Stand: 22. Oktober 2026 · Öffentlich seit 1. September 2026, 12:01 Uhr · Abgeschlossen

Hunderte Schüler.
Eine Nottoilette.
Seit über zwei Jahren.

Kein Kind darf auch nur in einem einzigen Fall daran gehindert werden, bei Bedarf eine Toilette aufzusuchen.
Nicht durch verschlossene Türen.
Nicht durch fehlende Schlüssel.
Nicht durch ein leeres Sekretariat.
Nicht durch Wegstrecken quer über den Campus.

Zeichnung: ein Kind rennt zur Toilette.

Diese Seite dokumentiert, wie an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen der freie Zugang zu Toiletten während der Unterrichtszeit über zwei Jahre lang eingeschränkt war.

Und sie dokumentiert, wie Schulleitung, Schulamt und Schulträger seit dem 14. August 2026 auf eine formelle Mängelanzeige reagiert haben, und wer am Ende gehandelt hat.

Alle Aussagen stammen aus dem hier vollständig dokumentierten Schriftverkehr.
Jede zitierte Rechtsnorm ist mit dem Originaltext verlinkt.

Erstellt von betroffenen Eltern.
Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist eine kooperative Gesamtschule mit Gymnasial- und Mittelstufenzweig.
Die Schülerzahl liegt nach eigener Einschätzung bei 600 bis 700.
Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht.

Fazit. Warum hier Schluss ist

Am 14. August 2026 ging es um eine Tür. Ein Vater hat die Schule gebeten, sie aufzuschließen. Drei Wochen und drei Behörden später hat ein Abgeordneter eine Frist gesetzt, und am nächsten Tag war die Tür offen. Das war der Teil, der gelingen konnte.

Danach ging es um die Wahrheit über diesen Vorgang. Am 6. Oktober stand in der Zeitung, die Toiletten seien „kaum offen, schon wieder verwüstet", mit einem Foto. Am 22. Oktober hat der Landkreis dieses Foto selbst auf den 19. August 2025 datiert. Dreizehn Monate vor der Öffnung.

Die Akte, die der Landkreis am 14. und am 22. Oktober geliefert hat, zeigt den Rest. Keine Aufzeichnung zu den Begehungen, auf die sich der Landkreis am 26. August berufen hat. Kein Protokoll zur Besichtigung des Gesundheitsamts. Eine Liste der Vorfälle, die erst nach dem Antrag geschrieben wurde. Ein Bericht der Unfallkasse, der sagt, die Toiletten seien offen zu halten, und den der Landkreis einen Monat lang nicht weitergegeben hat. Dieselben sechs Fotos mit drei verschiedenen Daten. Eine Übersicht aller Instandhaltungsmaßnahmen, die existiert und auf Antrag nicht herausgegeben wurde. Zwölf Befunde, nach Gewicht.

Das Gesundheitsamt hat die fünf Fragen vom 7. Oktober (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet.

Was der Verfasser daraus schließt

Bewertung des Verfassers, nach anwaltlicher Einschätzung.
Fotos, die einer Behörde und einer Zeitung mit Daten übergeben werden, die nach den eigenen Dateien und der eigenen Liste nicht stimmen können, und eine Unterlage, die nachweislich existiert und auf einen gesetzlichen Antrag hin nicht herausgegeben wird, sind nach Einschätzung des Rechtsanwalts, dem die Akte vorliegt, keine Verwaltungsfehler mehr. In Betracht kommen § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 348 StGB (Falschbeurkundung im Amt) und § 274 StGB (Urkundenunterdrückung).
Ob ein Tatbestand erfüllt ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht diese Seite. Der Verfasser macht sich die Einschätzung zu eigen und zieht daraus eine Konsequenz: Dieses Verfahren führt er nicht. Es ist nicht die Aufgabe eines Vaters, einem Landkreis nachzuweisen, wann ein Foto entstanden ist.

Was jetzt wohin geht

Die vollständige Akte, mit Originaldateien und Prüfsummen, geht als Information an die Stellen, die dafür zuständig sind. Ohne Antrag, ohne Frist, ohne Bitte um Antwort. Was sie daraus machen, liegt bei ihnen.
Die Mitteilung darüber ist am 22. Oktober um 20:23 Uhr an alle neunzehn beteiligten Stellen gegangen, offen im Verteiler, mit dieser Website als Text-PDF im Anhang (E51, Wortlaut). Wer die Originaldokumente mit Beweiskette haben will, bekommt sie auf Anfrage.

  1. Petitionsausschuss des Hessischen Landtags.Die Petition vom 2. September läuft dort noch. Der Ausschuss erhält die Akte und dieses Fazit. Der Vorsitzende hat als Einziger in diesem Vorgang innerhalb eines Tages gehandelt.
  2. Hessisches Kultusministerium.Hat am 28. September erklärt, dem Anliegen sei entsprochen (E40). Erhält die Akte, insbesondere den Bericht der Unfallkasse, den der Landkreis dem Schulamt nicht weitergegeben hat.
  3. Regierungspräsidium Kassel.Als Aufsichtsbehörde über den Landkreis als Schulträger und als Teilnehmer der Besichtigung vom 7. September. Erhält die Akte mit der Bewertung oben.
  4. Unfallkasse Hessen.Hat die Gefährdungsanzeige angenommen, die Schule besichtigt und festgestellt, dass die Toiletten offen zu halten sind. Erhält die Mitteilung des Landkreises, dass daraus nichts veranlasst wurde.
  5. Deutscher Presserat.Die Beschwerde vom 7. Oktober läuft. Der Presserat erhält die Datierung des Fotos durch den Landkreis als Nachtrag.

Was nicht mehr geschieht

Keine weiteren Anträge, Nachfragen, Erinnerungen oder Fristen. Keine Klage nach § 9 HUIG. Keine Strafanzeige durch den Verfasser. Keine Antworten auf Schreiben der beteiligten Stellen, die ab heute eingehen. Wer von ihnen noch eine Frist offen hat, kann sie vergessen.

Diese Seite bleibt, wie sie am 22. Oktober 2026 ist. Fehler werden auf Hinweis korrigiert, sonst wird nichts geändert. Wer fragt, und wer aus einer Redaktion fragt, bekommt die Wahrheit und einen Verweis auf diese Seite. Alles, was zu sagen ist, steht hier, mit Datum und Wortlaut.

Der Verfasser kümmert sich ab jetzt um seine Familie. Das Kind, um das es am Anfang ging, war mit diesem Vorgang zu keinem Zeitpunkt befasst. Es hat eine Toilette gebraucht, nicht eine Akte. Sollte es in der Schule auf diesen Vorgang angesprochen werden, wird das hier stehen. Sonst nichts mehr.

Wer dasselbe Problem an einer anderen Schule hat: Der Leitfaden beschreibt den Weg, der hier funktioniert hat, und den Preis. Die Petition hat die Tür geöffnet, nicht die Akte.

Der Fall in 60 Sekunden

So war die Lage bis zum 4. September 2026.
Seitdem sind die Toiletten offen, siehe oben. Was folgt, beschreibt den Zustand, um den es drei Wochen lang ging.

An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen sind die regulären Schülertoiletten während der Unterrichtszeit abgeschlossen.

Wer im Unterricht auf die Toilette muss, meldet sich bei der Lehrkraft ab, läuft zum Sekretariat, holt dort den Schlüssel für eine einzelne „Nottoilette" ab und bringt ihn anschließend zurück.

Das ist keine Behauptung von Elternseite:
Schulleitung und Staatliches Schulamt haben dieses Verfahren schriftlich bestätigt.

Die Schulleitung begründet das mit Vandalismus einzelner Schüler.
Zugleich räumt sie schriftlich ein, dass es seit über zwei Jahren keine tragfähige Lösung gibt und die Situation „nicht 100 % zufriedenstellend" ist.

Der Landkreis Kassel als Schulträger erklärte dagegen am 26. August 2026:
Das Abschließen sei „nur eine kurzfristige Maßnahme" gewesen, und es gebe „keinerlei" Mängel.

Das Staatliche Schulamt sieht keinen Handlungsbedarf.
Die Regelung entspreche „den gängigen Standards hiesiger Schulen".

Beide Darstellungen können nicht gleichzeitig stimmen.
Diese Seite stellt die Aussagen nebeneinander, benennt die einschlägigen Rechtsnormen und beschreibt, welche Schritte folgen, wenn weiterhin keine Lösung umgesetzt wird.

Und um eines vorwegzunehmen:
Es geht hier nicht um ein einzelnes Kind.
Die Regelung trifft alle Schülerinnen und Schüler des Campus, jeden Schultag.

600 bis 700

Schülerinnen und Schüler auf dem Campus. Schätzung der Verfasser.
Eine offizielle aktuelle Zahl veröffentlicht die Schule nicht.
Abgebildet sind 650 Punkte, die Mitte dieser Spanne.

gegenüber

1

Toilette, die während der Unterrichtszeit zugänglich ist. Staatliches Schulamt, 26.08.2026 (E14).
Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de

Der ganze Vorgang auf einer Tafel

Die Nottoilette in der Mitte, die neun Stellen drumherum.
Jede Schnur ein Briefwechsel, jeder Knoten darauf ein Schreiben.
Rot sind nur die Fäden zwischen Aussagen, die einander widersprechen.

Wer neu ist, lässt sich die Tafel in fünf Schritten erklären.
Wer ein Schreiben sucht, findet es dort mit einem Klick.

Die Tafel: die Nottoilette in der Mitte, neun Stellen drumherum, Schnüre mit den Schreiben dazwischen.

Der Weg zur Toilette

So sieht der Toilettengang während einer Unterrichtsstunde aus, wenn man ihn aus den Schreiben der Verantwortlichen selbst zusammensetzt.

Jede Station steht so in der Stellungnahme der Schulleitung vom 20.08.2026 oder im Bescheid des Schulamts vom 26.08.2026.

  1. Bei der Lehrkraft abmelden

    E07
  2. Über den Campus zum Sekretariat

    E07
  3. Schlüssel holen

    E14
  4. Toilettenhäuschen auf dem Hof

    E07
  5. Schlüssel zurückbringen

    E07
  6. Zurück in den Unterricht

    E07
Auf dem Campus gibt es nach Angaben der Schulleitung „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof".
Die Technische Regel ASR A4.1 nennt als Maßstab einen Weg von höchstens 50 m zum Toilettenraum, im selben Gebäude.
Näheres im Abschnitt Rechtslage.
Zeichnung: eine WC-Tür, mit Kette und Vorhängeschloss verschlossen.
Kinder müssen dürfen · kindermüssendürfen.de

Kein Sonderwunsch:
Was Gesetz und Regelwerk ohnehin fordern

Freier Zugang zu einer Toilette ist kein Entgegenkommen der Schule.
Er ist ein elementares Grundbedürfnis und rechtlich abgesichert:
von der Menschenwürde im Grundgesetz über die Fürsorgepflicht im Hessischen Schulgesetz bis zu den Sanitärvorgaben des Arbeits- und Infektionsschutzes.
Die Einzelheiten stehen im Abschnitt Rechtslage.

Gefordert ist deshalb kein Sonderaufwand, sondern ein Konzept, das den freien Toilettenzugang während der gesamten Schulzeit zu 100 % sicherstellt.

Vandalismus gehört dort bekämpft, wo er entsteht:
bei den Verursachern.
Nicht bei allen Schülerinnen und Schülern kollektiv.

Eine einzelne Nottoilette für einen Campus mit mehreren hundert Kindern und Jugendlichen ist kein Konzept.

Einfache, kurzfristig umsetzbare Lösungsvorschläge liegen den Verantwortlichen seit dem 25.08.2026 vor (E09, E10).
Eine Antwort darauf steht aus.

Warum es diese Seite gibt

Diese Seite dokumentiert bewusst nur ein einziges Thema:
den Zugang zu den Toiletten.

Nicht, weil es das einzige Problem an dieser Schule wäre.
Wer dort Kinder hat, kennt das Muster, dass Anliegen freundlich zur Kenntnis genommen werden und dann versanden.

Aus unserer Sicht läuft an dieser Schule vieles nicht gut, vom Umgang mit Mobbing bis zur Kommunikation mit den Eltern.
So wichtig diese Themen sind:
Sie waren für uns bisher kein Anlass, formell zu eskalieren.

Der Toilettenzugang ist anders.
Er betrifft ein elementares Grundbedürfnis, er duldet keinen Aufschub, und er lässt sich lückenlos mit den Schreiben der Verantwortlichen selbst belegen.

Und genau an so einem dringlichen Punkt zeigt sich, wie die Verantwortlichen mit einem Problem umgehen, das sich nicht aussitzen lässt.
Von den Lehrkräften über die Schulleitung bis zu Schulamt und Schulträger.

