Stand 22. Oktober 2026: Die Initiative hat sich zurückgezogen.Der Landkreis Kassel hat am 14. und 22. Oktober 2026 die nach dem Umweltinformationsgesetz beantragten Unterlagen geliefert. Sie zeigen: keine zeitnahen Aufzeichnungen zu Sperren, Vorfällen und Besichtigungen, das Zeitungsfoto vom 6. Oktober datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025. Auswertung und Dateien:
Die Akte. Der Verfasser führt den Vorgang nicht weiter, die Akte geht an die zuständigen Stellen, die Website bleibt online (
Fazit). Presseanfragen werden mit einem Verweis auf diese Seite beantwortet.
Stand 4. September 2026: Die Toiletten sind offen.Drei Wochen nach der ersten Mängelanzeige, zwei Tage nach der Petition an den Landtag. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Oliver Ulloth MdL, hatte der Schule am 3. September eine Frist bis zum nächsten Tag gesetzt. Am 4. September waren die Schülertoiletten während des Unterrichts geöffnet (
E34 bis
E37).
Die Fassungen darunter beschreiben den Zustand, um den es ging.
An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen.
Wer muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, holt im Sekretariat den Schlüssel für eine einzelne Nottoilette und bringt ihn anschließend zurück.
Schulleitung und Staatliches Schulamt haben dieses Verfahren schriftlich bestätigt, der Schulträger Landkreis Kassel erklärt zugleich, es gebe „keinerlei" Mängel.
Seit über zwei Jahren sind an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen, einer kooperativen Gesamtschule mit mehreren hundert Schülerinnen und Schülern, die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen.
Wer während des Unterrichts zur Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, geht über den Campus zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne Nottoilette, sucht ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof auf und bringt den Schlüssel zurück.
Die Schulleitung begründet die Regelung mit Vandalismus und räumt zugleich schriftlich ein, dass es seit über zwei Jahren keine tragfähige Lösung gibt und die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend" ist.
Das Staatliche Schulamt bewertete die Regelung am 26. August 2026 als „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen".
Der Schulträger Landkreis Kassel erklärte am selben Tag, das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen und es lägen „keinerlei" hygienische oder bauliche Mängel vor.
Auf Nachfrage bestätigte das Gesundheitsamt telefonisch, dass ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft wurden und bauliche Mängel weder Gegenstand der Prüfung noch Teil seiner Zuständigkeit waren.
Eltern haben den Vorgang seit dem 14. August 2026 vollständig dokumentiert und ihn als öffentlich einsehbares Dossier aufbereitet.