22. Oktober 2026: Die Initiative zieht sich aus diesem Vorgang zurück. Die Seite bleibt online. Warum, und was jetzt wohin geht

Pressemappe Der Artikel vom 6. Oktober, geprüft Das Gegenstück

Stand: 22. Oktober 2026 · Abgeschlossen

Die Zeitung schreibt.
Die Akte widerspricht.

Am 6. Oktober 2026 erschien in der HNA ein Artikel über die Toiletten der Freiherr-vom-Stein-Schule, online und gedruckt auf zwei Seiten mit Kommentar. Quelle sind Schulleitung und Landkreis. Die Autorin kannte diese Dokumentation, der Artikel nennt sie nicht.
Am 7. Oktober lehnte die Redaktionsleitung die Richtigstellung ab, in zwei Sätzen, ohne Begründung. Der Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Artikel war da für Leser bereits unsichtbar. Was zurückkam.

Hier steht der Artikel, wie er erschien. Jeder Satz trägt die Farbe dessen, was die Akte dazu sagt: grün belegt, gelb unbelegt, rot widerlegt. Ein Klick auf den Satz zeigt den Befund mit der Nummer des Schreibens.

Geprüft

Der Originaltext, Satz für Satz an den Schreiben geprüft. Am 6. Oktober Richtigstellung verlangt, Gegendarstellung unterschrieben. Am 7. Oktober von der Redaktion abgelehnt, am selben Tag Beschwerde beim Deutschen Presserat.
Zitiert zum Zweck der Auseinandersetzung mit dem Text (§ 51 UrhG).

Was jetzt folgt
Online hna.de · Lokales · Hofgeismar · Immenhausen Dienstag, 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr · Von Katharina Breuning

Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem1

An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Jungentoiletten nach zwei Jahren Sperrung erneut beschädigt worden.2 Reinigungskräfte hatten dort zeitweise knöcheltief im Wasser gestanden.3

Kürzlich sind die Jungentoiletten erneut beschädigt worden.13 Für die Schule stellt das eine schwierige Situation dar, denn die verschlossenen Türen waren eine Reaktion auf immer wiederkehrenden Vandalismus.14 Fäkalien seien an Wände geschmiert, Toiletten verstopft und der Raum unter Wasser gesetzt worden, berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist.15 „Die Reinigungskräfte standen teilweise knöcheltief im Wasser“, sagt sie.16

Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht17

Nach den Ferien seien die Türen immer wieder aufgeschlossen worden – aber ohne anhaltenden Erfolg.18 Schüler und Eltern hätten deshalb gemeinsam Regeln für das Verhalten auf den Toiletten erarbeitet.19 Trotzdem sei es immer wieder zu Vandalismus gekommen.20

Auch für den Landkreis Kassel als Schulträger ist das ein bekanntes Problem.21 „Die meisten Schüler verhalten sich richtig. Einige wenige nicht“, sagt Schuldezernentin Silke Engler.22 Bereits vor längerer Zeit habe es deshalb einen Runden Tisch mit der Schülervertretung, Reinigungskräften, der Schulsozialarbeit sowie der Schulleitung gegeben.23 Dreimal sei über eine Lösung beraten worden.24

Auch nach der Beschwerde des Elternpaares habe die Schule das direkte Gespräch gesucht.25 „Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, bedauert die Schulleiterin.26 Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet.27 Gesundheitsamt, Unfallkasse Hessen und Regierungspräsidium seien daraufhin vor Ort gewesen.28

Jetzt steht die Schule erneut vor dem alten Problem:29 „Wir sind wieder an dem Punkt angekommen, bei dem wir schon einmal auf einem guten Weg waren, das Problem zu beseitigen“, sagt Engler.30 Der Landkreis hat deshalb Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen.31 „Wir müssen einen Weg finden, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben“, sagt Engler.32

Toilettenzugang mit Chipkarte33

Auch an der Ahnatal-Schule in Vellmar waren beschädigte Toiletten lange ein Problem. Seit Mai 2026 gilt dort ein neues Zugangssystem: Schülerinnen und Schüler können die Toiletten nur noch mit einer persönlichen Chipkarte betreten. Dabei wird bis zu 72 Stunden lang gespeichert, wer die Räume genutzt hat. So soll im Fall von Beschädigungen nachvollzogen werden können, wer zuvor auf der Toilette war.34

Befund

Einen markierten Satz antippen. Hier erscheint, was die Akte dazu sagt, mit der Nummer des Schreibens.

Bilanz Online

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BelegtUnbelegtWiderlegtNicht geprüft
Seite 2

Die Druckausgabe desselben Tages hat einen zweiten Artikel und einen Kommentar der Autorin. Derselbe Maßstab.

Alle Befunde
2 HNA · Kreisteil Hofgeismar Dienstag, 6. Oktober 2026 · Druckausgabe · Von Katharina Breuning

MEHR ZUM THEMA Toiletten-Streit: Schule und Landkreis sehen fehlende Kommunikation als Teil des Problems36

„Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht"37

Immer wieder habe die Schule ein Schülerparlament einberufen. Eine schulinterne Projektgruppe habe sich mit der Frage beschäftigt, wie man die Toiletten schöner gestalten kann, mit dem Ziel, Vandalismus vorzubeugen.44 Nach den Ferien habe die Schule die Toiletten mehrfach wieder geöffnet. Doch das Vandalismus-Problem sei immer wieder aufgetreten.45 „Wir haben keine andere Lösung gefunden", sagt die Schulleiterin. Die Notfalltoilette musste her.46

Für eine dauerhafte Lösung braucht es laut Silke Engler, Schuldezernentin des Landkreises, gleich mehrere Beteiligte. Schule, Schüler, Eltern, Reinigungskräfte und der Landkreis müssten gemeinsam nach einem Weg suchen.47 Einen Versuch gab es bereits. Bei einem Runden Tisch sei bereits dreimal über die Probleme und mögliche Lösungen gesprochen worden.48

Dabei sieht Engler auch die Eltern in der Verantwortung: „Ohne die Hilfe der Eltern geht es nicht." Eltern müssten junge Menschen zu Hause sensibilisieren.49 Gleichzeitig zeigt sich Engler verständnisvoll. „Die Schultoilette ist ein Ort, an dem junge Menschen für sich selbst sind. Dort leben sie ihre Gefühle aus", gibt sie zu bedenken. Doch gerade deshalb sei es so wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen, um die Kinder zu sensibilisieren.50

Besonders problematisch sehen Schule und Landkreis in diesem Konflikt die fehlende Kommunikation.51 Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt.52 Ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung habe es nach Angaben der Schule nie gegeben.53 „Aufgrund des Nichtmiteinandersprechens sind Konflikte entstanden", sagt Dan Smith, stellvertretender Schulleiter.54

Engler bedauert ebenfalls, dass es nicht zu einem persönlichen Austausch gekommen ist. „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht", sagt sie.55 Gerade bei einem Problem, das mehrere Seiten betrifft, sei es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. „Es ist ein Gemeinschaftsprojekt", betont sie.56

Mit den neuen Schäden kommen zudem neue Kosten auf den Landkreis zu. Toiletten müssen repariert, Schäden beseitigt werden.57

Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden.58 Katharina Breuning

Befund

Einen markierten Satz antippen. Hier erscheint, was die Akte dazu sagt, mit der Nummer des Schreibens.

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BelegtUnbelegtWiderlegtNicht geprüft

Auf dieser Seite außerdem

Zwei Porträts: die Erste Kreisbeigeordnete und die Schulleiterin. Sie sind hier nicht abgebildet.
Seite 1 des Lokalteils trägt denselben Text wie die Online-Fassung, ohne Vorspann und ohne die Zwischenüberschrift zum „Ehepaar".

Kommentar

Die Rechnung zahlen die anderen

Katharina Breuning

Eine Schultoilette ordentlich zu hinterlassen, sollte eigentlich keine besondere Leistung sein. Und dennoch schaffen es einige wenige Schüler, aus einem Ort für die dringendsten Bedürfnisse einen Ort der Verwüstung zu machen. Dreck, den schlussendlich die ganze Schule ausbaden muss.

An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen ist Benehmen offensichtlich nicht für alle selbstverständlich. Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden: Was einige wenige in den Schultoiletten anrichten, hat Folgen für viele andere.59

Und genau das ist das Ärgerliche an dem Fall. Diejenigen, die immer wieder die Toiletten verwüsten, sind nicht die, die mit den Folgen leben müssen. Es sind ihre Mitschüler, die auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen.60 Es sind die Reinigungskräfte, die die Sauerei beseitigen. Es ist die Schule, die sich immer wieder mit den Problemen herumschlagen muss. Und es ist der Landkreis, der letztlich für die Sanierung aufkommen muss.

Natürlich muss die Schule auf den Vandalismus reagieren. Natürlich kann sie nicht einfach zusehen, wenn die Schülertoiletten regelmäßig verwüstet werden. Doch eine Schule kann nicht alleine auffangen, was zu Hause vermittelt werden sollte: Rücksicht auf andere und Verantwortung für das eigene Verhalten. Ab einem gewissen Punkt ist eine Schule gezwungen, zu handeln.

Es ist eine ziemliche Schieflage, wenn einige wenige sich danebenbenehmen und die Folgen bei allen anderen landen. Dabei wäre die Erwartung denkbar einfach: eine Toilette so zu hinterlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte.

Die Befunde, Satz für Satz

Dieselben Nummern wie in den Blättern oben.
Vier Befunde gibt es: Belegt deckt sich mit den Schreiben in der Akte. Unbelegt nennt keine Quelle, kein Datum oder nur eine Seite. Widerlegt sagt das Gegenteil dessen, was in der Akte steht. Nicht geprüft ist nicht Gegenstand dieser Akte.
Jeder Befund nennt das Schreiben, in dem er nachzulesen ist.

Durchgestrichen ist ein Wort nur dort, wo die Akte es widerlegt.

Gedruckt steht derselbe Text auf Seite 1 des Lokalteils unter der Überschrift „Schultoiletten sind Streitthema. Immenhäuser Gesamtschule kämpft mit Vandalismus-Problem". Drei Unterschiede: Die Druckfassung hat keinen Vorspann, der Satz vom knöcheltiefen Wasser steht dort nur als Zitat. Sie hat keine Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht". Und sie verweist auf einen zweiten Artikel auf Seite 2, der unten geprüft ist.

Zitiert wird der Artikel in der Online-Fassung vom 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, gesichert am selben Tag um 12:15 Uhr, und die Druckausgabe desselben Tages (Lokales Seite 1, Kreisteil Hofgeismar Seite 2), fotografiert um 14:15 Uhr.
Die Zitate dienen der Auseinandersetzung mit dem Text (§ 51 UrhG). Die gestalterische Fassung des Artikels steht nur bei hna.de.

Online-Fassung

1Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem

Unbelegt. „Kaum offen": Die Toiletten sind seit dem 4. September offen (E35, E39), der Artikel erschien am 6. Oktober. Dazwischen liegt ein Monat Schulbetrieb.
„Verwüstet" ist die Wortwahl der Schule. Der Artikel nennt kein Datum, keinen Schaden und keine zweite Quelle.

2An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Jungentoiletten nach zwei Jahren Sperrung erneut beschädigt worden.

Unbelegt. Die zwei Jahre stimmen, die Schulleitung hat sie am 20. August selbst genannt (E07).
„Beschädigt" steht im Indikativ, ohne Quelle. Das Foto, das die Schule zu diesem Artikel geliefert hat, zeigt keinen Schaden, siehe unten.

