warum ein Vater nicht einfach das Gespräch mit der Schulleitung sucht. Die Antwort steht in der Mängelanzeige selbst, vom ersten Tag an. Auf dem Elternabend in derselben Woche war die Toilettensituation von Elternseite angesprochen und von der Schule, so die Wahrnehmung des Vaters, verharmlosend abgetan worden. Und es gab eine Vorgeschichte. Im vergangenen Schuljahr hatte der Sohn einen Vorfall im Sportunterricht schriftlich festgehalten, der Vater hatte das Protokoll der Schulleiterin persönlich übergeben. Die Antwort kam von der Gymnasialzweigleitung, am 25. November 2025, und sie führte aus Sicht des Vaters zu keiner sachgerechten Aufarbeitung. E01 E00
Deshalb steht in der Mängelanzeige der Satz, das Vertrauen in rein informelle Gespräche sei „erschöpft". Das ist der Grund, warum dieser Vorgang schriftlich geführt wurde, von Anfang an, mit Fristen und in Kopie an die Stellen, die zuständig sind. Nicht, weil Gespräche nichts wert wären. Sondern weil ein Gespräch ohne schriftliche Spur in diesem Fall schon einmal nichts bewirkt hatte. Das nächste Kapitel erzählt, wie dieser Weg begann. E01
Der 14. August
Die Mängelanzeige, die Antwort, und warum es noch am selben Tag weiterging.
Am Freitag, dem 14. August 2026, um 13:12 Uhr, schickt der Vater eine E-Mail an die Schulleiterin. Der Betreff ist eine „dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung". In Kopie gehen das Staatliche Schulamt, das Gesundheitsamt Region Kassel, der Landkreis Kassel als Schulträger und der Schulelternbeirat. Das ist kein Zufall und keine Drohung. Es ist die Liste der Stellen, die für eine Schultoilette zuständig sind: die Schule für den Betrieb, das Schulamt für die Aufsicht, der Landkreis für das Gebäude, das Gesundheitsamt für die Hygiene. E01
Das Schreiben nennt zwei Punkte. Erstens fehlten in den Sanitärräumen regelmäßig Toilettenpapier, Seife und Handtücher, WC-Brillen seien beschädigt oder nicht vorhanden. Zweitens werde den Kindern der Gang zur Toilette während des Unterrichts pauschal untersagt, auch in dringenden Fällen. Es nennt die Normen, die aus Sicht des Vaters berührt sind, vom Grundgesetz über das Hessische Schulgesetz bis zum Infektionsschutzgesetz, und es setzt eine Frist: bis Montag, den 24. August, sollen das Abschließen während der Unterrichtszeit aufgehoben, Lehrkräfte und Sekretariat entsprechend angewiesen und die Grundausstattung sichergestellt sein, mit schriftlicher Bestätigung. E01
Zehn Tage für eine Tür, die man aufschließen kann. Für die Ausstattung mit Seife und Papier. Und für einen Satz an das Kollegium, dass Kinder bei Bedarf auf die Toilette dürfen.
Die Antwort kommt schnell
Um 17:07 Uhr, knapp vier Stunden später, antwortet die Schulleiterin. Die Antwort ist freundlich im Ton, und sie enthält vier Aussagen, die den weiteren Vorgang bestimmen. E02
Erstens: Es gebe „kein pauschales Verbot", während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Für den unbeaufsichtigten Besuch müsse „lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden", der die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermögliche. Diese Möglichkeit werde „rege genutzt". E02
Zweitens: Im letzten Schuljahr seien der Schule „vorübergehend die Schlüssel ausgegangen", weil Schüler sie nicht zurückbrachten. Schulträger und Polizei seien informiert worden. E02
Drittens: Man habe „ehrlicherweise noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden". Viele seien bemüht, in Arbeitsgruppen, mit Elternbeirat und Schülervertretung. In diesem Schuljahr werde eine doppelte Toilettenaufsicht erprobt. E02
Viertens: Fristsetzungen nehme sie „von meinen Dienstvorgesetzten" entgegen. Sehr gern biete sie aber einen persönlichen Gesprächstermin an, individuell oder in der offenen Sprechstunde der Schulleitung, jeden ersten Mittwoch im Monat ab halb drei. E02
„Zunächst möchte ich jedoch klarstellen, dass es kein pauschales Verbot gibt, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Für den unbeaufsichtigten Besuch des WCs muss lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden, der dann die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermöglicht."
Was in der Antwort steht, ohne dass es gesagt wird
Die Antwort bestreitet ein Verbot und bestätigt zugleich das Verfahren, das der Vater beanstandet hatte: Toiletten zu, ein Schlüssel, eine Toilette. Sie räumt ein, dass es keine dauerhafte Lösung gibt, und dass es im Jahr davor zeitweise nicht einmal den Schlüssel gab. Und sie erklärt, dass die Schulleitung eine Frist von einem Vater nicht entgegennimmt. Das ist der Satz, der den Weg vorgibt. Wenn Fristen nur von Dienstvorgesetzten zählen, dann müssen die Dienstvorgesetzten die Frist setzen.
Das Gesprächsangebot nimmt der Vater nicht an. Der Grund steht seit dem Vormittag in seiner eigenen Mängelanzeige, und er nennt ihn später gegenüber jeder Stelle, die danach fragt: Das Problem liegt nicht bei einer Schulleiterin, die nach eigener Aussage keine Lösung hat. Es liegt beim Schulträger, der das Gebäude verantwortet, und bei der Schulaufsicht, die den Betrieb beaufsichtigt. Ein Gespräch in der Sprechstunde ändert daran nichts. E01
Noch am selben Tag: Schulamt und Schulträger
Am selben Abend antwortet der Vater der Schulleitung und hält fest, was ihre Mail bestätigt hat: die Koppelung an einen Schlüssel, die zeitweise Schlüssellosigkeit im Vorjahr, das Fehlen einer tragfähigen Lösung. Da die Schulleitung auf ihre Dienstvorgesetzten verweist, geht der Vorgang dorthin. Um 18:09 Uhr geht die Mängelanzeige an den Landkreis Kassel als Schulträger, um 18:12 Uhr die Aufsichtsbeschwerde an das Staatliche Schulamt, mit dem Antrag, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten, den freien Zugang zu den Toiletten während des gesamten Schultages sicherzustellen und das Schlüsselsystem aufzuheben. E03 E04 E05
Drei Tage später, am 17. August, leitet das Schulamt die Beschwerde an die Schulleitung weiter und fordert eine dienstliche Stellungnahme, mit einer eigenen Frist bis zum 20. August. Damit setzt zum ersten Mal ein Dienstvorgesetzter eine Frist. Der Landkreis antwortet in dieser Woche nicht. E06
So endet die erste Woche. Die Schule hat das Verfahren bestätigt und eingeräumt, dass es keine dauerhafte Lösung gibt. Die Schulaufsicht hat eine Stellungnahme angefordert. Der Schulträger hat geschwiegen. Und die Tür ist zu. Was in den folgenden zwei Wochen mit drei Fristen geschah, erzählt das nächste Kapitel.
Drei Fristen
Vom 20. August bis zum 1. September, 12:00 Uhr.
