Sehr geehrte Frau Breuning,
Sie haben vor Erscheinen Ihrer Artikel mit mir gesprochen, bei mir zu Hause. Auf den Vorgang aufmerksam geworden sind Sie über die Dokumentation „Kinder müssen dürfen", in der jedes Schreiben dieses Vorgangs im Wortlaut steht. Ich hatte Sie gebeten, diese Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Zum Abschied sagten Sie, Sie fänden gut, was wir tun, und wir sollten weiter so engagiert bleiben.
Am 6. Oktober sind daraus drei Texte geworden
Der Artikel „Schultoiletten sind Streitthema" (Lokales, Seite 1, online unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet"), der Artikel „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Kreisteil Hofgeismar, Seite 2) und Ihr Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen". Zu keiner der Aussagen, die mich betreffen, bin ich vor der Veröffentlichung gehört worden.
Die Dokumentation, aus der Sie den Vorgang kennen, nennt keiner der drei Texte.
Vorweg, weil es mir am wichtigsten ist. Es gibt in diesem Vorgang keine "Familie März" und kein "Ehepaar März".
Es gibt mich, meine Frau hat da öffentlich nichts mit zu tun.
Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und jedes folgende Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt, Landkreis Kassel, Gesundheitsamt, Unfallkasse, Kultusministerium und Petitionsausschuss habe ich allein verfasst, allein unterschrieben und allein verantwortet.
Meine Frau und mein Sohn habe ich bewusst aus der gesamten Auseinandersetzung herausgehalten.
Ihre Texte machen daraus sechsmal ein „Elternpaar", „Ehepaar" oder „Paar". Das ist falsch, und es zieht zwei Menschen in eine öffentliche Auseinandersetzung, die nie Teil davon waren.
Im Einzelnen
1. „Beschwerden eines Elternpaares", „Ehepaar", „das Paar" (Seite 1 und online fünfmal, Seite 2 einmal)
Die dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 an das Schulamt spricht selbst von der „Beschwerde von Herrn März". Dass die Schule ihre Briefe an „Frau und Herrn März" adressiert, ändert nichts daran, wer sie geschrieben hat. Diese Tatsachenbehauptung ist unwahr und anhand der Akten widerlegt.
2. „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht" (online), „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Seite 2), „fehlende Kommunikation als Teil des Problems" (Dachzeile Seite 2)
Zur Schulleitung
Das einzige Gesprächsangebot in diesem Vorgang kam am 14. August 2026 von der Schulleitung, im selben Schreiben, das ein „pauschales Verbot" bestritt, eine „dauerhafte Lösung" verneinte und Fristen nur von Dienstvorgesetzten entgegennehmen wollte.
Ich habe es nicht angenommen. Warum, steht seit dem 14. August schriftlich in meiner Mängelanzeige:
Nach einem Vorfall im vergangenen Schuljahr, dessen schriftliche Aufarbeitung durch die Schule ich Ihnen gezeigt habe, war „das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft".
Ich habe Ihnen im Gespräch außerdem gesagt, warum ich ein Gespräch mit der Schulleitung nicht für zielführend halte.
Weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt, nicht bei einer Schulleiterin, die es allein nicht lösen kann.
Das ist nicht „nie gesucht". Der Grund steht schriftlich in der Akte, vom ersten Tag an, und am selben Tag habe ich der Schulleitung mitgeteilt, dass ich den Vorgang an Schulamt und Schulträger weiterleite, weil sie nach eigener Aussage keine Lösung hatte.
Zum Landkreis
Frau Engler lässt sich mit dem Satz zitieren, man hätte sich „ein persönliches Gespräch gewünscht".
Der Landkreis Kassel hat mir fünf Schreiben geschickt. '
In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Gesprächsanfrage.
Das letzte vom 16. September 2026 endet mit dem Satz „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."
Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann ich nicht ausgeschlagen haben.