3Reinigungskräfte hatten dort zeitweise knöcheltief im Wasser gestanden.

Unbelegt. Im Vorspann steht der Satz als Tatsache. Im Text weiter unten ist er ein Zitat der Schulleiterin, ohne Datum.
Wann das gewesen sein soll, ob vor oder nach dem 4. September, sagt der Artikel nicht. Auf dem Foto der Schule ist der Boden trocken.

4Immenhausen – Es ist genau das eingetreten, was Schule und Landkreis befürchtet hatten:

Unbelegt. Die Befürchtung ist dokumentiert, Schulleitung und Landkreis haben die Sperre mit Vandalismus begründet (E07, E39).
Dass sie eingetreten ist, belegt der Artikel mit nichts außer der Aussage derer, die sie geäußert hatten.

5Kaum sind die Schülertoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen wieder geöffnet, haben Schüler dort erneut für Verwüstung gesorgt.

Unbelegt. Indikativ, keine Quelle, kein Datum.
Seit dem 4. September hat ein Schüler die Toiletten stichprobenartig angesehen, das ist auf der Startseite so angekündigt. Sein Bericht: offen, zeitweise ohne Seife oder Papier, dann wurden Handtücher als Ersatz benutzt. Einen Zustand wie auf dem Foto hat er nicht gesehen. Das ist ein Bericht eines Kindes und wird hier als solcher gekennzeichnet. Mehr hat der Artikel für das Gegenteil auch nicht.

6Rund zwei Jahre lang waren die Jungentoiletten während des Unterrichts abgeschlossen.

Belegt. Schulleitung am 14. und 20. August: seit über zwei Jahren (E02, E07).
Der Landkreis hatte am 26. August noch geschrieben, das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen (E12, Widerspruch 1).

7Der Grund: Immer wieder hatten Schüler die Toiletten beschädigt.

Unbelegt. Das ist die Begründung der Schule (E07), hier als Tatsache übernommen.
Dieselbe Stellungnahme sagt, die Sperre habe den Vandalismus „spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden". Zwei Jahre verschlossene Tür haben ihn also nicht beendet.

8Darauf hat die Schule reagiert: Wer auf Toilette musste, bekam einen Schlüssel im Sekretariat und musste auf eine Notfalltoilette ausweichen.

Belegt. So beschreibt es die Schulleitung selbst (E02, E07).
Was fehlt: Es war eine Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler, der Schlüssel lag im Sekretariat quer über den Campus, und im vergangenen Schuljahr waren die Schlüssel zeitweise ganz „ausgegangen" (E02).

9Die Türen sind seit dem 4. September wieder dauerhaft offen.

Belegt. Bestätigt von der Schule gegenüber dem Petitionsausschuss (E35), vom Landkreis (E39) und vom Kultusministerium (E40).

10Vorausgegangen waren Beschwerden eines Elternpaares.

Widerlegt. Die Mängelanzeige vom 14. August und jedes folgende Schreiben hat ein Vater allein eingereicht, in eigenem Namen und mit Namen unterzeichnet (E01 bis E36).
Die Schulleitung nennt den Vorgang in ihrer dienstlichen Stellungnahme selbst „Beschwerde von Herrn März" (E07). Ein Elternpaar tritt in keinem der 40 Schreiben auf.

11Es hatte sich zunächst an die Schule und später unter anderem an den Landkreis, das Schulamt und den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags gewandt.

Belegt. In dieser Reihenfolge: Schule 14. August (E01), Landkreis und Schulamt am selben Tag (E04, E05), Landtag am 2. September (E32).
Was fehlt, ist das Warum. Drei gesetzte Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag. Das Schulamt erklärte die Regelung für „nicht zu beanstanden" (E14), der Landkreis sah „keinerlei" Mängel (E12). Danach blieb nur die nächste Stelle.

12Die Forderung: Schüler sollten während des Unterrichts wieder regulär auf die Toilette gehen können.

Belegt. So steht es in der Mängelanzeige (E01) und im Dossier vom 27. August, dort mit der Bitte um ein „kurzes, tragfähiges Konzept" (E18).

13Kürzlich sind die Jungentoiletten erneut beschädigt worden.

Unbelegt. Kein Datum, kein benannter Schaden, keine zweite Quelle. Das beigestellte Foto trägt kein Datum.

14Für die Schule stellt das eine schwierige Situation dar, denn die verschlossenen Türen waren eine Reaktion auf immer wiederkehrenden Vandalismus.

Unbelegt. Sicht der Schule (E07), ohne Gegenstimme.
Dass eine Sperre für alle die Antwort auf das Verhalten „nur einzelner Schüler" war, steht in derselben Stellungnahme.

15Fäkalien seien an Wände geschmiert, Toiletten verstopft und der Raum unter Wasser gesetzt worden, berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist.

Unbelegt. Korrekt als Zitat gekennzeichnet, aber ohne Zeitangabe.
Am 20. August beschrieb die Schulleitung den Vandalismus gegenüber dem Schulamt so: „hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert" (E07). Von Fäkalien an Wänden und Wasser im Raum stand dort nichts.

16„Die Reinigungskräfte standen teilweise knöcheltief im Wasser“, sagt sie.

Unbelegt. Zitat ohne Datum. Wann, in welchem Raum, ob vor oder nach dem 4. September, bleibt offen.
Das Foto, das die Schule zum Artikel geliefert hat, zeigt einen trockenen Boden.

17Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht

Widerlegt. Zwei von drei Teilen dieser Überschrift sagt die Akte anders.
Ein Ehepaar gab es nicht (E07).
„Nie": Am 2. September sprach der Vater über eine Stunde mit dem Bürgermeister im Rathaus und sagte dort zu, an einem vom Bürgermeister moderierten Gespräch mit der Schulleitung teilzunehmen (Startseite). Am 3. und 4. September telefonierte er mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses (E34, E35), am 26. August mit dem Gesundheitsamt (E17). Und er sprach mit der Autorin dieses Artikels.
Richtig ist allein: Das eine Angebot der Schulleitung vom 14. August (E02) hat er nicht angenommen. Warum, steht unten.

18Nach den Ferien seien die Türen immer wieder aufgeschlossen worden – aber ohne anhaltenden Erfolg.

Unbelegt. Welche Ferien, bleibt offen. In beiden Schreiben der Schulleitung (E02, E07) ist von Öffnungsversuchen keine Rede, nur von Arbeitsgruppen, doppelter Aufsicht, einer Putzaktion des Schülerparlaments und dem Verhaltenskodex.
Die Schlüsselregelung galt nach eigener Angabe durchgehend zwei Jahre.

19Schüler und Eltern hätten deshalb gemeinsam Regeln für das Verhalten auf den Toiletten erarbeitet.

Unbelegt. Ein Verhaltenskodex mit Toilettenregeln ist belegt (E07). Dass Eltern ihn miterarbeitet haben, steht nur hier.
Regeln gab es also. Die Tür blieb trotzdem zwei Jahre zu.

20Trotzdem sei es immer wieder zu Vandalismus gekommen.

Belegt. Die Schulleitung schreibt es selbst: „nicht vollumfänglich unterbunden" (E07).
Damit steht auch fest: Die verschlossene Tür hat den Vandalismus nicht beendet. Das Argument für die Sperre war schon vor dem 4. September widerlegt.

21Auch für den Landkreis Kassel als Schulträger ist das ein bekanntes Problem.

Belegt. Am 16. September schrieb die Erste Kreisbeigeordnete von einem Runden Tisch „vor einigen Jahren" wegen Vandalismus (E39).
Am 26. August hatte derselbe Landkreis „keinerlei" Mängel gesehen und von einer „kurzfristigen Maßnahme" gesprochen (E12).

22„Die meisten Schüler verhalten sich richtig. Einige wenige nicht“, sagt Schuldezernentin Silke Engler.

Belegt. Deckt sich mit der Schulleitung: „nur einzelne Schüler" (E07).
Die Sperre traf alle.

23Bereits vor längerer Zeit habe es deshalb einen Runden Tisch mit der Schülervertretung, Reinigungskräften, der Schulsozialarbeit sowie der Schulleitung gegeben.

Belegt. Wörtlich so im Schreiben vom 16. September (E39).

24Dreimal sei über eine Lösung beraten worden.

Unbelegt. Die Zahl ist neu, ein Zeitraum fehlt.
Das Ergebnis der drei Beratungen hat die Schulleitung am 14. August benannt: „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden" (E02).

25Auch nach der Beschwerde des Elternpaares habe die Schule das direkte Gespräch gesucht.

Unbelegt. Belegt ist ein Angebot, am 14. August, im selben Schreiben wie der Satz, Fristen nehme die Schulleitung nur von Dienstvorgesetzten entgegen (E02).
Danach kam kein weiteres Angebot. Nicht von der Schule, nicht vom Schulamt, nicht vom Landkreis. Ein Elternpaar gab es nicht.

26„Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, bedauert die Schulleiterin.

Unbelegt. Für den Vater und dieses eine Angebot stimmt der Satz. Ein Ehepaar gab es nicht.
Die Gründe, die der Autorin im Gespräch genannt wurden, fehlen im Artikel. Sie stehen unten.

27Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet.

Belegt. In dieser Reihenfolge und jedes Mal vorher angekündigt: Schulamt und Landkreis am 14. August (E03), nach der ersten Frist das Gesundheitsamt (E16), nach der dritten Frist Unfallkasse, Ministerium, Landrat, Landtag (E20 ff.).
„Stattdessen" unterschlägt, dass die Schulleitung am ersten Tag schriftlich erklärt hatte, Weisungen nur von Dienstvorgesetzten anzunehmen. Dann bleibt einem Vater nur die nächsthöhere Stelle.

28Gesundheitsamt, Unfallkasse Hessen und Regierungspräsidium seien daraufhin vor Ort gewesen.

Unbelegt. In der Akte steht davon nichts. Das Gesundheitsamt hat am 26. August telefonisch Auskunft gegeben, die angefragte schriftliche Bestätigung steht aus (E16, E17). Die Unfallkasse hat am 1. September einen Vorgang eröffnet (E27). Das Regierungspräsidium hat auf das Schreiben vom 1. September nicht geantwortet (E30).
Falls drei Behörden vor Ort waren: Keine hat dem Beschwerdeführer ein Ergebnis mitgeteilt.

29Jetzt steht die Schule erneut vor dem alten Problem:

Unbelegt. Siehe oben: kein Datum, kein Schaden, keine zweite Quelle.

30„Wir sind wieder an dem Punkt angekommen, bei dem wir schon einmal auf einem guten Weg waren, das Problem zu beseitigen“, sagt Engler.

Belegt als Zitat.
Der „gute Weg" war nach Auskunft der Schulleitung eine Regelung ohne „zufriedenstellende, dauerhafte Lösung", über zwei Jahre, mit einer Toilette für alle (E02, E07).

31Der Landkreis hat deshalb Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen.

Unbelegt. Das Kultusministerium hat dem Verfasser am 28. September geschrieben, dem Anliegen sei „zwischenzeitlich entsprochen worden", sämtliche Toiletten stünden „dauerhaft zur Verfügung" (E40).
Worüber der Landkreis mit dem Ministerium spricht, sagt der Artikel nicht. Siehe unten.