Die Schulleiterin hält die Frist des Schulamts ein. Am 20. August 2026 geht ihre dienstliche Stellungnahme nach Kassel. Der Vater bekommt sie nicht. Er erfährt erst sechs Tage später, dass es sie gibt, als das Schulamt sie seinem Bescheid als Anhang beilegt. Die Stellungnahme ist das wichtigste Dokument der ersten Wochen, weil sie den Zustand aus der Sicht der Schule vollständig beschreibt. Der Zugang sei „nicht massiv eingeschränkt". Wer während des Fachunterrichts zur Toilette müsse, hole „einen Schlüssel für eine Einzeltoilette im Sekretariat". Es gebe „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Das Verfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden". Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. Und: „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100% zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen." E07
Die erste Frist
Montag, der 24. August, ist der Tag, den die Mängelanzeige genannt hatte. Er vergeht ohne Nachricht. Keine Bestätigung von der Schule, nichts vom Landkreis, nichts vom Schulamt. Was der Vater an diesem Tag nicht weiß: Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts fährt an diesem Montag unangekündigt zur Schule und sieht sich die Sanitäranlagen an. Das Datum dieser Besichtigung wird erst am 7. Oktober schriftlich bestätigt. E45
Am Dienstagabend, dem 25. August, schreibt der Vater drei Mails. Um 22:32 Uhr erinnert er den Landkreis, der seit elf Tagen nicht einmal den Eingang bestätigt hat, und setzt eine zweite Frist, Freitag, den 28. August. Bleibe sie ohne Antwort, werde er das Gesundheitsamt um eine unangekündigte Begehung bitten. E08 Um 23:07 Uhr fragt er beim Schulamt nach dem Ergebnis der Stellungnahme und setzt dieselbe Frist, bis 12:00 Uhr. In diesem Schreiben stehen zum ersten Mal die Lösungsvorschläge, die den ganzen Vorgang begleiten werden, und die sich alle in Tagen umsetzen ließen: jeder Lehrkraft einen Schlüssel geben, eine Bestandsaufnahme machen und die fehlenden Brillen nachkaufen, Rauchmelder in den Toiletten statt gesperrter Räume. „Das sind alles minimale, rein organisatorische Kleinigkeiten, die in 30 Minuten Besprechung und 2–3 Tagen Beschaffung dauerhaft gelöst wären." E09 Um 23:21 Uhr geht eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen: Ist Ihnen die Situation bekannt, und kann die Stadt helfen? E10
Der 26. August
Der Mittwoch beginnt mit der Antwort des Bürgermeisters, um 08:12 Uhr. Die Situation sei ihm „in der Form als Bürgermeister nicht bekannt", als Elternteil habe er im letzten Schuljahr von „gewissen Problemen" gehört. Schulträger sei der Landkreis, die Stadt habe „keine Handlungsmöglichkeiten". Er werde aber bei Schule und Landkreis nachfragen. E11
Um 12:14 Uhr antwortet der Landkreis zum ersten Mal, zwölf Tage nach der Mängelanzeige. Man habe sich „ein Bild vor Ort" gemacht, „in der vergangenen Woche" habe es „mehrere Begehungen" gegeben, durch den Haustechniker, die Bauunterhaltung „und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt". Dann die drei Sätze, die den Vorgang bis heute prägen: Man könne „die von Ihnen geschilderte Situation nicht bestätigen". „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." Und: „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." Dazu der Hinweis, aus der Schülerschaft lägen „keine Vorkommnisse oder Beschwerden" vor, das Schülerparlament habe die Toiletten in einer Projektwoche „sogar sauber gekärchert". E12
Eine halbe Stunde später, um 12:45 Uhr, stellt der Vater dem Landkreis fünf Fragen: Warum sind die Toiletten nach wie vor verschlossen, wenn das Abschließen nur kurzfristig war? Warum gibt es das Schlüsselverfahren weiterhin? Warum hat die Schulleiterin in dieser Woche Schülern den Toilettengang untersagt? Die Aussage, es habe keine Beschwerden gegeben, treffe nicht zu, das Thema sei auf dem Elternabend angesprochen und, so die Schilderung anwesender Eltern, mit dem Satz abgetan worden, es habe sich „ja noch kein Kind in die Hosen gemacht". Und: Die Schulleitung selbst habe schriftlich bestätigt, dass die Situation nicht kurzfristig ist. Dass Schüler in einer Projektwoche die Sanitäranlagen selbst mit dem Hochdruckreiniger säubern mussten, unterstreiche den Zustand eher, als ihn zu widerlegen. E13
Um 12:58 Uhr kommt der Bescheid des Schulamts. Die Regelung sei „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Es bestehe kein pauschales Verbot, der Zugang sei „auf zwei Wegen durchgehend gewährleistet": in den Pausen und während des Unterrichts „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette')". Dass die Schulleiterin in dieser Woche ein Verbot ausgesprochen habe, sei „nicht zutreffend". Mehrere Schüler hätten sich in der Jungentoilette aufgehalten, „die hätte abgeschlossen sein müssen", die Schulleiterin habe die Tür verschlossen und auf die Nottoilette verwiesen. Toilettenpapier und Seife seien „aus unterschiedlichen Gründen auch mal aufgebraucht", das liege „in der Natur der Dinge". Das Schulamt sehe „keine Veranlassung", die Schulleiterin anzuweisen. Der Leiter des Fachbereichs Schulen beim Landkreis steht in Kopie. E14
Keine Stunde später, um 13:46 Uhr, schreibt der Landkreis noch einmal. Die Frage „hinsichtlich der angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'" habe man an die Schulleitung weitergeleitet, sobald eine Antwort vorliege, werde man informieren. E15 Das ist der Moment, in dem die beiden Behörden desselben Vorgangs am selben Tag zur selben Toilette Gegensätzliches schreiben. Für das Schulamt ist die Nottoilette ein geltendes, nicht zu beanstandendes System. Für den Schulträger, der das Gebäude verantwortet, ist sie eine Behauptung, die er erst bei der Schule nachfragen muss. E14 E15
Das Gesundheitsamt am Telefon
Um 14:02 Uhr bittet der Vater das Gesundheitsamt um Auskunft: Hat es eine Begehung gegeben, und gibt es einen Bericht? E16 Die Antwort kommt noch am selben Nachmittag, am Telefon, von dem Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat. Geprüft worden seien die hygienischen Verhältnisse, etwa Schimmel oder Kalk. In dieser Hinsicht seien die Anlagen in Ordnung. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. Das ist die Gesprächsnotiz des Vaters, keine schriftliche Auskunft. Sie wird in Kapitel 10 noch einmal wichtig. E17
Damit steht am Abend des 26. August fest: Der Landkreis hat dem Gesundheitsamt eine Feststellung zugeschrieben, die das Gesundheitsamt nach eigener Auskunft nicht getroffen hat. Und die fünf Fragen zur aktuellen Praxis sind unbeantwortet.
Das Dossier
In der Nacht zum 27. August, um 03:15 Uhr, schickt der Vater allen Beteiligten ein Dossier: Sachverhalt, Chronologie, die einander widersprechenden Aussagen im Wortlaut, die Rechtslage mit Fundstellen, der vollständige Schriftverkehr als Anhang. „Damit haben alle Beteiligten denselben Kenntnisstand." Er bittet bis Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, um einen „konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin". Nicht um Schuldzuweisungen, nicht um Stellungnahmen zur Vergangenheit, nicht um Zuständigkeitsfragen. „Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt." Und er beschreibt, was andernfalls folgt, der Reihe nach: Anträge auf Informationszugang, Beschwerden bei Ministerium und Kommunalaufsicht, die Unfallkasse, eine Petition an den Landtag, die Veröffentlichung der vollständigen Dokumentation. „Ich beschreibe die folgenden Schritte nicht als Druckmittel, sondern damit jeder Beteiligte den weiteren Ablauf kennt." E18
Warum dieser Schritt? Weil nach zwei Wochen drei Stellen drei verschiedene Dinge gesagt hatten, und keine davon eine Lösung war. Die Schule hatte eingeräumt, dass sie keine hat. Das Schulamt hatte den Zustand für Standard erklärt. Der Landkreis hatte die Mängel bestritten und die Dauer auf kurzfristig gesetzt, gegen die schriftliche Aussage der Schule. Wer so unterschiedliche Auskünfte bekommt, kann nur noch alle an einen Tisch legen und fragen: Was ist Ihr Vorschlag?
Am 27. August um 14:24 Uhr antwortet der Landkreis zum dritten Mal. Man habe inzwischen Kenntnis vom Schriftverkehr mit dem Schulamt. Dem Bescheid des Schulamts „schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind". E19 Die angekündigte Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage kommt nie. Die fünf Fragen bleiben offen. Der Schulträger hat sich der Aufsichtsbehörde angeschlossen, und die Aufsichtsbehörde hat sich auf die Stellungnahme der Schule gestützt. Der Kreis ist geschlossen.
„Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung."
Die dritte Frist
Zwischen dem 27. August und dem 1. September passiert nichts. Lesebestätigungen zeigen, dass das Dossier am Morgen des 27. August geöffnet wurde, bei einem Empfänger im Landkreis erst am 9. September. Ein Lösungsvorschlag kommt von keiner Stelle. Am Dienstag, dem 1. September 2026, um 12:00 Uhr, läuft die dritte Frist ab. Um 12:02 Uhr schreibt der Vater an alle: „Die Frist ist verstrichen, ohne dass mich eine Rückmeldung erreicht hat. Das bedauere ich. Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen." Die Dokumentation sei ab sofort öffentlich. Das Angebot bleibe: Sobald ein tragfähiges Konzept mit Termin vorliege, sei der Vorgang abgeschlossen. E20
Drei Fristen, achtzehn Tage, kein Vorschlag. Das nächste Kapitel legt die Aussagen der Stellen nebeneinander, bevor Kapitel 6 erzählt, was am 1. September um 12:01 Uhr begann.
Aussage gegen Aussage
Sieben Stellen, an denen die Schreiben einander oder sich selbst widersprechen.
Dieses Kapitel unterbricht die Erzählung. Es legt die Aussagen der beteiligten Stellen nebeneinander, so, wie sie in den Schreiben stehen. Es bewertet nicht, ob jemand die Unwahrheit gesagt hat. Es zeigt, dass die Aussagen nicht gleichzeitig wahr sein können, und dass niemand in diesem Vorgang je versucht hat, das aufzulösen. Sieben Punkte. Fünf betreffen den Abstand zwischen den Stellen, zwei den Abstand einer Stelle zu sich selbst.
Erstens: Wie lange besteht der Zustand?
Der Landkreis am 26. August: „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt." E12 Die Schulleitung sechs Tage vorher in ihrer dienstlichen Stellungnahme: Das Verfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren" den Vandalismus reduziert, Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen. E07 Zwei Jahre sind nicht kurzfristig. Kenntnis von diesem Schriftverkehr hat der Landkreis nach eigener Aussage erst am 27. August erhalten. An diesem Tag hat er sich der Stellungnahme „inhaltlich" angeschlossen, ohne seinen Satz vom Vortag zu korrigieren. E19
Zweitens: Gibt es Mängel?
Der Landkreis: „Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen." E12 Die Schulleitung: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden", und: „nicht 100% zufriedenstellend". E02 E07 Das Gesundheitsamt selbst, am Telefon: Geprüft wurde die Hygiene, bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und nicht seine Zuständigkeit. E17 Ein Zustand, für den die Schule seit zwei Jahren keine Lösung hat, und der zugleich ohne jeden Mangel ist. Beides steht in der Akte.
Drittens: Gab es Beschwerden?
Der Landkreis beruft sich auf die Schulleitung: In den vergangenen Wochen und Monaten hätten „keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft" vorgelegen. E12 Die Mängelanzeige vom 14. August war seit zwölf Tagen beim Landkreis, in Kopie. E01 Auf dem Elternabend in der Woche vor der Mängelanzeige war das Thema von Eltern angesprochen worden. E01 E13 Der Vater schreibt dazu an den Bürgermeister, aus Gesprächen mit anderen Eltern und ehemaligen Schülern sei bekannt, dass das Thema seit mehreren Jahren besteht. E10 Das ist eine Schilderung aus Elternsicht, und sie steht hier als solche. Dass aus der Schülerschaft keine formelle Beschwerde aktenkundig ist, mag zutreffen. Kinder, deren Anliegen folgenlos bleiben, hören irgendwann auf, sie vorzutragen.