Und ich habe Ihnen in unserem Gespräch ausdrücklich gesagt, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde, weil ich wissen will, wie man dort auf den Gedanken kommt, eine Toilette für 700 Schüler sei eine Lösung.
Sie wussten das!
Sie haben trotzdem eine Seite unter die Überschrift gestellt, der Landkreis hätte sich ein Gespräch gewünscht, und darüber die Zeile, fehlende Kommunikation sei Teil des Problems.
Das ist keine unwahre Tatsachenbehauptung aus Unkenntnis mehr. Sie wussten es besser.
Für eine Behauptung wider besseres Wissen gibt es ein Wort, und ich verwende es hier bewusst:
Das ist eine Lüge.
Zur Kommunikation insgesamt
Zwischen dem 14. August und dem 6. Oktober sind in diesem Vorgang vierzig Schreiben gewechselt worden, zehn davon zwischen mir und dem Landkreis. Am 2. September 2026 habe ich im Rathaus Immenhausen über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen und ihm gegenüber erklärt, dass ich ein von ihm moderiertes Gespräch mit der Schulleitung führen würde.
Ich habe mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses gesprochen, mit der Fraktionsvorsitzenden der FDP, mit der Fraktion der Grünen und mit dem Gesundheitsamt. Nichts davon steht in Ihren Texten!
3. Der Widerspruch, den Ihr Text selbst enthält
Auf Seite 2 heißt es, die Schule arbeite seit Jahren an dem Problem, ein Runder Tisch habe dreimal beraten.
Der letzte Absatz derselben Seite lautet:
„Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden."
Dasselbe Kultusministerium hat mir Anfang Oktober schriftlich mitgeteilt, meinem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung. Man kann das drehen, wie man will, die Suche nach einer dauerhaften Lösung beginnt nach meiner Beschwerde, nicht vor ihr.
Zwei Jahre lang war die dauerhafte Lösung eine Toilette und ein Schlüssel im Sekretariat.
Das wäre die Nachricht gewesen. Sie steht in keinem der drei Texte.
4. Was in den Texten fehlt
Dass es sich bei der „Notfalltoilette" um eine einzige Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler handelte, zwei Jahre lang.
Dass Schulamt und Landkreis diese Regelung schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt hatten.
Dass drei gesetzte Fristen ohne einen einzigen Lösungsvorschlag verstrichen sind und ich jeden weiteren Schritt erst danach gegangen bin, jedes Mal mit der schriftlichen Bemerkung, dass ich mir das anders gewünscht hätte.
Dass ich am 14. August konkrete Vorschläge gemacht habe, auch zum Vandalismus.
Dass die Lösung mit Chipkarte, die Ihr Kasten beschreibt, im selben Landkreis seit Mai 2026 läuft, zehn Kilometer entfernt.
Neu ist dagegen der Satz der Schulleiterin, es habe „einen Fall mit Pfefferspray" gegeben, zwei Schüler seien mit dem Rettungswagen abgeholt worden. Dieser Vorfall kommt in keinem Schreiben der Schule vor, auch nicht in ihrer dienstlichen Stellungnahme, die alle Vorfälle aufzählt.
Er ist undatiert, und der Text sagt nicht, was er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun hat.
Ein Rettungswageneinsatz an einer Schule ist ein meldepflichtiger Schulunfall, und Reizstoffsprühgeräte sind an hessischen Schulen durch Erlass des Kultusministeriums verboten, nach dem Waffengesetz sind sie Waffen.
Für mich ist das neu, und ich werde dem nachgehen. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wann das war und ob Sie das geprüft haben.
5. Das Foto
Das Foto zeigt die Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule, das haben wir inzwischen prüfen lassen.
Es zeigt aber nicht den aktuellen Zustand dieser Toilette!
Die Holzplatte am rechten Bildrand gehört zu einer Absperrung, hinter der dieser Bereich verschlossen ist.