32„Wir müssen einen Weg finden, dieses Problem gemeinsam zu lösen. Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben“, sagt Engler.

Belegt als Zitat.
Am 16. September schrieb dieselbe Kreisbeigeordnete, der Landkreis habe „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen", und werde die Schule „positiv fördernd begleiten" (E39).
Offen bleibt, welcher Status gemeint ist: der Vandalismus oder die offenen Türen.

33Toilettenzugang mit Chipkarte

Nicht geprüft.

34Auch an der Ahnatal-Schule in Vellmar waren beschädigte Toiletten lange ein Problem. Seit Mai 2026 gilt dort ein neues Zugangssystem: Schülerinnen und Schüler können die Toiletten nur noch mit einer persönlichen Chipkarte betreten. Dabei wird bis zu 72 Stunden lang gespeichert, wer die Räume genutzt hat. So soll im Fall von Beschädigungen nachvollzogen werden können, wer zuvor auf der Toilette war.

Nicht geprüft. Nicht Gegenstand dieser Akte.
Festzuhalten ist: Die Ahnatal-Schule liegt im selben Landkreis, mit demselben Schulträger. Dort gibt es seit Mai 2026 eine umgesetzte Lösung. Die Freiherr-vom-Stein-Schule nennt „Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel" (E07). Die Lösung ist zehn Kilometer entfernt. Sie ist in zwei Jahren nicht angekommen.

35Bildunterschrift: Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. © Freiherr-vom-Stein-Schule

Unbelegt. Indikativ, „regelmäßig", kein Datum. Das Foto stammt von der Schule, die es belegen soll.
Was darauf zu sehen ist, und was nicht, steht im nächsten Abschnitt.

Zählung. 35 Sätze, Überschriften und die Bildunterschrift. 12 belegt, 19 unbelegt, 2 widerlegt, 2 nicht geprüft.
Belegt ist vor allem, was die Stellen über sich selbst sagen. Unbelegt ist alles, was den neuen Vandalismus betrifft. Widerlegt ist, was über den Beschwerdeführer gesagt wird.

Druckausgabe, Seite 2

36MEHR ZUM THEMA Toiletten-Streit: Schule und Landkreis sehen fehlende Kommunikation als Teil des Problems

Widerlegt. Zwischen dem 14. August und dem 6. Oktober liegen vierzig Schreiben, zehn davon zwischen dem Vater und dem Landkreis (E04, E08, E13, E21, E24 hin, E12, E15, E19, E31, E39 zurück). Kommunikation hat nicht gefehlt. Sie war schriftlich.

37„Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht"

Unbelegt. Der Wunsch steht in keinem der fünf Schreiben des Landkreises an den Vater. Das letzte vom 16. September endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung." (E39) Angefragt hat der Landkreis kein Gespräch. Der Vater hatte der Autorin gesagt, dass er ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde. Das steht nicht im Artikel.

38Immenhausen – Fäkalien an den Wänden, verstopfte Toiletten, Urin in den Seifenspendern: So beschreiben Schulleitung und Landkreis die Beschädigungen, die es in den vergangenen Jahren immer wieder auf der Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen gegeben hat.

Unbelegt. In ihrer dienstlichen Stellungnahme vom 20. August beschreibt die Schulleitung den Vandalismus so: „hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert" (E07). Von Fäkalien an Wänden, Urin in Spendern oder Wasser auf dem Boden steht dort nichts. Auch nicht in den Schreiben von Schulamt und Landkreis.

39Teilweise hätten Reinigungskräfte knöcheltief im Wasser gestanden. Immer wieder seien sie mit unzumutbaren Zuständen konfrontiert gewesen.

Unbelegt. Hier korrekt im Konjunktiv, ohne Datum. Online steht derselbe Satz im Vorspann als Tatsache.

40Wegen des Verhaltens einiger Schüler musste die Schule in der Vergangenheit immer wieder handeln. Betroffen waren am Ende alle.

Belegt. Betroffen waren alle: 600 bis 700 Schüler, eine Toilette, ein Schlüssel im Sekretariat, zwei Jahre lang (E07, E10). Das ist die Zahl, die in keinem der drei Texte steht.

41„Immer wieder kam es zu Vandalismus auf der Jungentoilette", berichtet Schulleiterin Tina Hoffmann-Deist.

Belegt. So steht es in der Stellungnahme vom 20. August (E07). Dort steht auch, dass die Sperre ihn „nicht vollumfänglich unterbunden" hat.

42Die Schülertoiletten an der Immenhäuser Gesamtschule seien schon lange kein Ort mehr, an dem sich Schüler wohlfühlten.

Belegt. Mit genau dieser Feststellung begann der Vorgang: fehlende Seife, fehlendes Papier, fehlende Brillen, Mängelanzeige vom 14. August (E01). Die Schulleitung räumte ein, die Situation sei „nicht 100% zufriedenstellend" (E07).

43„Neben Verschmutzungen gab es in der Vergangenheit einen Fall mit Pfefferspray. Zwei Schüler mussten mit dem Rettungswagen abgeholt werden", erinnert sich Hoffmann-Deist.

Unbelegt. Neu. Dieser Vorfall kommt in keinem Schreiben der Schule vor, auch nicht in der Stellungnahme, die die Vorfälle der vergangenen zwei Jahre aufzählt (E07). Kein Datum, kein Zusammenhang mit dem Abschließen der Toiletten genannt. Ein Rettungswageneinsatz ist ein meldepflichtiger Schulunfall. Und: Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen, Tierabwehrsprays nicht. In hessischen Schulen sind seit dem Schuljahr 2025/26 beide verboten, durch Erlass des Kultusministeriums (Verbot von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen). Bei Verdacht auf eine Straftat ist die Schulaufsicht zu benachrichtigen. Ob das geschehen ist, steht nicht im Artikel. Die Fragen dazu stehen unten.

44Immer wieder habe die Schule ein Schülerparlament einberufen. Eine schulinterne Projektgruppe habe sich mit der Frage beschäftigt, wie man die Toiletten schöner gestalten kann, mit dem Ziel, Vandalismus vorzubeugen.

Belegt. Schülerparlament, Projektwoche, Arbeitsgruppe, Verhaltenskodex: alles in der Stellungnahme vom 20. August (E07). Dort steht auch das Ergebnis nach zwei Jahren: „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung" (E02).

45Nach den Ferien habe die Schule die Toiletten mehrfach wieder geöffnet. Doch das Vandalismus-Problem sei immer wieder aufgetreten.

Unbelegt. Welche Ferien, welche Öffnungen? In der Akte steht eine durchgehende Sperre über zwei Jahre, von der Schulleitung selbst so beschrieben (E07), und eine Öffnung am 4. September 2026 (E35).

46„Wir haben keine andere Lösung gefunden", sagt die Schulleiterin. Die Notfalltoilette musste her.

Belegt. Keine andere Lösung gefunden, so stand es am 14. August in der Antwort der Schulleitung (E02). Zehn Kilometer entfernt, im selben Landkreis, läuft seit Mai 2026 die Lösung mit Chipkarte, die der Artikel im Kasten beschreibt.

47Für eine dauerhafte Lösung braucht es laut Silke Engler, Schuldezernentin des Landkreises, gleich mehrere Beteiligte. Schule, Schüler, Eltern, Reinigungskräfte und der Landkreis müssten gemeinsam nach einem Weg suchen.

Unbelegt. Der eine Elternteil, der Vorschläge gemacht hat, schriftlich am 14. August (E01), ist zu keiner Suche eingeladen worden. Dem Landkreis lag das Dossier mit allen Vorschlägen ab dem 27. August vor, geöffnet wurde es am 9. September (E24).

48Einen Versuch gab es bereits. Bei einem Runden Tisch sei bereits dreimal über die Probleme und mögliche Lösungen gesprochen worden.

Belegt. Den Runden Tisch nennt der Landkreis am 16. September (E39). Sein Ergebnis nach zwei Jahren war eine Toilette für alle und ein Schlüssel im Sekretariat.

49Dabei sieht Engler auch die Eltern in der Verantwortung: „Ohne die Hilfe der Eltern geht es nicht." Eltern müssten junge Menschen zu Hause sensibilisieren.

Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung.

50Gleichzeitig zeigt sich Engler verständnisvoll. „Die Schultoilette ist ein Ort, an dem junge Menschen für sich selbst sind. Dort leben sie ihre Gefühle aus", gibt sie zu bedenken. Doch gerade deshalb sei es so wichtig, die Eltern mit ins Boot zu holen, um die Kinder zu sensibilisieren.

Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung.

51Besonders problematisch sehen Schule und Landkreis in diesem Konflikt die fehlende Kommunikation.

Widerlegt. Siehe Dachzeile: vierzig Schreiben in sieben Wochen. Was fehlte, waren Antworten in der Sache. Drei Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag (E20).

52Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt.

Widerlegt. Ein Vater, allein, mit Namen. Die Schulleitung selbst: „Beschwerde von Herrn März" (E07). Die „verschiedenen Organisationen" sind die zuständigen Stellen in der gesetzlichen Reihenfolge: Schulleitung, Schulamt, Schulträger, Gesundheitsamt, Ministerium, Landtag. Jede erst, nachdem die vorige nicht geantwortet hatte.

53Ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung habe es nach Angaben der Schule nie gegeben.

Belegt. Es gab eines nicht. Der Grund steht seit dem 14. August in der Akte: „Da bereits frühere Vorfälle … trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft." (E01) Das Schreiben der Schule zu diesem früheren Vorfall steht jetzt als E00 in den Quellen. Mehr dazu unten.

54„Aufgrund des Nichtmiteinandersprechens sind Konflikte entstanden", sagt Dan Smith, stellvertretender Schulleiter.

Unbelegt. Der Konflikt ist eine zwei Jahre lang abgeschlossene Toilette (E07). Er bestand, bevor der Vater eine Zeile geschrieben hatte. Die erste Zeile war eine Mängelanzeige, die Antwort kam am selben Tag, schriftlich (E01, E02). Gesprochen wurde also, nur nicht mündlich.

55Engler bedauert ebenfalls, dass es nicht zu einem persönlichen Austausch gekommen ist. „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht", sagt sie.

Unbelegt. Siehe Überschrift. Fünf Schreiben des Landkreises, kein Gesprächsangebot, keine Anfrage (E12, E15, E19, E31, E39). Ein nie geäußerter Wunsch kann nicht ausgeschlagen worden sein.

56Gerade bei einem Problem, das mehrere Seiten betrifft, sei es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen. „Es ist ein Gemeinschaftsprojekt", betont sie.

Nicht geprüft. Eine Meinung, keine Tatsachenbehauptung.

57Mit den neuen Schäden kommen zudem neue Kosten auf den Landkreis zu. Toiletten müssen repariert, Schäden beseitigt werden.

Unbelegt. Kein Schaden ist benannt, kein Datum, keine Summe. Auf dem Foto der Schule ist nichts beschädigt, siehe unten.

58Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden.

Unbelegt. Das Kultusministerium hat dem Vater am 28. September geschrieben, dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40). Und: Ein „neuer Anlauf" nach „seit über zwei Jahren" Arbeitsgruppen (E07) und drei Runden Tischen (E39) heißt, dass die Suche nach einer dauerhaften Lösung jetzt beginnt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr.