Viertens: Liegt der Schlüssel einfach bereit?
Die Schulleitung: „der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden". Im selben Schreiben: „Die Sekretärinnen haben ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen." E07 Das Schulamt: „deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt", „eine Erlaubnis oder Begründung für die Benutzung wird nicht verlangt". E14 Kinder berichten ihren Eltern, dass sie im Sekretariat ausdrücklich nach dem Schlüssel fragen müssen. Das ist nicht schriftlich belegt und steht hier als Bericht. Belegbar ist der Widerspruch im Konzept: Ein frei zugänglicher Schlüssel würde genau den unkontrollierten Zugang wiederherstellen, den das Abschließen verhindern soll. Entweder liegt der Schlüssel unkontrolliert bereit, dann ist das Schutzkonzept wirkungslos. Oder die Ausgabe wird kontrolliert, dann müssen Kinder vorsprechen. Die Schulleitung schreibt beides.
Fünftens: Sind die Fragen beantwortet?
Der Landkreis am 27. August: Man schließe sich dem Bescheid des Schulamts an „und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind". E19 Die fünf Fragen vom Vortag betrafen die aktuelle Praxis: Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum besteht das Schlüsselverfahren fort, ab wann ist der freie Zugang gewährleistet? E13 Der Bescheid des Schulamts beantwortet keine davon. Er verteidigt die bestehende Regelung. E14 Dazu kommt: Am 26. August hatte der Landkreis eine eigene Antwort der Schulleitung angekündigt. E15 Sie ist nie gekommen.
Sechstens: Kurzfristige Maßnahme oder jahrelanger Prozess?
Hier widerspricht der Landkreis sich selbst. Am 26. August: „nur als kurzfristige Maßnahme". E12 Am 16. September, in der Antwort der Ersten Kreisbeigeordneten: Die Schule habe sich „bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt", ein Runder Tisch habe „viele mögliche Maßnahmen" entwickelt, „deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert". E39 Drei Wochen liegen zwischen den beiden Sätzen. Was der Runde Tisch in den Jahren umgesetzt hat, nennt das Schreiben nicht. Für die Kinder erkennbar war eine Maßnahme: die verschlossene Tür.
Siebtens: Hat das Gesundheitsamt den Bauzustand geprüft?
Auch hier widerspricht eine Stelle sich selbst, diesmal das Gesundheitsamt. Am Telefon, am 26. August: Bauliche Mängel waren „nicht Gegenstand der Prüfung" und fallen „auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts". E17 Schriftlich, am 7. Oktober: „Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen." E45 Beide Aussagen betreffen dieselbe Besichtigung vom 24. August. Die Gesprächsnotiz stammt vom Vater, die schriftliche Auskunft vom Amt. Die schriftliche Formulierung ist Wort für Wort die, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. E12 Was ein Gesundheitsamt feststellen darf, behandelt Kapitel 10.
Was daraus folgt
Jeder dieser sieben Punkte wäre mit einer Nachfrage zu klären gewesen. Der Landkreis hätte die Schule fragen können, wie lange die Toiletten zu sind. Das Schulamt hätte den Landkreis fragen können, warum er die Nottoilette für eine Behauptung hält. Jede Stelle hätte das Gesundheitsamt fragen können, was es geprüft hat. Niemand hat gefragt. Stattdessen hat sich jede Stelle auf die andere berufen: der Landkreis auf das Gesundheitsamt und das Schulamt, das Schulamt auf die Schule, die Schule auf ihre Arbeitsgruppen. Das ist der Zustand, den das Dossier vom 27. August beenden wollte, indem es alle Aussagen nebeneinanderlegte. E18 Die Antwort darauf war die des Landkreises: Man schließe sich an. E19
Was das Recht sagt
Die Maßstäbe, und warum nichts davon ein Sonderwunsch ist.
Das Schulamt hat die Regelung an den „gängigen Standards hiesiger Schulen" gemessen. E14 Der Landeselternbeirat schreibt später, abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet". N10 Beides mag zutreffen. Nur ist eine verbreitete Praxis kein Maßstab. Die Maßstäbe stehen in Gesetzen und Regelwerken, und sie standen schon in der Mängelanzeige vom 14. August. E01 Dieses Kapitel nennt sie, mit Fundstelle. Es ist keine Rechtsberatung. Wo eine Einordnung die der Verfasser ist, steht das dabei.
Grundgesetz
Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Schule ist staatliche Gewalt. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Die Notdurft ist ein Grundbedürfnis, das sich nicht aufschieben lässt. Wer ein Kind dazu bringt, einzuhalten oder weniger zu trinken, greift in seine Gesundheit ein. Die Folgen, Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen, sind medizinisch anerkannt. Ob ein Schlüsselverfahren mit einer Toilette für einen Campus diese Rechte verletzt, ist eine Bewertung. Dass die Rechte berührt sind, ist keine.
Hessisches Schulgesetz
Drei Vorschriften tragen diesen Vorgang. Nach § 3 achtet die Schule die Würde der Schülerinnen und Schüler und ist ihrem Wohl verpflichtet. Nach § 86 erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler, daraus folgt die Fürsorgepflicht im Unterrichtsalltag. Und nach § 158 hat der Schulträger die Schulanlagen zu errichten, auszustatten und „ordnungsgemäß zu erhalten, zu verwalten und zu bewirtschaften". Der Schulträger ist hier der Landkreis Kassel. Funktionsfähige, zugängliche Sanitäranlagen gehören zum Kern dieser Pflicht. Der Landkreis hat das am 16. September selbst so beschrieben: Er habe „sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen". E39 Was das Schreiben nicht beantwortet, ist, ob eine Toilette, die zugesperrt ist, zur Verfügung steht.
Infektionsschutz
Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 müssen sie in Hygieneplänen festlegen, wie sie die Infektionshygiene sicherstellen, und sie unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Der Rahmen-Hygieneplan für hessische Schulen konkretisiert das: Seife aus Spendern, Toilettenpapier und eine Möglichkeit, die Hände hygienisch zu trocknen, durchgehend. Dass Papier und Seife zeitweise fehlten, ist unstrittig. Die Schulleitung schreibt von „Engpässen", das Schulamt, es liege „in der Natur der Dinge". E07 E14 Die Natur der Dinge ist keine Kategorie des Hygieneplans.
Der Weg zur Toilette
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 gilt unmittelbar für die Beschäftigten der Schule. Für die Kinder gilt sie nicht direkt, aber sie ist der anerkannte Maßstab dafür, was eine zumutbare Sanitärversorgung ist. Sie sagt: Der Weg zum Toilettenraum soll nicht länger als fünfzig Meter sein und darf hundert Meter nicht überschreiten. Toilettenräume gehören in dasselbe Gebäude, höchstens ein Geschoss entfernt. Die Schule beschreibt ihre Lage selbst: keine Jahrgangs-WCs, „lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof", und das Sekretariat als Zwischenstation. E07 Ein Weg über den Hof, ins Sekretariat, zum Häuschen und zurück ist nicht fünfzig Meter im selben Gebäude.
Die Unfallkasse
Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert. Träger ist die Unfallkasse Hessen, verantwortlicher Unternehmer der Sachkostenträger, also der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Nach § 2 der DGUV Vorschrift 1 hat er die Maßnahmen zu treffen, die Gesundheitsgefahren verhüten. Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule" konkretisiert das für Sanitärräume, und sie nennt den Schulträger ausdrücklich bei der Zahl der Toiletten. Die Unfallkasse überwacht das nach § 17 SGB VII. Deshalb ging am 1. September eine Gefährdungsanzeige dorthin. E22
Wie viele Toiletten
Die Landesregierung hat dem Landtag im Jahr 2020 gesagt, woran sie sich orientiert: ein WC je zwanzig Schülerinnen, ein WC mit zwei Urinalen je vierzig Schüler. Und in einem Satz, wer dafür zuständig ist: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Drs. 20/2732 Für 600 bis 700 Kinder ergeben diese Werte mehrere Dutzend Sanitäreinheiten. Zugänglich war während des Unterrichts eine. Die Gefährdungsanzeige an die Unfallkasse nennt über vierzig. E22 Die genaue Zahl hängt von der Zusammensetzung der Schülerschaft ab und ist eine Frage an den Schulträger, nicht an das Gesundheitsamt. Darauf kommt Kapitel 10 zurück.
Strafrecht, als Bewertung
Die Mängelanzeige nannte zwei Normen des Strafgesetzbuches, Nötigung nach § 240 und Körperverletzung im Amt nach § 340. E01 Ob Straftatbestände erfüllt sind, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte, sonst niemand. Der Vater hat diese Normen genannt, um zu zeigen, wie ernst der Eingriff ist, und er hat nie Anzeige erstattet. Es ist seine Bewertung, dass Kinder durch verschlossene Türen und ein Bittstellerverfahren zum Einhalten gebracht werden. Sie steht hier als Bewertung.
Was gefordert war
Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick darauf, was die Mängelanzeige verlangt hat. Drei Dinge: das Abschließen während der Unterrichtszeit aufheben und Lehrkräfte und Sekretariat anweisen, dass Kinder bei Bedarf auf die Toilette dürfen. Seife, Papier und Handtücher durchgehend bereitstellen. Defekte Anlagen instand setzen. E01 Dazu kamen die Vorschläge vom 25. August: ein Schlüssel je Lehrkraft, eine Bestandsaufnahme, Rauchmelder. E09 Nichts davon verlangt einen Neubau, einen Haushaltstitel oder eine Arbeitsgruppe. Nichts davon ist ein Sonderwunsch. Es ist das, was die genannten Vorschriften ohnehin vorsehen.