Dass ein solches Problem über Jahre bestehen bleibt, ist aus unserer Sicht kein Ausrutscher einer einzelnen Stelle, sondern ein systematisches Versagen:
Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht verweisen aufeinander, erklären die Lage für unbedenklich und ändern in der Sache nichts.

Woran das liegt, können wir nicht beurteilen.
An Geld oder Aufwand kann es kaum liegen.
Für ein Schulamt oder einen Schulträger bewegt sich die Lösung in keinem nennenswerten Kostenrahmen.

Wir verstehen jede Mutter und jeden Vater, die nicht die Zeit und die Kraft haben, sich durch Fristen, Erinnerungen und Zuständigkeitsverweise zu arbeiten, nur um überhaupt eine belastbare Antwort zu bekommen.
Genau deshalb tun wir es.

Kinder können sich in dieser Sache nicht selbst wehren, und irgendjemand muss für sie einstehen.

Diese Seite sorgt dafür, dass alle Beteiligten, andere Eltern und gegebenenfalls die Öffentlichkeit denselben Kenntnisstand haben.
Niemand soll später sagen können, er habe von nichts gewusst.

Kennen Sie ähnliche Fälle, an dieser oder an einer anderen Schule?
Jede belegte Schilderung macht es schwerer, die Lage als Einzelfall abzutun.
So melden Sie Ihren Fall, mit allem, was wir zum Datenschutz zusichern.

Fünf Punkte, die nicht strittig sind

Jeder dieser Punkte ergibt sich aus den schriftlichen Aussagen der Schulleitung oder des Staatlichen Schulamts selbst, nicht aus Schilderungen von Elternseite.

  1. Die regulären Toiletten sind während der Unterrichtszeit abgeschlossen. Das Staatliche Schulamt beschreibt selbst eine „Jungentoilette, die hätte abgeschlossen sein müssen".
    Das Abschließen ist also die geltende Regelung, nicht die Ausnahme. Quellen:
    Stellungnahme der Schulleitung, 20.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026
  2. Während des Unterrichts steht eine einzige Einzeltoilette zur Verfügung. Das Schulamt bestätigt:
    Der Zugang während des Unterrichts läuft „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt".
    Für den gesamten Campus. Quelle:
    Bescheid des Schulamts, 26.08.2026
  3. Der Weg führt über Abmelden, Sekretariat, Schlüssel und wieder zurück. Nach der Stellungnahme der Schulleitung müssen Schüler „grundsätzlich eine aufsichtsführende Lehrkraft informieren", dann den Schlüssel im Sekretariat abholen.
    Auf dem Campus gibt es „keine Jahrgangs-WCs, sondern lediglich ein Toilettenhäuschen auf dem Schulhof". Quelle:
    Stellungnahme der Schulleitung, 20.08.2026
  4. Der Zustand besteht seit über zwei Jahren. Die Schulleitung schreibt, das Schlüsselverfahren habe „in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert", und Arbeitsgruppen arbeiteten „seit über zwei Jahren" an Lösungen.
    Im vergangenen Schuljahr standen zeitweise gar keine Schlüssel zur Verfügung. Quellen:
    Stellungnahme, 20.08.2026 · E-Mail der Schulleitung, 14.08.2026
  5. Hygiene-Engpässe sind eingeräumt. Die Schulleitung:
    „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden."
    Das Schulamt:
    Es liege „in der Natur der Dinge", dass Toilettenpapier und Seife „auch mal aufgebraucht sind und kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen". Quellen:
    E-Mail der Schulleitung, 14.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026
Positiv festzuhalten:
Nach aktuellem Stand sind die Toiletten sauber.
Es geht auf dieser Seite nicht um den Reinigungszustand einzelner Tage, sondern um das System dahinter:
den verschlossenen Zugang während der Unterrichtszeit und die Unterversorgung, die er seit Jahren erzeugt.

Aussage gegen Aussage

Elf Punkte, an denen sich die Darstellungen der beteiligten Stellen direkt widersprechen, jeweils im Originalwortlaut.
Beim sechsten, siebten, neunten und zehnten widerspricht eine Stelle sich selbst. Die Punkte 8 bis 11 stammen aus der Akte, die der Landkreis am 14. und 22. Oktober 2026 geliefert hat.

W Widerspruch zu einer anderen Stelle f Sachlich falsch Bg Beleg fehlt Th Frage nicht beantwortet

Widerspruch 1 · Wie lange besteht der Zustand?

„Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt."

Landkreis Kassel, 26.08.2026

„Diese Vorgehensweise hat in den vergangenen zwei Jahren den Vandalismus in den WCs spürbar reduziert […] Verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien arbeiten seit über zwei Jahren daran, gute Lösungen zu finden."

Schulleitung, Stellungnahme vom 20.08.2026

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Widerspruch 2 · Gibt es Mängel?

„Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen."

Landkreis Kassel, 26.08.2026

„Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden […] Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend."

Schulleitung, 14.08.2026 und 20.08.2026

Die Aussage des Landkreises hält der Nachfrage nicht stand.
Nach telefonischer Auskunft des Gesundheitsamts (E17) wurden ausschließlich die hygienischen Verhältnisse geprüft.
Bauliche Mängel waren nicht Gegenstand der Prüfung und fallen gar nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts.
Dem Gesundheitsamt eine Freigabe „baulicher Mängel" zuzuschreiben, ist in dieser Form also unzutreffend.
Ein Prüfbericht wurde bislang ohnehin nicht vorgelegt (angefragt in E16).

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Widerspruch 3 · Gab es Beschwerden?

„[…] dass in den vergangenen Wochen bzw. Monaten keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft vorlagen."

Landkreis Kassel, 26.08.2026

Die Toilettensituation wurde auf dem Elternabend in der Woche vom 10.08.2026 von Elternseite angesprochen.
Seit dem 14.08.2026 läuft die hier dokumentierte formelle Beschwerde, in Kopie auch an den Schulträger selbst.
Nach übereinstimmenden Berichten von Eltern und ehemaligen Schülern besteht das Problem seit mehreren Jahren, schon unter der vorherigen Schulleitung.
Eine öffentliche Bewertung der Schule auf Facebook vom Juni 2025 thematisiert genau diese Toilettensituation.

Mängelanzeige, 14.08.2026 · Schreiben an den Bürgermeister, 25.08.2026

Dass aus der Schülerschaft keine formellen Beschwerden aktenkundig sind, überrascht aus Elternsicht wenig:
Kinder, deren Anliegen erfahrungsgemäß folgenlos bleiben, hören irgendwann auf, sie vorzutragen.
Auf dem Elternabend wurde das Thema nach Schilderung anwesender Eltern mit dem Satz abgetan, es habe sich ja noch kein Kind in die Hosen gemacht.

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Widerspruch 4 · Liegt der Schlüssel wirklich einfach bereit?

„[…] der Schlüssel liegt auf dem Tresen und kann mitgenommen werden." / „[…] deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt."

Schulleitung, 20.08.2026 · Staatliches Schulamt, 26.08.2026

Ein frei zugänglicher Schlüssel würde genau den unkontrollierten Zugang wiederherstellen, den das Abschließen erklärtermaßen verhindern soll.
Das System kann nur funktionieren, wenn jemand Ausgabe und Rückgabe kontrolliert.
Und genau das berichten Kinder ihren Eltern:
dass sie im Sekretariat ausdrücklich nach dem Schlüssel fragen müssen.*

* Berichte von Kindern gegenüber ihren Eltern, nicht schriftlich belegt

Beide Darstellungen zusammen ergeben kein stimmiges Bild:
Entweder liegt der Schlüssel unkontrolliert bereit, dann ist das erklärte Schutzkonzept wirkungslos.
Oder die Ausgabe wird kontrolliert, dann müssen Kinder eben doch vorsprechen und fragen.
Die Schulleitung selbst schreibt, die Sekretärinnen hätten „ein Auge auf das Abholen und Zurückbringen".

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Widerspruch 5 · Sind die Fragen beantwortet?

„[…] schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind."

Landkreis Kassel, 27.08.2026

Die fünf konkreten Fragen vom 26.08. richteten sich an den Schulträger und betrafen die aktuelle Praxis:
Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum besteht das Notschlüssel-Verfahren fort, und ab wann ist der freie Zugang gewährleistet?
Der Bescheid des Schulamts beantwortet keine dieser Fragen, er verteidigt die bestehende Regelung.

Fragenkatalog, 26.08.2026 · Bescheid des Schulamts, 26.08.2026

Dazu kommt:
Am 26.08. hatte der Landkreis eine eigene Antwort der Schulleitung auf die Nottoiletten-Frage angekündigt („Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie informieren").
Diese Antwort ist nicht erfolgt.
Stattdessen verweist der Landkreis einen Tag später auf die Stellungnahme, die der Beschwerde gerade zugrunde liegt.

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Widerspruch 6 · Kurzfristige Maßnahme oder jahrelanger Prozess?

„Die Freiherr-vom-Stein-Schule hat sich bereits vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Schultoiletten auseinandergesetzt. […] Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert."

Landkreis Kassel, 16.09.2026

„Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt."

Landkreis Kassel, 26.08.2026

Beide Sätze stammen vom selben Schulträger, drei Wochen auseinander.
Am 26.08. war das Abschließen eine kurzfristige Maßnahme. Am 16.09. ist es Teil eines Prozesses, der vor einigen Jahren begann und noch andauert.
Was der Runde Tisch in dieser Zeit umgesetzt hat, nennt das Schreiben nicht. Für die Kinder erkennbar war eine einzige Maßnahme: die verschlossene Tür.
Die Schulleitung hatte die Dauer am 20.08. selbst mit über zwei Jahren angegeben und eingeräumt, dass es keine dauerhafte Lösung gibt (E07). Am 4. September war die Tür nach einer Frist des Petitionsausschusses innerhalb eines Tages offen (E34, E35).

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Widerspruch 7 · Hat das Gesundheitsamt den Bauzustand geprüft?

„Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen."

Gesundheitsamt Region Kassel, telefonisch, 26.08.2026, Gesprächsnotiz des Verfassers

„Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen."

Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026

Die Gesprächsnotiz stammt vom Verfasser, die schriftliche Auskunft vom Gesundheitsamt selbst. Beide betreffen dieselbe Besichtigung vom 24. August.
Am Telefon, zwei Tage danach, war der Bauzustand ausdrücklich nicht Gegenstand. Schriftlich, sechs Wochen danach, ist er es.
Die Formulierung „keine hygienischen oder baulichen Mängel" ist dieselbe, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hat (E12). Der Landkreis schrieb damals von Begehungen „in der vergangenen Woche". Die Besichtigung war nach Auskunft des Gesundheitsamts am Montag derselben Woche.
Ob ein Gesundheitsamt bauliche Mängel überhaupt feststellen darf, steht unter Die Antwort des Gesundheitsamts.

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Widerspruch 8 · Wann entstand das Zeitungsfoto?

„Schülertoiletten kaum offen, schon wieder verwüstet" · Bildunterschrift: Schüler verwüsteten die Toilette „regelmäßig"

HNA, 06.10.2026, mit Foto der Jungentoilette, Quelle Schule und Landkreis

Bild 5 der Bilddokumentation, dasselbe Foto: „19.08.2025"

Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026

Die Toiletten wurden am 4. September 2026 geöffnet. Das Foto, das die Verwüstung danach belegen sollte, datiert der Landkreis selbst auf den 19. August 2025, dreizehn Monate davor, in die Zeit der Sperren. Der Verfasser hatte das am 6. Oktober anhand der Holzabsperrung im Bild vermutet und am 15. Oktober nach dem Datum gefragt (E49). Befund 1 der Akte.

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Widerspruch 9 · Wann wurde die Mädchentoilette mit Edding beschrieben?

Überschrift über sechs Fotos: „Vor den Sommerferien 2026" · Liste der Vandalismusvorfälle: „21.03.2026, Mädchen, alle Trennwände und Fliesen mit Edding beschrieben"

Landkreis Kassel, Bilddokumentation und Vandalismusliste, 14.10.2026

Dieselben sechs Fotos, jetzt mit Datum: „03.09.2025", die Überschrift „Vor den Sommerferien 2026" bleibt stehen · Aufnahmedatum in fünf der sechs Dateien: 24.06.2025, 14:31 bis 14:32 Uhr

Landkreis Kassel, Bilddokumentation mit Aufnahmedatum, 22.10.2026

Vier Angaben zu einem Vorfall, drei davon vom Landkreis selbst, keine zwei stimmen überein. Die Aufnahmedaten in den Dateien sind das Einzige, was nicht nachträglich geschrieben wurde. Die Fotos werden nicht veröffentlicht, weil Namen von Kindern auf den Wänden stehen. Die Tabelle aller sechzehn Daten steht in der Akte.