23 Sätze und Zeilen auf Seite 2. 7 belegt, 10 unbelegt, 3 widerlegt, 3 nicht geprüft.
Belegt ist, was die Schule über den Vandalismus und ihre Bemühungen sagt. Unbelegt ist alles, was den neuen Schaden betrifft, und der Gesprächswunsch des Landkreises. Widerlegt ist die „fehlende Kommunikation" und das „Elternpaar".

Der Kommentar: „Die Rechnung zahlen die anderen"

Ein Kommentar ist eine Meinung, und die wird hier nicht geprüft. Geprüft wird, worauf er sich stützt. Zwei Sätze darin sind Tatsachenbehauptungen.

59Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden: Was einige wenige in den Schultoiletten anrichten, hat Folgen für viele andere.

Unbelegt. Im Artikel ist das die Beschreibung der Schule, im Konjunktiv. Im Kommentar steht sie als Tatsache. Quelle, Datum und ein Foto, das sie zeigt, fehlen an beiden Stellen.

60Es sind ihre Mitschüler, die auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen.

Unbelegt. Der Satz stellt die Notfalltoilette als Folge des Vandalismus dar. Sie war eine Entscheidung der Schule: eine Toilette für 600 bis 700 Schüler, zwei Jahre lang, von Schulamt und Landkreis schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt (E07, E14, E19). Dass Mitschüler ausweichen mussten, ist der Grund dieses Vorgangs. Der Kommentar macht daraus ein Argument für die Sperre.

Was jetzt folgt

Dieser Vorgang ist von Anfang an Schritt für Schritt gegangen worden. Jeder Schritt kam erst, nachdem der vorige ohne Antwort geblieben war, und jeder steht hier mit Datum.

Am 14. August die Mängelanzeige an die Schule (E01). Am 26. August die letzte Frist, mit dem Satz: „Sollte bis zum 28.08.2026 keine Stellungnahme vorliegen, sehe ich mich gezwungen, das Gesundheitsamt Region Kassel … einzuschalten" (E08). Am 1. September, nach Ablauf der dritten Frist: „Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen." (E20) Und an das Schulamt: „Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen." (E18)

Die Toiletten sind seit dem 4. September offen. Damit hätte der Vorgang enden können. Die Satire war vom Netz, die Seite hieß „Die Toiletten sind offen".

Seit dem 6. Oktober stehen in der Zeitung unwahre Tatsachenbehauptungen über den Beschwerdeführer, aufgestellt von Schulleitung und Landkreis, gedruckt ohne Nachfrage. Die eine Toilette für 600 bis 700 Schüler kommt darin nicht vor. Die Erste Kreisbeigeordnete sagt über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben."

  1. Richtigstellung.Am 6. Oktober um 17:38 Uhr von der Redaktion verlangt, online und gedruckt, Frist Freitag, 9. Oktober 2026, die unterschriebene Gegendarstellung lag bei (Wortlaut). Am 7. Oktober um 10:52 Uhr abgelehnt: Die Redaktionsleitung habe das Anliegen geprüft und sehe keinen Anlass, den Forderungen zu entsprechen. Zwei Sätze, kein Punkt, kein Grund (Wortlaut). Der Weg bei der Redaktion ist damit zu Ende.
  2. Der Kommentar.Am 6. Oktober um 16:18 Uhr unter dem Online-Artikel veröffentlicht, sechs Punkte, jeder mit Datum (Wortlaut). Weniger als eine Stunde später war er für Leser nicht mehr zu sehen. Am 7. Oktober um 13:22 Uhr zeigt die Seite ohne Anmeldung „0 Kommentare" und „Noch keine Kommentare" (P47). Angemeldet sieht der Verfasser seinen Kommentar weiterhin, bei demselben Zähler null. Kein Hinweis unter dem Artikel, keine Begründung, keine Nachricht. Ausgeblendet wurde er kommentarlos, für alle außer ihm selbst.
  3. Der Presserat.Beschwerde beim Deutschen Presserat, eingereicht am 7. Oktober 2026 um 13:08 Uhr (Wortlaut). Gerügt werden die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit), 2 (Sorgfalt), 3 (Richtigstellung), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Vierzehn Anlagen, von den drei Texten bis zum Schreiben des Kultusministeriums. Danach geht die Gegendarstellung an den Verlag (§ 10 Hessisches Pressegesetz, § 20 Medienstaatsvertrag), und die zivilrechtlichen Schritte werden geprüft.
  4. Das Foto.Die Originaldatei mit Metadaten war angefordert. Am 14. Oktober lieferte der Landkreis dasselbe Foto als Bild 5 seiner Bilddokumentation, am 22. Oktober mit Datum: 19. August 2025 (E50). Das Foto stammt nicht aus der Zeit nach dem 4. September 2026, sondern von dreizehn Monate davor, aus der Zeit der Sperren. Bildunterschrift und Vorspann sind damit nach Angabe des Landkreises selbst unwahr. Die Fotos und ihre Daten.
  5. Die Aussagen der Amtsträger.Für unwahre Tatsachenbehauptungen in amtlicher Funktion gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde und den Unterlassungsanspruch. Der Verfasser verfolgt beides nicht weiter. Die Akte geht an die Aufsichtsbehörden, siehe Fazit.
  6. Die Petition.Der Petitionsausschuss hat die Zusage der Öffnung erhalten. Er erhält diesen Artikel, den Satz der Ersten Kreisbeigeordneten und die Akte des Landkreises mit der Datierung des Fotos.
  7. Das Pfefferspray.Neu, aus der Zeitung erfahren. Wenn an der Schule ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt wurde und zwei Schüler in den Rettungswagen mussten, ist das ein Thema für sich: Waffengesetz, Erlass des Kultusministeriums, Unfallanzeige. Der Landkreis schreibt am 22. Oktober, der Vorgang sei dem Immobilienmanagement „nicht bekannt", ebenso der Schlüsseldiebstahl mit Polizeianzeige (E50). In seiner Vandalismusliste stehen beide nicht. Weiter verfolgt wird das vom Verfasser nicht.
  8. Die Auskünfte.Der Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen an den Landkreis vom 1. September (E21) ist nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz innerhalb eines Monats zu beantworten, in Ausnahmefällen innerhalb von zwei. Der Monat ist um. Am 6. Oktober um 16:35 Uhr erinnert, neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026, danach der Rechtsweg (E41). Das Gesundheitsamt ist am selben Tag um schriftliche Bestätigung seiner Feststellung gebeten worden (E42) und hat am 7. Oktober geantwortet: Besichtigung am 24. August, „keine hygienischen oder baulichen Mängel", weitere Aussagen könne es nicht treffen (E45). Am Telefon hatte es am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und nicht seine Zuständigkeit (E17). Was ein Gesundheitsamt feststellen darf: Die Antwort des Gesundheitsamts. Am 7. Oktober kündigte der Landkreis die Unterlagen an (E47), am 14. Oktober lieferte er dreizehn Anhänge (E48), nach einer Nachfrage mit elf Punkten (E49) am 22. Oktober weitere 23 Dateien (E50). Darin: kein Protokoll zur Besichtigung des Gesundheitsamts, keine Zustandsberichte, die Liste der Vorfälle erst nachträglich erstellt, der Bericht der Unfallkasse nicht weitergegeben. Das Gesundheitsamt hat die Nachfrage bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet. Alles auf der Seite Die Akte.
Was bleibt.
Es ging in diesem Vorgang nie um eine Person, sondern um Kinder, die der Schule anvertraut sind, und um eine offene Tür. Dabei bleibt es.
Wer sich dafür einsetzt, wird hier genannt: Helden des Alltags. Wer Unwahres über diesen Vorgang verbreitet, wird hier mit der Akte konfrontiert, mit Datum und Wortlaut. Das Schreiben an die Redaktion steht unten, die Antwort darauf direkt darunter.

Was am 6. Oktober abgeschickt wurde

Alles am selben Tag. Der Wortlaut ist der gesendete, ungekürzt. Die Originale liegen gesichert vor: der Kommentar als Bildschirmfoto der Seite, die Mails mit Kopfzeilen, die Gegendarstellung als unterschriebenes PDF im Anhang der Mail an die Redaktion.

P43Di, 06.10.2026 · 16:18

Kommentar unter dem Online-Artikel

Eltern, öffentlich in der Kommentarfunktion von hna.de

Als der Beschwerdeführer, der in diesem Artikel angesprochen wird, möchte ich sechs Punkte ergänzen:

1. Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und alle Schreiben an Schule, Schulamt, Landkreis, Ministerium und Landtag habe ich allein und unter meinem Namen eingereicht. Meine Frau steht voll und ganz hinter mir, ist aber keine Beschwerdeführerin und hat hiermit nichts zu tun.
Die Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August nennt den Vorgang selbst „Beschwerde von Herrn März“.

2. Die „Notfalltoilette“ war eine einzige Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler – über zwei Jahre lang.

Schulamt und Landkreis hatten das schriftlich für „nicht zu beanstanden“ erklärt; drei Fristen verstrichen ohne einen Lösungsvorschlag. Deshalb ging der Vorgang weiter.

3. Der Landkreis hat mich in keinem seiner fünf Schreiben um ein Gespräch gebeten (auch nicht davor oder danach, bis heute nicht). Der Redaktion habe ich vor Erscheinen gesagt, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde.

4. Der gesamte Schriftverkehr steht unter „kindermüssendürfen“ (punkt de) öffentlich im Wortlaut, einschließlich der Antworten von Schulleitung, Schulamt, Landkreis und Kultusministerium. Hier sind auch alle Aussagen der Behörden und natürlich von mir nachzulesen.
Die Redaktion kannte diese Dokumentation und wurde durch mich überhaupt erst darauf aufmerksam gemacht.

5. Ich habe am 2. September über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen und ein von ihm angebotenes moderiertes Gespräch mit der Schulleitung bestätigt (dazu kam es aber nicht).
Was ich nicht führe, sind Gespräche ohne schriftliche Spur.
Dieser Artikel ist der Beleg dafür, warum.

6. Das Foto trägt kein Datum. Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt. Im Übrigen ist die Aufnahme sicher schon älter, weil man hinten rechts die Absperrung (OSB-Platte) sieht, die seit geraumer Zeit nicht mehr vorhanden ist.

P42Di, 06.10.2026 · 17:38

Schreiben an die Autorin und die Lokalredaktion:
Richtigstellung bis Freitag, 9. Oktober

Eltern an HNA · Autorin und Lokalredaktion Hofgeismar · Betreff: „Ihre Artikel vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule" · Anhang: die unterschriebene Gegendarstellung

Sehr geehrte Frau Breuning,

Sie haben vor Erscheinen Ihrer Artikel mit mir gesprochen, bei mir zu Hause. Auf den Vorgang aufmerksam geworden sind Sie über die Dokumentation „Kinder müssen dürfen", in der jedes Schreiben dieses Vorgangs im Wortlaut steht. Ich hatte Sie gebeten, diese Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen. Zum Abschied sagten Sie, Sie fänden gut, was wir tun, und wir sollten weiter so engagiert bleiben.

Am 6. Oktober sind daraus drei Texte geworden

Der Artikel „Schultoiletten sind Streitthema" (Lokales, Seite 1, online unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet"), der Artikel „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Kreisteil Hofgeismar, Seite 2) und Ihr Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen". Zu keiner der Aussagen, die mich betreffen, bin ich vor der Veröffentlichung gehört worden.
Die Dokumentation, aus der Sie den Vorgang kennen, nennt keiner der drei Texte.