Dass es keinen Sonderwunsch braucht, hat der Vorgang selbst bewiesen. Als am 3. September ein Abgeordneter der Schule eine Frist setzte, waren die Türen am nächsten Tag offen. E34 E35 Zwei Jahre Arbeitsgruppen, ein Tag Umsetzung. Davon handeln die nächsten beiden Kapitel.
Der 1. September
Der Fristablauf, die Veröffentlichung, und ein Nachmittag voller Schreiben.
Um 12:00 Uhr läuft die dritte Frist ab. Um 12:01 Uhr geht kindermüssendürfen.de online, mit dem gesamten Schriftverkehr im Wortlaut, den Widersprüchen, der Rechtslage und einer Seite, die Schülerinnen und Schülern erklärt, welche Rechte sie haben, und dass Vandalismus keine Lösung ist. Um 12:02 Uhr erfahren alle Beteiligten, dass die angekündigten Schritte jetzt beginnen. E20 Das Dossier vom 27. August hatte sie der Reihe nach aufgezählt, und in dieser Reihenfolge werden sie an diesem Nachmittag gegangen. E18
Der Mittag: Akten und Unfallkasse
Um 12:13 Uhr geht ein Antrag auf Informationszugang an den Landkreis, nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz. Zehn Punkte: Sanierungsplanung und Sanitärkonzept, Begehungsprotokolle von Gesundheitsamt, Unfallkasse und Immobilienmanagement, Trinkwasseruntersuchungen, Gutachten zu Feuchtigkeit und Schadstoffen, der Hygieneplan, das Leistungsverzeichnis der Reinigung, das Lüftungskonzept, Störungsmeldungen, Brandverhütungsschauen, Kreistagsbeschlüsse. Frist nach dem Gesetz: ein Monat, bis zum 1. Oktober. E21 Warum dieser Antrag? Weil der Landkreis sich auf Begehungen berufen hatte, deren Protokolle niemand gesehen hat, und weil die Frage, wie viele Toiletten ein Campus braucht, nur mit den Unterlagen des Schulträgers zu beantworten ist.
Um 12:18 Uhr folgt die Gefährdungsanzeige an die Unfallkasse Hessen: eine Toilette für rund 650 Schüler, gegen die Maßstäbe der ASR A4.1 und der DGUV, mit der Bitte um eine unangekündigte Begehung. E22 Um 15:15 Uhr, knapp drei Stunden später, meldet sich der zuständige technische Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel von sich aus und bittet um ein Telefonat, um sich ein Bild zu machen. E27 In dem Gespräch zeigt er sich überrascht, dass ein Vorgang dieser Art ihn nie erreicht hatte, obwohl er genau dafür zuständig ist. Er nimmt die Sache als regulären Vorgang auf.
Der Nachmittag: Stadt, Landrat, Ministerium
Um 14:42 Uhr die Bitte an den Bürgermeister, als politische Stimme der Stadt beim Landrat auf eine Lösung zu drängen, auch ohne Zuständigkeit. E23 Um 14:54 Uhr die dienstliche Aufforderung an den Landrat, die Toilettensperren zu beenden: Der Landkreis habe sich „der rechtswidrigen Toilettenschließung vollumfänglich" angeschlossen und verletze als Schulträger seine Pflicht aus § 158 des Schulgesetzes. E24 Um 15:11 Uhr die Beschwerde beim Kultusministerium, der obersten Dienstaufsicht: Das Schulamt habe die Praxis zum Standard erklärt, das Ministerium möge eingreifen. E25 Um 18:05 Uhr ein Schreiben an den Regierungspräsidenten, der die Patenschaft der Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage" übernommen hat. E30
Diese Schreiben sind anders als die bis dahin. Sie sind kurz, sie sind scharf, und sie sind im Namen der Familie formuliert: „wir sind Familie März aus Immenhausen". Geschrieben und abgeschickt hat sie der Vater, wie alle anderen. Die Tonlage hat einen Grund, und er steht in E20: Achtzehn Tage sachlicher Schriftverkehr mit Fristen, Fundstellen und Lösungsvorschlägen hatten keine einzige Antwort erbracht, die eine Lösung enthielt. Das ist keine Entschuldigung, es ist die Erklärung. Das Buch hält beides fest, die Schärfe und den Grund. Für das Kultusministerium ist der Vater seither „Familie März", so adressiert es seine Antworten. E38 E40
Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten, um 15:13 Uhr: „ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus", mit zwei Terminvorschlägen. E26 Um 15:17 Uhr sagt der Vater für den nächsten Vormittag zu, um 15:21 Uhr ist der Termin bestätigt: 11:00 Uhr im Rathaus. E28 E29 Keine Zuständigkeit zu haben ist der meistgenutzte Grund, nichts zu tun. Hier war er keiner.
Der Landtag und die Redaktionen
Zwischen 14:57 und 15:10 Uhr gehen gleichlautende Schreiben an alle im Landtag vertretenen Fraktionen und an zwei weitere Parteien. Die erste Antwort kommt nach 48 Minuten, von der Fraktionsvorsitzenden der FDP, Wiebke Knell: Sie lese die Mail, während der Kultusminister im Saal seine Regierungserklärung halte, und sie denke, eine Kleine Anfrage an das Ministerium mache Sinn. F10 Am nächsten Vormittag liegt der Entwurf vor. Die SPD-Fraktion antwortet nach drei Tagen und leitet an den Abgeordneten des Wahlkreises weiter. F13 Die Grünen antworten nach 24 Tagen. F14 Von CDU, AfD, Linken und BSW kommt bis heute nichts.
Ab 15:13 Uhr gehen 31 Anschreiben an 29 Redaktionen, Fernsehen, Hörfunk, Presse, Kanäle mit Reichweite. Vier antworten als Menschen: eine Rundfunkredaktion recherchiert und fragt zweimal nach, ein Medienfachdienst prüft, ein Nachrichtenportal und ein Faktencheck-Portal geben den Vorgang an ihre Redaktionen weiter. Zwei sagen ab, eine davon mit dem Hinweis, der Vorgang sei „extrem absurd", aber nichts für das eigene Format. Vier antworten automatisch, zwei Adressen sind tot, siebzehn Redaktionen reagieren gar nicht. Namen von Redaktionen nennt diese Dokumentation erst, wenn ein Beitrag erscheint. Das wird am 6. Oktober der Fall sein, und davon handelt Kapitel 9.
Dazu gehen Schreiben an den Landeselternbeirat, die Landesschülervertretung, die German Toilet Organization und an das Courage-Netzwerk, Bundeskoordination und Landeskoordination. Die German Toilet Organization antwortet nach zwei Tagen inhaltlich und bietet ein Telefonat an. Die Landesschülervertretung schweigt. Die anderen Antworten stehen im nächsten und im übernächsten Kapitel.
Die Satire und der Song
Neben der Akte gab es an diesem Tag zwei Dinge, die keine Akte sind. Auf der Website stand ein satirischer Zeitungsartikel, datiert auf den 29. August, über die Aufnahme der Schule in das Courage-Netzwerk: eine erfundene Feier, bei der das Grundbedürfnis „nicht schulterzuckend hingenommen, sondern ordentlich beantragt" werde, musikalisch begleitet vom Schlüsselbund des Sekretariats. Als Satire gekennzeichnet, die wenigen echten Zitate einzeln aufgeschlüsselt. Und es gab einen Song, „Gängige Standards", knapp vier Minuten, dessen Titel und Refrain wörtliche Zitate des Schulamts sind. E14
Warum? Weil zwei Jahre ohne Aufmerksamkeit nichts bewegt hatten und Aufmerksamkeit das einzige Mittel war, das Eltern gegenüber drei Stellen blieb, die sich gegenseitig für unzuständig erklärten. Die Satire richtete sich nicht gegen das Engagement der Schule, sondern gegen den Abstand zwischen dem, was über die Schule in der Zeitung stand, und dem, was im Schulalltag galt. Zugesagt war von Anfang an: Wird der Vorgang gelöst, geht die Satire vom Netz. Das Buch hält auch fest, dass der Bürgermeister sie am nächsten Tag für den falschen Weg erklärte. Beides gehört in die Geschichte.
Am Abend des 1. September sind die Schreiben unterwegs, drei Antworten sind da, ein Termin steht. Am nächsten Tag beginnt das, was den Vorgang innerhalb von drei Tagen beendet.
Die offene Tür
Vom 2. bis zum 4. September 2026.
Am Mittwoch, dem 2. September, um 11:00 Uhr sitzt der Vater im Rathaus Immenhausen beim Bürgermeister. Das Gespräch dauert über eine Stunde. Der Bürgermeister hat darum gebeten, dass der Inhalt vertraulich bleibt, und diese Bitte wird eingehalten, auch in diesem Buch. Festgehalten ist, was ohne den Inhalt gesagt werden kann: Das Gespräch war persönlich konstruktiv. Die Stadt ist nicht Schulträger und hat gegenüber Schule, Schulamt und Landkreis keine Weisungsbefugnis, das hatte der Bürgermeister von Anfang an so gesagt. Er bot an, Beteiligte auf persönlicher Ebene anzusprechen, und er schlug vor, ein Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren. Der Vater sagte zu. Dazu kam es nicht, aber nicht, weil der Vater es abgelehnt hätte. Und der Bürgermeister sagte, dass er die Satire für den falschen Weg hält. Ihm ist wichtig, dass die Schule für ihr Engagement die Anerkennung bekommt, die ihr zusteht. Das wird hier nicht kleingeredet. E26 E28 E29
Am Nachmittag bestätigt die Stabsstelle Bürgerbeauftragte des Landkreises den Eingang der Aufforderung an den Landrat und kündigt eine „qualifizierte und konstruktive Lösung" an, die „möglicherweise die Beteiligung von verschiedenen Personen und die Erörterung komplexer Sachverhalte" erfordere. E31 Am selben Tag antwortet die Landeskoordination des Courage-Netzwerks: Der Netzwerkbeitritt sei „kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Bereiche des schulischen Handelns", und für die Prüfung einer Toilettenregelung habe sie „keine Zuständigkeit und auch keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten". Höflich, begründet, und die vierte Stelle, die auf ihre Grenzen verweist, statt hinzusehen. Ein Netzwerk, das Schulen auf Zivilcourage verpflichtet, hätte bei verriegelten Schülertoiletten wenigstens nachfragen können. Das ist eine Bewertung.
