E00Di, 25.11.2025 · BriefAuf der Tafel zeigen
Vorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes
„Sachverhalte haben sich so nicht bestätigt"
Schule (Gymnasialzweigleitung) an Eltern · Brief, Durchschrift zu den Akten
Dieses Schreiben liegt neun Monate vor der Mängelanzeige. Es ist hier dokumentiert, weil die Mängelanzeige vom 14. August 2026 (E01) sich auf diesen Vorgang bezieht: „Da bereits frühere Vorfälle wie der Mobbing-Fall im vergangenen Schuljahr trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft." Der Vater hatte der Schulleiterin den schriftlichen Bericht seines Sohnes persönlich übergeben. Die Antwort kam von der Gymnasialzweigleitung. Name des Kindes, Anschrift und Name der Lehrkraft sind hier entfernt. Der Bericht des Kindes selbst liegt den Verfassern nicht mehr vor.
Protokoll vom 12.11.2025
Sehr geehrte Frau März, sehr geehrter Herr März,
ich habe das von [Name des Kindes] verfasste und von Ihnen eingereichte Protokoll zu der Situation im bzw. nach dem Sportunterricht am 12.11.2025 erhalten und den Sachverhalt geprüft.
Auf Grundlage der mir schriftlich vorliegenden Aussagen von der Lehrperson sowie den beteiligten Schülern, komme ich zu dem Ergebnis, dass die im eingereichten Protokoll dargestellten Sachverhalte sich so nicht bestätigten, die Situation jedoch mit allen Beteiligten angemessen aufgearbeitet wurde.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Klassenlehrer, [Name der Lehrkraft], selbstverständlich zur Verfügung, in dessen Zuständigkeit auch die Klärung derartiger Klassengeschäfte fällt.
Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
[Name]
OStRin
Gymnasialzweigleitung
Durchschrift: Zu den Akten
E01Fr, 14.08.2026 · 13:12Auf der Tafel zeigen
Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08.
Eltern an Schulleitung · in Kopie:
Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Schulträger Landkreis Kassel, Schulelternbeirat
Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist,
als Vater von [Name des Kindes], Schüler der 7. Klasse im Gymnasialzweig (G7A) Ihrer Schule, wende ich mich heute mit einer dringenden Beschwerde und Mängelanzeige an Sie.
Seit nunmehr über einem Jahr herrschen an der Freiherr-vom-Stein-Schule im Bereich der Schülertoiletten untragbare Zustände, die sowohl die Gesundheit als auch die Würde der Schülerinnen und Schüler massiv beeinträchtigen:
1. Mangelhafte Hygiene und bauliche Vernachlässigung
In den Sanitärräumen fehlen regelmäßig grundlegende Hygieneartikel wie Toilettenpapier, Seife sowie Einmalhandtücher oder funktionierende Vorrichtungen zum Abtrocknen der Hände.
Zudem fehlen WC-Brillen teilweise komplett oder sind beschädigt, und es fehlt an wirksamer Aufsicht, um Verunreinigungen und Vandalismus einzudämmen.
Dieser Zustand verstößt unmittelbar gegen:
- § 36 in Verbindung mit § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie den verbindlichen Rahmen-Hygieneplan des Landes Hessen für Schulen, der die durchgehende Bereitstellung von Flüssigseife aus Spendern, Toilettenpapier und Einmalhandtüchern vorschreibt.
- Die Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 102-601) bezüglich der Sicherheit und Gesundheit in Schulen.
- Die Pflichten des Schulträgers gemäß Hessischem Schulgesetz zur ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage.
2. Rechtswidriges Verbot des Toilettengangs während des Unterrichts
Erschwerend kommt hinzu, dass den Schülerinnen und Schülern der Gang zur Toilette während der regulären Unterrichtszeit pauschal untersagt wird.
Selbst in dringenden Fällen und nach persönlicher Vorsprache im Sekretariat wird den Kindern der Zugang mit der pauschalen Begründung verweigert, dass die Toiletten während des Unterrichts verschlossen bleiben und sie bis zur Pause warten müssen.
Dieses Vorgehen ist rechtlich unhaltbar und verstößt gegen fundamentale Grundrechte sowie dienstliche Pflichten:
- Verstoß gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz).
Das Verrichten der Notdurft ist ein elementares Grundbedürfnis, das Schülern bei dringendem Bedarf nicht verwehrt werden darf.
Das erzwungene Einhalten führt nachweislich zu Schmerzen sowie gesundheitlichen Risiken.
- Verletzung der gesetzlichen Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule und der Lehrkräfte gemäß Hessischem Schulgesetz.
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder erzwungenem Einhalten tangiert dieses Verhalten strafrechtliche Tatbestände wie Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) sowie Nötigung (§ 240 StGB).
Dass ich diesen formellen Weg wähle, begründet sich auch in den bisherigen Erfahrungen
Bereits auf dem Elternabend in dieser Woche wurde die unhaltbare Toilettensituation von Elternseite thematisiert, seitens der Schule jedoch verharmlosend abgetan.
Da bereits frühere Vorfälle wie der Mobbing-Fall im vergangenen Schuljahr trotz Einschaltung der Schulleitung nicht sachgerecht aufgearbeitet wurden, ist das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft.
Aufforderung und Fristsetzung
Ich fordere Sie hiermit auf, bis spätestens Montag, den 24. August 2026, folgende Maßnahmen umzusetzen und mir schriftlich zu bestätigen:
- Das pauschale Verbot des Toilettengangs während des Unterrichts sowie das Abschließen der Sanitäranlagen während der Unterrichtszeiten mit sofortiger Wirkung aufzuheben und das Lehrerkollegium sowie das Sekretariat unmissverständlich anzuweisen, dass Schülerinnen und Schülern bei dringendem Bedarf jederzeit der Zugang zu einer sauberen Toilette gewährt werden muss.
- Die durchgehende Grundausstattung mit Seife, Toilettenpapier und Papierhandtüchern sicherzustellen und in Abstimmung mit dem Schulträger (Landkreis Kassel) die Instandsetzung defekter und abgesperrter Sanitäranlagen unverzüglich in die Wege zu leiten.
Sollte bis zum 24. August 2026 keine schriftliche Bestätigung über die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen vorliegen, behalte ich mir folgende rechtliche Schritte ausdrücklich vor:
Einreichung einer formellen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel; Beantragung einer unangekündigten hygienischen Sonderbegehung durch das Gesundheitsamt Region Kassel gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz; Prüfung weiterer juristischer Schritte; Freistellung meines Sohnes vom Präsenzunterricht auf ärztliches Attest, sollte durch die unhygienischen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen das Kindeswohl weiterhin beeinträchtigt werden.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Abstimmung zwischen allen Verantwortlichen geht dieses Schreiben gleichzeitig in Kopie an das Staatliche Schulamt, das Gesundheitsamt Region Kassel, den Schulträger Landkreis Kassel und den Schulelternbeirat.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E02Fr, 14.08.2026 · 17:07Auf der Tafel zeigen
Antwort der Schulleitung:
„kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung"
Schulleitung (Dr. Tina Hoffmann-Deist) an Eltern
Sehr geehrter Herr März,
vielen Dank für Ihre Mail und die zahlreichen Hinweise.
Es tut mir sehr leid zu lesen, dass Sie das Gefühl haben, dass Ihre Anliegen verharmlost werden.
Zunächst möchte ich jedoch klarstellen, dass es kein pauschales Verbot gibt, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen.
Für den unbeaufsichtigten Besuch des WCs muss lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden, der dann die Nutzung der „Nottoilette" der Jungen ermöglicht.
Da mein Büro an das Sekretariat angrenzt, kann ich Ihnen versichern, dass diese Möglichkeit rege genutzt wird.
Es gab nie ein pauschales Verbot, lediglich waren uns im letzten Schuljahr vorübergehend die Schlüssel ausgegangen, da Schüler sie nicht zurückbrachten und stattdessen unbefugt, auch an Wochenenden und Nachmittagen, die WCs nutzten.
Der Schulträger sowie die Polizei wurden darüber selbstverständlich informiert.
Seien Sie versichert, dass sowohl die Lehrkräfte, als auch die Elternbeiräte, die Vorsitzenden des Elternbeirats, die Schülervertretung, Vertreter des Schulträgers sowie der Haustechniker, unsere Hausmeister und Reinigungskräfte mehr als bemüht sind, das Thema regelmäßig mit mir und in Arbeitsgruppen zu besprechen, sinnvolle Lösungen für die Problematik zu finden, zu erproben und anzupassen.
Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe.
Vielleicht erkennen Sie, anhand meiner zeitnahen Rückmeldung, dass mir dieses Thema am Herzen liegt und verschiedene Akteure der Schulgemeinde sehr bemüht sind, gemeinsame Lösungen zu finden, somit wird z.B. in diesem SJ eine doppelte Toilettenaufsicht erprobt.
Abschließend weise ich daraufhin, dass ich Fristsetzungen von meinen Dienstvorgesetzten entgegennehme.
Sehr gern biete ich Ihnen aber einen persönlichen Gesprächstermin an, individuell vereinbart oder im Rahmen der offenen Sprechstunde der Schulleitung, jeden ersten Mittwoch des Monats ab 14.30 Uhr, Anmeldung über das Sekretariat.
Beste Grüße
Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin
E03Fr, 14.08.2026 · 17:49Auf der Tafel zeigen
Replik:
Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen
Eltern an Schulleitung · in Kopie:
Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger, Schulelternbeirat
Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich eingangs zwei Punkte klarstellen
- Abgrenzung zu vergangenen Vorgängen: Dass ich eine frühere Thematik seinerzeit nicht weiter verfolgt habe, beruhte ausschließlich auf dem ausdrücklichen Wunsch meines Sohnes, da es damals primär ein anderes Kind betraf und die Zuständigkeiten dort anders gelagert waren.
Die aktuelle Situation betrifft meinen Sohn und seine Mitschüler jedoch unmittelbar in ihren elementaren Grundbedürfnissen und ihrer Gesundheit.
Als Sorgeberechtigter nehme ich meine Fürsorgepflicht hier uneingeschränkt wahr.
- Zweck der Fristsetzung: Die gesetzte Frist war selbstverständlich keine dienstrechtliche Weisung, sondern eine faire und transparente Frist zur außerbehördlichen Abhilfe, bevor übergeordnete Instanzen mit dem Vorgang befasst werden.
Zu Ihren inhaltlichen Ausführungen halte ich fest
Ihre Stellungnahme bestätigt den von mir geschilderten Sachverhalt in wesentlichen Teilen:
- Faktische Zugangsbeschränkung: Die Koppelung des Toilettengangs an die Abholung eines Schlüssels im Vorzimmer der Schulleitung für eine gesonderte „Nottoilette" stellt eine erhebliche organisatorische und psychologische Hürde dar.
Der unbeeinträchtigte Zugang zu sanitären Anlagen ist ein elementares physiologisches Grundbedürfnis sowie Bestandteil der schulischen Fürsorgepflicht (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 GG).
Eine Beschränkung verletzt die Intimsphäre und Würde der Schüler.
- Unterversorgung im vergangenen Schuljahr: Sie bestätigen schriftlich, dass den Schülern zeitweise keine Schlüssel zur Verfügung standen und damit de facto kein Zugang zu einer Nottoilette bestand.
Bauliche oder schulsicherheitstechnische Defizite dürfen nicht zu Lasten der Grundversorgung der Schüler kompensiert werden.
- Ungleichbehandlung und ungelöster Zustand: Sie räumen ein, dass für die Jungentoiletten seit geraumer Zeit keine hygienisch und organisatorisch tragfähige Lösung existiert.
Kollektive Einschränkungen für eine gesamte Schülergruppe aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner sind rechtlich nicht haltbar.
Weiteres Vorgehen
Da Sie richtigerweise darauf verweisen, dass Sie Weisungen ausschließlich von Ihren Dienstvorgesetzten entgegennehmen, und da die Schulleitung nach eigener Aussage seit längerer Zeit keine funktionierende Lösung für diesen Zustand herbeiführen konnte, werde ich diesen Vorgang nun an die dafür zuständigen Stellen weiterleiten:
das Staatliche Schulamt zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und Durchsetzung der schulischen Fürsorgepflicht sowie den Schulträger zur Überprüfung und Behebung der baulichen, hygienischen und sicherheitstechnischen Mängel.
Die bisherigen Gesprächsteilnehmer belasse ich in dieser Nachricht zur vollständigen Dokumentation und Transparenz im CC.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E04Fr, 14.08.2026 · 18:09Auf der Tafel zeigen
Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel
Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als gesetzlicher Vertreter meines Sohnes [Name des Kindes], Schüler der Klasse G7A an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (Schulleitung:
Frau Dr. Tina Hoffmann-Deist), zeige ich Ihnen hiermit als zuständigem Schulträger gravierende bauliche, hygienische und organisatorische Missstände bei den Schultoiletten an.
Hintergrund
Nach schriftlicher Auskunft der Schulleiterin sieht sich die Schule derzeit außerstande, die Jungentoiletten in einem hygienisch und baulich einwandfreien Zustand zu halten.
Begründet wird dies mit Vandalismus sowie unbefugtem Zugang Dritter an Nachmittagen und Wochenenden.
Als Reaktion darauf werden Toiletten dauerhaft verschlossen und der Zugang auf eine einzelne, schlüsselpflichtige „Nottoilette" beschränkt.
Zudem fehlten im Vorjahr zeitweise sogar diese Schlüssel gänzlich.
Zuständigkeit des Schulträgers
Als Schulträger obliegt dem Landkreis Kassel die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung, Instandhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Schulanlagen.
Dazu gehören zwingend:
ausreichende, funktionsfähige und saubere Sanitäranlagen (gemäß Hessischem Rahmenhygieneplan für Schulen sowie Arbeitsstätten- und Schulbaurichtlinien), sichere Schließ- und Zugangskonzepte gegen unbefugten Zutritt außerhalb der Schulzeiten sowie ausreichende Reinigungsintervalle und robuste, vandalismussichere Sanitärinstallationen.
Bauliche Defizite oder Mängel im Schließkonzept dürfen nicht dazu führen, dass schulpflichtige Kinder im Schulalltag keinen freien Zugang zu funktionierenden WCs haben.
Aufforderung
- Den baulichen und hygienischen Zustand der Schultoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen unverzüglich vor Ort zu überprüfen.
- Bauliche, technische und reinigungsbezogene Maßnahmen zu ergreifen, um einen ordnungsgemäßen, hygienischen Betrieb der regulären WCs sicherzustellen.
- Ein Schließsystem zu implementieren, das Missbrauch außerhalb der Schulzeiten verhindert, ohne die Schüler während des Schulbetriebs in ihren elementaren Grundbedürfnissen einzuschränken.
Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen seitens des Landkreises hierzu veranlasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E05Fr, 14.08.2026 · 18:12Auf der Tafel zeigen
Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt
Eltern an Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren,
als gesetzlicher Vertreter meines Sohnes [Name des Kindes], Schüler der Klasse G7A an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, wende ich mich mit einer dringlichen Aufsichtsbeschwerde an Sie.
Sachverhalt
An der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen ist der freie und ungehinderte Zugang zu sanitären Anlagen für Schüler (insbesondere der Jungentoiletten) während der Unterrichts- und Schulzeit massiv eingeschränkt.
Faktische Zugangssperre
Die regulären Jungentoiletten sind verschlossen.
Schüler müssen im laufenden Unterricht um Erlaubnis bitten, quer durch das Schulgebäude zum Sekretariat/Vorzimmer der Schulleitung gehen, dort nach einem Schlüssel fragen und erhalten dann erst Zugang zu einer separaten „Nottoilette".
Schriftliches Eingeständnis der Schulleitung
Auf meine schriftliche Rüge hin räumte die Schulleiterin schriftlich ein, dass der Zugang für Jungen ausschließlich über das Abholen eines Schlüssels im Sekretariat zu einer gesonderten Nottoilette erfolgt; dass im vergangenen Schuljahr den Schülern zeitweise überhaupt keine Schlüssel zur Verfügung standen; dass die Schule seit geraumer Zeit keine hygienisch und organisatorisch tragfähige Lösung für die Jungentoiletten finden konnte; und dass sie Fristsetzungen und Weisungen ausschließlich von ihren Dienstvorgesetzten entgegennehme.
Rechtliche Würdigung
Der Toilettengang ist ein unaufschiebbares, physiologisches Grundbedürfnis.
Die Praxis, Schüler vor dem Schulsekretariat um Einzelschlüssel für eine „Nottoilette" bitten zu lassen, verletzt deren Intimsphäre, führt zu sozialer Stigmatisierung und verstößt gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule sowie Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz.
Eine Kollektivmaßnahme gegen alle männlichen Schüler aufgrund einzelner Vandalismusvorfälle ist pädagogisch wie schulrechtlich unzulässig.
Antrag
- Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten und die Schulleitung anzuweisen, den barrierefreien und würdevollen Zugang zu funktionsfähigen sanitären Anlagen während des gesamten Schultages dauerhaft sicherzustellen.
- Das rechtswidrige Schlüssel- und Nottoiletten-System mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Über die von Ihnen veranlassten Schritte bitte ich um schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E06Mo, 17.08.2026 · 13:33Auf der Tafel zeigen
Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08.
Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Schulleitung · in Kopie:
Eltern
Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann-Deist,
die unten stehende Beschwerde leite ich Ihnen mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 20.08.2026 weiter.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße, im Auftrag
Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
E07Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08.Auf der Tafel zeigen
Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung
Schulleitung an Staatliches Schulamt · den Eltern zugeleitet als Anhang zu E14
Sehr geehrter Herr Sprafke,
sehr gern beziehe ich Stellung zur Beschwerde von Herrn März.
An der Freiherr-vom-Stein-Schule ist der Zugang zu den Jungentoiletten während der Unterrichts- und Schulzeit nicht massiv eingeschränkt.
Aufgrund von wiederkehrenden Vandalismusvorfällen und Verabredungen zum Regelbruch während des Unterrichts in der Jungentoilette, werden die Schüler aufgefordert, wenn sie, während des Fachunterrichts, zur Toilette gehen müssen, einen Schlüssel für eine Einzeltoilette im Sekretariat abzuholen.
Von einer Zugangssperre oder Verletzung der Intimsphäre, von sozialer Stigmatisierung und einem Verstoß gegen die Fürsorge- und Aufsichtspflicht kann hier nicht die Rede sein.
Zunächst müssen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eine aufsichtsführende Lehrkraft informieren, wenn sie den Unterricht verlassen möchten, um zur Toilette zu gehen.
Dies geschieht zu ihrer eigenen Sicherheit.
Leider gibt es auf dem Campus der FvSS keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof.
Das Sekretariat ist von allen Gebäuden aus problemlos zu erreichen, der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden.
Die Sekretärinnen haben ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen, stellen aber nicht in Frage, dass Kinder und Jugendliche zur Toilette gehen dürfen.
Meine Tür zum Sekretariat ist meist geöffnet, sodass ich diese Situation regelmäßig mitbekomme.
Diese Vorgehensweise hat in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert, wenn auch nicht vollumfänglich unterbunden.
Es ist unser vorrangiges Ziel als Schulgemeinde, nutzbare und möglichst hygienische Toiletten anbieten zu können.
Haustechniker, Hausmeister und Reinigungskräfte sind ebenso bemüht, angemessene Bedingungen zu gewährleisten.
Wenn aber beispielsweise hunderte von Tüchern in die Toiletten gesteckt oder Seifenspender komplett entleert werden, kann es vorrübergehend zu Engpässen kommen.
Selbstverständlich sind es nur einzelne Schüler, die sich nicht an allgemein verständliche Verhaltensregeln halten.
Trotzdem wird dieses sensible Thema regelmäßig in der Schulgemeinde thematisiert:
im sozialen Lernen mit den Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der Sitzungen des Schulelternbeirats mit der Schulleitung, in der Gesamtkonferenz etc.
Herr März geht zudem auf einen Vorfall des letzten Schuljahres ein.
Auch diesen möchte ich gern richtigstellen:
Die Schlüssel, die den Schülern Zugang zur Nottoilette ermöglichten, wurden im letzten Jahr entwendet, Schüler nutzten sie am Wochenende und betrieben massiven Vandalismus im Jungen-WC.
Der Sachverhalt wurde umgehend dem Schulträger sowie der Polizei gemeldet.
Das Jungen-WC wurde daraufhin für kurze Zeit gesperrt, bis Polizei und Haustechniker alle nötigen Beweise sichern konnten.
Zudem waren keine weiteren Ersatzschlüssel verfügbar.
In diesem Zeitraum von wenigen Tagen sind sowohl Lehrkräfte, als auch die Sekretärinnen sowie die Schulleitung mit Schülern in den Unterrichtsstunden zur Toilette gegangen.
Der Zugang zur Toilette wurde niemals „komplett verwehrt".
Verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien arbeiten seit über zwei Jahren daran, gute Lösungen zu finden, um die Problematik rund um das Jungen-WC zu beheben:
Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Schulleitung gebildet (doppelte Aufsicht in großen Pausen).
Das Schülerparlament aus 60 engagierten Schülerinnen und Schülern säuberte in einer Projektwoche die WCs.
Der Verhaltenskodex der Schule hält Toilettenregeln fest.
Dazu kommen Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel.
Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100% zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen.
Nichtsdestotrotz liegen hier weder Verstöße gegen das HSchG noch gegen die Menschenwürde vor.
gez. Dr. Tina Hoffmann-Deist (Schulleiterin)
E08Di, 25.08.2026 · 22:32Auf der Tafel zeigen
Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08.
Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine dringende Mängelanzeige vom 14.08.2026 bezüglich der unzureichenden Sanitär- und Hygieneversorgung an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (u. a. dauerhaft defekte/abgesperrte WC-Anlagen, fehlende Grundausstattung mit Seife, Papier und Einmalhandtüchern).
Auf mein Schreiben habe ich bislang keine Eingangsbestätigung oder Information über geplante Instandsetzungsmaßnahmen erhalten.
Als Schulträger obliegt dem Landkreis Kassel gemäß Hessischem Schulgesetz die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage sowie zur Gewährleistung der Hygienevorgaben nach §§ 33, 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Ich bitte Sie daher höflich, aber mit Nachdruck um eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens Freitag, den 28. August 2026, welche konkreten Schritte zur Behebung der baulichen Mängel und zur Sicherstellung der lückenlosen Hygieneartikelversorgung veranlasst wurden.
Sollte bis zum 28.08.2026 keine Stellungnahme vorliegen, sehe ich mich gezwungen, das Gesundheitsamt Region Kassel zur Durchführung einer unangekündigten Hygienebegehung einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E09Di, 25.08.2026 · 23:07Auf der Tafel zeigen
Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt
Eltern an Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke)
Sehr geehrter Herr Sprafke, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Aufsichtsbeschwerde vom 14.08.2026 bezüglich der rechtswidrigen Praxis an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen.
Mit Ihrer Nachricht vom 14.08.2026 hatten Sie Frau Dr. Hoffmann-Deist zu einer Stellungnahme bis zum 20.08.2026 aufgefordert.
Zudem war meinerseits eine Frist bis zum 24.08.2026 gesetzt.
Beide Fristen sind ergebnislos verstrichen, ohne dass mir eine Rückmeldung vorliegt.
Dass hier dringender Handlungsbedarf vonseiten der Schulaufsicht besteht, zeigt das andauernde Verhalten der Schulleitung:
Nach mir vorliegenden Informationen hat Frau Dr. Hoffmann-Deist selbst erst in dieser Woche erneut Schülern einer höheren Klasse während des Unterrichts explizit den Gang zur Toilette verboten.
Ich muss ganz offen sagen, ich habe als Vater weder die Zeit noch das Interesse, meine Energie darauf zu verschwenden, dafür kämpfen zu müssen, dass an einer Schule wenigstens die absoluten Mindeststandards und funktionierende Sanitäranlagen gewährleistet sind.
Wenn es jedoch sein muss, werde ich die angekündigten rechtlichen Schritte konsequent und vollumfänglich durchziehen.
Das pauschale Untersagen des Toilettengangs sowie das entwürdigende Verfahren, nach dem Kinder erst im Sekretariat um einen Schlüssel für eine „Not-Toilette" bitten müssen, stellt aus meiner Sicht eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht dar und berührt den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), von der Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ganz zu schweigen.
Ich fordere das Staatliche Schulamt hiermit letztmalig auf, mir bis spätestens Freitag, den 28. August 2026 (12:00 Uhr), schriftlich mitzuteilen:
- Welches Ergebnis die Stellungnahme der Schulleitung erbracht hat.
- Welche verbindlichen dienst- und aufsichtsrechtlichen Weisungen gegenüber Frau Dr. Hoffmann-Deist erteilt wurden, um das Abschließen der Toiletten und jedes Toilettenverbot mit sofortiger Wirkung und ausnahmslos zu beenden.
Sollte bis zum 28.08.2026 keine zufriedenstellende Rückmeldung vorliegen, werde ich umgehend Strafanzeige / Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten und das Gesundheitsamt Region Kassel gemäß § 36 IfSG für eine unangekündigte Sonderbegehung einschalten.
P.S.:
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum aus absolut banalen Alltagsthemen an dieser Schule ein jahrelanger bürokratischer Staatsakt gemacht wird.
- Schlüssel-Thema: Wo ist das Problem, für wenige Euro Schlüssel nachzumachen und jeder Lehrkraft ein Exemplar zu geben? Ein Schüler muss sich während der Stunde ohnehin abmelden, bekommt den Schlüssel, schließt auf und gibt ihn nach der Rückkehr wieder ab.
- Ausstattung und Hygiene: Einmal eine Bestandsaufnahme machen, die fehlenden Toilettenbrillen nachkaufen und die tägliche Reinigung sicherstellen, die ohnehin vorgeschrieben ist.
- Gesperrte Pissoirs / Raucher: Man muss Sanitäranlagen nicht kollektiv sperren, nur weil Jugendliche dort heimlich rauchen.
Ein Rauchmelder löst das Problem auf der Stelle, und die Lehrkraft sieht exakt, wer den Schlüssel hatte.
Das Frustrierende an der ganzen Situation ist:
Das sind alles minimale, rein organisatorische Kleinigkeiten, die in 30 Minuten Besprechung und 2–3 Tagen Beschaffung dauerhaft gelöst wären.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E10Di, 25.08.2026 · 23:21Auf der Tafel zeigen
Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen
Eltern an Bürgermeister Lars Obermann
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Obermann, sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,
an der Freiherr-vom-Stein-Schule gibt es seit längerer Zeit Probleme mit den Sanitäranlagen.
Es fehlen regelmäßig Seife, Toilettenpapier und Papierhandtücher, zudem sind Pissoirs (regelmäßig) gesperrt und WC-Brillen defekt.
Dass dieser Zustand seit über einem Jahr besteht, liegt mir von der Schulleitung schriftlich vor.
Aus Gesprächen mit anderen Eltern und ehemaligen Schülern ist bekannt, dass das Thema schon seit mehreren Jahren besteht.
Zuletzt hat sich die Situation weiter verschärft:
Den Schülern wird der Toilettengang während des Unterrichts untersagt und die Anlagen werden abgeschlossen.
Ein Zugang ist selbst bei dringendem Bedarf nur über das Sekretariat mit einem Notschlüssel möglich.
Zu diesem Sachverhalt habe ich bereits den Schulträger (Landkreis Kassel) bezüglich der Mängel sowie das Staatliche Schulamt bezüglich der Aufsichtspflicht kontaktiert.
Die Schulleitung reagiert auf Nachfragen und Lösungsvorschläge bisher abweisend.
Dabei ließen sich die Themen mit einfachen Mitteln zeitnah lösen:
Jeder Lehrkraft einen Toilettenschlüssel aushändigen, den Schüler bei Bedarf kurz mitnehmen und wieder abgeben.
Fehlende WC-Brillen ersetzen und die tägliche Reinigung sicherstellen.
Rauchmelder in den Toiletten anbringen, um das Rauchen zu unterbinden, statt Teile der Anlagen für Schüler zu sperren.
Daher meine Fragen an Sie:
Ist Ihnen die Situation an der Schule bekannt? Gibt es vonseiten der Stadt Möglichkeiten, die Schulleitung beim Schulträger oder bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E11Mi, 26.08.2026 · 08:12Auf der Tafel zeigen
Bürgermeister:
Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe
Bürgermeister Lars Obermann an Eltern
Guten Morgen Herr März,
danke für Ihre E-Mail.
Die von Ihnen beschriebene Situation ist mir in der Form als Bürgermeister nicht bekannt.
Ich habe lediglich als Elternteil im letzten Schuljahr mitbekommen, dass es gewisse Probleme mit den Schultoiletten geben soll.
Schulträger ist, wie Sie ja selber schreiben, der Landkreis Kassel und der ist für die Beseitigung von Schäden und/oder zusätzlichen Schlüsseln, Beschaffung Rauchmeldern, etc. zuständig.
Hier haben wir als Stadt keine Handlungsmöglichkeiten.
Ich kann aber gerne mal bei den Verantwortlichen der Schule und des Landkreises Kassel auf Ihre E-Mail eingehen und nachfragen, was die Schule/der Landkreis gedenkt, hier vorzunehmen.
Aus meiner Sicht ist es am sinnvollsten, wenn diese sich dann direkt an Sie wenden.