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Widerspruch 10 · Worauf beruhte „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel"?

„Es haben in der vergangenen Woche mehrere Begehungen durch den zuständigen Haustechniker, den Mitarbeiter der Bauunterhaltung und nicht zuletzt durch das Gesundheitsamt stattgefunden. Das Gesundheitsamt konnte keinerlei hygienische oder bauliche Mängel feststellen."

Landkreis Kassel, 26.08.2026

„Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." · „Bis auf die bereits übersendete Fotodokumentation liegen keine Zustandsberichte von internen Begehungen vor."

Landkreis Kassel, 22.10.2026

Die Besichtigung am 24. August hat stattgefunden, mit vier Teilnehmern aus Immobilienmanagement, Haustechnik, Schulleitung und Gesundheitsamt. Festgehalten wurde sie nicht. Die Begehungen durch Haustechniker und Bauunterhaltung auch nicht. Die Aussage vom 26. August, auf die sich das Schulamt und später die Zeitung gestützt haben, hat damit keine Unterlage. Das Gesundheitsamt selbst hat die Nachfrage dazu (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet.

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Widerspruch 11 · Sind die Toiletten offen zu halten?

Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich geöffnet zu halten. Eine Nottoilette reicht nicht aus, eine zweite im Gebäude B1 wird vorgeschlagen.

Unfallkasse Hessen, Bericht vom 17.09.2026, Eingang beim Landkreis 22.09.2026, sinngemäß

„Durch den Landkreis Kassel erfolgte bisher keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung des Dokuments an das staatliche Schulamt." · Zur Zeitung, 06.10.: „Bei dem jetzigen Status kann es nicht bleiben."

Landkreis Kassel, 22.10.2026, HNA, 06.10.2026

Die gesetzliche Unfallversicherung hat nach § 17 SGB VII geprüft und das Ergebnis dem Schulträger geschickt. Der Schulträger hat es einen Monat lang liegen lassen, der Zeitung das Gegenteil gesagt und dem Schulamt, das die Regelung für „nicht zu beanstanden" hielt (E14), den Bericht nicht gegeben. Der Verfasser, dessen Gefährdungsanzeige die Besichtigung ausgelöst hat (E27), hat den Bericht am 14. Oktober als Anhang Nr. 6 erhalten.

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Mittwoch, 26. August 2026 · 44 Minuten

Zwei Behörden desselben Vorgangs, am selben Tag, zur selben Toilette.

12:58

Das Staatliche Schulamt beschreibt die Nottoilette als geltendes, nicht zu beanstandendes System.

„über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt"

E14 · Staatliches Schulamt

13:46

Der Landkreis kennt dieselbe Toilette nur vom Hörensagen und will dazu erst die Schulleitung befragen.

„angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'"

E15 · Landkreis Kassel

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Chronologie der Kommunikation

Der komplette Verlauf seit der Mängelanzeige vom 14. August 2026, die neuesten Einträge zuerst.

Die vollständigen Schreiben stehen im Bereich Quellen.
Signaturen, Vertraulichkeitshinweise und zitierte Vorkorrespondenz sind aus Platzgründen entfernt, der inhaltliche Wortlaut ist unverändert.

Namen von Kindern sind mit [Name des Kindes] anonymisiert, private Kontaktdaten von Privatpersonen geschwärzt.

Eltern Schule Behörden
  1. E51Do, 22.10.2026 · 20:23

    Abschlussmitteilung an alle neunzehn Stellen:
    Keine Fristen mehr, kein Verfahren, die Akte geht an die Fachstellen

    Eltern an Petitionsausschuss, Landtag und Fraktionen, Landkreis, Schulleitung, Schulamt, Gesundheitsamt, Bürgermeister, Unfallkasse, Kultusministerium, Regierungspräsidium

    Das letzte Schreiben, vier Stunden nach der zweiten Lieferung des Landkreises (E50), an alle Beteiligten offen im Verteiler, die ganze Website als Text-PDF im Anhang. Es geht um Schulpflicht und die Gegenleistung des Staates, um das Recht von 600 bis 700 Kindern, und es nennt die fünf gravierendsten Punkte der Akte: Sperre ohne dokumentierten Vorfall, „keinerlei Mängel" ohne Protokoll, der Bericht der Unfallkasse ohne Veranlassung, das dreizehn Monate alte Zeitungsfoto, vier Daten für dieselben Fotos. Alle Fristen sind gegenstandslos, ein Verfahren wird nicht geführt, Originaldokumente mit Beweiskette gibt es auf Anfrage. Der Umgang mit der Verantwortung für Kinder wird als Werturteil „asozial" genannt. Eine Antwort wird nicht erwartet.

    „Es ging nie um mein Anliegen. Es ging um das Recht von 600 bis 700 Kindern, um die Fürsorgepflicht der Schule und um die Verantwortung derer, die dafür in Ämtern sitzen."

    Eltern an alle Beteiligten, 22.10.2026
  2. E50Do, 22.10.2026 · 16:04

    Zweite Lieferung des Landkreises:
    Kein Protokoll, keine Zustandsberichte, Liste erst nachträglich, nichts veranlasst

    Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern

    Einen Tag vor der Frist die Antworten in Rot zu allen elf Punkten der Nachfrage (E49), dazu 23 Dateien und eine eingebettete Mail. Zur Besichtigung des Gesundheitsamts vom 24. August, auf die sich der Landkreis am 26. August berufen hat: „Ein Protokoll hierüber liegt nicht vor." Zu den internen Begehungen: keine Zustandsberichte. Zur Liste der Vorfälle: „erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt". Zum Bericht der Unfallkasse: „keine weitere Veranlassung und keine Weiterleitung". Die Bilddokumentation kommt neu, jetzt mit einem Datum je Foto: Das Zeitungsfoto vom 6. Oktober trägt den 19. August 2025. Die Edding-Fotos tragen den 3. September 2025, unter der Überschrift „Vor den Sommerferien 2026", bei einem Aufnahmedatum in der Datei vom 24. Juni 2025 und einem Listeneintrag vom 21. März 2026. Alles ausgewertet auf der Seite Die Akte, Widersprüche 8 bis 11.

    „Bei der bereits übersendeten Aufstellung der Vandalismusschäden (2025 und 2026) in den Toiletten handelte es sich um eine Aufstellung, die erst im Nachgang durch die Hausmeisterei erstellt wurde, da diese Schäden vorher lediglich durch Fotomaterial dokumentiert wurden. Weitere Dokumentationen liegen nicht vor."

    Landkreis Kassel an Eltern, 22.10.2026
  3. E49Do, 15.10.2026 · 17:51

    Nachfrage an den Landkreis:
    Elf Punkte, Frist 23. Oktober

    Eltern an Landkreis Kassel (Immobilienmanagement)

    Nach Durchsicht der dreizehn Anhänge die Nachfrage: Was fehlt, was nachzuliefern ist, und drei Bitten um Klarstellung. Darunter: das Dokument zur Besichtigung des Gesundheitsamts, die Aufzeichnungen der internen Begehungen, die Antwort an das Gesundheitsamt von 2025, der Stand zum Bericht der Unfallkasse, der Hygieneplan der Schule, die Qualitätskontrollen der Reinigung, die Primäraufzeichnungen zu den Vorfällen. Und die Frage, warum der Landkreis am 26. August „keine Vorkommnisse" schrieb, wenn seine Liste sechs Tage davor fünf gestohlene Toilettenbrillen führt, und welches Datum jedes Foto trägt. Für jeden Punkt: Unterlage, Fehlanzeige oder Ablehnung mit Begründung nach § 6 HUIG.

    „Diese Aussage ist nach Ihren eigenen Unterlagen nicht zutreffend. Ich bitte um Klarstellung, worauf sie beruhte."

    Eltern an Landkreis Kassel, 15.10.2026
  4. E48Mi, 14.10.2026 · 16:29

    Erste Lieferung des Landkreises:
    13 Anhänge, keine Sanierung in drei Jahren, keine mechanische Lüftung

    Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern

    Dreizehn Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist die erste Lieferung auf den Antrag vom 1. September (E21). Zu jedem der zehn Punkte ein Satz in Rot, meist „Die Dokumente finden Sie im Anhang". Darin: der Bericht der Unfallkasse vom 17. September, der sagt, die Toiletten seien während der Unterrichtszeit grundsätzlich offen zu halten. Das Protokoll des Gesundheitsamts vom Februar 2025 mit beschädigten Fliesen in den Außentoiletten und Schimmel in den Sporthallenduschen. Eine Liste mit elf Vandalismusvorfällen seit August 2025 und eine Bilddokumentation mit sechzehn Fotos, beide erstellt am 28. September 2026, vier Wochen nach dem Antrag. Bild 5 ist das Foto aus der Zeitung. Kein Hygieneplan der Schule, keine Qualitätskontrollen, keine Brandverhütungsschau. Für Kreistagsbeschlüsse ein Verweis auf das Bürgerinfoportal.

    „Eine Sanierung der Sanitäranlagen ist im Zeitraum der nächsten drei Jahre nicht geplant. Dementsprechend wurden lediglich Mittel für die laufende Bauunterhaltung geplant."

    Landkreis Kassel an Eltern, 14.10.2026
  5. E47Mi, 07.10.2026 · 16:14

    Landkreis in einem Satz:
    Die Unterlagen werden zusammengestellt

    Landkreis Kassel (Immobilienmanagement) an Eltern

    Am Tag nach der Erinnerung (E41) und sechs Tage nach Ablauf der Monatsfrist die erste Reaktion auf den Antrag vom 1. September: ein Satz. Kein Wort zur Frist, keine Mitteilung nach § 3 Abs. 3 HUIG, kein Termin.

    „Die gewünschten Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und in Kürze überlassen."

    Landkreis Kassel an Eltern, 07.10.2026
  6. E46Mi, 07.10.2026 · 14:28

    Nachfrage an das Gesundheitsamt:
    Fünf Fragen zur Feststellung „keine baulichen Mängel"

    Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel

    Gut drei Stunden nach der Auskunft (E45) die Nachfrage. Am Telefon hatte das Amt am 26. August gesagt, Bauliches sei nicht geprüft worden und nicht seine Sache (E17). Schriftlich stellt es jetzt fest, es gebe keine baulichen Mängel. Fünf Fragen dazu: Rechtsgrundlage, Maßstab und Qualifikation, Umfang der Besichtigung und ob die Türen abgeschlossen waren, Vermerk, Mitteilung an den Landkreis zwischen dem 24. und dem 26. August. Frist: Mittwoch, 21. Oktober 2026.

    „Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Feststellung, es lägen keine baulichen Mängel vor?"

    Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 07.10.2026
  7. E45Mi, 07.10.2026 · 11:06

    Gesundheitsamt schriftlich:
    Besichtigung am 24. August, keine Mängel, keine weiteren Aussagen

    Gesundheitsamt Region Kassel (Hygienische Dienste) an Eltern

    Sechs Wochen nach dem Telefonat (E17) und am Tag nach der Bitte darum (E42) die schriftliche Auskunft: Die Besichtigung war am 24. August, unangekündigt. Festgestellt worden seien keine hygienischen oder baulichen Mängel. Kein Bericht, kein Prüfumfang, und der Schlusssatz, weitere Aussagen könne man nicht treffen.
    Am Telefon hatte der Sachbearbeiter am 26. August gesagt, bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (Widerspruch 7). Was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft und feststellen darf: Die Antwort des Gesundheitsamts.

    „Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen."

    Gesundheitsamt Region Kassel an Eltern, 07.10.2026
  8. E42Di, 06.10.2026 · 16:38

    Bitte an das Gesundheitsamt:
    Begehung und Bericht, diesmal schriftlich

    Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel

    Die Auskunft vom 26. August gab es nur am Telefon (E17). Der Landkreis beruft sich seitdem schriftlich auf eine Feststellung des Gesundheitsamts (E15). Jetzt die Bitte um eine kurze schriftliche Antwort bis Freitag, 16. Oktober 2026: Gab es eine Begehung, wann, und gibt es einen Bericht?

    „Hat eine Begehung stattgefunden, wann, und gibt es einen Bericht oder eine Feststellung, die Sie mir zugänglich machen können? Falls nein, bitte ich um die Mitteilung, dass keine Begehung stattgefunden hat."

    Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel, 06.10.2026
  9. E41Di, 06.10.2026 · 16:35

    Erinnerung an den Landkreis:
    Die Monatsfrist nach dem HUIG ist am 1. Oktober abgelaufen

    Eltern an Landkreis Kassel · Bürgeranliegen, Fachbereich Schulen und zwei weitere Mitarbeiter des Landkreises

    Fünf Wochen nach dem Antrag auf Informationszugang vom 1. September (E21): keine Unterlagen, keine Mitteilung über eine Fristverlängerung, keine Ablehnung. Neue Frist Freitag, 16. Oktober 2026, danach der Rechtsweg.

    „Weder die Informationen noch eine solche Mitteilung noch eine Ablehnung haben mich erreicht. Die Frist ist am 1. Oktober 2026 abgelaufen."

    Eltern an Landkreis Kassel, 06.10.2026
  10. E40Mo, 28.09.2026 · Brief, Eingang Anfang Oktober

    Das Kultusministerium antwortet:
    „Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung."

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Geschäftszeichen HMKB) an Eltern

    Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September (E25) nach der am 4. September angeforderten Stellungnahme des Schulamts (E38).
    Das Ministerium hält das Anliegen für erledigt: Die Toiletten stehen dauerhaft zur Verfügung, ein Schlüssel ist nicht mehr nötig. Zur Bewertung des Schulamts vom 26. August, die Regelung sei „nicht zu beanstanden" (E14), sagt das Schreiben nichts.

    „Das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel hat mir mitgeteilt, dass dem in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebrachten Anliegen zwischenzeitlich entsprochen worden ist. Es stehen sämtliche Toiletten dauerhaft zur Verfügung; der Abholung eines Schlüssels im Sekretariat bedarf es nicht."

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, 28. September 2026
  11. E39Mi, 16.09.2026 · 12:46

    Der Landkreis antwortet nach 15 Tagen:
    „keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen"

    Landkreis Kassel (Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, Dezernat II, im Auftrag des Landrats) an Eltern

    Antwort auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat vom 1. September (E24), zwölf Tage nach der Öffnung der Toiletten.
    Der Landkreis bestätigt, dass die Regelung zur Öffnung verändert worden ist, weist die Anweisungsbefugnis des Landrats zurück und verweist auf einen Runden Tisch, der sich „bereits vor einigen Jahren" mit den Schultoiletten befasst habe. Ein Ergebnis dieses Runden Tisches, eine umgesetzte Maßnahme oder ein Termin werden nicht genannt.

    „Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert. Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten."

    Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026
  12. E38Fr, 04.09.2026 · 14:51

    Das Kultusministerium antwortet nach drei Tagen:
    Stellungnahme des Schulamts angefordert

    Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Referat I.1.1) an Eltern

    Antwort auf die Ministerbeschwerde vom 1. September, als PDF im Anhang.
    Das Ministerium hat das Staatliche Schulamt um eine Stellungnahme gebeten und bittet für die abschließende Antwort um Geduld.

    „Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Deshalb haben wir eine Stellungnahme des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel angefordert, um den Sachverhalt sorgfältig prüfen zu können."

    Hessisches Kultusministerium, 04.09.2026
  13. E37Fr, 04.09.2026 · 14:29

    Das Büro des Abgeordneten antwortet nach zwölf Minuten:
    „innerhalb von 24 Stunden gelöst"

    Hessischer Landtag (Büro Oliver Ulloth MdL) an Eltern

    Die Freigabe für die Nennung auf der Seite Helden des Alltags, verbunden mit der Bitte, über die kommenden Wochen auf dem Laufenden zu bleiben.

    „Es freut uns sehr, dass es durch das gemeinsame und schnelle Handeln gelungen ist, das akute Problem innerhalb von 24 Stunden zu lösen."

    Büro Oliver Ulloth MdL, 04.09.2026
  14. E36Fr, 04.09.2026 · 14:17

    Rückmeldung an den Landtag:
    „Die Toiletten sind heute geöffnet"

    Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL

    Wie am Telefon verabredet: Nach Schulschluss hat ein Schüler nachgesehen. Die Toiletten waren offen, sauber, mit Seife.
    Das Schreiben bedankt sich, kündigt an, dass weiter hingeschaut wird, und fragt nach der Erlaubnis zur Namensnennung.

  15. E35Fr, 04.09.2026 · Telefonat

    Zweites Telefonat:
    Die Schule räumt ein, dass die Toiletten offen sind

    Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers

    Der Abgeordnete berichtet, die Schule habe ihm gegenüber bestätigt, dass die Toiletten wieder geöffnet sind.
    Verabredet wird, dass die Eltern das nach Schulschluss prüfen und sich zurückmelden, und dass in den kommenden Wochen regelmäßig nachgesehen wird.

  16. E34Do, 03.09.2026 · Telefonat

    Der Petitionsausschuss am Telefon:
    Die Schule hat Frist bis zum nächsten Tag

    Hessischer Landtag (Oliver Ulloth MdL) telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers

    Der Vorsitzende des Petitionsausschusses lässt sich die Lage schildern und erklärt, dass er der Schule eine Frist gesetzt hat:
    bis zum folgenden Tag die Toiletten wieder zu öffnen. Andernfalls müsse sie dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

  17. E33Mi, 02.09.2026 · 20:24

    Bitte um vorrangige Behandlung:
    „jede Woche Wartezeit eine Woche Schule unter diesen Bedingungen"

    Eltern an Hessischer Landtag · Oliver Ulloth MdL, Vorsitzender des Petitionsausschusses

    Drei Minuten nach dem Einreichen der Petition geht der Sachverhalt in drei Sätzen an den Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte, den Fall vorzuziehen, weil er täglich mehrere hundert Kinder betrifft.

  18. E32Mi, 02.09.2026 · 20:21

    Petition an den Hessischen Landtag:
    Der Verwaltungsweg ist ausgeschöpft

    Eltern an Hessischer Landtag · Petitionsausschuss, über das Online-Formular

    Die Petition bittet den Ausschuss um drei Dinge: Schulamt und Landkreis um Stellungnahme zur Rechtsgrundlage zu bitten, auf die unverzügliche Öffnung der regulären Toiletten mit verbindlichem Termin hinzuwirken, und den Fall wegen der laufenden Betroffenheit von Kindern vorrangig zu behandeln.
    Beigefügt ist die Dokumentation dieser Seite als PDF.

  19. E31Mi, 02.09.2026 · 16:06

    Der Landkreis bestätigt den Eingang:
    „qualifizierte und konstruktive Lösung"

    Landkreis Kassel (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeauftragte) an Eltern

    Erste Reaktion auf die dienstliche Aufforderung an den Landrat, einen Tag später.
    Angekündigt wird eine Prüfung, verbunden mit dem Hinweis auf eine mögliche längere Bearbeitungszeit.

    „Im nächsten Schritt bemühen wir uns um eine qualifizierte und konstruktive Lösung für Ihr Anliegen. […] Dies kann unter Umständen zu einer erweiterten Bearbeitungszeit Ihres Anliegens führen."

    Landkreis Kassel, 02.09.2026
  20. E30Di, 01.09.2026 · 18:05

    An den Schulpaten:
    Ihr Name bürgt für diese Schule

    Eltern an Regierungspräsidium Kassel · Regierungspräsident

    Der Regierungspräsident hat die persönliche Patenschaft für die Schule im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" übernommen.
    Das Schreiben bittet ihn, diese Autorität für die Öffnung der Toiletten einzusetzen.

  21. E29Di, 01.09.2026 · 15:21

    Termin bestätigt:
    11:00 Uhr im Rathaus

    Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern

    Vier Minuten später steht der Termin.

  22. E28Di, 01.09.2026 · 15:17

    Zusage für den Termin:
    „Morgen um 11:00 Uhr würde mir gut passen"

    Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister

    Der frühere der beiden Vorschläge wird angenommen.

  23. E27Di, 01.09.2026 · 15:15

    Die Unfallkasse meldet sich nach knapp drei Stunden:
    Der zuständige Aufsichtsdienst bittet um ein Telefonat

    Unfallkasse Hessen (technischer Aufsichtsdienst für den Landkreis Kassel) an Eltern

    Die Anzeige war an die allgemeine Adresse gegangen und wurde intern an den zuständigen Aufsichtsdienst weitergeleitet, der von sich aus das Gespräch sucht.

    „Gern würde ich mich mit Ihnen telefonisch austauschen, um einen besseren Überblick über die Situation an Ihrer Schule zu erlangen."

    Unfallkasse Hessen, technischer Aufsichtsdienst, 01.09.2026
  24. E26Di, 01.09.2026 · 15:13

    Der Bürgermeister antwortet nach 31 Minuten:
    „es ist besser, man tauscht sich persönlich aus"

    Stadt Immenhausen (Bürgermeister Lars Obermann) an Eltern

    Zwei Terminvorschläge, für den nächsten Vormittag oder für den Montag darauf.

    „Ich denke, es ist besser, man tauscht sich persönlich über die Situation einmal aus."

    Lars Obermann, Bürgermeister, 01.09.2026
  25. E25Di, 01.09.2026 · 15:11

    Ministerbeschwerde:
    Die oberste Dienstaufsicht wird eingeschaltet

    Eltern an Hessisches Kultusministerium

    Das Staatliche Schulamt hatte die Aufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Regelung entspreche den gängigen Standards.
    Die Beschwerde richtet sich an die Stelle, die die Aufsicht über das Schulamt führt.

  26. E24Di, 01.09.2026 · 14:54

    Dienstliche Aufforderung an den Landrat:
    Beendigung der Toilettensperren

    Eltern an Landkreis Kassel · Landrat

    Der Landkreis trägt als Schulträger nach § 158 HSchG die Verantwortung für Bau und Erhaltung der Schulanlagen.
    Das Schreiben geht an die Spitze der Behörde, nachdem der Fachbereich sich der Bewertung des Schulamts angeschlossen hatte.

  27. E23Di, 01.09.2026 · 14:42

    Bitte an die Stadt:
    Die politische Stimme erheben, auch ohne Zuständigkeit

    Eltern an Stadt Immenhausen · Bürgermeister

    Nach den Antworten von Schulamt und Landkreis wenden sich die Eltern an die politische Ebene vor Ort, mit der Bitte, beim Landrat auf eine Lösung zu drängen.

  28. E22Di, 01.09.2026 · 12:18

    Formelle Gefährdungsanzeige:
    Über 40 Sanitäreinheiten wären vorgeschrieben, nutzbar ist eine

    Eltern an Unfallkasse Hessen · gesetzliche Schülerunfallversicherung

    Die Anzeige stützt sich auf ASR A4.1 und die Vorschriften der DGUV und benennt das erzwungene Einhalten und den Trinkverzicht als Gesundheitsgefahr für versicherte Schüler.
    Gefordert wird eine unangekündigte Begehung vor Ort.

  29. E21Di, 01.09.2026 · 12:13

    Antrag auf Informationszugang:
    Prüfberichte, Protokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung

    Eltern an Landkreis Kassel · Fachbereich Schulen

    Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz hat jede Person Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.
    Der Antrag verlangt Prüfberichte, Begehungsprotokolle und die Unterlagen zur Sanitärbemessung, jeweils ab dem 1. Januar 2021.

  30. E20Di, 01.09.2026 · 12:02

    Frist verstrichen, keine Rückmeldung:
    Der Vorgang wird öffentlich

    Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Immobilienmanagement, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat

    Die am 27.08. gesetzte Frist läuft um 12:00 Uhr ab, ohne dass eine der angeschriebenen Stellen einen Lösungsvorschlag benannt hat.
    Zwei Minuten später gehen die im Dossier angekündigten Schritte in Gang: diese Seite ist ab sofort öffentlich, die Anschreiben an Presse und übergeordnete Behörden laufen.
    Das Angebot bleibt unverändert bestehen.

    „Mein Angebot bleibt unverändert bestehen: Sobald mir ein tragfähiges Konzept mit verbindlichem Umsetzungstermin vorliegt, wird das auf der Website dokumentiert, und der Vorgang ist für mich abgeschlossen."

    Eltern an alle Beteiligten, 01.09.2026
  31. E19Do, 27.08.2026 · 14:24

    Landkreis schließt sich dem Schulamt an:
    „hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind"

    Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern · in Kopie: Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter

    Statt der am 26.08. angekündigten Antwort der Schulleitung schließt sich der Landkreis dem Bescheid des Schulamts „inhaltlich" an.
    Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 geht das Schreiben nicht ein.

    „Der Email von Herrn Sprafke vom 26.08. an Sie, welche auch eine Stellungnahme der Schulleitung enthielt, schließen wir uns hiermit inhaltlich an und hoffen, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind."

    Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 27.08.2026
  32. E18Do, 27.08.2026 · 03:15

    Dossier an alle Beteiligten:
    Lösungsvorschlag bis Dienstag, 01.09.2026, 12:00 Uhr

    Eltern an Schulamt, Schulleitung und Schulträger · in Kopie: Gesundheitsamt, Bürgermeister, weitere Mitarbeiter des Landkreises · in Blindkopie: Schulelternbeirat

    Alle Beteiligten erhalten das vollständige Dossier als Anlage und damit denselben Kenntnisstand.
    Verbunden mit der Bitte, bis Dienstag, den 01.09.2026, 12:00 Uhr, einen verbindlichen Lösungsvorschlag mit Umsetzungstermin zu benennen.
    Andernfalls werden die im Dossier beschriebenen Schritte der Reihe nach umgesetzt.

  33. E17Mi, 26.08.2026 · Telefonat

    Gesundheitsamt am Telefon:
    Geprüft wurde die Hygiene, nicht der Bauzustand

    Gesundheitsamt Region Kassel telefonisch an Eltern · Gesprächsnotiz des Verfassers, schriftliche Bestätigung angefragt

    Der Sachbearbeiter, der die Begehung selbst durchgeführt hat, bestätigt am Telefon:
    Geprüft wurden die hygienischen Verhältnisse der Toiletten, etwa Schimmel- oder Kalkbildung.
    In dieser Hinsicht waren die geprüften Anlagen in Ordnung.
    Ausdrücklich stellt er klar, dass bauliche Mängel nicht Gegenstand der Prüfung waren und auch nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts fallen.

  34. E16Mi, 26.08.2026 · 14:02

    Auskunftsersuchen an das Gesundheitsamt:
    Gab es die Begehung, und wo ist der Bericht?

    Eltern an Gesundheitsamt Region Kassel

    Der Landkreis beruft sich auf eine mängelfreie Prüfung durch das Gesundheitsamt, legt aber keinen Bericht vor.
    Das Gesundheitsamt wird direkt gefragt, ob die Begehung stattgefunden hat und ob ein Prüfbericht existiert.

  35. E15Mi, 26.08.2026 · 13:46

    Landkreis leitet die Nottoiletten-Frage an die Schulleitung weiter

    Landkreis Kassel (Martina Rapprich) an Eltern

    Auf die fünf konkreten Fragen aus E13 antwortet der Landkreis zunächst nur zur „angeblich noch vorhandenen ‚Not-Toilette'":
    Die Frage werde an die Schulleitung weitergeleitet.
    Bemerkenswert:
    44 Minuten zuvor hatte das Schulamt die Existenz genau dieser Nottoilette als geltendes System beschrieben.

  36. E14Mi, 26.08.2026 · 12:58

    Schulamt:
    Regelung „nicht zu beanstanden", entspreche „gängigen Standards"

    Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Eltern · in Kopie:
    Landkreis (Uwe Koch), Schulleitung

    Das Schulamt übermittelt die Stellungnahme der Schulleitung und sieht keine Veranlassung einzuschreiten.
    Dabei bestätigt es das System im Wortlaut:
    Zugang während des Unterrichts „über eine Einzeltoilette (= ‚Nottoilette'), deren Schlüssel zur Mitnahme im Sekretariat bereitliegt".

    „[…] dass die von Ihnen kritisierte Toilettenregelung nicht zu beanstanden ist – sie entspricht den gängigen Standards hiesiger Schulen."

    Klaus Sprafke, Staatliches Schulamt Kassel, 26.08.2026
Sechs ältere Einträge anzeigen
  1. E13Mi, 26.08.2026 · 12:45

    Replik an den Landkreis:
    Fünf Fragen zur aktuellen Praxis

    Eltern an Landkreis Kassel (Rapprich, Fachdienst Schulen, weitere Mitarbeiter)

    Wenn alles einwandfrei und das Abschließen nur „kurzfristig" war:
    Warum sind die Toiletten weiterhin verschlossen, warum existiert das Notschlüssel-Verfahren weiter, und warum liegt die schriftliche Aussage der Schulleitung vor, dass der Zustand seit Jahren besteht? Gefordert wird ein Datum, ab dem der freie Zugang gewährleistet ist.

  2. E12Mi, 26.08.2026 · 12:14

    Landkreis:
    „keinerlei Mängel", Abschließen war „nur kurzfristig"

    Landkreis Kassel, Immobilienmanagement (Martina Rapprich) an Eltern

    Der Schulträger berichtet von mehreren Begehungen in der Vorwoche (Haustechniker, Bauunterhaltung, Gesundheitsamt), ohne Feststellung hygienischer oder baulicher Mängel.
    Es habe „keine Vorkommnisse oder Beschwerden aus der Schülerschaft" gegeben.
    Als Maßnahmen werden das Schülerparlament (Toilettenreinigung in einer Projektwoche) und verdoppelte Lehreraufsicht genannt.

    „Die Maßnahme einer abgeschlossenen Toilette wurde nur als kurzfristige Maßnahme durchgeführt."

    Martina Rapprich, Landkreis Kassel, 26.08.2026
  3. E11Mi, 26.08.2026 · 08:12

    Bürgermeister:
    Situation „in der Form nicht bekannt", Stadt ohne Handhabe

    Bürgermeister Lars Obermann an Eltern

    Der Bürgermeister verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises, bestätigt aber, „als Elternteil im letzten Schuljahr mitbekommen" zu haben, „dass es gewisse Probleme mit den Schultoiletten geben soll".
    Er bietet an, bei Schule und Landkreis nachzufragen.

  4. E10Di, 25.08.2026 · 23:21

    Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Immenhausen

    Eltern an Bürgermeister Lars Obermann

    Sachliche Information über die Situation mit zwei Fragen:
    Ist der Stadt die Lage bekannt, und kann sie beim Schulträger oder bei der praktischen Umsetzung unterstützen?

  5. E09Di, 25.08.2026 · 23:07

    Sachstandsanfrage mit Nachfrist an das Schulamt

    Eltern an Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke)

    Beide Fristen sind ohne Rückmeldung verstrichen:
    die des Schulamts an die Schulleitung (20.08.) und die eigene (24.08.).
    Gefordert wird bis 28.08., 12:00 Uhr:
    das Ergebnis der Stellungnahme und die erteilten aufsichtsrechtlichen Weisungen.
    Im Anhang:
    drei konkrete Lösungsvorschläge, umsetzbar in Tagen.

  6. E08Di, 25.08.2026 · 22:32

    Erste Erinnerung an den Schulträger, neue Frist 28.08.

    Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen

    Elf Tage nach der Mängelanzeige liegt weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Antwort des Schulträgers vor.
    Neue Frist:
    28.08.2026.
    Andernfalls Einschaltung des Gesundheitsamts für eine unangekündigte Hygienebegehung.

Sechs ältere Einträge anzeigen
  1. E07Do, 20.08.2026 · übermittelt am 26.08.

    Dienstliche Stellungnahme der Schulleitung

    Schulleitung an Staatliches Schulamt · den Eltern zugeleitet als Anhang zu E14

    Die Schulleiterin verteidigt das Schlüsselverfahren als Reaktion auf Vandalismus, beschreibt das Verfahren im Detail und bestätigt dabei die Kernfakten:
    Abmeldung bei der Lehrkraft, Schlüsselabholung im Sekretariat, kein Jahrgangs-WC, zwei Jahre Dauer, zeitweise Sperrung im Vorjahr, Engpässe bei Verbrauchsmaterial.

    „Trotz aller Bemühungen ist die Situation nicht 100 % zufriedenstellend, dies muss ich selbstverständlich einräumen."

    Dr. Tina Hoffmann-Deist, dienstliche Stellungnahme, 20.08.2026
  2. E06Mo, 17.08.2026 · 13:33

    Schulamt fordert Stellungnahme der Schulleitung bis 20.08.

    Staatliches Schulamt (Klaus Sprafke) an Schulleitung · in Kopie:
    Eltern

    Das Schulamt leitet die Aufsichtsbeschwerde an die Schulleiterin weiter, „mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 20.08.2026".

  3. E05Fr, 14.08.2026 · 18:12

    Aufsichtsbeschwerde beim Staatlichen Schulamt

    Eltern an Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel

    Antrag, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unverzüglich einzuschreiten, den freien Zugang zu funktionsfähigen Sanitäranlagen während des gesamten Schultages sicherzustellen und das Schlüssel- und Nottoiletten-System aufzuheben.

  4. E04Fr, 14.08.2026 · 18:09

    Mängelanzeige an den Schulträger Landkreis Kassel

    Eltern an Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen

    Der Schulträger wird aufgefordert, den Zustand der Schultoiletten unverzüglich vor Ort zu prüfen, den ordnungsgemäßen Betrieb der regulären WCs sicherzustellen und ein Schließsystem umzusetzen, das Missbrauch außerhalb der Schulzeiten verhindert, ohne die Schüler im Schulbetrieb einzuschränken.

  5. E03Fr, 14.08.2026 · 17:49

    Replik:
    Die Antwort bestätigt den Sachverhalt in wesentlichen Teilen

    Eltern an Schulleitung · in Kopie:
    Schulamt, Gesundheitsamt, Schulträger, Schulelternbeirat

    Festgehalten wird:
    Die Schulleitung hat die Koppelung an einen Sekretariatsschlüssel, die zeitweise komplette Schlüssellosigkeit im Vorjahr und das Fehlen einer tragfähigen Lösung selbst schriftlich bestätigt.
    Da die Schulleitung auf ihre Dienstvorgesetzten verweist, wird der Vorgang an Schulamt und Schulträger übergeben.

  6. E02Fr, 14.08.2026 · 17:07

    Antwort der Schulleitung:
    „kein pauschales Verbot", aber auch „keine dauerhafte Lösung"

    Schulleitung (Dr. Tina Hoffmann-Deist) an Eltern

    Die Schulleiterin widerspricht dem Wort „Verbot":
    Es müsse „lediglich ein Schlüssel im Sekretariat abgeholt werden".
    Zugleich bestätigt sie, dass im letzten Schuljahr zeitweise die Schlüssel ausgegangen waren und dass es bis heute keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gibt.
    Fristsetzungen nehme sie nur von Dienstvorgesetzten entgegen.

    „Ehrlicherweise haben wir noch keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung gefunden, sodass die Jungentoilette in einem ähnlichen, hygienischen Zustand wie die Mädchentoilette bliebe."

    Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin, 14.08.2026
Ältere Einträge anzeigen
  1. E01Fr, 14.08.2026 · 13:12

    Dringende Mängelanzeige mit Fristsetzung zum 24.08.

    Eltern an Schulleitung · in Kopie:
    Staatliches Schulamt, Gesundheitsamt Region Kassel, Schulträger Landkreis Kassel, Schulelternbeirat

    Formelle Beschwerde:
    fehlende Hygieneartikel und defekte Ausstattung, dazu die Verweigerung des Toilettengangs während der Unterrichtszeit.
    Gefordert wird die sofortige Aufhebung des Abschließens sowie eine durchgehende Grundausstattung, mit schriftlicher Bestätigung bis zum 24.08.2026.

  2. E00Di, 25.11.2025 · Brief

    Vorgeschichte: Die Schule zum Protokoll des Kindes

    Schule (Gymnasialzweigleitung) an Eltern

    Neun Monate vor der Mängelanzeige:
    Der Vater hatte der Schulleiterin den schriftlichen Bericht seines Sohnes über einen Vorfall unter Schülern übergeben. Die Antwort: Die Sachverhalte hätten sich „so nicht bestätigt", die Situation sei „angemessen aufgearbeitet".
    Der Grund für den Satz in E01: „Das Vertrauen in rein informelle Gespräche ist erschöpft."

Der rechtliche Rahmen

Alle Normen verlinkt auf den amtlichen bzw. veröffentlichten Originaltext.

Die Einordnung ist transparent zweigeteilt:
Was ist unstrittige Rechtslage, und was ist die daraus abgeleitete Bewertung des Verfassers?

Grundrechte

Art. 1 Abs. 1 GG · Menschenwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Schule ist staatliche Gewalt.
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG · Körperliche Unversehrtheit
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Erzwungenes Einhalten der Notdurft ist ein körperlicher Eingriff mit dokumentierten gesundheitlichen Risiken.

Hessisches Schulrecht

§ 3 HSchG · Grundsätze für die Verwirklichung des Bildungsauftrags
Die Schule achtet die Würde der Schülerinnen und Schüler und ist ihrem Wohl verpflichtet.
(Lesefassung des Hessischen Kultusministeriums, PDF)
§ 86 HSchG · Rechtsstellung der Lehrkräfte
Lehrkräfte „erziehen, unterrichten, beraten und betreuen" die Schülerinnen und Schüler.
Daraus folgt die pädagogische Fürsorgepflicht im Unterrichtsalltag.
§ 158 HSchG · Sachleistungen der Schulträger
Der Schulträger (hier:
Landkreis Kassel) hat die Schulanlagen „ordnungsgemäß zu erhalten, zu verwalten und zu bewirtschaften".
Funktionsfähige Sanitäranlagen sind Kernbestandteil dieser Pflicht.
Hinweis:
In Teilen des Schriftverkehrs wurde diese Pflicht unter § 137 HSchG zitiert.
Die einschlägige Norm der aktuellen Fassung ist § 158 HSchG.