Die Petition
Am Abend des 2. September, um 20:21 Uhr, reicht der Vater über das Online-Formular des Hessischen Landtags eine Petition ein. Sie beschreibt den Zustand, den Weg seit dem 14. August und die drei verstrichenen Fristen, und sie bittet den Ausschuss um drei Dinge: Schulamt und Landkreis um Stellungnahme zu bitten, auf welcher Rechtsgrundlage eine zugängliche Toilette für 600 bis 700 Schüler als „nicht zu beanstanden" gilt. Auf die Wiederherstellung des freien Zugangs hinzuwirken, mit Termin. Und die Petition vorrangig zu behandeln, „weil sie jeden Schultag mehrere hundert Kinder betrifft". Die Dokumentation liegt als PDF bei. E32 Drei Minuten später geht eine Mail an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Oliver Ulloth, mit derselben Bitte: „jede Woche Wartezeit" sei „eine Woche Schule unter diesen Bedingungen". E33
Warum die Petition? Weil der Verwaltungsweg ausgeschöpft war. Die Aufsicht, die das Handeln der Schule kontrollieren soll, hatte das Handeln der Schule für in Ordnung erklärt. Der Schulträger hatte sich der Aufsicht angeschlossen. Das Ministerium war angeschrieben, aber ein Ministerium braucht Wochen. Der Petitionsausschuss ist die Stelle, die das Parlament für genau diesen Fall vorsieht: Eine Bürgerin oder ein Bürger kommt mit der Verwaltung nicht weiter und bittet die gewählten Abgeordneten, hinzusehen.
Der Anruf
Am Donnerstag, dem 3. September, ruft der Vorsitzende des Petitionsausschusses an. Er lässt sich die Situation schildern und fragt nach. Dann erklärt er, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen. Das ist die Gesprächsnotiz des Vaters. Am selben Nachmittag um 16:49 Uhr gibt er diesen Stand schriftlich an die German Toilet Organization weiter, mit genau diesem Satz, so dass er mit Datum belegt ist. E34
Am Freitag, dem 4. September, das zweite Telefonat. Die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind. Verabredet wird: Die Eltern prüfen das nach Schulschluss und melden sich zurück. E35
Nach Schulschluss
Am Mittag kommt der Sohn aus der Schule. Er kannte die Toiletten zwei Jahre lang nur verschlossen. An diesem Tag waren sie offen, in ordentlichem Zustand, und es gab Seife. Um 14:17 Uhr meldet der Vater das dem Abgeordneten: „Für den Moment ist das akute Problem an der Freiherr-vom-Stein-Schule damit gelöst." Er bedankt sich, „auch für die freundlichen und unkomplizierten Telefonate der letzten Tage", und fragt, ob er den Abgeordneten auf der Website unter „Helden des Alltags" nennen darf. E36 Zwölf Minuten später antwortet das Büro: „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen." Die Nennung ist erlaubt. E37 Um 14:51 Uhr meldet sich auch das Kultusministerium: Man nehme das Anliegen sehr ernst und habe eine Stellungnahme des Schulamts angefordert. E38
„Mein Sohn ist inzwischen aus der Schule zurück und hat bestätigt: Die Toiletten sind heute geöffnet."
Am selben Tag geht die Satire vom Netz, wie zugesagt, ohne Bedingungen. Die Startseite heißt jetzt „Die Toiletten sind offen".
Was das bedeutet
Drei Behörden hatten drei Wochen lang erklärt, es gebe nichts zu beanstanden. Eine Petition, ein Anruf und eine Frist haben gereicht, um das zu ändern. Das sagt weniger über den Abgeordneten als über die Behörden. Aber es sagt auch etwas über ihn: Er hat die Eingabe nicht in die Reihenfolge gelegt, sondern am nächsten Tag zum Telefon gegriffen. Und es sagt etwas über das Problem. Wenn die Lösung innerhalb eines Tages umsetzbar war, dann war das Problem nie die fehlende Lösung. Es war der fehlende Wille, sie umzusetzen.
Wer gehandelt hat
Dieses Buch kritisiert Entscheidungen, keine Menschen. Und es wäre unvollständig, wenn es nur festhielte, wo nichts passiert ist. In denselben Behörden sitzen Leute, die es anders gemacht haben. Sie haben keine Wunder vollbracht. Sie haben zurückgeschrieben, nachgefragt, sind hingefahren. Das klingt nach wenig und ist im Verwaltungsalltag erstaunlich viel.
Ein Abgeordneter, Oliver Ulloth, der der Schule eine Frist setzte, und am nächsten Tag waren die Türen offen. Eine Fraktionsvorsitzende, Wiebke Knell, die nach 48 Minuten zurückschrieb, während im Saal das Gegenteil erzählt wurde, und am nächsten Tag einen Entwurf vorlegte. Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts, der nur in Kopie stand und trotzdem zur Schule fuhr, bevor ihn jemand darum gebeten hatte, und der am Telefon die Grenze seiner Prüfung ehrlich benannte. Ein Bürgermeister, Lars Obermann, der nach 31 Minuten antwortete und ins Rathaus einlud, obwohl er nicht zuständig ist. Ein Aufsichtsdienst der Unfallkasse, der sich nach drei Stunden von sich aus meldete. Und Eltern, die sich seit der Veröffentlichung mit eigenen Schilderungen aus derselben Schule gemeldet haben, freiwillig und mit dem Risiko, dass es unangenehm wird. Ihre Namen bleiben hier weg, ohne Ausnahme. Die beiden Abgeordneten haben ihrer Nennung ausdrücklich zugestimmt, der Bürgermeister handelt in einem öffentlichen Mandat. Bedienstete stehen mit ihrer Funktion da, nicht mit ihrem Namen, damit öffentliches Lob ihnen im eigenen Haus nicht schadet. E37 F10
Damit hätte dieses Buch enden können. Die Tür ist offen, der Zweck ist erreicht. Dass es weitergeht, liegt an dem, was danach in den Akten ankam.
Nach der Lösung
Vom 7. September bis zum 1. Oktober 2026.
Die Toiletten sind offen. Was in den folgenden vier Wochen geschieht, betrifft nicht mehr die Tür, sondern die Frage, die die Petition gestellt hat: Darf eine solche Regelung an hessischen Schulen als Standard gelten? Und es betrifft die Antworten, die erst jetzt eintreffen, auf Schreiben vom 1. September.
Die Lesebestätigung
Am 7. September gibt ein Faktencheck-Portal den Vorgang als Themenvorschlag an seine Redaktion weiter, mit dem ehrlichen Hinweis, die Aussichten seien gering. P39 Am 9. September kommt eine Lesebestätigung aus dem Landkreis: Ein Empfänger hat das Dossier vom 27. August geöffnet. Dreizehn Tage nach Zugang, fünf Tage nach der Öffnung der Toiletten. Das Dossier hatte um einen Lösungsvorschlag bis zum 1. September gebeten. E18
Der Landeselternbeirat
Am 11. September antwortet der Landeselternbeirat Hessen, zehn Tage nach dem Anschreiben. Abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet", meist „als Reaktion auf konkrete Erfahrungen". Es gebe „funktionierende Modelle", etwa „ein Chipsystem mit mehreren Zugangspunkten". Da Ministerium und Landtag prüften, sehe der Landeselternbeirat „derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf". N10 Die Vertretung der Eltern bestätigt damit, dass der Zustand kein Einzelfall ist. Sie zieht daraus nicht den Schluss, dass er zu ändern wäre.
Die Kleine Anfrage
Am 15. September bringen Wiebke Knell und Moritz Promny von der FDP-Fraktion die Kleine Anfrage ein, deren Entwurf seit dem 2. September vorlag: Drucksache 21/5187, „Toilettenzugang an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen". Zehn Fragen an die Landesregierung, darunter: Wie viele Toiletteneinheiten standen während des Unterrichts tatsächlich zur Verfügung? Auf welche Tatsachenfeststellungen stützte das Schulamt seine „eingehende Prüfung"? Welche landesweiten Vorgaben gibt es zum Toilettenzugang? Die Antwort der Landesregierung steht aus. F14 Das ist der Punkt, an dem der Vorgang über eine Schule hinausweist. Wenn das Schulamt die Regelung an „gängigen Standards" gemessen hat, dann muss die Landesregierung sagen, ob es diese Standards gibt und was sie vorsehen.