Viele Grüße aus dem Rathaus
Lars Obermann, Bürgermeister
E12Mi, 26.08.2026 · 12:14Auf der Tafel zeigen
Landkreis:
„keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig"
Landkreis Kassel, Immobilienmanagement (Martina Rapprich) an Eltern
Guten Tagg Herr März,
in obiger Sache teilen wir in Beantwortung Ihrer nachstehenden Email mit, dass wir uns zwischenzeitlich ein Bild vor Ort machen konnten.
Es haben in der vergangenen Woche mehrere Begehungen durch den zuständigen Haustechniker, den Mitarbeiter der Bauunterhaltung und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt stattgefunden.
Leider können wir die von Ihnen geschilderte Situation nicht bestätigen.
Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen.
Eine Rücksprache mit der Schulleitung hat zudem bestätigt, dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen.
Durch die Schule wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Maßnahmen zur Erhaltung eines hygienisch einwandfreien Zustandes der Toiletten veranlasst:
- Die Schule hat ein Schülergremium „Schülerparlament" gegründet, welches sich inhaltlich mit der Toilettensituation beschäftigt.
Diese haben vor den Sommerferien in einer Projektwoche die Toilettenräume sogar sauber gekärchert und sich auch gemeinsam überlegt, was sie zukünftig für ihre saubere Schultoilette machen wollen.
- Die Lehreraufsicht wurde verdoppelt und erhöht.
Lehrkräfte schreiten ein, sobald eine Schülergruppe als Gruppe die Toilettenräume betritt.
Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt.
Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße, im Auftrag
Martina Rapprich, Fachbereichsleitung
E13Mi, 26.08.2026 · 12:45Auf der Tafel zeigen
Replik an den Landkreis:
Fünf Fragen zur aktuellen Praxis
Eltern an Landkreis Kassel (Rapprich, Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter)
Sehr geehrte Frau Rapprich,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wenn laut Ihrer Rückmeldung alles einwandfrei ist und das Abschließen der Toiletten nur eine „kurzfristige" Maßnahme gewesen sein soll, stellen sich mir konkrete Fragen zur aktuellen Praxis vor Ort:
- Warum sind die Toiletten während der Unterrichtszeit nach wie vor verschlossen?
- Warum existiert nach wie vor das Verfahren, dass Schüler bei dringendem Bedarf erst ins Sekretariat gehen müssen, um nach einem Schlüssel für die Not-Toilette zu fragen?
- Warum hat die Schulleiterin erst in dieser Woche Schülern einer höheren Klasse den Toilettengang während des Unterrichts persönlich untersagt?
- Die Aussage, es habe keine Beschwerden gegeben, trifft nicht zu.
Die unhaltbare Situation wurde unter anderem auf dem letzten Elternabend thematisiert und mit einem „Es hat sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht" abgetan.
- Es liegt mir von der Schulleitung auch schriftlich vor, dass diese Situation nicht „kurzfristig" ist, sondern schon seit mindestens letztem Jahr besteht.
Dass Schüler in einer Projektwoche die Sanitäranlagen selbst mit dem Kärcher reinigen mussten, unterstreicht den vorherigen Zustand eher, als ihn zu widerlegen.
Ebenso sind nicht die Schüler in der Pflicht, sich zu überlegen, wie sie die Toiletten sauber bekommen, das ist die Pflicht der Verantwortlichen vor Ort.
Verstehen Sie mich hier bitte nicht falsch:
Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Kinder die Toiletten sauber halten sollen und pfleglich damit umzugehen haben.
Aber die Verantwortung auf sie abzuwälzen, weil die eigentlich Verantwortlichen das Problem nicht in den Griff bekommen, ist ein Armutszeugnis.
Ich bitte Sie daher um Klarstellung, ab wann der freie und uneingeschränkte Zugang zu den Toiletten während des gesamten Schultages ohne Notschlüssel-Prozedere gewährleistet ist.
P.S.:
Nur weil die Schulleitung behauptet, es gäbe keine Beschwerden aus der Schülerschaft, spiegelt das nicht die Realität wider.
Ich selbst gehe nicht auf die Schultoilette.
Ich weiß von diesen Zuständen ausschließlich deshalb, weil mein eigener Sohn und andere Kinder dies zu Hause berichten und wir uns mit anderen betroffenen Eltern dazu ausgetauscht haben.
Mein Sohn geht auf diese Schule und ich werde in dieser Sache keine Ruhe geben, bis das Problem vor Ort nachweislich und dauerhaft abgestellt ist.
Kinder haben das Recht, auf die Toilette zu gehen, wenn sie müssen, ohne bürokratische Hürden und ohne Rechtfertigung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E14Mi, 26.08.2026 · 12:58Auf der Tafel zeigen
Schulamt:
Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards"
Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Eltern · in Kopie:
Landkreis (Uwe Koch), Schulleitung
Sehr geehrter Herr März,
zur Klärung des Sachverhaltes habe ich von der Schulleiterin der Freiherr-vom-Stein-Schule fristgemäß eine Stellungnahme erhalten, die ich angehängt habe.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes teile ich mit, dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen.
Ich sehe daher keine Veranlassung, Frau Dr. Hoffmann-Deist anzuweisen, diese zu ändern.
Ein pauschales Verbot, während der Unterrichtszeit die Toilette aufzusuchen, besteht an der Freiherr-vom-Stein-Schule nicht.
Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist auf zwei Wegen durchgehend gewährleistet.
Einerseits in den Pausen über die von Lehrkräften beaufsichtigte Nutzung der Toiletten, andererseits während des Unterrichts über eine Einzeltoilette (= „Nottoilette"), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt.
Das Sekretariat ist von allen Gebäuden des Campus aus problemlos zu erreichen und eine Erlaubnis oder Begründung für die Benutzung wird nicht verlangt.
Zu dem von Ihnen angeführten Vorgang des vergangenen Schuljahres ist zu sagen, dass nach der Entwendung des Schlüssels und damit verbundenen Sachbeschädigungen die Toilette bis zur Beweissicherung durch die Polizei für einige Tage gesperrt war.
In dieser Zeit haben Sekretariat, Schulleitung und Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler zur regulären Toilette begleitet.
Ein Zeitraum ohne Zugangsmöglichkeit hat demnach nicht bestanden.
Sie behaupten in Ihrer gestrigen Mail, dass Frau Dr. Hoffmann-Deist erst in dieser Woche erneut Schülern einer höheren Klasse während des Unterrichts explizit den Gang zur Toilette verboten habe.
Das ist nicht zutreffend.
Mehrere Schüler hatten sich während des Unterrichtes in der Jungentoilette, die hätte abgeschlossen sein müssen, in unzulässiger Weise aufgehalten und sich unterhalten, ohne diese zu benutzen.
Entsprechend der geltenden Regelung hat die Schulleiterin das Treffen bzw. die Unterhaltung beendet, die Tür verschlossen und auf die Möglichkeit der Nutzung der Nottoilette hingewiesen.
Frau Dr. Hoffmann-Deist räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass die Toilettensituation trotz aller Bemühungen zwar nicht 100% zufriedenstellend sei, die erarbeitete Regelung sich in der Praxis jedoch grundsätzlich bewährt habe.
Die beabsichtigten Ziele der Maßnahme, den Vandalismus und die durch unsachgemäße Toilettennutzung hervorgerufenen Verschmutzungen spürbar zu reduzieren sowie insbesondere nutzbare und möglichst hygienische Toiletten bereitzustellen, seien weitgehend erreicht worden.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass Toilettenpapier und/oder Seife aus unterschiedlichen Gründen auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.
Spätestens auf Nachfrage von Schülerinnen und Schülern werden derartige Engpässe schnell und unbürokratisch von den zuständigen Personen behoben.
Da der Landkreis Kassel als Schulträger u.a. für die Unterhaltung und die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig ist, setze ich neben der Schulleiterin auch den Leiter des Fachbereiches Schulen, Herrn Uwe Koch, in CC.
Freundliche Grüße, im Auftrag
Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel
E15Mi, 26.08.2026 · 13:46Auf der Tafel zeigen
Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter
Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern
Guten Tag Herr März,
Ihre Frage hinsichtlich der angeblich noch vorhandenen „Not-Toilette" haben wir an die Schulleitung weiter geleitet.
Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren.
Freundliche Grüße, im Auftrag
Martina Rapprich, Fachbereichsleitung
E16Mi, 26.08.2026 · 14:02Auf der Tafel zeigen
Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt:
Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht?
Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Klärung des aktuellen Sachverhalts und zur Vorbereitung potenzieller rechtlicher Schritte wende ich mich mit einer kurzen Nachfrage an Sie.
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten bezüglich der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen:
- Hat das Gesundheitsamt im Laufe der vergangenen Woche vor Ort an der Freiherr-vom-Stein-Schule eine (unangekündigte) Prüfung bzw. Begehung der sanitären Anlagen und der allgemeinen Hygienebedingungen durchgeführt?
- Sofern eine solche Überprüfung stattgefunden hat:
Welches Ergebnis hat diese erbracht und liegt hierzu bereits ein Prüfbericht oder eine behördliche Feststellung vor, die Sie mir zur Verfügung stellen bzw. zusammenfassen können?
Da diese Auskunft für mein weiteres Vorgehen von Bedeutung ist, bedanke ich mich vorab für eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E17Mi, 26.08.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen
Gesundheitsamt am Telefon:
Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand
Gesundheitsamt Region Kassel telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung angefragt
Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung ist angefragt:
Der Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat, bestätigt am Telefon:
Geprüft wurden die hygienischen Verhältnisse der Toiletten, etwa Schimmel- oder Kalkbildung.
In dieser Hinsicht waren die geprüften Anlagen in Ordnung.
Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen.
E18Do, 27.08.2026 · 03:15Auf der Tafel zeigen
Dossier an alle Beteiligten:
Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr
Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 14. August 2026 dokumentiere ich gegenüber Ihren Stellen die Toilettensituation an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen.
Inzwischen liegen mir Rückmeldungen aus allen beteiligten Häusern vor.
Diese Rückmeldungen widersprechen sich in zentralen Punkten, etwa zur Dauer der Maßnahme, zum Vorliegen von Mängeln und zur tatsächlichen Praxis vor Ort.
Da an mehreren Stellen offenbar kein vollständiger Überblick über den Gesamtvorgang besteht, habe ich den Vorgang in dem beigefügten Dossier zusammengefasst.
Es enthält den Sachverhalt, die Chronologie sämtlicher Schreiben, die einander widersprechenden Aussagen im Wortlaut, die aus meiner Sicht einschlägige Rechtslage mit Fundstellen sowie die weiteren Schritte.
Der vollständige Schriftverkehr ist als Anhang beigefügt.
Damit haben alle Beteiligten denselben Kenntnisstand.
Worum es geht
Die regulären Schülertoiletten sind während der Unterrichtszeit abgeschlossen.
Während des Unterrichts steht für den gesamten Campus eine einzige, schlüsselpflichtige Einzeltoilette zur Verfügung.
Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren.
Diese Regelung ist nach meiner Überzeugung mit geltendem Recht nicht vereinbar.
Die maßgeblichen Normen und Regelwerke sind im Dossier im Einzelnen dargelegt, von den Grundrechten über die Fürsorgepflicht nach dem Hessischen Schulgesetz bis zu den Vorgaben des Infektionsschutzes und den anerkannten Maßstäben für Sanitärräume.
Die Bewertung des Staatlichen Schulamts vom 26. August 2026, die Regelung sei „nicht zu beanstanden" und entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen", teile ich daher nicht.
Eine verbreitete Praxis ersetzt keine rechtliche Vorgabe.
Sollte diese Regelung tatsächlich an weiteren Schulen üblich sein, würde das den Handlungsbedarf nicht verringern.
Worum ich Sie bitte
Ich bitte Sie, mir bis Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, einen konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin zu benennen, der den freien Zugang zu Toiletten während der gesamten Unterrichtszeit für alle Schülerinnen und Schüler dauerhaft sicherstellt.
Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um Schuldzuweisungen, um Stellungnahmen zur Vergangenheit oder um die Klärung von Zuständigkeitsfragen.
Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt.
Der dafür erforderliche Aufwand ist nach meiner Einschätzung gering.
Mit einer solchen Lösung wäre der Vorgang für mich beendet.
Was andernfalls folgt
Ich beschreibe die folgenden Schritte nicht als Druckmittel, sondern damit jeder Beteiligte den weiteren Ablauf kennt.
Verstreicht die Frist ohne tragfähiges Ergebnis, werde ich sie der Reihe nach umsetzen:
- Anträge auf Informationszugang nach § 80 HDSIG, unter anderem zum Prüfbericht des Gesundheitsamts, zu den Begehungsprotokollen des Schulträgers und zu den Unterlagen der Sanitärbemessung des Campus.
- Beschwerden bei den übergeordneten Behörden, namentlich dem Hessischen Kultusministerium und der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel.
- Einschaltung der Unfallkasse Hessen als Trägerin der gesetzlichen Schülerunfallversicherung.
- Petition an den Hessischen Landtag.
- Veröffentlichung der vollständigen Dokumentation auf einer eigens eingerichteten Website sowie Information von Medien und Fachorganisationen, unter anderem der German Toilet Organization.
Die Website wird auch einen Bereich enthalten, der Schülerinnen und Schülern sachlich erklärt, welche Rechte sie haben und wie sie sich korrekt verhalten.
Dazu gehört ausdrücklich der Hinweis, dass Vandalismus keine Lösung ist.
- Sollte auch das nicht zu einer Lösung führen, rechtliche Schritte.
Zur Veröffentlichung weise ich bereits jetzt transparent auf Folgendes hin:
Die Dokumentation betrifft amtliches Handeln in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse.
Amts- und Funktionsträger werden darin in ihrer dienstlichen Funktion mit Namen genannt.
Daten von Privatpersonen und von Kindern sind und bleiben anonymisiert.
Zum Schluss
Mir ist bewusst, dass an einer Schule viele Themen gleichzeitig anstehen.
Genau deshalb beschränke ich mich auf dieses eine Thema.
Es betrifft ein elementares Grundbedürfnis von Kindern, es duldet keinen Aufschub, und es ist mit geringem Aufwand lösbar.
Ich würde diesen Vorgang gerne mit Ihrer Lösung abschließen und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E19Do, 27.08.2026 · 14:24Auf der Tafel zeigen
Landkreis schließt sich dem Schulamt an:
„hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind"
Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern · in Kopie: Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter
Sehr geehrter Herr März,
wie gestern in meiner nachstehenden Email mitgeteilt, haben wir Ihre Anfrage an die Schulleitung weiter geleitet.
In diesem Zusammenhang erhielten wir Kenntnis über den Schriftverkehr, welcher Ihrerseits bereits mit dem staatlichen Schulamt zu der Thematik geführt wurde.
Der Email von Herrn Sprafke vom 26.08. an Sie, welche auch eine Stellungnahme der Schulleitung enthielt, schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind.