Hygiene- und Infektionsschutzrecht

§ 33 Nr. 3 IfSG · Schulen als Gemeinschaftseinrichtungen
Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG · Hygienepläne und Überwachung
Schulen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Der Rahmen-Hygieneplan für hessische Schulen konkretisiert u. a. die durchgehende Bereitstellung von Seife, Toilettenpapier und Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen.

Arbeitsschutz und gesetzliche Unfallversicherung als Maßstab

ASR A4.1 · Sanitärräume
Die Technische Regel für Arbeitsstätten schreibt vor:
Der Weg zum Toilettenraum soll nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten.
Toilettenräume gehören ins selbe Gebäude, höchstens ein Geschoss entfernt.
Sie gilt unmittelbar für die Beschäftigten der Schule und ist zugleich der anerkannte Orientierungsmaßstab dafür, was zumutbare Sanitärversorgung bedeutet.
Ein einzelnes „Toilettenhäuschen auf dem Schulhof" für einen ganzen Campus verfehlt diesen Maßstab offensichtlich.
§ 2 DGUV Vorschrift 1 · Grundpflichten
Der Schulträger als Unternehmer der Schülerunfallversicherung hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren zu treffen.
Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert.
Die Unfallkasse Hessen ist zuständiger Träger.
DGUV Regel 102-601 · Branche Schule
Konkretisiert Sicherheit und Gesundheit im Lebensraum Schule, einschließlich Anforderungen an Sanitärräume.

Strafrecht:
Bewertung des Verfassers

Ob Straftatbestände erfüllt sind, entscheiden allein Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Aus Sicht des Verfassers sind durch das dokumentierte System jedoch folgende Normen berührt und im Eskalationsfall zur Prüfung zu bringen:

§ 240 StGB · Nötigung
Wer einen Menschen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung oder Unterlassung nötigt.
Die Bewertung des Verfassers:
Kinder durch verschlossene Türen und ein Bittsteller-Verfahren zum Einhalten der Notdurft zu bewegen, erfüllt diesen Rahmen der Sache nach.
§ 340 StGB · Körperverletzung im Amt
Relevant, sobald erzwungenes Einhalten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Die medizinischen Risiken (Harnwegsinfekte, Kontinenzprobleme, Schmerzen) sind allgemein anerkannt.

Erfüllt oder nicht

Die Maßstäbe stehen nicht zur Debatte.
Sie stehen im Grundgesetz, im Hessischen Schulgesetz, im Infektionsschutzgesetz und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten.

Die Einstufung in dieser Übersicht ist die Bewertung der Verfasser.
Jede Zeile nennt die Norm und die Fundstelle im dokumentierten Schriftverkehr, damit jeder sie selbst nachprüfen kann.

Bewertung der Verfasser, Stand 27.08.2026
Kriterium Erfüllt Teilweise Nicht erfüllt
Freier Zugang zu einer Toilette während der gesamten UnterrichtszeitArt. 1 Abs. 1 GG · § 3 HSchG · Beleg: E07, E14
Weg zum Toilettenraum höchstens 50 m, im selben GebäudeASR A4.1 · Beleg: Toilettenhäuschen auf dem Schulhof, E07
Durchgehende Bereitstellung von Seife und Toilettenpapier§ 36 IfSG · Rahmen-Hygieneplan Hessen · Beleg: E02, E14
Sanitäranlagen ordnungsgemäß erhalten und bewirtschaftet§ 158 HSchG · Beleg: E12, E07
Reinigungszustand der AnlagenUnstrittig, Stand 27.08.2026
Erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfüllt Trifft nicht zu

Die Stufe wird zusätzlich zur Farbe über die Form des Kästchens angezeigt, damit die Tabelle auch bei Farbenblindheit und im Schwarzweißdruck lesbar bleibt.

Zuständigkeiten und Beteiligte

Genannt werden die Amts- und Funktionsträger in ihrer dienstlichen Funktion mit dienstlichen Kontaktdaten sowie der Beschwerdeführer selbst.
Näheres im rechtlichen Hinweis am Seitenende.

Beschwerdeführer

Simon-Daniel März

Vater eines Schülers der Schule, Verfasser der hier dokumentierten Schreiben und verantwortlich für den Inhalt dieser Seite.

[email protected]

Schulleitung

Dr. Tina Hoffmann-Deist, Schulleiterin

Verantwortlich für die innere Organisation der Schule, also für die Regel, Toiletten während der Unterrichtszeit abzuschließen.

Freiherr-vom-Stein-Schule, Kampweg 24, 34376 Immenhausen · [email protected]

Schulaufsicht

Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel (Klaus Sprafke)

Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitung.
Hat die Regelung am 26.08.2026 als „nicht zu beanstanden" bewertet.

Wilhelmshöher Allee 64–66, 34119 Kassel · [email protected]

Schulträger

Landkreis Kassel:
Fachbereich Schulen (Uwe Koch), Immobilienmanagement (Martina Rapprich)

Zuständig für Gebäude, Sanitäranlagen, Ausstattung und Bewirtschaftung nach § 158 HSchG.

Postfach 10 24 20, 34024 Kassel · [email protected]

Gesundheitsamt

Gesundheitsamt Region Kassel

Infektionshygienische Überwachung der Schule nach § 36 IfSG.
Hat nach eigener telefonischer Auskunft ausschließlich die Hygiene geprüft, nicht den Bauzustand (E17).
Ein Prüfbericht wurde angefragt (E16), liegt aber nicht vor.

[email protected]

Stadt Immenhausen

Bürgermeister Lars Obermann

Nicht Schulträger, ohne direkte Handhabe, hat aber Nachfragen bei Schule und Landkreis zugesagt.

Marktplatz 1, 34376 Immenhausen · [email protected]

Wer Bescheid weiß, und wer geantwortet hat

Niemand soll später sagen können, er habe von nichts gewusst.

Diese Übersicht hält fest, wer wann informiert wurde und ob eine Rückmeldung kam.

Am 27.08.2026 haben alle Beteiligten das vollständige Dossier erhalten, verbunden mit der Bitte um einen verbindlichen Lösungsvorschlag bis Dienstag, den 01.09.2026, 12:00 Uhr (E18).

Die Frist ist verstrichen, ohne dass eine der angeschriebenen Stellen einen Lösungsvorschlag benannt hat.
Am 01.09.2026 um 12:02 Uhr sind alle Beteiligten darüber unterrichtet worden, dass die im Dossier angekündigten Schritte nun umgesetzt werden (E20).

Behörden und Verantwortliche

StelleInformiertRückmeldung
Schulleitung
Dr. Tina Hoffmann-Deist
14.08.2026 (E01) Am selben Tag
Antwort 14.08. (E02), dienstliche Stellungnahme 20.08. (E07)
Staatliches Schulamt
Klaus Sprafke
14.08.2026 (E05) Nach drei Tagen
Weiterleitung 17.08. (E06), Bescheid 26.08. (E14)
Landkreis Kassel
Schulträger, Fachbereich Schulen und Immobilienmanagement
14.08.2026 (E04)
Erinnerung 25.08. (E08)
Dossier 27.08. (E18), Lesebestätigung eines Empfängers dort erst am 09.09.
Aufforderung an den Landrat 01.09. (E24)
Nach zwölf Tagen
Erste Antwort 26.08. (E12), 27.08. (E19), Erste Kreisbeigeordnete 16.09. (E39)
Informationszugang: Frist 01.10. verstrichen, Ankündigung 07.10. (E47), Lieferung 14.10. (E48) und 22.10. (E50), Die Akte
Gesundheitsamt Region Kassel 14.08.2026 in Kopie (E01)
Auskunftsersuchen 26.08. (E16)
Bitte um schriftliche Bestätigung 06.10. (E42)
Nachfrage 07.10. (E46), Frist 21.10.
Schriftlich nach sechs Wochen
Telefonisch am 26.08. (E17): Hygiene geprüft, Bauliches nicht. Schriftlich am 07.10. (E45): Besichtigung am 24.08., „keine hygienischen oder baulichen Mängel", weitere Aussagen könne es nicht treffen. Bewertung
Nachfrage unbeantwortet
Die fünf Fragen vom 07.10. (E46) blieben bis zur Frist am 21.10. ohne Antwort. Der Landkreis bestätigt am 22.10.: Zur Besichtigung vom 24.08. liegt kein Protokoll vor (E50)
Stadt Immenhausen
Bürgermeister Lars Obermann
25.08.2026 (E10) Am nächsten Morgen
Antwort 26.08. (E11)

Alle genannten Schreiben stehen im Bereich Quellen im Volltext.
Eine inhaltliche Antwort auf die fünf konkreten Fragen vom 26.08. (E13) liegt bis heute nicht vor, auch nicht im Schreiben vom 16.09. (E39).

Redaktionen, Verbände und Organisationen

StelleInformiertRückmeldung
HNA
Lokalredaktion Hofgeismar
01.09.2026 mit allen Redaktionen
Gespräch mit der Autorin vor Erscheinen, bei der Familie zu Hause
Artikel am 06.10.2026
Darstellung von Schulleitung und Landkreis, der Beschwerdeführer wird zu den ihn betreffenden Aussagen nicht gehört, diese Dokumentation nicht genannt. Gedruckt auf Seite 1 und 2 des Lokalteils mit Kommentar
Am 06.10.2026 um 16:18 Uhr Kommentar des Beschwerdeführers unter dem Artikel, weniger als eine Stunde später für Leser unsichtbar, Zähler „0 Kommentare", ohne Hinweis; angemeldet sieht der Verfasser ihn weiter (Bildschirmfoto P47 vom 07.10.2026, 13:22 Uhr). Um 17:38 Uhr Schreiben an Autorin und Redaktion mit unterschriebener Gegendarstellung, Richtigstellung verlangt bis 09.10.2026 (Wortlaut).
Am 07.10.2026 um 10:52 Uhr Antwort der Redaktionsleitung Kassel Land und Hofgeismar: kein Anlass, den Forderungen zu entsprechen. Zwei Sätze, keine Begründung (Wortlaut). Am 07.10.2026 um 13:08 Uhr Beschwerde beim Deutschen Presserat, Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex, vierzehn Anlagen (Wortlaut). Satz für Satz
Deutscher Presserat
Geschäftsstelle Berlin
07.10.2026, 13:08 Uhr: Beschwerde gegen die HNA wegen der drei Texte vom 06.10.2026, Ziffern 1, 2, 3, 8 und 9 des Pressekodex, vierzehn Anlagen (Wortlaut) Offen
Erhält als Nachtrag die Datierung des Zeitungsfotos durch den Landkreis auf den 19.08.2025 (E50)
Einbezogen werden neben Lokal- und Landesmedien auch Eltern- und Schülervertretungen anderer Schulen im Landkreis sowie Fachorganisationen wie die German Toilet Organization, die seit Jahren zur Situation an Schultoiletten arbeitet.

Helden des Alltags

Diese Seite kritisiert Entscheidungen, keine Menschen.
Und sie wäre unvollständig, wenn sie nur festhielte, wo nichts passiert ist.

Es gibt sie nämlich: Leute im Apparat, die nicht auf eine Zuständigkeit warten, sondern hinsehen.
Die zurückschreiben, statt weiterzuleiten. Die eine Sache in die Hand nehmen, obwohl niemand sie dazu gezwungen hat.

Ein Abgeordneter, der der Schule eine Frist setzte, und zwei Tage später waren die Türen offen.
Eine Fraktionsvorsitzende, die nach 48 Minuten zurückschrieb.
Ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts, der von sich aus zur Schule fuhr.
Ein Bürgermeister, der nach 31 Minuten antwortete, obwohl er gar nicht zuständig ist.
Und Eltern, die sich melden.

Wer das ist, und was sie getan haben

Was seit dem Fristablauf geschehen ist

Die im Dossier angekündigten Schritte sind keine Drohung mehr, sondern laufen.
Am 1. September 2026 ab 12:01 Uhr sind sie der Reihe nach in Gang gesetzt worden.

Diese Übersicht hält fest, was an wen ging und was zurückkam.
Sie wurde bis zum 22. Oktober 2026 fortgeschrieben, auch wenn Antworten ausblieben. Dann war Schluss, siehe Fazit.