Vorweg, weil es mir am wichtigsten ist. Es gibt in diesem Vorgang keine "Familie März" und kein "Ehepaar März".
Es gibt mich, meine Frau hat da öffentlich nichts mit zu tun.
Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und jedes folgende Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt, Landkreis Kassel, Gesundheitsamt, Unfallkasse, Kultusministerium und Petitionsausschuss habe ich allein verfasst, allein unterschrieben und allein verantwortet.
Meine Frau und mein Sohn habe ich bewusst aus der gesamten Auseinandersetzung herausgehalten.
Ihre Texte machen daraus sechsmal ein „Elternpaar", „Ehepaar" oder „Paar". Das ist falsch, und es zieht zwei Menschen in eine öffentliche Auseinandersetzung, die nie Teil davon waren.

Im Einzelnen

1. „Beschwerden eines Elternpaares", „Ehepaar", „das Paar" (Seite 1 und online fünfmal, Seite 2 einmal)

Die dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 an das Schulamt spricht selbst von der „Beschwerde von Herrn März". Dass die Schule ihre Briefe an „Frau und Herrn März" adressiert, ändert nichts daran, wer sie geschrieben hat. Diese Tatsachenbehauptung ist unwahr und anhand der Akten widerlegt.

2. „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht" (online), „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Seite 2), „fehlende Kommunikation als Teil des Problems" (Dachzeile Seite 2)

Zur Schulleitung

Das einzige Gesprächsangebot in diesem Vorgang kam am 14. August 2026 von der Schulleitung, im selben Schreiben, das ein „pauschales Verbot" bestritt, eine „dauerhafte Lösung" verneinte und Fristen nur von Dienstvorgesetzten entgegennehmen wollte.
Ich habe es nicht angenommen. Warum, steht seit dem 14. August schriftlich in meiner Mängelanzeige:

Nach einem Vorfall im vergangenen Schuljahr, dessen schriftliche Aufarbeitung durch die Schule ich Ihnen gezeigt habe, war „das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft".

Ich habe Ihnen im Gespräch außerdem gesagt, warum ich ein Gespräch mit der Schulleitung nicht für zielführend halte.
Weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt, nicht bei einer Schulleiterin, die es allein nicht lösen kann.
Das ist nicht „nie gesucht". Der Grund steht schriftlich in der Akte, vom ersten Tag an, und am selben Tag habe ich der Schulleitung mitgeteilt, dass ich den Vorgang an Schulamt und Schulträger weiterleite, weil sie nach eigener Aussage keine Lösung hatte.

Zum Landkreis

Frau Engler lässt sich mit dem Satz zitieren, man hätte sich „ein persönliches Gespräch gewünscht".
Der Landkreis Kassel hat mir fünf Schreiben geschickt. '
In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Gesprächsanfrage.
Das letzte vom 16. September 2026 endet mit dem Satz „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."
Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann ich nicht ausgeschlagen haben.

Und ich habe Ihnen in unserem Gespräch ausdrücklich gesagt, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßen würde, weil ich wissen will, wie man dort auf den Gedanken kommt, eine Toilette für 700 Schüler sei eine Lösung.
Sie wussten das!
Sie haben trotzdem eine Seite unter die Überschrift gestellt, der Landkreis hätte sich ein Gespräch gewünscht, und darüber die Zeile, fehlende Kommunikation sei Teil des Problems.

Das ist keine unwahre Tatsachenbehauptung aus Unkenntnis mehr. Sie wussten es besser.
Für eine Behauptung wider besseres Wissen gibt es ein Wort, und ich verwende es hier bewusst:
Das ist eine Lüge.

Zur Kommunikation insgesamt

Zwischen dem 14. August und dem 6. Oktober sind in diesem Vorgang vierzig Schreiben gewechselt worden, zehn davon zwischen mir und dem Landkreis. Am 2. September 2026 habe ich im Rathaus Immenhausen über eine Stunde mit dem Bürgermeister gesprochen und ihm gegenüber erklärt, dass ich ein von ihm moderiertes Gespräch mit der Schulleitung führen würde.
Ich habe mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses gesprochen, mit der Fraktionsvorsitzenden der FDP, mit der Fraktion der Grünen und mit dem Gesundheitsamt. Nichts davon steht in Ihren Texten!

3. Der Widerspruch, den Ihr Text selbst enthält

Auf Seite 2 heißt es, die Schule arbeite seit Jahren an dem Problem, ein Runder Tisch habe dreimal beraten.
Der letzte Absatz derselben Seite lautet:

„Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden."

Dasselbe Kultusministerium hat mir Anfang Oktober schriftlich mitgeteilt, meinem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung. Man kann das drehen, wie man will, die Suche nach einer dauerhaften Lösung beginnt nach meiner Beschwerde, nicht vor ihr.
Zwei Jahre lang war die dauerhafte Lösung eine Toilette und ein Schlüssel im Sekretariat.
Das wäre die Nachricht gewesen. Sie steht in keinem der drei Texte.

4. Was in den Texten fehlt

Dass es sich bei der „Notfalltoilette" um eine einzige Toilette für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler handelte, zwei Jahre lang.
Dass Schulamt und Landkreis diese Regelung schriftlich für „nicht zu beanstanden" erklärt hatten.
Dass drei gesetzte Fristen ohne einen einzigen Lösungsvorschlag verstrichen sind und ich jeden weiteren Schritt erst danach gegangen bin, jedes Mal mit der schriftlichen Bemerkung, dass ich mir das anders gewünscht hätte.
Dass ich am 14. August konkrete Vorschläge gemacht habe, auch zum Vandalismus.
Dass die Lösung mit Chipkarte, die Ihr Kasten beschreibt, im selben Landkreis seit Mai 2026 läuft, zehn Kilometer entfernt.

Neu ist dagegen der Satz der Schulleiterin, es habe „einen Fall mit Pfefferspray" gegeben, zwei Schüler seien mit dem Rettungswagen abgeholt worden. Dieser Vorfall kommt in keinem Schreiben der Schule vor, auch nicht in ihrer dienstlichen Stellungnahme, die alle Vorfälle aufzählt.
Er ist undatiert, und der Text sagt nicht, was er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun hat.
Ein Rettungswageneinsatz an einer Schule ist ein meldepflichtiger Schulunfall, und Reizstoffsprühgeräte sind an hessischen Schulen durch Erlass des Kultusministeriums verboten, nach dem Waffengesetz sind sie Waffen.

Für mich ist das neu, und ich werde dem nachgehen. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wann das war und ob Sie das geprüft haben.

5. Das Foto

Das Foto zeigt die Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule, das haben wir inzwischen prüfen lassen.
Es zeigt aber nicht den aktuellen Zustand dieser Toilette!
Die Holzplatte am rechten Bildrand gehört zu einer Absperrung, hinter der dieser Bereich verschlossen ist.
Das Foto trägt kein Datum, die von Ihrem Server ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten, und die Bildunterschrift behauptet im Indikativ, Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig", als Beleg dafür, dass sie „kaum offen, schon wieder verwüstet" sei.

Ich bestehe deshalb auf der Originaldatei dieses Fotos mit vollständigen Metadaten, von der Schule über Sie oder direkt von der Redaktion.
Sollte das Foto nicht aus der Zeit nach dem 4. September 2026 stammen, sind Bildunterschrift und Vorspann unwahr, und das wird Gegenstand der Gegendarstellung und der Beschwerde beim Presserat.
Unabhängig vom Datum zeigt das Foto, was es zeigt: einen trockenen Boden, keine Fäkalien, keinen Urin, kein Wasser, keine beschädigte Einrichtung, dafür Reinigungsgerät aus einem anderen Raum und gefaltete Papiertücher in sechs Urinalen...
Was der Text beschreibt, ist auf dem einzigen Beleg nicht zu sehen.

6. Der Kommentar

Ihr Kommentar ist eine Meinung, und die steht Ihnen zu.
Er ruht aber auf zwei Tatsachenbehauptungen aus Ihrem Artikel: dass Mitschüler „auf eine Notfalltoilette ausweichen müssen", als wäre das die Folge des Vandalismus, und dass es „Fäkalien an den Wänden, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden" gebe, im Kommentar ohne Konjunktiv.

Die Notfalltoilette war eine Entscheidung der Schule, zwei Jahre lang, für alle.
Die Zustände sind die Beschreibung der Schule, ohne Datum, ohne zweite Quelle, ohne Foto, das sie zeigt.

Ich bitte Sie bis Freitag, den 9. Oktober 2026, um Folgendes

  • Richtigstellung der Punkte 1 und 2 in der Online-Fassung, am Artikel selbst, erkennbar als Richtigstellung und nicht als stille Änderung.
  • Eine Richtigstellung mit demselben Inhalt in der gedruckten Ausgabe, im Lokalteil und im Kreisteil Hofgeismar.
  • Die Nennung der Dokumentation „Kinder müssen dürfen" (https://kindermüssendürfen.de) als Quelle, in der der gesamte Schriftverkehr im Wortlaut nachzulesen ist.
  • Die Originaldatei des Fotos mit Metadaten und Ihre Antwort, wann und von wem es aufgenommen wurde.
  • Ihre Antwort, wann und in welcher Form der Landkreis Kassel mich um ein Gespräch gebeten haben will.

Sollte bis dahin keine Richtigstellung erfolgen, geht die beigefügte Gegendarstellung unterschrieben an den Verlag.
Eine Beschwerde beim Deutschen Presserat und zivilrechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Eine persönliche Anmerkung zum Schluss

Sie sagten mir, wir sollten engagiert bleiben.
Das können Sie als sicher ansehen, jetzt erst recht.
Alles, was bisher geschehen ist, war ein Schritt nach dem anderen, jeder erst, nachdem der vorige ohne Antwort geblieben war, und jeder mit dem schriftlichen Hinweis, dass ich mir diesen Weg gern erspart hätte.
Die Toiletten sind offen. Damit hätte dieser Vorgang enden können.

Stattdessen stehen seit dem 6. Oktober unwahre Behauptungen über mich in der Zeitung, von Schule und Landkreis aufgestellt und von Ihnen ungeprüft gedruckt.

Deshalb gilt ab jetzt

Jede unwahre Tatsachenbehauptung in diesem Vorgang, jede Verdrehung und jede Aussage wider besseres Wissen wird mit den Mitteln beantwortet, die das Recht dafür vorsieht, gegenüber Redaktionen wie gegenüber Amtsträgern.

Wer sich für die Kinder dieser Schule einsetzt, wird auf der Website genannt und bekommt den Dank, den er verdient.
Wer Unwahres über diesen Vorgang verbreitet, wird mit der Akte konfrontiert, öffentlich, mit Datum und Wortlaut.

Dieses Schreiben, Ihre Artikel und Ihre Antwort werden dort dokumentiert, wie alles andere auch.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März

P42Anlage

Gegendarstellung nach § 10 Hessisches Pressegesetz

Eltern, unterschrieben, als PDF im Anhang des Schreibens

Gegendarstellung

In der HNA vom 6. Oktober 2026 heißt es im Artikel „Schultoiletten sind Streitthema“ (Lokales, Seite 1, online unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem“), der Öffnung der Toiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule seien „Beschwerden eines Elternpaares“ vorausgegangen. Weiter heißt es: „Das Gespräch hat das Ehepaar bis heute nicht in Anspruch genommen“, und: „Stattdessen habe das Paar weitere Stellen eingeschaltet.“ Die Online-Fassung trägt die Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht“. Im Artikel „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht“ (Kreisteil Hofgeismar, Seite 2) heißt es: „Ein Elternpaar hatte sich mit seiner Kritik an verschiedene Organisationen gewandt.“

Hierzu stelle ich fest:

Die Mängelanzeige vom 14. August 2026 und alle folgenden Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt Kassel, Landkreis Kassel, Hessisches Kultusministerium und Petitionsausschuss des Hessischen Landtags habe ich allein und in eigenem Namen eingereicht. Ein Elternpaar oder Ehepaar ist in diesem Vorgang zu keinem Zeitpunkt als Beschwerdeführer aufgetreten. Die Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 bezeichnet den Vorgang selbst als „Beschwerde von Herrn März“.