Freundliche Grüße, im Auftrag
Martina Rapprich, Fachbereichsleitung
E20Di, 01.09.2026 · 12:02Auf der Tafel zeigen
Frist verstrichen, keine Rückmeldung:
Der Vorgang wird öffentlich
Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Immobilienmanagement, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 27. August 2026 hatte ich Sie gebeten, mir bis heute, Dienstag, den 1. September 2026, 12:00 Uhr, einen konkreten und verbindlichen Lösungsvorschlag zu benennen, der den freien Zugang zu Toiletten während der gesamten Unterrichtszeit sicherstellt.
Die Frist ist verstrichen, ohne dass mich eine Rückmeldung erreicht hat.
Das bedauere ich.
Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen.
Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen.
Wie im genannten Schreiben angekündigt, setze ich nun die dort beschriebenen Schritte um.
Die vollständige Dokumentation des Vorgangs ist ab sofort öffentlich zugänglich unter: https://kindermüssendürfen.de
Die E-Mails an die Pressevertreter sowie an die übergeordneten Behörden gehen in diesen Minuten an einen umfangreichen Verteiler heraus.
Mein Angebot bleibt unverändert bestehen:
Sobald mir ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, wird das auf der Website dokumentiert, und der Vorgang ist für mich abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E21Di, 01.09.2026 · 12:13Auf der Tafel zeigen
Antrag auf Informationszugang:
Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung
Eltern an Landkreis Kassel · Fachbereich Schulen
Sehr geehrter Herr Koch,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach § 3 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) in Verbindung mit der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Unterlagen. Der Landkreis Kassel ist als Schulträger der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen nach § 158 des Hessischen Schulgesetzes für Bau und Erhaltung des Schulgebäudes zuständig und damit informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 HUIG.
Der Anspruch steht jeder Person zu. Die Darlegung eines rechtlichen Interesses ist nicht erforderlich.
Die begehrten Informationen betreffen den Zustand von Umweltbestandteilen wie Wasser und Innenraumluft sowie Faktoren und Maßnahmen, die sich darauf auswirken. Dazu gehören insbesondere Abwasser, Feuchtigkeit, Schimmel, Gerüche, Hygiene, Schadstoffe und Lüftung. Es handelt sich damit um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes.
Ich beantrage Zugang zu folgenden Unterlagen, jeweils bezogen auf die Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen und, soweit nicht anders angegeben, für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021:
- Sanierungsplanung und Sanitärkonzept für die Sanitäranlagen, also bestehende Planungen, Konzepte, Prioritätenlisten und Zeitpläne einschließlich der hierfür veranschlagten oder bereitgestellten Haushaltsmittel.
- Begehungs- und Mängelprotokolle zu Gebäude und Sanitäranlagen, insbesondere Schulbegehungen des Gesundheitsamts, Begehungen der Unfallkasse Hessen sowie interne Begehungen und Zustandsberichte des Immobilienmanagements des Landkreises.
- Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung, insbesondere die Ergebnisse von Legionellenbeprobungen sowie etwaige Untersuchungen auf Blei oder andere Schwermetalle aus der Hausinstallation, jeweils einschließlich der daraufhin ergriffenen Maßnahmen.
- Gutachten und Untersuchungsberichte zu Feuchtigkeit, Schimmelbefall und Schadstoffen im Schulgebäude, insbesondere zu Asbest, PCB und PAK, einschließlich der Bewertungen und Sanierungsempfehlungen. Für diesen Punkt bitte ich um Auskunft ohne zeitliche Beschränkung.
- Hygieneplan der Schule nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes einschließlich der für die Sanitärräume geltenden Reinigungs- und Desinfektionspläne.
- Leistungsverzeichnis der Gebäudereinigung für die Schule, also die vereinbarten Reinigungsintervalle und Leistungsstandards für die Sanitärräume, die vorgesehenen Flächenleistungen sowie die Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Preise, können geschwärzt werden.
- Lüftungskonzept und Unterlagen zum Zustand der Be- und Entlüftung der Sanitärbereiche einschließlich festgestellter Mängel und der Wartungsberichte.
- Instandhaltungs- und Störungsmeldungen zu den Toilettenanlagen, also Meldungen, Aufträge und Erledigungsvermerke, aus denen sich Art, Zeitpunkt und Behebungsdauer der Mängel ergeben.
- Berichte der letzten beiden Brandverhütungsschauen für das Schulgebäude mit den festgestellten Mängeln, den gesetzten Fristen und dem Stand ihrer Abarbeitung. Sicherheitsrelevante Detailangaben können geschwärzt werden. Hilfsweise bitte ich insoweit um eine zusammenfassende Auskunft über Zahl, Art und Erledigungsstand der Mängel.
- Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags und seiner Ausschüsse ab dem Jahr 2018, soweit sie die Sanierung der Freiherr-vom-Stein-Schule oder das Schulbau- und Sanierungsprogramm des Landkreises mit Bezug auf diese Schule betreffen, einschließlich der einschlägigen Haushaltsansätze.
Zur Form des Zugangs: Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form als PDF an diese E-Mail-Adresse. Soweit einzelne Unterlagen nur in Papierform vorliegen, bitte ich um Kopien oder um Mitteilung eines Termins zur Einsichtnahme vor Ort. Die Einsichtnahme ist nach dem HUIG kostenfrei.
Zu etwaigen Ausschlussgründen: Sollten einzelne Unterlagen ganz oder teilweise Ausschlussgründen unterliegen, bitte ich, die betroffenen Passagen zu schwärzen und die übrigen Informationen zugänglich zu machen. Eine vollständige Ablehnung einzelner Punkte bitte ich schriftlich und unter Angabe der konkreten Rechtsgrundlage zu begründen.
Die Ausschlussgründe sind nach der Rechtsprechung eng auszulegen und treten bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe regelmäßig zurück.
Zu den Kosten: Für den Fall, dass für die Bereitstellung Gebühren anfallen sollten, bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe, bevor Kosten entstehen.
Zur Frist: Nach § 3 HUIG in Verbindung mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/4/EG sind die Informationen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich zu machen. Bei umfangreichen und komplexen Informationen verlängert sich die Frist auf höchstens zwei Monate, worüber innerhalb der Monatsfrist zu unterrichten wäre. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und um Bescheidung innerhalb der gesetzlichen Frist, spätestens bis zum 1. Oktober 2026.
Sollte der Landkreis für einzelne der genannten Unterlagen nicht die verfügungsberechtigte Stelle sein, bitte ich nach § 4 HUIG um Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle und um entsprechende Nachricht an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E22Di, 01.09.2026 · 12:18Auf der Tafel zeigen
Formelle Gefährdungsanzeige:
Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine
Eltern an Unfallkasse Hessen · gesetzliche Schülerunfallversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren der Unfallkasse Hessen,
wir sind Familie März aus Immenhausen und erstatten hiermit eine formelle Gefährdungsanzeige wegen schwerer Verstöße gegen die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften an der Freiherr-vom-Stein-Schule in 34376 Immenhausen.
Seit über zwei Jahren sind während der Unterrichtszeit sämtliche regulären Schülertoiletten verriegelt.
Für rund 650 Schüler steht ausschließlich eine einzige Einzel-Nottoilette mit Schlüsselabholung im Sekretariat zur Verfügung.
Gemäß ASR A4.1 sind für diese Belegungszahl über 40 Sanitäreinheiten sowie eine maximale Wegstrecke von 100 Metern zwingend vorgeschrieben.
Das erzwungene Harnaushalten und der damit verbundene Trinkverzicht führen zu akuten gesundheitlichen Gefährdungen der versicherten Schüler.
Das vollständige Dokumentendossier finden Sie unter:
https://kindermüssendürfen.de
Wir fordern die Unfallkasse Hessen auf, unverzüglich eine unangekündigte Vor-Ort-Begehung durchzuführen und rechtsverbindliche Auflagen gegen den Schulträger zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie März aus Immenhausen
E23Di, 01.09.2026 · 14:42Auf der Tafel zeigen
Bitte an die Stadt:
Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit
Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Obermann,
wir sind Familie März aus Immenhausen.
Wir danken Ihnen für den bisherigen Austausch vom 26. August bezüglich der Schultoiletten an der Freiherr-vom-Stein-Schule.
Inzwischen haben das Staatliche Schulamt und der Landkreis Kassel schriftlich erklärt, dass die verriegelten Toiletten und die Notschlüssel-Praxis für 650 Schüler der offizielle Standard bleiben sollen.
Als Immenhäuser Familien können und wollen wir nicht hinnehmen, dass die Kinder unserer Stadt derart gegängelt werden.
Die gesamte Dokumentation finden Sie auf unserer Informationsseite:
https://kindermüssendürfen.de
Wir bitten Sie als unseren Bürgermeister herzlich, die politische Stimme der Stadt Immenhausen zu erheben und beim Landrat auf eine sofortige Lösung zu drängen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie März aus Immenhausen
E24Di, 01.09.2026 · 14:54Auf der Tafel zeigen
Dienstliche Aufforderung an den Landrat:
Beendigung der Toilettensperren
Eltern an Landkreis Kassel · Landrat
Sehr geehrter Herr Landrat Siebert,
wir sind Familie März aus Immenhausen.
Als Landrat tragen Sie die rechtliche Gesamtverantwortung für den Landkreis Kassel als Schulträger gemäß § 158 Hessisches Schulgesetz.
Ihr Fachbereich Immobilienmanagement hat uns am 27. August schriftlich mitgeteilt, dass sich der Landkreis der rechtswidrigen Toilettenschließung an der Freiherr-vom-Stein-Schule vollumfänglich anschließt.
Seit über zwei Jahren werden 650 Schüler im Unterricht auf ein einziges Notklo verwiesen.
Damit verletzt der Landkreis Kassel vorsätzlich seine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Schulanlagen und riskiert die Gesundheit der Kinder.
Das vollständige Dossier liegt öffentlich vor:
https://kindermüssendürfen.de
Wir fordern Sie persönlich auf, diese Praxis unverzüglich zu beenden und als Schulträger für geöffnete, saubere Schultoiletten zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie März aus Immenhausen
E25Di, 01.09.2026 · 15:11Auf der Tafel zeigen
Ministerbeschwerde:
Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet
Eltern an Hessisches Kultusministerium
Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium,
wir sind Familie März aus Immenhausen.
Wir wenden uns als Eltern direkt an die oberste Dienstaufsicht des Landes Hessen, da das nachgeordnete Staatliche Schulamt Kassel seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt.
An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind seit über zwei Jahren alle Schülertoiletten während des Unterrichts verriegelt.
650 Schüler werden auf eine einzige Nottoilette mit Schlüsselausgabe im Sekretariat verwiesen.
Das Staatliche Schulamt Kassel hat unsere Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, diese Praxis entspreche dem gängigen Standard an hessischen Schulen.
Diese behördliche Haltung verletzt die Fürsorgepflicht des Landes und verstößt eklatant gegen grundlegende Hygienestandards.
Die vollständige Akte samt behördlichem Schriftverkehr finden Sie unter:
https://kindermüssendürfen.de
Wir fordern Sie auf, im Rahmen Ihrer Ministerverantwortung unverzüglich einzugreifen und die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Schultoiletten an der FvSS Immenhausen anzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie März aus Immenhausen
E26Di, 01.09.2026 · 15:13Auf der Tafel zeigen
Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten:
„es ist besser, man tauscht sich persönlich aus"
Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern
Guten Tag Herr März,
ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus. Ich kann Ihnen morgen früh (zw. 8.00 bis 12.00 Uhr) als Gesprächstermin oder alternativ Montag, 07.09., ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus anbieten.
Passt Ihnen das?
Viele Grüße aus dem Rathaus
Lars Obermann
E27Di, 01.09.2026 · 15:15Auf der Tafel zeigen
Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden:
Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat
Unfallkasse Hessen (technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel) an Eltern
Guten Tag Familie März,
durch unser Servicetelefon wurde Ihre Anfrage an mich, den zuständigen technischen Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel, weitergeleitet. Gern würde ich mich mit Ihnen telefonisch austauschen, um einen besseren Überblick über die Situation an Ihrer Schule zu erlangen. Es folgt eine Durchwahl, die hier nicht wiedergegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Unfallkasse Hessen, technischer Aufsichtsdienst (Name auf dieser Seite nicht genannt)
E28Di, 01.09.2026 · 15:17Auf der Tafel zeigen
Zusage für den Termin:
„Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen"
Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister
Hallo Herr Obermann,
gerne nehme ich diese Gelegenheit wahr.
Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen.
Soll ich einfach ins Rathaus kommen?
Freundliche Grüße
Daniel März
E29Di, 01.09.2026 · 15:21Auf der Tafel zeigen
Termin bestätigt:
11:00 Uhr im Rathaus
Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern
…11.00 Uhr morgen bei mir im Büro im Rathaus ist notiert.
Viele Grüße aus dem Rathaus
Lars Obermann
E30Di, 01.09.2026 · 18:05Auf der Tafel zeigen
An den Schulpaten:
Ihr Name bürgt für diese Schule
Eltern an Regierungspräsidium Kassel · Regierungspräsident
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Weinmeister,
wir sind Familie März aus Immenhausen.
Sie haben die persönliche Patenschaft für die Freiherr-vom-Stein-Schule im Netzwerk Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage übernommen.
Als Eltern möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr Name für eine Schule bürgt, an der seit über zwei Jahren die Menschenwürde von Schülern im Alltag missachtet wird.
Während des Unterrichts sind alle Schülertoiletten verriegelt.
650 Kinder werden auf eine einzige Nottoilette verwiesen und müssen vor Mitschülern und Sekretariatspersonal um einen Schlüssel bitten.
Schulleitung und Staatliches Schulamt blockieren bisher jeden Dialog und erklären diesen Zustand zum Dauerzustand.
Das vollständige Dossier samt behördlichem Schriftverkehr finden Sie unter:
https://kindermüssendürfen.de
Da die Situation an Ihrer Patenschule nunmehr breite öffentliche Aufmerksamkeit erfährt, bitten wir Sie, Ihre persönliche Autorität als Regierungspräsident und Schulpate für eine sofortige Öffnung der Toiletten einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie März aus Immenhausen
E31Mi, 02.09.2026 · 16:06Auf der Tafel zeigen
Der Landkreis bestätigt den Eingang:
„qualifizierte und konstruktive Lösung"
Landkreis Kassel (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeauftragte) an Eltern
Sehr geehrte Familie März,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Beschwerde vom 02.09.2026 bezüglich der Toilettensperrung an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen.
Im nächsten Schritt bemühen wir uns um eine qualifizierte und konstruktive Lösung für Ihr Anliegen. Hierfür ist möglicherweise die Beteiligung von verschiedenen Personen und die Erörterung komplexer Sachverhalte notwendig. Dies kann unter Umständen zu einer erweiterten Bearbeitungszeit Ihres Anliegens führen.