Das Foto trägt kein Datum, die von Ihrem Server ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten, und die Bildunterschrift behauptet im Indikativ, Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig", als Beleg dafür, dass sie „kaum offen, schon wieder verwüstet" sei.
Ich bestehe deshalb auf der Originaldatei dieses Fotos mit vollständigen Metadaten, von der Schule über Sie oder direkt von der Redaktion.
Sollte das Foto nicht aus der Zeit nach dem 4. September 2026 stammen, sind Bildunterschrift und Vorspann unwahr, und das wird Gegenstand der Gegendarstellung und der Beschwerde beim Presserat.
Unabhängig vom Datum zeigt das Foto, was es zeigt: einen trockenen Boden, keine Fäkalien, keinen Urin, kein Wasser, keine beschädigte Einrichtung, dafür Reinigungsgerät aus einem anderen Raum und gefaltete Papiertücher in sechs Urinalen...
Was der Text beschreibt, ist auf dem einzigen Beleg nicht zu sehen.
6. Der Kommentar
Ihr Kommentar ist eine Meinung, und die steht Ihnen zu.
Er ruht aber auf zwei Tatsachenbehauptungen aus Ihrem Artikel: dass Mitschüler „auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen", als wäre das die Folge des Vandalismus, und dass es „Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden" gebe, im Kommentar ohne Konjunktiv.
Die Notfalltoilette war eine Entscheidung der Schule, zwei Jahre lang, für alle.
Die Zustände sind die Beschreibung der Schule, ohne Datum, ohne zweite Quelle, ohne Foto, das sie zeigt.
Ich bitte Sie bis Freitag, den 9. Oktober 2026, um Folgendes
- Richtigstellung der Punkte 1 und 2 in der Online-Fassung, am Artikel selbst, erkennbar als Richtigstellung und nicht als stille Änderung.
- Eine Richtigstellung mit demselben Inhalt in der gedruckten Ausgabe, im Lokalteil und im Kreisteil Hofgeismar.
- Die Nennung der Dokumentation „Kinder müssen dürfen" (https://kindermüssendürfen.de) als Quelle, in der der gesamte Schriftverkehr im Wortlaut nachzulesen ist.
- Die Originaldatei des Fotos mit Metadaten und Ihre Antwort, wann und von wem es aufgenommen wurde.
- Ihre Antwort, wann und in welcher Form der Landkreis Kassel mich um ein Gespräch gebeten haben will.
Sollte bis dahin keine Richtigstellung erfolgen, geht die beigefügte Gegendarstellung unterschrieben an den Verlag.
Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat und zivilrechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Eine persönliche Anmerkung zum Schluss
Sie sagten mir, wir sollten engagiert bleiben.
Das können Sie als sicher ansehen, jetzt erst recht.
Alles, was bisher geschehen ist, war ein Schritt nach dem anderen, jeder erst, nachdem der vorige ohne Antwort geblieben war, und jeder mit dem schriftlichen Hinweis, dass ich mir diesen Weg gern erspart hätte.
Die Toiletten sind offen. Damit hätte dieser Vorgang enden können.
Stattdessen stehen seit dem 6. Oktober unwahre Behauptungen über mich in der Zeitung, von Schule und Landkreis aufgestellt und von Ihnen ungeprüft gedruckt.
Deshalb gilt ab jetzt
Jede unwahre Tatsachenbehauptung in diesem Vorgang, jede Verdrehung und jede Aussage wider besseres Wissen wird mit den Mitteln beantwortet, die das Recht dafür vorsieht, gegenüber Redaktionen wie gegenüber Amtsträgern.
Wer sich für die Kinder dieser Schule einsetzt, wird auf der Website genannt und bekommt den Dank, den er verdient.
Wer Unwahres über diesen Vorgang verbreitet, wird mit der Akte konfrontiert, öffentlich, mit Datum und Wortlaut.
Dieses Schreiben, Ihre Artikel und Ihre Antwort werden dort dokumentiert, wie alles andere auch.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März