Die Antwort des Landkreises
Am 16. September, fünfzehn Tage nach der Aufforderung an den Landrat, antwortet die Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler in seinem Auftrag. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass Petitionsausschuss und Ministerium sich mit der Frage beschäftigt hätten, „welche Toiletten wann und wie geöffnet werden". „Die Regelung zur Öffnung der Toiletten ist verändert worden." Dem Landrat stehe die geforderte Anweisungsbefugnis aber nicht zu. Der Landkreis sei für Gebäude, Ausstattung, Reinigung und Schadensbeseitigung zuständig und habe „sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen. Dem kommen wir nach." Er habe „jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht". Das obliege der Schulleitung. Die Schule habe sich „bereits vor einigen Jahren intensiv" mit dem Thema befasst, an einem Runden Tisch, dessen Maßnahmen „in Folge" umgesetzt würden, „und noch andauert". Man werde die Bemühungen „weiterhin positiv fördernd begleiten". E39
Das Schreiben ist höflich, und in der Zuständigkeitsfrage hat es einen Punkt: Wer im laufenden Betrieb welche Tür aufschließt, entscheidet die Schulleitung, nicht der Landrat. Nur passt das schlecht zu dem, was derselbe Landkreis am 27. August geschrieben hatte. Damals hat er sich der Regelung „inhaltlich" angeschlossen, also sehr wohl Stellung zum Betrieb bezogen. E19 Zuständig genug, die Sperren gutzuheißen. Nicht zuständig genug, sie zu beenden. Und was in dem Schreiben fehlt, ist der Zustand, den es beschreibt. Das Ergebnis des „intensiven" Befassens war über zwei Jahre lang eine verschlossene Tür. Das Schreiben nennt kein Ergebnis des Runden Tisches, keine umgesetzte Maßnahme und keinen Termin. Es nennt eine Bemühung und kündigt an, sie weiter zu begleiten. Das ist eine Bewertung, und sie ist der Kern dieses Buches: Wer den Zustand für eine Bemühung hält, hat keinen Anlass, ihn zu beenden. Beendet wurde er innerhalb eines Tages, als jemand von außen eine Frist setzte.
„Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht."
Die Grünen und das Ministerium
Am 25. September antwortet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf das Anschreiben vom 1. September. Die FDP habe bereits eine Kleine Anfrage gestellt, man werde sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen". F14 Am 28. September schreibt das Kultusministerium, der Brief kommt Anfang Oktober an. Das Schulamt habe mitgeteilt, dass dem Anliegen „zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht." E40 Für das Ministerium ist der Vorgang damit erledigt. Gefragt, ob er das auch für ihn ist, wurde der Vater nicht. Für ihn ist erledigt, was er am 14. August verlangt hatte: offene Türen. Das Ministerium hat es schriftlich bestätigt, und das ist mehr, als drei Stellen in drei Wochen zustande gebracht hatten.
Die Frist, die verstreicht
Am 1. Oktober läuft die Monatsfrist für den Antrag auf Informationszugang ab. Der Landkreis hat weder die Unterlagen geschickt noch eine Verlängerung mitgeteilt noch abgelehnt. E21 Das ist der Stand am Ende des Septembers: Die Tür ist offen, das Ministerium hat es bestätigt, der Landtag fragt die Landesregierung, und der Schulträger beantwortet den Antrag auf seine Akten nicht. Und dann kommt der 6. Oktober.
Die Zeitung
Der 6. und der 7. Oktober 2026.
In den Tagen vor dem 6. Oktober besucht eine Redakteurin der HNA den Vater zu Hause. Sie ist über die Dokumentation auf den Vorgang aufmerksam geworden, und er bittet sie, die Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Er sagt ihr, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde, weil er wissen will, wie dort eine Toilette für 700 Schüler zur Lösung werden konnte. Und er sagt ihr, warum er ein Gespräch mit der Schulleitung nicht für zielführend hält: weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt. Zum Abschied sagt sie, sie finde gut, was die Familie tue. Das Gespräch hat kein Protokoll. Was hier steht, ist die Darstellung des Vaters, und sie steht so in seinem Schreiben an die Redaktion vom 6. Oktober. P42
Drei Texte
Am Dienstag, dem 6. Oktober, um 06:00 Uhr erscheint online der Artikel „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem". Gedruckt steht er auf Seite 1 des Lokalteils als „Schultoiletten sind Streitthema", dazu auf Seite 2 des Kreisteils ein zweiter Artikel, „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht", mit der Dachzeile, Schule und Landkreis sähen fehlende Kommunikation als Teil des Problems, und ein Kommentar der Autorin, „Die Rechnung zahlen die anderen". Quelle sind die Schulleiterin und die Erste Kreisbeigeordnete. Die Dokumentation, aus der die Autorin den Vorgang kennt, nennt keiner der drei Texte. Zu keiner Aussage, die ihn betrifft, ist der Vater vorher gehört worden. P40 P41
Die Texte erzählen die Geschichte so: Rund zwei Jahre lang seien die Jungentoiletten wegen Vandalismus abgeschlossen gewesen, wer musste, habe einen Schlüssel für eine „Notfalltoilette" bekommen. Seit dem 4. September seien die Türen offen, vorausgegangen seien „Beschwerden eines Elternpaares". Kürzlich seien die Toiletten „erneut beschädigt" worden, Fäkalien an den Wänden, Urin in den Seifenspendern, Reinigungskräfte „knöcheltief im Wasser". Die Schule habe „das direkte Gespräch gesucht", „das Ehepaar" habe es „bis heute nicht in Anspruch genommen" und stattdessen „weitere Stellen eingeschaltet". Die Erste Kreisbeigeordnete: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Der Landkreis habe das Kultusministerium eingeschaltet, gemeinsam solle „nach einer dauerhaften Lösung" gesucht werden. Dazu ein Foto, Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule", Bildunterschrift: „Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette". Und ein Kasten über die Ahnatal-Schule in Vellmar, wo seit Mai 2026 ein Chipkartensystem den Zugang regelt. P40
Was die Akte dazu sagt
Die Dokumentation hat den Online-Artikel Satz für Satz an den Schreiben geprüft. Von 35 Sätzen sind zwölf belegt, neunzehn unbelegt, zwei widerlegt, zwei nicht prüfbar. Die beiden widerlegten Sätze sind die, die den Vater betreffen.
Erstens, das Ehepaar. Sechsmal steht in den Texten „Elternpaar", „Ehepaar" oder „das Paar". Beschwerdeführer ist der Vater allein. Die dienstliche Stellungnahme der Schule nennt den Vorgang selbst „Beschwerde von Herrn März". E07 Die Schreiben vom 1. September sind im Namen der Familie formuliert, geschrieben hat sie der Vater, und die Mängelanzeige, die Fristen, die fünf Fragen, das Dossier, der Antrag auf Informationszugang und die Petition tragen seinen Namen und sonst keinen. E01 E18 E21 E32 Die Texte ziehen damit einen Menschen in eine öffentliche Auseinandersetzung, der nie Teil davon war.
Zweitens, das Gespräch. Die Zwischenüberschrift lautet, das Ehepaar habe „nie das persönliche Gespräch gesucht". Das einzige Gesprächsangebot im gesamten Vorgang kam am 14. August von der Schulleitung, in dem Schreiben, das ein Verbot bestritt, eine Lösung verneinte und Fristen zurückwies. Der Vater hat es nicht angenommen und das am selben Tag schriftlich begründet. E02 E03 Der Landkreis hat ihm fünf Schreiben geschickt. In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Anfrage. E12 E15 E19 E31 E39 Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann man nicht ausgeschlagen haben. Geführt hat der Vater Gespräche mit dem Bürgermeister, über eine Stunde, mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, zweimal, mit dem Gesundheitsamt, mit zwei Fraktionen des Landtags. Und mit der Autorin, der er sagte, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßt. Sie wusste es und hat die Überschrift trotzdem so gesetzt.
Drittens, das Foto. Es trägt kein Datum, die ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten. Es zeigt die Jungentoilette, das hat ein Schüler geprüft, der sie kennt, aber in einem Zustand, den es heute nicht gibt: mit einer verkratzten Holzplatte rechts, hinter der ein Bereich abgesperrt ist. Es zeigt einen trockenen Boden, sechs unversehrte Urinale mit gefalteten Handtüchern darin, zwei ausgehängte Spender, Reinigungsgerät aus einem anderen Raum. Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt: kein Wasser, keine Fäkalien, keine verstopfte Toilette. Ob es gestellt ist, lässt sich aus dem Bild nicht beweisen, und das wird nicht behauptet. Dass es nach dem 4. September entstand, ist aus dem Bild nicht belegbar, und der Zustand der Toilette spricht dagegen. Die Originaldatei mit Metadaten ist bei Redaktion und Schule angefordert.