Zu gegebener Zeit erhalten Sie eine weitere Nachricht von hier.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Pressesprecherin
E32Mi, 02.09.2026 · 20:21Auf der Tafel zeigen
Petition an den Hessischen Landtag:
Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft
Eltern an Hessischer Landtag · Petitionsausschuss, eingereicht über das Online-Formular des Landtags, Eingangsbestätigung um 20:21 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte den Petitionsausschuss um dringliche Behandlung dieser Petition, weil sie jeden Schultag mehrere hundert Kinder betrifft und die zuständigen Stellen erklärt haben, dass sie nichts ändern werden.
Der Sachverhalt:
An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen (Landkreis Kassel), einer kooperativen Gesamtschule mit nach eigener Schätzung 600 bis 700 Schülerinnen und Schülern, sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Wer im Unterricht auf die Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, geht über den Campus zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne „Nottoilette" ab und bringt ihn anschließend zurück. Für den gesamten Campus ist während des Unterrichts genau eine Toilette zugänglich. Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren.
Das ist keine Elternbehauptung. Schulleitung und Staatliches Schulamt haben das Verfahren schriftlich bestätigt. Die Schulleitung räumt ein, dass es „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung" gibt.
Was seit dem 14. August 2026 geschehen ist
Am 14. August 2026 habe ich eine formelle Mängelanzeige an die Schulleitung, den Schulträger (Landkreis Kassel) und das Staatliche Schulamt Kassel gerichtet, verbunden mit drei einfachen, in wenigen Tagen umsetzbaren Lösungsvorschlägen.
Das Ergebnis:
Das Staatliche Schulamt hat die Regelung am 26. August 2026 als „nicht zu beanstanden" bewertet, sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen". Der Landkreis Kassel als Schulträger hat sich dieser Bewertung am 27. August 2026 „inhaltlich" angeschlossen und erklärt, es gebe „keinerlei" Mängel. Auf fünf konkrete Fragen zur aktuellen Praxis hat er nicht geantwortet.
Drei gesetzte Fristen (24. August, 28. August und 1. September 2026, 12:00 Uhr) sind verstrichen, ohne dass eine der drei Stellen einen Lösungsvorschlag oder einen Umsetzungstermin benannt hätte. Die letzte Frist war mit der Zusendung des vollständigen Dossiers an alle Beteiligten verbunden.
Die Schulaufsicht, die das Handeln der Schule kontrollieren soll, hat das Handeln der Schule für in Ordnung erklärt. Damit ist der Weg über die Verwaltung ausgeschöpft.
Warum das dringend ist:
Kinder, die im Unterricht nicht auf die Toilette gehen können, halten ein oder trinken weniger. Die gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen) sind allgemein anerkannt. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 nennt als Maßstab einen Weg von höchstens 50 Metern zum Toilettenraum im selben Gebäude. Hier steht ein einzelnes Toilettenhäuschen auf dem Schulhof für einen ganzen Campus. Jeder Tag, an dem das so bleibt, ist ein Schultag für mehrere hundert Kinder.
Meine Bitte an den Petitionsausschuss:
Das Staatliche Schulamt Kassel und den Landkreis Kassel um Stellungnahme zu bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage eine einzige zugängliche Toilette für 600 bis 700 Schüler während der Unterrichtszeit als „nicht zu beanstanden" gilt.
Darauf hinzuwirken, dass der freie Zugang zu den regulären Schülertoiletten während der gesamten Unterrichtszeit unverzüglich wiederhergestellt wird, mit einem verbindlichen Umsetzungstermin.
Die Petition wegen der laufenden Betroffenheit von Kindern vorrangig zu behandeln.
Dokumentation:
Damit der Vorgang für jeden nachvollziehbar ist, habe ich den gesamten Schriftverkehr unter https://kindermüssendürfen.de veröffentlicht. Die Seite wird fortgeschrieben und zeigt den jeweils aktuellen Stand, einschließlich der Antworten, die noch ausstehen. Der vollständige Inhalt der Website ist dieser Petition als PDF beigefügt: Sachverhalt, Chronologie, der Schriftverkehr im Volltext und die einschlägigen Rechtsnormen mit Fundstellen. Namen von Kindern und private Kontaktdaten sind darin anonymisiert; genannt werden ausschließlich Amts- und Funktionsträger in ihrer dienstlichen Funktion.
Sobald ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, ist der Vorgang für mich abgeschlossen. Ich bin jederzeit für Rückfragen erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E33Mi, 02.09.2026 · 20:24Auf der Tafel zeigen
Bitte um vorrangige Behandlung:
„jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen"
Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses
Sehr geehrter Herr Ulloth,
ich habe soeben über das Online-Formular des Hessischen Landtags eine Petition eingereicht.
Sie betrifft die Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, Landkreis Kassel.
Ich wende mich an Sie als Vorsitzenden des Petitionsausschusses mit der Bitte, diese Petition vorrangig zu behandeln.
Worum es geht, in drei Sätzen:
- An der Schule sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen.
- Für nach eigener Schätzung 600 bis 700 Schülerinnen und Schüler ist während des Unterrichts genau eine „Nottoilette" zugänglich, deren Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden muss.
- Dieser Zustand besteht nach schriftlicher Auskunft der Schulleitung seit über zwei Jahren.
Seit dem 14. August 2026 habe ich Schulleitung, Staatliches Schulamt Kassel und den Landkreis Kassel als Schulträger schriftlich um Abhilfe gebeten und konkrete, kurzfristig umsetzbare Lösungen vorgeschlagen. Das Schulamt hält die Regelung für „nicht zu beanstanden", der Landkreis hat sich dem angeschlossen, und drei gesetzte Fristen sind ohne Lösungsvorschlag verstrichen. Keine der drei Stellen hat einen Willen zur Lösung erkennen lassen. Der Verwaltungsweg ist damit ausgeschöpft, und die Kinder halten weiter ein.
Mir ist bewusst, dass der Ausschuss viele Anliegen bearbeitet und die Reihenfolge nicht willkürlich ist.
Ich bitte trotzdem um Prüfung, ob dieser Fall vorgezogen werden kann, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft und jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen ist.
Der gesamte Schriftverkehr ist öffentlich unter https://kindermüssendürfen.de dokumentiert und liegt der Petition als PDF in einer auf 27 Seiten zusammengefassten Fassung bei.
Ab Seite 9 ist der Schriftverkehr zu sehen.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, auch telefonisch oder per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
Vater eines Schülers der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen
E34Do, 03.09.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen
Der Petitionsausschuss am Telefon:
Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag
Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers
Gesprächsnotiz des Verfassers:
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses lässt sich die Situation an der Schule schildern und fragt nach.
Er erklärt, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat: bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen.
Am selben Tag um 16:49 Uhr wurde dieser Stand schriftlich an die German Toilet Organization weitergegeben, mit dem Satz: „Die Schule hat Frist bis morgen, die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls muss sie dem Petitionsausschuss Rede und Antwort stehen."
E35Fr, 04.09.2026 · TelefonatAuf der Tafel zeigen
Zweites Telefonat:
Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind
Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers
Gesprächsnotiz des Verfassers:
Der Abgeordnete berichtet, die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind.
Verabredet wird: Die Eltern prüfen das nach Schulschluss und melden sich zurück.
In den kommenden Wochen wird regelmäßig nachgesehen, ob die Toiletten geöffnet bleiben.
E36Fr, 04.09.2026 · 14:17Auf der Tafel zeigen
Rückmeldung an den Landtag:
„Die Toiletten sind heute geöffnet"
Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL
Sehr geehrter Herr Ulloth,
wie heute am Telefon besprochen, melde ich mich kurz zurück.
Zunächst möchte ich mich noch einmal herzlich bedanken, auch für die freundlichen und unkomplizierten Telefonate der letzten Tage.
Das war für uns als Eltern alles andere als selbstverständlich!
Mein Sohn ist inzwischen aus der Schule zurück und hat bestätigt:
Die Toiletten sind heute geöffnet. Er hat auch berichtet, dass sie in einem ordentlichen Zustand waren und sogar Seife vorhanden war, was in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder ein Problem war.
Für den Moment ist das akute Problem an der Freiherr-vom-Stein-Schule damit gelöst.
Wir haben unseren Sohn gebeten, in den kommenden Wochen weiter ein Auge darauf zu haben, ob die Toiletten dauerhaft offen bleiben.
Sollte sich daran etwas ändern, melde ich mich gern noch einmal bei Ihnen.
Auf kindermüssendürfen.de werden wir nun festhalten, dass das akute Problem bei uns gelöst ist, und uns bei allen Beteiligten bedanken.
Auf der Seite gibt es außerdem den Bereich „Helden des Alltags".
Dort möchten wir gern auch Sie namentlich nennen, weil Ihr Einsatz maßgeblich dazu beigetragen hat, dass es jetzt so schnell gegangen ist.
Frau Knell von der FDP-Fraktion haben wir dieselbe Frage gestellt, und sie hat zugestimmt.
Dabei geht es uns nicht um große Worte.
Uns ist wichtig, dass Menschen sehen, dass es in der Politik Leute gibt, die sich für die Anliegen von Bürgern interessieren und tatsächlich etwas bewirken können.
Gerade in einer Zeit, in der viele mit der Politik hadern, kann das anderen Eltern Mut machen, sich zu melden, statt das Problem auszusitzen.
Wenn Sie mit der Nennung einverstanden sind, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung.
Wenn Sie lieber nicht genannt werden möchten, ist das selbstverständlich ebenso in Ordnung.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel März
E37Fr, 04.09.2026 · 14:29Auf der Tafel zeigen
Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten:
„innerhalb von 24 Stunden gelöst"
Hessischer Landtag (Büro Oliver Ulloth MdL, Mitarbeiterin, Name auf dieser Seite nicht genannt) an Eltern
Sehr geehrter Herr März,
im Auftrag vom SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Ulloth möchte ich mich herzlich für Ihre positive Rückmeldung und Ihre freundlichen Worte bedanken.
Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen.
Sie dürfen Herrn Ulloth gerne namentlich nennen, wenn Sie dies möchten.
Halten Sie uns gerne weiterhin auf dem Laufenden, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Mitarbeiterin des SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Ulloth
E38Fr, 04.09.2026 · 14:51Auf der Tafel zeigen
Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen:
Stellungnahme des Schulamts angefordert
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Referat I.1.1) an Eltern · Antwortschreiben als PDF im Anhang, Geschäftszeichen HMKB I
Ihre Eingabe
Sehr geehrte Familie März,
vielen Dank für Ihre Eingabe, die uns per E-Mail am 01. September 2026 erreicht hat.
Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Deshalb haben wir eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel angefordert, um den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu können.
Für eine abschließende Nachricht aus unserem Haus bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Wir werden dann unaufgefordert wieder auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat I.1.1
E39Mi, 16.09.2026 · 12:46Auf der Tafel zeigen
Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen:
„keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen"
Landkreis Kassel (Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, Dezernat II, im Auftrag des Landrats) an Eltern · Antwort auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat vom 1. September (E24)
Sehr geehrter Herr März,
Landrat Andreas Siebert hat mir Ihre Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet. Leider komme ich erst heute dazu, sie zu beantworten.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich zwischenzeitlich sowohl der Petitionsausschuss als auch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen mit der Frage, welche Toiletten wann und wie geöffnet werden beschäftigt hat. Die Regelung zur Öffnung der Toiletten ist verändert worden. Ich möchte dennoch gern klarstellen, dass dem Landrat die von Ihnen in Ihrer Mail geforderte Anweisungsbefugnis nicht zusteht.
Der Landkreis ist als Schulträger für die Gebäude und deren Ausstattung zuständig. Darunter fällt – neben dem baulichen Zustand – auch die Reinigung der Toiletten und die Beseitigung von Schäden. Der Landkreis hat sicherzustellen, dass funktionsfähige Toiletten zur Verfügung stehen. Dem kommen wir nach. Hierzu ist im umfangreichen Mailverkehr mit unserem Immobilienmanagement und dem Staatlichen Schulamt bereits Stellung genommen worden. Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht. Dies obliegt der Schulleitung, die dem Staatlichen Schulamt und letztlich dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen untersteht.
Die Freiherr-vom-Stein-Schule hat sich bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt. Hintergrund war, dass es immer wieder zu Vandalismusschäden gekommen ist. Es hat sich ein Runder Tisch gebildet, der aus der Schulleitung, der Schülervertretung, der Schulsozialarbeit, den Reinigungskräften und den Hausmeistern bestand. Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert. Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Silke Engler
Erste Kreisbeigeordnete
Landkreis Kassel, Dezernat II
E40Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang OktoberAuf der Tafel zeigen
Das Kultusministerium antwortet:
„Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung."
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Geschäftszeichen HMKB) an Eltern · Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E25), nach der Eingangsbestätigung vom 4. September (E38)
Ihre Eingabe vom 1. September 2026
Sehr geehrte Familie März,
ich komme zurück auf Ihre o. g. Nachricht und unser Schreiben vom 4. September 2026.
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name des Sachbearbeiters]
Brief vom 28.09.2026, Geschäftszeichen HMKB, Postfach 3160, 65021 Wiesbaden, unterzeichnet im Auftrag. Die Privatanschrift des Empfängers und der Name des Sachbearbeiters sind hier weggelassen. Adressiert ist das Schreiben an „Familie März"; eingereicht hatte die Eingabe der Vater allein.
E41Di, 06.10.2026 · 16:35Auf der Tafel zeigen
Erinnerung an den Landkreis:
Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen
Eltern an Landkreis Kassel · Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und zwei weitere Mitarbeiter des Landkreises · Betreff: „Erinnerung: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG vom 01.09.2026"
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. September 2026 habe ich nach § 3 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes Zugang zu den in meinem Antrag im Einzelnen bezeichneten Unterlagen zu den Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule beantragt. Der Antrag ist Ihnen am selben Tag zugegangen.
Nach § 3 HUIG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2003/4/EG sind die Informationen innerhalb eines Monats nach Eingang zugänglich zu machen. Eine Verlängerung auf zwei Monate ist nur bei umfangreichen oder komplexen Anträgen zulässig und muss innerhalb des ersten Monats mitgeteilt werden. Weder die Informationen noch eine solche Mitteilung noch eine Ablehnung haben mich erreicht. Die Frist ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen.
Ich bitte Sie, mir die beantragten Unterlagen bis spätestens Freitag, den 16. Oktober 2026, zugänglich zu machen. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorliegen oder Ausschlussgründen unterliegen, bitte ich bis zu diesem Tag um eine schriftliche Mitteilung mit Begründung je Punkt, wie im Antrag beschrieben. Sollte der Landkreis für einzelne Unterlagen nicht die verfügungsberechtigte Stelle sein, bitte ich nach § 4 HUIG um Weiterleitung und um Nachricht, an wen.