Am 4. September 2026 waren die Toiletten offen.
Wie es dazu kam, steht hier in der Reihenfolge, in der es geschah.

Amtliche Wege

SchrittAn wen, wannStand
Antrag auf Informationszugang
nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz: Prüfberichte, Begehungsprotokolle, Unterlagen zur Sanitärbemessung
Landkreis Kassel, Fachbereich Schulen
01.09.2026, 12:13 Uhr
Geliefert nach sieben Wochen
Monatsfrist am 01.10.2026 abgelaufen, Erinnerung am 06.10.2026 (E41), Ankündigung 07.10. (E47), erste Lieferung 14.10. mit 13 Anhängen (E48), Nachfrage 15.10. (E49), zweite Lieferung 22.10. mit 23 Dateien (E50). Die Übersicht der Instandhaltungsmaßnahmen, die der Landkreis als vorhanden bestätigt, wurde nicht geliefert. Keine Klage nach § 9 HUIG, siehe Fazit. Alles auf der Seite Die Akte
Formelle Gefährdungsanzeige
nach ASR A4.1 und DGUV, an die gesetzliche Schülerunfallversicherung
Unfallkasse Hessen
01.09.2026, 12:18 Uhr
Nach knapp drei Stunden
Der zuständige technische Aufsichtsdienst meldet sich und eröffnet einen Vorgang (E27). Besichtigung mit dem Regierungspräsidium am 07.09.2026, Bericht vom 17.09.2026: Schultoiletten sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich offen zu halten, zweite Nottoilette in B1 vorgeschlagen (PDF). Dem Verfasser nicht mitgeteilt, erhalten über den Landkreis am 14.10. Der Landkreis hat bis 22.10. nichts veranlasst und den Bericht dem Schulamt nicht weitergegeben (E50)
Dienstliche Aufforderung an den Schulträger
Beendigung der Toilettensperren
Landkreis Kassel
01.09.2026, 14:54 Uhr
Nach 15 Tagen
Eingang am 02.09.2026 bestätigt (E31). Am 16.09.2026 antwortet die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats: keine Anweisungsbefugnis gegenüber der Schule, die Regelung sei verändert worden (E39), siehe unten
Ministerbeschwerde
gegen die Bewertung des Staatlichen Schulamts
Hessisches Kultusministerium
01.09.2026, 15:11 Uhr
Beantwortet
Eingang bestätigt am 04.09.2026, Stellungnahme des Schulamts angefordert (E38). Am 28.09.2026 die Antwort: dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40)
Bitte um Intervention
an die Stadt als politische Ebene vor Ort
Bürgermeister der Stadt Immenhausen
01.09.2026, 14:42 Uhr
Nach 31 Minuten
Gespräch im Rathaus am 02.09.2026 geführt, siehe unten
Petition an den Hessischen Landtag
mit der Bitte um vorrangige Behandlung an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses
Petitionsausschuss des Hessischen Landtags
02.09.2026, 20:21 Uhr
Am nächsten Tag
Der Vorsitzende setzt der Schule eine Frist bis zum 04.09.2026. An diesem Tag sind die Toiletten offen (E34, E35). Die Petition selbst läuft weiter

Landtagsfraktionen

Angeschrieben wurden am 1. September 2026 zwischen 14:57 und 15:10 Uhr alle im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen sowie zwei weitere Parteien, jede mit demselben Sachverhalt.
Wer hier steht, steht nicht wegen seiner Partei hier, sondern wegen des Zeitpunkts seiner Antwort.

FraktionAngeschriebenRückmeldung
FDP 01.09.2026, 15:07 Uhr Nach 48 Minuten
Die Fraktion hat inhaltlich geantwortet. Am 02.09.2026 lag der Entwurf einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung vor
SPD 01.09.2026, 15:07 Uhr Nach drei Tagen
Die Fraktion teilt am 04.09.2026 die Besorgnis und leitet an den Abgeordneten des Wahlkreises weiter. Mit dem bestand zu diesem Zeitpunkt bereits seit dem Vortag der Kontakt über die Petition (E34)
Bündnis 90/Die Grünen 01.09.2026, 15:07 Uhr Nach 24 Tagen
Die Fraktion antwortet am 25.09.2026, verweist auf die Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 21/5187) und will sich „über die GRÜNE Fraktion vor Ort schulträgerseitig erkundigen"
CDU, AfD, Die Linke, BSW 01.09.2026, 14:57 bis 15:10 Uhr Offen
Keine Rückmeldung

Verbände, Netzwerke und Organisationen

StelleAngeschriebenRückmeldung
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage
Bundeskoordination, Berlin
01.09.2026, 18:03 Uhr Nach 17 Stunden
Weiterleitung an die Landeskoordination Hessen, ohne eigene Stellungnahme
Landeskoordination Hessen
desselben Netzwerks, bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung
01.09.2026, 18:07 Uhr Nach 16 Stunden
Erklärt sich für unzuständig, siehe unten
Landeselternbeirat Hessen 01.09.2026, 14:41 Uhr Nach zehn Tagen
Antwort am 11.09.2026: Abgeschlossene Toiletten seien „an vielen hessischen Schulen verbreitet", meist „als Reaktion auf konkrete Erfahrungen". Es gebe „funktionierende Modelle", etwa „ein Chipsystem mit mehreren Zugangspunkten". Da Ministerium und Landtag prüfen, sehe der Landeselternbeirat „derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf"
Landesschülervertretung Hessen 01.09.2026, 14:26 Uhr Offen
Keine Rückmeldung
German Toilet Organization
Fachorganisation zu Schultoiletten
01.09.2026, 18:08 Uhr Nach zwei Tagen
Antwortet am 03.09.2026 inhaltlich, verweist auf ihren Leitfaden für einen gemeinsamen Prozess in der Schulgemeinschaft und bietet ein Telefonat an
Regierungspräsidium Kassel
der Regierungspräsident ist Pate der Schule im Courage-Netzwerk
01.09.2026, 18:05 Uhr Offen
Keine Rückmeldung

Presse, Rundfunk und Reichweite

Angeschrieben wurden ab dem 1. September 2026, 15:13 Uhr, überregionale und regionale Redaktionen aus Fernsehen, Hörfunk und Presse sowie Kanäle mit großer Reichweite.
31 Anschreiben an 29 Empfänger, jedes mit demselben Sachverhalt.

Art der RückmeldungWie vieleWas daraus folgt
Von Menschen beantwortet 4 Inhaltlich
Eine Rundfunkredaktion recherchiert und hat zweimal nachgefragt, ein Medienfachdienst prüft den Vorgang, ein Nachrichtenportal hat ihn an die Redaktion weitergegeben, ein Faktencheck-Portal ebenso, mit dem ehrlichen Hinweis, die Aussichten seien gering
Absage 2 Nein
Einmal mit Bedauern und dem Hinweis, der Vorgang sei „extrem absurd", aber nichts für das eigene Format. Einmal mit dem Hinweis, die Adresse sei ausschließlich für geschäftliche Anfragen vorgesehen
Nur automatische Antwort 4 Ohne Aussage
Textbausteine ohne Bezug zum Vorgang, darunter die Eingangsbestätigung eines Fernsehmagazins
Technisch nicht zustellbar 2 Nicht angekommen
Postfach unbekannt oder abgeschaltet, die Anschreiben kamen zurück
Keine Reaktion 17 Offen
Seit dem 1. September 2026 keine Rückmeldung

Namen von Redaktionen und einzelnen Journalisten werden hier nicht genannt, solange keine Berichterstattung vorliegt.
Das gilt auch für Absagen: Wer sich gegen ein Thema entscheidet, wird dafür auf dieser Seite nicht vorgeführt.
Sobald ein Beitrag erscheint, wird er unter Presse verlinkt.

Das Gespräch im Rathaus

Am 2. September 2026 um 11:00 Uhr, im Rathaus Immenhausen, auf Einladung des Bürgermeisters.
Er hat darum gebeten, dass der Inhalt des Gesprächs vertraulich bleibt. Diese Bitte wird eingehalten.

Festgehalten wird deshalb nur, was ohne den Inhalt gesagt werden kann.
Das Gespräch war persönlich konstruktiv.

In der Sache selbst wird es den Vorgang voraussichtlich nicht voranbringen. Die Stadt Immenhausen ist nicht Schulträger und hat gegenüber Schule, Schulamt und Landkreis keine Weisungsbefugnis. Was der Bürgermeister aus seinem Amt heraus tun kann, ist begrenzt, und das hat er von Anfang an so gesagt.
Er hat angeboten, Beteiligte auf persönlicher Ebene anzusprechen.

Ein Punkt gehört öffentlich festgehalten, weil er diese Seite betrifft:
Die Satire hält der Bürgermeister für den falschen Weg. Es geht ihm dabei um den satirisch umgebauten Zeitungsartikel über die Aufnahme der Schule in das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Ihm ist wichtig, dass die Schule für ihr Engagement die Anerkennung bekommt, die ihr zusteht.

Das ist nachvollziehbar, und es wird hier nicht kleingeredet.
Die Satire blieb trotzdem zunächst stehen. Zwei Jahre ohne Aufmerksamkeit hatten in dieser Sache nichts bewegt, und Aufmerksamkeit war das einzige Mittel, das Eltern gegenüber drei Behörden blieb, die sich gegenseitig für unzuständig erklärten. Der satirische Text zielte nicht auf das Engagement der Schule, sondern auf den Abstand zwischen dem, was in der Zeitung stand, und dem, was im Schulalltag galt.

Zugesagt war: Sollte der Vorgang gelöst werden, verschwindet die Satire von dieser Seite.
Am 4. September 2026 war der Vorgang gelöst, und der satirische Zeitungsartikel ging am selben Tag vom Netz. Seit dem 6. Oktober 2026 steht er wieder da, zusammen mit der Begründung, auf der Satireseite. Der Vorgang ist nicht mehr gelöst, seit die Stellen in der Zeitung erklären, bei den offenen Türen könne es nicht bleiben.

Das Courage-Netzwerk

Die Schule ist seit August 2026 Teil des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage".
Angeschrieben wurden am 1. September 2026 die Bundeskoordination in Berlin und die Landeskoordination Hessen, mit der Bitte um eine Einschätzung.

Die Bundeskoordination hat den Vorgang weitergeleitet, ohne sich selbst zu äußern.
Die Landeskoordination hat am 2. September 2026 inhaltlich geantwortet. Zwei Punkte daraus gehören hierher.

Erstens, was der Netzwerkbeitritt ist.
Er ist keine Auszeichnung und kein Preis, den eine Schule gewinnt, sondern eine Selbstverpflichtung, die sie eingeht:

„Die Selbstverpflichtung als Courage-Schule ist dabei vor allem ein Versprechen für die Zukunft […] Der Netzwerkbeitritt ist insofern kein allgemeines Qualitätssiegel für sämtliche Bereiche des schulischen Handelns und beinhaltet auch keine umfassende Kontrolle der Schule durch das Netzwerk."

Landeskoordination Hessen, 02.09.2026

Zweitens, was auf die Bitte um Prüfung folgt.
Nichts:

„Die von Ihnen geschilderte Regelung zur Nutzung der sanitären Einrichtungen betrifft jedoch die schulinterne Organisation […] Für eine Überprüfung oder aufsichtsrechtliche Bewertung solcher Regelungen besitzt die Landeskoordination keine Zuständigkeit und auch keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten."

Landeskoordination Hessen, 02.09.2026

Bewertung der Verfasser.
Die Antwort ist höflich, sie ist begründet, und sie ist formal kaum angreifbar: Ein Netzwerk gegen Diskriminierung ist keine Schulaufsicht.
Sie fügt dem Vorgang trotzdem eine weitere Stelle hinzu, die auf ihre Grenzen verweist, statt hinzusehen. Nach Schulleitung, Schulamt und Schulträger ist es die vierte.
Ein Netzwerk, das Schulen auf Zivilcourage verpflichtet, hätte bei verriegelten Schülertoiletten wenigstens nachfragen können.

Die Antwort des Landkreises

Am 1. September 2026 ging die dienstliche Aufforderung an den Landrat, die Toilettensperren zu beenden (E24).
Am 2. September bestätigte die Stabsstelle Bürgerbeauftragte den Eingang und kündigte eine „qualifizierte und konstruktive Lösung" an (E31).
Am 16. September antwortete die Erste Kreisbeigeordnete im Auftrag des Landrats (E39). Da waren die Toiletten seit zwölf Tagen offen.

Drei Punkte aus dem Schreiben gehören hierher.