Viertens, was fehlt. Dass die Notfalltoilette eine einzige Toilette für 600 bis 700 Kinder war, zwei Jahre lang. Dass Schulamt und Landkreis das schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt hatten. Dass drei Fristen ohne einen Vorschlag verstrichen. Dass das Ministerium acht Tage vorher den Vorgang für erledigt erklärt hatte, mit „sämtliche Toiletten dauerhaft". E40 Dass das Chipkartensystem der Ahnatal-Schule, das der Kasten als Lösung vorstellt, im selben Landkreis zehn Kilometer entfernt seit Mai läuft und in zwei Jahren Runder Tisch nicht in Immenhausen angekommen ist. Und neu, aus der Zeitung: ein „Fall mit Pfefferspray", zwei Schüler im Rettungswagen, undatiert, in keinem Schreiben der Schule erwähnt, auch nicht in der Stellungnahme, die alle Vorfälle aufzählt. E07
Der Nachmittag des 6. Oktober
Um 16:18 Uhr veröffentlicht der Vater unter dem Online-Artikel einen Kommentar: sechs Punkte, jeder mit Datum, keiner beleidigend. Dass er allein Beschwerdeführer ist. Dass die Notfalltoilette eine für 600 bis 700 war. Dass der Landkreis nie um ein Gespräch gebeten hat. Dass der gesamte Schriftverkehr öffentlich steht. Dass er über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen hat. Dass das Foto kein Datum trägt und die Absperrung zeigt, die es nicht mehr gibt. P43 Weniger als eine Stunde später ist der Kommentar für Leser nicht mehr zu sehen. Kein Hinweis unter dem Artikel, keine Begründung, keine Nachricht. Am nächsten Tag um 13:22 Uhr zeigt die Seite ohne Anmeldung „0 Kommentare" und die Aufforderung, doch einen zu schreiben. Meldet sich der Vater mit seinem Konto an, sieht er seinen Kommentar weiterhin, und der Zähler bleibt bei null. Gelöscht ist er also nicht. Er ist für alle anderen unsichtbar gemacht, und der Verfasser erfährt es nicht. Es gibt das Bildschirmfoto mit dem Kommentar und das Bildschirmfoto ohne ihn. P47
Um 16:35 Uhr erinnert er den Landkreis an den Antrag auf Informationszugang, dessen Frist am 1. Oktober abgelaufen ist, neue Frist Freitag, der 16. Oktober, danach der Rechtsweg. E41 Um 16:38 Uhr bittet er das Gesundheitsamt, seine Feststellung schriftlich zu bestätigen. E42 Und um 17:38 Uhr geht das Schreiben an die Autorin und die Lokalredaktion. Es legt die Punkte dar, mit Fundstelle, und es verlangt bis Freitag, den 9. Oktober: eine Richtigstellung der beiden widerlegten Behauptungen, online am Artikel und gedruckt, die Nennung der Dokumentation als Quelle, die Originaldatei des Fotos, und die Antwort, wann der Landkreis um ein Gespräch gebeten haben will. Beigefügt ist eine unterschriebene Gegendarstellung nach § 10 des Hessischen Pressegesetzes. Das Schreiben enthält an einer Stelle das Wort „Lüge", für die Überschrift mit dem Gespräch, weil die Autorin es besser wusste. Der Vater hat das Wort bewusst gewählt und steht dazu. Dieses Buch verwendet es nicht, es hält fest, was belegt ist. P42
Der 7. Oktober, 10:52 Uhr
Die Antwort kommt am nächsten Vormittag, nicht von der Autorin, sondern von der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar. Sie hat zwei Sätze. „Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober. Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen." P45 Keiner der sechs Punkte wird genannt, kein Grund, kein Beleg. Was in der Nacht dazwischen geprüft wurde, sagt die Antwort nicht. Eine Redaktion darf eine Forderung ablehnen. Dann sagt sie, was an ihr falsch ist. Hier steht eine Akte, auf die die Redaktion vor dem Erscheinen hingewiesen wurde, gegen eine Zeitung, die sie nicht nennt und jetzt erklärt, sie sehe keinen Anlass.
„Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen."
Wer wissen will, warum das Vertrauen in die Presse in diesem Land sinkt, findet hier den Vorgang im Kleinen, mit Datum und Uhrzeit. Eine Zeitung druckt, was zwei Stellen ihr sagen. Sie prüft es nicht an den Schreiben, die öffentlich im Wortlaut stehen. Sie macht aus einem Vater ein Ehepaar. Sie blendet den Kommentar des Betroffenen aus, für alle außer ihm selbst. Und sie lehnt die Richtigstellung ab, ohne zu sagen, warum. Das ist keine Meinung über die Presse. Das ist, was in diesem Vorgang geschehen ist, und es steht hier, damit es jeder nachlesen kann.
Der Presserat
Der Weg bei der Redaktion ist damit zu Ende. Gut zwei Stunden nach der Antwort, um 13:08 Uhr, geht die Beschwerde an den Deutschen Presserat, die Selbstkontrolle der deutschen Presse. Gerügt werden die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 2 (Sorgfalt), 3 (Richtigstellung), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Vierzehn Anlagen: die drei Texte, der Kommentar, das Schreiben vom 6. Oktober mit der Gegendarstellung, die Antwort vom 7. Oktober, die Stellungnahme der Schulleitung, die fünf Schreiben des Landkreises, das Schreiben des Kultusministeriums. Der Presserat kann eine Rüge aussprechen, er kann keine Gegendarstellung erzwingen und keinen Schadensersatz zusprechen. Dafür gibt es den Weg über den Verlag nach dem Pressegesetz und danach die Gerichte. Beides wird geprüft. Jeder Schritt wird mit Datum dokumentiert, die Antworten auch, das Ausbleiben auch. P46
Am 6. Oktober ist auch die Satire wieder online gegangen, mit Begründung. Die Zusage galt für einen gelösten Vorgang. Gelöst ist er nicht mehr, wenn dieselben Stellen, die zwei Jahre lang eine Toilette für Hunderte Kinder für ausreichend hielten, in der Zeitung ankündigen, dass es bei den offenen Türen nicht bleiben kann. Sie geht wieder vom Netz, sobald Schule und Schulträger schriftlich erklären, dass die Türen offen bleiben.
Das Gesundheitsamt
Eine Besichtigung, zwei Auskünfte, und die Frage, was ein Gesundheitsamt feststellen darf.
Das Gesundheitsamt Region Kassel war von Anfang an dabei, in Kopie der Mängelanzeige vom 14. August. E01 Am 24. August, dem Tag der ersten Frist, besichtigte ein Sachbearbeiter die Sanitäranlagen der Schule, unangekündigt und ohne Auftrag, allein weil er die Mail in Kopie gelesen hatte. Das Datum steht seit dem 7. Oktober fest. E45 Am 26. August berief sich der Landkreis auf das Ergebnis: „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel". E12 Am selben Tag bat der Vater um Auskunft und bekam sie am Telefon: Geprüft worden sei die Hygiene, etwa Schimmel und Kalk. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts. E16 E17
Sechs Wochen lang blieb es bei dieser Gesprächsnotiz. Am 6. Oktober, nachdem die Zeitung die Darstellung des Landkreises übernommen hatte, bat der Vater um eine schriftliche Bestätigung: Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht? Frist 16. Oktober. E42 Die Antwort kam am nächsten Tag, am 7. Oktober um 11:06 Uhr, von den Hygienischen Diensten, im Auftrag. Drei Sätze.
„Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen."
Am Telefon, zwei Tage nach der Besichtigung, war der Bauzustand ausdrücklich nicht Gegenstand. Auf dem Papier, sechs Wochen danach, ist er es. Dazwischen liegt keine zweite Besichtigung. Die schriftliche Formulierung ist Wort für Wort die, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. Das ist der siebte Widerspruch aus Kapitel 4, und er wirft eine Frage auf, die über diesen Vorgang hinausgeht.
Was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft
Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie „unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt" (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Das hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sagt, woran gemessen wird: Die Gesundheitsämter „überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz" (§ 9 Abs. 1 HGöGD). Dafür darf das Amt Räume betreten und besichtigen, auch unangekündigt (§ 15a IfSG, § 17 HGöGD). Bei Baumaßnahmen ist seine Rolle eine andere: Es „nimmt zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Stellung" (§ 8 Abs. 2 HGöGD). Bei der Gestaltung der Schulräume wirkt es mit und berät (§ 1 Nr. 4 und 6 der Schulgesundheitspflege-Verordnung). Eine Befugnis, den baulichen Zustand einer Schule verbindlich für in Ordnung zu erklären, steht in keiner dieser Normen. Der Sachbearbeiter hatte am Telefon also recht. Das Gesetz zieht dieselbe Grenze wie er.
Wer für Bauliches zuständig ist
Der Schulträger. Er hat die Schulgebäude „zu errichten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten" (§ 158 Abs. 1 HSchG). Das ist der Landkreis Kassel, dieselbe Stelle, die sich auf das Gesundheitsamt beruft. Die Bauaufsicht. Sie sorgt dafür, dass Anlagen bei Nutzung und Instandhaltung den Vorschriften entsprechen (§§ 3, 60 und 61 HBO), Schulen sind Sonderbauten (§ 2 Abs. 9 Nr. 12 HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde im Landkreis ist der Kreisausschuss, also wieder der Landkreis. Die Unfallkasse. Sie überwacht die Unfallverhütung und die schülergerechte Gestaltung der Gebäude (§ 17 SGB VII), verantwortlicher Unternehmer ist der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Und die Landesregierung hat es dem Landtag 2020 in einem Satz gesagt: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Das Gesundheitsamt kommt in dieser Antwort nicht vor. Drs. 20/2732
Was die Feststellung wert ist
Ein Satz aus einer Besichtigung, der nichts anordnet, ist kein Verwaltungsakt (§ 35 HVwVfG). Er bindet niemanden, weder den Schulträger noch andere Behörden noch die Eltern. Verbindlich handeln kann das Gesundheitsamt nur mit Anordnungen gegen die Gefahr übertragbarer Krankheiten (§ 16 IfSG). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Gebäude kennt das Gesetz nicht. Rechtsprechung zu genau dieser Frage haben die Verfasser nicht gefunden. Die Einordnung in diesem Kapitel ist ihre, keine Rechtsberatung.
Bewertung
Das Gesundheitsamt hat getan, was es tun darf: Es hat die Hygiene besichtigt und nichts gefunden. Das ist eine gute Nachricht, und sie stand nie in Frage. Die Mängelanzeige hatte die verschlossene Tür zum Gegenstand und eine Toilette für 600 bis 700 Kinder, nicht Schimmel und Kalk. Die schriftliche Auskunft ist kein Bericht. Sie nennt keinen Maßstab, keine Anlage, keine Uhrzeit, nicht einmal, ob die Türen bei der Besichtigung abgeschlossen waren. Und sie endet mit dem Satz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Das ist die Antwort einer Behörde, die mehr unterschreibt, als sie geprüft hat, und dann die Tür schließt.