Bleibt auch diese Frist ohne Antwort, werde ich den Rechtsweg beschreiten. Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, einschließlich der Fristen und ihres Ablaufs.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E42Di, 06.10.2026 · 16:38Auf der Tafel zeigen
Bitte an das Gesundheitsamt:
Begehung und Bericht, diesmal schriftlich
Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel · Betreff: „Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung"
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26. August 2026 hatte ich Sie um Auskunft gebeten, ob an der Freiherr-vom-Stein-Schule eine Begehung der Sanitäranlagen stattgefunden hat und ob dazu ein Bericht vorliegt. Am selben Tag erhielt ich eine telefonische Auskunft, für die ich mich bedanke.
Der Landkreis Kassel hat sich in seinem Schreiben vom 26. August 2026 auf eine Feststellung des Gesundheitsamts berufen, es habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" gegeben. Ich bitte Sie deshalb um eine kurze schriftliche Auskunft bis Freitag, den 16. Oktober 2026: Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht oder eine Feststellung, die Sie mir zugänglich machen können? Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass keine Begehung stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März
E45Mi, 07.10.2026 · 11:06Auf der Tafel zeigen
Gesundheitsamt schriftlich:
Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen
Gesundheitsamt Region Kassel (Hygienische Dienste) an Eltern · Betreff: „AW: Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung"
Sehr geehrter Herr März,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom gestrigen Tag teilen wir Ihnen als Gesundheitsamt Region Kassel Folgendes mit: Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Hygienische Dienste
E46Mi, 07.10.2026 · 14:28Auf der Tafel zeigen
Nachfrage an das Gesundheitsamt:
Rechtsgrundlage und Umfang der Feststellung „keine baulichen Mängel"
Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel · Hygienische Dienste, als Antwort auf E45 · Betreff: „Re: Auskunftsersuchen vom 26.08.2026, Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen: Bitte um schriftliche Bestätigung" · Frist: Mittwoch, 21. Oktober 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Auskunft vom 7. Oktober 2026.
Sie bestätigt, dass am 24. August 2026 eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen stattgefunden hat, und sie hält fest, dabei seien
„keine hygienischen oder baulichen Mängel"
festgestellt worden.
Am 26. August 2026 hatte mir der Mitarbeiter, der die Besichtigung durchgeführt hat, am Telefon etwas anderes gesagt:
Geprüft worden seien die hygienischen Verhältnisse, etwa Schimmel- oder Kalkbildung. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts.
Diese Auskunft deckt sich mit dem Gesetz, wie ich es lese.
Ihre schriftliche Auskunft geht darüber hinaus.
Deshalb bitte ich um Klarstellung zu fünf Punkten.
- Rechtsgrundlage
Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 33 Nr. 3 IfSG unterliegen Schulen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Nach § 9 Abs. 1 HGöGD überwachen die Gesundheitsämter die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Für den baulichen Zustand von Schulgebäuden ist nach § 158 Abs. 1 HSchG der Schulträger verantwortlich, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften überwacht nach §§ 60 und 61 HBO die untere Bauaufsichtsbehörde, die Unfallverhütung nach § 17 SGB VII die Unfallkasse.
Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Feststellung, es lägen keine baulichen Mängel vor?
- Maßstab
Nach welchen Kriterien wurde der bauliche Zustand beurteilt? Ich bitte insbesondere um Mitteilung, ob die Zahl der während der Unterrichtszeit zugänglichen Toiletten im Verhältnis zur Schülerzahl, die Lage der Toiletten zu den Unterrichtsräumen, die Lüftung und der Instandhaltungszustand Gegenstand der Beurteilung waren, und ob die Person, die die Besichtigung durchgeführt hat, über eine bautechnische Qualifikation verfügt.
- Umfang der Besichtigung
Welche Anlagen wurden am 24. August 2026 besichtigt, zu welcher Uhrzeit, und waren die regulären Schülertoiletten zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen? Wurde die Zugangsregelung, nach der während des Unterrichts eine einzelne Toilette mit Schlüssel aus dem Sekretariat zur Verfügung stand, in die Beurteilung einbezogen?
- Vermerk
Gibt es zu der Besichtigung einen Vermerk, eine Checkliste oder einen Bericht? Falls ja, bitte ich um Zugang dazu, soweit anwendbar nach § 80 HDSIG, hilfsweise nach § 3 HUIG. Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass die Besichtigung nicht schriftlich festgehalten wurde.
- Mitteilung an den Schulträger
Der Landkreis Kassel hat mir am 26. August 2026 geschrieben, das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können. Was haben Sie dem Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August 2026 in welcher Form mitgeteilt? Ich bitte um eine Kopie dieser Mitteilung, soweit sie schriftlich erfolgt ist.
Ich bitte um Ihre Antwort bis Mittwoch, den 21. Oktober 2026.
Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, Ihre Auskunft vom 7. Oktober eingeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März
E47Mi, 07.10.2026 · 16:14Auf der Tafel zeigen
Landkreis in einem Satz:
Die Unterlagen werden zusammengestellt
Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und drei Mitarbeiter · Betreff: „AW: Erinnerung: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG vom 01.09.2026" · Antwort auf E41, sechs Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist
Guten Tag Herr März,
vielen Dank für Ihre nachstehende Email.
Die gewünschten Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und in Kürze überlassen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Martina Rapprich
Fachbereichsleitung
Landkreis Kassel, Immobilienmanagement
E48Mi, 14.10.2026 · 16:29Auf der Tafel zeigen
Erste Lieferung des Landkreises:
13 Anhänge, Anmerkungen in Rot zu zehn Punkten
Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie vier Mitarbeiter des Landkreises · Betreff: „AW: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem HUIG. Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen" · Antwort auf E21, dreizehn Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist · Die Anhänge stehen geschwärzt auf der Seite Die Akte
Der Landkreis hat seine Antworten als rote Anmerkungen hinter die zehn Punkte des Antrags geschrieben. Die Punkte des Antrags stehen hier gekürzt mit ihrem Stichwort, die Anmerkungen des Landkreises vollständig und wörtlich, mit dem Rand in Behördenfarbe.
Guten Tag Herr März,
unter Bezugnahme auf Ihre nachstehende Email erhalten Sie anbei die gewünschten Unterlagen. Zu den einzelnen Punkten haben wir unsere Anmerkungen in „rot" im Text hinterlegt:
- Sanierungsplanung und Sanitärkonzept einschließlich der Haushaltsmittel.
Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist im Zeitraum der nächsten drei Jahre nicht geplant. Dementsprechend wurden lediglich Mittel für die laufende Bauunterhaltung geplant.
- Begehungs- und Mängelprotokolle, insbesondere Gesundheitsamt, Unfallkasse, interne Begehungen und Zustandsberichte.
Die Dokumente finden Sie im Anhang.
- Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung.
Die Dokumente finden Sie im Anhang.
- Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen, ohne zeitliche Beschränkung.
Das Schadstoffkataster finden Sie im Anhang.
- Hygieneplan der Schule nach § 36 IfSG einschließlich der Reinigungs- und Desinfektionspläne.
Die Dokumente finden Sie im Anhang.
- Leistungsverzeichnis der Gebäudereinigung einschließlich der Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen.
Die Dokumente finden Sie im Anhang.
- Lüftungskonzept und Zustand der Be- und Entlüftung.
Die Sanitäranlagen verfügen über keine mechanische Lüftung.
- Instandhaltungs- und Störungsmeldungen zu den Toilettenanlagen.
Die Dokumente finden Sie im Anhang.
- Berichte der letzten beiden Brandverhütungsschauen.
Sofern entsprechende Begehungen seit der Sanierung stattgefunden habe, übersenden wir die Dokumente im Anhang.
- Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags ab 2018 mit Bezug auf diese Schule.
Die gewünschten Informationen entnehmen Sie bitte dem Bürgerinfoportal unserer Homepage. Neben dem Haushalt finden Sie dort auch alle Beschlüsse der Kreisgremien.
Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Martina Rapprich
Fachbereichsleitung
Landkreis Kassel, Immobilienmanagement
Anhänge: Schreiben zur Unterweisung Brandschutzordnung 2017, Schadstoffrestkataster TÜV 2009, zwei Trinkwasserprüfberichte 2025, Protokoll Gesundheitsamt 03.02.2025, Bericht Unfallkasse Hessen 17.09.2026, Bericht Fachkraft für Arbeitssicherheit 05.05.2025, Berechnung Reinigungsaufteilung, Bilddokumentation Schultoiletten, Brandschutzprotokoll 16.02.2023, Rahmen-Hygieneplan des Landes 2023, Tätigkeitsliste Reinigung, Liste Vandalismusvorfälle. Alle dreizehn mit Entstehungsdatum und Veröffentlichungsstand auf der Seite Die Akte.
E49Do, 15.10.2026 · 17:51Auf der Tafel zeigen
Nachfrage an den Landkreis:
Elf Punkte, was fehlt und was zu klären ist, Frist 23. Oktober
Eltern an Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung), in Kopie die vier Mitarbeiter aus E48, Bürgeranliegen und Fachbereich Schulen · Betreff: „Ihre Antwort vom 14.10.2026 auf den Antrag nach dem HUIG vom 01.09.2026, Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule: offene Punkte und Nachfragen, Frist 23. Oktober 2026"
Sehr geehrte Frau Rapprich,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 14. Oktober 2026 mit dreizehn Anhängen. Ich habe alle Unterlagen durchgesehen. Ein Teil des Antrags ist damit erfüllt. Für die übrigen Punkte bitte ich um Nachlieferung, Klarstellung oder eine begründete Mitteilung je Punkt, wie im Antrag vom 1. September 2026 beschrieben.
Vorab zur Rechtslage, damit wir vom selben Stand ausgehen.
Die Frist nach § 3 Abs. 3 HUIG ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen. Eine Mitteilung über eine Verlängerung ist nicht erfolgt. Ihre Antwort kam am 14. Oktober. Ich halte das fest, ohne daraus mehr zu machen, bitte aber darum, die noch offenen Punkte jetzt ohne weitere Verzögerung zu erledigen.
Der Antrag bezog sich auf den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021, bei Punkt 4 ohne zeitliche Beschränkung. Das HUIG kennt keine zeitliche Grenze für den Zugang. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 4 HUIG allein, ob eine Umweltinformation bei der Stelle vorhanden ist oder für sie bereitgehalten wird. Dasselbe sagt Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2003/4/EG. Mehrere Ihrer Anhänge decken nur das Jahr 2025 oder nur die Zeit ab August 2025 ab. Soweit Unterlagen für frühere Jahre vorhanden sind, bitte ich um Zugang. Soweit sie nicht vorhanden sind, bitte ich um die ausdrückliche Mitteilung, für welchen Punkt und welchen Zeitraum das gilt. Soweit Sie den Zugang zu einzelnen Unterlagen ablehnen, ist mir das nach § 6 HUIG mit den Gründen und mit dem Hinweis auf das Verfahren nach § 9 HUIG mitzuteilen. Eine Ablehnung ist bisher für keinen Punkt erfolgt.
Nach § 3 Abs. 2 HUIG ist der Zugang in der beantragten Art zu eröffnen, hier als PDF per E-Mail. Ein Verweis auf andere Quellen ist nur zulässig, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Dazu unten bei Punkt 10.
Nun zu den einzelnen Punkten.
- Sanierungsplanung und Haushaltsmittel
Sie teilen mit, eine Sanierung der Sanitäranlagen sei in den nächsten drei Jahren nicht geplant, geplant seien nur Mittel für die laufende Bauunterhaltung. Beantragt waren die bestehenden Planungen, Prioritätenlisten und Zeitpläne einschließlich der Haushaltsmittel. Ich bitte um die Unterlage, aus der sich diese Entscheidung ergibt (Prioritätenliste, Vorlage, Vermerk), und um die Angabe der für die Bauunterhaltung der Sanitäranlagen dieser Schule veranschlagten Mittel für 2025, 2026 und die Folgejahre. Falls es keine schriftliche Grundlage für die Entscheidung gibt, bitte ich um diese Mitteilung.
- Begehungs- und Mängelprotokolle
Geliefert sind das Protokoll des Gesundheitsamts vom 3. Februar 2025, der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom 5. Mai 2025 und der Bericht der Unfallkasse Hessen vom 17. September 2026. Es fehlen:
a) Ein Protokoll, Vermerk oder eine Mitteilung zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August 2026. Ihr Fachbereich hat sich am 26. August 2026 schriftlich auf diese Besichtigung berufen („keinerlei hygienische oder bauliche Mängel"). Ich bitte um das Dokument, auf dem diese Aussage beruht, oder um die Mitteilung, dass dem Landkreis dazu nichts Schriftliches vorliegt.
b) Die Begehungen durch den Haustechniker und den Mitarbeiter der Bauunterhaltung, die Ihr Schreiben vom 26. August 2026 für die Woche davor nennt. Beantragt waren ausdrücklich interne Begehungen und Zustandsberichte des Immobilienmanagements. Ich bitte um die Aufzeichnungen zu diesen Begehungen oder um die Mitteilung, dass sie nicht schriftlich festgehalten wurden.
c) Die Antwort des Landkreises an das Gesundheitsamt auf das Protokoll vom 3. Februar 2025. Das Gesundheitsamt hatte um Mitteilung innerhalb von drei Monaten gebeten, welche Maßnahmen zur Beseitigung der aufgeführten Mängel veranlasst wurden. Das betrifft unter anderem die beschädigten Fliesen in den Außentoiletten der Jungen und Mädchen, die gerissenen Silikonfugen in der Behindertentoilette und den Schimmel in den Sporthallenduschen. Ich bitte um diese Antwort und um den Erledigungsstand je Punkt.
d) Der Erledigungsstand der acht Punkte aus dem Brandschutzprotokoll vom 16. Februar 2023 und der Punkte aus dem Bericht vom 5. Mai 2025, soweit sie den Schulträger betreffen (dort als „Schulträger" gekennzeichnet, darunter die fehlende Rückenstütze in der Behindertentoilette).
e) Zum Bericht der Unfallkasse Hessen: Er trägt den Eingangsstempel vom 22. September 2026. Ich bitte um Mitteilung, was der Landkreis seitdem veranlasst hat, insbesondere zu der empfohlenen zweiten Toilette im Gebäudeteil B1 und zu der Feststellung, dass die Schultoiletten während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten sind. Der Bericht ging laut Verteiler an die Schulleitung. Ich bitte um Mitteilung, ob und wann er dem Staatlichen Schulamt zugeleitet wurde.
- Trinkwasseruntersuchungen
Geliefert sind zwei Prüfberichte zu Proben vom 6. März 2025, aus dem Sekretariat und aus der Sporthalle. Beantragt war der Zeitraum ab 2021. Ich bitte um die Untersuchungen der Jahre 2021 bis 2024 und 2026, soweit vorhanden, und um die Mitteilung, ob und wann die Trinkwasserinstallation des Toilettengebäudes auf dem Schulhof (im Raumbuch Gebäude 09) beprobt wurde. Falls das Schulgebäude keiner Untersuchung auf Legionellen unterliegt, bitte ich um eine kurze Begründung.
- Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen
Geliefert ist das Schadstoffrestkataster des TÜV vom 22. Juni 2009. Danach sind Abwasserrohre aus Asbestzement im Kriechgang, der alle Gebäude verbindet, sowie im Untergeschoss von Gebäude B verblieben, dazu Mineralfaserdämmung im Kriechgang. Ich bitte um Mitteilung, ob das Kataster seit 2009 fortgeschrieben wurde, ob der Zustand dieser Bauteile seitdem geprüft wurde und ob die Abwasserleitungen des Toilettengebäudes über diese Rohre geführt werden. Zu Feuchtigkeit und Schimmel liegt kein Gutachten bei, obwohl das Gesundheitsamt am 3. Februar 2025 Schimmel in beiden Sporthallenduschen und Feuchtigkeit im Boulderraum festgestellt hat. Ich bitte um die Unterlagen zur Ursache und Beseitigung oder um die Mitteilung, dass es keine gibt.
- Hygieneplan
Geliefert ist der Rahmen-Hygieneplan des Landes vom 13. September 2023. Beantragt war der Hygieneplan der Schule nach § 36 IfSG einschließlich der Reinigungs- und Desinfektionspläne für die Sanitärräume. Der Rahmenplan ist die Vorlage, nicht der schuleigene Plan. Ich bitte um den Hygieneplan der Freiherr-vom-Stein-Schule oder um die Mitteilung, dass es keinen gibt. Falls der Plan bei der Schule liegt, bitte ich nach § 4 Abs. 4 HUIG um Weiterleitung und Nachricht.
- Reinigung
Geliefert sind die Tätigkeitsliste „Reinigung der Schulen" und eine Berechnung der Reinigungsaufteilung. Beide Dateien wurden am 12. Oktober 2026 erzeugt. Die Tätigkeitsliste trägt weder Datum noch Geltungsbeginn noch Unterschrift. Ich bitte um die Angabe, seit wann sie für diese Schule gilt, und um den Beschluss des Kreisausschusses vom 5. Oktober 2023, auf den die Reinigungsvorgaben in der Berechnung verweisen. Die Ergebnisse durchgeführter Qualitätskontrollen fehlen vollständig. Ich bitte um die Kontrollberichte seit 2021 oder um die Mitteilung, dass keine Qualitätskontrollen dokumentiert sind. Nach der Tätigkeitsliste gehört die Beseitigung von Toilettenverstopfungen nicht zu den Aufgaben der Reinigungskräfte. Ich bitte um Mitteilung, wer dafür zuständig ist und mit welcher Reaktionszeit.
- Lüftung
Sie teilen mit, die Sanitäranlagen hätten keine mechanische Lüftung. Ich bitte um Mitteilung, wie die Lüftung des Toilettengebäudes sichergestellt wird und ob ihr Zustand in einer der Begehungen bewertet wurde.
- Instandhaltungs- und Störungsmeldungen
Geliefert sind eine Liste „Vandalismusvorfälle" und eine Bilddokumentation. Beide Dateien wurden am 28. September 2026 erstellt, vier Wochen nach meinem Antrag. Beantragt waren Meldungen, Aufträge und Erledigungsvermerke, aus denen sich Art, Zeitpunkt und Behebungsdauer der Mängel ergeben. Ich bitte um die zugrunde liegenden Primäraufzeichnungen (Störungsmeldungen, Reparaturaufträge, Einträge im CAFM-System, Rechnungen für Ersatzbeschaffungen) für den Zeitraum ab 2021 oder um die Mitteilung, dass solche Aufzeichnungen nicht geführt werden.
Dazu drei Klarstellungen, um die ich bitte:
a) Die Liste beginnt am 18. August 2025. Nach Darstellung der Schulleitung und des Landkreises besteht die Zugangsregelung mit Schlüssel und Einzeltoilette seit rund zwei Jahren, also seit 2024. Für die Zeit vor dem 18. August 2025 enthält die Liste keinen Eintrag. Ich bitte um Mitteilung, ob für 2021 bis August 2025 Vorfälle dokumentiert sind, und falls ja, um diese Aufzeichnungen.
b) Ihr Schreiben vom 26. August 2026 enthält die Aussage, in den vergangenen Wochen bzw. Monaten hätten keine Vorkommnisse oder Beschwerden vorgelegen. Ihre Liste führt für den 20. August 2026, sechs Tage vor diesem Schreiben, einen Vorfall mit fünf entwendeten Toilettenbrillen und vier Stunden Aufwand, dazu Vorfälle am 22. April, 4. Mai und 18. Mai 2026. Diese Aussage ist nach Ihren eigenen Unterlagen nicht zutreffend. Ich bitte um Klarstellung, worauf sie beruhte.
c) Die Bilddokumentation ordnet eine Fotoserie dem „ersten Tag nach den Sommerferien" und eine zweite der Zeit „vor den Sommerferien 2026" zu. Die fünf Fotos der zweiten Serie tragen nach ihren Dateiinformationen das Aufnahmedatum 24. Juni 2025. Das Foto Nummer 5 der ersten Serie ist dasselbe Foto, das die HNA am 6. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Ich bitte um das Aufnahmedatum jedes Fotos und um die Angabe, welchem Eintrag der Liste es zugeordnet ist.
Außerdem bitte ich um die Unterlagen zu drei Vorgängen, die in Schreiben der Schulleitung, des Schulamts und in der Presse genannt werden, in Ihrer Liste aber nicht vorkommen: die Entwendung der Schlüssel mit anschließender Sachbeschädigung und Anzeige bei der Polizei (Datum, Meldung an den Schulträger, Aktenzeichen), der Vorfall mit Pfefferspray (Datum, Meldung) und die in der Presse genannten neuen Kosten für den Landkreis (Kostenaufstellung seit September 2026).
- Brandverhütungsschauen
Sie schreiben, Sie übersenden die Dokumente, sofern entsprechende Begehungen seit der Sanierung stattgefunden haben. Beigefügt sind ein internes Brandschutzprotokoll von 2023 und ein Schreiben zur Unterweisung von 2017. Eine Brandverhütungsschau ist etwas anderes. Der Landkreis ist selbst Brandschutzdienststelle. Ich bitte um die Angabe, wann die letzten beiden Brandverhütungsschauen für das Schulgebäude stattgefunden haben, und um die Berichte, hilfsweise um die im Antrag beschriebene zusammenfassende Auskunft.
- Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags
Sie verweisen auf das Bürgerinfoportal. Nach § 3 Abs. 2 HUIG ist ein solcher Verweis nur zulässig, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Beantragt waren die Beschlüsse und Vorlagen ab 2018, soweit sie die Sanierung dieser Schule oder das Schulbau- und Sanierungsprogramm mit Bezug auf diese Schule betreffen. Diese Auswahl lässt sich im Portal nicht ohne Kenntnis der Vorlagennummern treffen. Ich bitte um die Vorlagennummern mit Datum und Gremium oder um die Dokumente selbst als PDF.
- Zur Antwort als Ganzes
Mehrere Anhänge wurden für diese Antwort neu erzeugt (Liste und Bilddokumentation am 28. September 2026, Reinigungsberechnung und Tätigkeitsliste am 12. Oktober 2026). Das ist in Ordnung, soweit die Primärunterlagen nachgereicht werden. Ich bitte darum, bei jeder nachgereichten Unterlage anzugeben, wann sie ursprünglich entstanden ist.
Ich bitte um Ihre Antwort bis Freitag, den 23. Oktober 2026. Für jeden der genannten Punkte bitte ich entweder um die Unterlage, um die Mitteilung, dass sie nicht vorhanden ist, oder um eine Ablehnung mit Begründung nach § 6 HUIG. Bleiben Punkte ohne eine dieser drei Antworten, werde ich das Verfahren nach § 9 HUIG einleiten. Der Vorgang wird, wie der gesamte Schriftverkehr in dieser Sache, unter kindermüssendürfen.de dokumentiert, Ihre Antwort vom 14. Oktober 2026 und ihre Anhänge eingeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon-Daniel März
E50Do, 22.10.2026 · 16:04Auf der Tafel zeigen
Zweite Lieferung des Landkreises:
Antworten in Rot zu allen elf Punkten, 23 Dateien, kein Protokoll, keine Zustandsberichte, nichts veranlasst
Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereichsleitung) an Eltern, in Kopie sechs Mitarbeiter des Landkreises, Bürgeranliegen und Fachbereich Schulen · Betreff: „AW: Ihre Antwort vom 14.10.2026 auf den Antrag nach dem HUIG vom 01.09.2026, Sanitäranlagen Freiherr-vom-Stein-Schule: offene Punkte und Nachfragen, Frist 23. Oktober 2026" · Antwort auf E49, einen Tag vor der Frist · Auswertung und Dateien auf der Seite Die Akte
Der Landkreis hat seine Antworten in Rot zwischen die elf Punkte der Nachfrage gesetzt. Die Punkte stehen hier mit ihrem Stichwort, der Wortlaut der Nachfrage steht unter E49. Die Antworten des Landkreises sind vollständig und wörtlich wiedergegeben. Drei Namen von Bediensteten ohne Mandat sind durch ihre Funktion ersetzt.
Sehr geehrter Herr März,
vielen Dank für Ihre nachstehende Mail. Zu den einzelnen Punkten teilen wir folgendes (in „rot im Text") mit bzw. übersenden wir die entsprechenden Unterlagen im Anhang:
- Sanierungsplanung und Haushaltsmittel
Es gibt eine Übersicht in der sämtliche möglichen Instandhaltungsmaßnahmen an unseren Schulen aufgeführt sind. Die Priorisierung hinsichtlich der zu beantragenden Mittel erfolgt jährlich im Zuge der Haushaltsplanung. Oberste Priorität hat die Durchführung aller Maßnahmen, die sicherheitsrelevant sind. Für die Gesamtschule Immenhausen sind dort für die nächsten Jahre die Erneuerung der Heizungsleitungen, der Wasserleitungen im Kriechkeller sowie der Lüftungsanlagen berücksichtigt. Alle Maßnahmen wurden jedoch bisher nicht priorisiert, da derzeit keine Gefahr bzw. Sicherheitsrelevanz besteht. Auch für den Haushalt 2027, der noch nicht durch die politischen Gremien beschlossen ist, wurden aus vorgenannten Gründen keine entsprechenden Mittel beantragt.
Die Planung der Mittel für die laufende Bauunterhaltung im Sanitärbereich erfolgt jährlich pauschal für alle Gesamtschulen. Erst die jeweiligen durchgeführten Maßnahmen werden dann direkt auf die entsprechenden Kostenstellen der einzelnen Schulen gebucht, Aufgrund dessen kann die gewünschte Aussage zu den geplanten Mitteln nicht getroffen werden. Ersatzweise senden wir Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten für die Jahre 2018 – 2026.
- Begehungs- und Mängelprotokolle
a) Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August 2026Am 24.08.26 fand eine unangemeldete Besichtigung der Sanitäranlagen an der Freiherr-vom-Stein-Schule statt. An dieser Besichtigung nahmen [eine Mitarbeiterin] (Immobilienmanagement), [der Haustechniker], Frau Dr. Hoffmann-Deist (Schulleitung) und [ein Mitarbeiter] (Gesundheitsamt) teil. Die Sanitäranlagen befanden sich am Tag der Besichtigung in einem hygienisch sauberen und ordentlichen Zustand. Bauliche Mängel wurden ebenfalls nicht vorgefunden. Bei dieser Besichtigung konnte festgestellt werden, dass es keine hygienischen Probleme an der Schule gibt, sondern der Vandalismus große Probleme bereitet. Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor.
b) Interne BegehungenFestgestellte bauliche Mängel werden über ein Ticketsystem an die Technikabteilung weitergeleitet. Je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden Ortstermine zur Mangelbehebung angesetzt. Im Anhang finden Sie einen Auszug der im Jahr 2026 abgeschlossenen Serviceanforderungen. Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor.
c) Antwort an das Gesundheitsamt 2025Die technischen Mängel wurden von der damaligen Sachbearbeitung ordnungsgemäß bearbeitet. Die entsprechende Freimeldung per eMail ist der Anlage beigefügt. Die Bewertung der Schimmelbildung sowie die Festlegung der Beseitigungsart erfolgen durch den Haustechniker, der zugleich zertifizierte Fachkraft für Schimmelbeseitigung ist, sowie durch die Hausmeisterei. Die gerissenen Silikonfugen in der Schule und in der Sporthalle wurden vollumfänglich durch einen Fachbetrieb instand gesetzt (siehe Rechnung).
d) Brandschutzprotokoll 2023 und Bericht 2025Rückenstützen an den Behinderten WCs sollten (so steht es in den MAS-Protokollen) installiert werden – hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Für diese WCs besteht entweder die Möglichkeit, eine Rückenstütze zu installieren oder einen WC Deckel zu nutzen. Beides zusammen ist technisch nicht möglich, da die Rückenstütze ein Zuklappen des WC Deckels verhindert. Der Erledigungsstand des Protokolls vom 16.02. wird wie folgt mitgeteilt: Punkte 1 – 4 sind erledigt, Punkt 6 ist überwiegend erledigt, letzte Einzelfälle werden bis Ende des Jahres bearbeitet, Punkte 5, 7 und 8 betreffen die Schulorganisation durch die Schulleitung. Der Landkreis ist bezüglich des Abstellens von Gegenständen im stetigen Austausch.
e) Bericht der Unfallkasse HessenDie Anzahl der WC Anlagen wird nach der AMEV „Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden" ausgelegt und zwar entsprechend der Schüleranzahl an der jeweiligen Liegenschaft – nicht pro Gebäude. Zentrale WC-Anlagen befinden sich üblicherweise im Außenbereich, so dass sie zur Hauptnutzung während der Pausen einfach erreichbar sind. Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt.
- Trinkwasseruntersuchungen
Siehe Anlage. 2026 steht noch aus. Darüber hinausgehende Unterlagen liegen nicht vor.
- Gutachten zu Feuchtigkeit, Schimmel und Schadstoffen
Üblicherweise sind aufgrund des Alters dieser Liegenschaft die Abwasserrohre aus Asbestzement installiert, die nur dann erneuert werden, wenn Schäden auftreten. Solange die Rohrleitungen nicht geschnitten oder gesägt werden, sind die Asbestfasern im Material gebunden. Die WC-Anlagen im Außengebäude werden darüber entwässert. Die Rohrleitungen befinden sich im Kriechgang, welcher kein Aufenthaltsraum ist. Das gleiche gilt für die Mineralwolle an den Heizungsleitungen im gleichen Kriechgang. Die Wände und die Decke der Duschen in der Sporthalle wurden mit Schimmelspray behandelt und anschließend abgewaschen. Es waren lediglich leichte Verfärbungen feststellbar, jedoch keine großflächigen Befunde. Im Boulderraum wurden an der Treppe zum Notausgang kleine Ausblühungen festgestellt, die entfernt wurden. Zudem konnte dort keine messbare Feuchtigkeit festgestellt werden. Sämtliche Arbeiten erfolgten durch die Hausmeisterei in Absprache mit dem Haustechniker. Weitere Unterlagen dazu liegen hier keine vor.