Das Gesprächsangebot der Schulleitung vom 14. August 2026 habe ich nicht angenommen. Am selben Tag habe ich der Schulleitung schriftlich mitgeteilt, dass ich den Vorgang an das Staatliche Schulamt und den Schulträger weiterleite.

Der Landkreis Kassel hat mich in keinem seiner Schreiben um ein Gespräch gebeten und mir zu keinem Zeitpunkt ein solches angeboten. Gegenüber der HNA-Redakteurin vor Ort habe ich auf ihre Nachfrage zu einem Gespräch mit dem Landkreis ausdrücklich erklärt, dass ich einen direkten Austausch mit dem Landkreis interessant fände und dem keineswegs abgeneigt wäre.

Am 2. September 2026 habe ich ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Immenhausen geführt. In diesem Gespräch schlug der Bürgermeister vor, ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren. Ich habe mich dazu bereit erklärt, an einem solchen von ihm moderierten Gespräch teilzunehmen, wenngleich ich Zweifel an dessen Zielführung geäußert habe.

Immenhausen, den 6. Oktober 2026
Simon Daniel März

Dazu am selben Nachmittag, auf dem Amtsweg: um 16:35 Uhr die Erinnerung an den Landkreis zum Antrag auf Informationszugang, neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026 (E41), und um 16:38 Uhr die Bitte an das Gesundheitsamt um schriftliche Bestätigung seiner Feststellung (E42). Eine weitere Mail ging an eine Organisation für Kinderschutz; sie steht hier, sobald eine Antwort vorliegt.

Was am 7. Oktober zurückkam

Der Kommentar vom 6. Oktober, 16:18 Uhr, war weniger als eine Stunde nach der Veröffentlichung für Leser nicht mehr unter dem Artikel zu sehen. Kein Hinweis an der Stelle, keine Begründung, keine Nachricht an den Verfasser. Sechs Punkte, jeder mit Datum, keiner beleidigend, der Wortlaut steht oben (P43).

Am 7. Oktober um 13:22 Uhr, ohne Anmeldung aufgerufen, zeigt die Seite unter dem Artikel „Kommentare 0" und den Satz „Noch keine Kommentare. Schreiben Sie doch einen!" (P47). Meldet sich der Verfasser mit seinem Konto an, sieht er seinen Kommentar weiterhin, der Zähler bleibt bei null. Gelöscht ist er also nicht. Er ist für alle anderen unsichtbar gemacht, ohne dass der Verfasser davon erfährt.

Ausschnitt der Artikelseite auf hna.de ohne Anmeldung: Überschrift Kommentare, Hinweis zum Anmelden, Zähler Kommentare 0 und der Satz Noch keine Kommentare, Schreiben Sie doch einen.
Der Kommentarbereich unter dem Artikel am 7. Oktober 2026, 13:22 Uhr, ohne Anmeldung. Ausschnitt aus dem Bildschirmfoto der ganzen Seite (P47). Bildzitat zum Zweck der Prüfung (§ 51 UrhG).

Am nächsten Vormittag kam die Antwort auf das Schreiben mit der Gegendarstellung. Nicht von der Autorin, sondern von der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar. Der Wortlaut ist vollständig.

P45Mi, 07.10.2026 · 10:52

Antwort der Redaktionsleitung:
Zwei Sätze

HNA, Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar, an Eltern · Betreff: „AW: Ihre Artikel vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule"

Sehr geehrter Herr März,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Oktober.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen.

Gruß
Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar

Bewertung der Verfasser.
Das Schreiben vom 6. Oktober hat sechs Punkte, jeder mit Fundstelle in der Akte. Es weist nach, dass es in diesem Vorgang kein beschwerdeführendes Ehepaar gibt, dass der Landkreis in fünf Schreiben kein Gespräch angefragt hat und dass die Autorin vor Erscheinen wusste, dass der Verfasser ein Gespräch mit dem Landkreis begrüßt. Die Antwort darauf hat zwei Sätze. Sie nennt keinen der sechs Punkte, keinen Grund und keinen Beleg. Was in der Nacht dazwischen geprüft wurde, sagt sie nicht.

Eine Redaktion darf eine Forderung ablehnen. Dann sagt sie, was an ihr falsch ist. Hier steht eine Akte, auf die die Redaktion vor Erscheinen hingewiesen wurde, gegen eine Zeitung, die sie nicht nennt und jetzt erklärt, sie sehe keinen Anlass.

Wer wissen will, warum das Vertrauen in die Presse in diesem Land sinkt, findet hier den Vorgang im Kleinen, mit Datum und Uhrzeit: Eine Zeitung druckt, was zwei Stellen ihr sagen. Sie prüft es nicht an den Schreiben, die öffentlich im Wortlaut stehen. Sie macht aus einem Vater ein Ehepaar und zieht damit einen Menschen in die Öffentlichkeit, der nie Teil des Vorgangs war. Sie blendet den Kommentar des Betroffenen aus, für alle außer ihm selbst. Und sie lehnt die Richtigstellung ab, ohne zu sagen, warum. Das ist keine Meinung über die Presse. Das ist, was in diesem Vorgang geschehen ist, und es steht hier, damit es jeder nachlesen kann.

Deshalb ging am selben Tag um 13:08 Uhr die Beschwerde an den Deutschen Presserat (Wortlaut). Danach folgt die Gegendarstellung an den Verlag, danach die Prüfung der zivilrechtlichen Schritte. Jeder Schritt wird hier mit Datum dokumentiert, die Antworten auch, das Ausbleiben auch.

Was am 7. Oktober an den Presserat ging

Gut zwei Stunden nach der Antwort der Redaktionsleitung ging die Beschwerde an den Deutschen Presserat, per E-Mail an die Geschäftsstelle in Berlin. Vierzehn Anlagen in fünfzehn Dateien: die drei Texte vom 6. Oktober, der Kommentar, das Schreiben an die Redaktion mit der Gegendarstellung, die Antwort vom 7. Oktober, die Stellungnahme der Schulleitung, die fünf Schreiben des Landkreises und das Schreiben des Kultusministeriums. Der Wortlaut ist der gesendete, ungekürzt. Die Anschrift des Beschwerdeführers ist hier weggelassen.

P46Mi, 07.10.2026 · 13:08

Beschwerde beim Deutschen Presserat:
Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex

Eltern an Deutscher Presserat · Geschäftsstelle Berlin · Betreff: „Beschwerde gegen die HNA: Veröffentlichungen vom 6. Oktober 2026 zur Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen" · 14 Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen die HNA Hessische/Niedersächsische Allgemeine (Verlag Dierichs GmbH & Co KG, Kassel) wegen dreier Veröffentlichungen vom 6. Oktober 2026 ein, gedruckt und online.
Ich bin selbst betroffen. Gerügt werden die Ziffern 1, 2 (mit Richtlinie 2.2), 3, 8 und 9 des Pressekodex.

Beschwerdeführer
Simon-Daniel März, Immenhausen (Anschrift hier weggelassen), E-Mail [email protected]

Veröffentlichungen
1. „Schultoiletten sind Streitthema", HNA, Lokales, Seite 1, 6. Oktober 2026. Online am selben Tag, 06:00 Uhr, unter der Überschrift „Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem", https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/immenhausen-ort84274/schuelertoiletten-kaum-offen-schon-wieder-verwuestet-gesamtschule-immenhausen-vor-altem-problem-94526037.html
2. „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht", HNA, Kreisteil Hofgeismar, Seite 2, 6. Oktober 2026
3. Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen", HNA, Kreisteil Hofgeismar, Seite 2, 6. Oktober 2026

Vorherige Kontaktaufnahme mit der Redaktion
Schreiben an Autorin und Lokalredaktion am 6. Oktober 2026, 17:38 Uhr, mit unterschriebener Gegendarstellung und Bitte um Richtigstellung bis 9. Oktober 2026 (Anlage 4 und 5). Antwort der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar am 7. Oktober 2026, 10:52 Uhr: „Wir haben Ihr Anliegen geprüft, sehen aber keinen Anlass, Ihren Forderungen zu entsprechen." (Anlage 7)

Sachverhalt
Am 14. August 2026 habe ich bei der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen eine Mängelanzeige eingereicht, weil die Schülertoiletten während der Unterrichtszeit seit über zwei Jahren abgeschlossen waren und für 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler eine einzelne „Nottoilette" mit Schlüssel aus dem Sekretariat zur Verfügung stand.

Alle Schreiben an Schulleitung, Staatliches Schulamt, Landkreis Kassel, Gesundheitsamt, Kultusministerium und Petitionsausschuss des Hessischen Landtags habe ich allein verfasst und abgeschickt, von meiner eigenen E-Mail-Adresse.
Beschwerdeführerin oder Absenderin war meine Frau zu keinem Zeitpunkt.

Die dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026 bezeichnet den Vorgang selbst als „Beschwerde von Herrn März" (Anlage 8).
Der gesamte Schriftverkehr steht seit dem 1. September 2026 unter https://kindermüssendürfen.de im Wortlaut.
Seit dem 4. September 2026 sind die Toiletten offen.
Das Kultusministerium hat mir am 28. September 2026 schriftlich bestätigt, dass sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung stehen (Anlage 14).

Die Autorin hat mich vor Erscheinen zu Hause besucht. Sie kannte die Dokumentation und wurde von mir darauf hingewiesen.
Ich habe sie gebeten, die Schreiben vor einer Veröffentlichung zu lesen und bei offenen Fragen nachzufragen.
Auf ihre Frage zu einem Gespräch mit dem Landkreis habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich ein solches Gespräch begrüßen würde.

Am 6. Oktober 2026 erschienen die drei genannten Texte.
Zu keiner der mich betreffenden Aussagen bin ich vorher gehört worden.
Die Dokumentation wird in keinem der drei Texte genannt.

Beanstandungen

1. Unwahre Tatsachenbehauptung „Elternpaar", „Ehepaar", „das Paar" (Ziffern 1, 2, 8)

Die Texte sprechen sechsmal von einem „Elternpaar", „Ehepaar" oder „Paar", das sich beschwert habe. Das ist unwahr. Beschwerdeführer bin ich allein. Meine Frau ist zu keinem Zeitpunkt als Beschwerdeführerin aufgetreten. Die Texte ziehen sie in eine öffentliche Auseinandersetzung, an der sie nicht beteiligt war. Eine Nachfrage bei mir hätte das in einem Satz geklärt.

2. Unwahre Tatsachenbehauptung „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht", „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" (Ziffern 1, 2, 9)

Die Online-Fassung trägt die Zwischenüberschrift „Ehepaar hat nie das persönliche Gespräch gesucht".
Der Text auf Seite 2 steht unter der Überschrift „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" mit der Dachzeile, fehlende Kommunikation sei Teil des Problems.
Als Beleg dient ein Zitat der Ersten Kreisbeigeordneten des Landkreises Kassel.