Erstens, die Zuständigkeit.
Der Landrat habe die geforderte Anweisungsbefugnis nicht. Welche Toiletten geöffnet werden, entscheide die Schulleitung, darüber das Schulamt und das Ministerium:

„Der Landkreis hat jedoch keine Befugnis, in den Betrieb der Schule einzugreifen und bspw. anzuordnen, welche funktionsfähigen Toiletten geöffnet werden oder nicht."

Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026

Zweitens, die Vorgeschichte.
Die Schule habe sich bereits vor einigen Jahren mit dem Thema befasst, wegen Vandalismus, an einem Runden Tisch:

„Es hat sich ein Runder Tisch gebildet, der aus der Schulleitung, der Schülervertretung, der Schulsozialarbeit, den Reinigungskräften und den Hausmeistern bestand. Dort sind viele mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt worden, deren Umsetzung in Folge begann und noch andauert."

Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026

Drittens, der Ausblick.

„Wir werden die Bemühungen der Schulgemeinschaft zur nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit den Schultoiletten auch weiterhin positiv fördernd begleiten."

Erste Kreisbeigeordnete, Landkreis Kassel, 16.09.2026

Bewertung der Verfasser.
Das Schreiben ist höflich, und in der Zuständigkeitsfrage hat es einen Punkt: Wer im laufenden Betrieb welche Tür aufschließt, entscheidet die Schulleitung, nicht der Landrat.
Nur passt das schlecht zu dem, was derselbe Landkreis am 27. August geschrieben hat. Damals hat er sich der Regelung „inhaltlich" angeschlossen (E19), also sehr wohl Stellung zum Betrieb bezogen. Zuständig genug, die Sperren gutzuheißen. Nicht zuständig genug, sie zu beenden.

Was in dem Schreiben fehlt, ist der Zustand, den es beschreibt.
Das Ergebnis des „intensiven" Befassens war über zwei Jahre lang eine verschlossene Tür und ein Schlüssel im Sekretariat. Die Schulleitung hat das am 14. und 20. August selbst so benannt: „keine zufriedenstellende, dauerhafte Lösung", „nicht 100 % zufriedenstellend" (E02, E07). Das Schreiben vom 16. September nennt kein Ergebnis des Runden Tisches, keine umgesetzte Maßnahme und keinen Termin. Es nennt eine Bemühung und kündigt an, diese Bemühung weiter positiv zu begleiten.

An dieser Stelle weist der Vorgang über diese eine Schule hinaus.
Wenn ein jahrelanger Prozess, an dessen Ende die Toiletten zu sind, in der Akte als Bemühung um nachhaltige Verbesserung steht, dann ist der Abstand zwischen Aktenlage und Schulhof so groß geworden, dass aus der Akte kein Handlungsbedarf mehr zu erkennen ist. Dieser Abstand ist keine Randnotiz. Er ist der Grund, warum sich über zwei Jahre nichts bewegt hat: Wer den Zustand für eine Bemühung hält, hat keinen Anlass, ihn zu beenden.
Beendet wurde er innerhalb eines Tages, nachdem ein Abgeordneter der Schule eine Frist gesetzt hatte (E34, E35). Wenn die Lösung so schnell ging, war das Problem nie die fehlende Lösung. Es war der Blick darauf.

Die Antwort des Gesundheitsamts

Das Gesundheitsamt Region Kassel war von Anfang an dabei, in Kopie der Mängelanzeige vom 14. August (E01).
Am 24. August, dem Tag der ersten Frist, besichtigte es die Sanitäranlagen der Schule, unangekündigt. Das Datum steht erst seit dem 7. Oktober fest (E45).
Am 26. August berief sich der Landkreis auf das Ergebnis: Das Gesundheitsamt habe „keinerlei hygienische oder bauliche Mängel" feststellen können (E15).
Am selben Tag bat der Vater das Gesundheitsamt um Auskunft (E16) und bekam sie am Telefon: Geprüft worden sei die Hygiene, etwa Schimmel und Kalk. Bauliche Mängel seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen und fielen nicht in die Zuständigkeit des Gesundheitsamts (E17, Gesprächsnotiz).
Am 6. Oktober die Bitte, das schriftlich zu bestätigen (E42). Am 7. Oktober die Antwort:

„Am 24. August 2026 führten wir eine unangekündigte Besichtigung der Sanitäranlagen der Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen durch. Dabei wurden keine hygienischen oder baulichen Mängel festgestellt. Weitere Aussagen können wir nicht treffen."

Gesundheitsamt Region Kassel, Hygienische Dienste, 07.10.2026

Drei Punkte gehören hierher.

Erstens, was ein Gesundheitsamt an einer Schule prüft.
Schulen sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 IfSG. Sie „unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt" (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Das hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst sagt, woran gemessen wird: Die Gesundheitsämter „überwachen die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz" (§ 9 Abs. 1 HGöGD). Dafür darf das Amt Räume betreten und besichtigen, auch unangekündigt (§ 15a IfSG, § 17 HGöGD).
Bei Baumaßnahmen ist seine Rolle eine andere: Es „nimmt zu den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Stellung" (§ 8 Abs. 2 HGöGD). Bei der Gestaltung der Schulräume wirkt es mit und berät (§ 1 Nr. 4 und 6 Schulgesundheitspflege-Verordnung). Eine Befugnis, den baulichen Zustand einer Schule verbindlich für in Ordnung zu erklären, steht in keiner dieser Normen.

Zweitens, wer für Bauliches zuständig ist.
Der Schulträger. Er hat die Schulgebäude „zu errichten, mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten" (§ 158 Abs. 1 HSchG). Das ist hier der Landkreis Kassel, dieselbe Stelle, die sich auf das Gesundheitsamt beruft.
Die Bauaufsicht. Sie sorgt dafür, dass Anlagen bei Nutzung und Instandhaltung den Vorschriften entsprechen (§§ 3, 60 und 61 HBO). Untere Bauaufsichtsbehörde im Landkreis ist der Kreisausschuss, also wieder der Landkreis. Schulen sind Sonderbauten (§ 2 Abs. 9 Nr. 12 HBO).
Die Unfallkasse. Sie überwacht die Unfallverhütung und die schülergerechte Gestaltung der Gebäude (§ 17 SGB VII). Verantwortlicher Unternehmer ist der Sachkostenträger, der Schulträger (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Die DGUV Regel 102-601 nennt ihn ausdrücklich bei der Zahl der Toiletten.
Die Landesregierung hat es dem Landtag 2020 in einem Satz gesagt: „Die Einrichtung und Reinigung der Toilettenanlagen ist Aufgabe des Schulträgers." Das Gesundheitsamt kommt in dieser Antwort nicht vor (Drucksache 20/2732).

Drittens, was die Feststellung wert ist.
Ein Satz aus einer Besichtigung, der nichts anordnet, ist kein Verwaltungsakt (§ 35 HVwVfG). Er bindet niemanden, weder den Schulträger noch andere Behörden noch die Eltern. Verbindlich handeln kann das Gesundheitsamt nur mit Anordnungen gegen die Gefahr übertragbarer Krankheiten (§ 16 IfSG). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Gebäude kennt das Gesetz nicht.

Bewertung der Verfasser.
Das Gesundheitsamt hat getan, was es tun darf: Es hat die Hygiene besichtigt und nichts gefunden. Das ist eine gute Nachricht, und sie stand nie in Frage. Die Mängelanzeige hatte die verschlossene Tür zum Gegenstand und eine Toilette für 600 bis 700 Kinder, nicht Schimmel und Kalk.

Am Telefon hat der Sachbearbeiter die Grenze seiner Prüfung selbst gezogen: Bauliches war nicht Gegenstand, Bauliches ist nicht seine Zuständigkeit. Das deckt sich mit dem Gesetz. Sechs Wochen später steht auf dem Papier „keine hygienischen oder baulichen Mängel", Wort für Wort die Formulierung, mit der sich der Landkreis am 26. August auf das Gesundheitsamt berufen hatte. Dazwischen liegt keine zweite Besichtigung.

Die schriftliche Auskunft ist kein Bericht. Sie nennt keinen Maßstab, keine Anlage, keine Uhrzeit, nicht einmal, ob die Türen bei der Besichtigung abgeschlossen waren. Und sie endet mit dem Satz, weitere Aussagen könne man nicht treffen. Das ist die Antwort einer Behörde, die mehr unterschreibt, als sie geprüft hat, und dann die Tür schließt.

Die Frage, um die es geht, ist keine Hygienefrage. Ob eine Toilette für einen Campus reicht, ist eine Frage der Bemessung, und die liegt beim Schulträger. Die Landesregierung nennt als Orientierung ein WC je 20 Schülerinnen und ein WC mit zwei Urinalen je 40 Schüler (Drucksache 20/2732). Der Landkreis hat diese Frage am 26. August mit einem Verweis auf das Gesundheitsamt beantwortet. Das Gesundheitsamt hat sie nie geprüft, nach eigener Auskunft am Telefon, und darf es auch nicht.

Deshalb ging am 7. Oktober um 14:28 Uhr die Nachfrage an das Gesundheitsamt, Frist Mittwoch, 21. Oktober (E46): auf welcher Rechtsgrundlage es bauliche Mängel beurteilt hat, nach welchem Maßstab, wer die Besichtigung durchgeführt hat, ob es einen Vermerk gibt, und was es dem Landkreis vor dem 26. August mitgeteilt hat. Und die Frage nach der Bemessung geht dorthin, wo sie hingehört: an den Schulträger, dessen Antwort auf den Antrag auf Informationszugang seit dem 1. Oktober überfällig ist (E41). Rechtliche Einordnungen in diesem Abschnitt sind Bewertungen der Verfasser, keine Rechtsberatung.

Was jetzt gilt

Die Toiletten sind offen, und der Landkreis hat das am 16. September 2026 schriftlich bestätigt (E39).
Die Schritte, die für den Fall vorbereitet waren, dass sich nichts bewegt, entfallen: die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht und der Rechtsweg.

Was weiterläuft, betrifft nicht nur diese Schule, sondern die Frage, ob eine solche Regelung an hessischen Schulen als „gängiger Standard" gelten darf:

  1. Petition an den Hessischen Landtag

    Eingereicht am 2. September 2026 (E32), am nächsten Tag folgte die Frist an die Schule. Der Ausschuss prüft die Bewertung des Schulamts unabhängig. Die Öffnung der Toiletten erledigt den Anlass, nicht die Frage.

  2. Ministerbeschwerde

    Das Kultusministerium hat am 4. September 2026 eine Stellungnahme des Schulamts angefordert (E38) und am 28. September geantwortet: Dem Anliegen sei entsprochen, sämtliche Toiletten stünden dauerhaft zur Verfügung (E40). Für das Ministerium ist der Vorgang damit abgeschlossen. Was der Landkreis acht Tage später in der Zeitung sagt, steht auf der Seite Der Artikel.

  3. Gefährdungsanzeige und Informationszugang

    Die Unfallkasse Hessen hat einen Vorgang eröffnet (E27), die Schule am 7. September mit dem Regierungspräsidium besichtigt und am 17. September festgehalten, dass die Toiletten während der Unterrichtszeit offen zu halten sind. Der Landkreis hat den Bericht am 22. September erhalten und bis zum 22. Oktober nichts veranlasst (E50). Der Antrag auf Informationszugang (E21) wurde nach Erinnerung (E41) am 14. und 22. Oktober beantwortet (E48, E50), ausgewertet auf der Seite Die Akte. Das Gesundheitsamt hat am 7. Oktober geantwortet (E45) und die Nachfrage dazu (E46) bis zur Frist am 21. Oktober nicht beantwortet: Die Antwort des Gesundheitsamts.

  4. Kleine Anfrage im Landtag

    Eingebracht am 15. September 2026 von Wiebke Knell und Moritz Promny (FDP): Drucksache 21/5187, „Toilettenzugang an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen" (PDF). Zehn Fragen an die Landesregierung, darunter: Wie viele Toiletteneinheiten standen während des Unterrichts tatsächlich zur Verfügung? Auf welche Tatsachenfeststellungen stützte das Schulamt seine „eingehende Prüfung"? Welche landesweiten Vorgaben gibt es zum Toilettenzugang? Die Antwort der Landesregierung steht aus.

Das Ziel vom 14. August ist erreicht:
Kinder kommen während des Unterrichts ohne Umweg auf die Toilette.
Seit dem 6. Oktober steht in der Zeitung, dass das nicht so bleiben soll. Wer das sagt, und was davon belegt ist: Der Artikel, Satz für Satz. Was die Akte dazu sagt: Die Akte.
Am 22. Oktober 2026 hat sich die Initiative zurückgezogen, siehe Fazit. Wer dasselbe Problem an einer anderen Schule hat, findet den Weg im Leitfaden.