- Hygieneplan
Ein Hygienehandbuch für unsere Schulen wurde erst in den vergangenen zwei Jahren erarbeitet und noch nicht durch die zuständigen Gremien beschlossen. Die notwendige Beschlussfassung befindet sich in Vorbereitung. Unseren vorbereiteten Entwurf des Hygienehandbuches überreiche ich in der Anlage.
- Reinigung
Die übersandte Tätigkeitsliste trägt das Erstellungsdatum 12.10.2026, da sie aus einer umfassenderen Datei herauskopiert wurde, die aus Datenschutzgründen nicht vollständig weitergegeben werden konnte. Die für die betreffende Schule geltenden Tätigkeitslisten und Reinigungsvorgaben sind seit dem 01.01.2024 in Kraft.
Der in der Berechnung der Reinigungsaufteilung genannte Beschluss des Kreisausschusses ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Gesonderte Kontrollberichte bzw. dokumentierte Qualitätskontrollen im angefragten Umfang liegen nicht vor. Die Qualität der Reinigungsleistungen wird durch die festgelegten Reinigungsintervalle und die damit verbundenen Vorgaben sichergestellt.
Die Beseitigung von Toilettenverstopfungen gehört nicht zum Aufgabenbereich der Reinigungskräfte. Hierfür ist grundsätzlich der zuständige Hausmeister verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt unverzüglich. Sofern dies durch den Hausmeister nicht möglich ist, wird zeitnah eine entsprechende Fachfirma mit der Störungsbeseitigung beauftragt.
- Lüftung
In dem WC-Gebäude sind ausreichend Fenster zur Belüftung vorhanden. Lüftungsanlagen werden nur bei innenliegenden WC-Räumen installiert.
- Instandhaltungs- und Störungsmeldungen
a) Primäraufzeichnungen und Zeit vor August 2025Instandhaltungs- und Störungsmeldungen werden, wie bereits oben erwähnt, über ein Ticketsystem erfasst. Über dieses System wird die Technik über Mängel informiert, die Mängel werden anschließend behoben. Mängel können auch durch die Hausmeisterei beseitigt werden, die hierfür benötigten Materialien werden bereitgestellt. Werden externe Firmen beauftragt, erfolgt dies über unsere Zeitvertragsfirmen. Steht den Firmen das Material zur Verfügung, ist der Mangel an den Schulen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, zu beseitigen. Anbei erhalten Sie die Auszüge aus dem Ticketsystem zu den abgeschlossenen und offenen Aufträgen im Zeitraum von 2021 bis heute. Des Weiteren ist im Anhang eine Auflistung der Rechnungen für Ersatzbeschaffungen im Bereich der Hausmeisterei sowie für Schäden und Vandalismus im Zeitraum von 2021 bis heute beigefügt. Lohnkosten der Hausmeister sind dort nicht enthalten, weshalb diese Liste nicht als vollständige Dokumentation gesehen werden kann. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor. Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor.
b) „Keine Vorkommnisse" am 26. August 2026Im vorgenannten Schreiben wurde folgendes mitgeteilt: „Eine Rücksprache mit der Schulleitung hat zudem bestätigt, dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen". Diese Aussage bezog sich nicht auf Vandalismusschäden, sondern vielmehr darauf, dass aus der Schülerschaft nichts an die Schulleitung heran getragen wurde.
c) Aufnahmedaten der FotosDie Aufnahmedaten wurden zu jedem einzelnen Foto in der anhängenden Datei hinterlegt.
Schlüsseldiebstahl, Pfefferspray, neue KostenDie genannten Vorgänge sind im Fachbereich Immobilienmanagement nicht bekannt. Hier bitte ich, eine Anfrage an die Schulleitung zu richten. Hinsichtlich der „neuen Kosten" handelt es sich lediglich um ggf. zusätzliche entstehende Lohnkosten der Reinigungskräfte und Hausmeister für Sonderreinigungen.
- Brandverhütungsschauen
Protokolle liegen hier leider nicht vor, wurden jedoch bei dem FB 38 Zivil- und Katastrophenschutz angefordert. Als Ersatz ist in der Anlage die Abnahmebescheinigung eines externen Brandschutzbüros enthalten, die bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahme aus 2008 den Bestimmungen des Brandschutzkonzepts entspricht.
- Beschlüsse und Vorlagen des Kreistags
Im Portal kann durch verschiedene Suchbegriffe innerhalb der Dokumente auch ohne Angabe der Vorlagennummern gesucht werden. Als Suchbegriff könnte in diesem Falle z. B. „Immenhausen" genannt werden. Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen, die im genannten Zeitraum durch die Gremien beschlossen werden mussten, gab es in der Gesamtschule Immenhausen jedoch nicht, da die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten worden sind. Alle Maßnahmen erfolgten lediglich im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung. Bei der durchgeführten Fassadensanierung handelte es sich um Beseitigung eines Gewährleistungsmangels aus der Sanierung der Schule.
- Zur Antwort als Ganzes
Eine Erläuterung hierzu wurde bereits unter dem Punkt „Reinigung" gegeben. Einige Dokumente wurden aus umfassenderen Dateien herauskopiert, die aus Datenschutzgründen nicht vollständig weitergegeben werden konnten. Diese umfangreichen Listen werden in der Regel laufend fortgeschrieben, da es häufig zu Ergänzungen kommt. Die Daten der Bilder haben wir bereits entsprechend benannt.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Martina Rapprich
Fachbereichsleitung
Landkreis Kassel, Immobilienmanagement
23 Dateien im Anhang, dazu als Anlage 24 die folgende Mail. Alle mit Entstehungsdatum und Veröffentlichungsstand auf der Seite Die Akte.
Anlage 24 zu E50: Freimeldung des Landkreises an das Gesundheitsamt, 19. März 2025
Landkreis Kassel (Technisches Immobilienmanagement, Sachbearbeitung) an Gesundheitsamt Region Kassel (Mitarbeiter der Hygienischen Dienste) · Betreff: „Begehung Gesundheitsamt Gesamtschule Immenhausen (Freiherr-vom-Stein-Schule)" · Antwort auf das Protokoll vom 3. Februar 2025 (Akte, E48 Nr. 5), sechs Wochen nach der Besichtigung, Frist des Gesundheitsamts waren drei Monate
Anrede und Grußformel mit Vornamen, Namen und Durchwahl sind durch Funktionen ersetzt. Die Punktnummern beziehen sich auf das Protokoll des Gesundheitsamts.
Hallo [Vorname des Mitarbeiters],
sehr gerne, super danke!
Hier jetzt nochmal bezugnehmend auf dein Protokoll von der Gesamtschule Immenhausen vom 04.02.2025:
zu Punkt 1: Der beschädigte Stuhl im Erste-Hilfe-Raum wurde bereits entsorgt und ein neuer beschafft.
Zu Punkt 2: Die verschmutzen Lüftungsteller wurden zwischenzeitlich alle gereinigt und die Hausmeister und Reinigungskräfte sind angehalten dies regelmäßig zu tun
Zu Punkt 3: Die beschädigten bzw. gerissenen Silikonfugen im Fußbodenbereich in der Behindertentoilette und in dem Flur werden durch die Hausmeister zeitnah entfernt und neu ausgespritzt
Zu Punkt 4: Ein Erste-Hilfe Kasten wird angebracht
Zu Punkt 5: Sind wir nicht zuständig
Zu Punkt 6: Sind wir nicht zuständig
Zu Punkt 7: Die beschädigten Fliesen in den „Außen" Toiletten werden zeitnah durch die Hausmeister ausgetauscht
Zu Punkt 8: In der Lehrküche werden alle Leisten komplett durch die Hausmeister durch neue ausgetuscht und neue Abschlusskanten sowie Gummilippen angebracht. Die beschädigte Arbeitsplatte wird mit Hartwachs aufgearbeitet.
Zu Punkt 9: Der Putzmittelwagen wird jetzt im Putzmittelraum im Keller untergebracht
Zu Punkt 10: Die beschädigten Fliesen im Kunstraum im Gebäude D1 werden ebenfalls durch das Hausmeisterteam ausgetauscht
Zu Punkt 11: Sind wir nicht zuständig
Zu Punkt 12: Sind wir nicht zuständig
Zu Punkt 13: Ein Verbandskasten wird im Biologieraum angebracht
Zu Punkt 14: Die Sporthalle wird in den Osterferien von den Hausmeistern gesperrt und der Schimmel mit Mitteln behandelt
Zu Punkt 15: Siehe Punkt 14
Zu Punkt 16: Im Boulderraum wird der lockere Putz von der Außenwand entfernt und die Feuchtigkeit gemessen. Falls notwendig werden wir dann weitere Maßnahmen ergreifen.
Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
[Sachbearbeitung]
Landkreis Kassel, Immobilienmanagement, Fachdienst Technisches Immobilienmanagement
E51Do, 22.10.2026 · 20:23Auf der Tafel zeigen
Abschlussmitteilung an alle Beteiligten:
Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen
Eltern an neunzehn Stellen, alle offen im Verteiler: Vorsitzender des Petitionsausschusses, Wiebke Knell MdL, Poststelle des Landtags, die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und CDU, Landkreis Kassel (Immobilienmanagement, Fachbereich Schulen, Bürgeranliegen), Schulleitung, Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Bürgermeister, Unfallkasse Hessen, Kultusministerium, Regierungspräsidium Kassel · Betreff: „Schultoiletten Freiherr-vom-Stein-Schule" · Anhang: die ganze Website als Text-PDF, 97 Seiten (PDF)
Wortlaut wie gesendet, Hervorhebungen aus dem Original. Das Wort „asozial" und der Satz über das Lügen sind Werturteile des Verfassers über den Umgang mit dem Vorgang, auf keine Person bezogen. Die strafrechtliche Einschätzung ist als anwaltliche Einschätzung gekennzeichnet und nennt niemanden als Täter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Land gilt Schulpflicht.
Der Staat verpflichtet Kinder, jeden Tag in ein Gebäude zu gehen, das er verantwortet, und stellt ihnen dort Personen gegenüber, die für genau diese Verantwortung ausgebildet und bezahlt werden.
Im Gegenzug schuldet er ihnen das Selbstverständlichste: Dass sie während des Unterrichts auf eine Toilette gehen können.
An der Freiherr-vom-Stein-Schule war das über zwei Jahre lang nicht so.
Seit dem 4. September 2026 ist es so, nachdem ein Abgeordneter eine Frist gesetzt hat. Dafür danke ich ihm.
Es ging nie um mein Anliegen. Es ging um das Recht von 600 bis 700 Kindern, um die Fürsorgepflicht der Schule und um die Verantwortung derer, die dafür in Ämtern sitzen.
Die Akte, die der Landkreis am 14. und 22. Oktober nach dem Umweltinformationsgesetz geliefert hat, zeigt, wie diese Verantwortung wahrgenommen wurde.
Die gravierendsten Punkte, jeder mit Fundstelle unter kindermüssendürfen.de:
- Die Sperre wurde zwei Jahre lang mit Vandalismus begründet. Dokumentiert ist für diese zwei Jahre kein einziger Vorfall. Die Liste des Landkreises beginnt im August 2025 und wurde, nach seiner eigenen Auskunft, erst nach meinem Antrag geschrieben.
- Schulamt und Landkreis erklärten am 26. August, es gebe nach Begehungen „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel". Am 22. Oktober schreibt der Landkreis: Ein Protokoll liegt nicht vor, Zustandsberichte liegen nicht vor. Das Gesundheitsamt hat die Nachfrage dazu bis zur Frist nicht beantwortet.
- Die Unfallkasse Hessen hat am 17. September festgestellt, dass Schultoiletten während des Unterrichts offen zu halten sind. Der Landkreis hat den Bericht einen Monat lang liegen lassen, nichts veranlasst, ihn dem Schulamt nicht weitergegeben und der Zeitung gesagt, bei dem jetzigen Status könne es nicht bleiben.
- Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober, das „kaum offen, schon wieder verwüstet" belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025. Dreizehn Monate vor der Öffnung, aus der Zeit der Sperre.
- Dieselben sechs Fotos der Mädchentoilette tragen beim Landkreis drei verschiedene Daten und in den Dateien ein viertes. Die Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen, deren Existenz der Landkreis bestätigt, wurde auf Antrag nicht herausgegeben.
Nach Einschätzung meines Rechtsanwalts berühren die Punkte 4 und 5 Tatbestände des Strafgesetzbuchs.
Ob das so ist, entscheiden andere.
Alle von mir gesetzten Fristen sind ab heute gegenstandslos, auf Schreiben in dieser Sache antworte ich nicht mehr, ein Verfahren führe ich nicht.
Die vollständige Akte geht an den Petitionsausschuss, das Kultusministerium, das Regierungspräsidium Kassel, die Unfallkasse Hessen und den Deutschen Presserat.
Ebenso an Pressevertreter, und Interessierte im ganzen Land.
Sie bleibt unter kindermüssendürfen.de für jeden offen. Wer mich fragt, auch aus einer Redaktion, bekommt die Wahrheit und diesen Verweis.
Sollte jemand die Originaldokumente, inkl. Beweisführungskette haben wollen um beispielsweise die Staatsanwaltschaft einzuschalten, stelle ich diese natürlich jederzeit zur Verfügung.
Was dieser Fall zeigt, ist nicht das Versagen einer Schule.
Er zeigt, wie sich Verantwortliche auf jeder Ebene verhalten, wenn es einmal darauf ankommt, Kindern einen sorgenfreien Alltag zu ermöglichen und sich auf die Menschen verlassen zu können, die genau dafür da sind: Sie decken sich gegenseitig, schreiben Zustände als Bemühungen in die Akte und geben einer Zeitung ein altes Foto und lügen vorsätzlich.
Diesen Umgang mit der Verantwortung für Kinder nenne ich asozial.
Das ist mein Werturteil, und es ist das letzte Wort, das ich zu diesem Vorgang schreibe.
Eine Antwort erwarte ich nicht und ehrlich, sie interessiert mich auch nicht mehr,
denn ich stehe morgen Früh auf und bin glücklich... und Sie müssen in den Spiegel schauen und sich selbst die Frage beantworten:
Sind sie stolz auf sich und das wofür sie stehen?
Mit freundlichen Grüßen
Simon Daniel März