Grundrechte im Unterricht
Die Mängelanzeige vom 14. August benennt, worum es geht: die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, die Fürsorgepflicht der Schule nach dem Hessischen Schulgesetz, den Hygieneplan nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes.E01 Die Antwort der Schulleitung kam am selben Tag: Ein „pauschales Verbot" gebe es nicht, aber „ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden". Fristen nehme sie nur von Dienstvorgesetzten entgegen.E02
Drei Fristen, kein Vorschlag
Der Vater setzte drei Fristen: den 24. August,E01 den 28. AugustE08 und den 1. September, 12 Uhr.E18 Der Landkreis antwortete, das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können, das Abschließen sei „nur als kurzfristige Maßnahme" erfolgt.E12 Das Schulamt erklärte die Regelung für „nicht zu beanstanden", sie entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen".E14 Einen Lösungsvorschlag enthielt keine der Antworten. Am 1. September um 12 Uhr schrieb der Vater: „Ich hätte mir gewünscht, dass eine der beteiligten Stellen erkennbar macht, dieses Problem tatsächlich lösen zu wollen. Der erforderliche Aufwand wäre gering, und der Vorgang damit beendet gewesen."E20
Vorschläge von der ersten Mail an
Schon die Mängelanzeige forderte „wirksame Aufsicht, um Verunreinigungen und Vandalismus einzudämmen".E01 Am 25. August schrieb der Vater dem Bürgermeister drei konkrete Vorschläge: jeder Lehrkraft einen Toilettenschlüssel, den Schüler kurz mitnehmen und zurückgeben. Fehlende WC-Brillen ersetzen und die tägliche Reinigung sichern. Rauchmelder in den Toiletten, statt Teile der Anlage für alle zu sperren.E10 Im Dossier vom 27. August heißt es: „Ein kurzes, tragfähiges Konzept genügt."E18 Eine Antwort auf die Vorschläge gibt es bis heute nicht.
Warum kein Gespräch mit der Schulleitung
Die Schulleitung bot am 14. August ein Gespräch an.E02 Der Vater nahm es nicht an, und der Grund stand bereits in der Mängelanzeige: Nach einem Vorfall im Schuljahr davor, den die Schule mit dem Satz beendet hatte, die Sachverhalte hätten sich „so nicht bestätigt",E00 sei „das Vertrauen in rein informelle Gespräche erschöpft".E01 Seitdem läuft alles schriftlich. Am 2. September saß der Vater über eine Stunde beim BürgermeisterE28 und sagte dort zu, an einem vom Bürgermeister moderierten Gespräch mit der Schulleitung teilzunehmen. Es hat bisher niemand abgerufen.
Der Landkreis hat nie gefragt
Schuldezernentin Silke Engler sagt: „Wir hätten uns ein persönliches Gespräch gewünscht." Der Landkreis hat dem Vater fünf Schreiben geschickt.E12 E15 E19 E31 E39 In keinem steht eine Gesprächsanfrage. Das letzte vom 16. September endet mit: „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung."E39 Im selben Schreiben teilt der Landkreis mit, die Regelung sei „verändert worden", eine Anweisungsbefugnis gegenüber der Schule habe der Landrat nicht.
Zehn Kilometer entfernt
An der Ahnatal-Schule in Vellmar, im selben Landkreis, beim selben Schulträger, öffnen die Schüler die Toiletten seit Mai 2026 mit einer persönlichen Chipkarte. Wer wann drin war, bleibt 72 Stunden gespeichert. Die Freiherr-vom-Stein-Schule nennt in ihrer Stellungnahme „Austauschformate im Schulverbund Nord und mit dem Landkreis Kassel".E07 Die Lösung ist zehn Kilometer entfernt. In zwei Jahren ist sie nicht in Immenhausen angekommen.
Die Türen sind offen
Am 2. September ging eine Petition an den Hessischen Landtag.E32 Der Vorsitzende des Petitionsausschusses telefonierte am 3. und 4. September mit dem Vater.E35 Am 4. September waren die Toiletten offen, mit Seife.E36 Das Kultusministerium hatte am selben Tag eine Stellungnahme des Schulamts angefordertE38 und schrieb am 28. September: Dem Anliegen sei „zwischenzeitlich entsprochen", es stünden „sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung".E40 Zwischen Mängelanzeige und offener Tür lagen 21 Tage. Zwischen dem Abschließen und der Mängelanzeige zwei Jahre.
Jetzt sagt die Schuldezernentin über die offenen Türen: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben." Der Landkreis habe das Kultusministerium eingeschaltet, gemeinsam solle „nach einer dauerhaften Lösung" gesucht werden. Nach zwei Jahren Arbeitsgruppen und drei Runden Tischen beginnt diese Suche jetzt. Nach der Beschwerde, nicht vor ihr.
Neu: ein Fall mit Pfefferspray
Die Schulleiterin berichtet, es habe „in der Vergangenheit einen Fall mit Pfefferspray" gegeben, zwei Schüler seien mit dem Rettungswagen abgeholt worden. In ihrer Stellungnahme vom August, die die Vorfälle der vergangenen zwei Jahre aufzählt, kommt er nicht vor.E07 Reizstoffsprühgeräte sind nach dem Waffengesetz Waffen, und an hessischen Schulen sind sie seit dem Schuljahr 2025/26 per Erlass verboten. Wann der Fall war, ob er als Schulunfall gemeldet wurde und ob Schulaufsicht und Polizei informiert wurden, ist offen. Die Fragen sind gestellt.