Der Landkreis Kassel hat mir in diesem Vorgang fünf Schreiben geschickt (Anlagen 9 bis 13).
In keinem steht ein Gesprächsangebot oder eine Gesprächsanfrage.
Ein Gespräch, das nie angefragt wurde, kann ich nicht ausgeschlagen haben.

Die Autorin wusste aus dem Gespräch mit mir, dass ich ein Gespräch mit dem Landkreis begrüße.

Am 2. September 2026 habe ich über eine Stunde mit dem Bürgermeister der Stadt Immenhausen gesprochen und einem von ihm moderierten Gespräch mit der Schulleitung zugestimmt.
Das Gesprächsangebot der Schulleitung vom 14. August 2026 habe ich nicht angenommen und das am selben Tag schriftlich begründet.
Alle diese Schreiben standen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich im Wortlaut zur Verfügung.

Die Überschrift stellt eine Tatsachenbehauptung auf, die anhand der Akte widerlegt ist und die der Autorin aus eigener Kenntnis als unzutreffend bekannt war.
Sie stellt mich als jemanden dar, der Gespräche verweigert und stattdessen Behörden einschaltet.
Das verletzt mich in meiner Ehre.

3. Das Foto (Ziffer 2, Richtlinie 2.2)

Der Online-Artikel trägt die Überschrift „kaum offen, schon wieder verwüstet" und belegt das mit einem Foto, Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule", Bildunterschrift

„Kein Einzelfall: Schüler verwüsten regelmäßig die Toilette an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen."

Das Foto trägt kein Datum.
Die vom Server ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten.
Das Foto zeigt nach meiner Prüfung die Jungentoilette der Schule mit einer Holzabsperrung, die es in dieser Form seit längerem nicht mehr gibt, also einen älteren Zustand.
Es zeigt keine der im Text beschriebenen Zustände (Fäkalien, Urin in Seifenspendern, Toilettenwasser auf dem Boden), sondern einen trockenen Boden und Papiertücher in Urinalen.

Ein undatiertes, von einer Partei des Streits geliefertes Foto wird als dokumentarischer Beleg dafür präsentiert, dass die Toiletten „schon wieder verwüstet" seien.
Es ist für Leser als aktuelle Aufnahme zu verstehen und nicht als Symbolfoto gekennzeichnet.

Die Originaldatei mit Metadaten habe ich am 6. Oktober 2026 angefordert, ohne Antwort.

4. Verweigerte Richtigstellung (Ziffer 3)

Am 6. Oktober 2026 um 17:38 Uhr habe ich der Autorin und der Lokalredaktion die Beanstandungen 1 und 2 mit Fundstellen schriftlich mitgeteilt und eine Richtigstellung bis zum 9. Oktober 2026 erbeten, online am Artikel und in der gedruckten Ausgabe (Anlage 4). Beigefügt war eine unterschriebene Gegendarstellung (Anlage 5). Die Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar antwortete am 7. Oktober 2026 um 10:52 Uhr mit zwei Sätzen: Man habe das Anliegen geprüft und sehe keinen Anlass, den Forderungen zu entsprechen (Anlage 7). Auf keinen der Punkte wird eingegangen, kein Grund wird genannt. Die Behauptungen stehen unverändert online.

5. Gelöschter Kommentar (zur Einordnung)

Am 6. Oktober 2026 um 16:18 Uhr habe ich unter dem Online-Artikel einen sachlichen Kommentar mit sechs Punkten veröffentlicht, mit Datumsangaben, ohne Beleidigung (Anlage 6). Er war nach meiner Beobachtung weniger als eine Stunde später nicht mehr sichtbar, ohne Hinweis und ohne Nachricht an mich.
Die Redaktion hat damit auch den Weg geschlossen, auf dem die Leser des Artikels die Gegenposition am Ort der Veröffentlichung hätten lesen können.
Ich führe das nicht als eigenen Kodexverstoß an, sondern als Teil des Umgangs der Redaktion mit der Richtigstellung.

Was ich beantrage

Die Prüfung der Beanstandungen 1 bis 4 und, soweit der Presserat Verstöße feststellt, eine Maßnahme nach der Beschwerdeordnung.
Ich bitte außerdem um die Feststellung, dass eine Redaktion, die auf eine mit Fundstellen belegte Beanstandung ohne Begründung antwortet, ihrer Pflicht aus Ziffer 3 nicht nachkommt.

Mir ist bekannt, dass der Presserat für die Gegendarstellung und für Schadensersatz nicht zuständig ist.
Diese Wege verfolge ich gesondert.

Anlagen

1. Online-Artikel vom 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, als vollständiges Bildschirmfoto (P40)
2. Druckausgabe vom 6. Oktober 2026, Lokales Seite 1, als Foto (P41)
3. Druckausgabe vom 6. Oktober 2026, Kreisteil Hofgeismar Seite 2 mit Kommentar, als Foto (P41)
4. Schreiben an Autorin und Lokalredaktion vom 6. Oktober 2026, 17:38 Uhr (P42)
5. Gegendarstellung, unterschrieben, Anlage zu diesem Schreiben (P42)
6. Bildschirmfoto des veröffentlichten Kommentars vom 6. Oktober 2026, 16:18 Uhr (P43)
7. Antwort der Redaktionsleitung vom 7. Oktober 2026, 10:52 Uhr (P45)
8. Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung vom 20. August 2026, „Beschwerde von Herrn März" (E07)
9. bis 13. Die fünf Schreiben des Landkreises Kassel vom 26. August, 26. August, 27. August, 2. September und 16. September 2026 (E12, E15, E19, E31, E39)
14. Schreiben des Kultusministeriums vom 28. September 2026 (E40)

Die vollständige Dokumentation des Vorgangs mit jedem Schreiben im Wortlaut: https://kindermüssendürfen.de
Die Prüfung des Artikels Satz für Satz an den Schreiben: https://kindermüssendürfen.de/hna.html

Ich bin mit der Weitergabe dieser Beschwerde an die Redaktion zur Stellungnahme einverstanden und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März

Was der Presserat kann.
Der Deutsche Presserat ist die Selbstkontrolle der Presse. Er prüft Beschwerden am Pressekodex und kann einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Eine öffentliche Rüge hat die Zeitung nach Ziffer 16 des Kodex abzudrucken. Eine Gegendarstellung oder Schadensersatz kann er nicht anordnen, das bleibt der Weg über den Verlag und die Gerichte. Die Beschwerde geht der Redaktion zur Stellungnahme zu. Was zurückkommt, wird hier mit Datum nachgetragen, das Ausbleiben auch.

Das Foto

Der Artikel trägt ein Foto mit dem Bildnachweis „© Freiherr-vom-Stein-Schule".
Es ist das einzige Material im Artikel, das die neue „Verwüstung" belegen soll. Deshalb wird es hier genau angesehen.

Urinalraum mit sechs Urinalen an blau-gelb-grau gefliesten Wänden. Auf dem trockenen Boden liegen gefaltete Papierhandtücher, Toilettenpapier, zwei offene Handtuchspender, ein umgekippter Drahtkorb mit blauem Beutel, drei Toilettenbürsten, ein Einmalhandschuh, eine Dose und eine Glasflasche. In jedem Urinal liegen gefaltete Handtücher. Rechts ersetzt eine unverkleidete Holzplatte eine Wand.
Das Foto aus dem Artikel, Fassung 4:3, wie vom Server der HNA ausgeliefert. © Freiherr-vom-Stein-Schule, veröffentlicht in der HNA am 06.10.2026. Bildzitat zum Zweck der Prüfung (§ 51 UrhG).

Was zu sehen ist

  1. Der Boden ist trocken.Keine Pfütze, keine Spiegelung, keine nassen oder durchscheinenden Papiere. Neben der Glasflasche ein kleiner dunkler Fleck, das Papier daneben ist weiß und trocken.
  2. Kein Sachschaden ist zu erkennen.Sechs Urinale, unversehrt. Fliesen, unversehrt. Keine Schmierereien an den Wänden, keine Fäkalien, keine Toilettenschüssel im Bild, also auch keine verstopfte.
  3. Zwei Handtuchspender liegen offen auf dem Boden.Die Rückwände mit den Aufhängelöchern sind, soweit erkennbar, unbeschädigt. Die Spender wurden ausgehängt, nicht abgerissen.
  4. Das Papier ist der Inhalt der Spender.Überwiegend gefaltete Einzelhandtücher, dazu Bahnen Toilettenpapier. Drei Toilettenpapierrollen liegen im Bild, keine davon ist abgerollt.
  5. Drei Toilettenbürsten, ein Bürstenhalter, ein Einmalhandschuh.Bürsten gehören zu Toilettenkabinen, nicht zu Urinalen. Sie wurden in diesen Raum gebracht. Alle drei sind sauber.
  6. In jedem der sechs Urinale liegen gefaltete Handtücher.Gelegt, nicht hineingestopft.
  7. Rechts ersetzt eine unverkleidete, zerkratzte Holzplatte eine Wand oder Tür.Das ist kein frischer Schaden. Die Platte ist vergilbt und verkratzt, sie steht dort länger. Sie gehört zu einer Absperrung: Der Bereich dahinter ist verschlossen. So sieht die Jungentoilette heute nicht aus.
  8. Das Foto trägt in der Zeitung kein Datum. Der Landkreis hat es inzwischen datiert: 19. August 2025.Die ausgelieferten Dateien enthalten keine Aufnahmedaten, weder Artikel noch Bildunterschrift nennen, wann es entstanden ist. Am 14. Oktober 2026 hat der Landkreis dasselbe Foto als Bild 5 seiner Bilddokumentation übersandt, am 22. Oktober mit Datum: 19. August 2025. Dreizehn Monate vor der Öffnung der Toiletten, aus der Zeit der Sperren (Akte, E50).
Ausschnitt: zwei offene Handtuchspender mit intakten Rückwänden, daneben der Drahtkorb mit blauem Beutel und trockenes Papier.
Die Spender: ausgehängt, offen, unbeschädigt.
Ausschnitt: Glasflasche mit kleinem dunklem Fleck auf trockenem Fliesenboden, daneben trockene Handtücher und eine Toilettenbürste.
Der Boden: trocken, bis auf den Fleck an der Flasche.
Ausschnitt: saubere Toilettenbürste, Bürstenhalter, volle Toilettenpapierrolle und Einmalhandschuh auf dem Boden.
Reinigungsgerät aus einem anderen Raum.
Ausschnitt: unverkleidete, zerkratzte Holzplatte als Wand neben den Mosaikfliesen.
Die Holzplatte: ein älterer Zustand.
Bewertung der Verfasser.
Das Foto zeigt Unordnung, keine Zerstörung.
Es zeigt nichts von dem, was der Text beschreibt: kein Wasser, keine Fäkalien, keine verstopfte Toilette. Es zeigt ausgeleerte Spender, in Urinale gelegte Handtücher und Reinigungsgerät, das aus einem anderen Raum stammt. So sieht ein Raum aus, in dem jemand den Inhalt der Spender und eines Putzwagens verteilt hat.