Die Frage, um die es geht, ist keine Hygienefrage. Ob eine Toilette für einen Campus reicht, ist eine Frage der Bemessung, und die liegt beim Schulträger, mit den Orientierungswerten, die die Landesregierung selbst genannt hat: ein WC je zwanzig Schülerinnen, ein WC mit zwei Urinalen je vierzig Schüler. Drs. 20/2732 Der Landkreis hat diese Frage am 26. August mit einem Verweis auf das Gesundheitsamt beantwortet. Das Gesundheitsamt hat sie nie geprüft, nach eigener Auskunft am Telefon, und darf es auch nicht.
Die Nachfrage
Deshalb geht am 7. Oktober um 14:28 Uhr eine Nachfrage an das Gesundheitsamt, mit fünf Fragen und einer Frist bis zum 21. Oktober: Auf welcher Rechtsgrundlage hat es bauliche Mängel beurteilt? Nach welchem Maßstab und mit welcher Qualifikation? Was umfasste die Besichtigung am 24. August, und waren die Türen abgeschlossen? Gibt es einen Vermerk, und wird er zugänglich gemacht? Und was hat das Amt dem Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August mitgeteilt? Die Frage nach der Bemessung geht dorthin, wo sie hingehört: an den Schulträger, dessen Antwort auf den Antrag auf Informationszugang seit dem 1. Oktober überfällig ist. E41 Die Antworten werden hier stehen, mit Datum. Das Ausbleiben auch. E46
Wo wir stehen
Stand 7. Oktober 2026. Dieses Kapitel wird fortgeschrieben.
Die Toiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule sind seit dem 4. September 2026 während des Unterrichts offen. Der Landkreis hat die Änderung am 16. September bestätigt, das Kultusministerium am 28. September: „sämtliche Toiletten dauerhaft", kein Schlüssel. E39 E40 Das war das Ziel vom 14. August, und es ist erreicht. Seit dem 6. Oktober steht in der Zeitung, dass es nicht so bleiben soll. Die Erste Kreisbeigeordnete sagt über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Welcher Status gemeint ist, der Vandalismus oder die offenen Türen, sagt der Artikel nicht. Ob die Türen offen bleiben, wird weiter regelmäßig geprüft. P40
Was läuft
Die Petition an den Landtag läuft weiter. Die Öffnung der Toiletten hat den Anlass erledigt, nicht die Frage, ob eine Toilette für einen Campus als Standard gelten darf. Der Ausschuss erhält den Artikel vom 6. Oktober und den Satz der Ersten Kreisbeigeordneten dazu. E32
Die Kleine Anfrage, Drucksache 21/5187, liegt der Landesregierung seit dem 15. September vor. Ihre Antwort steht aus. F14
Der Antrag auf Informationszugang beim Landkreis ist seit dem 1. Oktober überfällig. Die Erinnerung vom 6. Oktober setzt eine letzte Frist, Freitag, den 16. Oktober 2026. Danach der Rechtsweg. E21 E41
Die Unfallkasse Hessen hat einen Vorgang eröffnet. Der zuständige Aufsichtsdienst kennt bislang eine Seite und prüft. E27
Die Beschwerde beim Deutschen Presserat ist am 7. Oktober eingereicht, mit vierzehn Anlagen. Die Redaktion erhält sie zur Stellungnahme. Danach geht die Gegendarstellung an den Verlag, und die zivilrechtlichen Schritte werden geprüft. Die Originaldatei des Fotos ist bei Redaktion und Schule angefordert. Stammt es nicht aus der Zeit nach dem 4. September, sind Bildunterschrift und Vorspann unwahr. P42 P45 P46
Die Nachfrage an das Gesundheitsamt ist am 7. Oktober hinausgegangen, Frist Mittwoch, 21. Oktober. E45 E46
Die Fragen zum Pfefferspray gehen an Schule und Schulamt: Wann war der Vorfall, wurde er als Schulunfall gemeldet, was hat er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun? Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen und an hessischen Schulen durch Erlass verboten. P41
Für unwahre Tatsachenbehauptungen in amtlicher Funktion gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde und den Unterlassungsanspruch. Beides wird für jede widerlegte Aussage geprüft.
Was offen bleibt
Keine Rückmeldung bis heute: die Landesschülervertretung, das Regierungspräsidium, die Fraktionen von CDU, AfD, Linken und BSW, siebzehn Redaktionen. Unbeantwortet seit dem 26. August: die fünf Fragen an den Landkreis zur aktuellen Praxis. E13 Nie gekommen: die vom Landkreis angekündigte Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage. E15 Und von keiner Stelle je benannt: ein Konzept, das erklärt, wie die Türen offen bleiben, wenn der nächste Vandalismusfall kommt. Die Ahnatal-Schule im selben Landkreis hat eines, seit Mai 2026. P40
Was der Vater will
Dasselbe wie am 14. August. Dass Kinder, die müssen, ohne Umweg auf die Toilette kommen, jeden Schultag. Dass Seife und Papier da sind. Und dass Schule und Schulträger schriftlich erklären, dass die Türen offen bleiben. Sobald das vorliegt, geht die Satire vom Netz, und dieses Buch bekommt sein letztes Kapitel. Bis dahin wird es fortgeschrieben, mit jedem Schreiben, das ankommt, und mit jedem, das ausbleibt.
Es ging in diesem Vorgang nie um eine Person. Es ging um Kinder, die der Schule anvertraut sind, und um eine offene Tür. Dabei bleibt es.
Stellen, Kennungen, Quellen
Die beteiligten Stellen
Die Schulleitung der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen verantwortet die innere Organisation der Schule, also die Regel, Toiletten während der Unterrichtszeit abzuschließen. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung. Der Landkreis Kassel ist Schulträger und damit für Gebäude, Sanitäranlagen, Ausstattung und Bewirtschaftung zuständig (§ 158 HSchG); beteiligt waren der Fachbereich Schulen, das Immobilienmanagement, die Stabsstelle Bürgerbeauftragte und die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats. Das Gesundheitsamt Region Kassel überwacht die Infektionshygiene der Schule (§ 36 IfSG). Die Stadt Immenhausen ist nicht Schulträger und hat keine Weisungsbefugnis. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Dienstaufsicht. Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags prüft Eingaben von Bürgern. Die Unfallkasse Hessen ist Trägerin der gesetzlichen Schülerunfallversicherung und überwacht die Unfallverhütung (§ 17 SGB VII). Das Regierungspräsidium Kassel ist Kommunalaufsicht, der Regierungspräsident Pate der Schule im Courage-Netzwerk. Dazu kommen die Fraktionen des Landtags, der Landeselternbeirat, die Landesschülervertretung, die German Toilet Organization, das Courage-Netzwerk und die Redaktionen.
Die Kennungen
Jedes Schreiben trägt eine Kennung, unter der es im Quellenteil auf kindermüssendürfen.de im Wortlaut steht. E ist der Amtsweg: Schule, Schulamt, Schulträger, Gesundheitsamt, Stadt, Ministerium, Landtag, Unfallkasse, fortlaufend von E00, der Vorgeschichte, bis zum jeweils jüngsten Schreiben. F sind die Fraktionen des Landtags. N sind Netzwerke und Organisationen. P ist die Presse, Anschreiben, Rückmeldungen und Absagen eingeschlossen. Telefonate, E17, E34 und E35, liegen nur als Gesprächsnotiz des Vaters vor und sind so gekennzeichnet. Zustell- und Lesebestätigungen sind gesondert archiviert und belegen, wann ein Schreiben angekommen und geöffnet wurde. Die Originale liegen unredigiert vor und werden berechtigten Stellen auf Anfrage zur Einsicht gegeben. Öffentlich ist die anonymisierte Fassung: Namen von Kindern sind ersetzt, private Kontaktdaten geschwärzt, Signaturen und zitierte Vorkorrespondenz aus Platzgründen entfernt, der Wortlaut unverändert.
Die Rechtsquellen
Grundgesetz: Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde), Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (körperliche Unversehrtheit), Art. 5 Abs. 1 (Meinungs- und Informationsfreiheit). Hessisches Schulgesetz: §§ 3, 86, 158. Infektionsschutzgesetz: §§ 15a, 16, 33, 36. Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst: §§ 8, 9, 17 (gilt bis zum 31. Dezember 2026). Schulgesundheitspflege-Verordnung: § 1. Hessische Bauordnung: §§ 2, 3, 60, 61. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: §§ 17, 136. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz: § 35. Hessisches Umweltinformationsgesetz: §§ 3, 4. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz: § 80. Hessisches Pressegesetz: § 10. Strafgesetzbuch: §§ 240, 340, als Bewertung. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 (Sanitärräume). DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), DGUV Regel 102-601 (Branche Schule). Hessischer Landtag, Drucksache 20/2732 (Antwort der Landesregierung zu Sanitäranlagen an Schulen, 2020) und Drucksache 21/5187 (Kleine Anfrage vom 15. September 2026). Pressekodex des Deutschen Presserats in der Fassung vom 19. März 2025, Ziffern 1, 2, 3, 8, 9. Alle Normen sind im Quellenteil auf den amtlichen oder veröffentlichten Originaltext verlinkt.
Wie dieses Buch gepflegt wird
Dieses Buch wird fortgeschrieben, solange der Vorgang läuft. Jede Ergänzung trägt ein Datum. Nichts wird still umgeschrieben: Wenn sich eine Angabe als unzutreffend erweist, wird sie korrigiert, und die Korrektur wird genannt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und von den Verfassern. Schilderungen aus Elternsicht und Berichte von Kindern stehen als das, was sie sind. Genannt werden Personen mit politischem Mandat und Amtsträger in ihrer Funktion; Bedienstete ohne Mandat, Journalisten und Privatpersonen stehen mit ihrer Funktion oder gar nicht. Wer eine Darstellung korrigiert haben will oder nicht mehr genannt werden möchte, meldet sich über das Impressum. Es wird unverzüglich geändert.
Stand dieses Buches: 7. Oktober 2026.