Das Foto zeigt die Jungentoilette der Freiherr-vom-Stein-Schule. Das ist geprüft, von einem Schüler, der sie kennt. Es zeigt sie aber in einem Zustand, den es heute nicht gibt: mit der Holzplatte rechts, hinter der ein Bereich abgesperrt ist. Wann das Foto entstand, sagt es nicht. Dass es nach dem 4. September entstand, ist aus dem Bild nicht belegbar, und der Zustand der Toilette spricht dagegen. Ob es gestellt ist, lässt sich aus dem Bild nicht beweisen, und das wird hier nicht behauptet.
Die Originaldatei mit Metadaten ist bei Redaktion und Schule angefordert. Die Antwort wird hier dokumentiert, das Ausbleiben auch.

Festzuhalten ist, was die Zeitung daraus macht: Ein undatiertes Foto, geliefert von der Schule, steht im Indikativ als Beleg dafür, dass Schüler „regelmäßig" verwüsten, „kaum" nachdem die Türen offen sind.
Und festzuhalten ist, was die Schule über eine Sperre schreibt, mit der sie zwei Jahre lang Vandalismus verhindern wollte: Er wurde „nicht vollumfänglich unterbunden" (E07). Toilettenpapier auf dem Boden gab es also auch bei verschlossener Tür.

Die Fragen zum Foto, die eine Redaktion vor dem Abdruck stellt, stehen unten. Sie sind der Redaktion und der Schule gestellt. Die Antworten werden hier dokumentiert.

Das Gespräch, das nicht stattfand, und die, die stattfanden

Die Überschrift des Artikels lautet, der Beschwerdeführer habe „nie das persönliche Gespräch gesucht".
Hier ist die Liste.

  1. 14. August 2026, Schulleitung.Angebot eines Gesprächstermins, im selben Schreiben: kein pauschales Verbot, keine dauerhafte Lösung, Fristen nur von Dienstvorgesetzten (E02). Nicht angenommen. Das einzige Angebot im gesamten Vorgang.
  2. 26. August 2026, Gesundheitsamt.Telefonat, Auskunft zur Zuständigkeit (E17).
  3. 1. und 2. September 2026, FDP-Fraktion im Landtag.Austausch mit der Fraktionsvorsitzenden, Entwurf einer Kleinen Anfrage (Helden des Alltags).
  4. 2. September 2026, Bürgermeister.Über eine Stunde im Rathaus. Dort der Vorschlag des Bürgermeisters, ein Gespräch mit der Schulleitung zu moderieren, und die Zusage des Vaters (Startseite).
  5. 3. und 4. September 2026, Petitionsausschuss.Zwei Telefonate mit dem Vorsitzenden (E34, E35).
  6. 25. September 2026, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag.Antwort auf das Anschreiben vom 1. September: Die FDP-Fraktion habe bereits eine Kleine Anfrage gestellt (Drucksache 21/5187), man werde sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen" (F14, Original archiviert).
  7. Vor dem 6. Oktober 2026, HNA.Gespräch mit der Autorin, bei der Familie zu Hause. Dort gesagt: Ein Gespräch mit dem Landkreis wäre willkommen, weil der Vater wissen will, wie dort eine Toilette für 700 Schüler zur Lösung werden konnte. Ein Gespräch mit der Schulleitung sei nicht zielführend, weil das Problem strukturell ist und beim Schulträger liegt. Im Artikel steht davon nichts.

Und der Landkreis

Die Erste Kreisbeigeordnete lässt sich zitieren, man hätte sich „ein persönliches Gespräch gewünscht".
Der Landkreis hat dem Vater fünf Schreiben geschickt: E12, E15, E19, E31, E39. In keinem steht ein Gesprächsangebot, in keinem eine Anfrage. Das letzte endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."
Der Vater hat dem Landkreis kein Gespräch verweigert. Es ist keines angefragt worden.

Warum nicht mit der Schulleitung

Drei Gründe, alle der Autorin genannt.

Erstens, die Antwort vom ersten Tag.
Das Gesprächsangebot stand in einem Schreiben, das den Sachverhalt bestritt („kein pauschales Verbot"), den Zustand einräumte („keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung") und Fristen zurückwies (E02). Ein Gespräch ändert daran nichts. Eine Lösung hätte es getan, und um die wurde dreimal schriftlich gebeten.

Zweitens, eine Erfahrung aus dem vergangenen Schuljahr.
Der Verfasser hatte der Schule damals einen schriftlichen Bericht seines Sohnes über einen Vorfall unter Schülern übergeben, persönlich im Sekretariat, mit der Bitte, dass er dort ankommt, wo er hingehört. Die Antwort der Schule kam schriftlich: Die Mehrheit der befragten Schüler habe den Vorfall anders geschildert, er habe so nicht stattgefunden. Befragt worden waren die, denen der Vorfall vorgeworfen wurde. Der Vorgang betraf ein anderes Kind und wurde auf dessen Wunsch nicht weiterverfolgt (E03). Er ist der Grund, warum in dieser Sache jedes Wort schriftlich ist. Das Antwortschreiben der Schule vom 25. November 2025 steht als E00 in den Quellen. Es ist der Grund für den Satz in der Mängelanzeige vom 14. August: „Das Vertrauen in rein informelle Gespräche ist erschöpft." (E01)

Drittens, das Protokoll.
Was in einem Gespräch ohne Aufzeichnung gesagt wird, kann hinterher jeder anders erzählen. Deshalb gilt seit dem 14. August: alles schriftlich, alles dokumentiert, alles hier nachlesbar. Nur so ist heute belegbar, dass die Toiletten zwei Jahre zu waren, dass das Schulamt das für einen „gängigen Standard" hielt und dass der Landkreis „keinerlei" Mängel sah.

Der Artikel vom 6. Oktober ist die Probe aufs Exempel. Das Gespräch mit der Autorin hatte kein Protokoll. Herausgekommen ist eine Überschrift, in der der Vater „nie" das Gespräch gesucht hat.

Das Ministerium hält den Vorgang für erledigt

Am 28. September 2026 antwortete das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E40):

„Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht."

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, 28. September 2026 (E40)

Acht Tage später lässt sich die Erste Kreisbeigeordnete zitieren, der Landkreis habe „Kontakt zum Kultusministerium aufgenommen", man müsse „einen Weg finden", und: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben."
Auf Seite 2 der Druckausgabe steht es noch einmal, als letzter Absatz: „Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden. Der Landkreis hat deshalb das Kultusministerium eingeschaltet. Gemeinsam soll nun nach einer dauerhaften Lösung für die Toilettenproblematik gesucht werden." Derselbe Artikel sagt weiter oben, die Schule arbeite seit Jahren daran, ein Runder Tisch habe dreimal beraten.

Bewertung der Verfasser.
Für das Ministerium ist der Vorgang abgeschlossen: Toiletten offen, Schlüssel abgeschafft, Anliegen erfüllt. Für den Landkreis ist er offen, und der Status, der nicht bleiben kann, ist derselbe, den das Ministerium als Lösung beschreibt.
Ein „neuer Anlauf" nach über zwei Jahren Arbeitsgruppen und drei Runden Tischen bedeutet: Die Suche nach einer dauerhaften Lösung beginnt jetzt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr. Wie man den Weg des Vaters auch bewertet, das ist sein Ergebnis.
Gefragt, ob das Anliegen erledigt ist, wurde der Beschwerdeführer von keiner der beiden Stellen. Erledigt ist für ihn, was er am 14. August verlangt hat: offene Türen. Nicht erledigt ist, was seit dem 6. Oktober im Raum steht: dass die Türen wieder zugehen und die Verantwortung dafür bei dem liegen soll, der sie geöffnet hat.

Offene Fragen

Gestellt am 6. Oktober 2026. Die Antworten werden hier mit Datum dokumentiert, das Ausbleiben auch.

An die Redaktion

  1. Wann ist das Foto entstanden, von wem, in welchem Raum? Hat die Redaktion das vor dem Abdruck geprüft?
  2. Warum wurde der Beschwerdeführer zu den Aussagen, die ihn betreffen, vor der Veröffentlichung nicht gehört, obwohl ein Gespräch stattgefunden hatte?
  3. Warum nennt der Artikel die Dokumentation nicht, aus der die Redaktion den Vorgang kennt und in der jedes Schreiben im Wortlaut steht?
  4. Wann wird das „Elternpaar" richtiggestellt, online und im Blatt?
  5. Wann und in welcher Form hat der Landkreis Kassel den Beschwerdeführer um ein Gespräch gebeten? In seinen fünf Schreiben steht es nicht.
  6. Liegt der Redaktion die Originaldatei des Fotos mit Metadaten vor, und wird sie herausgegeben?

An die Schule

  1. Welcher Schaden ist wann entstanden, und wurde er, wie frühere Vorfälle (E07), dem Schulträger und der Polizei gemeldet?
  2. Zeigt das Foto den gemeldeten Schaden, und wann wurde es aufgenommen?
  3. Wie oft wurden seit dem 4. September Seife, Papier und Handtücher nachgefüllt, und wie oft fehlten sie?
  4. Wann war der „Fall mit Pfefferspray" mit zwei Rettungswagen-Abholungen, wurde er als Schulunfall gemeldet, und was hat er mit dem Abschließen der Toiletten zu tun?
  5. War das Spray ein Reizstoffsprühgerät nach dem Waffengesetz, und wurden Schulaufsicht und Polizei benachrichtigt, wie es der Erlass des Kultusministeriums vorsieht?
  6. Wann wurde das Foto aufgenommen, und warum zeigt es die Toilette mit der Absperrung, die heute nicht mehr so besteht?

An den Landkreis

  1. Welcher „Status" kann nicht bleiben: der Vandalismus oder die offenen Türen?
  2. Worüber spricht der Landkreis mit dem Ministerium, das den Vorgang für erledigt hält?
  3. Wann hat der Landkreis dem Beschwerdeführer ein Gespräch angeboten? Datum und Schreiben.
  4. Warum ist die Lösung der Ahnatal-Schule, zehn Kilometer entfernt, im selben Landkreis, seit Mai 2026 in Betrieb, in zwei Jahren Runder Tisch nicht in Immenhausen angekommen?

Der Artikel im Original

  • Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet: Gesamtschule Immenhausen vor altem Problem HNA, Lokales Hofgeismar/Immenhausen, 6. Oktober 2026, 06:00 Uhr, von Katharina Breuning. Öffnet eine fremde Seite in einem neuen Tab.
  • Schultoiletten sind Streitthema. Immenhäuser Gesamtschule kämpft mit Vandalismus-Problem HNA, Druckausgabe, Dienstag, 6. Oktober 2026, Lokales Seite 1, von Katharina Breuning. Derselbe Text wie online, ohne Vorspann und ohne Zwischenüberschrift.
  • „Hätten uns persönliches Gespräch gewünscht" HNA, Druckausgabe, Dienstag, 6. Oktober 2026, Kreisteil Hofgeismar Seite 2, von Katharina Breuning. Mit dem Kommentar „Die Rechnung zahlen die anderen" derselben Autorin. Nur gedruckt.

Die Druckausgabe wurde am 6. Oktober 2026 um 14:15 Uhr seitenweise fotografiert und im Wortlaut abgeschrieben. Die Online-Fassung wurde am 6. Oktober 2026 um 12:15 Uhr vollständig gesichert, mit Seitenquelltext, Bildschirmfoto und dem Foto in allen ausgelieferten Größen.
Sollte der Artikel geändert werden, wird die Änderung hier mit Datum festgehalten. Die gesicherte Fassung steht berechtigten Stellen auf Anfrage zur Verfügung.